Finanzwissenschaft I


Note de Cours Magistral, 2005

40 Pages

Anonyme


Extrait


1. Der Gegenstand der Finanzwissenschaft

Finanzwirtschaft untersucht und analysiert das wirtschaftliche Handeln des Staates, soweit es mit staatlichen Einnahmen oder Ausgaben verbunden ist.

Einhellig werden zum Staat die Gebietskörperschaften gezählt, in der Bundesrepublik Deutschland der Bund, die Länder, die Gemeinden einschließlich der Gemeindeverbände (Kreise, Bezirksverbände), oft auch die Europäische Union (anteilig). Im weiteren Sinne gehören dazu die so genannten Parafisken, insbesondere die Sozialversicherungen, aber auch die Industrie- und Handelskammer und die Ärztekammern, speziell wenn die Mitgliedschaft auf Zwang beruht und wenn von den Mitgliedern Zwangsbeiträge zu leisten sind.

In der deutschen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung umfasst der Sektor Staat „alle Institutionen, deren Aufgabe überwiegend darin besteht, Dienstleistungen eigener Art und für die Allgemeinheit zu erbringen, und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren.“

Die Bezeichnung „Finanzwissenschaft“ ist im Hinblick auf den Wortteil „Finanz“ leicht missverständlich und verleitet zu einer zu vordergründigen Betrachtung. Gewiss spielen Finanztransaktionen, Einnahmen und Ausgaben eine wichtige Rolle. Letztlich geht es aber um die Entscheidung über knappe Güter, soweit diese Entscheidungen von staatlichen, nicht von privaten Stellen getroffen werden.

1.1 „Alte“ und „neue“ Finanzwissenschaft

alt:

- seit 17.Jhd., Ursprung: Kammeralismus (Finanzen der Fürstenhöfe)
- umfassendes Zielsystem (Allokation, Distribution, Stabilisierung)

neu:

- Teilgebiet der Wohlfahrtstheorie
- Entstanden etwa 1950
- Rein ökonomische Argumentation
- Oberziel: Paretooptimalität, Wohlfahrtsmaximierung

1.2 Besonderheiten der Staatswirtschaft

quantitativ: Staatsquote am NSP: 40..50%

qualitative Unterschiede zum privaten Sektor:

- Plan- statt Marktwirtschaft
- Keine freiwilligen Austauschprozesse, sondern hauptsächlich Zwangsabgaben
- Staat: kollektive Entscheidungsprozesse statt Einzelentscheidung
- Durchschnittsbildung (privat: gezielte Bedürfnisbildung)

1.3 Ziele der Staatswirtschaft

3 Hauptziele: Allokation, Distribution, Stabilisierung Zielkonflikte

Allokation:

Beim Allokationsziel geht es um die Verwirklichung der optimalen Produktionsstruktur, die durch so genannte Marktunvollkommenheiten verhindert wird.

Bei privaten Gütern erfolgt ein möglichst effizienter Einsatz von knappen Ressourcen, was sich bei einem Pareto-Optimum als effizient zeigt.

Bei öffentlichen Gütern ist eine marktwirtschaftliche Leistungserstellung völlig unmöglich, weil sich die gesamten Vorteile zwangsläufig als externe Effekte niederschlagen, da von ihrer Inanspruchnahme niemand ausgeschlossen werden kann. Das Standartbeispiel hierfür ist die Landesverteidigung, die Sicherheit nach außen. Diese Leistung kann nicht marktwirtschaftliche erbracht werden, denn der einzelne Bürger würde freiwillig nichts zahlen; er weiß, dass er von der Nutznießung einer gegebenen Verteidigungseinrichtung nicht ausgeschlossen werden kann.

Distribution:

Die Einkommensverteilung ist in einer Marktwirtschaft vor allem durch die Verteilung der Produktionsfaktoren nach Menge und Qualität bestimmt. Typischerweise ist die sich in einer Marktwirtschaft ergebende Einkommensverteilung ungleichmäßiger als erwünscht. Hier geht es um die Korrektur der Einkommens- und Vermögensverteilung durch staatliche Eingriffe.

Stabilisierung:

Die Sicherung der Stabilität wird heute als eine staatliche Aufgabe angesehen, die zwar nicht nur, aber doch auch mit finanzpolitischen Mitteln betrieben wird.

