Der Spanische Feldzug des Augustus


Trabajo Escrito, 2012

23 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Benennung und Kontextualisierung des Gegenstandes, Formulierung des Problems
2. Skizzierung der Überlieferungssituation
3. Skizzierung des Forschungsstandes
4. Skizzierung der eigenen Vorgehensweise

II. Hauptteil
1. Innenpolitische Voraussetzungen
a. Die besondere Herrschaftsstellung des Augustus
b. Die Verteilung der Provinzen und die Vergabe eines imperium proconsulare im Jahre 27
c. Konkurrenz durch Licinius Crassus
d. Konkurrenz durch Cornelius Gallus
2. Außenpolitische Voraussetzungen: Die Römer in Spanien bis zum Spanischen Feldzug
3. Darstellung des Spanischen Feldzuges
4. Deutung des Spanischen Feldzuges
a. Die Darstellung der Ursachen des Feldzuges in den antiken Quellen
b. Synthese der innen- und außenpolitischen Voraussetzungen
c. War der Spanische Feldzug des Augustus Teil einer außenpolitischen Konzeption oder der Etablierung der Herrschaft im Innern?

III. Fazit

Bibliographie
1. Quelleneditionen und Übersetzungen
2. Forschungsliteratur

I. Einleitung

a. Benennung und Kontextualisierung des Gegenstandes, Formulierung des Problems

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist der Spanienfeldzug des Augustus gegen die Stämme der Asturer und Kantabrer im Nordwesten der Iberischen Halbinsel 28 bis 19.[1] Besonderes Augenmerk liegt auf den Jahren 26 bis 25, während derer der Princeps den Feldzug persönlich anführte. Die uns überlieferten Quellen machen nur spärliche Angaben zu den Gründen, aus denen Augustus den Feldzug gegen Asturer und Kantabrer unternahm. Da, wie gezeigt werden soll, eine Verortung des Feldzuges allein im außenpolitischen Kontext unzureichend scheint, soll der Fokus dieser Untersuchung auf der Frage nach einem Zusammenhang zwischen dem spanischen Feldzug und den innenpolitischen Ereignissen des Jahres 27 liegen. Augustus gab damals die res publica an Senat und Volk von Rom zurück und übernahm im Rahmen einer Neuordnung des Staates einen Schutzauftrag über noch nicht befriedete Provinzen. Zur selben Zeit erwuchsen ihm Konkurrenten aus dem Adel, so dass er sich um die Festigung seiner herausgehobenen Stellung im Staat bemühen musste.

Der Betrachtungsweise dieser Arbeit widerspricht, was Augustus selbst in seiner Autobiographie über den Spanienfeldzug verkünden ließ. Er rechtfertigt seine Taten auf eine Art und Weise, die eine im außenpolitischen Bereich isolierte Betrachtung des Gegenstandes nahelegt:

Omnium provinciarum populi Romani, quibus finitimae fuerunt gentes quae non parerent imperio nostro, fines auxi. Gallias et Hispanias provincias (…) pacavi.[2]

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob der spanische Feldzug des Augustus Teil einer groß angelegten außenpolitischen Konzeption, die seiner Reichspolitik zu Grunde lag, war, oder ob er ihn als Instrument der Etablierung seiner Herrschaft im Innern führte.

b. Skizzierung der Überlieferungssituation

Von den Feldzügen Roms gegen Kantabrer und Asturer sind uns nur römische Quellen überliefert. Die zentralen Zeugnisse für die Erfassung des Spanischen Feldzuges sind die Berichte des Florus (um 98 n. Chr. bis um 130 n. Chr.), des Cassius Dio (um 163 n. Chr. bis nach 229 n. Chr.) sowie des Orosius (um 385 n. Chr. bis 418 n. Chr.). Florus und Orosius schöpften aus einer gemeinsamen Quelle, einer uns heute nicht mehr erhaltenen Darstellung des Livius. Livius war Zeitgenosse des Augustus und dürfte sich auf dessen Autobiographie gestützt haben. Florus und besonders Orosius, der die historischen Ereignisse mit einer Heilsgeschichte in Verbindung zu bringen sucht, verfallen in viele Datierungsfehler. Sowohl Florus als auch Orosius behandeln ihre Stoffe nicht als Historiker, sondern als Rhetoren, weshalb der Inhalt stark verkürzt ist. Obwohl beide Schriftsteller aus Spanien stammten, sind ihre Zeugnisse nicht zuverlässiger als die des Cassius Dio. Der besondere Wert beider Quellen liegt in ihrer ausführlichen Berichterstattung über die Kriegsereignisse der Jahre 26 und 25. Cassius Dios Darstellung, die von der des Florus und Orosius erheblich abweicht und deshalb eine andere unbekannte Quelle als Grundlage haben muss, dient als Grundlage der Chronologie der Ereignisse, obwohl auch sie nicht immer fehlerfrei ist.[3]

