Vom Umgang mit der Vergangenheit - Die Aktion T4 in Baden


Epreuve d'examen, 2004

121 Pages, Note: 1,0


Extrait


Journalistisches Produkt

100 Jahre Psychiatrisches Landeskrankenhaus Wiesloch

Vom „Krankenmaterial“ zur „therapeutischen Gemeinschaft“: Das Bild der Psychiatrie von sich selbst und ihren Patienten hat sich gewandelt. Doch dieses Verständnis ist noch recht jung. Ein Blick in den Schriftverkehr der 50 er und 60 er Jahre zeigt, wie nahe Reformbereitschaft und Verdrängung, echte Hilfsbereitschaft und alte Vorurteile bei einander liegen.

Seine Hingabe galt dem Anbau von Heilpflanzen, in seinen Patienten wollte er brüderliche Mitmenschen sehen. Doch das ist nur eine Seite des Dr. Wilhelm Möckel. Er war der Leiter eines nationalsozialistischen Musterbetriebs und wollte dem Regime selbst dann nicht im Wege stehen, als die berüchtigten Busse der Gekrat auf den Anstaltshof einrollten. Fast wäre er nach dem Krieg 1948 als „Entlasteter“ zurück in seinen Direktorensessel gekommen, wäre nicht der Widerstand des Betriebsrats gewesen. In „einstimmiger und vehementer“ Ablehnung verhinderte das Personal die Wiedereinsetzung Dr. Möckels als Anstaltsleiter. Begründet wurde dies auch damit, dass „bei Dr. Möckel die Vertreter des Euthanasieprogramms, der Parteikanzlei des Reichsministeriums ein und aus“ gegangen seien. Die Rolle Möckels und Wieslochs während der Krankenmorde gibt jedenfalls der Forschung noch Rätsel auf.

Doch wie ging es im Nachkriegsdeutschland weiter mit der Anstalt? Ein Blick in die Akten des Generalarchivs Karlsruhe zeigt interessante Details.

Der früheste Schriftwechsel bezieht sich häufig auf Anfragen anderer Anstalten zur Lösung von Alltagsproblemen. So erkundigte sich die Direktion der pfälzischen Anstalt Klingenmünster am 9.8.1946, wie die Taschengeldverwaltung der Kranken in Wiesloch gehandhabt wird. Aus der Antwort vom 21.8. wird ersichtlich: „Taschengelder werden bei der Hauptkasse einbezahlt und separat verwaltet. An einzelne Kranke werden keine Barzahlungen geleistet, außer bei Entlassung. Anschaffungen für persönliche Bedürfnisse der Kranken werden aus einem Klinikvorschuss geleistet, der monatlich (mit den Kostenträgern) abgerechnet wird.“

„Zuchtlose“ auf Bestellung

Unter dem Datum des 11.9.46 findet sich eine Anfrage der Kreispflegeanstalt Weinheim (Mentel), ob es in Wiesloch Arbeitstherapien auch für Kranke in einfachster, sitzender Tätigkeit gäbe. Antwort Wiesloch: Die Arbeitsmöglichkeiten „für stumpfe Kranke sind auch hier schwierig...“ Beschäftigungstherapie auf einfachstem Niveau werde beispielsweise mit dem Entwirren und Knüpfen von Schnüren, dem Ausrupfen von Rosshaar aus alten Matratzen, dem Einfädeln von Tabak betrieben. Frauen würden mit dem Aufziehen alter Strümpfe beschäftigt, um Baumwolle zum Stricken und Stopfen zu gewinnen. Die Auskunft an Weinheim enthält folgenden maschinenschriftlichen Nachtrag der Direktion: „Bei dieser Gelegenheit darf ich Ihnen auch mitteilen, dass wir Ihnen eine Zuchtlose liefern können, sobald wir eine geeignete für Sie haben (!)“ Verlegungen nach Gutsherrenart waren also auch nach 1945 noch durchaus übliche Praxis in der Psychiatrie.