Das Stabilisierungsziel hat mehrere Dimensionen. Es ist üblich die Zielaspekte Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum zu unterscheiden.

2. Entwicklung der Staatstätigkeit

2.1 Staatsquoten und ihre Aussagefähigkeit

Sektor Staat:

Institutionen, deren Hauptaufgabe in der Erbringung von Dienstleistungen für die Allgemeinheit besteht und die sich vor allem durch Zwangsabgaben finanzieren.

Bestandteile der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung:

- Gebietskörperschaften
- Sozialversicherungen
- Kreditfonds sind Staatsbestandteile

Produktionstätigkeit des Staates:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Produktionswert des Staates wird nicht durch Marktpreise, sondern durch Kosten bewertet. Wohlstand der Bevölkerung muss zusätzlich berücksichtigt werden.

Zentraler Indikator zur Messung der Staatstätigkeit: Staatsquoten

Wichtigste Staatsquote: allgemeine Staatsquote =öffentliche Ausgaben BIP

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Öffentliche Ausgaben laut VGR:

- Käufe von Gütern und Dienstleistungen
- Transfers an Unternehmen und Haushalte

Spezielle Staatsquoten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Differenz zwischen c) und d) hauptsächlich durch Sozialversicherung verursacht.

Interpretation der Staatsquote: (nicht enthaltene Informationen)

- Regulierungsdichte (kann unterschiedlich sein)
- Nicht nur Höhe der Staatsausgaben und -einnahmen, sondern auch Struktur wichtig (Investition in Infrastruktur vs. Investition in Paläste)
- Steuersystem mit hohem Grenzsteuersatz vs. Steuersystem mit breiter Bemessungsgrundlage
- Abgrenzung des Staatssektors (Gründung staatlicher Unternehmen weitet Bereiche des Staates aus, ist aber nicht in Staatsquote enthalten)
- Unechte Quoten (Inhalt des Zählers nicht vollständig im Nenner enthalten)
- Statistische Probleme (wegen Durchlaufposten dürfen Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden nicht einfach addiert werden, sonst Doppelzählung)
- Staatsquoten allein nicht aussagekräftig

2.2 Das Wagnersche Gesetz

Adolph Wagner formulierte zum ersten Mal 1863 sein „Gesetz der wachsenden Ausdehnung der öffentlichen und speziell der Staatstätigkeit“, das sich finanziell in dem wachsenden Staatsbedarf bzw. in den wachsenden Staatsausgaben niederschlägt.

Er begründet seine These zum einen mit dem „Rechts- und Machtzweck“, zum anderen mit dem „Kultur- und Wohlfahrtszweck“.

Was die neuen Bedürfnisse und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Rechts- und Machtzweck betrifft, so weist er auf die immer weitergehende Arbeitsteilung und Konzentration der Bevölkerung hin und die dadurch komplizierten Verkehrs- und Rechtsverhältnisse, auf den Übergang vom Repressivprinzip zum Präventivprinzip. Dies schlage sich in steigenden Ausgaben für die Verwaltung, die Polizei, das Heer, die Flotte und den Diplomatischen Dienst nieder.

Der Staat könne sich aber nicht auf die traditionellen Tätigkeiten des Rechtsstaates beschränken, sondern übernehme immer mehr Aufgaben auch auf dem Gebiet des „Kultur- und Wohlfahrtszweckes“. Wagner erwähnt hier recht heterogene Aspekte, einmal das Unterrichts-, Bildungs-, Gesundheits- und Fürsorgewesen, dann aber auch die Konjunkturphänomene, die anonymen Aktiengesellschaften sowie die Schwierigkeiten, die ungeheuren Kapitalien des modernen Produktionsprozesses richtig zu verwalten.

Die Kritik an Wagner konzentriert sich insbesondere auf drei Punkte:

a) Bei seiner Analyse handelt es sich oft um etwas vorschnelle Verallgemeinerungen vereinzelter empirischer Beobachtungen.
b) Die Faktoren, die aufgeführt werden, machen zwar ein absolutes Ansteigen der Staatsquote, meist aber nicht ein relatives im Sinne einer Erhöhung der Staatsquote (Staatsausgaben zu BIP oder Volkseinkommen) plausibel.
c) Bei Wagner scheinen sich in großen, kaum entwirrbaren Ausmaß Wunsch und Wirklichkeit, sozialpolitisches Postulat und wissenschaftliche Analyse zu vermengen.

