Die Rolle von Assistenzhunden bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Der Alltag von blinden Menschen in der Metropolregion Nürnberg. Untersuchung und Diskussion über den Einsatz von Blindenführhunden


Thèse de Bachelor, 2014

222 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abstract

1. Einleitung

2. Fachliche Grundlagen
2.1 Inklusion
2.1.1 Begriffsbestimmung
2.1.2 Abgrenzung zu Integration
2.2 Menschen mit Behinderung
2.2.1 Begriffsbestimmung
2.2.2 Arten der Behinderung
2.2.3 Fokus: Sehschädigung
2.3 Assistenzhunde als Helfer für Menschen mit Behinderungen
2.3.1 Begriffsbestimmung
2.3.2 Einsatzbereiche von Assistenzhunden
2.4 Blindenführhunde als erweitertes Wahrnehmungsorgan
2.4.1 Begriffsbestimmung
2.4.2 Ausbildung eines Blindenführhundes
2.4.3 Rechtliche Stellung des Blindenführhundes
2.4.4 Möglichkeiten des Einsatzes eines Blindenführhundes
2.4.5 Grenzen des Einsatzes eines Blindenführhundes
2.4.6 Inklusionserfolge durch den Blindenführhund

3. Methodisches Vorgehen
3.1 Leitfadengestütztes Interview
3.2 Beobachtung
3.3 Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund als Zugang zu Befragungspartnern
3.4 Erhebungsort
3.5 Auswertung

4. Befragungen
4.1 Interview Frau F.
4.1.1 Beschreibung der Interviewpartnerin
4.1.2 Darstellung der Interviewsituation
4.1.3 Inhaltliche Erkenntnisse
4.2 Interview Herr B.
4.2.1 Beschreibung des Interviewpartners
4.2.2 Darstellung der Interviewsituation
4.2.3 Inhaltliche Erkenntnisse
4.3 Interview Herr H.
4.3.1 Beschreibung des Interviewpartners
4.3.2 Darstellung der Interviewsituation
4.3.3 Inhaltliche Erkenntnisse
4.4 Zusammenfassung
4.4.1 Vergleichende Betrachtung der Ergebnisse
4.4.2 Vergleich der aus der Erhebung gewonnenen Erkenntnisse mit der Literatur

5. Beobachtungen
5.1 Beobachtung Frau F.
5.1.1 Darstellung der Beobachtungssituation
5.1.2 Inhaltliche Erkenntnisse
5.2 Beobachtung Herr B.
5.2.1 Darstellung der Beobachtungssituation
5.2.2 Inhaltliche Erkenntnisse
5.3 Beobachtung Herr H.
5.3.1 Darstellung der Beobachtungssituation
5.3.2 Inhaltliche Erkenntnisse
5.4 Zusammenfassung
5.4.1 Vergleichende Betrachtung der Ergebnisse
5.4.2 Vergleich der aus der Erhebung gewonnenen Erkenntnisse mit der Literatur

6. Handlungsbedürfnis der Sozialen Arbeit
6.3.1 Öffentlichkeitsarbeit als Schlüssel zur Gesellschaft
6.3.2 Handhabung der Sozialen Arbeit

7. Fazit und Ausblick

8. Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Abbildungsverzeichnis
Anhang 2: Interviewleitfaden
Anhang 3: Interviewtranskription Frau F.
Anhang 4: Interviewtranskription Herr B.
Anhang 5: Interviewtranskription Herr H.
Anhang 6: Beobachtungsprotokoll Frau F.
Anhang 7: Beobachtungsprotokoll Herr B.
Anhang 8: Beobachtungsprotokoll Wanderung

Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Assistenzhunde zu der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft beitragen. Dabei wird besonders der Einsatz von Blindenführhunden untersucht und diskutiert.

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick darüber zu schaffen, wie sich die Teilhabe blinder Menschen in der Metropolregion Nürnberg an der Gesellschaft darstellt und welche Rolle ihr Blindenführhund dabei spielt.

Da sich zu diesem Thema nur wenig aktuelle Fachliteratur finden lässt, soll sie durch die individuellen Erfahrungen der Betroffenen ergänzt werden. Diese wurden mittels leitfadengestützter Interviews erhoben. Zudem werden Situationen geschildert, in denen das Verhalten der Mitmenschen beobachtet wurde.

Im Ergebnis zeigt sich, dass der Blindenführhund für die Menschen mit Seheinschränkung eine wesentliche Unterstützung im Alltag darstellt. Wobei die Führhundehalter sich allerdings nicht bedingungslos als in die Gesellschaft inkludiert erleben, da sie durch das Verhalten ihrer Mitmenschen mit neuen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dies lässt sich beispielsweise in dem rücksichtslosen Benehmen anderer Hundehalter, die ihr Tier nicht zurückrufen, erkennen. Zudem stellt das Verbot einiger Ladenbesitzer das Geschäft mit einem Führhund zu betreten ein großes Problem dar.

Des Weiteren sind in den meisten Städten immer noch zahlreiche Barrieren vorhanden. Auch wenn sich deren Ausprägung auf andere Bereiche, wie die rutschigen Böden in den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Müll auf den Straßen, verschoben hat.

Blinde Menschen erfahren zwar durch einen Führhund bereits Verbesserungen in ihrer Selbständigkeit und im Kontakt mit den Mitmenschen. Vor allem im Hinblick auf das Handlungsbedürfnis der Sozialen Arbeit besteht aber noch ein hoher Bedarf an Veränderung.

1. Einleitung

Im Rahmen meines Studiums konnte ich die vielfältigen Schwierigkeiten von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erleben, indem ich sie in Alltagssituationen, zum Beispiel beim Einkaufen, begleitete. Allerdings wurde diese Problematik im Verlauf des Studiums nur oberflächlich thematisiert. Wissenschaftliche Studien und Statistiken können die vielfältigen Alltagsprobleme von blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen nicht im Konkreten aufzeigen und auch im Alltagsverständnis werden die mit dieser Einschränkung einhergehenden Hindernisse viel zu oft von Sehenden „übersehen“.

Ein großer Helfer könnte der Blindenführhund sein. Doch der Einsatz von Tieren in der Sozialen Arbeit ist generell umstritten, da keine gesicherten Ergebnisse über die tatsächlich erzielten Erfolge und Möglichkeiten vorliegen.

Auch Assistenzhunde werden in der Literatur nur selten erwähnt, obwohl sie für Menschen mit einer Seheinschränkung eine wichtige Maßnahme hin zur Inklusion sein können. Da ich bei mir selbst und auch bei den Mitmenschen eine Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit dieser Personengruppe feststellen konnte, soll diese Arbeit hinterfragen ob und inwieweit Assistenzhunde Inklusionsbestrebungen unterstützen können. Dabei liegt das Augenmerk auf der Bewältigung des Alltags von Menschen mit einer Seheinschränkung. Deshalb wurde folgendes Thema entwickelt: „Die Rolle von Assistenzhunden bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Der Alltag von blinden Menschen in der Metropolregion Nürnberg – Untersuchung und Diskussion über den Einsatz von Blindenführhunden.“

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Rolle von Assistenzhunden bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung herauszuarbeiten und einen Überblick darüber zu geben, welchen Beitrag die Tiere dabei leisten können. Grundlage der Diskussion sollen die individuellen Erfahrungen der Betroffenen sein, die mittels Beobachtungen und Interviews den Alltag blinder Menschen aufzeigen. Anhand der Ergebnisse wird die Rolle des Blindenführhundes in Bezug auf die Partizipation betrachtet. Demzufolge lassen sich in einem letzten Schritt mögliche Handlungsbedarfe für die Soziale Arbeit ableiten.

Der theoretische Teil der Arbeit beschäftigt sich zunächst mit der Inklusion von Menschen in die Gesellschaft, dabei werden allgemeine Begriffsbestimmungen geklärt und die Situation in Deutschland dargestellt. Anschließend wird der Begriff der Behinderung definiert, wobei der Fokus auf der Sehschädigung liegt. Nachfolgend wird die Rolle von Assistenzhunden hinsichtlich inklusiver Bestrebungen diskutiert und deren Unterstützung für blinde Menschen geprüft. Es werden die Möglichkeiten, Grenzen und das Thema der Inklusion durch den Blindenführhund ausführlich beleuchtet.

Im empirischen Teil wird anfangs das methodische Vorgehen erläutert, der Zugang zu den Befragungspartnern und den gewählten Erhebungsorten sowie die Auswertung der Interviews geschildert. Danach erfolgt die Darstellung der Befragungen und der Beobachtungen, wobei jeweils eine Aufteilung anhand der verschiedenen Interviewpersonen gewählt wurde. Hierbei werden die Befragungspartner, die Gesprächssituationen und die inhaltlichen Erkenntnisse veranschaulicht. Die Zusammenfassung liefert eine vergleichende Betrachtung der Interviews untereinander und mit den aus der Literatur gewonnenen Erkenntnissen. Anschließend wird das Handlungsbedürfnis der Sozialen Arbeit erläutert.

Das Fazit dieser Arbeit beschäftigt sich mit zukünftigen Möglichkeiten der Barrierefreiheit, dem Einsatz der Blindenführhunde und beinhaltet zudem die persönliche Lernerfahrung.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe, wie beispielsweise Befragungspartner, gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

2. Fachliche Grundlagen

Zunächst werden die fachlichen Begriffe und Zusammenhänge dargestellt, um Missverständnisse zu vermeiden. So ist Inklusion beispielsweise keineswegs eindeutig definiert und verlangt eingangs eine nähere Bestimmung. Die Darstellung der unterschiedlichen Behinderungsarten ermöglicht eine bessere Veranschaulichung der Folgen der Sehbehinderungen. Die nähere Betrachtung der Arbeit der Blindenführhunde im letzten Punkt dieses Kapitels soll zu einem besseren Verständnis der Problematik führen.

2.1 Inklusion

Im Nachfolgenden soll eine allgemeine Begriffsbestimmung in Bezug auf eine Abgrenzung zum Begriff der Integration vorgenommen werden. Dies scheint besonders aufgrund der Unwissenheit der meisten Menschen bedeutungsvoll, so werden beide Wörter oft gleichbedeutend verwendet und ihr wahres Verständnis bleibt unerkannt.[1]

2.1.1 Begriffsbestimmung

Das Wort Inklusion leitet sich von dem Lateinischen Wort inclusio (=Einschluss) ab und bedeutet Einbeziehung und unbedingte Zugehörigkeit.[2] Niemand, der sich hinsichtlich des Geschlechts, des Alters „ der Nationalität oder körperliche[n, Anm. d. Verf.] Verfassung und Intelligenz[3] von den übrigen Mitgliedern einer Gemeinschaft unterscheidet, soll aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Inklusion bezieht sich somit auf alle Menschen einer Gesellschaft und nicht nur auf Menschen mit Behinderung. Der Begriff wird in diesem Kontext aber am häufigsten gebraucht.

Eine weiterführende Definition des Begriffs lässt sich bei Lütje-Klose et. al. finden, so steht er „ für eine Berücksichtigung der individuellen Unterschiede aller Menschen, ohne dass eine Kategorisierung und Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe stattfindet und eine Aussonderung in besondere Institutionen erfolgt.[4] Stattdessen werden aus der Verschiedenheit der einzelnen Menschen Vorteile in Bezug auf die Bereicherung für das Individuum gesehen.[5] „Behinderungen werden nicht mehr schlechthin als Mangel, sondern als Chance gesehen, sich in besonderer, eigenständiger, aber menschenwürdiger Weise in das gesellschaftliche Leben einbringen zu können.“ [6]

Um Inklusion zu ermöglichen, sollen Barrieren abgebaut und soziale Institutionen zugänglich gemacht werden.[7] Hierbei spielt besonders die Selbstbestimmung der Menschen eine große Rolle.[8] Wichtig ist aber auch, dass es die gesamte Gemeinschaft betrifft und jeder Einzelne seinen Teil dazu beiträgt[9]. Das heißt die Gesellschaft muss Unterstützungsmöglichkeiten schaffen und das „ Bewusstsein der Menschen muss sich grundlegend wandeln[10].

Inklusion ist ein Menschenrecht, das auf die universelle Menschenwürde aufbaut und für alle Menschen gleichermaßen gilt.[11] In der UN-Behindertenrechtskonvention gehen vor allem die Artikel 9 (Zugänglichkeit), Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) und Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) auf diesen Begriff ein.[12] Eine inklusive Gesellschaft ist schon seit einigen Jahren in aller Munde, wird aber in der Realität leider immer noch nicht umgesetzt und wenn, dann nur im Bereich der Schulbildung diskutiert.[13]

2.1.2 Abgrenzung zu Integration

Der Begriff der Inklusion ist in unserem Sprachgebrauch noch relativ neu[14] und wird teilweise mit dem der Integration gleichgestellt[15]. Deshalb soll zunächst der Grundgedanke der Integration kurz erläutert werden, um anschließend unterschiedliche Gesichtspunkte zwischen beidem herauszustellen.

Der Ausdruck Integration bedeutet dem „Wortsinne nach […] ursprünglich (lat.) ´Wiederherstellung, Erneuerung´; gegenwärtig wird er meistens i.S. von Eingliederung, Anpassung, Angleichung usw. verwendet.[16] Das Ziel ist es, Menschen in ein soziales System, z.B. die Gesellschaft, einzufügen.[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Initiative Inklusion. Quelle: Persönliches Budget plus e.V. (o. J.), S. 1.

Betrachtet man die Grafik (Abb. 1) lässt sich erkennen, dass die Dreiecke innerhalb des grauen Kreises, die Gesellschaft symbolisieren sollen. Bei der Exklusion befinden sich die lilafarbenen Symbole außerhalb des Kreises. Die lilafarbenen Kreise und Vierecke, die Menschen mit Behinderungen darstellen sollen, sind also komplett aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und haben „ keinerlei Zugang zu irgendwelchen Angeboten der Bildungs- und Erziehungssysteme.[18]

Die nächste Stufe ist die Separation oder auch Segregation[19], bei der sich beide Personengruppen in unterschiedlichen Kreisen befinden. In Bezug auf Kinder mit Behinderungen bedeutet das, dass sie eine Förderschule besuchen.[20]

Bei der Integration hingegen befindet sich der kleine Kreis innerhalb des großen Kreises. Den lilafarbenen Symbolen wird eine Art gesellschaftliches Angebot und in gewisser Hinsicht auch Mitbestimmung gewährt, sie leben allerdings immer noch in ihrer separaten Gemeinschaft. Als Beispiel hierfür wäre eine Schule zu nennen, in der eine gewisse Anzahl an Kindern mit Behinderungen in eine Klasse aufgenommen wird, diese aber nach einem anderen Lehrplan arbeiten, als die restlichen Kinder.[21]

Die Inklusion ist die letzte Stufe, hier sind die lilafarbenen Kreise und Vierecke mit den Dreiecken in einem großen Kreis vereinigt. Es herrscht Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Alle Individuen leben gemeinschaftlich in einer Gesellschaft, egal welche Form oder Farbe sie haben. Das heißt alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderungen, lernen gemeinsam in einer Schule, nach einem Lehrplan.[22]

Der größte Unterschied zwischen Integration und Inklusion liegt in der Umsetzung der Ziele. Bei der Integration müssen die Menschen selbst etwas dafür tun, dass sie in die Gesellschaft aufgenommen werden, z.B. sollen Migranten deutsch lernen, um integriert zu werden. Nach inklusiven Gedanken muss die Gesellschaft hingegen von Anfang an für alle Menschen offen sein.[23] Das System soll sich an die individuellen Bedürfnisse der verschiedenen Charaktere anpassen und Teilhabe ermöglichen. Barrieren, Diskriminierung sowie Stigmatisierung dürfen darin nicht mehr vorhanden sein.[24]

Die zentrale Frage gelungener Inklusion lautet also nicht mehr: Wie werden Menschen mit Behinderung integriert? Sie lautet jetzt: Wie muss sich Gesellschaft verändern, damit Menschen mit und ohne Behinderung an allen sozialen, kulturellen und politischen Prozessen gleichberechtigt teilhaben können - und zwar von Anfang an?[25]

2.2 Menschen mit Behinderung

Im Folgenden werden Definitionen und verschiedene Arten von Behinderung vorgestellt. Aufgrund der Thematik der Arbeit liegt der Fokus hierbei auf der Sinnesbehinderung.