Auf eine Anfrage der AOK Stuttgart heißt es am 29.11.46: „Aufgenommen werden nur Geisteskranke, die psychiatrischer Behandlung bedürfen.“ Die Verpflegungskosten, so weiter, betrügen für die 2. Klasse 6 RM, nach einem halben Jahr 5 RM. In der 3. Klasse würden 3,30 bzw. 3 RM berechnet, jeweils inklusive Nebenleistungen.

Aus einer schriftlichen Auskunft der Direktion Wiesloch vom 7.11.47 ist zu erfahren, dass die Arbeitszeit des Pflegepersonals im Tagdienst von 7 bis 19 Uhr dauerte, wobei ein Werktag in der Woche sowie jeder zweite Sonntag dienstfrei waren. In 14 Tagen waren rund drei Nachtschichten zu leisten. Unter Berücksichtigung der Pausen belief sich die Wochenarbeitszeit auf 55 Stunden.

In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Konstanz vom 9.7.1952 wird berichtet: In der Sache des Eugen O. wegen Mordversuchs habe Prof. Dr. Beringer von der Universität Freiburg eine geistige Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten nach § 51 StGB verneint, Dr. Schwenninger in Wiesloch für die Tatzeit jedoch bejaht. Der Anstaltsdirektor der Anstalt Reichenau habe aber „durch mehrjährige Beobachtung“ keine Geisteskrankheit bei dem Betreffenden festgestellt, es liege daher eine „volle Tatverantwortung“ vor. Die Staatsanwaltschaft bemerkte hierzu, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens dennoch nicht möglich sei. Sie schloss mit der Aufforderung, den Patienten doch in Wiesloch aufzunehmen – was die Anstalt jedoch mit Hinweis auf fehlenden Platz ablehnte.

Die Gutachtertätigkeit des Medizinalrats i.R. Schwenninger hatte die Anstalt bereits in anderem Zusammenhang in Verlegenheit gebracht. Der Hintergrund: Gegen den Arzt Dr. Göring aus Waibstadt wurde der Vorwurf der Misshandlung bzw. Vernachlässigung eines Jugendlichen mit Todesfolge erhoben. Unter anderem soll Göring den „leicht schwachsinnigen“ Jungen am 23.2.1950 barfuß im Freien haben Holz sägen lassen. Ein Schreiben des Stuttgarter Justizministeriums an das Innenministerium am gleichen Ort vom 16.6.1952 berichtet von der Aussage Schwenningers als Sachverständiger in diesem Verfahren: Demnach sei es in den Heil- und Pflegeanstalten der Kriegs- und Nachkriegszeit ähnlich zugegangen, ohne dass ein Patient dadurch Schaden genommen habe.

Schwenninger hat dem Brief zufolge seine Aussage später abgeschwächt, aber dennoch eine öffentliche Diskussion losgetreten, die aufzeigt, wie kritisch und sensibel die Bevölkerung damals angesichts der zurückliegenden „Euthanasie“-Verbrechen gegenüber den psychiatrischen Anstalten noch war. Wiesloch bemühte sich klarzustellen, dass in ihrem Wirkungsbereich solche Verhältnisse nicht vorkämen.

„Ich habe viel gesehen“

Die Offenburger Redaktion der Zeitung „Unser Tag“ bat am 18.6.1947 die HPA Wiesloch um Stellungnahme zu einer Leserzuschrift. Dort heißt es: „Ich bin vom 15.1.45 bis 9.7.46 in der Anstalt Wiesloch gewesen und habe viel gesehen.“ Unter anderem habe das Personal „auf lebenden Menschen herumgetreten mit genagelten Schuhen ... Patienten den Hals zugedrückt und vergiftet ... Es wurden Jugoslavier, Rumänen und Franzosen durch Giftspritzen und Eiswickel umgebracht. Jedem einzelnen wurde das Gehirn herausgenommen, damit man die Todesursache nicht feststellen kann.“ Der Schreiber nannte die Namen verantwortlicher Pfleger und Ärzte, so auch „Schwenninger, Möckel“.