Wie dem auch sei: Empirisch wird das Wagnersche Gesetz sehr eindrucksvoll bestätigt.

a) Recktenwald

1. ökonomisch-technische Faktoren

-Öffentliche Güter sind superiore Güter (abgestimmt auf Einkommenselastizität der Nachfrage nach diesen Gütern - Nachfrage steigt mit steigendem Einkommen überproportional, Bsp.: Gesundheitswesen, Bildung)
-Produktivitätslücke bei Angebot öffentlicher Güter (Güter sehr personalintensiv, Rationalisierung schlecht möglich) Privatsektor: Rationalisierung Kostensenkung, Produktivitätssteigerung Öffentlicher Sektor: Kosten konstant, Produktivität konstant Anteil des Staates muss größer werden
- Technischer Fortschritt benötigt öffentliche Güter (Komplementärgüter); Bsp.: Auto - Strasse. Staat muss negative Folgen (Umweltverschmutzung) beseitigen
- Folgen der Rationalisierung: veränderte Sozialstruktur (viele Menschen von Konjunktur abhängig neue soziale Aufgaben für Staat (Versicherungen)

2. demographische Faktoren

- Bevölkerungszunahme (Zunahme der Dichte) vermehrte Ausgaben für Sicherheit und Infrastruktur (Kläranlage in Großstadt)
- Altersstruktur (zunehmende Überalterung) zunehmende Belastung durch Gesundheitswesen und Rente

Brechtsches Gesetz: Pro Kopf-Ausgaben einer Gemeinde steigen mit zunehmender Bevölkerungsdichte (Einwohner von Erfurt kostet mehr als Einwohner von Ilmenau)

3. politisch-institutionelle Faktoren (siehe auch Timm)

- Demokratisierung
- Ideologiewandel

4. akzidentielle Faktoren (zufällige) (siehe auch Peacock, Wiseman)

- Krieg
- Naturkatastrophen
- Wiedervereinigung in Deutschland

b) Timm

Timm nennt vier Faktoren, vier zeitliche Verzögerungen, die es seines Erachtens gestatten, die von Wagner prognostizierte Entwicklung der Staatsausgaben zu erklären.

Der natürliche Lag:

Zunächst stehe die Befriedigung elementarer Bedürfnisse im Vordergrund. „Superiore“ Bedürfnisse, etwas nach besserer Erziehung und Ausbildung, nach besserer Gesundheits- und Altersvorsorge, stünden zurück, bis ein gewisses Einkommen erreicht sei.

Der systembedingte Lag:

Die globale Einkommenserhöhung schlage sich im Entwicklungsprozess zunächst bei einer relativ kleinen Zahl von Personen mit Vermögenseinkommen nieder. Erst wenn dieser durch das System bedingte Lag überwunden sei, die Einkommenserhöhung breite Schichten erfasst habe, würden die Bedürfnisse nach superioren Gütern von einer genügend großen Zahl von Bürgern empfunden und deren Befriedigung durch den Staat gefordert.

Der institutionelle Lag:

Die Befriedigung des Wunsches nach superioren Gütern auf breiter Ebene setze eine Bereitschaft zur Umverteilung in der Form voraus, dass der breiten Masse der Begünstigten weniger an Abgaben abverlangt werde, als ihr über die Staatsleistungen zugute komme.

Der ideologische Lag:

- Nachtwächterstaat (Staat muss innen und außen für Sicherheit sorgen)
- Ordnungsstaat (Verfolgung von Kriminalität; Wettbewerbspolitik)
- Wohlfahrtsstaat (Staat hat Aufgaben auf sozialem Gebiet; muss Konjunktur steuern)

c) Peacock / Wiseman

In ruhigen Zeiten stoße eine spürbare Erhöhung der Staatsausgaben an eine durch die Steuerzahlungsbereitschaft der Bürger gegebene Grenze. Diese Bereitschaft werde in Perioden sozialer Krisen nach oben verschoben. Zwar gingen die Ausgaben nach Abschluss der Krise wieder zurück, aber nicht auf das Ausgangsniveau. Es verbleibe ein erhöhter Spielraum für die Ausdehnung bestehender oder die Einführung neuer ziviler Ausgabenprogramme.