2.2.1 Begriffsbestimmung

Möchte man den Begriff der Behinderung erläutern, finden sich Definitionsansätze nach dem Sozialgesetzbuch, nach der Behindertenrechtskonvention sowie nach der Weltgesundheitsorganisation.

Definition nach dem Sozialgesetzbuch:

Der § 2 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch IX besagt: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist.”[26] Diese Definition findet sich auch im § 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen.[27]

Hierbei wird bereits auf die Unterteilung in körperliche, geistige und seelische Behinderung eingegangen. Allerdings spielt der Zeitrahmen ebenfalls eine wichtige Rolle. So stellt ein gebrochenes Bein, das nach etwa drei Monaten wieder verheilt ist, rechtlich keine Behinderung dar. Der für das Lebensalter typische Zustand könnte in der Praxis eine Herausforderung darstellen. So muss beispielsweise bei einem 14-jährigen Mädchen zwischen normalem pubertierendem Verhalten und einer psychischen Störung unterschieden werden.

Von Bedeutung ist auch die Tatsache, dass die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist, dies bringt die Grundgedanken der Inklusion hervor. Somit „sorgt der Begriff Behinderung auf der einen Seite für Schutz, Förderung und Hilfe, auf der anderen Seite aber steht die Stigmatisierung, Diskriminierung und Etikettierung.“[28]

Definition nach der Behindertenrechtskonvention:

Die Behindertenrechtskonvention definiert Behinderung wie folgt: „ Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.[29]

Der körperlichen, seelischen und geistigen Behinderung werden noch die Sinnesbeeinträchtigungen hinzugefügt. Außerdem wird der Zeitraum nur als langfristig bezeichnet, während er im Sozialgesetzbuch mit mindestens sechs Monaten genauer beschrieben wird. Die Behindertenrechtskonvention geht dafür ausführlicher auf die Teilhabe an der Gesellschaft ein, die bestenfalls voll, wirksam und gleichberechtigt sein sollte. Die verschiedenen Beeinträchtigungen führen zusammen mit unterschiedlichen Barrieren zu der Minderung der Teilhabe. Dies spiegelt die Idee der Inklusion wieder, die Gesellschaft zu aktivem Handeln herauszufordern, um niemanden zu benachteiligen. Die Behindertenrechtskonvention geht zudem bereits in der Präambel Buchstabe e) darauf ein, dass Behinderung ein Begriff ist, dessen Bedeutung mit der Zeit geht und sich weiterentwickelt.[30] Er ist somit von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig und kann nicht fest standardisiert werden.

Definition nach der Weltgesundheitsorganisation:

Eine weitere Orientierung zum Verständnis des Begriffs der Behinderung stellt die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dar. „ Der ICF liegt ein bio-psycho-soziales Verständnis von Behinderung zugrunde[31], deshalb wird von einer Dreigliedrigkeit ausgegangen:

1. Schädigung der Körperfunktionen und -strukturen
2. Beeinträchtigung der Aktivität
3. Beeinträchtigung der Partizipation[32]

Behinderung wird damit individuell sowie insbesondere auch situations- und umfeldabhängig verstanden.“[33] Die ICF orientiert sich in der Neufassung aus dem Jahr 2005 nicht mehr nur an Defiziten, sondern auch an den individuellen Ressourcen.[34] Dabei spielt das Bio-Psycho-Soziale Modell eine wichtige Rolle und die Krankheitsfolgen rücken in den Hintergrund.[35] Für die ICF ist eine Behinderung somit auch durch Kontextfaktoren, also Umweltfaktoren oder personenbezogene Faktoren, bedingt. Jeder Faktor kann sich sowohl positiv als auch negativ auf das Individuum auswirken.[36] Damit hat die WHO einen Kompromiss zwischen dem medizinischen und dem sozialen Modell von Behinderung gefunden, das dem Gedanken der Inklusion sehr nahekommt.

Der Behindertenbegriff der ICF gilt als Vorläufer der gesetzlichen Definition sowie der Begriffsbestimmung der Behindertenrechtskonvention. [37] Somit verwundert es nicht, dass sich einige Parallelen finden lassen.

2.2.2 Arten der Behinderung

Nach Müller wird der Begriff der Behinderung in Deutschland zum besseren Verständnis in folgende Arten unterteilt:

- Geistige Behinderung
- Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit)
- Körperbehinderung
- Lernbehinderung
- Mehrfachbehinderung
- Schwerbehinderung
- Schwerstbehinderung
- Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
- Sprachbehinderung
- Verhaltensstörung[38]

Reich fügt den körperlichen und geistigen Behinderungen noch die Sinnes- und Sprachbehinderungen, sowie die psychischen Krankheiten, emotionale Entwicklungsstörungen, Lernbehinderungen und die Erziehungsschwierigkeiten hinzu.[39]

Adlhoch hingegen nutzt eine etwas differenziertere Einteilung. Er nennt neben den geistigen und seelischen Behinderungen auch Anfallsleiden (Epilepsie), Blindheit und Sehbehinderungen, chronische und innere Erkrankungen, Hörschädigungen, Lernbehinderungen, Suchtkrankheiten sowie Schädigungen der Gliedmaßen, des Skelettsystems und des Zentralnervensystems.[40]

Die Unterscheidung der verschiedenen Arten spielt allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Da keine genaue Abgrenzung der verschiedenen Begriffe getroffen werden kann, wenn beispielsweise mehrere Zustände miteinander einhergehen.[41] Außerdem liegt es im Ermessen des behandelnden Arztes welche konkrete Diagnose gestellt wird, falls sich mehrere Symptome unterschiedlicher Störungsbilder zeigen. So kann zum Beispiel zwischen einer Lernbehinderung und einer geistigen Behinderung nur schwer differenziert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Charakterisierungen der Behinderungsarten allesamt defizit- statt ressourcenorientiert formuliert sind und sich nach den Leistungen „nicht behinderter“ Menschen richten.[42] Die im Sinne von Inklusion geforderte Individualisierung der Einzelmerkmale wird somit außer Acht gelassen.

Da sich das Thema dieser Arbeit mit blinden Menschen beschäftigt, soll im Folgenden besonders auf die Sehschädigung eingegangen werden.

2.2.3 Fokus: Sehschädigung

Die Sehschädigung lässt sich unterteilen in Sehbehinderung und Blindheit.[43] Jemand wird als sehbehindert bezeichnet, „ wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.[44]

Eine hochgradige Sehbehinderung wird mit weniger als 5 % Sehfähigkeit angegeben. Eine Person ist hingegen blind, wenn sie weniger als 2 % sehen kann.[45] Als Messlatte für die Prozentangaben wird ein Mensch ohne Sehschädigung genommen. Dieser kann beispielsweise einen Gegenstand aus 100 m Entfernung erblicken, während bei einem Sehrest von weniger als 5 % derselbe Gegenstand erst in einem Abstand von 5 m gesichtet wird.[46] Eine zweite Variante wäre der sogenannte Tunnelblick, hierbei wird nur 5 % des normalen Gesichtsfeldes erkannt.[47] Dies wird auch als funktionale Blindheit bezeichnet[48].

Bretz fügt dieser Unterteilung noch die der mäßigen Sehbehinderung hinzu.[49] Außerdem liefert er genauere Prozentangaben. So ist jemand mäßig sehbehindert, wenn die Sehkraft zwischen 90 % und etwa 30 % liegt.[50] Mit einem Sehvermögen von rund 30 % bis 5 % gilt jemand als sehbehindert, während die hochgradige Sehbehinderung mit 5 % bis 2 % Sehfähigkeit angegeben wird.[51] Sieht man nur 2 % oder hat gar keine Sehkraft mehr wird man als blind bezeichnet. Es können auch keine Unterschiede zwischen hell und dunkel wahrgenommen werden.[52]

Weiterhin unterscheidet man zwischen korrigierbaren (die sich mit einer Brille, Kontaktlinsen oder Laserbehandlungen ausgleichen lassen[53] ) und nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigungen. „ Nicht korrigierbare Sehschäden sind meistens angeboren oder durch Unfall verursacht und betreffen Störungen im Bereich der Netzhaut, des Sehnervs und anderen Organen des Auges.[54]

Mögliche Krankheiten, die zu einer Seheinschränkung führen können, lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

- Erkrankung/Schädigung der Linse
- Erkrankung/Schädigung der Hornhaut
- Erkrankung/Schädigung des optischen Nervs[55]

Zu den häufigsten Arten von Sehschädigungen gehören die altersbedingte Makula-Degeneration und der Grüne sowie der Graue Star.[56]

Weltweit gibt es zwischen 27 und 35 Millionen blinde Menschen. 90 % leben in Entwicklungsländern, Asien und Afrika sind hierbei am häufigsten zu nennen.[57] In Deutschland wird die Anzahl der Menschen, die an Sehschädigungen erkrankt sind, nicht statistisch erfasst. Schätzungen gehen aber davon aus, dass sich die Zahlen auf etwa 150.000 blinde Menschen[58] und zwischen 500.000 und 1,1 Millionen Sehbehinderte[59] belaufen.

Bei dieser hohen Anzahl liegt es nahe, dass besondere Unterstützung in unserer Gesellschaft benötigt wird. Deshalb gibt es eine Fülle an Hilfsmitteln, die ihnen den Alltag erleichtern.

Zur Mobilität tragen „ der weiße Langstock, elektronische Hilfen (z. B. Ultraschall-Systeme und elektronische Kameras zur Sehrestverstärkung) und der Führhund[60] bei.

2.3 Assistenzhunde als Helfer für Menschen mit Behinderungen

Assistenzhunde können eine wesentliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen darstellen. Deshalb soll zunächst eine Begriffsbestimmung erfolgen und anschließend werden die Einsatzbereiche aufgezeigt.

2.3.1 Begriffsbestimmung

Unter einem Assistenzhund oder auch Servicehund sowie Behindertenbegleithund versteht man „ alle eigens ausgebildeten Hunde, die hauptberuflich einem Menschen mit motorischen, sensorischen oder emotionalen Beeinträchtigungen helfen.[61]Sie können Pfleger und Dienstboten ersetzen und ergänzen, Aufsichtspersonal und Sicherheitsvorkehrungen, Hilfsgeräte und Kommunikationssysteme.[62] Assistenzhunde leben bei ihren Besitzern mit Behinderung und sind ihnen im Alltag behilflich. Nicht zu verwechseln mit Therapiehunden, die als Begleiter ihrer professionellen Besitzer, z.B. Ergotherapeuten, Sozialpädagogen oder Logopäden, in den jeweiligen Berufsfeldern eingesetzt werden und eine entsprechende Ausbildung haben.[63]

Der Hund ist vermutlich das erste Tier, was vom Menschen domestiziert wurde und hat sich im Laufe der Jahrtausende sehr eng an die menschliche Umwelt gebunden.[64] Deshalb sind Hunde besonders für die unterstützende Arbeit eines Assistenztieres geeignet. Sie stellen sich auf ihren Besitzer ein, ordnen sich ihm unter und sind eine Art Spiegel der menschlichen Verhaltensweisen. So zeigen sie beispielsweise Fehler in der Kommunikation auf, indem sie auf einen Befehl falsch oder gar nicht reagieren.[65] Darüber hinaus sind sie die perfekten Interaktionspartner in Bezug auf non-verbale Kommunikation, da sie überwiegend auf Körpersprache, Gestik und Mimik reagieren.[66] Dabei orientieren sie sich immer an dem Besitzer und sind darauf bedacht ihr bestmöglichstes zu geben.[67]

Hunde leben bereits in vielen Haushalten mit ihren Menschen zusammen[68], dadurch sind sie gesellschaftlich akzeptiert und bauen eine besonders innige und treue Beziehung zu ihnen auf[69].

2.3.2 Einsatzbereiche von Assistenzhunden

Mittlerweile nimmt die Anzahl der Assistenzhunde zu[70] und somit steigt auch das Einsatzspektrum der Tiere. In den USA gibt es beispielsweise „ 135 Aufgabenbereiche, für die Assistenz-Tiere ausgebildet werden[71].

Deshalb sollen im Folgenden die häufigsten Aufgabengebiete dargestellt werden.

Epilepsiehunde:

Epilepsiehunde lassen sich in Warn- und Anzeigehunde unterteilen.[72] Beide haben ihren Einsatzort bei Menschen, die unter Epilepsie leiden.

Epilepsiewarnhunde machen ihren Besitzer etwa 15 bis 45 Minuten[73] bevor ein Krampfanfall auftritt auf diesen aufmerksam, indem sie ein bestimmtes Verhalten, beispielsweise durch Lautäußerung oder Kontaktaufnahme[74] zeigen.

Stattdessen können Epilepsieanzeigehunde einen Anfall nicht im Vorfeld wahrnehmen. Sie reagieren erst, wenn er bereits aufgetreten ist[75] und werden beispielsweise darauf trainiert eine Klingel zu betätigen oder andere Menschen zu Hilfe zu holen.[76]

Diabeteswarnhunde:

Bei Personen, die an Diabetes erkrankt sind, kann ein Diabeteswarnhund „ eine bedrohliche Absenkung bzw. Erhöhung des Blutzuckers anzeigen[77]. Er stellt Körperkontakt zu dem Besitzer her oder bellt noch bevor die Werte überhaupt sinken bzw. steigen[78]. Diabetikerwarnhunde müssen im Falle einer bedrohlichen Situation noch mindestens drei weitere Aufgaben erfüllen, z.B. das Bringen des Insulinbeutels oder das Betätigen einer Klingel.[79]

Behindertenbegleithunde:

Die sogenannten Behindertenbegleithunde unterstützen beispielsweise ihren im Rollstuhl sitzenden Besitzer. Sie können unter anderem Gegenstände aufheben und bringen, Schubladen öffnen, Geld annehmen und anderen Menschen geben.[80] Artikel aus dem Supermarktregal herausholen und ihrem Besitzer beim An- und Ausziehen helfen.[81] Zusätzlich liefern sie einen maßgebenden Beitrag im Haushalt, indem sie Lichtschalter betätigen, Türen öffnen und sogar Waschmaschinen ausräumen.[82]Sie können auch Packtaschen tragen und gegebenenfalls Zugaufgaben bei einem Rollstuhlfahrer übernehmen.[83]

Signalhunde:

Ein Signalhund stellt für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit eine wesentliche Unterstützung dar. Er ist in der Lage die fehlende Hörfähigkeit durch sein Verhalten auszugleichen.[84] So bringt er beispielsweise Gegenstände wie das Telefon oder macht auf Gefahrenquellen sowie auf Geräusche, z.B. ein weinendes Kind oder Türklingeln, aufmerksam.[85]

Blindenführhunde:

Da sich die Arbeit mit den Blindenführhunden beschäftigt, werden diese im folgenden Kapitel ausführlich vorgestellt.

