Preiswettbewerb in der Risikolebensversicherung unter Berücksichtigung biometrische Risiken


Thèse de Bachelor, 2014

47 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Produktbeschreibung Risikolebensversicherung

3 Prämienkalkulation und rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Definition und Entwicklung von biometrischen Risiken
3.2 Definition von Sterbetafeln

4 Marktüberblick
4.1 Produkte
4.2 Marktvergleich der Antragsfragen
4.3 Vertragsabschlussprozess und Risikoprüfung

5 Innovative Konzepte
5.1 Innovationen in der Tarifgestaltung
5.2 Innovationen im Antragsprozess und Risikoprüfung
5.3 Risikoselektion durch Gruppenbildung

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Marktanteile Risikoleben nach laufenden Beiträgen 2011 (Wichert, 2013)

Abbildung 2: Eigene Darstellung der Beitragsänderungen auf Basis der Internetpräsenzen (Allianz, 2014; Axa, 2014; CosmosDirekt, 2014; ERGO Direkt, 2014; Europa, 2014; Hannoversche, 2014; HUK-Coburg, 2014) Stand: 20. Mai 2014

Abbildung 3: Eigene Darstellung des Antragsprozesses in Anlehnung an Krummaker und Schulenberg (2011, S. 23) und Farny (2011, S. 675)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zusammensetzung der Bruttoprämie; Darstellung in Anlehnung an Farny (2011, S. 61)

Tabelle 2: Lebensversicherung i.e.S.: Zeitreihe eingelöster Neuzugang; Anteile in Prozent (GDV, 2012)

Tabelle 3: Leistungsübersicht im Basis- und Premiumtarif (CosmosDirekt, 2014; Europa Versicherungen, 2014; Hannoversche, 2014; HUK-Coburg, 2014; WGV Versicherungen, 2014)

1 Einleitung

Die Risikolebensversicherung stellt einen zentralen Baustein der privaten Vorsorge dar. Sie kann der Existenzsicherung sowie der Sicherstellung von Grundbedürfnissen der Fa- milienangehörigen im Falle des vorzeitigen Todesfalls des Hauptverdieners dienen. Da- her kommt sie dem eigentlichen Ursprungsgedanke der Lebensversicherung am nächsten. Dennoch sind Menschen ungenügend oder überhaupt nicht gegen Ableben versichert. Das rückläufige Geschäft und der zunehmende Preiswettbewerb führen zu neuen Strate- gien der Lebensversicherer. Deshalb verfolgt diese Arbeit das Ziel, einen Überblick über diverse innovative Strategien in der Tarifgestaltung sowie im Antragsprozess zu geben. Dies erfolgt durch einen umfangreichen Marktvergleich der Produkte sowie der Antrags- fragen und -prozesse diverser Anbieter der Risikolebensversicherung. Da die Fragebögen sehr umfangreich gestaltet sein können, wurden die für biometrische Risiken relevanten Antragsfragen für den Vergleich ausgewählt. Dabei werden die Bedeutung der biometri- schen Risiken in den Antragsfragen sowie deren Einflüsse auf die Prämie herausgearbei- tet. Da viele Informationen für einen Marktvergleich auf den Internetpräsenzen der be- trachteten Vergleichsanbieter basieren, kann in dieser Arbeit ein fortlaufender und aktu- eller Praxisbezug gewährleistet werden. Anhand der gewonnenen Ergebnisse ist es an- schließend möglich, Gründe für etwaige Unterschiede und deren Folgen für Versiche- rungsunternehmen zu analysieren. Nachdem die Produktbeschreibung im zweiten Kapitel erfolgt, wird im dritten Kapitel der Einfluss biometrischer Risiken auf die Sterblichkeit erläutert. Da in diversen Berichten wie beispielsweise im Bericht von Gaber und Wildner (2011) viele Einflüsse auf die Sterblichkeit behandelt werden, sind die in dieser Arbeit betrachteten Sterblichkeitseinflüsse bzw. Risikofaktoren nach Relevanz für die Risi- koprüfung selektiert. Da biometrische Risiken in der Prämienkalkulation verwendet wer- den und unter deren Berücksichtigung Prämiendifferenzierungen möglich sind, wird im selben Kapitel die Prämienkalkulation erläutert. Im vierten Kapitel erfolgt der Marktüber- blick in dem Produkte, Antragsfragen sowie der Vertragsabschluss im Allgemeinen dar- gestellt wird, um in den folgenden Kapiteln herauszuarbeiten, wie sich einzelne Versi- cherungsunternehmen durch innovative Konzepte in den genannten Bereichen hervorhe- ben. Die neuen Strategien dienen nicht ausschließlich der Akquisition neuer Kunden, son- dern zusätzlich der verbesserten Risikoselektion. Durch die Gruppenbildung, in der alle Risiken mit identischen Ausprägungen in dieselbe Gruppe eingeteilt werden, können ri- sikoadäquate Prämien angeboten werden. Diese Thematik wird anhand der Preferred- Lives im letzten Kapitelabschnitt behandelt.