3. Budget und Budgetkreislauf

Budget (Haushalt):

Systematische Zusammenstellung der für anstehenden Zeitraum geplanten und prinzipiell vollzugsverbindlichen Ausgabenansätze und der voraus geschätzten, zur Deckung dieser Ausgaben vorgesehenen Einnahmen eines Gemeinwesens.

Hauptkennzeichen des Haushaltsplanes sind:

- Der Bezug auf einen künftigen Zeitraum
- Die systematische Gliederung
- Die zeitliche Regelmäßigkeit der Planerstellung
- Der Schätzungscharakter
- Der verbindliche, normative Charakter auf der Ausgabenseite

Funktionen:

a) administrative Kontrollfunktion (Haushalt = gesetzliche Bewirtschaftungsgrundlage)
b) finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion (finanzielles Gleichgewicht, Rationalität)
c) politische Kontrollfunktion (Kontrolle der Regierung durch Parlament)
d) volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion (Instrument d. Konjunktur- Wirtschaftspolitik)

3.1 Haushaltsgrundsätze

Die Budgetgrundsätze stellen „Regeln des Wohlverhaltens für den budgetären Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowohl der Exekutive als auch der Legislative“ dar.

a) mit Verfassungsrang

Einheit und Vollständigkeit (Art. 110 I GG)

Einheit:

- alle Einnahmen und Ausgaben in einem Budget zusammengefasst
- Nachtrags- und Ergänzungshaushalte sind kein Verstoß (Nachtrag = Korrektur eines verabschiedeten Budgets; Ergänzung = Korrektur eines Budgetentwurfs)
- Schatten-, Sonderhaushalte sind aus Budgethaushalt ausgegliederte Haushalte
- Zweck: Übersichtlichkeit

Vollständigkeit:

- Bezogen auf alle Einnahmen und Ausgaben
- Bruttoprinzip (Saldierungsverbot von z.B. Mineralölsteuer vs. Straßenbau

Haushaltsausgleich (Art. 110 I GG)

- Formaler Grundsatz: Ausgaben müssen durch Einnahmen gedeckt sein (Einnahmen können hierbei auch aus Krediten stammen)

- Siehe Buchführung: linke Seite der Bilanz = rechte Seite der Bilanz

Jährlichkeit (Art. 110 II GG)

- Budget muss jährlich erstellt werden (administrative Kontrollfunktion)
- Nachteile: hoher Aufwand, Jährlichkeit verhindert langfristige Perspektiven (Ausweg: mittelfristige Finanzplanung

Vorherigkeit (Art. 110 II GG)

- Budget muss erstellt werden bevor der Haushalt in Kraft tritt

b) ohne Verfassungsrang

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

- Wird nicht durch Anreize gefördert, muss durch Gesetz erzwungen werden
- Gegensätzliche Ausprägungen zum Dezemberfieber

Gesamtdeckung bzw. Nonaffektation (Zweckbindungsfreiheit)

Der Grundsatz der Nonaffektation verlangt, dass alle Einnahmen für alle Ausgaben zur Verfügung stehen. Das darin zum Ausdruck kommende Verbot der Zweckbindung soll die Haushaltsführung erleichtern und verhindern, dass je nach zugerechneter Steuer und je nach konjunktureller Entwicklung die einzelnen Ausgabekategorien in sachlich ungerechtfertigter Weise unterschiedlich vom Haushaltsplan abweichen.

Spezialität

a) Grundsatz der quantitativen Spezialität

Ausgaben dürfen nur in der im Haushaltsplan vorgesehenen Höhe vorgenommen werden.

b) Grundsatz der qualitativen Spezialität

Der Grundsatz der qualitativen Spezialität verlangt, dass die im Haushaltsplan eingesetzten Mittel nur für den jeweils angegebenen Zweck verwendet werden dürfen.

c) Grundsatz der zeitlichen Spezialität

Ausgaben dürfen nur innerhalb der Periode, für die sie bewilligt wurden, vorgenommen werden. Am Ende der Haushaltsperiode nicht verwendete Mittel verfallen.

Wahrheit und Klarheit

Alle Angaben des Haushalts sollen richtig, logisch, systematisch und nachvollziehbar sein.