Sueton erwähnt das bellum Cantabricum, wie er ihn nennt, stellenweise in seiner Biographie des Augustus.

Schließlich berichtet Augustus selbst von seinen Leistungen im Spanischen Feldzug. Sein Tatenbericht hat stark rechtfertigenden Charakter und muss deshalb besonders kritisch betrachtet werden.

Schmitthenner verweist auf die Eigenheit antiker Quellen zur Entstehung des Principats, die Ereignisse der Zeit nach den Bürgerkriegen in einem historiographischen Schema darzustellen, das dessen Beginn in der Zeitspanne zwischen dem Sieg des späteren Augustus bei Actium im September 31 und den Beschlüssen des Januar 27 ansetzt. Diese schematische Betrachtungsweise hat eine verknappte Darstellung der Ereignisgeschichte der Zeit nach 27 zur Folge.[4] [5]

c. Skizzierung des Forschungsstandes

Der Feldzug gegen Kantabrer und Asturer hat unter Historikern insgesamt nur wenig Beachtung gefunden. Im Jahre 1896 behandelte Gardthausen das Thema im Rahmen einer umfassenden Darstellung des Augustus und seiner Zeit.[6] Die erste bedeutende Untersuchung im 20. Jahrhundert lieferte Magie anno 1920 mit einer Monographie.[7] 1934 folgte eine Abhandlung von Syme, der sich besonders um die chronologische Abfolge der Kriegsunternehmungen bemühte.[8] 1970 veröffentlichte derselbe seine Vorstellungen vom Spanischen Feldzug erneut mit der Absicht, alle in den antiken Quellen angegebenen Details miteinander in Einklang zu bringen.[9] 1943 erschien eine grundlegende Arbeit von Schulten, der als hervorragender Sachkenner des Gegenstandes die nachfolgende Forschung über den Spanischen Feldzug maßgeblich beeinflusste.[10] Sein Werk zeichnet sich durch die Einbeziehung zahlreicher epigraphischer Funde sowie durch die Vollständigkeit der von ihm zusammengetragenen Quellen über die Kantabrer und Asturer aus. Schulten warf Magie und Syme mangelnde topographische Landeskenntnis vor. Schulten ist außerdem Mitherausgeber der Fontes Hispaniae Antiquae, einer äußerst nützlichen Quellensammlung zum antiken Spanien, zu der eine vom ihm herausgegebene kommentierte Edition zu den Kriegen zwischen 79 und 19 vorliegt.[11] 1953 bereits erschien ein Aufsatz von Horrent, in dem er versuchte, topographische Probleme zu lösen und den Ablauf des Krieges exakt darzustellen.[12] Unter den Veröffentlichungen nach Schulten, vor allem in deutscher Sprache, muss der 1962 erschienene Aufsatz von Schmitthenner hervorgehoben werden, in dem er als erster den Fokus auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Expedition des Augustus und dem Kampf um die Führung in Rom legte.[13] Mit einer Betrachtungsweise, die Innen- und Außenpolitik als eine Einheit versteht, untersucht er, ob der Spanische Feldzug in seinem zeitgeschichtlichen Kontext ein Mittel war, die im Entstehen begriffene Herrschaft des Princeps im Innern zu etablieren. Diegos Santos gibt mit seinem 1975 erschienen Beitrag einen guten Gesamtüberblick über die Eroberung Nordwestspaniens durch die Römer.[14] Ein 1982 erschienener Aufsatz von Santos Yangus beschäftigt sich mit den Kriegsgründen, zeichnet Meinungen verschiedener moderner Historiker zu Grund und Ablauf des Feldzuges nach und versucht darüber hinaus, topographische Probleme in der antiken Darstellung des Krieges zu lösen.[15]