2.4 Blindenführhunde als erweitertes Wahrnehmungsorgan

Einer der häufigsten Einsatzbereiche eines Assistenzhundes ist der als Blindenführhund. Deshalb sollen in diesem Punkt nach einer Begriffsbestimmung, die Ausbildung sowie die rechtliche Stellung der Führhunde dargestellt werden. Anschließend werden Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt, um im Anschluss auf die Inklusion durch den Blindenführhund einzugehen.

2.4.1 Begriffsbestimmung

Der Blindenführhund ist in der Lage, den blinden oder sehbehinderten Menschen durch seinen Alltag zu führen.[86] Dabei kann er „ die Mobilität seines visuell beeinträchtigten Besitzers [..] erweitern indem er dessen fehlende bzw. eingeschränkte Wahrnehmung kompensiert.[87] Voraussetzung ist eine gewisse natürliche Veranlagung und die tadellose Ausbildung der Hunde.[88]

Der Hund beschützt seinen Besitzer vor gefährlichen Situationen, wie z.B. Hindernissen. Er zeigt diese an, auch wenn sie wesentlich größer sind als der Hund selbst.[89] Außerdem trägt er zu der Orientierung des Menschen mit Sehbeeinträchtigung bei, indem er die Standorte gewisser Objekte ankündigt, dies können Ampeln, Treppen, Sitzbänke usw. sein.[90] Der Blindenführhund besitzt durch sein außergewöhnliches Ortsgedächtnis zudem die Fähigkeit seinen Besitzer zu bestimmten Zielen (z.B. Bäcker, Supermarkt) zu bringen.[91] Wenn ein Führhund zusammen mit seinem Halter unterwegs ist, werden sie als Gespann bezeichnet.

Der Blindenführhund war einer der ersten Assistenzhunde, die ausgebildet wurden, um im ersten Weltkrieg erblindete Kriegsveteranen zu unterstützen. Überlieferungen zeigen allerdings, dass einzelne Personen, wie Josef Reisinger, bereits 1788 seinen Hund „ so adäquat für seine eigenen Bedürfnisse abrichtete, dass seine Blindheit oft angezweifelt wurde.[92]

Heute leben in Deutschland etwa 2.000 Blindenführhunde.[93] Die Zahl ist allerdings rückläufig, denn „ nur noch jeder 75. blinde Mensch besitzt ein solches Tier.[94] Fortschrittliche Gebrauchsgegenstände, wie beispielsweise Navigationsgeräte, sowie das Missfallen der anderen Menschen gegenüber den Hunden schadete dem Ruf der Blindenführhunde und führte zu diesem Rückgang.[95]

2.4.2 Ausbildung eines Blindenführhundes

Die Ausbildung ist sehr langwierig und für den späteren Einsatz von besonderer Bedeutung, deshalb sollen die wichtigsten Aspekte an dieser Stelle dargestellt werden.

Blindenführhunde werden von speziellen Führhundeschulen ausgebildet, von denen es in Deutschland etwa 35 Stück gibt.[96]

Die späteren Führhunde werden bereits als Welpen von den Führhundeschulen ausgesucht oder selbst gezüchtet[97] und im Hinblick auf die Bedürfnisse der künftigen Besitzer ausgebildet[98].

Die eigentliche Ausbildung, die etwa sechs bis neun Monate in Anspruch nimmt, beginnt frühestens im Alter von einem Jahr. Sie kann sich hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise unterscheiden, wichtig ist aber, dass mit positiver Verstärkung gearbeitet wird.[99] Dabei lernt der Hund das Führgeschirr und die verschiedenen Befehle, auch Hörzeichen genannt, kennen.[100] Die Ausbildung erfolgt in einigen Fällen sogar auf Fremdsprachen, damit sich die Tiere im Alltag nicht ablenken lassen.[101]

In der letzten Phase wird gemeinsam mit den zukünftigen Besitzern, zunächst am Ort der Führhundeschule, anschließend auch im Lebensumfeld des Halters, trainiert.[102] Dieser Einweisungslehrgang dauert in etwa drei bis vier Wochen und umfasst auch einen theoretischen Teil. Dem Führhundehalter werden allgemeine Informationen über Ernährung, Pflege und Gesundheit des Tieres vermittelt.[103]

Die von den Kostenträgern geforderte Gespannprüfung, kann zwischen eineinhalb und vier Stunden dauern und rundet in der Regel die Einweisung ab.[104] Hat der Prüfer den Eindruck, dass Hund und Halter ein gutes Team bilden, kann der Führhund an den neuen Besitzer übergeben werden.[105] Das Tier lernt allerdings nie aus, so sollten die Ausbildungsinhalte regelmäßig abgefragt und gegebenenfalls erweitert werden[106].

Für die Ausbildung zum Führhund eignen sich nur absolut friedfertige, menschenfreundliche, intelligente und neugierige Hunde mit keinem oder sehr geringem Jagdtrieb.[107] Daher werden Rassen wie der Labrador Retriever, Golden Retriever, Deutscher Schäferhund, Riesenschnauzer und Großpudel bevorzugt.[108]

Der Blindenführhund beendet die Ausbildung etwa im Alter von zwei Jahren und kann im Durchschnitt sieben bis acht Jahre die Aufgaben eines Führhundes erfüllen. Treten Alterserscheinungen (wie Erkrankungen der Gelenke, Schwund der Konzentrationsfähigkeit sowie der Ausdauer) auf, sollte er in den Ruhestand gehen.[109] Oftmals wird das Tier dann an die Führhundschule zurückgegeben und von dort aus in eine Patenfamilie vermittelt.[110]

Die Anschaffungskosten für einen Hund belaufen sich aufgrund der Dauer und Intensität der Ausbildung auf mehrere tausend Euro.[111]

2.4.3 Rechtliche Stellung des Blindenführhundes

Auch die rechtliche Stellung des Blindenführhundes ist noch in der Entwicklung. Ein Blindenführhundegesetz gibt es (noch) nicht.[112]

Der Hund ist aber mittlerweile nach § 128 des fünften Sozialgesetzbuches als Hilfsmittel anerkannt,[113] deshalb „ übernehmen die für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger die Kosten der Führhundeversorgung.[114] In den meisten Fällen sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 des fünften Sozialgesetzbuches[115] die Krankenkassen zuständig[116]. „ Bei den privaten Krankenkassen haben leider nur wenige den Führhund in die Liste derjenigen Hilfsmittel aufgenommen, für die vertragsgemäß Leistungen erbracht werden.[117] Weitere Kostenträger können Beihilfestellen, Versorgungsämter oder gegebenenfalls Unfallversicherungsträger, Sozialämter sowie Integrationsämter oder Arbeitgeber sein.[118]

Der Kostenträger kommt zudem für regelmäßige (z.B. Futter- und Impfkosten) sowie unregelmäßige (z.B. tierärztliche Behandlungskosten oder Erneuerung der Führhundeausrüstung) Ausgaben auf.[119] Des Weiteren können Futter- oder Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden.[120]

Der Antragsteller für die Kostenübernahme ist der sehbeeinträchtigte Mensch selbst, eine ärztliche Hilfsmittelverordnung des Augenarztes ist Voraussetzung.[121] Sinnvoll kann ein beigelegter Kostenvoranschlag der Blindenführhundeschule sein.[122]

In der Öffentlichkeit sollten Führhunde durch ein weißes Geschirr, das meist zusätzlich mit besonderen Aufschriften oder Bildern versehen ist,[123] kenntlich gemacht werden.[124] Dies ist das Merkmal dafür, dass das Gespann gerade konzentriert arbeitet und nicht abgelenkt werden sollte. Die Mitmenschen und insbesondere andere Hundebesitzer sollten darauf Rücksicht nehmen, indem sie ihren Hund anleinen.[125] In den meisten Fällen ist der Hund noch zusätzlich mit einer sogenannten Kenndecke gekennzeichnet. Dies ermöglicht beispielsweise Jägern, ihn auch im Freilauf (bei dem er das Geschirr nicht trägt) als Führhund zu erkennen.[126]

Der Blindenführhund wird im Straßenverkehr als offizielles Verkehrsschutzzeichen angesehen, sobald er sein Führgeschirr trägt. Das verschafft dem Gespann kein Vortrittsrecht, aber „ verpflichte[t, Anm. d. Verf.] die übrigen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.“[127] Der Führhund kann außerdem den Langstock sowie die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten ersetzen.[128]

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die besondere Zutrittserlaubnis des Blindenführhundes. Diese betrifft in den meisten Fällen Lebensmittelgeschäfte, aber auch Restaurants, Arztpraxen und öffentliche Gebäude.[129] Allerdings gibt es noch keine konkrete gesetzliche Verankerung. So üben Ladenbesitzer in diesem Fall nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Hausrecht aus und können den Hunden den Einlass verwehren.[130] Dem gegenüber steht das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dessen Ziel es ist „ Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.[131]

Blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen darf demnach der Zutritt zu gewissen Orten nicht verweigert werden. Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Artikel 9, Satz 2 Buchstabe e) auf die tierische Assistenz eingegangen, aufgrund derer die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung nicht versagt werden darf.[132] Der Blindenführhund zählt in diesem Fall nicht als Hund bzw. Tier sondern als Hilfsmittel, für das der Halter die Aufsichtspflicht erfüllen muss.[133]

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Internetseite bereits eine Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht. Demzufolge werden Assistenz- und Blindenführhunde als Sonderfall angesehen und der Zugang zu Lebensmittelgeschäften darf ihnen nicht verwehrt werden.[134] Voraussetzung hierfür ist, „ dass die Tiere nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen und diese verunreinigen.[135] Da die Lebensmittel bereits durch Theken und Verpackungen geschützt sind, dürfte dies kein Problem darstellen.[136]

Im Alltag werden Blindenführhundehalter leider trotz der rechtlichen Bestimmungen häufig ausgegrenzt, indem ihnen der Zutritt verwehrt wird.[137] Meist beruht diese Entscheidung auf Unwissenheit der Ladenbesitzer. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb bei etlichen Lebensmittelgeschäften nachgefragt, ob Blindenführhunde erlaubt seien und eine Auflistung aller Unternehmen auf seiner Homepage publiziert.[138]

Blindenführhunde zählen gleichwertig einer Begleitperson, in manchen Fällen, wie z.B. im öffentlichen Nah- und innerdeutschen Fernverkehr, wird der Hund sogar zusätzlich gezählt und darf bei entsprechendem Schwerbehindertenausweis umsonst fahren.[139] Bei Flugreisen besitzt der Hund das Privileg im Passagierraum reisen zu dürfen.[140]

Weitere Aspekte die Blindenführhunde von anderen Hunden unterscheiden, finden sich hinsichtlich der Hundehaltung in Mietwohnungen, die bei Führhunden nur unter besonderen Umständen verwehrt werden darf.[141] Außerdem muss keine Hundesteuer bezahlt werden[142] und sie genießen Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Leinenzwang[143].

2.4.4 Möglichkeiten des Einsatzes eines Blindenführhundes

Wenn der Blindenführhund bereits in jungen Jahren gut sozialisiert und ausgebildet wurde, kann er für seinen Halter etliche Aufgaben erfüllen. Die Gesichtspunkte der Mobilität wurden bereits im Gliederungspunkt 2.4.1 erläutert und sollen im Folgenden nur noch ergänzt werden.

Mobilität:

Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei das geradlinige Gehen, das einem Menschen mit Seheinschränkung nur mit einem Führhund möglich ist.[144] Dabei achtet der Hund stets darauf, dass sein Halter weder zu nah an eine Straße, noch an die umliegenden Objekte wie Treppenstufen oder Äste gelangt.[145]

Nahezu selbständig werden Hindernisse in Kopfhöhe des Halters (wie Markisen) und in Bauch- und Brusthöhe des Halters (wie Geländer) umgangen.[146] Bodenhindernisse wie Treppenstufen, Bordsteinkanten oder Pfützen zeigt das Tier durch Stehenbleiben an, erst nach dem Hörzeichen für das Weiterlaufen setzt der Hund seinen Weg fort.[147] Bei Absperrungen des Bordsteins lernt der Hund diese für ein kurzes Stück auf der Straße zu umgehen, da das Wechseln der Seite den Halter sehr verwirren könnte.[148]

Der Blindenführhund ist ebenfalls in der Lage nähernde Gefahren, wie fahrende Autos oder Fahrräder, zu erkennen und den Halter durch Stehenbleiben oder sogar Wegdrängen darauf aufmerksam zu machen.[149]

Eine zentrale Bedeutung hat das Aufsuchen von Zielen, das außer dem Führhund nur eine sehende Begleitperson leisten könnte.[150]

Bio-psycho-soziale Auswirkungen:

Neben dieser praktischen Anleitung hat der Hund darüber hinaus noch einen weiteren, ganz besonderen Wert für den Besitzer. Er vermittelt dem Blinden das Gefühl von Sicherheit und Selbstwert.[151] Die Beziehung zu einem Tier hat also auch einige bio-psycho-soziale Auswirkungen beim Menschen.

So lassen sich physische Faktoren erkennen, unter anderem die Senkung des Blutdrucks und Muskelentspannung.[152] Auch biochemische Veränderungen wie die Verringerung von Schmerzen und Verbesserungen des Gesundheitsverhaltens werden berichtet.[153]

Der Hund trägt aber auch zu mentalen Auswirkungen bei, so wird der Mensch im Lernen von den Tieren kognitiv angeregt.[154] Das emotionale Wohlbefinden wird beispielsweise durch die Bestätigung und Ermunterung des Hundes gestärkt.[155] Es entwickelt sich ein positives Selbstbild und Selbstbewusstsein.[156] Des Weiteren ist hier der Abbau von Angst, Unsicherheit und Stress sowie das Erfahren sozialer Anerkennung und die antidepressive Wirkung zu nennen.[157]

Zusätzlich werden soziale Effekte erkannt, wie das Herauskommen aus Einsamkeit und Isolation.[158] Die Entwicklung von Nähe und Körperkontakt, die positiven Auswirkungen auf das Familienleben sowie die Vermittlung positiver sozialer Attribute werden verbessert.[159]

Sozialisierte, tierschutzgerecht trainierte Hunde, deren Verhalten lernbedingt ohne Einsatz von Zwangsmitteln veränderbar ist, die also vertraut eingepaßt sind in unser Leben, vermögen therapeutisch im Sinne von Stimmungsübertragungen wie Interaktionen ausgesprochen adäquat zu reagieren, so als verstünden sie die jeweilige Lebenssituation/Stimmungslage ihres Bindungspartners, wären gar bemüht, ihm zu helfen.[160]

2.4.5 Grenzen des Einsatzes eines Blindenführhundes

Allerdings kann ein Blindenführhund nicht alles leisten, denn er ist und bleibt ein Tier und keine Maschine.

