Es gibt einen weltweiten Trend zur Entschädigung historischen Unrechts feststellt. Machtpolitik und "Siegerjustiz" weichen immer häufiger einer Verständigung, wenn auch oft einer späten, mit den Opfern. Jüngstes Beispiel ist der Abschluss der Zwangsarbeiterentschädigung durch Deutschland. Ausgangspunkt dieser neueren Entwicklungen sind die Verhandlungen der Conference on Jewish Material Claims against Germany mit der Bundesrepublik Deutschland, welche 1952 mit dem Luxemburger Abkommen zur ersten Entschädigungsvereinbarung über historisches Unrecht zwischen einem völkerrechtlich anerkannten Staat und einer nicht-staatlichen Gruppe führten. Ein völkerrechtlicher Präzedenzfall! Die Claims Conference füllte zunächst sehr pragmatisch und innovativ die völkerrechtliche Lücke, die der Holocaust gerissen hatte. Das erste massenhafte Morden eines Staates an eigenen Bürgern, der erste Völkermord in einem Ausmaß, das den Verbleib des erbenlosen Eigentums zur diskutierten Frage machte. Die Claims Conference, ein Zusammenschluss verschiedener jüdischer Organisationen, erklärte sich selbst zur Nachlassverwalterin und Anwältin ermordeter jüdischer Bürger, und vertrat auf diese Weise auch die, die überlebt hatten.
Der Einfluss der Claims Conference auf die Weiterentwicklung des Völkerrechts wurde bisher kaum diskutiert. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Claims Conference über ihren eigenen Fall vielleicht hinaus weist, und inwiefern das jüdische Beispiel andere staatenlose Gruppen ermutigt hat, sich quasi-staatliche zu organisieren, um erlittenes Unrecht "nachzuverhandeln".
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung – These
2. Begriffe
2.1 ‚Internationales-‚ und ‚Völkerrecht
2.2 ‚Wiedergutmachung’ und ‚Entschädigung’
3. Juristische Begründung der Entschädigungsforderungen
3.1 Präzedenzfall Holocaust
3.2 Minderheitenschutz
3.3 Haager Landkriegsordnung
4. Funktion der Claims Conference
4.1 Das jüdische Volk als Völkerrechtssubjekt
4.2 ‚Reparationen’ an das jüdische Volk
5. Restitutionstheorien im Gefolge der Claims Conference
5.1 Gruppenrecht auf Entschädigung: Silvers
5.2 Flexible Theorie internationale r Entschädigung: Barkan
5.3 Vergleich der Restitutionstheorien
6. Völkerrecht nach der Claims Conference
6.1 Völkermordkonvention
6.2 Deklaration über den Minderheitenschutz
6.3 Lösungswege
7. Zusammenfassung –Thesediskussion
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht den Einfluss der Conference on Jewish Material Claims against Germany (Claims Conference) auf die Weiterentwicklung des internationalen Rechts und hinterfragt, ob die Verhandlungen zum Luxemburger Abkommen als Modell für eine globale Theorie der Entschädigung historischer Unrechtstaten dienen können. Dabei wird analysiert, inwieweit das Völkerrecht auf die durch den Holocaust geschaffene, historisch neuartige Situation reagierte.
- Rolle der Claims Conference als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt.
- Juristische Begründung kollektiver Entschädigungsansprüche.
- Vergleich theoretischer Ansätze von Dean Silvers und Elazar Barkan zur Entschädigung.
- Entwicklung des Völkerrechts hinsichtlich Völkermord und Minderheitenschutz.
- Grenzen und Möglichkeiten der Übertragbarkeit dieses Entschädigungsmodells auf aktuelle Konflikte.
Auszug aus dem Buch
3.1 Präzedenzfall Holocaust
Der millionenfache Mord an europäischen Juden durch das Deutsche Reich war weder der erste Völkermord der Geschichte, noch handelte es sich um den ersten Krieg einer Regierung gegen eigene Staatsbürger. Doch was geschah, war neu in seiner Totalität, Ausführung, Massenhaftigkeit und ideologischer Begründung und für die Weltöffentlichkeit nicht zuletzt dadurch schockierend, dass der Schauplatz Europa, ein Zentrum der westlichen, zivilisierten Hemisphäre, war. Der Begriff Genozid (Völkermord) wurde erstmals im November 1945 in der Anklageschrift des Nürnberger Militärgerichtshofes gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher verwendet, in der es hieß: ‚[The defants] conducted deliberate and systematic genocide, viz., the extermination of racial and national groups, against the civilian populations of certain occupied territories in order to destroy particular races and classes of people and national, racial or religious groups.’
