Das im Jahr 2000 gegründete Liechtensteiner Versicherungsunternehmen "PrismaLife AG'' bietet am deutschen Versicherungsmarkt Nettopolicen mit Kostenausgleichsvereinbarungen im Bereich der Lebensversicherung an. Mit Hilfe dieser Produktart wird dem Verbraucher eine höherwertige Transparenz versprochen, da die mit dem Abschluss des Vertrages einhergehenden Kosten unmittelbar und konkret dargestellt werden. Somit würde "PrismaLife'' nach eigener Meinung den deutschen gesetzlichen Maßgaben zur Lebensversicherung entsprechen und zugleich eine unnötige Belastung des Verbrauchers durch versteckte Kosten verhindern.
Für den Verbraucher werden solche Kostenausgleichsvereinbarungen erst dann zum Problem, sollten der Versicherungsvertrag frühzeitig gekündigt werden. Denn trotz Beendigung des Versicherungsvertrages ist der Verbraucher nach wie vor dazu verpflichtet, weiterhin die angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten für die Nettopolice zu tragen. Dieser Umstand führt zwangsläufig zu Missstimmungen und viele Verbraucher sehen den Einsatz der Kostenausgleichsvereinbarung als weiteres Instrument zur "Abzocke'' an. Diese Meinung ist verständlich, da der Verbraucher weiterhin die Vermittlungsprovision des Versicherungsvertreters zu tilgen hat, welcher die Verträge vermittelt.
Diese Thesis befasst sich mit der rechtlichen Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) unter Berücksichtigung von Verbraucherschutzaspekten sowie ökonomischer Faktoren im Geschäft der Lebensversicherungen.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Urteilsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Lebensversicherung
- 1. Arten der Lebensversicherung
- a) Kapitalversicherung
- Todesfallversicherung
- Todes- und Erlebensfallversicherung
- Versicherung mit festen Auszahlungstermin
- b) Rentenversicherung
- a) Kapitalversicherung
- 1. Arten der Lebensversicherung
- II. Rechtsgrundlagen der Lebensversicherung
- 1. Unionsrecht
- 2. Versicherungsaufsichtsgesetz
- 3. Bürgerliches Gesetzbuch
- 4. Versicherungsvertragsgesetz
- 5. Versicherungsvertragsgesetz-Infoverordnung
- 6. Weitere Rechtsgrundlagen
- III. Die Zillmerung
- 1. Abschlusskosten der LV
- a) Abschlusskosten
- b) Kosten der laufenden Verwaltung
- 2. Zielstellung und Methodik der Zillmerung
- 3. Rechtsgrundlage der Zillmerung
- a) § 330 Abs. 1 und 3 HGB i.V.m. RechVersV
- b) § 25 Abs. 1 RechVersV
- c) § 15 Abs. 1 RechVersV
- d) § 65 Abs. 1 Nr. VAG i.V.m. DeckRV
- e) §§ 11, 11a VAG
- 4. Rückkaufswert
- 5. Stornoabzug
- 6. Zillmerung bei Netto-Lebensversicherungen
- 7. Halbzingende Vorschrift des § 171 VVG
- 1. Abschlusskosten der LV
- C. Der Versicherungsvertreter
- I. Definition
- II. Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertreters
- 1. Gewerbeordnung
- 2. Handelsgesetzbuch
- 3. VAG
- 4. VVG
- 5. Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
- III. Erscheinungsformen des Versicherungsvertreters
- 1. Ausschließlichkeitsvertreter
- 2. Mehrfachvertreter
- 3. Vertreter im Strukturvertrieb
- IV. Provisionen
- 1. Der gesetzliche Vergütungsanspruch
- a) §§ 92 Abs. 3, 87 HGB
- b) §§ 92 Abs. 4, 87a HGB
- 2. Der vertragliche Vergütungsanspruch
- 3. Provisionsabgabeverbot
- 4. Stornohaftungszeit
- 1. Der gesetzliche Vergütungsanspruch
- D. Zulässigkeit des Einsatzes einer Kostenausgleichsvereinbarung durch Versicherungsvertreter
- I. Allgemeines
- II. Einsatzformen der Kostenausgleichsvereinbarung
- 1. Abschluss im Namen des Versicherers
- 2. Abschluss in eigenem Namen
- III. Zulässigkeitshindernisse
- 1. Verstoß gegen § 86 Abs. 1 HGB i.V.m. Vermittlervertrag
- 2. Fehlende Vergleichbarkeit mit Versicherungsmakler