Hunde sind keine Alleskönner:

Die Hunde orientieren sich zwar oft am Menschen, doch hat jedes Tier seine eigene Persönlichkeit und zeigt individuelle Stärken und Schwächen. Sie können also auch mal einen schlechten Tag haben oder sich unter- bzw. überfordert fühlen.[161]

Zudem sprechen diese Tiere nicht und können ihrem Halter nicht sagen, welcher Bus gerade einfährt oder ob die Ampel auf Rot oder Grün steht.[162] Der Besitzer muss also lernen, die Körpersprache der Tiere zu deuten und ihnen unmissverständliche Kommandos geben.[163]

Der sehbeeinträchtigte Mensch benötigt trotz der Unterstützung durch den Führhund eine gewisse Selbstverantwortung und Entscheidungsfähigkeit. Er darf sich nicht in jeder Situation „blind“ auf sein Tier verlassen. Dies wird besonders bei der Überquerung einer Straße deutlich. Hierbei sollte man sich auf sein eigenes Gehör, das in einem Orientierungs- und Mobilitätstrainings geschult werden sollte, verlassen.[164] Der Blindenführhund kann eine letzte Hilfe sein, wenn der Halter sich verhört haben sollte und doch Gefahr droht, indem der Hund den Fortgang verweigert.[165]

Bedürfnisse des Hundes:

Hunde haben als Rudeltiere einen besonderen Status inne, denn sie „ bedürfen somit stets einer eindeutigen Zuweisung ihrer sozialen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Gruppe.[166] Der Halter muss sich das Wissen über diese Tiere aneignen und eine konsequente Erziehung an den Tag legen, dafür muss der sehbeeinträchtigte Mensch natürlich eine gewisse Zeit opfern.[167]

Der Hund ist dem Besitzer im Hinblick auf den fehlenden Sinn überlegen und wird versuchen dies auszunutzen, wenn ihm keine Grenzen aufgezeigt werden.[168] Dann besteht die Gefahr, dass er sich zu einem sozial unverträglichen Tier mit Verhaltensauffälligkeiten entwickelt.[169] Hierbei spielen auch der Freilauf ohne das Geschirr sowie das Spielen mit Artgenossen eine wichtige Rolle.[170]

Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ausbildung:

Die Auswahl eines guten Blindenführhundes beginnt, wie bereits im Punkt 2.4.3 dargestellt wurde, bei der Suche nach einer geeigneten Schule. Dies gestaltet sich aber oft schwierig, da die Betreiber nicht gezwungen sind über einen bestimmten Beruf oder andere verbindliche Zugangsvoraussetzungen zu verfügen, sondern lediglich ein Gewerbe anmelden müssen.[171] Folglich wird versucht, mit den Führhunden schnellstmöglich viel Geld zu erwirtschaften und die Ausbildung sowie Entwicklung der Hunde leidet darunter.[172]

Doch selbst wenn sich der zukünftige Führhundehalter eigenständig informiert und eine seriöse Führhundeschule gefunden hat, können die Kostenträger widersprechen und eine günstigere Ausbildungsstätte auswählen.[173]

Auch im Hinblick auf die Tätigkeit der Gespannprüfer besteht noch Handlungsbedarf, bisher können sie die Prüfung bereits nach einem Wochenendseminar abnehmen. Dementsprechend sind diese oft nicht ausreichend sachkundig.[174]

Eignung als Führhundehalter:

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Eignung der Menschen mit Sehbeeinträchtigung selbst. So ist längst nicht jeder als Führhundehalter geeignet.[175]Die eigene körperliche Fitness, Orientierung und Mobilität wird gelegentlich falsch eingeschätzt.[176] Der Besitzer muss einplanen, dass der Hund etwa neun Jahre bei ihm verbringt. Der Halter sollte gewisse Führungsqualitäten mitbringen, um dem Hund eine geradlinige Erziehung zu bieten und ihn immer wieder mit neuen Aufgaben zu fordern.[177]

Zudem wird der Blindenführhund von den Krankenkassen unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass er seiner Art entsprechend gepflegt und behandelt wird.[178]

Selbstverständlich sollte der Hundehalter ebenfalls bedenken, dass ein Tier auch mal krank werden kann und irgendwann stirbt. Ein Führhund wird meist bereits im Alter von etwa acht Jahren berentet. Er verbringt seine letzten Jahre in einer Pflegefamilie, wenn der Führhundehalter selbst den Ansprüchen eines älteren Hundes nicht gerecht werden kann.[179]

Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich früh genug mit dem Thema der Abgabe auseinanderzusetzen, da die Besitzer eine sehr enge Bindung zu ihrem Tier entwickelt haben und dessen Tod meist „ eine psychische Ausnahmesituation[180] bedeutet.

Gesellschaftliche Schwierigkeiten:

Das uneingeschränkte Zutrittsrecht, das den Blindenführhunden in der Realität leider trotzdem häufig verwehrt wird, wurde bereits bei der Darstellung der rechtlichen Situation[181] ausführlich behandelt und soll hier nur noch einmal kurz erwähnt werden. Da es ebenfalls eine Schwierigkeit für die Führhundehalter darstellt, wenn sie ihre Hunde nicht überall mit hinein nehmen dürfen.

Außerdem wird Führhundebesitzern von anderen Menschen, sei es ebenfalls mit Seheinschränkung oder auch „normal Sehenden“, nicht immer angemessener Respekt entgegengebracht. Somit haben viele Führhundehalter den Vereinen der Blindenselbsthilfe bereits den Rücken gekehrt.[182]

Gründe für das unangemessene Verhalten der Mitmenschen lassen sich meist bei den Blindenführhundehaltern selbst finden. So achten nicht alle auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein angemessenes Verhalten der Hunde gerade in öffentlichen Einrichtungen.[183]Das bringt einerseits in der Öffentlichkeit zwangsläufig Probleme mit sich. Andererseits verleiten jedoch Negativerfahrungen mit einem auffälligen Führgespann manche Mitmenschen dazu, leider auch ein schlechtes Licht auf andere Führgespanne zu projizieren.[184]

Gesundheitliche Bedenken:

Die Krankheiten, die ein Hund übertragen kann, sind ebenfalls nicht außer Acht zu lassen. Allerdings ist die Ansteckungsgefahr durch die sog. Zoonosen (Viren und Bakterien) die durch Parasiten, offene Wunden oder Körperflüssigkeiten Infektionen auslösen können, relativ gering.[185]

Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Vorstellung des Hundes beim Tierarzt. Impfungen und Entwurmungen sollten vorhanden sein.[186] Tiere sind jedoch auch in der Lage, schädliche Keime des Menschen auf einen anderen Menschen zu übertragen, ohne dass der Hund selbst sich ansteckt.[187]Die Regeln, die es ermöglichen das Infektionsrisiko durch Tiere zu minimieren, sind denkbar einfach: artgerechte Haltung des Tieres, gesunde Ernährung von Mensch und Tier, Vermeiden von Küssen von Tieren und Hände waschen, bzw. Händedesinfektion bei Abwehrgeschwächten nach dem Umgang von Tieren.[188]

Hundehaarallergien gehören zu den am häufigsten vorkommenden allergischen Reaktionen und dürfen deshalb nicht außer Acht gelassen werden.[189] So sollten der blinde Mensch selbst und auch die Familienmitglieder keine allergischen Reaktionen zeigen, wenn die Überlegung besteht, sich einen Führhund ins Haus zu holen.

Ein Hund birgt aber auch eine Gefahr durch mögliche Verletzungen, wie beißen oder kratzen.[190] Gerade für Menschen mit einer Seheinschränkung kann der liegende Hund somit ein Problem darstellen, wenn sie über ihn stolpern oder er sich hektisch bewegt.[191] Dies kann durch die Auswahl eines geeigneten Tieres und durch eine konsequente Erziehung vermieden werden.[192]

Tierschutz:

Bei dem Einsatz von Assistenzhunden spielt auch der Tierschutz eine wichtige Rolle. Dabei ist das Tierschutzgesetz zu beachten, dessen erster Artikel besagt, dass „ dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen [ist, Anm. d. Verf.]. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.[193] Es ist darauf zu achten, dass die Ernährung, Pflege und Unterbringung sich an der Art und dem Bedarf des Tieres orientiert und der Halter die notwenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.[194] Des Weiteren muss dem Tier ausreichende Bewegung ermöglicht werden.[195] Im Falle von Assistenzhunden bedeutet dies Freilauf ohne Geschirr und Leine sowie das Spielen mit Artgenossen[196].

Blindenführhunde verrichten wenn sie eine gute Ausbildung erfahren haben, die Arbeit für ihren Menschen gerne.[197] Dabei muss die Würde des Tieres aber geachtet werden und die Besitzer „ dürfen keine Leistungen verlangen, die von der jeweiligen Tierart quantitativ oder qualitativ nicht erbracht werden können.[198] In diesem Sinne sollte der Mensch aber auch dafür sorgen, dass der Hund nicht nur in der Freizeit angemessen beschäftigt wird, sondern auch das Gelernte ständig wiederholt und neue Aufgaben hinzugefügt werden.[199]

Der Hund braucht den Menschen als Rudelführer und Beschäftigungspartner. Sind die Tiere viele Stunden am Tag alleine, kann die Einsamkeit Verhaltensauffälligkeiten hervorrufen.[200] Assistenzhunde genießen hingegen die volle Aufmerksamkeit ihres Herrchens und sind meist 24 Stunden an ihrer Seite.[201]

2.4.6 Inklusionserfolge durch den Blindenführhund

Inklusionserfolge für blinde Menschen ohne Führhund:

Versetzt man sich in die Lage eines blinden Menschen, bemerkt man auch in einer Großstadt wie Nürnberg noch etliche Objekte und Situationen, die die gesellschaftliche Teilhabe erschweren.

Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben sehbeeinträchtige Menschen besondere Schwierigkeiten beim Auffinden von Ein- und Ausgangstüren, bei öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Suchen von Haltestellen sowie Fahrkartenentwertern und -automaten.[202]

Auch in der Metropolregion sind bereits Fahrgastinformationssysteme installiert worden, die nach dem Drücken eines Knopfes die nächsten Linien und Abfahrtszeiten durchsagen.[203] Leider finden sich dynamische Fahrgastinformationen nur an zentralen Bus- und Straßenbahn Haltestellen, wie dem Nürnberger Hauptbahnhof. Positiv anzumerken sind die zuverlässigen Haltestellen und Zielansagen im Nürnberger Untergrund. In den U-Bahnhöfen gibt es zudem fast überall Bahnsteigmarkierungen, die vor kurzem erneuert wurden.[204] Die herausfahrenden Bodenplatten erleichtern den Einstieg in die U-Bahnen.[205]

Wegweiser und Fahrpläne sind nicht immer gut erkennbar, was die Wahl des richtigen Verkehrsmittels oft gefährdet.[206] Hierbei ist auch anzumerken, dass sich die Fahrpläne hinter Glasscheiben befinden. Die Stadt Münster hat das Thema Wegweiser für Blinde sehr geschickt gelöst. Dort finden sich an relevanten Stellen immer wieder sogenannte 90 cm hohe Orientierungspfosten, auf denen sich ein Richtungspfeil sowie das Ziel ertasten lassen.[207]

Die blindengerechten Zusatzgeräte (akustisch oder taktil) an Signalanlagen,[208] sowie die Bodenindikatoren,[209] lassen sich mittlerweile in vielen größeren Städten finden.[210] Bedauerlicherweise erfahren in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkte Menschen Nachteile in der Orientierung durch Witterungseinflüsse. Vom Schnee bedeckte Bodenindikatoren sind für den seheingeschränkten Mensch nicht zu ertasten.

Ein ähnliches Problem stellt das fehlerhafte Verhalten Dritter dar, z.B. bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen sowie bei den Werbe- und Plakataufstellern, die den Gehweg blockieren.[211] Auch durch nicht ausreichend gesicherte oder wechselnde Baustellen besteht erhöhte Verletzungsgefahr.[212]

Daher ist eine zielgerichtete Organisation von Kontrolle, Unterhaltung, Instandsetzung, Betrieb, Winterdienst, Personalschulung und Öffentlichkeitsarbeit ebenso wichtig wie die Herstellung der weitreichend barrierefreien Infrastruktur.[213]

Nürnberg ist im Hinblick auf Barrierefreiheit bereits auf einem guten Weg. Zumindest an Knotenpunkten sind ausreichende Orientierungshilfen vorhanden.

Inklusionserfolge für blinde Menschen mit Führhund:

Betrachtet man die Inklusion im Zusammenhang mit einem Blindenführhund steht Nürnberg besser dar. Viele Schwierigkeiten treten beim Laufen mit einem Führhund nicht auf bzw. der Hund kompensiert sie, indem er einen anderen Weg sucht. Blinde Menschen erlangen folglich durch den Führhund mehr Selbständigkeit und fühlen sich besser in die Gesellschaft integriert.[214]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kontaktaufnahme zu den Mitmenschen, die durch den Führhund leichter hergestellt werden kann.[215]

Fahrgastinformationssysteme sowie die Zusatzgeräte an den Ampelanlagen sind auch für sehbeeinträchtigte Menschen mit einem Blindenführhund unverzichtbar, da das Tier auch Grenzen hat.

Für Führhundehalter ergeben sich hingegen neue Barrieren, so werden diese Tiere häufig trotz deren Status aus Einkaufläden, öffentlichen Gebäuden oder Krankenhäusern verwiesen.[216] Ihnen steht meist die Unwissenheit der anderen Menschen im Weg, die teilweise kein Verständnis zeigen.[217] Auch der Müll der auf der Straße liegt, kann die Hunde ablenken und sogar für sie gefährlich sein[218].

Andere Personen sollten den Hund zudem nicht ansprechen und anfassen ohne den Besitzer zu fragen, da ihn das von seiner Arbeit ablenken könnte.[219] An Ampeln oder Fußgängerüberwegen kann dem Menschen mit Seheinschränkung geholfen werden, indem er auf die Überquerung der Straße aufmerksam gemacht wird.[220] Kommt den Mitmenschen ein Blindenführhund entgegen, sollten sie ihm möglichst den Weg frei machen und ihren eigenen Hund an die Leine nehmen.[221]

Dem Blindenführhund wird also durch seine Anerkennung als Hilfsmittel eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz zuteil. In der Realität wird dies nicht immer perfekt umgesetzt.[222]

3. Methodisches Vorgehen

Um das Thema dieser Arbeit auch empirisch zu erforschen, wurde sich an der qualitativen Forschung orientiert, hierbei wurden das leitfadengestützte Interview sowie die Beobachtung ausgewählt. Im Folgenden soll das methodische Vorgehen beschrieben werden und zunächst die Interviewform und die Beobachtungsmethode vorgestellt werden. Anschließend wird auf den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund als Zugang zu den Befragungspartnern eingegangen, um den Erhebungsort und die Auswertungsform darzustellen.

3.1 Leitfadengestütztes Interview

Das leitfadengestützte Interview bietet sich als nicht standardisierte Befragung in einer persönlichen Befragungssituation an. Dabei wurden die Fragen im Rahmen eines teilstrukturierten und problemzentrierten Interviews formuliert.[223]

Die Vorteile dieser Interviewform liegen in den offen verfassten Fragen, die den Interviewpartner zum Erzählen seiner Erfahrungen anregen sollen. Dadurch werden die Antwortmöglichkeiten nicht vorgegeben,[224] sondern der Befragte soll möglichst selbständig berichten. Ist dies nicht der Fall muss durch Nachfragen des Interviewers die wesentlichen Aspekte herausgestellt werden[225].