Forschungsliteratur zu dem im Laufe der Arbeit dargestellten zeitgeschichtlichen Hintergrund wird am jeweiligen Ort in den Fußnoten angeführt.

d. Skizzierung der eigenen Vorgehensweise

Im folgenden Hauptteil (II.) sollen ausgehend von antiken Quellen die Voraussetzungen erläutert werden, die dem Spanischen Feldzug zu Grunde liegen. Zuvorderst wird auf herrschaftspolitische Besonderheiten der augusteischen Herrschaft hingewiesen, vor deren Hintergrund die in dieser Arbeit thematisierten innen- und außenpolitischen Ereignisse an Plausibilität gewinnen sollen (II. 1.a.). Anschließend werden mit der Übernahme des Schutzauftrages 27 und dem Erwachsen ernsthafter Konkurrenz für Augustus aus den Reihen der Aristokratie die innenpolitischen Geschehnisse, die Augustus` Aufbruch nach Spanien vorausgingen, erläutert (II. 1.b.-d.). Hiernach soll mit der Darstellung der Entwicklung der römischen Herrschaft über das antike Spanien bis zu dem Krieg gegen Asturer und Kantabrer auf die außenpolitischen Bedingungen des Spanischen Feldzuges eingegangen werden (II. 2.). Dem schließt sich eine auf die Quellen gestützte knappe Skizzierung der Ereignisgeschichte des Kriegszuges an (II. 3.). Dabei soll nicht auf bestehende Forschungsdiskussionen um den genauen Ablauf und etwaige topographische Unkorrektheiten in der Schilderung der antiken Quellen eingegangen werden, da diese Problematiken für die Frage dieser Arbeit irrelevant sind. Die Schilderung orientiert sich an den Ausführungen Schmitthenners. Unter Punkt II. 4. werden zunächst die Gründe, die die antiken Quellen für den Spanischen Feldzug angeben, diskutiert (II. 4.a.), bevor eine Synthese der innen- und außenpolitischen Voraussetzungen folgt (II. 4.b.), die eine Deutung der Absicht, der Spanische Feldzug des Augustus zu Grunde lag, ermöglichen soll. Schließlich wird die eingangs gestellte Frage im Rahmen der möglichen Erkenntnis beantwortet (II. 4.c.). Die Ereignisse sollen dabei nicht nur im Lichte der innenpolitischen Voraussetzungen, sondern auch möglicher außenpolitischer Konzeptionen des Augustus betrachtet werden. Im III. Kapitel werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst.[16]

