Die Finanzkrise, die 2007 in den Vereinigten Staaten von Amerika ausbrach, hält die Welt noch heute in Atem. Wirtschaftseinbrüche, Bankenpleiten, Unternehmensschließungen; diese Nachrichten gehen seit nunmehr fünf Jahren täglich durch die Welt. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist davon nicht verschont geblieben. Mit der drohenden Insolvenz der Bankenholding Hypo Real Estate ist die Krise auch in Deutschland angekommen. Fest stand: es muss gehandelt werden und zwar schnell. Die Entscheidung eine Bank zu retten, die nachweislich durch Misswirtschaft ihre Liquidität einbüßte, war keinesfalls unumstritten, doch war sie notwendig. Auch auf deutscher Mikroebene ist die Finanzwelt vernetzt, nicht nur auf dem Weltmarkt. Durch Termingeschäfte leihen sich die Banken untereinander über Nacht Geld, die die Millionenmarke sprengen können. Was passiert, wenn eines der wichtigsten Güter der Bankenwelt, das Vertrauen, einfach wegbricht (Steinbrück 2010: 173)? Die Antwort liegt nahe: gerade kleinere Banken würden sehr unter dem Umstand leiden, dass sie von einem Tag auf den anderen illiquide sein könnten. Wenn eine Bank fällt, so folgen andere. Das Bankensystem könnte einstürzen wie ein Kartenhaus, Anleger könnten ihre Spareinlagen abziehen. Bilder von hunderten, vor Bankenhäusern wartenden Menschen, wie wir sie von der Weltwirtschaftskrise aus dem Jahr 1929 kennen, waren wieder denkbar. Also entschied sich die Bundesregierung, zusammen mit der Legislative und der deutschen Finanzwirtschaft, die Hypo Real Estate mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro vor der Insolvenz zu bewahren. In der Bevölkerung zeichnete sich Unbehagen ab. Warum fließen Milliarden Euro in die Rettung der Schädiger der Krise und nicht zu den Geschädigten (Steinbrück 2010: 191)? Doch genau dies versuchte die Regierung mit ihren Gesetzesentwürfen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz und zu den Konjunkturpaketen I und II zu erreichen: das Übergreifen der Finanzkrise auf die deutsche Realwirtschaft zu vermeiden. In den Jahren 2008 und 2009 wurden Gesetzespakete geschnürt, die Politik und Wirtschaftswissenschaftler gespannt beobachteten, denn sie wurden in nicht bekannter Verfahrenskürze erlassen.
Das Ziel dieser Abhandlung besteht darin zu überprüfen ob die Beteiligung des Bundesrats an dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren während der Finanzkrise 2008/2009 rein formaler Natur war und im Laufe dieser Entwicklungen die Rechte des Bundesrats ausgehebelt wurden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Legitimationslogik nach Jürgen Habermas
Formale Mitwirkungsrechte des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Konjunkturpakete I und II
Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, ob die Beteiligung des Bundesrats am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren während der Finanzkrise 2008/2009 lediglich formaler Natur war oder ob eine substanzielle Mitwirkung stattfand. Unter Anwendung der Legitimationslogik von Jürgen Habermas wird analysiert, ob die Rechte des Bundesrats angesichts des enormen Zeitdrucks und der Eilverfahren ausgehebelt wurden.
- Analyse der Habermas’schen Legitimationslogik im Kontext politischer Krisenbewältigung.
- Darstellung der verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte des Bundesrats.
- Untersuchung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und seiner Auswirkungen auf die parlamentarische Kontrolle.
- Bewertung der Konjunkturpakete I und II hinsichtlich ihrer verfahrensrechtlichen Legitimität.
Auszug aus dem Buch
Formale Mitwirkungsrechte des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess
Gewaltenteilung war oberstes Ziel der Alliierten, als für Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Gesetzgebung ausgearbeitet wurde. Hierfür wurde die Bundesrepublik vertikal und horizontal vernetzt. Im Zuge dieser Grundgesetzgebung wurde auch der deutsche Bundesrat erschaffen. In Anbetracht des hier zugrundeliegenden Themenkomplexes soll weniger die Zusammensetzung der Zweiten Kammer erläutert werden, als vielmehr die Mitwirkungsrechte, die der Bundesrat an der Gesetzgebung besitzt.