Der Gesprächsverlauf wird hauptsächlich von den Befragungspartnern angeordnet[226] und die Formulierung sowie Reihenfolge der ausgearbeiteten Fragen brauchen nicht eingehalten werden[227]. Dadurch sollen die individuellen Inhalte der Antworten der Befragten herausgehoben werden, um eine Interpretation und einen Vergleich vorzunehmen.[228]

Als Schwierigkeit dieser Erhebungsmethode lässt sich die aufwändige Auswertung nennen, „ weil bei der Datenauswertung all die mehr oder minder diffusen Einzelaussagen in eine (intersubjektiv) nachvollziehbare Ordnung gebracht werden müssen.[229]

Außerdem kann sich eine nicht neutrale sowie zu neutrale Haltung des Interviewers auf die Situation und somit auf die Antworten auswirken.[230] Ein weiterer Punkt ist die Antwortverweigerung bzw. Falschaussage, die von der Interviewlage abhängig sein kann.[231] In dieser Hinsicht ist die Entwicklung von Vertrauen nicht außer Acht zu lassen, da der Interviewpartner vertrauliche Informationen aus seinem Leben Preis gibt. Dies kann ihm leichter fallen, wenn die Situation zwar anonym ist, aber er auch das Gefühl hat verstanden zu werden.[232]

Für die Konstruktion des Interviewleitfadens sollte vorher klar sein welches Ziel das Interview verfolgt, dabei kann es sinnvoll sein die Fragen nach thematischen Blöcken zu unterteilen.[233]

Zu Beginn des Leitfadens kann dem Befragten das Ziel des Interviews erläutert werden und ihm Informationen über Datenschutz und Anonymität gereicht werden.[234] Außerdem muss abgeklärt werden ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf.[235]

Bei der Erstellung des Leitfadens zum Bearbeiten des Themas dieser Arbeit[236] wurde diese Einstiegssituation übernommen. Die Interviewfragen wurden in Fragen zur Person, zu den Zugangsvoraussetzungen, zur Unterstützung des Blindenführhundes und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegliedert. Bei der Auswahl und Formulierung der Fragen wurde sich an den von Gläser genannten Hilfestellungen orientiert.[237] Das Beenden des Interviews sollte unter einer Zusammenfassung geschehen, um anschließend dem Befragungspartner Möglichkeiten für Anmerkungen zu geben.[238]

3.2 Beobachtung

Neben dem Leitfadengestützten Interview wurde die Methode der offenen Feldbeobachtung für die Bearbeitung des Themas als sinnvoll erachtet.[239] Hierbei wurde eine passive Fremdbeobachtung durchgeführt, da in diesem Fall die Fremdheit des Beobachters dazu führt, dass „ bestimmte soziale Muster und Verhaltensweisen erst aus der Distanz heraus als (merkwürdig) und erklärungsbedürftig auffallen.[240]

Bei einer Beobachtung spielt immer die subjektive Wahrnehmung und Interpretation eine wichtige Rolle.[241] Auch die Gegenwart eines Beobachters beeinflusst indirekt das Verhalten der Beobachtungspersonen.[242]

Allerdings werden durch Beobachtungen unmittelbare und alltagsnahe Handlungen sowie Einstellungen der betrachteten Personen deutlich, die sie in einem Interview möglichweise nicht zugegeben hätten.[243]

3.3 Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund als Zugang zu Befragungspartnern

Um an denkbare Befragungspartner zu gelangen, wurde zunächst im Internet recherchiert. Aufgrund eines Videos des Frankenfernsehens[244], in dem über Blindenführhunde berichtet wurde, entstand der Kontakt zu dem Veranstalter des zweiwöchigen Führhundehalterstammtischs des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund[245]. Es meldeten sich auf Anhieb drei Interessierte, die mir ihre Kontaktdaten gaben.

Der BBSB ist eine Selbsthilfeorganisation mit 10 wohnortnahen Beratungs- und Begegnungsstätten in ganz Bayern.[246] Er steht unter dem Dachverband des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes[247] und ist unter anderem selbst Träger verschiedener Einrichtungen.

Vom BBSB werden wechselnde Veranstaltungen angeboten, wie beispielsweise Dunkelcafés und Vorstellungen der Arbeit von Blindenführhunden in Kooperation mit dem Erfahrungsfeld der Sinne.[248] Zudem findet in der Bezirksstelle in Nürnberg alle zwei Wochen ein Stammtisch für die Führhundehalter statt. Dort werden allgemeine Themen besprochen, Vorträge von Referenten gehalten und Wanderungen mit den Blindenführhunden angeboten.

3.4 Erhebungsort

Nürnberg wurde als Erhebungsort sowohl für die Interviews als auch die Beobachtungen ausgewählt, da alle drei Interviewpartner aus der Metropolregion stammen. Meinen Erfahrungen nach lassen sich in dieser Stadt eine Vielfalt an alltagsnahen Situationen und Schwierigkeiten für Menschen mit einer Sehbehinderung finden. Es bot sich an, alle Interviews im Aufenthaltsraum des Beratungs- und Begegnungszentrums[249] des BBSB durchzuführen. Dessen Lage am Hauptbahnhof Nürnberg stellt einen sehr zentralen Punkt dar.

Für die Beobachtungen wurde die Nürnberger Fußgängerzone in der Innenstadt ausgewählt. Diese liegt in keiner großen Entfernung zum BBZ, zu jeder Tageszeit sind dort einige Menschen anzutreffen und die naheliegenden Geschäfte bieten eine gute Einkaufsmöglichkeit. Lediglich die Wanderung fand in Hersbruck bzw. Engelthal statt. Dies hatte den Vorteil, dass ein Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt hergestellt werden konnte.

3.5 Auswertung

Die leitfadengestützten Interviews wurden mit einem Aufnahmegerät aufgezeichnet und anschließend transkribiert. Die Interviews wurden komplett transkribiert, was in diesem Fall alle Aussagen und Zusammenhänge verstehen lässt. Dabei wurde anhand der Standartorthographie vorgegangen, da diese es erleichtert, das Transkribierte flüssig zu lesen.[250] Abweichungen von der Standartsprache sowie die Betonung, Dehnung und Lautstärke wurden für die Auswertung als nicht erheblich angesehen und deshalb nicht berücksichtigt.[251] Sprechpausen wurden hingegen durch drei Punkte in einer Klammer gekennzeichnet, während Unterbrechungen durch drei Punkte ohne Klammer dargestellt wurden. Parasprachliche sowie außersprachliche Merkmale, wie Lachen oder Gesten, wurden ebenfalls in Klammern dargestellt und Fülllaute, wie „äh“ oder „ähm“, wurden übernommen.[252] Außerdem wurden auffallende Antworten, beispielsweise durch langes Überlegen, gekennzeichnet.[253]

Die Auswertung der Interviews orientierte sich an den Prinzipien von Schmidt-Grunert. Nach der Erstellung der Transkripte, wurden thematische Bereiche gebildet und markiert.[254] Nachfolgend wurden diese Kategorien in eine Reihenfolge gebracht und anhand der einzelnen Fragen ergänzt, um letztlich die einzelnen Interviews miteinander vergleichen zu können.[255]

Anfangs wurde überlegt die Beobachtung auf Video aufzunehmen. Allerdings hätte dies dazu geführt, dass die Situation offensichtlich gewesen wäre und die beobachteten Personen sich wahrscheinlich anderes verhalten hätten. Die Beobachtung wurde stattdessen anhand eines Gedächtnisprotokolls festgehalten, das direkt im Anschluss erstellt wurde und im Austausch mit den Interviewpartnern entstand.[256] Dies hat den Vorteil, dass die Beobachtungssituation nicht zum Schreiben unterbrochen werden musste und alle bedeutsamen Informationen wahrgenommen wurden.

Die Beobachtungsprotokolle wurden zur Auswertung in Kategorien unterteilt, die sich anhand der zeitlichen Reihenfolge ergaben.[257] Des Weiteren wurden der Ablauf, Eindruck und weitere Informationen zum Thema festgehalten. Letzteres war besonders schwierig zu handhaben, da die Befragungspersonen in der Beobachtungssituation immer wieder relevante Informationen erwähnten, die eigentlich in den Interviews angesprochen werden sollten.

4. Befragungen

In diesem Kapitel wurde eine Unterteilung nach den jeweiligen Interviewpersonen vorgenommen. Dabei sollen die Befragungspartner beschrieben, die Durchführungen der Erhebungen geschildert und die Interviewsituationen sowie die inhaltlichen Erkenntnisse dargestellt werden. Anschließend werden die jeweiligen Ergebnisse zusammengefasst und miteinander, sowie mit der Literatur, verglichen.

Alle Befragungspersonen erklärten sich damit einverstanden, die Interviews im BBZ durchzuführen, da sie dieses bereits kannten und gut erreichen konnten. Für alle Gespräche wurde eine Durchschnittsdauer von 45 Minuten angesetzt.

Die Interviewpartner kannten mich und mein Anliegen bereits von der Vorstellung beim Stammtisch und der Kontaktaufnahme meinerseits. Trotzdem habe ich meine Person und das Thema meiner Arbeit zu Beginn in allen Interviews noch einmal erläutert. Anschließend wurden die Rahmenbedingungen geklärt, wobei auf die Anonymisierung sowie die Verschwiegenheit eingegangen und die Frage gestellt wurde, ob eine Aufzeichnung des Gesprächs gestattet ist. Nachfolgend wurde der Ablauf geschildert und darauf hingewiesen, dass Fragen nicht beantwortet werden müssen oder hinten angestellt werden können.

4.1 Interview Frau F.

Frau F. [Anmerkung: Der Name wurde aus Gründen der Schweigepflicht abgekürzt] wünschte die Kontaktaufnahme per Telefon und gab mir deshalb nach meiner persönlichen Anfrage bei dem Führhundehalterstammtisch des BBSB ihre Telefonnummer.

Als Treffpunkt wurde von Frau F. das BBZ vorgeschlagen, in dessen Aufenthaltsraum wir das Interview am 13.03.2014 um 11 Uhr führten.

Mit dem Einverständnis von Frau F. wurde das Gespräch mit meinem Mobiltelefon aufgezeichnet und dauerte 54 Minuten.

4.1.1 Beschreibung der Interviewpartnerin

Die 51 jährige Frau F. ist Rentnerin und lebt mit ihrem Mann und ihrem jüngsten Sohn zusammen in Nürnberg.[258] Frau F. erblindete aufgrund einer Einblutung zunächst auf einem Auge, im Jahr 2003 war dann auch das andere Auge betroffen. Sie hat aber noch ein kleines Restsehvermögen[259] und kann beispielsweise Unterschiede im Kontrast wahrnehmen[260].

Ihr Blindenführhund, ein schwarzes Labradorweibchen, ist seit dem Jahr 2006 an ihrer Seite.[261] Dafür hatte sie sich anfangs über verschiedene Blindenführhundeschulen informiert und diese besucht.[262] Ihr war klar, dass sie einen Hund mit italienischen Hörzeichen wollte und die Qualität der Schule spielte für sie eine große Rolle.[263] Somit hatte sich Frau F. letztendlich für einen Hund aus der Schweiz entschieden.[264]

Die Befragungsperson machte auf mich einen sehr selbstbewussten Eindruck. So schlug sie zu Beginn der Erhebung erst einmal vor, wie die Beobachtung ablaufen könnte und erzählte was sie zu erledigen hat. Das selbstsichere Verhalten wurde unter anderem am Ende des Interviews ersichtlich. Die Interviewpartnerin stellte auf meine Frage, ob sie noch Anmerkungen hat, gleich die Gegenfrage, ob mir denn noch etwas einfällt.[265] Außerdem engagiert sich Frau F. sehr und setzt sich europaweit für die Rechte der Führhundehalter ein.[266]

Frau F. wirkte zudem aufgeschlossen und intellektuell, sie schien alle Fragen verstanden zu haben und beantwortete sie sehr ausführlich, dabei benutzte sie auch Fachwörter.[267] Sie scheute sich aber nicht zuzugeben, dass sie von der Frage abschweift[268] und nachzufragen, wenn sie eine Frage vergessen[269] oder nicht verstanden hatte[270]. Des Weiteren wirkte die Befragungsperson sehr gesprächig, was sie auch selbst zugab[271] und schien ein großes Wissen in Bezug auf die Rechte eines Führhundebesitzers zu haben[272].

4.1.2 Darstellung der Interviewsituation

Das Interview war ein angenehmes und lockeres Gespräch, auch wenn Frau F. anfangs etwas nervös zu sein schien. Dies machte sich vor allem durch ihre kurzen Antworten bemerkbar.[273] Im Laufe des Interviews taute sie aber regelrecht auf und schilderte dann detailliert ihre Erfahrungen.[274] Es entwickelte sich eine positive Atmosphäre und es wurde, trotz der Probleme, die Frau F. ausführte, viel gelacht.[275] Die Befragungsperson ließ sich teilweise viel Zeit beim Überlegen einer Antwort[276] und wirkte in ihrer Erzählung sehr ehrlich. Es entstanden einige längere Pausen,[277] die zum Ende des Gesprächs aber seltener wurden. Dies führte dazu, dass ich mir nicht immer sicher war, wann Frau F. ihre Ausführungen beendet hatte.

Leider wurden trotzdem einige Fragen nicht so beantwortet, wie ich mir das vorgestellt hatte. So ging Frau F. beispielsweise auf die Frage woher sie ihren Führhund bekommen hat, lediglich auf die Führhundeschule und ihre persönlichen Auswahlkriterien ein.[278] Ich hatte mir erhofft, dass sie auch den genauen Zugang schildert und darstellt, wie sie diesen bekommen hat, also z.B. durch die Empfehlung eines Arztes. In diesem Falle hätte ich noch einmal genauer nachfragen sollen, ich bemerkte dies aber erst beim Transkribieren des Interviews.

Da Frau F. bei der Frage nach den Voraussetzungen, die sie erfüllen musste um einen Blindenführhund zu bekommen, auch schon die Krankenkassen ansprach, hatte ich direkt nach der Finanzierung und dem Kostenfaktor gefragt.[279] Die Frage nach den Voraussetzungen, die der Führhund erfüllen sollte, wurde folglich ausgelassen. Allerdings wurde in der Interviewsituation vergessen sie zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen.

Ein ähnliches Problem ergab sich, als nach der Belastung des Blindenführhundes gefragt wurde. Hierbei antwortete Frau F. sehr ausführlich, deshalb wurde nicht daran gedacht, nach den Rechten des Führhundes zu fragen.[280]

Bei den Fragen, ob Nürnberg blindengerecht sei sowie nach den Barrieren und Verbesserungen, ging die Befragungsperson bereits auf den Führhund ein, sodass die Fragen 19 bis 21 nicht explizit gestellt werden mussten.[281]

Bedauerlicherweise hat Frau F. die Frage, welche Rolle der DBSV im Hinblick auf die Inklusion spielt, nur hinsichtlich ihrer Tätigkeiten in dieser Organisation beantwortet.[282] Da der Hund sich in diesem Moment bemerkbar machte, ging sie auf das Thema der Inklusion nicht ein.[283]

Darüber hinaus wurde nicht nach der Inklusion durch den Blindenführhund gefragt. Vermutlich war dies der Situation geschildert, dass der Hund in diesem Moment raus wollte, Frau F. aber erst das Interview beenden wollte.[284] Allerdings beantwortete die Interviewpartnerin diese Frage bereits in ihren vorherigen Ausführungen der anderen Fragen.

Zusammenfassend betrachtet war Frau F. eine sehr gute Gesprächspartnerin, die bereitwillig Auskunft erteilte, sodass sich letztendlich alle relevanten Informationen herausstellten.

4.1.3 Inhaltliche Erkenntnisse

Die Beantwortung der Frage nach der Zeit, die der Blindenführhund bereits bei der Befragungsperson verbrachte sowie der Frage wie Frau F. an den Führhund gekommen ist, wurden bereits im Punkt 4.1.1 dargestellt.

