Einleitung
Der Religionsunterricht (RU) ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz ausdrücklich genannt wird. Allein daran läßt sich erkennen, daß seine Stellung eine besondere ist, die ihn von allen andern Fächern unterscheidet. Diese Regelung ist eine Besonderheit gegenüber anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich, das in seiner Verfassung die Laizität der Schule1 verankert hat. In Berlin- Brandenburg wiederum ist das, was aus westdeutscher Sicht eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich daß die Schüler2 am Religionsunterricht teilnehmen oder sich befreien lassen, ein Wunschtraum, der möglicherweise wie eine Seifenblase zu platzen droht oder – die Hoffnung der Kirchen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema außen vor gelassen – längst geplatzt ist.
Selbst die Evangelische und die Katholische Kirche in Berlin-Brandenburg planen längst Modelle3, die anders aussehen, als die grundgesetzliche Vorgabe eines RU als ordentliches Lehrfach, obschon es diese Kirchen selbst sind, die in Karlsruhe eine Entscheidung im Sinne des Grundgesetzes herbeiführen wollen. Diese juristische Urteilsbildung wurde angestrengt nicht aus freiem Entschluß, sondern aus der Ablehnung eines alternativen Modells heraus, welches das Land Brandenburg nach der Wende entwickelt und peu à peu auf den Stundenplan gesetzt hat. Das Kürzel LER steht längst für mehr als für Lebenskunde-Ethik-Religion. Das mag zum einem daran liegen, daß die Bedeutung der einzelnen Buchstaben des Sigles einer schleichenden Erosion unterlagen, zum anderen an der gewaltigen Diskussion, die mit ideologischen, theologischen, politischen und pädagogischen Einwürfen geführt wurde und immer noch geführt wird. Während für manche die Einführung von LER scheinbar den Untergang des christlichen Abendlandes einläutet, bedeutet es für andere die Anerkennung der Verhältnisse in den sogenannten neuen Bundesländern.
Erfahrungen aus einem Assistentenjahr in Frankreich und aus Praktika in Schulen im Berliner Ostteil scheinen mir zu verdeutlichen, daß das konventionelle, „heile“ Modell des RU, wie während meiner Schulzeit in Baden-Württemberg erlebt, für die Kirche eine angenehme Lösung ist, da es ihre gesellschaftliche Bedeutung auch in der staatlichen Institution Schule unterstreicht. Dort jedoch, wo volkskirchliche Strukturen nicht oder nicht mehr zu finden sind, droht es an der Realität vorbeizugehen, da die Lebenswirklichkeit der Menschen und damit auch der Kirchen eine andere ist...
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
GESCHICHTE DER ENTSTEHUNG VON LER
DIE EINZELNEN PHASEN VON LER
DIE VORBEREITUNGSPHASE
DER MODELLVERSUCH
DIE ABSCHLUßBERICHTE
Abschlußbericht der EKiBB (29.6.1995)
Abschlußbericht des MBJS (1.2.1996)
Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung
Projektgruppe des PLIB
Erörterung
WAS WILL LER?
JETZIGE SITUATION
ZUR VERFASSUNGSMÄßIGKEIT VON LER
ABWÄGUNG
SCHLUß
ANHANG
CHRONOLOGIE VON LER
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die historische Entstehung sowie die rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen des Brandenburger Schulfachs LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religion). Ziel ist es, die Risiken und Chancen dieses Modells im Vergleich zum konventionellen Religionsunterricht kritisch zu beleuchten und den zugrunde liegenden gesellschaftspolitischen Kontext zu analysieren.
- Historische Genese des Faches LER nach der politischen Wende in der DDR.
- Analyse der verschiedenen Phasen des Modellversuchs und der Abschlussberichte der beteiligten Akteure.
- Konzeptionelle Unterschiede zwischen LER und dem staatlich organisierten Religionsunterricht.
- Rechtliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der Religionsfreiheit (Art. 4, Art. 7 GG).
- Diskussion über die Auswirkungen der staatlichen Neutralität auf die schulische Wertevermittlung.
Auszug aus dem Buch
Die Vorbereitungsphase
Die politischen Entscheidungsträger manifestierten ihren Willen, einen Unterricht in „Religions- und Lebenskunde“ für alle Schüler einzuführen. Dies sollte das Recht der Kirchen unbeschadet lassen, RU in eigener Verantwortung anzubieten. Dies korrespondierte mit den Ansichten der Ministerin Birthler, die auf ihrer Biographie beruhen.