- 3. Unzulässigkeit wegen Umgehungsgeschäft
- a) Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 VVG i.V.m. § 171 VVG
- 4. Unangemessene Benachteiligung nach §§ 305 ff. BGB
- a) Unangemessene Vertragsstrafe nach § 309 Nr. 6 BGB
- b) Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- c) Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB
- d) Überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB
- 5. Verstoß gegen die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvertreters
- E. Ökonomische Betrachtung der KAV
- I. Allgemeine Zahlen zur Lebensversicherung
- II. Allgemeine Vetriebsstatistiken zum Versicherungsvertreter
- III. Die wirtschaftliche Bedeutung der Abschlussprovision in der LV
- 1. Berechnung und Höhe der Abschlussprovision in der LV
- 2. Kosten und Gewinn des selbständigen hauptberuflichen Versicherungsvertreters
- 3. Zukunftsaussichten des Vertriebs von Lebensversicherungen
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelor-Thesis befasst sich mit dem Einsatz von Kostenausgleichsvereinbarungen (KAV) im Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen durch Versicherungsvertreter. Die Arbeit analysiert die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Praxis auf den Verbraucherschutz und die Eigensicherung der Versicherungsvertreter.
- Die rechtliche Zulässigkeit von KAV im Kontext des Versicherungsvertragsrechts
- Die Rolle und Bedeutung des Versicherungsvertreters im Vertrieb von Lebensversicherungen
- Die ökonomischen Aspekte der Abschlussprovision und deren Einfluss auf den Vertrieb von Lebensversicherungen
- Die Herausforderungen des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit KAV
- Die Auswirkungen von KAV auf die Eigensicherung der Versicherungsvertreter
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert die Relevanz der Kostenausgleichsvereinbarung im Kontext des Vertriebs von Lebensversicherungen. Sie stellt die Forschungsfrage und die Zielsetzung der Arbeit dar.
Kapitel B befasst sich mit der Lebensversicherung. Es werden die verschiedenen Arten der Lebensversicherung, insbesondere die Kapitalversicherung und die Rentenversicherung, vorgestellt.
Kapitel C analysiert die Rechtsgrundlagen der Lebensversicherung, wobei insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Fokus stehen.
Kapitel D beleuchtet die Zillmerung, ein Verfahren zur Berechnung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung. Es werden die rechtlichen Grundlagen der Zillmerung sowie die Auswirkungen auf den Rückkaufswert und den Stornoabzug erläutert.
Kapitel E widmet sich dem Versicherungsvertreter. Es werden die Definition, die Rechtsgrundlagen und die verschiedenen Erscheinungsformen des Versicherungsvertreters dargestellt.
Kapitel F untersucht die Zulässigkeit des Einsatzes von Kostenausgleichsvereinbarungen durch Versicherungsvertreter. Es werden die verschiedenen Einsatzformen der KAV sowie die rechtlichen Zulässigkeitshindernisse analysiert.
Kapitel G befasst sich mit der ökonomischen Betrachtung der KAV. Es werden die allgemeinen Zahlen zur Lebensversicherung und die Vertriebsstatistiken zum Versicherungsvertreter vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Kostenausgleichsvereinbarung, den Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen, den Versicherungsvertreter, den Verbraucherschutz, die Eigensicherung, die Abschlussprovision, die Zillmerung und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versicherungsvertragsrechts.
- Arbeit zitieren
- Michael Skirlo (Autor:in), 2014, Der Einsatz von Kostenausgleichsvereinbarungen beim Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279281