Frage 4: Welche Voraussetzungen mussten Sie erfüllen, um einen Blindenführhund zu bekommen? (Rechtlich, Krankenkasse)

Frau F. beantwortet die Frage nach den Voraussetzungen, die sie erfüllen musste, um einen Blindenführhund zu bekommen, damit, dass sie eine Bescheinigung über ein Sehvermögen kleiner als 5% von ihrem Arzt benötigte.[285] Außerdem brauchte sie für die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von der Führhundeschule, die sie sich im Vorfeld angesehen und ausgesucht hatte.[286] Die Idee sich einen Führhund zuzulegen, hatte sie drei Jahre nach ihrer Erblindung, um eine höhere Mobilität zu erlangen.[287]

Frage 5: Welche Voraussetzungen musste der Blindenführhund erfüllen?

Nach den Voraussetzungen, die der Blindenführhund erfüllen musste, wurde nicht gefragt.

Frage 6: Wie hoch ist der Kostenfaktor für einen Blindenführhund? Wer bezahlt ihn? Gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse?

Die 25.000€, die der Führhund von Frau F. gekostet hatte, wurden von ihrer Krankenkasse übernommen.[288] Laut der Befragungspartnerin sind die Kosten aber um etwa 1.000€ gestiegen und sind überwiegend aufgrund des hohen personellen Aufwands so hoch.[289]

Die Interviewperson betont aber auch, dass nicht alle Krankenkassen den Blindenführhund in ihren Versicherungsbedingungen aufführen, sie selbst hätte Glück gehabt, dass ihre private Versicherung für die Kosten aufkam.[290]

Frage 7: Was unterscheidet Sie im Hinblick auf die finanzielle Situation von anderen Hundebesitzern? Müssen Sie ebenfalls Hundesteuer bezahlen?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Führhundebesitzer und anderen Hundebesitzern liegen für Frau F. darin, dass sie keine Hundesteuer zahlen muss, der Führhund als Hilfsmittel zählt und die Krankenkassen zusätzlich noch eine Unterhaltspauschale von ca. 140€ zahlen.[291] Falls die Kosten trotzdem den Jahresbetrag übersteigen sollten, gibt sie diese als außergewöhnliche Belastung bei ihrer Steuererklärung an.[292]

Frage 8: Welchen Stellenwert hat der Blindenführhund für Sie in Ihrem Alltag?

Den Stellenwert den der Blindenführhund für Frau F. hat, beschreibt sie als sehr hoch.[293] Er erhöht ihre „ Lebensqualität um ein Erhebliches[294], was für die Interviewpartnerin mehr Unabhängigkeit und Selbständigkeit bedeutet[295].

Das Laufen mit dem Langstock kann für die Befragungsperson aufgrund ihrer rheumatoiden Arthritis sehr schmerzhaft sein, der Führhund beseitigt diese Probleme.[296] Des Weiteren muss sie sich nicht immer hilfesuchend an ihren Mann wenden, sondern kann eigenständig das Haus verlassen.[297]

Frage 9: Bei welchen konkreten Situationen stellt der Blindenführhund eine Unterstützung dar?

Bei der Frage nach den konkreten Situationen, in denen der Führhund eine Unterstützung darstellt, geht Frau F. ebenfalls auf die Mobilität ein, die sie durch den Hund erlangt hat.[298] Dabei vermittelt der Blindenführhund Sicherheit und schützt sie vor gefährlichen Situationen.[299]An den Bordsteinkanten ist Halt, wenn wir im U-Bahn Verteiler sind, der bleibt an den Treppen abwärts stehen. […] Oder zeigt mir die Treppen aufwärts, also zeigt mir die U-Bahn Tür.[300]

Der Führhund bringt sie außerdem zu bestimmten Geschäften und zeigt Aufzüge oder Kassen an,[301] was die Orientierung um ein Vielfaches verbessert.

Frage 10: Wie haben Sie sich selbst entwickelt seitdem Sie einen Blindenführhund haben?

Auf die Frage nach ihrer persönlichen Entwicklung seit sie den Führhund besitzt, antwortet Frau F., dass sie nun nicht mehr mit umherstehenden Gegenständen und den daraus folgenden Verletzungen zu kämpfen hätte, weil der Hund sie um diese herum führt.[302]

Allerdings hat sie herausgefunden, dass sie nun anderen Schwierigkeiten, wie der Gedankenlosigkeit und Demütigung anderer Hundehalter, ausgesetzt ist.[303] Weitere Punkte sind die Pflege, die der Hund benötigt und die einige Zeit in Anspruch nimmt, sowie das Verbot mit dem Führhund gewisse Geschäfte zu betreten.[304]

Im Hinblick auf ihre Gesundheit haben sich bei Frau F. aber durchweg positive Effekte eingestellt. Durch die Bewegung an der frischen Luft hat sich ihre Osteoporose gebessert, ihr Immunsystem wurde gestärkt und sie verfügt zunehmend über mehr Kondition.[305] Zusätzlich senkt der Führhund das Risiko an einer Depression zu erkranken und fördert stattdessen den Kontakt zu anderen Menschen.[306]

Die Interviewpartnerin sieht es jedoch als wichtig an, auf die Bedürfnisse des Hundes zu achten, ihn angemessen zu halten und das Tier nicht um jeden Preis überall mit hin zu nehmen.[307]

Frage 11: Wie schätzen Sie die Beziehung ein, die Sie zu Ihrem Hund aufgebaut haben? Welchen Stellenwert hat sie?

Die Beziehung zwischen Frau F. und ihrem Führhund war nicht von Beginn an so innig, so hat sich erst nach einem Jahr eine Bindung zwischen ihnen aufgebaut.[308] Die Befragungsperson gibt zu erkennen, dass sie anfangs einige Eigenschaften ihres Hundes verändern wollte. Sie hat lange gebraucht um zu erkennen, dass dies Eigenarten sind, die zu dem Charakter des Führhundes gehören.[309] Doch mittlerweile haben die beiden eine enge Beziehung zueinander und sie kennen sich gegenseitig.[310] Dies ist laut Frau F. unter anderem auf die langen Auslandsaufenthalte zurückzuführen, bei denen sich Halter und Hund aufeinander verlassen müssen[311].

Frage 12: Wo liegen die Grenzen eines Blindenführhundes? Welche Bedürfnisse kann er nicht erfüllen?

Die Grenzen eines Blindenführhundes liegen für die Interviewpartnerin besonders in der Leistungsfähigkeit des Tieres, die der Besitzer im Hinblick auf die Länge der geführten Wege, berücksichtigen muss.[312] Des Weiteren gibt es gewisse Events, wie den Nürnberger Christkindlesmarkt oder ein Rockkonzert, auf denen sich der Hund nicht wohlfühlen würde.[313] Der Halter muss diese Eigenarten seines Führhundes kennen und beachten.[314] Die Entspannung des Hundes sollte folglich immer sichergestellt sein, damit er anschließend konzentriert und sicher arbeiten kann.[315]

Frage 15: Wie gehen Sie mit dem Thema Tod des Blindenführhundes um? Haben Sie damit bereits Erfahrungen gemacht?

Frau F. gibt zu bedenken, dass ein Blindenführhund zwischen neun und elf Jahre an der Seite seines Menschen bleiben kann, bevor er in die Rente geschickt wird.[316] Der Faktor des Alters ist ihrer Meinung nach abhängig von dem Lebensort des Hundes, da das Großstadtleben einem Führhund durchaus mehr zusetzen kann als ein Leben auf dem Land.[317]

Der Blindenführhund der Befragungsperson ist schon neun Jahre alt und zeigt bereits leichte Alterserscheinungen. Deshalb hat Frau F. sich schon Gedanken darüber gemacht, was mit ihrem Hund passieren soll.[318] Sie möchte den Hund in eine Patenfamilie geben, in der er seinen Lebensabend verbringen kann.[319] Die Gründe hierfür liegen für die Interviewpartnerin darin, dass sie sich körperlich nicht in der Lage fühlt den Hund weiter zu versorgen[320] und von ihrer Familie nicht genügend Unterstützung erfährt[321].

Obwohl ihr diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist, steht für Frau F. fest, dass sie wieder einen Blindenführhund haben möchte.[322]

Frage 13: In wie weit stellt der Blindenführhund für Sie auch eine Belastung dar?

Bei der Frage in wie weit der Blindenführhund für sie auch eine Belastung darstellt, musste Frau F. zunächst überlegen.[323] Sie vergleicht die Anschaffung eines Führhundes mit der Überlegung ob man Kinder haben möchte, denn beide benötigen einen hohen zeitlichen Aufwand und kosten Geld.[324] Trotzdem weiß sie sowohl den Hund als auch die Kinder zu schätzen und ihr würde etwas fehlen, wenn sie sich anderes entschieden hätte.[325]

Obwohl die positiven Aspekte überwiegen, muss ein Führhundehalter sich bewusst sein, dass er dem Hund die nötige Bewegung bieten muss und ein Tier auch Sorgen bei dem Besitzer auslösen kann, beispielsweise wenn es einmal krank wird.[326] Der Alltag wird wie selbstverständlich dem Hund angepasst und die gesamte Familie stellt eine Unterstützung dar, weshalb das Leben mit einem Blindenführhund für Frau F. nicht belastend ist.[327] Für die Befragungsperson liegen die wesentlichen Gesichtspunkte einer Belastung vielmehr in dem Verhalten ihrer Mitmenschen.[328]

Frau F. gibt aber auch zu bedenken, dass nicht alle Partnerschaften bzw. Ehen, aufgrund des hohen Zeitaufwandes sowie der Beziehung die sich zwischen Mensch und Tier entwickelt, der Anschaffung eines Führhundes standhalten.[329] Doch auch diesen Punkt sieht sie sehr selbstbewusst:

Klar, aber wenn das ein Problem wird, haben Sie sowieso ein Problem […]. Dann ist wahrscheinlich eher Psychotherapie oder Paartherapie angesagt. […] Also wenn jetzt einer sagt: Oh mein Partner und so. […] Ja [..] weil, wenn ich ein Hilfsmittel brauche, brauche ich eins. […] Dann kann da mein Partner sagen, was er will.[330]

Frage 14: Wie schätzen Sie die Rechte des Hundes im Hinblick auf den Tierschutz ein?

Die Frage nach den Rechten des Hundes wurde leider nicht gestellt, die Gründe hierfür wurden bereits im Punkt 4.1.2 erläutert.

Frau F. nennt allerdings mit der Bewegungsfähigkeit und dem Kontakt zu den Artgenossen, wichtige Bedürfnisse der Tiere, die der Halter befriedigen muss.[331] Außerdem sollte der Führhund nicht durch Veranstaltungen, auf denen sich viele Menschen befinden, gestresst werden, sondern seine Entspannung muss immer gewährleistet sein.[332]

Frage 16: Ist Nürnberg Ihrer Meinung nach blindengerecht?

Nachdem Frau F. bei der Frage, ob Nürnberg blindengerecht sei, kurz nachdachte, äußerte sie, dass es nicht überall Tastampeln gibt, die Verkehrs- und Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) allerdings schon viel verändert hat.[333] Durch den Führhund hat die Befragungsperson in dieser Hinsicht allerdings auch einen Vorteil, da es z.B. keine Rolle spielt ob die Ampel blindengerecht ausgerüstet ist.[334]

Die Interviewpartnerin geht darauf ein, dass eine Stadt Kompromisse hinsichtlich der verschiedenen Behinderungen eingehen muss, so benötigen die Rollstuhlfahrer beispielsweise einen abgesenkten Bordstein, während der blinde Mensch die Kante ertasten muss.[335] Stehen Autos auf dem Bordstein oder in den Kurven kann dies einen Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung sehr irritieren, wenn nicht sogar gefährden, wobei der Führhund auch in dieser Situation eine Entlastung darstellt.[336] Frau F. zieht daher das Fazit: „ Also die blindengerechte Stadt gibt´s im Prinzip nicht.[337]

Frage 17: Wo sind Barrieren vorhanden? Wie könnte man diese beseitigen?

Die Befragungsperson sieht die glatten Böden in den Bussen als Schwierigkeit, die ihr Hund bewältigen muss, da er dadurch leicht ausrutschen kann.[338] Weitere negative Aspekte werden durch den Müll und die Essensreste dargestellt, die die Menschen auf den Boden schmeißen und die den Hund zum Stehenbleiben verleiten.[339] In diesem Kontext stellen auch auf dem Boden liegende Kaugummis, die am Fell des Hundes festkleben, eine Barriere dar.[340] Frau F. erlebte solch eine Situation allerdings erst einmal.[341] Insbesondere Glasscherben oder Giftköder können zu einer erheblichen Gefahr für das Tier werden, von der der Blindenführhund besonders bedroht ist, da der Halter ihn nicht davon fernhalten kann.[342]

Auch bei dieser Frage betont die Befragungsperson wieder das Verhalten der anderen Menschen, die einem Führhund trotz der rechtlichen Stellung den Zutritt in ein Geschäft verweigern.[343]

Frau F. ist der Meinung, dass es schwierig ist diese Barrieren zu beseitigen, da man keine Strafen auferlegen sollte.[344] Öffentlichkeitsarbeit, die sie auch aktiv betreibt, zeigt aber schon einige positive Effekte und beseitigt die Unwissenheit der Leute, wobei dies noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird.[345]

Die Befragungsperson wünscht sich ein Gesetz, das die Stellung des Blindenführhundes regelt und in dem ausdrücklich vermerkt ist, dass das Tier als Hilfsmittel zählt und bedingungslosen Zutritt hat.[346] Hierbei geht sie auch auf ihre schlechten Erfahrungen, die sie im Zusammenhang mit Taxifahrern gemacht hat, ein.[347] Diese weigerten sich den Hund mitzunehmen und schoben eine Allergie vor.[348]

Frage 18: Wo konnten Sie bereits Verbesserungen feststellen?

Auf die Frage nach den Verbesserungen, die Frau F. bereits feststellen konnte, antwortet die Befragungsperson mit der Aufklärungsarbeit. Diese leistet sie auf dem Erfahrungsfeld der Sinne in Nürnberg sowie bei regelmäßigen Schulbesuchen.[349] Dadurch werden etliche Kinder erreicht, die das Gelernte an die Menschen in ihrem Umfeld weitergeben.[350]

Frage 19: Ist Nürnberg Ihrer Meinung nach blindenhundgerecht?

Die Frage ob Nürnberg blindenhundgerecht sei, wurde nicht explizit gestellt, da die Befragungsperson bereits in den Fragen 16 und 17 auf den Führhund einging. So erklärt sie, dass sie durch das Tier weniger Probleme hat, da beispielsweise die Ausrüstung der Ampeln und die parkenden Autos keine Rolle spielen.[351]

Frage 20: Wo sind Barrieren vorhanden? Wie könnte man diese beseitigen?

Bei der Frage nach den Barrieren, die den Blindenführhund betreffen, muss ebenfalls auf die Fragen 16 und 17 verwiesen werden. Die Hindernisse, die einen Führhund betreffen, sieht Frau F. vor allem in den rutschigen Böden in den Bussen[352] sowie durch auf dem Boden liegende Gegenstände[353]. Der Führhundehalter hat hingegen mit der Einstellung der anderen Menschen zu kämpfen, die durch Öffentlichkeitsarbeit und gesetzliche Regelungen gebessert werden könnte.[354]

Frage 21: Wo konnten Sie bereits Verbesserungen feststellen?

Da diese Frage so nicht gestellt wurde, nennt Frau F. lediglich die Aufklärungsarbeit als Verbesserung in Bezug auf die Schwierigkeiten, mit denen der Blindenführhund bzw. der Halter eines Führhundes zu kämpfen hat.

