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Das Pflegeversicherungsgesetz

Título: Das Pflegeversicherungsgesetz

Texto Academico , 2007 , 23 Páginas , Calificación: 2,3

Autor:in: Diplom-Gesundheitsökonomin Katja Rosowski (Autor)

Salud - Otros
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Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 265 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit Artikel 1 wurde dem Sozialgesetzbuch ein elftes Buch angefügt (SGB XI). Das Pflegeversicherungsgesetz ist somit im SGB XI verankert. Mit diesem Gesetz wurde eine weitere – die fünfte – Säule der sozialen Sicherung geschaffen. Die ersten vier Säulen sind die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (AV), die gesetzliche Rentenversicherung (RV), die gesetzliche Krankenversicherung (KV) und die gesetzliche Unfallversicherung (UV).

Aus dem Inhalt:
- Die Stufen der Pflegebedürftigkeit
- das Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Pflegesachleistungen, Pflegegeld
- Kurzzeitpflege

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Die Stufen der Pflegebedürftigkeit

2 Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

3 Leistungen bei häuslicher Pflege

3.1 Pflegesachleistungen

3.2 Pflegegeld

3.3 Kombinationsleistung

3.4 Geplante Änderungen im finanziellen Bereich der Pflegeleistungen

4 Möglichkeiten der Versorgung bei fehlender Pflegeperson

4.1 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

4.2 Kurzzeitpflege

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland sowie den spezifischen Versorgungsoptionen für Pflegebedürftige. Ziel ist es, die Systematik der Pflegestufen und die verschiedenen Leistungsarten – von Sachleistungen bis zur Kurzzeitpflege – darzustellen und dabei insbesondere auf die Unterstützung bei fehlender Pflegeperson einzugehen.

  • Struktur der sozialen Pflegeversicherung und des SGB XI
  • Klassifizierung der Pflegebedürftigkeit in drei Stufen
  • Leistungsspektrum bei häuslicher Pflege (Sach- und Geldleistungen)
  • Finanzielle Anpassungsmechanismen und Pflegereformen
  • Versorgungsalternativen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Auszug aus dem Buch

4.2 Kurzzeitpflege

Die Situation der Kurzzeitpflege ist in § 42 SGB XI geregelt. Von Kurzzeitpflege spricht man, wenn weder die häusliche Pflege noch die teilstationäre Pflege vorübergehend möglich ist. Für diesen Zeitraum hat der Pflegebedürftige maximal bis zu vier Wochen im Jahr Anspruch auf (stationäre) Kurzzeitpflege, bei der die Kosten für die Pflege bis zu einer Höhe von maximal 1432,- Euro bei Vorliegen einer Pflegestufe (I-III) von der Pflegekasse übernommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der pflegebedürftigen Person allein zu tragen sind. Kurzzeitpflege ist immer an eine vollstationäre Versorgung gekoppelt.

Kurzzeitpflege wird in unterschiedlichen Einrichtungen angeboten. So gibt es spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, die das Gefühl von Urlaub vom Alltag vermitteln sollen, es gibt Krankenwohnungen, eine von der Sozial-/Diakoniestation eingerichtete Pflegewohnung, in der für begrenzte Zeit pflegebedürftige Personen von Fachkräften aus dem ambulanten Pflegedienst betreut werden und viele Altenpflegeheime bieten Gästebetten an, um die Betreuung Pflegebedürftiger kurzzeitig zu übernehmen.

Über diese Regelung der Kurzzeitpflege ist wie bei Verhinderungspflege eine Übernahme der Kosten eines Pflegehotels möglich, wenn das Hotel die Anforderungen erfüllt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Die Stufen der Pflegebedürftigkeit: Dieses Kapitel erläutert die Einteilung der Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen basierend auf dem zeitlichen Pflegeaufwand und den Verrichtungen.

2 Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Hier wird der Prozess beschrieben, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Voraussetzungen für eine Pflegestufeneinstufung im häuslichen Umfeld prüft.

3 Leistungen bei häuslicher Pflege: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsformen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsmodelle.

4 Möglichkeiten der Versorgung bei fehlender Pflegeperson: Das Kapitel behandelt alternative Betreuungsformen bei Ausfall der Pflegeperson, insbesondere die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Schlüsselwörter

Pflegeversicherung, SGB XI, Pflegestufen, Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MDK, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Pflegeperson, Pflegehotel, Sozialversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet einen fundierten Überblick über das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) und die damit verbundenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den Schwerpunkten zählen die gesetzlichen Grundlagen der Pflegebedürftigkeit, die Einstufung in Pflegestufen sowie verschiedene Versorgungsmodelle für Pflegebedürftige.

Welches primäre Ziel verfolgt die Publikation?

Das primäre Ziel ist es, dem Leser die rechtliche Systematik der Pflegeleistungen sowie die Optionen bei häuslicher Pflege und Ersatzbetreuung verständlich zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine auf SGB XI-Vorgaben und aktuellen Fachinformationen basierende deskriptive Analyse der Leistungsstruktur der Pflegeversicherung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Pflegestufen, das Begutachtungsverfahren durch den MDK, die verschiedenen Leistungsarten bei häuslicher Pflege sowie Regelungen für Zeiten, in denen keine Pflegeperson zur Verfügung steht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Pflegeversicherung, Pflegestufen, SGB XI, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen.

Was unterscheidet Pflegesachleistungen von Pflegegeld?

Pflegesachleistungen beziehen sich auf professionelle Pflege durch ambulante Dienste, während Pflegegeld gewährt wird, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere selbstorganisierte Pflegepersonen erfolgt.

Welche Rolle spielt die Kurzzeitpflege bei der Versorgung?

Sie dient als stationäre Notlösung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Jahr, falls die häusliche oder teilstationäre Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Warum gibt es Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug?

Diese Besuche sind gesetzlich verpflichtend, um die Pflegequalität im häuslichen Umfeld sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen beratend zu unterstützen.

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Detalles

Título
Das Pflegeversicherungsgesetz
Calificación
2,3
Autor
Diplom-Gesundheitsökonomin Katja Rosowski (Autor)
Año de publicación
2007
Páginas
23
No. de catálogo
V281096
ISBN (Ebook)
9783656745037
ISBN (Libro)
9783656745051
Idioma
Alemán
Etiqueta
pflegeversicherungsgesetz
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Diplom-Gesundheitsökonomin Katja Rosowski (Autor), 2007, Das Pflegeversicherungsgesetz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281096
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