Inhalt, Instrumente und Ziele der Landesplanung am Beispiel von Schleswig-Holstein


Term Paper, 2013

18 Pages, Grade: 1,7

C. Ralfs (Author)


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Instrumentarium der Landesplanung

3. Inhalt der Landesplanung

4. Ziele der Landesplanung

5. Beispiel: Landesplanung Schleswig- Holstein
5.1 Übergeordnete Raumstruktur des Landes
5.2 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung
5.3 Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur
5.4 Entwicklung der Daseinsvorsorge
5.5 Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung

6. Fazit

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Die Raumordnung ist die Grundlage für die Landesplanung und verwirklicht Ziele und Grundsätze der Raumordnung auf Landesebene (vgl. Spitzer 1995 S. 37). Eine institutionalisierte Landesplanung ist in jedem Bundesland vorhanden und einem Ministerium zugeordnet, wovon Stadtstaaten ausgenommen sind. Das zugehörige Ministerium kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 43).

Unter Landesplanung versteht man die „(…)raumbezogene, fachübergreifende, überörtliche Koordinierungkompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume“ (vgl. Ritter et al. 2005, S. 561). Die Raumentwicklung soll nachhaltig erfolgen, wobei ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in Einklang gebracht werden sollen (vgl. Koch & Hendler 2009, S. 38; §2 II ROG).

Die Koordinierung unterschiedlicher Anforderungen an den Raum ist eine Querschnittsaufgabe: Die Landesplanung muss in der Planung alle Fachbereiche, die raumrelevant sind, zusammen erfassen, koordinieren und abwägen (vgl. Ritter & Benz 1998, S. 207f.). Die Landesplanung muss sich durch ihre übergeordnete Funktion mit verschiedenen Themenbereichen der Planung auseinandersetzen. Dazu wird Wissen der Fachplanungen benötigt, welche sich mit einzelnen Themen auseinandersetzen. Diese raumrelevanten Fachbereiche müssen in die Landesplanung mit einbezogen werden (vgl. Muckel 2010, S. 6).

Inhalt und Ziele drücken sich letztendlich im Landesentwicklungsplan aus (vgl. Schmitz & Baumheier 1999, S. 187). Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument für die Landesplanung. Bei einigen Inhalten und Zielen kann dies über Landesgrenzen hinausgehen. Die öffentliche Verwaltung des Landes, Regionen und Kommunen (Regionalplanung und Planung der Kommunen), sowie die Finanz- und Fachplanungen, müssen die Vorgaben der Landesplanung beachten (Beachtenspflicht), solange die Ziele der Landesplanung vom Aufgabenbereich im Raumordnungsgesetz nicht abweichen (vgl. Ritter et al. 2005, S. 281f.; Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein 2010, S. 8).

2. Instrumentarium der Landesplanung

Zur Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind Instrumente notwendig. Dafür stehen harte (formelle) und weiche (informelle) Instrumente zur Verfügung. Harte Instrumente sind die klassischen Instrumente der Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung (vgl. Ritter et al. 2005, S. 483 f.). Dazu gehören unter anderem das Raumordnungskataster und das Raumordnungsverfahren.

Raumordnungskataster dienen zur Übersicht und detaillierten Darstellung von raumbedeutsamen Planungen, die bereits vorhanden oder geplant sind. Die Karten sind üblicherweise in einem Maßstab von 1:25.000 (vgl. Ritter et al. 2005, S. 488).

Das Raumordnungsverfahren (§15 ROG) ist ein wichtiges Abstimmungsinstrument auf Landesebene. Es soll vor der finalen Entscheidung vorab geklärt werden, ob ein Einzelvorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt und in die Gesamtplanung passt. Damit sollen Raumnutzungskonflikte vermieden werden (vgl. Ritter et al. 2005, S. 884ff.).