II. Hauptteil

1. Innenpolitische Voraussetzungen

a. Die besondere Herrschaftsstellung des Augustus

Der Principat des Augustus war in vielerlei Hinsicht eine spezifische Herrschaftsform, die, besonders vor dem Hintergrund traditioneller römischer Machtvorstellungen, gerade in der Phase ihrer Entstehung einer besonderen Legitimation bedurfte. Oktavian hatte sich in langjährigen Bürgerkriegen gegen seine inneren Feinde durchgesetzt und stand nun an der Spitze des römischen Gemeinwesens. Die Ausformung der Herrschaft des Oktavian/Augustus konnte nicht auf eine uneingeschränkte Wiederherstellung der alten Republik zielen: Er konnte seine bereits in jungen Jahren erlangte Vormachtstellung kaum aufgeben wollen (zumal er Ansprüche seiner Verbündeten in den Bürgerkriegen zu erfüllen hatte) und hatte außerdem erkannt, dass eine republikanische Verwaltung des Staates seinem Status als Weltmacht in keiner Weise gerecht wurde. Dem Oktavian war der Weg zur Einrichtung einer Monarchie gewiesen, deren einziges Problem darin bestand, diese Form der Herrschaft vor dem Hintergrund traditioneller römischer Machtvorstellungen zu rechtfertigen. In den Augen der Römer war die Einrichtung einer Republik eine herausragende Errungenschaft, die ihnen die Freiheit ihres Gemeinwesens sicherte. Königsherrschaft wurde als eine private Herrschaft eines einzelnen, der seine Untertanen als Eigentum betrachtete, angesehen, was dem römischen Verständnis eines Staates als einer res publica, einer „öffentliche Sache“, völlig widersprach. Negative exempla aus der Geschichte dürften dem gemeinen Römer in Gestalt des letzten Königs Tarquinius Superbus und der Diktatoren Sulla und Caesar bekannt gewesen sein. Oktavian musste sich also der Herausforderung stellen, seine de facto monarchische Stellung in das Gewand einer republikanischen Herrschaft zu kleiden, um dem Legitimationsdruck, dem er permanent ausgesetzt war, standhalten zu können. Oktavian/Augustus ließ sich bis 23 jährlich zum Konsul wählen. Wie er selbst sagte, habe er niemals mehr Amtsgewalt besessen als seine Kollegen.[17] Die Rechtfertigung seiner herausgehobenen Stellung – die er auch als einer von zwei Konsuln innehatte –, lag in seiner persönlichen, sozialen und politischen Vorrangstellung, seiner auctoritas. Von zwei Ausnahmen abgesehen, bekleidete Augustus ab 23 überhaupt kein Amt mehr. Seine Herrschaft basierte von nun an auf von Ämtern entlehnten Gewalten, nicht auf den Amtsgewalten selbst. 36 erhielt Oktavian die tribunicia potestas, die er ab 23 auch titular führte. Als Träger dieser Amtsgewalt war Oktavian/Augustus sakrosankt und konnte jede Maßnahme eines Magistraten durch sein Veto außer Kraft setzen. Was der tribunicia potestas fehlte, die Kommandogewalt über Truppen, besorgte ihm das imperium proconsulare, das ihm 27 übertragen wurde. Die dritte Säule der Herrschaft des Oktavian/Augustus war das Amt (und – im Unterschied zu den anderen Säulen – nicht die dem Amt entlehnte Gewalt) des pontifex maximus, das er seit 12 bekleidete.

b. Die Verteilung der Provinzen und die Vergabe eines imperium proconsulare im Jahre 27

Dem Aufbruch des Augustus nach Gallien bzw. Spanien gegen Mitte 27 ging ein Staatsakt voraus, der für das politische Schicksal Roms und Oktavians/Augustus‘ wegweisend war. Am 13. des Monats gab der junge Caesar, dem der Senat drei Tage später den Ehrennamen „Augustus“ verleihen sollte, dem Senat und Volk von Rom seine außerordentlichen Gewalten[18] zurück, die ihm als Triumvir im Rahmen der triumviralis potestas 43 durch ein Gesetz zugestanden worden waren.[19] Die Rückgabe der res publica war der Höhepunkt eines seit dem Sieg über Antonius im Jahre 30 laufenden Prozesses, in dem Oktavian den Schwerpunkt seiner Macht von der triumviralis potestas auf althergebrachte Formen republikanischer Herrschaft verlagerte.[20] Am 15. oder 16. Januar erfolgte die Neuverteilung der Provinzen, in deren Zuge dem Augustus ein imperium proconsulare über die ihm zugewiesenen Aufgabenbereiche erhielt.[21] Von Cassius Dio erfahren wir dazu folgendes:

Seine Führerstellung ließ er auf diese Weise von Senat und Volk bekräftigen, aber in der Absicht, als Republikaner zu erscheinen, übernahm er zwar die Sorge und Oberaufsicht über die öffentlichen Angelegenheiten mit der Begründung, dass sie einer gewissen Fürsorge bedürften, doch sagte er, er werde alle Provinzen regieren, noch werde er dies in den Fällen, in denen er als Statthalter fungiere, für immer tun. Indes gab er die (sc. militärisch) weniger wichtigen mit der Begründung, dass sie befriedet und von keinem Krieg heimgesucht seien, dem Senat zurück, die wichtigeren behielt er mit der Begründung für sich, daß sie entweder Feinde zu Nachbarn hätten oder selbst von sich aus ernsthafte Unruhen erregen könnten, angeblich, damit der Senat ohne Furcht Gewinn aus den besten Teilen des Reiches ziehe, er selbst hingegen die Mühen und Gefahren übernehme, in Wahrheit aber, damit sie unter dem Vorwand unbewaffnet und zum Kampf unvorbereitet seien, er selbst hingegen Waffen besitze und Soldaten unterhalte.[22]