Zu dem Schreiben ist in den Akten des PLK als Antwort unter dem Datum des 26.6.47 lapidar vermerkt, „dass es sich offensichtlich um Angaben eines Geisteskranken handelt. Es wird anheim gestellt, zur Klärung die Angaben der Staatsanwaltschaft zu übergeben.“

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen fand also nicht statt. Statt dessen wurde die Unterstellung von Geisteskrankheit leichthin zur Diskreditierung des Schreibers verwendet – und dies seitens der ärztlichen Leitung einer großen Psychiatrie.

Bis in die 60er Jahre hinein finden sich im Schriftverkehr der HPA Wiesloch überdies Anfragen von Menschen, die nach vermissten Freunden und Angehörigen der NS-Zeit suchten und hofften, in den Krankenakten Hinweise auf den Verbleib zu erhalten. Die weitaus meisten Anfragen beantwortete Wiesloch abschlägig: Die Gesuchten seien nicht in den Krankenakten vermerkt. Vereinzelt wurde die Direktion auch zu Entschädigungsansprüchen von NS-Zwangssterilisierten um Auskunft gebeten. So am 25.6.1952 in der Sache von Adolf und Christiana E., die 1933 und 36 in Grafeneck sterilisiert worden seien. Die „Landesbezirksstelle Karlsruhe für die Wiedergutmachung“ fragte an, ob Akten zu den Betroffenen in der Anstalt seien.

Vom 6.1.1962 findet sich eine Anfrage der Entschädigungskammer des Landgerichts Karlsruhe nach entsprechenden Krankenunterlagen im Fall einer Frau, die im Februar 1940 am dortigen Frauenkrankenhaus unfruchtbar gemacht wurde – Wiesloch meldete Fehlanzeige.

Aus den Akten geht immerhin hervor, dass die Einrichtung auch auf private, teils skurrile, Anfragen zu antworten bereit war. In einem Schreiben vom 12.1.1965 fragte ein Münchner Doktor der Politologie an, ob seine 79jährige Mutter, mit einem „kleinen Gehirnschlag“ behaftet, in Wiesloch unterkommen könne. Darin wörtlich: „Sind die Insassen Ihres Altersheims teilweise oder ausschließlich geistesgestört? (In diesem Fall möchten wir unserer Mutter ein anderes Altersheim suchen).“ – Abgesehen davon, dass Wiesloch kein Altersheim betrieb, dürfte diese Aussage die Einstellung vieler Bürger zur Psychiatrie bis heute wiedergeben. Aus dem Jahr 1967 schließlich datiert die Anfrage eines Meckenheimer Bürgers, ob ihm Wiesloch nicht von den Patienten „einen arbeitsfähigen Mann“ für seinen landwirtschaftlichen Betrieb zuteilen könne. – Im Zeichen damaliger Vollbeschäftigung ist dies nicht die einzige Anfrage ihrer Art an die Anstalt, verbunden offenbar mit der Vorstellung, dass über die Arbeitskraft geistig Kranker nach Belieben verfügt werden könne.

Der Patient als Partner, als Autorität in eigener Sache: Nach 100 Jahren ist die Psychiatrie in Wiesloch auf diesem Weg sicher ein gutes Stück vorangekommen. Vollendet ist dieser Weg jedoch noch lange nicht

Birk

[...]

Fin de l'extrait de 121 pages

Résumé des informations

Titre
Vom Umgang mit der Vergangenheit - Die Aktion T4 in Baden
Université
Free University of Berlin  (Journalisten-Weiterbildung JWB)
Note
1,0
Auteur
Année
2004
Pages
121
N° de catalogue
V27987
ISBN (ebook)
9783638298872
ISBN (Livre)
9783640651955
Taille d'un fichier
5995 KB
Langue
allemand
Annotations
Es handelt sich um eine Abschlussarbeit der Journalistenweiterbildung FU Berlin zum Lizenziaten der Publizistik. Von den Anforderungen her ist der Abschluss einem Magister oder Diplom vergleichbar.
Mots clés
Umgang, Vergangenheit, Aktion, Baden
Citation du texte
Hans-Joachim Birk (Auteur), 2004, Vom Umgang mit der Vergangenheit - Die Aktion T4 in Baden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27987

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