2 Produktbeschreibung Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung stellt einen zentralen Baustein der privaten Vorsorge dar und zählt zu den Individualversicherungen in der Lebensversicherung. Individualversi- cherungen unterscheiden sich von Sozialversicherungen, die durch gesetzlichen Versi- cherungszwang geschlossen werden müssen, wie beispielsweise die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Individualversicherung hingegen kommt auf privatrecht- licher Grundlage bzw. durch Verträge zustande (Wagner, 2011). Bei Sozialversicherun- gen werden die Beiträge unter dem Solidaritätsprinzip nach Höhe des Einkommens be- messen, während bei Individualversicherungen die Prämien nach Risiko und Leistung bemessen werden (Koch, 2005). Die Versicherungssumme ist bei der Risikolebensversi- cherung an den Tod bzw. Unfalltod einer (klassische Risikolebensversicherung) oder mehrerer (verbundene Risikolebensversicherung) versicherter Person(en) geknüpft (Mül- ler, 2011). Die Versicherungssumme wird im Falle des vorzeitigen Todesfalls an die bei Vertragsschluss bestimmten Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Versicherungssumme wird demnach nur dann ausbezahlt, sofern der Versichertentod innerhalb der festgelegten Ver- tragslaufzeit eintritt (Führer & Grimmer, 2010; Kurzendörfer, 1996). Dabei ist es nicht relevant, wie viel der Versicherte an Beiträgen bis zu Ausbezahlung der Versicherungs- summe geleistet hat. Überlebt die versicherte Person die festgelegte Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme nicht mehr geleistet. Die Risikolebensversicherung ist von der Kapitallebensversicherung abzugrenzen. Diese dient neben der Hinterbliebenenvor- sorge zusätzlich der eigenen Altersvorsorge, bei dessen Erleben des festgelegten Alters die vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherten ausbezahlt wird (Heinen & Wolfsdorf, 2011). Die Beiträge der Kapitallebensversicherung bestehen aus einem Ri- siko-, Kosten-, und Sparanteil, während bei der Risikolebensversicherung kein Kapital gebildet wird. Dementsprechend bestehen die Beiträge bei der Risikolebensversicherung lediglich aus einem Risiko- und Kostenanteil (Farny, 2011), weshalb die Beiträge günstig sind (Koch, 2005). Risikolebensversicherungen können mit diversen Zusatzbausteinen abgeschlossen werden. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, die Risikolebensversiche- rung mit einer Berufsunfähigkeits-, Pflegerenten- (ohne Rente) oder Unfallzusatzversi- cherung abzuschließen (Kurzendörfer, 2000). In der Risikolebensversicherung werden grundsätzlich drei Formen unterschieden (Ortmann, 2009). Die klassische Risikolebens- versicherung wird in einem Einzelvertrag (mit einer Person) mit gleichbleibender Versi- cherungssumme und gleichbleibenden Beiträgen geschlossen. Der Abschluss einer klas- sischen Risikolebensversicherung dient im Versicherungsfall beispielsweise der Exis- tenzsicherung der Hinterbliebenen und der Sicherstellung von Grundbedürfnissen der Fa- milienangehörigen (Müller, 2011). In der verbundenen Risikolebensversicherung werden im Gegensatz zur klassischen Risikolebensversicherung mindestens zwei Personen ver- sichert. Stirbt einer der versicherten Personen, wird die Versicherungssumme an den zweiten Versicherten ausbezahlt. Diese Form der Absicherung kann Ehepaaren ohne Kin- der oder Geschäftspartnern und wichtigen Mitarbeitern eines Unternehmens dienen. Hin- tergrund ist beispielsweise die Existenzsicherung in der Gründungsphase von Unterneh- men, um finanzielle Engpässe nach dem Tod des Unternehmers zu vermeiden. Der Bei- trag der verbundenen Risikolebensversicherung kann günstiger sein als zwei einzeln ab- geschlossene klassische Risikolebensversicherungen (Müller, 2011). Die dritte Form der Risikolebensversicherung stellt die fallende Lebensversicherung, auch Restschuldversi- cherung genannt, dar. Die Versicherungssumme sinkt dabei entweder linear oder annui- tätisch. Diese wird meist zur Absicherung eines Darlehens verwendet und leistet im To- desfall den noch nicht getilgten Teil eines Kredits (Müller, 2011).