Der Senat erhielt zehn Provinzen, die durch Konsuln und Prätoren verwaltet wurden. Augustus übernahm Spanien, Gallien, Syrien, Kilikien, Zypern und Ägypten. Ihm war damit ein Befehlsbereich zugewiesen worden, der in seiner Machtfülle alle in der Republik vergebenen imperia übertraf. Jedoch war seine Herrschaft über diese Provinzen auf zehn Jahre beschränkt, weshalb die opinio communis der modernen Forschung hier von einem „Kompromiss“ bei der Neuverteilung der Provinzen zwischen den monarchischen Bestrebungen des Princeps und der Notwendigkeit der Wahrung republikanischer Traditionen ausgeht.[23]

Tatsächlich war es gleichsam Augustus‘ Schicksal, seine herausgehobene Stellung immerzu zu legitimieren. Man kann das Vorgehen des Augustus als einen klugen Schachzug interpretieren, sich durch die Zurückgabe seiner außerordentlichen Gewalten in den Rahmen der republikanischen Ordnung einzufügen und durch die Übernahme eines Schutzauftrages für den Staat und die Übernahme unbefriedeter Provinzen trotzdem in Besitz militärischer Machtmittel zu bleiben, die schließlich die faktische Grundlage seiner Herrschaft bildeten. Von Premerstein deutet den Schutz des Staates als einen vom Senat rechtlich fixierten Auftrag.[24] In Anbetracht der Legitimationsnot, an der der junge Caesar litt, scheint es jedoch naheliegender, die Übernahme des Schutzauftrages und die damit einhergehende außerordentliche Befehlsgewalt als Teil einer Rechtfertigung von Augustus‘ Kommando über römische Truppen zu interpretieren.

[...]


[1] Insofern nicht anders angegeben, sind alle Jahresangaben vor Christus aufzulösen.

[2] R. Gest. div. Aug. 26,1-2.

[3] Vgl.: Schmitthenner (1962), S. 54.

[4] Vgl.: Ebd., S. 29-30.

[5] Vgl.: Diego Santos (1975), S. 531-532 und Horrent (1953), S. 279-280.

[6] Gardthausen (1896).

[7] Magie (1920).

[8] Syme (1934).

[9] Syme (1970).

[10] Schulten (1943).

[11] Schulten (1940).

[12] Horrent (1953).

[13] Schmitthenner (1962).

[14] Diegos Santos (1975).

[15] Santos Yanguas (1982).

[16] Für die folgenden Ausführungen vgl. soweit nicht anders angegeben Kunkel (1961).

[17] Vgl.: R. Gest. div. Aug. 34.

[18] Es handelte sich dabei um eine auf fünf Jahre befristete Amtsgewalt, die den Triumvirn Antonius, Lepidus und Oktavian durch die lex Titia verliehen worden war. Sie beinhaltete in Rom die Amtsgewalt eines Konsuls und in den Provinzen ein imperium consulare.

[19] Vgl.: R. Gest. div. Aug. 34,1-3 und Cass. Dio 53,2,7-17,1.

[20] Vgl.: Schmitthenner (1962), S. 31.

[21] Vgl.: Kienast (2009), S. 84-87.

[22] Cass. Dio 53,12,1-3.

[23] Vgl.: Kienast (2009), S. 86-87 und S. 92.

[24] Vgl.: Von Premerstein (1937), S. 117.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Der Spanische Feldzug des Augustus
Universidad
University of Frankfurt (Main)  (Historisches Seminar)
Curso
Princeps und Imperium Romanum: Probleme der Augusteischen Außen- und Reichspolitik
Calificación
1,0
Autor
Año
2012
Páginas
23
No. de catálogo
V279635
ISBN (Ebook)
9783656724919
ISBN (Libro)
9783656741251
Tamaño de fichero
562 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Augustus, Octavian, Römische Kaiserzeit, Hispania, Spanien, Antike, Feldzug, Krieg, Herrschaft, Legitimation, Senat, Kantabrischer Feldzug, Rom
Citar trabajo
Robert Jonas (Autor), 2012, Der Spanische Feldzug des Augustus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279635

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