Nach dem Raumordnungsgesetz sind die Länder zur Aufstellung und Fortschreibung eines Landesentwicklungsplans verpflichtet(vgl. §8 I ROG; Borchard 2011, S. 574). Die Aufstellung dient der Verwirklichung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung im Land (vgl. Schmitz & Baumheier 1999, S. 187). Diese Pläne heißen Landesentwicklungspläne oder Landesentwicklungsprogramme. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie es heißen soll. Die Pläne werden mittel- bis langfristig angesetzt (15-20 Jahre). Es ist sinnvoll, die Pläne auf mindestens 15 Jahre anzusetzen (Planungszeitraum), denn wegen ihres Umfangs und ihrer Komplexität kann die Umsetzung von Zielen nicht in kurzer Zeit erfolgen. Nach dieser Zeit müssen Leitvorstellungen und Leitbilder dahingehend überprüft werden, ob diese für die aktuellen Gegebenheiten noch sinnvoll sind. Andernfalls müssen sie überarbeitet werden. Damit soll dem Nachhaltigkeitsgebot im Raumordnungsgesetz nachgekommen werden (vgl. Borchard 2011, S. 574). Der Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Regionalplanung (vgl. Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein 2010, S. 8).

Für weiche Instrumente gibt es rechtlich keine Vorgaben. Besonders im Einsatz für regionale Entwicklung und einzelne Vorhaben werden diese benutzt, um eine schnellere Einigung bei der Planung zu erzielen (vgl. Glaser, Gebhardt & Schenk 2007, S. 236f.; Ritter et al. 2005, S. 466ff.).

3. Inhalt der Landesplanung

Nach dem Raumordnungsgesetz gibt es Inhalte, die mindestens in den Landesentwicklungsplan (LEP) mit eingebracht werden müssen. Darunter fallen im Rahmen der Festlegung zur Raumstruktur die Siedlungsstruktur, die Freiraumstruktur und Festlegungen im Rahmen der Infrastruktur (vgl. §8 V ROG). Zu diesen Strukturen macht das Raumordnungsgesetz Vorschläge, welche Inhalte diese enthalten können. Die Vorschläge sind auf die Konzeptionen hinzuführen, welche in den Grundsätzen der Raumordnung enthalten sind (vgl. §2 III 5 ROG).

Konzeptionen sind wichtig, um die Planungen mit räumlicher Entwicklung, relevanten Fachressorts und auch mit den vorgegebenen Konzepten der Landesplanung abzustimmen (vgl. Ritter et al. 2005 S. 563). Diese raumordnerischen Konzepte gehören zu den Instrumenten der Landes- und Regionalplanung (vgl. Ritter et al. 2005, S. 1311).

Durch die konkurrierende Gesetzgebung, seit der Föderalismusreform 2006, hat jedes Land die Freiheit, von den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes abzuweichen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Dies ist nötig, da jedes Bundesland andere räumlich strukturelle Gegebenheiten aufweist und somit unterschiedliche Potenziale vorhanden sind. Dies alles wird in die Landesplanungsgesetze des jeweiligen Landes aufgenommen (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 32; §1-21 PlanG SH).

Im Folgenden wird auf einige wichtige Konzeptionen eingegangen.

Zur Siedlungsstruktur gehören die Raumkategorien. Sie sollen ähnliche Räume in Kategorien zusammenfassen, die sich in der Struktur, Zielsetzung und in den Handlungsansätzen ähneln. Verdichtungsräume haben die Tendenz ins Umland zu wachsen. Sie sind nicht von administrativen Grenzen betroffen. Ordnungsräume sind Verdichtungsräume und deren Randgebiete, die sich in der Entwicklung hin zu einem Verdichtungsraum befinden. Ländliche Räume befinden sich außerhalb des Verdichtungs- und Ordnungsraums. Diese Räume sind in wirtschafts- und lebensräumlicher Hinsicht eigenständig (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 46). Strukturschwache Räume müssen stark gefördert werden, da diese Gebiete Lebensbedingungen aufweisen, die unterhalb des Bundesdurchschnitts liegen (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 46).

Das Zentralörtliche System ist im Rahmen des Zentrale – Orte - Konzepts ein wichtiges Konzept für die Siedlungsstruktur, mit welchem die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird (vgl. Ritter et al. 2005, S. 523; Langhagen-Rohrbach 2010, S. 47). Durch das zentralörtliche System soll eine zumutbare Entfernung der Menschen zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Daseinsvorsorge) gewährleistet werden.