3 Prämienkalkulation und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Prämie dient der Deckung von Aufwendungen für die Leistungserbringung bei Ein- tritt eines Versicherungsfalles sowie den Kosten für den Versicherungsbetrieb (vgl. Koch, 2005, S. 106) und wird unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips berechnet (vgl. Ortmann, 2009, S. 111). Das Äquivalenzprinzip ist ein fundamentales Kalkulationsprin- zip und fordert die Gleichheit von erwartetem Barwert der Versicherungsleistung und erwartetem Beitragswert unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen erster Ord- nung (Ortmann, 2009). Die Rechnungsgrundlagen werden im weiteren Verlauf des Ka- pitels erläutert. Die Prämie wird in die Nettoprämie, welche zur Deckung eines versicher- ten Risikos ohne Kostenanteile dient, und in die Bruttoprämie, welche vom Versiche- rungsnehmer bezahlt werden muss und alle Kosten beinhaltet, unterschieden (Führer & Grimmer, 2010).

Folgende Abbildung soll die Unterscheidung von Netto- und Bruttoprämie verdeutlichen: Tabelle 1: Zusammensetzung der Bruttoprämie; Darstellung in Anlehnung an Farny (2011, S. 61)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei Versicherungsgeschäften mit Spar-/Entspargeschäften, wie beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung, wird eine Sparpr ä mie hinzugerechnet. In der Risikolebens- versicherung wird allerdings kein Kapital angespart, weshalb die Sparprämie kein Be- standteil der Bruttoprämie ist (Koch, 2005). Wie bereits in Kapitel 2 erwähnt, sind die Beiträge deshalb günstig. Die maßgebliche Norm zur Prämienkalkulation ist in § 11 VAG enthalten. Diese wurde mit der Deregulierung 1994 im Zuge der Globalisierung und der einhergehenden Realisierung der Europäischen Union grundlegend geändert (vgl. Fohl- meister-Tiede, 2000, S. 47; Führer & Grimmer, 2010; Schumacher, 2012). Bis zur Dere- gulierung wurden die Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation im Geschäftsplan festgelegt und mussten von der Bundesaufsicht für das Versicherungswesen (BAV) ge- nehmigt werden (Führer & Grimmer, 2010; Schumacher, 2012). Aufgrund der Tarif- und Bedingungskontrollen wurden weitgehend gleiche Produkte angeboten, während eine transparente Marktsituation ermöglicht werden konnte, die allerdings einen Preiswettbe- werb kaum ermöglichte. Die Deregulierung zeigte sich anschließend mit einem heftigen Preiswettbewerb auf dem Versicherungsmarkt. Seit der Deregulierung müssen die Prä- mien gemäß § 11 Abs. 1 VAG implizit nach dem Grundsatz der Vorsicht (Vorsichtsprin- zip) und nach § 11 Abs. 2 VAG explizit nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung kal- kuliert werden. Nach dem Vorsichtsprinzip müssen die versicherungsmathematischen Annahmen so hoch kalkuliert sein, dass das Versicherungsunternehmen all seinen Ver- pflichtungen nachkommen und insbesondere für die einzelnen Verträge ausreichende De- ckungsrückstellungen bilden kann (vgl. Ritter, 2014, S. 10). Der Gleichbehandlungs- grundsatz verpflichtet die Lebensversicherer, die Prämien auf gleichen Grundsätzen zu bemessen. Demnach müssen die biometrischen Rechnungsgrundlagen, insbesondere die Sterbewahrscheinlichkeiten, in Abhängigkeit von Risikomerkmalen auf statistische Sig- nifikanz untersucht werden (vgl. Ortmann, 2009, S. 75). Die versicherungsmathemati- schen Annahmen müssen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über sehr lange