Legastheniker haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen in geschriebene Sprache und umgekehrt. Charakteristisch ist dabei die Häufigkeit und hohe Stabilität der Fehler, wobei das Kind meist nicht einmal beim wiederholten Üben erkennen kann, ob das Wort richtig oder falsch gelesen bzw. geschrieben ist. Mögliche Anzeichen einer Legasthenie sind z.B. auffallend große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben, sehr langsames, fehlerhaftes Lesen, das Auslassen von Buchstaben oder Silben, undeutliche Aussprache, Probleme beim Niederschreiben von Gehörtem oder Abschreiben von der Tafel sowie die häufige Verwechslung ähnlicher Wörter und Buchstaben.
Um eine Lese-Rechtschreib-Störung genau feststellen zu können, werden Fachleute (Schulpsychologen) benötigt, die mit dem Kind bestimmte Tests durchführt. Das diagnostische Vorgehen muss den Anforderungen, der internationalen Standards der Psychologie und Pädagogik entsprechen. Dieses orientiert sich an dem „mutlitaxialen Diagnoseschema“ und ...
Inhaltsverzeichnis
Lese-Rechtschreibstörung
Rechtlichen Grundlagen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs
Schulpraktische Bewertungsverfahren
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit setzt sich mit der Beurteilung und Bewertung von Schülerinnen und Schülern mit diagnostizierter Lese-Rechtschreibstörung im Kontext des Literaturunterrichts auseinander, um Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs aufzuzeigen.
- Definition und klinische Merkmale der Lese-Rechtschreibstörung
- Diagnostische Verfahren und Standards
- Rechtlicher Rahmen und Bestimmungen zum Nachteilsausgleich
- Konkrete schulpraktische Maßnahmen zur Leistungsbewertung
- Didaktische Anpassungen im Literaturunterricht
Auszug aus dem Buch
Rechtlichen Grundlagen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs
Kinder mit diagnostizierter „Legasthenie“ oder „LRS“ können teilweise besondere Fördermöglichkeiten (finanzielle Unterstützung für eine Förderung oder Therapie) und eine rechtliche Sonderstellung in der Schule (Nachteilsausgleich) erhalten (vgl. LegaKids 2012). Die Rahmenrichtlinien in Form von Erlassen und Verwaltungsvorschriften fallen je nach Bundesland jedoch unterschiedlich aus. Auch die Umsetzung an den Schulen unterscheidet sich hinsichtlich Diagnose und Förderung (vgl. Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. o.J.).
Was ist nun unter einem Nachteilsausgleich zu verstehen? Es ist ein Verfahren, „um Teilleistungsstörungen bei Schülerinnen und Schülern auszugleichen. Damit soll Schülerinnen und Schülern, die eine Behinderung oder ein klinisch beschriebenes und gutachterlich festgestelltes Erscheinungsbild bestimmter Teilleistungsstörungen nachweisen, ein ihren Fähigkeiten angemessener Weg durch das […] Schulsystem ermöglicht werden.“ (Staatliche Schulberatung in Bayern o.J.). In Niedersachsen ist der sog. Nachteilsausgleich im „Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 4.10.2005 geregelt, der vorrangig im Primarbereich und im Sekundarbereich I gewährt wird. „Die Leistungsanforderungen werden hierbei nicht geändert. Es können jedoch Hilfen zugelassen werden wie Zeitzuschläge oder die Nutzung technischer Hilfsmittel. In gewissem Umfang ist auch ein Abweichen von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung möglich. So kann z. B. die Rechtschreibung nur in geringerem Umfang in die Bewertung einbezogen werden.“ (Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung 2012).
Zusammenfassung der Kapitel
Lese-Rechtschreibstörung: Dieses Kapitel definiert die Lese-Rechtschreibstörung als Teilleistungsschwäche und erläutert die notwendigen diagnostischen Bereiche gemäß internationalen Standards.
Rechtlichen Grundlagen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Verfahren des Nachteilsausgleichs an Schulen, insbesondere in Niedersachsen, detailliert beschrieben.
Schulpraktische Bewertungsverfahren: Dieser Abschnitt erläutert konkrete Maßnahmen zur Anpassung der Leistungsbewertung im Literaturunterricht und stellt dar, wie individuelle Lernentwicklungen dokumentiert werden.
Schlüsselwörter
Lese-Rechtschreibstörung, Legasthenie, LRS, Nachteilsausgleich, Leistungsbewertung, Literaturunterricht, Teilleistungsschwäche, pädagogische Diagnostik, Förderkonzept, Schulpraxis, Inklusion, Zeitzuschlag, schulische Förderung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert den Umgang mit der Lese-Rechtschreibstörung im schulischen Kontext, insbesondere wie betroffene Schülerinnen und Schüler fair bewertet werden können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der klinischen Definition der Störung, den rechtlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich und der praktischen Umsetzung im Unterricht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch Nachteilsausgleich ein angemessener Bildungsweg für Kinder mit Teilleistungsschwächen ermöglicht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine fachliche Ausarbeitung, die auf der Analyse offizieller Erlasse, medizinischer Definitionen und pädagogischer Bewertungskonzepte basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die rechtliche Fundierung als auch konkrete schulpraktische Instrumente wie die prozessbegleitende Beobachtung und Modifikationen der Leistungsbewertung diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Lese-Rechtschreibstörung, Nachteilsausgleich, Leistungsbewertung und schulische Förderung.
Welche Rolle spielt die Klassenkonferenz bei der Bewertung?
Die Klassenkonferenz entscheidet auf Basis einer individuellen Lernentwicklung, ob die Notwendigkeit für eine Abweichung von der allgemeinen Leistungsbewertung besteht.
Können technische Hilfsmittel bei der Leistungsfeststellung genutzt werden?
Ja, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs können technische Hilfsmittel wie Wörterbücher oder Vokabelhefte zugelassen werden.
Verändern sich durch den Nachteilsausgleich die Leistungsanforderungen?
Nein, die inhaltlichen Leistungsanforderungen bleiben grundsätzlich bestehen; lediglich die Rahmenbedingungen der Prüfung oder die Gewichtung der Teilnoten werden angepasst.
Wo werden die Abweichungen von der Bewertung vermerkt?
Die Abweichungen werden in den Zeugnissen vermerkt, finden jedoch keine Anwendung in Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
- Citation du texte
- Anne Schillingmann (Auteur), Melanie Gruhnert, (Auteur), Henrike Hapke (Auteur), Melissa List (Auteur), Karolin Marchio (Auteur), Lena Ohnesorge (Auteur), Caroline Schütze (Auteur), 2014, Beurteilung von Schülern und Schülerinnen mit diagnostizierter Lese- Rechtschreibstörung im Literaturunterricht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281409