Vorlesungsmitschrift und Seminarzusammenfassung in Stichpunkten und kurzen Abschnitten zu Steuer II.
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
1.1. Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
1.2. Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
2. Rechtsformwahl als betriebswirtschaftliche Entscheidung
2.1. Nichtsteuerliche Kriterien der Rechtsformwahl
2.2. Rechtsformwahl unter Berücksichtigung der Besteuerung
2.2.1. Besteuerung von Kapitalgesellschaften
2.2.2. Besteuerung von Einzelunternehmern
2.2.3. Besteuerung von Personengesellschaften
2.3. Problematik statischer Rechtsformvergleiche
3. Investitionsentscheidung als betriebswirtschaftliche Entscheidung
3.1. Investitionsentscheidung ohne Berücksichtigung der Besteuerung
3.2. Investitionsentscheidung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung der Besteuerung – Thesaurierungsfall
3.3. Investitionsentscheidung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung der Besteuerung – Vollausschüttungsfall
3.4. Investitionsentscheidung in der Rechtsform einer Einzelunternehmung unter Berücksichtigung der Besteuerung
4. Finanzierungsentscheidung als betriebswirtschaftliche Entscheidung
4.1. Finanzierungsentscheidung ohne Berücksichtigung der Besteuerung
4.2. Finanzierungsentscheidung unter Berücksichtigung der Besteuerung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und untersucht, wie steuerliche Rahmenbedingungen betriebswirtschaftliche Entscheidungsprozesse beeinflussen. Das primäre Ziel ist es, Methoden zur Analyse der steuerlichen Belastung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zu vermitteln und die Auswirkungen verschiedener Rechtsformen auf die Gesamtsteuerbelastung aufzuzeigen.
- Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
- Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl
- Steuerliche Aspekte bei Investitionsentscheidungen
- Methoden der Finanzierungsentscheidung unter Berücksichtigung von Steuern
Auszug aus dem Buch
1.1. Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Bei einer arbeitsteiligen Wissenschaftsstruktur müssen die Kriterien für eine Problemabgrenzung und damit für die Bildung von Einzeldisziplinen bekannt sein. Der abstrahierte Problemkreis verkörpert den Erkenntnisgegenstand, der den disziplinspezifischen Analysegegenstand des Betriebswirts darstellt.
Bei der Abgrenzung des Erkenntnisgegenstands tritt in der Betriebswirtschaftslehre eine vergleichbar große Meinungsvielfalt auf.
Ein Vorschlag des Erkenntnisgegenstandes der Betriebswirtschaftslehre ist die Güterknappheit. Alle Wirtschaftsgüter, die für die Produktion anderer Güter benötigt werden, haben einen Preis, d.h. sie sind knappe Güter. Die Knappheit dieser Güter ist ein Merkmal, das dazu führt, bei deren Bereitstellung und Verwendung rational vorzugehen. Sobald Fragen der Güterknappheit zu beantworten sind, handelt es sich um wirtschaftliche Probleme, für die in mikroskopischer Sicht die Betriebswirtschaftslehre zur kompetenten Wissenschaft wird.
Wirtschaften ist das Entscheiden über knappe Güter in Betrieben. Das Wirtschaften repräsentiert somit einen Problemkreis, der den Erkenntnisgegenstand der Betriebswirtschaftslehre darstellen kann. Das zweckmäßige Auswahlprinzip, das zur Abgrenzung dieses Erkenntnisgegenstandes führt, ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Einführung in die Grundlagen der Steuerlehre sowie Diskussion des Erkenntnisgegenstands und der Aufgaben, wie Erklärungs- und Gestaltungsaufgaben.
2. Rechtsformwahl als betriebswirtschaftliche Entscheidung: Analyse steuerlicher und nichtsteuerlicher Kriterien bei der Rechtsformwahl sowie Vergleich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmern.
3. Investitionsentscheidung als betriebswirtschaftliche Entscheidung: Untersuchung dynamischer Investitionsrechenverfahren und die Integration von Ertragssteuern in das Kapitalwertkriterium bei verschiedenen Unternehmensformen.
4. Finanzierungsentscheidung als betriebswirtschaftliche Entscheidung: Erörterung verschiedener Finanzierungsformen (Eigen- vs. Fremdfinanzierung) und deren steuerliche Auswirkungen auf das Endvermögen.
Schlüsselwörter
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Rechtsformwahl, Kapitalwertmethode, Ertragssteuern, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Investitionsentscheidung, Finanzierungsentscheidung, Thesaurierung, Besteuerung, Steuermessbetrag, Hebesatz, Maßgeblichkeitsprinzip, Abgeltungssteuer
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die betriebswirtschaftliche Steuerlehre, insbesondere wie steuerliche Regelungen ökonomische Entscheidungen wie Investitionen, Finanzierungen und die Wahl der Rechtsform prägen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der steuerlichen Belastungsrechnung für unterschiedliche Unternehmensformen sowie der methodischen Berücksichtigung von Steuern in Investitionsrechnungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Vermittlung der Grundlagen zur steuerlichen Analyse betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, um die Vorteilhaftigkeit verschiedener Handlungsalternativen unter Berücksichtigung der Steuerlast bewerten zu können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es werden betriebswirtschaftliche Methoden wie die Kapitalwertmethode und die Steuerbelastungsrechnung eingesetzt, um steuerliche Wirkungen auf Entscheidungsprozesse zu modellieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechtsformwahl, Verfahren zur Investitionsrechnung unter Steuerberücksichtigung und die Beurteilung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Schlüsselbegriffe sind Steuerlehre, Kapitalwert, Rechtsformwahl, Ertragssteuern und Steuerbelastungsrechnung.
Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen?
Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft, während bei Einzelunternehmen die Einkommensteuer auf Ebene des Inhabers im Vordergrund steht, ergänzt durch die Gewerbesteueranrechnung.
Welchen Einfluss hat das Maßgeblichkeitsprinzip auf die Bilanzierung?
Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung maßgeblich für die Steuerbilanz sind, sofern keine abweichenden steuerlichen Vorschriften existieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Investitionen unter Sicherheit und Unsicherheit wichtig?
Die Unterscheidung ist zentral für die Anwendung korrekter Bewertungsmodelle, da bei Unsicherheit Eintrittswahrscheinlichkeiten bekannt sein müssen oder realistische Unsicherheitsmodelle Anwendung finden.
Was ist die Besonderheit der Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen?
Die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die Doppelbelastung der natürlichen Person mindern soll.
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- Anonym (Autor), 2008, Steuern II. Vorlesungsmitschrift und Seminar, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281395