Zeit- räume getroffen werden, da nach § 163 VVG die nachträgliche Änderung von Rech- nungsgrundlagen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Prämienänderungen dürfen demnach nur nach vorheriger Vereinbarung, zum Beispiel bei Dynamikerhöhun- gen, erfolgen (vgl. Führer & Grimmer, 2010, S. 43). Für die Prämienkalkulation werden die Sterbetafel, der Rechnungszins und Kostenzuschläge verwendet, welche die Rech- nungsgrundlagen erster Ordnung darstellen und sehr vorsichtig geschätzt werden, damit der Versicherer im Falle einer unerwartet schlechten Situation über genügend Reserven verfügt (Führer & Grimmer, 2010). Die Sterbetafeln, siehe dazu Kapitelabschnitt 3.2, werden von der DAV getrennt nach Geschlechtern berechnet. Durch das Urteil des Euro- päischen Gerichtshofs in der Rechtssache 2004/133/EG müssen die Prämien seit 21. De- zember 2012 geschlechterunabhängig kalkuliert werden (Keller, 2013), sodass beispiels- weise unternehmenseigene Unisex-Sterbetafeln wie bei der Deutschen Lebensversiche- rungs-AG seit Dezember 2012 zur Kalkulation genutzt werden (Deutsche Lebensversi- cherungs-AG, 2013). Der Rechnungszins dient als Kalkulationsgrundlage zur Diskontie- rung zukünftiger Zahlungen. Ein hoher Zinssatz senkt die notwendige Gegenleistung nach dem Äquivalenzprinzip, während ein niedriger Zins die Versicherung verteuert. Vom Bundesministerium für Finanzen wird diesbezüglich ein Höchstrechnungszins für die Deckungsrückstellung festgelegt. Dieser ist in § 65 VAG geregelt und besagt, dass die Bemessungsgrenze für den Höchstrechnungszins 60 Prozent des Mittelwertes der Umlaufrenditen von Staatsanleihen (bei Ausnahmefällen 85 Prozent) nicht überschreiten darf (vgl. Führer & Grimmer, 2010, S. 55; vgl. Ortmann, 2009, S. 114). Durch den Ab- schluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten, welche Abschluss-, Inkasso- und Verwaltungskosten beinhalten und direkt in die Tarifkalkulation einfließen (vgl. Ort- mann, 2009, S. 117). Die verwendeten Rechnungsgrundlagen für die Prämienkalkulation nennt man Rechnungsgrundlagen erster Ordnung. Die tatsächlich beobachteten bzw. er- wirtschafteten Größen für Zins oder Sterblichkeit werden Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung genannt und sind für die Ermittlung der Überschüsse bzw. zur Ermittlung des Gewinns oder Verlustes wichtig (vgl. Führer & Grimmer, 2010, S. 45; vgl. Ortmann, 2009, S. 113). Diese werden allerdings in dieser Arbeit nicht weiter vertieft1. Aus dem bereits angesprochenen Äquivalenzprinzip leitet sich die Forderung nach einer Prämiendifferenzierung ab. Eine Prämiendifferenzierung wird vom Gleichhandlungsge- bot (§ 11 Abs. 2 VAG) abgeleitet und liegt vor, wenn das Einzelrisiko durch Risikomerk- male erfasst und bei der Bemessung der Risikoprämie berücksichtigt wird. Im Hinblick auf den Wettbewerb ist die möglichst enge Orientierung der Preise für Versicherungs- schutz an den Produktionskosten sinnvoll. Voraussetzung dafür ist eine hinreichend ge- naue Schätzung der Schadenerwartungswerte in Abhängigkeit von Risikomerkmalen. Es ist zu beachten, dass der Zusammenhang zwischen Risikomerkmalen und Schadenerwar- tungswert erheblich (zum Beispiel keine Differenzierung der Lebensversicherungsprä- mien nach dem in Tagen gemessenen Lebensalter) und konstant sein muss. Bei differen- zierten Prämien ist die Gefahr der Antiselektion geringer als bei undifferenzierten Prä- mien (vgl. Farny, 2011, S. 69-71).