Frage 22: Welche Rolle spielt der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) im Hinblick auf die Inklusion von blinden Menschen in die Gesellschaft?

Frau F. ist bereits seit acht Jahren Mitglied beim BBSB, für sie ist dies eine ganz wichtige Organisation, die sich für die Rechte der Menschen einsetzt und bereits viel im Hinblick auf die Barrierefreiheit erreicht hat.[355] Als Beispiele nennt sie die Tastampeln, die Bodenindikatoren, die Ansagen in den U-Bahnen und das ausgebildete Personal, wie die Busfahrer.[356]

Die Befragungsperson engagiert sich speziell im Führhundewesen, leistet aber auch Betroffenenberatung, wobei der BBSB umfassende Angebote bereitstellt.[357]

Frage 23: Welche Rolle spielt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) im Hinblick auf die Inklusion von blinden Menschen in die Gesellschaft?

Auch beim DBSV ist Frau F. im Führhundewesen tätig, hierbei übernimmt sie das Amt einer Referentin und setzt sich im Arbeitskreis ein, wobei sie in ganz Europa unterwegs ist.[358] Wie bereits im Punkt 4.1.2 geschildert, erläutert die Interviewpartnerin das Engagement des DBSV hinsichtlich der Inklusion nicht.

Frage 24: In wie weit fühlen Sie sich durch den Blindenführhund in die Gesellschaft inkludiert? Was hat der Blindenführhund daran geändert?

Die Frage nach der Inklusion durch den Blindenführhund wurde nicht gestellt, jedoch hat Frau F. in den vorherigen Fragen bereits einige Anmerkungen dazu gemacht.[359] Dabei spielt die Mobilität, die die Befragungsperson durch den Führhund erlangte,[360] ebenso eine wichtige Rolle, wie auch die erhöhte Lebensqualität und die erworbene Selbständigkeit[361]. Der gesundheitliche Faktor[362] und die sozialen Kontakte, die durch den Hund leichter hergestellt werden,[363] sind aber auch nicht außer Acht zu lassen.

Frau F. hat Probleme damit, wenn sich ihre Mitmenschen nicht mit ihrer Behinderung beschäftigen wollen.[364] Deshalb fühlt sie sich persönlich getroffen, obwohl sie den Leuten das Recht diese Entscheidung zu treffen, durchaus zugesteht.[365]

Frage 25: In welchen konkreten Situationen fühlen sie sich zugehörig in der Gesellschaft? Welche positiven Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen haben Sie gemacht?

Auf diese Frage ging Frau F. bereits ein, als sie die Situationen schilderte, in denen der Blindenführhund für sie eine Belastung darstellt. Sie erzählte hierbei, dass sie durch den Hund nicht so häufig von vermeintlich hilfsbereiten Personen angefasst wird.[366]

Wirkliche Inklusion findet laut Frau F. in dem Postsportverein statt, wo sie regelmäßig schwimmen geht.[367] Die Befragungsperson fühlt sich im Wasser den anderen Mitgliedern nicht unterlegen, da sie noch ein Restsehvermögen hat und die anderen auf sie Rücksicht nehmen.[368]

Frage 26: In welchen konkreten Situationen fühlen Sie sich aus der Gesellschaft ausgeschlossen? Welche negativen Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen haben Sie gemacht? Wie gehen Sie mit Vorurteilen anderer Menschen um?

Bei der Frage in welchen Situationen sie sich aus der Gesellschaft ausgeschlossen fühlt, berichtet die Befragungsperson von einem Ladenbesitzer, dem sie Altgold verkaufen wollte und der den Führhund nicht in das Geschäft rein lassen wollte.[369] Diese Reaktion hat Frau F. und ihre Mutter sehr erschüttert, zumal sie anschließend in einer anderen Filiale einem äußerst netten und hilfsbereiten Mitarbeiter begegneten.[370]Also es liegt an den Menschen.[371] Dabei gibt die Interviewpartnerin zu erkennen, dass sie stets bemüht ist, es den Leuten durch ihre positive Art nicht so schwer zu machen.[372] Auch in mehreren Arztpraxen hat Frau F. bereits negative Erfahrungen hinsichtlich der Akzeptanz des Führhundes in Kauf nehmen müssen.[373]

Auf meine Frage ob denn viele Kinder den Hund anfassen wollen, antwortet die Befragungsperson, dass ihrer Meinung nach eher die Erwachsenen streicheln wollen.[374] In dieser Hinsicht merkt Frau F. an, dass die schwarze Farbe ihres Führhundes sicherlich eine Art Hemmschwelle für die Mitmenschen darstellt.[375]

Die Interviewpartnerin wurde sogar schon ein paar Mal beleidigt[376] und es fällt ihr schwer, immer eine passende Antwort parat zu haben. Doch sie sieht diese Menschen als einen Teil unserer Gesellschaft an, der einfach dazu gehört.[377]

Frage 27: Wo besteht noch Handlungsbedarf? Was sollte verändert werden, um Ihnen Partizipation und Teilhabe zu ermöglichen?

Frau F. wünscht sich eine Zutrittskarte für ihren Blindenführhund, die sie vorzeigen kann, wenn jemand den Hund nicht reinlassen möchte.[378] Dabei wäre es sinnvoll eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und für Nichteinhaltung, wie in Frankreich, Strafen aufzuerlegen.[379]

Im Allgemeinen könnte eine europaweite Angleichung einen Vorteil darstellen. Hierbei müsste allerdings weiterhin und vielleicht auch in größeren Ausmaßen Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung betrieben werden.[380]

Den Respekt und die Anerkennung der Mitmenschen erhofft sich Frau F. ebenso wie die Achtsamkeit und Rücksichtnahme der anderen Hundebesitzer.[381] Besonders blinde Menschen sind ihrer Meinung nach dahingehend benachteiligt, dass sie eine brenzlige Situation nicht so schnell überblicken und dementsprechend handeln können.[382]

Die Befragungsperson hat allerdings viel Positives aus dem Leben mit einer Behinderung mitgenommen und festgestellt, dass es oft auch sinnvoll ist gar nicht auf die Leute einzugehen.[383]

[…] es hat mich so bereichert und so nach vorne gebracht. […] An Erfahrungen oder an Kontakten, die ich mit Menschen habe oder [..] so an Sichtweisen. Ich habe eine andere Sichtweise […] gewinnen dürfen. Ich meine, das sehe ich als Geschenk.[384]

4.2 Interview Herr B.

Nach dem ersten Treffen beim Stammtisch gab mir Herr B. [Anmerkung: Der Name wurde aus Gründen der Schweigepflicht abgekürzt] seine E-Mail Adresse. Nach einer Kontaktaufnahme meinerseits fand das Interview am 17.03.2014 um 14 Uhr, ebenfalls im Aufenthaltsraum des BBZ, statt.

Auch Herr B. gestattete, dass das Gespräch mit der Aufnahmefunktion meines Mobiltelefons festgehalten wurde. Das Interview nahm 38 Minuten in Anspruch.

4.2.1 Beschreibung des Interviewpartners

Herr B. ist 47 Jahre alt, wohnt in einer eigenen Wohnung in einer Kleinstadt mit etwa 7000 Einwohnern.[385] Er hat einen 14 jährigen Sohn[386] und geht einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach.[387] Er ist mit 23 Jahren[388] infolge eines Unfalls erblindet[389] und hat seinen Blindenführhund, einen männlichen Labrador-Golden Retriever Mischling, seit acht Jahren[390]. Auf die Idee sich einen Führhund zuzulegen kam der Befragungspartner, nachdem er eine Frau kennenlernte, die eine starke Bindung zu ihrem Blindenführhund aufgebaut hatte. Diese Unterstützung und Leistungsfähigkeit des Hundes beeindruckte ihn,[391] weshalb er sich an eine Blindenführhundeschule in Österreich wandte[392].

Herr B. wirkte zu Beginn des Interviews etwas aufgeregt, was sich aus seinen eher knappen Antworten ableiten lässt.[393] Nach kurzer Zeit wurde er allerdings etwas redseliger, wobei er immer nur auf die Fakten einging und ausführliche Schilderungen vermied.[394] Besonders auffallend waren die positive Einstellung und die Selbstsicherheit des Interviewpartners. Die sich unter anderem in dem hohen Engagement[395], das Herr B. an den Tag legt, sowie den positiven Erfahrungen[396], die er bereits gemacht hat, zeigten.

Herr B. scheint ein humorvoller und lebensfroher Mensch zu sein, so blieb es nicht aus, dass wir während des Interviews beide oft lachten[397] oder Herr B. einen lockeren Spruch[398] anbrachte. Dies schaffte eine entspannte Atmosphäre, in der ein angenehmer Austausch stattfinden konnte.

4.2.2 Darstellung der Interviewsituation

Die Fragen beantwortete Herr B. unmittelbar und meist ohne eingehend darüber nachzudenken. Falls er einmal länger überlegte, versuchte ich ihm durch Hinweise klarzumachen, worauf ich hinaus wollte.[399] Er schien außerdem alle Fragen verstanden zu haben, lediglich bei der Frage, wie lange ein Führhund die Aufgabe erfüllen kann, ging Herr B. sowohl auf den zeitlichen Aspekt als auch auf das Alter des Hundes ein.[400] Diese Frage hätte ich besser formulieren sollen, um genau herauszustellen, was ich wissen möchte.

Da der Befragungspartner größtenteils kurz und knapp antwortete, entstanden von meiner Seite mehrere lange Pausen, da ich abwartete ob Herr B. noch etwas hinzufügen möchte.[401] Zudem fragte ich fast bei jeder Frage noch einmal nach, um genauere Informationen und Beispiele zu erhalten.[402]

Die Fragen wurden in der Reihenfolge des Leitfadens gestellt, da die Überleitungen und die Reihenfolge meist gut passten.[403] Dadurch konnte auch sichergestellt werden, dass keine Frage vergessen wurde. Die eigentlichen Interviewfragen hatten wir nach relativ kurzer Zeit besprochen. Da wir anschließend das Gespräch noch fortführten, erlangte ich aber trotzdem alle relevanten Angaben.

Die Probleme, die bei dem ersten Interview mit Frau F. auftraten, versuchte ich bei Herrn B. weitgehend zu vermeiden. So wurde beispielsweise noch nach dem genauen Zugang bzw. der Empfehlung für eine Blindenführhund gefragt.[404] Des Weiteren fügte ich ein paar neue Fragen hinzu, z.B. ob Herr B. vor seinem jetzigen schon mal einen Blindenführhund hatte.[405]

Die Frage nach den Verbesserungen, die der Befragungspartner hinsichtlich der blindengerechten Stadt schon feststellen konnte, hatte er bereits bei der Schilderung einer blindengerechten Stadt beantwortet.

Die vorhandenen Barrieren und Verbesserungen im Hinblick auf die Blindenführhunde wurden ebenfalls bereits bei der Beantwortung nach der Zweckmäßigkeit von Nürnberg für die Führhunde angesprochen und deshalb nicht explizit zur Sprache gebracht.[406]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Herr B. nicht direkt aus Nürnberg kommt und somit den Vergleich mit seinem Wohnort herstellen konnte.[407]

Das Interview mit Herrn B. war folglich auf eine ganz eigene Weise genauso lohnenswert und interessant wie das Gespräch mit Frau F.

4.2.3 Inhaltliche Erkenntnisse

Die Antworten auf die Fragen nach der Zeit, die der Führhund bereits bei Herrn B. verbringt, sowie woher er ihn bekommen hat, wurden bereits im Punkt 4.2.1 erläutert.

Frage 4: Welche Voraussetzungen mussten Sie erfüllen, um einen Blindenführhund zu bekommen? (Rechtlich, Krankenkasse)

Bei der Frage nach den Voraussetzungen, die er erfüllen musste um einen Führhund beantragen zu können, bringt Herr B. die gesetzliche Blindheit, also unter 2% Sehfähigkeit, sowie ein abgeschlossenes Orientierungs- und Mobilitätstraining an.[408]

Frage 5: Welche Voraussetzungen musste der Blindenführhund erfüllen?

Der Hund sollte laut Herrn B. für eine erfolgreiche Ausbildung als Blindenführhund keine gesundheitlichen Probleme und ein ausgeglichenes Wesen haben. Außerdem sollte er sozialverträglich sein und keinen ausgeprägten Jagdtrieb besitzen.[409]

[...]


[1] Masuhr 2014, S. 4.

[2] Niehoff 2011, S. 447.

[3] ebd.

[4] Lütje-Klose 2011, S. 11.

[5] Reich 2012, S. 7.

[6] Reich 2012, S. 35.

[7] Niehoff 2011, S. 447.

[8] Masuhr 2014, S. 1.

[9] Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing o.J., S. 1.

[10] Reich 2012, S. 35.

[11] Feige 2014, S. 1.

[12] UN-Behindertenrechtskonvention 2006, S. 8ff.

[13] Lütje-Klose 2011, S. 12.

[14] Masuhr 2014, S. 4.

[15] Frühauf 2010, S. 11.

[16] Mollenhauer 2008, S. 441.

[17] Niehoff 2011, S. 447.

[18] Frühauf 2010, S. 15.

[19] ebd.

[20] Frühauf 2010, S. 15f.

[21] Frühauf 2010, S. 19f.

[22] Frühauf 2010, S. 21f.

[23] Masuhr 2014, S. 1.

[24] Sozialverband VdK Bayern e.V. 2014, S. 2.

[25] Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing o.J., S. 1.

[26] § 2 Abs. 1 SGB IX.

[27] § 3 BGG.

[28] Stiftung MyHandycap 2014, S. 1.

[29] UN-Behindertenrechtskonvention 2006, S. 3.

[30] UN-Behindertenrechtskonvention 2006, S. 1.

[31] Wansing 2005, S. 79.

[32] Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information 2005, S. 5.

[33] Adlhoch 2014, S. 2.

[34] Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information 2005, S. 5.

[35] Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information 2005, S. 5.

[36] Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information 2005, S. 17.

[37] Adlhoch 2014, S. 2.

[38] Müller o. J., S. 3.

[39] Reich 2012, S. 78..

[40] Adlhoch 2013, S. 1.

[41] Reich 2012, S. 78.

[42] Reich 2012, S. 78.

[43] Bretz o. J., S. 1.

[44] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. a, S. 1.

[45] ebd.

[46] ebd.

[47] ebd.

[48] Tinnes 2007, S. 7.

[49] Bretz o. J., S. 1.

[50] ebd.

[51] ebd.

[52] ebd.

[53] Bretz o. J., S. 2.

[54] ebd.

[55] ebd.

[56] Tinnes 2007, S. 9f.

[57] Bretz o. J., S. 2.

[58] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. a, S. 2.

[59] Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden o. J., S. 2.

[60] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 9.

[61] Jung 2003, S. 360.

[62] Greiffenhagen 2011, S. 119.

[63] Therapiehunde Franken e.V. 2011, S. 1.

[64] Frömming 2006, S. 34.

[65] Vernooij 2010, S. 186.

[66] Vernooij 2010, S. 187.

[67] Frömming 2006, S. 34.

[68] ebd.

[69] Vernooij 2010, S. 186f.

[70] Greiffenhagen 2011, S. 119.

[71] Jung 2003, S. 361.

[72] Deutsches Assistenzhunde-Zentrum 2014 a, S. 2.

[73] Jung 2003, S. 361.

[74] Greiffenhagen 2011, S. 129.

[75] Deutsches Assistenzhunde-Zentrum 2014 a, S. 5.