In Zusammenhang der Mitwirkungsrechte des Bundesrats an der Gesetzgebung kann zwischen Grundgesetzänderungen, Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen unterschieden werden. Im Falle der Grundgesetzänderung muss der Bundesrat nach Artikel 79 Absatz 2 Grundgesetz (GG) mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, was zur Folge haben kann, dass der Bundesrat eine Änderung gegebenenfalls blockieren kann (Grundgesetz 2007: 44). Die zustimmungspflichtigen Gesetze nach Artikel 84 Absatz 1 GG betreffen alle Änderungen, die die bundesstaatliche Grundlage Deutschlands, beziehungsweise die Hoheitsrechte der Länder zum Gegenstand haben (Grundgesetz 2007: 46 f). Hier reicht eine einfache Mehrheit des Bundesrats zur Verabschiedung aus (Schmidt 2007: 203 f). Einspruchsgesetze geben dem Bundesrat die Möglichkeit gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Einspruch zu erheben. Hier ergeben sich zwei mögliche Szenarien. Beschließt der Bundesrat den Einspruch mit der einfachen Mehrheit, kann der Bundestag den Einspruch mit der Kanzlermehrheit zurückweisen. Erheben jedoch zwei Drittel der Bundesratsmitglieder gegen ein Gesetz Einspruch, benötigt auch der Bundestag zwei Drittel an Gegenstimmen um dem Einspruch des Bundesrats abzulehnen. Kommen diese Mehrheiten im Bundestag nicht zustande, muss über das beschlossene Gesetz erneut verhandelt werden. Dieses Verfahren ist im Grundgesetz im Artikel 77 Absatz 4 festgesetzt (Grundgesetz 2007: 44).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit führt in die Finanzkrise 2008/2009 ein und formuliert die Forschungsfrage zur Rolle des Bundesrats in den beschleunigten Gesetzgebungsprozessen.
Legitimationslogik nach Jürgen Habermas: Es werden die theoretischen Grundlagen des vernünftigen Diskurses und der Legitimation politischer Herrschaft nach Habermas dargelegt.
Formale Mitwirkungsrechte des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess: Das Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Zustimmungs- und Einspruchsgesetze sowie die Fristenregelung für den Bundesrat.
Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Es wird der Prozess der Verabschiedung des ersten Rettungspakets für Banken sowie dessen Inhalt und die Ausschlussmechanismen für den Bundesrat analysiert.
Konjunkturpakete I und II: Das Kapitel beschreibt die Maßnahmenpakete zur Stützung der Realwirtschaft und bewertet deren Umsetzung unter Zeitdruck.
Fazit: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Bundesrat zwar formal eingeschränkt wurde, die Legitimität der Verfahren aufgrund der Krisensituation jedoch nicht vollständig aufgehoben war.
Schlüsselwörter
Finanzkrise, Bundesrat, Gesetzgebungsprozess, Legitimationslogik, Jürgen Habermas, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Konjunkturpaket, Gewaltenteilung, Exekutivföderalismus, Krisenmanagement, Hypo Real Estate, Mitwirkungsrechte, Gesetzgebung, Parlamentarismus, Verfassung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die parlamentarische Beteiligung des Bundesrats an den Gesetzgebungsverfahren während der globalen Finanzkrise 2008/2009 in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsprozess, der theoretischen Legitimationslogik nach Jürgen Habermas und der Analyse spezifischer Rettungsgesetze.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Rechte des Bundesrats während der Krisengesetzgebung substanziell ausgehebelt wurden oder ob die Beteiligung rein formaler Natur blieb.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse auf Basis der Habermas'schen Legitimationslogik durchgeführt, um die verfahrensrechtlichen Abläufe zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten Untersuchung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und der Konjunkturpakete I und II im Hinblick auf ihre parlamentarische Genese.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Finanzkrise, Bundesrat, Legitimationslogik, Gesetzgebung und Krisenmanagement.
Warum wurde der Bundesrat bei der Verteilung der Mittel im Finanzmarktstabilisierungsfonds ausgeschlossen?
Der Ausschluss diente der Beschleunigung der Rettungsmaßnahmen, da das Gesetz als dringliche Reaktion auf die akute Bedrohung des Bankensystems konzipiert war.
Konnte die These der Aushebelung der Rechte des Bundesrats bestätigt werden?
Die These wurde differenziert betrachtet: Zwar war die Mitwirkung formal eingeschränkt und der Bundesrat verzichtete teilweise auf seine Rechte, doch eine vollständige Aushebelung der verfassungsrechtlichen Ordnung fand nicht statt.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2012, Aushebelung der Rechte des Bundesrats? Zur Legitimation des Krisenmanagements in der Finanzkrise 2008/2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281293