3.1 Definition und Entwicklung von biometrischen Risiken

Über den Risikobegriff gibt es in der Literatur verschiedene Auffassungen. Laut Farny (2011, S. 25) definiert sich der Risikobegriff als „den Sachverhalt, dass die Entscheidun- gen eines Wirtschaftssubjektes über sein (wirtschaftliches) Verhalten im Regelfall nicht zu einem eindeutigem Ergebnis führen, sondern eine Vielzahl von Ergebnismöglichkei- ten verursachen, die jeweils mit (bekannten oder unbekannten) Wahrscheinlichkeiten ein- treten.“ Die Risikoerfassung- und bewertung erfolgt auf Basis von Risikomerkmalen. Diese Risikomerkmale stellen die Eigenschaften der versicherten Risiken dar und werden in subjektive und objektive Risikomerkmale unterschieden. Das objektive Risiko ist vom menschlichen Verhalten unabhängig und beinhaltet (a) Eintrittsalter, Vertragsdauer und Geschlecht, (b) das medizinische (endogene) Risiko und (c) das exogene Risiko im Beruf, Sport und Auslandsaufenthalte. Das subjektive Risiko, auch Interessenrisiko genannt, be- inhaltet die näheren Lebensumstände und das Verhalten des Versicherten. Es ist vom menschlichen Verhalten und Fähigkeiten abhängig und liegt überwiegend außerhalb des prinzipiell zu versicherbaren Risikos (vgl. Farny, 2011, S. 31; vgl. Kurzendörfer, 1996, S. 192 ff.). Die einzelnen Aspekte des subjektiven sowie objektiven Risikos werden im Folgenden nicht weiter erörtert2. Die biometrischen Risiken stehen im unmittelbaren Zu- sammenhang mit biologisch bedingten Veränderungen der Lebensverhältnisse. Zu den biometrischen Risiken zählen im Allgemeinen Langlebigkeits- und Sterblichkeitsrisiken, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken, Pflegefallrisiken (vgl. Heinen, 2011b, S. 117) und ergänzend die Morbiditätsrisiken (vgl. Farny, 2011, S. 91). Das biometrische Risiko wird nach Zapp (2011, S. 9) den versicherungstechnischen Risiken zugeordnet, da es zur Unsicherheit im Schadensverlauf von Kollektiven beiträgt. Bei versicherungstechnischen Risiken ist ungewiss, ob die Prämieneinnahmen zur Deckung der tatsächlich eintretenden Schadensaufwendungen ausreichen (vgl. Helten & Karten, 1984, S. 11). In der Risikole- bensversicherung ist die Sterblichkeit das biometrische Risiko (Herrmann, 2008). Der Begriff des Sterblichkeitsrisikos, auch Todesfallrisiko genannt, wird bei Verkürzung der Lebenserwartung bzw. einem Anstieg der Sterberaten, welches negative wirtschaftliche Folgen für Versicherungsunternehmen hat, verwendet (vgl. Zapp, 2011, S. 10). Im Fol- genden werden die Auswirkungen von diversen Risikofaktoren auf die Sterblichkeit her- ausgearbeitet. Zu den Risikofaktoren zählen beispielsweise Krankheiten und Pandemien, aber auch die in dieser Arbeit relevanten Einflüsse von unterschiedlichen Berufsgruppen und Bildungsniveaus auf die Sterblichkeit.