In den zwanzig Ländern, die das Deutsche Reich im Laufe des Krieges besetzte, lebten noch 1939 mehr als acht Millionen Juden. Knapp sechs Millionen starben oder emigrierten in den folgenden sechs Jahren, was 72 Prozent aller in den besetzten Ländern lebenden Juden entspricht. Für das Nürnberger Tribunal errechnete der World Jewish Council die Zahl von 5.721.800 ermordeten Juden. Dieses Verbrechen hatte die widernatürliche und im internationalen Recht bisher nicht bedachte Folge, dass es im großen Stil Eigentum ohne rechtmäßige Erben gab, die den Besitz hätten privatrechtlich zurückfordern können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung – These: Einführung in die Thematik der Entschädigungsforderungen und Darlegung der zentralen Arbeitsthese zur Rolle der Claims Conference.
2. Begriffe: Klärung der juristischen und historischen Begrifflichkeiten wie Völkerrecht, Internationales Recht, Wiedergutmachung und Entschädigung.
3. Juristische Begründung der Entschädigungsforderungen: Analyse der rechtlichen Ausgangslage unter Berücksichtigung des Holocaust, des Minderheitenschutzes und der Haager Landkriegsordnung.
4. Funktion der Claims Conference: Erläuterung der Rolle der Claims Conference als erste private Körperschaft, die als Repräsentantin des jüdischen Volkes auftrat.
5. Restitutionstheorien im Gefolge der Claims Conference: Gegenüberstellung der Theorien von Dean Silvers und Elazar Barkan zur internationalen Entschädigung.
6. Völkerrecht nach der Claims Conference: Untersuchung der Auswirkungen auf Völkermordkonvention, Minderheitenschutz und künftige Lösungswege im Völkerrecht.
7. Zusammenfassung –Thesediskussion: Kritische Reflexion der Ergebnisse und Diskussion der Übertragbarkeit des Entschädigungsmodells auf moderne Konfliktsituationen.
Schlüsselwörter
Claims Conference, Holocaust, Völkerrecht, Entschädigung, Wiedergutmachung, Völkermordkonvention, Gruppenrechte, historisches Unrecht, Luxemburger Abkommen, Menschenrechte, Elazar Barkan, Dean Silvers, internationale Moral, Neoaufklärung, Minderheitenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Verhandlungen der Claims Conference mit der Bundesrepublik Deutschland neue Impulse für das internationale Recht gaben und ob daraus eine allgemeine Entschädigungstheorie für historisches Unrecht abgeleitet werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen Völkerrecht, Restitution, die juristische Anerkennung kollektiver Gruppen als Akteure sowie die moralischen und pragmatischen Ansätze bei der Aufarbeitung historischer Verbrechen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Beitrag der Claims Conference zur Entwicklung des internationalen Rechts zu bestimmen und die Grenzen der Übertragbarkeit dieses Modells auf aktuelle globale Konflikte zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, indem sie zeitgenössische völkerrechtliche Dokumente mit modernen Restitutionstheorien vergleicht und aktuelle Fallbeispiele kritisch bewertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die juristischen Ausgangsbedingungen, die Funktion der Claims Conference, theoretische Ansätze zur Entschädigung von Gruppen sowie die Weiterentwicklung völkerrechtlicher Standards diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind insbesondere Claims Conference, Völkerrecht, Entschädigung, historisches Unrecht und kollektive Gruppenrechte.
Wie bewertet die Autorin die "Neoaufklärung" nach Barkan?
Die Autorin erkennt den Wert des pragmatischen Ansatzes von Barkan an, warnt jedoch vor einer "Deutungsüberfrachtung" und weist darauf hin, dass die machtpolitische Realität oft hinter diesen theoretischen Entschädigungsmodellen zurückbleibt.
Welches Fazit zieht die Arbeit bezüglich der Herero-Forderungen?
Die Arbeit nutzt die Herero-Forderungen als Beispiel, um zu verdeutlichen, dass das Entschädigungsmodell der Claims Conference nicht ohne Weiteres auf andere historische Kontexte übertragbar ist, da rechtliche und politische Hürden oft unüberwindbar erscheinen.
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- Diplom Katja Nündel (Author), 2003, Der Beitrag der Jewish Claims Conference zur Entwicklung internationalen Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28066