Einleitung
Ein immer schnelleres Voranschreiten der Biotechnologie und der eventuell damit verbundenen Gefahren zwingt die nationalen und europäischen Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen. Speziell im Bereich der Gentechnik ist in den letzten Jahren eine Flut von zum Teil miteinander verbundenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erlassen worden, um diese komplexe Materie einem rechtlichen Rahmen zu unterwerfen. Insbesondere das Zulassungsverfahren für gentechnische Produkte ist hierbei ein immerwährender Streitpunkt. Dies gilt auch in Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Hersteller von gentechnischen Produkten, denen eine Zulassung versagt bleibt. Deshalb bedarf es an dieser Stelle einer genaueren Untersuchung der eben angesprochenen Problematiken. Vorab soll jedoch erläutert werden, wann von einem gentechnischen Produkt gesprochen werden kann. Zunächst ist ein gentechnisch veränderter Organismus erforderlich. Gemäß Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 2001/18/EG1 ist ein Organismus jede biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen. Demnach umfasst diese Definition auch Mikroorganismen einschließlich Viren und Viroide, ferner Pflanzen und Tiere einschließlich Eiern, Samen und Pollen, sowie Zell- und Gewebekulturen von Pflanzen und Tieren. 2 Diese Organismen sind gemäß Art 2 Nr. 2 als genetisch verändert anzusehen, wenn das genetische Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und /oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.3 In Art. 2 Nr. 7 Richtlinie 2001/18/EG ist der Begriff des Produkts als eine Zubereitung, die aus genetisch veränderten Organismen oder einer Kombination von genetisch veränderten Organismen besteht oder genetisch veränderte Organismen oder eine Kombination von genetisch veränderten Organismen enthält und in den Verkehr gebracht wird, legaldefiniert. Dies lässt darauf schließen, dass Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen nur zufällig in Spuren enthalten, nicht unter den Produktbegriff in Art. 2 Nr. 7 Richtlinie 2001/18/EG fallen.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Teil 1: Zulassung gentechnischer Produkte
I. Freisetzung und Inverkehrbringen von GVOs
1. Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene
2. Zulassungsverfahren auf EG-Ebene
a) Bei Zustimmung von den einzelnen Mitgliedsstaaten
b) Bei Ablehnung von einzelnen Mitgliedsstaaten
aa) Konsens durch Verhandlungen
bb) Dissens zwischen den Mitgliedsstaaten - Komitologieverfahren
cc) Zwischenstand
3. Transnationaler Verwaltungsakt / Mehrstufiger gemeinschaftlicher Verwaltungsakt
II) Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln
1. Begriffsbestimmung
2. Zulassung auf nationaler Ebene
3. Zulassung auf EG-Ebene
4. Europäischer Verwaltungsakt ?
III. Regelungen der EG für sonstige Produkte
1. Bekleidung aus gentechnisch veränderter Baumwolle
2. Papier/ Holz aus transgenen Hölzern
3. Zulassungsverfahren
IV. Fazit
C) Teil 2: Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Zulassung gentechnischer Produkte
I. Rechtsschutz auf nationaler Ebene
1. Rechtsschutz gegen das Verhalten des deutschen Vertreters im Rat
a) Klage vor dem Verfassungsgericht
aa) Probleme der Zulässigkeit
(1) Beschwerdegegenstand
(2) Unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers
(3) Zwischenergebnis
bb) Probleme der Begründetheit
(1) Verletzung von Art. 12 I GG
(2) Verletzung von Art. 14 I GG
(3) Zwischenergebnis
b) Die Bindung des deutschen Ratsvertreters an das Grundgesetz
c) Auswirkung des Abstimmungsverhaltens auf das Abstimmungsergebnis
d) Ergebnis
2. Rechtsschutz gegen das Verhalten des deutschen Vertreters im Regelungsausschuss
a) Anspruch aus Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
aa) Anwendbarkeit von Art. 34 GG
bb) Verletzung der einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht
cc) Schaden
dd) Sonstige Anspruchsvoraussetzungen
b) Ergebnis
3. Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Zulassung gentechnischer Produkte durch die nationale Behörde
a)Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
aa) Verpflichtungsklage
bb) Allgemeine Leistungsklage
b) Ergebnis
II. Rechtsschutz auf EG-Ebene
1. Rechtsschutz bei Versagung der Zulassung durch die Kommission
a) Nichtigkeitsklage gemäß Art. 234 IV EG
aa) Betroffenheit
bb) Unmittelbarkeit
cc) Individualität
dd) Klagegründe
ee) Ergebnis
b) Eilverfahren nach Art. 242, 243 EG
2. Rechtsschutz bei Verzögerung der Zulassung durch die Kommission
a) Außervertragliche Haftung gemäß Art. 288 II EG
aa) Anwendbarkeit von Art. 288 II EG
bb) Vorschrift, die dem einzelnen Rechte verleiht
cc) hinreichend qualifizierter Verstoß
dd) Schaden
b) Ergebnis
III. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die komplexen rechtlichen Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Produkte in der Europäischen Gemeinschaft und analysiert kritisch die Rechtsschutzmöglichkeiten für Hersteller gegen eine rechtswidrige Nichtzulassung auf nationaler sowie europäischer Ebene.
- Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) und deren gemeinschaftsweite Implementierung.
- Differenzierte Analyse der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.
- Rechtsschutzinstrumente gegen das Verhalten deutscher Vertreter im Rat und in Regelungsausschüssen (Amtshaftung).
- Verwaltungsrechtliche Klagemöglichkeiten auf nationaler Ebene gegen ablehnende Bescheide der Behörden.
- Rechtsschutz auf EG-Ebene mittels Nichtigkeitsklagen und Haftungsansprüchen bei Verzögerungen.
Auszug aus dem Buch
I. Freisetzung und Inverkehrbringen von GVOs
Ausgangspunkt für eine Zulassung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, ist die EG-Freisetzungsrichtlinie 2001/18, die am 17. Oktober 2002 die Richtlinie 90/220/EWG („alte“ Freisetzungsrichtlinie) ersetzt hat. Um nun eine gemeinschaftsweite Zulassung für die Freisetzung und das Inverkehrbringen eines gentechnisch verändertes Organismuses oder eines Produktes, dass solch einem Organismus enthält, zu erhalten, muss der Antragsteller zahlreiche bürokratische Hürden auf nationaler und europäischer Ebene überwinden, die nun im nachfolgenden dargestellt werden.
1. Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene
Auf nationaler Ebene ist die Behörde desjenigen Mitgliedsstaates für das Zulassungsverfahren zuständig, in dem der Antragsteller den Organismus zuerst auf den Markt bringen will, vgl. Art. 5 Abs. 2 Verordnung 1829/2003/EG. Die hierfür in Deutschland zuständige Behörde ist das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI). Gemäß Art. 14 Abs. 2 RL 2001/18/EG muss das RKI dann binnen 90 Tagen einen Bewertungsbericht erstellen. Fällt der Bewertungsbericht für den Antragsteller positiv muss die Behörde das EG-Beteiligungsverfahren einleiten (hierzu weiter im nächsten Abschnitt). Kommt die Behörde jedoch zu dem Ergebnis, dass die Zulassung versagt werden soll, so teilt sie dies der Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten mit, ohne jedoch an deren Auffassung über die Zulassung gebunden zu sein.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Definiert die Grundlagen der Gentechnik und erläutert die Notwendigkeit sowie Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne biotechnologische Produkte.
B) Teil 1: Zulassung gentechnische Produkte: Beschreibt detailliert die zweistufigen Zulassungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene für GVOs sowie Lebens- und Futtermittel.
C) Teil 2: Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Zulassung gentechnischer Produkte: Analysiert die Möglichkeiten für betroffene Hersteller, gerichtlich gegen Zulassungsversagungen oder Verzögerungen vorzugehen, sowohl national als auch auf EG-Ebene.
Schlüsselwörter
Gentechnologie, Zulassungsverfahren, GVO, Europäische Gemeinschaft, Verwaltungsakt, Rechtsschutz, Amtshaftung, Verfassungsbeschwerde, Nichtigkeitsklage, EG-Recht, Biotechnik, Berufsfreiheit, Zulassungsversagung, Produkthaftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen und Verfahren bei der Zulassung gentechnisch veränderter Produkte sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Hersteller.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf den Zulassungsprozessen für GVOs, Lebens- und Futtermittel sowie den verschiedenen Klagemöglichkeiten auf nationaler und EU-Ebene.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Effektivität des aktuellen Rechtsschutzsystems für Hersteller gentechnischer Produkte bei rechtswidrigen Versagungen zu untersuchen und kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von EU-Richtlinien, Verordnungen, Rechtsprechung des EuGH und nationalem Verwaltungsrecht basiert.
Welche Aspekte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der bürokratischen Zulassungsverfahren und die detaillierte juristische Prüfung von Haftungsansprüchen und Klagemöglichkeiten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren das Dokument?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Gentechnikrecht, Verwaltungsakt, EG-Zulassungsverfahren und die Grundrechtsbindung deutscher Staatsorgane.
Ist der Rechtsschutz auf nationaler Ebene gegen das Verhalten im Rat effektiv?
Die Arbeit stellt fest, dass dieser Rechtsschutz zwar theoretisch möglich, aufgrund der komplexen Abstimmungsregeln im Rat in der Praxis jedoch von sehr geringem Nutzen ist.
Wie bewertet der Autor die Zulassungsverfahren im Fazit?
Der Autor kritisiert die fehlende allgemeinzuständige Behörde und die starke politische Einflussnahme und fordert eine Überarbeitung der Verfahren zugunsten wissenschaftlich orientierter Entscheidungsinstanzen.
- Quote paper
- Martin Wohlgemuth (Author), 2004, Das Recht der modernen Biotechnologie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27988