Die Lebenserwartung in industrialisierten Ländern stieg in den letzten Jahren kontinuier- lich an (vgl. Gatzert & Wesker, 2012, S. 396). Regenauer (2007) begründet die steigende Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten mit dem medizinischen Fortschritt in Diag- nostik, Behandlung und Prävention von kardiovaskulären Erkrankungen. Laut Klein, Un- ger und Schulze (2006, S. 311) ist die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten zuneh- mend durch bessere Überlebenschancen der Älteren gestiegen. Beispielsweise stieg die Restlebenserwartung eines 65-jährigen Mannes (Frau) in dem Zeitraum von 1960-2000 um mehr als drei (fast fünf) Jahre an. Die steigende Lebenserwartung könnte allerdings durch die Ernährungs- und Stoffwechselkrankheit Adipositas gebremst werden. In den USA ist die Sterblichkeitsverbesserung bei Frauen über 40 bereits rückläufig. Dies hängt mit dem Risikofaktor Adipositas für kardiovaskuläre Erkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2, verschiedenen bösartigen Tumoren, Schlafap- noe und Herzinfarkte sowie Schlaganfällen zusammen3. Die Adipositas breitet sich be- reits bis nach Europa und in Entwicklungsländern aus, allerdings nicht im selben Ausmaß wie in den USA. Die Bedeutung von Adipositas für Versicherungsunternehmen ist um- stritten und wird kontrovers diskutiert. Zukünftig werden nachwachsende Generationen allerdings wesentlich umfassender von Adipositas betroffen sein als gegenwärtige Er- wachsene. Demnach sollte die Entwicklung beobachtet werden und insbesondere in der Risikoprüfung das prospektive Risiko von Übergewichtigen an den oben genannten Be- schwerden zu erkranken, berücksichtigt werden (Regenauer, 2007). Ein weiterer Risiko- faktor der Sterblichkeit sind Pandemien. Eine erstzunehmende Pandemie könnte zu einer stark erhöhten Sterblichkeit und somit zu hohen Verlusten für Anbieter von Lebensversi- cherungen mit Todesfallcharakter führen (vgl. Gatzert & Wesker, 2012, S. 396). Die me- dizinischen Auswirkungen der Spanischen Grippe im Jahre 1918-1920 sind heute noch ebenso gegenwärtig (Zündorf & Dingermann, 2011). Alle bisher auftretenden Pandemien und Grippefälle, mit Ausnahme der Vogelgrippeviren H5N1 und H7N7, sind durch die Abkömmlinge des Virenstammes der Spanischen Grippe verursacht (vgl. Bonnet, 2010, S. 768). Alljährlich treten neue Varianten der Viren auf (Zündorf & Dingermann, 2011). Es könnte zukünftig zu weiteren Auswirkungen durch Veränderungen des Virus kommen und somit neue Grippewellen verursacht werden. Allerdings müssen sich saisonale Viren nicht zwangsläufig zu Pandemien entwickeln (Bonnet, 2010).

Es gibt eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Sterblichkeit (Statistisches Bundesamt, 2013). Die häufigsten krankheitsbedingten Todesursachen sind laut Statistischem Bun- desamt (2013, S. 3) Erkrankungen des Kreislaufsystems. Bei 869.582 Gestorbenen im 40,2 Prozent) Todesfälle durch Erkrankungen des Kreis-ؙJahr 2012 sind 349.217 ( 26,3 Prozent) Todesfällenؙlaufsystems bedingt. Der zweitgrößte Anteil mit 228.289 ( ist auf bösartige Neubildungen zurückzuführen. Weitere Todesursachen mit einem weni- ger großen Anteil von 7,0 Prozent sind Krankheiten des Atmungssystems. Es ist nahelie- gend, dass Versicherungen bei der Antragsbearbeitung und Beitragsberechnung von An- tragsstellern mit Risiken, welche zu oben genannten Krankheiten führen könnten oder die bereits an oben genannten Erkrankungen leiden, entsprechend mit Prämienzuschlägen o- der Ablehnung des Antrages reagieren könnten (siehe dazu Kapitelabschnitt 4.3). Ein weiterer Einflussfaktor auf die Sterblichkeit ist der sozioökonomische Status, welcher durch das Bildungsniveau, dem Einkommen und dem Beruf definiert wird (vgl. Ditton & Maaz, 2011, S. 193). Das Bildungsniveau und die berufliche Tätigkeit sind Bestandteil im Fragenkatalog diverser Versicherungsunternehmen, wie in Kapitelabschnitt 4.2 aus- führlich dargestellt wird.

[...]


1 Für weitere Informationen bezüglich der Rechnungsgrundlage zweiter Ordnung wird auf Führer und Grimmer (2010) bzw. Ortmann (2009) verwiesen.

2 Für weiterführende Informationen bezüglich des subjektiven und objektiven Risikos wird auf Kurzendörfer (1996) und Farny (2011) verwiesen.

3 Für weitere Informationen bezüglich des erhöhten Sterblichkeitsrisikos durch Adipositas und mögliche Auswirkungen wie Geschlecht oder Alter auf diesen Zusammenhang wird auf Solo- mon und Manson (1997) verwiesen.

Fin de l'extrait de 47 pages

Résumé des informations

Titre
Preiswettbewerb in der Risikolebensversicherung unter Berücksichtigung biometrische Risiken
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
47
N° de catalogue
V279427
ISBN (ebook)
9783656888796
ISBN (Livre)
9783656888802
Taille d'un fichier
586 KB
Langue
allemand
Mots clés
preiswettbewerb, risikolebensversicherung, berücksichtigung, risiken
Citation du texte
Carina Saalfeld (Auteur), 2014, Preiswettbewerb in der Risikolebensversicherung unter Berücksichtigung biometrische Risiken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279427

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