Jedem Zentrum wird ein anderer Umfang von Funktionen zugeordnet. Beispielsweise haben Oberzentren alles, was Mittel- und Unterzentren gemeinsam haben. Oberzentren haben durch ihr breites Angebot in den Bereichen Versorgung, Wirtschaft und Arbeitsmarkt eine enorme überregionale Bedeutung. Nicht nur der grundlegende Bedarf wird hier gedeckt, sondern auch der spezielle Bedarf, wie zum Beispiel Hochschulen, hochspezialisierte Dienstleistungsunternehmen und Spezialkliniken (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 48). Somit ist insgesamt in der Planung zu berücksichtigen, dass für jeden Menschen im Bundesland höher gelegene Zentren in zumutbarem Maße zu erreichen ist, um Angebote wahrnehmen zu können.

Die Landesentwicklungsachsen (Abb. 1) sind eine Ergänzung zum zentralörtlichen System. Sie orientieren sich an den Bundesautobahnen. Die Landesentwicklungsachsen sollen zu verbesserten räumlichen Standortbedingungen beitragen. Hauptverbindungsachsen verbinden hierbei die Landesentwicklungsachsen. Bei diesen wird primär die Erreichbarkeit von gewerblichen Schwerpunkten beachtet (vgl. Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein 2010, S. 32f.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Landesentwicklungsachsen und Hauptverbindungsachsen von Schleswig- Holstein Quelle: (vgl. Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein 2010, S. 33)

Bei der Planung kann es jedoch dazu kommen, dass Gebiete außerhalb des eigenen Bundeslandes mit einbezogen werden, da dies für notwendig erachtet werden kann (Beispiel: Autobahn). In diesem Fall müssen gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel eine gemeinsame Regionalplanung (vgl. §8 III ROG).

Die Freiraumstruktur betrifft unter anderem die Sicherung des Rohstoffabbaus. Auch dazu gehört zum Beispiel Naturschutz und Landwirtschaft (vgl. Riedel & Lange 2009, S. 63f.; Langhagen-Rohrbach 2010, S. 49).

Der Sicherung der Trassen und Standorte für die Infrastruktur dient beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 49).

Es gibt weitere Inhalte, die mit einbezogen werden können, wie zum Beispiel die Gebietstypen (vgl. §8 VII ROG). Vorranggebiete sind Gebiete, in denen nur eine bestimmte Nutzung erfolgen soll. Eine andere Funktion oder Nutzung soll dadurch ausgeschlossen werden, soweit es keine Ausnahmen gibt (vgl. §8 VII Z. 1 ROG). Die eine ausgewählte Funktion hat somit oberste Priorität.

Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, die für ihre Nutzung eine große Gewichtung in späteren Abwägungsprozessen innehat. Somit ist bei diesen eine anderweitige Nutzung nicht ausgeschlossen, dennoch stark zu berücksichtigen (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 49). Bei Planungen soll darauf geachtet werden, dass diese Räume nicht grundlegend zum Negativen verändert werden. Für die Nutzung von Windkraftanlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur gibt es die Möglichkeit diese Gebiete als Eignungsgebiete festzuhalten (vgl. Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein 2010, S. 113).

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Details

Title
Inhalt, Instrumente und Ziele der Landesplanung am Beispiel von Schleswig-Holstein
College
University of Marburg  (Geographie)
Course
Raumordnung und Raumplanung
Grade
1,7
Author
Year
2013
Pages
18
Catalog Number
V280417
ISBN (eBook)
9783656744634
ISBN (Book)
9783656744580
File size
1173 KB
Language
German
Keywords
Landesentwicklungsplan, Landesentwicklungsgesetz, Stadtplanung, Raumplanung, Raumordnung, ROG, Landesplanung, Leitbilder, Raumordnungsgesetz, Koordinigerungsfunktion, Regionalplanung, Schleswig-Holstein, Ziele, Instrumentarium
Quote paper
C. Ralfs (Author), 2013, Inhalt, Instrumente und Ziele der Landesplanung am Beispiel von Schleswig-Holstein, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280417

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