„Aus meiner DDR-Erfahrung stammte die Überzeugung, daß es gut ist, wenn christliche Unterweisung von Kindern, also Glauben-Lernen und In-der-Gemeinde-leben-lernen in der Gemeinde stattfindet. Die christliche Gemeinde (und nicht die Schule) als Ort christlicher Sozialisation – für uns in der DDR war das eine Selbstverständlichkeit und eine wichtige Aufgabe für die Kirchengemeinden.“
Im Jahre 1994, also nach Beginn des LER-Modellversuchs, kam auch die EKiBB zu einer dem entsprechenden Beschlußfassung. In dem Papier „Der Bildungsauftrag der Kirche und ihre Mitverantwortung im Öffentlichen Bildungswesen“ heißt es „Der Bildungsauftrag der Kirche hat seinen ersten Ort in der Gemeinde“ und erst „seinen dritten Ort in allen öffentlichen Bildungsinstitutionen.“ Dabei ist die Kirchenleitung der Auffassung:
„Für viele Schülerinnen und Schüler ist dieser dritte Ort des Bildungsauftrags der Kirche faktisch der erste, vielleicht sogar der einzige Ort der Begegnung mit Inhalten des christlichen Glaubens.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung thematisiert die Sonderstellung des Religionsunterrichts im Grundgesetz und führt in den spezifischen Konflikt um das Fach LER in Brandenburg ein.
GESCHICHTE DER ENTSTEHUNG VON LER: Dieses Kapitel zeichnet die bildungspolitischen Entwicklungen nach der Wende nach, die zur Konzeption eines alternativen Schulfachs führten.
DIE EINZELNEN PHASEN VON LER: Hier werden die fünf Entwicklungsphasen des Fachs, von der Vorbereitung bis zur Etablierung als reguläres Schulfach, detailliert gegliedert.
WAS WILL LER?: Das Kapitel beschreibt die inhaltliche Zielsetzung von LER sowie die verschiedenen Lernfelder, die den Schülern im Unterricht begegnen.
JETZIGE SITUATION: Der Autor skizziert kurz den aktuellen Status der Teilnahme am Fach und die damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen.
ZUR VERFASSUNGSMÄßIGKEIT VON LER: Das Kapitel analysiert die juristische Kontroverse vor dem Bundesverfassungsgericht und die Argumente von Staat und Kirchen.
SCHLUß: Der Autor zieht ein kritisches Fazit und bewertet den Erfolg des Brandenburger Modells im Hinblick auf seine praktische Umsetzung.
ANHANG: Der Anhang enthält eine detaillierte Chronologie der Ereignisse sowie rechtliche Erläuterungen zum Schulgesetz.
Schlüsselwörter
LER, Lebensgestaltung, Ethik, Religion, Religionsunterricht, Brandenburg, Bildungsauftrag, Kirchenrecht, Grundgesetz, Schulentwicklung, Wertevermittlung, Modellversuch, Säkularisierung, Religionsfreiheit, Bekenntnisneutralität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Genese, die rechtliche Kontroverse und die pädagogische Praxis des Schulfachs LER in Brandenburg im Vergleich zum konventionellen Religionsunterricht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der bildungspolitischen Geschichte seit 1989, dem Verhältnis von Staat und Kirche in der Schule sowie den verfassungsrechtlichen Aspekten der Wertevermittlung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Chancen und Risiken des LER-Faches aufzuzeigen und zu verstehen, warum die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen trotz des hohen Engagements auf beiden Seiten schwierig blieb.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Verfasser nutzt eine deskriptive und analytische Aufarbeitung von Dokumenten, Abschlussberichten, Gesetzestexten und kirchenrechtlichen Stellungnahmen, ergänzt durch eine kritische Würdigung der juristischen Diskussion.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Darstellung der Phasen, die inhaltliche Analyse der Lehrpläne sowie eine fundierte Auseinandersetzung mit den Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit von LER.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind die Begriffe LER, Religionsfreiheit, Art. 7 GG, Säkularisierung und die historische Zäsur der Wiedervereinigung für die Bildungspolitik.
Wie bewertet der Autor den Erfolg von LER?
Der Autor steht dem Fach ambivalent gegenüber: Einerseits erkennt er die gute Intention an, andererseits kritisiert er die praktische Umsetzung („Gut gemeint ist nicht gut gemacht“) und die verpassten Chancen der Kooperation.
Welche Rolle spielt die „Bremer Klausel“ in der juristischen Debatte?
Die Bremer Klausel dient als zentraler formaljuristischer Streitpunkt, da Brandenburg versucht, sich auf sie zu berufen, um eine Abweichung von den Anforderungen des Grundgesetzes für den Religionsunterricht zu rechtfertigen.
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- Ralf Strauss (Author), 2000, Der Streit um das Brandenburger Modell LER, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27926