[76] Vernooij 2010, S. 190.

[77] Jung 2003, S. 361.

[78] Deutsches Assistenzhunde-Zentrum 2014 b, S. 2.

[79] ebd.

[80] ebd.

[81] ebd.

[82] Blenz o. J., S. 1ff.

[83] Frömming 2006, S. 37.

[84] Vernooij 2010, S. 189.

[85] ebd.

[86] Frömming 2006, S. 36.

[87] Vernooij 2010, S. 188.

[88] Frömming 2006, S. 36.

[89] Frömming 2006, S. 36f.

[90] Vernooij 2010, S. 188.

[91] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 13.

[92] Vernooij 2010, S. 188.

[93] Vernooij 2010, S. 188.

[94] Greiffenhagen 2011, S. 119f.

[95] ebd.

[96] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 17.

[97] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 14.

[98] Frömming 2006, S. 36.

[99] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 16f.

[100] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 17f.

[101] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 18.

[102] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 54.

[103] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 57f.

[104] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 58.

[105] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 63.

[106] Greiffenhagen 2011, S. 251.

[107] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 14.

[108] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 37ff.

[109] Grünberger o. J., S. 1.

[110] Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde o. J., S. 1.

[111] Greiffenhagen 2011, S. 120.

[112] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 73.

[113] § 128 SGB V.

[114] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 73.

[115] § 33, SGB V.

[116] Greiffenhagen 2011, S. 120.

[117] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 73.

[118] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 74f.

[119] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 75f und S. 95.

[120] Greiffenhagen 2011, S. 120.

[121] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 53.

[122] ebd.

[123] Siehe Abbildung 7.

[124] Jung 2003, S. 365.

[125] ebd.

[126] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 69.

[127] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 76f.

[128] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 77.

[129] ebd.

[130] § 903 BGB.

[131] § 1 AGG.

[132] UN-Behindertenrechtskonvention 2006, S. 8.

[133] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. b, S. 2.

[134] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2013, S. 1.

[135] ebd.

[136] ebd.

[137] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. b, S. 4.

[138] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. b, S. 4f.

[139] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 78.

[140] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 79.

[141] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 80.

[142] Majerski-pahlen 2009, 195.

[143] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 80f.

[144] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 22.

[145] ebd.

[146] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 24ff.

[147] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 25f.

[148] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 26.

[149] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 31.

[150] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 32.

[151] Frömming 2006, S. 37.

[152] Otterstedt 2003, S. 66.

[153] ebd.

[154] Otterstedt 2003, S. 66f.

[155] ebd.

[156] ebd.

[157] Otterstedt 2003, S. 67.

[158] Otterstedt 2003, S. 67f.

[159] ebd.

[160] Feddersen-Petersen 2003, S. 358.

[161] Feddersen-Petersen 2003, S. 358.

[162] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 30.

[163] Feddersen-Petersen 2003, S. 350f.

[164] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 29.

[165] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 31.

[166] Feddersen-Petersen 2003, S. 358.

[167] ebd.

[168] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 35.

[169] Feddersen-Petersen 2003, S. 358.

[170] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 69.

[171] Deutsche Blindenführhunde e. V. 2012, S. 1f.

[172] Deutsche Blindenführhunde e. V. 2012, S. 2.

[173] Deutsche Blindenführhunde e. V. 2012, S. 2.

[174] ebd.

[175] ebd.

[176] ebd.

[177] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 45f.

[178] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband 2006, S. 94.

[179] Grünberger o. J., S. 1.

[180] Greiffenhagen 2011, S. 57.

[181] Siehe 2.4.3.

[182] Deutsche Blindenführhunde e. V. 2012, S. 2f.

[183] Dogxaid 2010, S. 3.

[184] Dogxaid 2010, S. 4.

[185] Frömming 2006, S. 94.

[186] Frömming 2006, S. 95.

[187] Schwarzkopf 2003, S. 107.

[188] Schwarzkopf 2003, S. 110.

[189] Frömming 2006, S. 96.

[190] Frömming 2006, S. 97.

[191] ebd.

[192] ebd.

[193] § 1 TierSchG.

[194] § 2 TierSchG.

[195] ebd.

[196] Greiffenhagen 2011, S. 238.

[197] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. c, S. 2.

[198] Große-Siestrup 2003, S. 115.

[199] Greiffenhagen 2011, S. 239f.

[200] Greiffenhagen 2011, S. 236.

[201] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. c, S. 2.

[202] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008, S. 15.

[203] Stationsdatenbank Bayern (2013), S. 2.

[204] Siehe Anhang 1: Abbildungsverzeichnis, Abbildung 3.

[205] Siehe Abbildung 4.

[206] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008, S. 15.

[207] Tiefbauamt Stadt Münster o. J., S. 2.

[208] Siehe Abbildung 1.

[209] Siehe Abbildung 2 und Abbildung 5.

[210] Tiefbauamt Stadt Münster o. J., S. 1.

[211] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008, S. 16.

[212] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008, S. 15.

[213] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008, S. 16.

[214] Otterstedt 2003, S. 66.

[215] Otterstedt 2003, S. 67.

[216] Siehe Punkt 2.4.2.

[217] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. c, S. 4.

[218] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. c, S. 4.

[219] Jung 2003, S. 365.

[220] Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband o. J. c, S. 3.

[221] Jung 2003, S. 365.

[222] Greiffenhagen 2011, S. 120.

[223] Wellhöfer 1997, S. 124.

[224] Schmidt-Grunert 1999, S. 39.

[225] Flick 2009, S. 114.

[226] Schmidt-Grunert 1999, S. 39.

[227] Flick 2009, S. 113f.

[228] Schmidt-Grunert 1999, S. 39.

[229] Schaffer 2001, S. 88.

[230] Schaffer 2001, S. 91.

[231] Schaffer 2001, S. 92.

[232] Schaffer 2001, S. 90f.

[233] Dieckmann 2008, S. 483.

[234] Gläser 2009, S. 144.

[235] ebd.

[236] Siehe Anhang 2.

[237] Gläser 2009, S. 144.

[238] Gläser 2009, S. 149.

[239] Dieckmann 2008, S. 564.

[240] Dieckmann 2008, S. 564.

[241] Dieckmann 2008, S. 550.

[242] Wellhöfer 1997, S. 112.

[243] Flick 2009, S. 123.

[244] Franken Fernsehen 2013, S. 1.

[245] Im Folgenden BBSB abgekürzt.

[246] Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund o. J. a, S. 1.

[247] Nachfolgend mit DBSV abgekürzt.

[248] Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund o. J. b, S. 1.

[249] Im Folgenden BBZ abgekürzt.

[250] Kowal 2007, S. 441.

[251] Kowal 2007, S. 442.

[252] Kowal 2007, S. 443.

[253] Gläser 2009, S. 194.

[254] Schmidt-Grunert 1999, S. 51f.

[255] Schmidt-Grunert 1999, S. 52.

[256] Flick 2009, S. 127.

[257] Wellhöfer 1997, S. 115.

[258] Interview Frau F., Zeile 7ff.

[259] Interview Frau F., Zeile 68ff.

[260] Siehe Anhang 6: Beobachtungsprotokoll Frau F.

[261] Interview Frau F., Zeile 24.

[262] Interview Frau F., Zeile 77.

[263] Interview Frau F., Zeile 33ff.

[264] Interview Frau F., Zeile 26ff.

[265] Interview Frau F., Zeile 1292.

[266] Interview Frau F., Zeile 914ff.

[267] Interview Frau F., Zeilen 706f, 795 und 981.

[268] Interview Frau F., Zeile 644.

[269] Interview Frau F., Zeile 1046.

[270] Interview Frau F., Zeile 871.

[271] Interview Frau F., Zeile 1290.

[272] Interview Frau F., Zeilen 118 und 781f.

[273] Interview Frau F., Zeile 26ff.

[274] Interview Frau F., Zeile 42ff.

[275] Interview Frau F., Zeile 238f und 814f.

[276] Interview Frau F., Zeile 539 und 692.

[277] Interview Frau F., Zeile 524 und 449.

[278] Interview Frau F., Zeile 25ff.

[279] Interview Frau F., Zeile 60ff.

[280] Interview Frau F., Zeile 539ff.

[281] Interview Frau F., Zeile 742ff.

[282] Interview Frau F., Zeile 946ff.

[283] Interview Frau F., Zeile 959ff.

[284] Interview Frau F., Zeile 962ff.

[285] Interview Frau F., Zeile 60ff.

[286] Interview Frau F., Zeile 75ff.

[287] Interview Frau F., Zeile 70f.

[288] Interview Frau F., Zeile 82ff.

[289] Interview Frau F., Zeile 86ff.

[290] Interview Frau F., Zeile 96ff.

[291] Interview Frau F., Zeile 116ff.

[292] Interview Frau F., Zeile 138f.

[293] Interview Frau F., Zeile 159.

[294] Interview Frau F., Zeile 161.

[295] Interview Frau F., Zeile 164.

[296] Interview Frau F., Zeile 173ff.

[297] Interview Frau F., Zeile 185ff.

[298] Interview Frau F., Zeile 197ff.

[299] Interview Frau F., Zeile 209.

[300] Interview Frau F., Zeile 211ff.

[301] Interview Frau F., Zeile 221.

[302] Interview Frau F., Zeile 243ff.

[303] Interview Frau F., Zeile 255ff.

[304] Interview Frau F., Zeile 281ff.

[305] Interview Frau F., Zeile 288ff.

[306] Interview Frau F., Zeile 304ff.

[307] Interview Frau F., Zeile 318ff.

[308] Interview Frau F., Zeile 335ff.

[309] Interview Frau F., Zeile 342ff.

[310] Interview Frau F., Zeile 354ff.

[311] Interview Frau F., Zeile 383ff.

[312] Interview Frau F., Zeile 395ff.

[313] Interview Frau F., Zeile 407ff.

[314] ebd.

[315] Interview Frau F., Zeile 421ff.

[316] Interview Frau F., Zeile 432ff.

[317] Interview Frau F., Zeile 435ff.

[318] Interview Frau F., Zeile 447ff.

[319] Interview Frau F., Zeile 459ff.

[320] Interview Frau F., Zeile 517ff.

[321] Interview Frau F., Zeile 451ff.

[322] Interview Frau F., Zeile 595.

[323] Interview Frau F., Zeile 539.

[324] Interview Frau F., Zeile 545ff.

[325] Interview Frau F., Zeile 551ff.

[326] Interview Frau F., Zeile 558ff.

[327] Interview Frau F., Zeile 646ff.

[328] Interview Frau F., Zeile 579f.

[329] Interview Frau F., Zeile 660ff.

[330] Interview Frau F., Zeile 669ff.

[331] Interview Frau F., Zeile 395ff.

[332] Interview Frau F., Zeile 407ff.

[333] Interview Frau F., Zeile 692ff.

[334] Interview Frau F., Zeile 696ff.

[335] Interview Frau F., Zeile 706ff.

[336] Interview Frau F., Zeile 719ff.

[337] Interview Frau F., Zeile 704.

[338] Interview Frau F., Zeile 742ff.

[339] Interview Frau F., Zeile 759ff.

[340] Interview Frau F., Zeile 756ff.

[341] ebd.

[342] Interview Frau F., Zeile 765ff.

[343] Interview Frau F., Zeile 777ff.

[344] Interview Frau F., Zeile 811ff.

[345] Interview Frau F., Zeile 825ff.

[346] Interview Frau F., Zeile 840ff.

[347] Interview Frau F., Zeile 852ff.

[348] Interview Frau F., Zeile 854ff.

[349] Interview Frau F., Zeile 873ff.

[350] Interview Frau F., Zeile 885ff.

[351] Interview Frau F., Zeile 696ff.

[352] Interview Frau F., Zeile 742ff.

[353] Interview Frau F., Zeile 756ff.

[354] Interview Frau F., Zeile 777ff.

[355] Interview Frau F., Zeile 914ff.

[356] Interview Frau F., Zeile 923ff.

[357] Interview Frau F., Zeile 935ff.

[358] Interview Frau F., Zeile 946ff.

[359] Siehe Punkt 5.1.1.

[360] Interview Frau F., Zeile 71.

[361] Interview Frau F., Zeile 161ff.

[362] Interview Frau F., Zeile 288ff.

[363] Interview Frau F., Zeile 306ff.

[364] Interview Frau F., Zeile 336f.

[365] Interview Frau F., Zeile 339f.

[366] Interview Frau F., Zeile 609ff.

[367] Interview Frau F., Zeile 979ff.

[368] Interview Frau F., Zeile 987ff.

[369] Interview Frau F., Zeile 1019ff.

[370] Interview Frau F., Zeile 1033ff.

[371] Interview Frau F., Zeile 1037.

[372] Interview Frau F., Zeile 1043f.

[373] Interview Frau F., Zeile 1051f.

[374] Interview Frau F., Zeile 1058ff.

[375] Interview Frau F., Zeile 1063.

[376] Interview Frau F., Zeile 1195ff.

[377] Interview Frau F., Zeile 1072ff.

[378] Interview Frau F., Zeile 1113ff.

[379] Interview Frau F., Zeile 1128ff.

[380] Interview Frau F., Zeile 1136ff.

[381] Interview Frau F., Zeile 1149ff.

[382] Interview Frau F., Zeile 1210ff.

[383] Interview Frau F., Zeile 1245ff.

[384] Interview Frau F., Zeile 1225ff.

[385] Interview Herr B., Zeile 5ff.

[386] Interview Herr B., Zeile 476.

[387] Interview Herr B., Zeile 5ff.

[388] Interview Herr B., Zeile 225.

[389] Siehe Anhang 7: Beobachtungsprotokoll Herr B.

[390] Interview Herr B., Zeile 14f.

[391] Interview Herr B., Zeile 20ff.

[392] Interview Herr B., Zeile 18.

[393] Interview Herr B., Zeile 5ff.

[394] Interview Herr B., Zeile 36ff.

[395] Interview Herr B., Zeile 520ff.

[396] Interview Herr B., Zeile 489ff.

[397] Interview Herr B., Zeile 73, 138 und 202f.

[398] Interview Herr B., Zeile 323f.

[399] Interview Herr B., Zeile 19ff und 134ff.

[400] Interview Herr B., Zeile 145ff.

[401] Interview Herr B., Zeile 179, 349 und 658.

[402] Interview Herr B., Zeile 19, 50, 88 und 209f.

[403] Interview Herr B., Zeile 106ff und 142ff.

[404] Interview Herr B., Zeile 19.

[405] Interview Herr B., Zeile 152.

[406] Interview Herr B., Zeile 266ff.

[407] Interview Herr B., Zeile 200.

[408] Interview Herr B., Zeile 30f.

[409] Interview Herr B., Zeile 36ff.

Fin de l'extrait de 222 pages

Résumé des informations

Titre
Die Rolle von Assistenzhunden bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung
Sous-titre
Der Alltag von blinden Menschen in der Metropolregion Nürnberg. Untersuchung und Diskussion über den Einsatz von Blindenführhunden
Université
University of Applied Sciences Nuremberg
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
222
N° de catalogue
V281285
ISBN (ebook)
9783668420694
ISBN (Livre)
9783668420700
Taille d'un fichier
2027 KB
Langue
allemand
Mots clés
rolle, assistenzhunden, inklusion, menschen, behinderung, alltag, metropolregion, nürnberg, untersuchung, diskussion, einsatz, blindenführhunden
Citation du texte
Madleen Morina (Auteur), 2014, Die Rolle von Assistenzhunden bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281285

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