Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Behandlung urteilsunfähiger Patienten nach dem neuen Erwachsenenschutzrecht vom 1. Januar 2013. Es stellten sich dabei Fragen rechtlicher, ethischer und politischer Natur.
Die Masterarbeit ist von Relevanz, da das neue Erwachsenenschutzrecht sowie das Humanforschungsgesetz erst seit Kurzem in Kraft getreten sind, beide Gesetze einige Änderungen mit sich gebracht haben und das Selbstbestimmungsrecht im gesellschaftlichen Kontext in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung erlangt hat. Die Rechtslage ist sehr komplex und kritische Auseinandersetzungen mit der aktuellen Legislatur sind noch eher dürftig.
Neben der Thematisierung der Probleme, welche sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrecht sowie dem In Kraft treten des Humanforschungsgesetz stellen, enthält die Masterarbeit eine umfassende Darstellung und Gliederung der juristischen Fälle der Behandlung urteilsunfähiger Patienten. Zudem werden systematische Gesetzesfehler aufgezeigt und die Autorin beabsichtigte dem Leser einen Gedankenanstoss zu liefern im Hinblick auf den Abschluss einer Patientenverfügung.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient
A. Behandlungsarten
B. Zweiteilung in öffentliches und privates Recht
C. Der Behandlungsvertrag
1. Zustandekommen des Behandlungsvertrags
2. Urteilsfähigkeit als Voraussetzung
a) Allgemeines
b) Relativität der Urteilsfähigkeit
c) Beweislastverteilung
d) Unterscheidungsmöglichkeiten
D. Einwilligung in den ärztlichen Eingriff
E. Weitere Rechtfertigungsgründe
III. Das Selbstbestimmungsrecht
A. Allgemeines
B. Schranken der Selbstbestimmung
IV. Behandlung urteilsunfähiger Patienten mit Patientenverfügung
A. Ziel und Zweck der Patientenverfügung
B. Errichtung und Widerruf
C. Eintritt der Urteilsunfähigkeit
D. Tragweite und Wirkung der Patientenverfügung
E. Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde
F. Abgrenzung zum Vorsorgeauftrag
V. Behandlung urteilsunfähiger Patienten ohne Patientenverfügung
A. Inhaber des Vertretungsrechts
B. Gesetzliche Kaskade für die Zustimmung zu medizinischen Massnahmen
1. Gründe für die Einführung
2. Inhalt
C. Beistandschaften (Art. 390–425 ZGB)
1. Allgemeines
a) Allgemeine Grundsätze
2. Voraussetzungen für eine Beistandschaft
3. Arten von Beistandschaften (Art. 393 ff. ZGB)
4. Beistandschaft „nach Mass"
5. Änderung oder Aufhebung der Beistandschaft (Art. 399 ZGB)
D. Gesetzlicher Vertreter des Kindes
E. Rechtsinstitut der erstreckten elterlichen Sorge Art. 369 ff. aZGB
F. Schranken der stellvertretenden Einwilligung bei urteilsunfähigen Kindern
1. Heileingriffe
2. Heilversuche
G. Schranken der stellvertretenden Einwilligung bei urteilsunfähigen Erwachsenen
1. Therapeutische Eingriffe
VI. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Behandlung urteilsunfähiger Patienten unter dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden neuen Erwachsenenschutzrecht der Schweiz. Zentrales Ziel ist die Analyse der diversen Konstellationen der Urteilsunfähigkeit und die Darlegung der rechtlichen Schranken für medizinische Eingriffe, insbesondere bei fehlender Patientenverfügung.
- Rechtliche Grundlagen des Behandlungsverhältnisses und des Selbstbestimmungsrechts.
- Analyse des Instruments der Patientenverfügung und dessen Umsetzung in der Praxis.
- Rechtliche Vertretungsregeln und die "gesetzliche Kaskade" bei urteilsunfähigen Patienten.
- Umgang mit nichttherapeutischen Eingriffen und Forschung an urteilsunfähigen Personen.
- Spezifische Problematiken bei Kindern und bei psychisch kranken Personen.
Auszug aus dem Buch
A. Behandlungsarten
Bei der medizinischen Behandlung von Patienten können therapeutische sowie nichttherapeutische Eingriffe unterschieden werden.
Unter die erste Kategorie fällt die Heilbehandlung, bzw. der Heileingriff, auf den in der vorliegenden Masterarbeit besonderes Augenmerk gelegt wird. Des Weiteren zählen der Heilversuch und die therapeutische Forschung zu dieser Kategorie.
Heilbehandlungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie einerseits einen therapeutischen Zweck verfolgen und andererseits die Heilung, Diagnostik und Prävention bezwecken. Die Heilbehandlung ist mit einem konkreten Nutzen für die betroffene Person verbunden. Ferner erfolgt die Behandlung aufgrund einer Standardtherapie, welche sich auf anerkanntes Erfahrungswissen, d. h. auf eine zugelassene, erprobte und einheitliche Vorgehensweise stützt, deren Resultat absehbar ist und sich gegenüber anderen Behandlungsmethoden durchgesetzt hat.
Heilversuche sind ebenfalls auf die Therapie der betroffenen Person gerichtet, aber unterscheiden sich von der Heilbehandlung dahingehend, dass noch keine medizinischen Standards existieren oder der Patient nicht auf bestehende Standardtherapien reagiert. Der Patient wird in diesem Falle mit noch nicht oder nur wenig erprobten Methoden therapiert, die für ihn von Nutzen sein können. Der Heilversuch kann i. S. e. Notfallintervention in der Abgabe eines im Ausland jedoch nicht in der Schweiz zugelassenen Arzneimittels bestehen. Dabei handelt es sich um den sog. unlicensed use, der einer Sonderbewilligung der Swissmedic bedarf.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der medizinischen Behandlung urteilsunfähiger Patienten ein und erläutert die Relevanz des neuen Erwachsenenschutzrechts für die Stärkung der Patientenautonomie.
II. Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient: Das Kapitel definiert verschiedene Behandlungsarten und die zivilrechtliche Einordnung des Behandlungsvertrags als Auftrag, wobei die Urteilsfähigkeit als zentrale Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit beleuchtet wird.
III. Das Selbstbestimmungsrecht: Hier werden die Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht dargelegt und dessen Dynamik sowie die damit verbundenen Schranken diskutiert.
IV. Behandlung urteilsunfähiger Patienten mit Patientenverfügung: Dieses Kapitel analysiert das Instrument der Patientenverfügung, deren Errichtung und Widerruf sowie die Problematiken bei der Umsetzung im Ernstfall.
V. Behandlung urteilsunfähiger Patienten ohne Patientenverfügung: Das Kapitel erläutert die gesetzliche Vertretungsregelung, die sogenannte gesetzliche Kaskade, sowie die verschiedenen Formen der Beistandschaft unter dem neuen Erwachsenenschutzrecht.
VI. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die gewonnenen Erkenntnisse und stellt fest, dass das neue Erwachsenenschutzrecht insgesamt zu mehr Selbstbestimmung und Transparenz führt.
Schlüsselwörter
Erwachsenenschutzrecht, Urteilsunfähigkeit, Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Heilbehandlung, Heilversuch, Behandlungsvertrag, Stellvertretung, Kindeswohl, Beistandschaft, Zwangsbehandlung, medizinischer Eingriff, Patientenautonomie, Gesetzliche Kaskade, Medizinrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Regelung und den ethischen Herausforderungen bei der medizinischen Behandlung von urteilsunfähigen Patienten im Rahmen des neuen Schweizer Erwachsenenschutzrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Patientenverfügung, das gesetzliche Vertretungsrecht durch Angehörige, die verschiedenen Formen der Beistandschaft sowie die Grenzen der stellvertretenden Einwilligung bei medizinischen Eingriffen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die aktuelle Lehre und Rechtsprechung bezüglich der Behandlung urteilsunfähiger Personen darzulegen und praxisnahe Einblicke in die Anwendung der neuen gesetzlichen Instrumente zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetzesmaterialien, juristische Fachliteratur sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Behandlungsverhältnissen, das Selbstbestimmungsrecht, die Patientenverfügung als Steuerungsinstrument, die gesetzliche Stellvertretung sowie die speziellen Schranken bei Kindern und psychisch Kranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind Erwachsenenschutzrecht, Urteilsfähigkeit, Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Beistandschaft und KESB.
Welche Rolle spielt die KESB bei der Patientenverfügung?
Die KESB prüft die Patientenverfügung nicht aktiv auf Wirksamkeit. Sie schreitet jedoch ein, wenn die Verfügung nicht eingehalten wird, Interessen des Betroffenen gefährdet sind oder Zweifel an der Freiwilligkeit der Verfügung bestehen.
Was ist unter der "gesetzlichen Kaskade" zu verstehen?
Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte Rangfolge von vertretungsberechtigten Angehörigen, die bei medizinischen Entscheidungen für einen urteilsunfähigen Patienten zuständig sind, sofern keine Patientenverfügung vorliegt.
Warum ist das Thema "Lebensqualität" im Interview so präsent?
Das Interview verdeutlicht, dass sich das Verständnis von Lebensqualität im Krankheitsverlauf wandelt und eine Patientenverfügung daher als flexibles Instrument verstanden werden sollte, das regelmäßig angepasst werden muss.
- Quote paper
- Rebecca Vionnet (Author), 2014, Die Behandlung urteilsunfähiger Patienten nach dem neuen Erwachsenenschutzrecht vom 1. Januar 2013, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280887