Der Reichshofrat ist erst in den letzten Jahren wieder in das Zentrum des geschichtlichen Forschungsinteresses gerückt. Lange Zeit hat sich die rechtshistorische Forschung deutlich intensiver mit dem Reichskammergericht beschäftigt als mit dem Reichshofrat. Die Gründe dafür sind sicherlich sehr verschieden. So galt das Reichskammergericht als ein Symbol der „Teutschen herbrachten Libertät und Freyheit" , wohingegen der Reichshofrat als Werkzeug und direkter Einflussbereich des Kaisers bekämpft wurde.
Die vorliegende Arbeit soll anhand ausgewählter Beispiele die Entwicklung des Reichshofrates von einem königlichen/kaiserlichen Hofrat hin zu einem der „hervorragensten Gerichtshöfe […] seiner Zeit“. Grundlage für diese Bearbeitung sind die beiden, wohl bedeutendsten Reichshofratsordnungen Ferdinands I. aus dem Jahr 1559 und Ferdinands III. aus dem Jahr 1654.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Vom Königlichen/Kaiserlichen Hofrat zum Reichshofrat - die Entwicklung
- Die Entwicklung des Reichshofrates ab 1559 anhand ausgewählter Beispiele aus den Reichshofratsordnungen.
- Die Reichshofratsordnung von 1559
- Verfahren und Zuständigkeit
- Besetzung des Reichshofrates
- Die Reichhofratsordnung von 1654
- Verfahren
- Besetzung des Reichshofrates
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung des Reichshofrates von einem königlichen/kaiserlichen Hofrat zu einem bedeutenden Gerichtshof des Heiligen Römischen Reiches. Anhand der beiden wichtigsten Reichshofratsordnungen aus den Jahren 1559 und 1654 wird die Veränderung der Zuständigkeit und Besetzung des Reichshofrates beleuchtet, wobei der Fokus auf der geforderten konfessionellen Parität liegt.
- Die Entwicklung des Reichshofrates vom königlichen/kaiserlichen Hofrat zum Reichshofrat.
- Die Rolle des Reichshofrates im Kontext der Reichsreform des 15. und 16. Jahrhunderts.
- Die Bedeutung der Reichshofratsordnungen von 1559 und 1654 für die Entwicklung des Reichshofrates.
- Die Organisation und Besetzung des Reichshofrates, insbesondere die Frage der konfessionellen Parität.
- Die Bedeutung des Reichshofrates im Vergleich zu anderen europäischen Gerichtshöfen.
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Das Kapitel stellt die Bedeutung des Reichshofrates im europäischen Kontext dar und erläutert die Gründe für die verstärkte Forschungstätigkeit zu diesem Thema in den letzten Jahren. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Analyse der Reichshofratsordnungen von 1559 und 1654, um die Entwicklung des Reichshofrates vom königlichen/kaiserlichen Hofrat zu einem bedeutenden Gerichtshof aufzuzeigen.
- Vom Königlichen/Kaiserlichen Hofrat zum Reichshofrat - die Entwicklung: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung des Reichshofrates von seinen Anfängen im 15. Jahrhundert bis zum Jahr 1559 nach. Es beleuchtet die Gründung des Reichskammergerichts im Zuge der Reichsreform und die Reaktion Kaiser Maximilians I. durch die Einrichtung eines kaiserlichen Hofrates als Gegengewicht. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Perspektiven auf die Reichsverfassung und den Konflikt zwischen dem Kaiser und den Reichsständen dar.
- Die Entwicklung des Reichshofrates ab 1559 anhand ausgewählter Beispiele aus den Reichshofratsordnungen: Dieser Abschnitt widmet sich der Analyse der Reichshofratsordnungen von 1559 und 1654. Es werden Verfahren, Zuständigkeiten und die Besetzung des Reichshofrates im Detail untersucht, wobei die Bedeutung der konfessionellen Parität in den Fokus gerückt wird.
Schlüsselwörter
Reichshofrat, Reichshofratsordnung, Reichskammergericht, Königlicher Hofrat, Kaiserlicher Hofrat, Reichsreform, Konfessionelle Parität, Verfahren, Zuständigkeit, Besetzung, Gerichtsbarkeit, Frühe Neuzeit, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Häufig gestellte Fragen
Was war die Funktion des Reichshofrates?
Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht einer der beiden höchsten Gerichtshöfe im Heiligen Römischen Reich und unterstand direkt dem Kaiser.
Welche Bedeutung haben die Ordnungen von 1559 und 1654?
Diese Ordnungen (unter Ferdinand I. und Ferdinand III.) legten die Verfahren, Zuständigkeiten und die Besetzung des Rates fest und markieren wichtige Entwicklungsschritte der Institution.
Was bedeutet „konfessionelle Parität“ im Reichshofrat?
Es bezeichnet das Bestreben, das Verhältnis zwischen katholischen und protestantischen Räten auszugleichen, was besonders nach dem Dreißigjährigen Krieg (Ordnung von 1654) an Bedeutung gewann.
Wie unterschied sich der Reichshofrat vom Reichskammergericht?
Während das Reichskammergericht als Symbol der ständischen Freiheit galt, war der Reichshofrat ein Werkzeug des kaiserlichen Einflusses und zuständig für Lehnsangelegenheiten und kaiserliche Reservatrechte.
Warum wurde der Reichshofrat lange Zeit in der Forschung vernachlässigt?
Lange Zeit konzentrierte sich die rechtshistorische Forschung stärker auf das Reichskammergericht, da dieses als Symbol für die deutsche Libertät gegenüber dem kaiserlichen Zentralismus wahrgenommen wurde.
- Arbeit zitieren
- Verena Schmidt (Autor:in), 2014, Die Entwicklung des Reichshofrates anhand ausgewählter Beispiele aus den Reichshofratsordnungen von 1559 und 1654, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280989