Öffentlichkeit

- Haushalt muss öffentlich beschlossen werden
- Mittel: Haushalt wird im Bundestag als Gesetz verabschiedet

In Deutschland wird gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit vor allem dadurch verstoßen, dass die Ausschussberatungen nicht öffentlich sind.

3.2 Der Budgetkreislauf

4 Phasen: 1. Aufstellung des Entwurfs (Gesetzesinitiative)

2. Gesetzgebung (Legislative)

3. Ausführung (Exekutive)

4. Kontrolle (parlamentarische Entlastung der Exekutive)

1. Entwurf (Ministerien)

- Entwurfsphase beginnt mit Auftstellungsrundschreiben der obersten Bundesbehörde, in dem alle Ministerien und sonstige Behörden ihren Finanzbedarf für das übernächste Jahr auflisten
- Aufforderung erfolgt von oben nach unten (Bund Ministerien Behörden …)
- Rückmeldung erfolgt von unten nach oben (Universität Kultusministerien …)
- Inkrementalismus (ausgehend vom Vorjahresbudget + Zuwachs/-Abschlag)
- Arbeitskreis Steuerschätzung prognostiziert Steuereinnahmen für das kommende Jahr
- Finanzplanungsrat koordiniert Gesamtplanung durch Ausgabe von Empfehlungen

vorläufiger Gesamtplan

- Jetzt Haushaltsverhandlungen zwischen einzelnen Ressorts
- Stellungnahme des Bundesrechnungshofes

- Beschluss durch Regierung
- Haushaltsentwurf

2. Beratung und Verabschiedung (Bundestag und Bundesrat)

- Entwurf wird an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet
- 1. Lesung: Grundsatzdebatte
- 2. Lesung: Beratung der Einzelpläne
- 3. Lesung: Abstimmung
- Bundesrat hat Einspruchsrecht, kann Haushalt aber nicht abweisen Vermittlungsausschuss
- Gesetz wird beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht

Haushalt hat Vollzugskraft

3. Vollzug (Verwaltung)

- Ressorts müssen Haushaltsplanung ausführen
- Parallele Kontrolle durch Haushaltsrechnung (welche Mittel für welchen Zweck verwendet)

4. Kontrolle

Verwaltungskontrolle

- Vorherige (Dienststellenleiter muss Ausgaben genehmigen)
- Mitschreitende, gleichzeitige (Haushaltsüberwachungslisten der Behörden werden an übergeordnete Stellen geschickt)
- Nachträgliche (Bundesrechnungshof macht formelle und materielle Prüfung)

Politische Kontrolle

- Entlastungsverfahren vor dem Bundestag (keine Entlastung politischer Tadel, sonst aber keine Konsequenzen)

3.3 Die mittelfristige Finanzplanung

Kritik an einjähriger Finanzplanung:

- Zu kurze Sichtweise (Vernachlässigung der langfristigen Entwicklung)

- Zu enge Sichtweise (keine Berücksichtigung der Folgekosten, Bsp.: Instandhaltung der Autobahn, Betriebskosten des Gebäudes)

- Geringer Spielraum für die Finanzpolitik
- Mangelnde Zielorientierung (Budget ist inputbezogen), mangelnde Prioritätensetzung (alle Angaben sind gleichwertig)
- Geringe konjunkturpolitische Flexibilität (Stabilisierungspolitik)
- Mangelnde Haushaltskontrolle, unbefriedigende politische Kontrolle (Entlastung des Parlaments), Übergewicht der Exekutive (=Verwaltung) (viele Vor-Festlegungen, von denen nicht abgewichen werden kann)

Administrative Kontrollfunktion (1.Haushaltsfunktion) steht im Mittelpunkt der Budgetierung §§9, 14 StabG - Regelung der mittelfristigen Finanzplanung

Definition „mittelfristige Finanzplanung“:

Gesetzlich nicht verbindliche, zukunftsorientierte, vollständige Zusammenstellung aller voraussichtlichen Ausgaben und der zur Deckung der Ausgaben vorgesehenen Einnahmen einer öffentlichen Körperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zur jeweiligen Wirtschaftsentwicklung. (Planungszeitraum 5 Jahre)

Ziele:

a) Planende Prioritätensetzung

Die mittelfristige Finanzplanung soll die Regierung anhalten, sich vorausschauend über Ziele und Schwerpunkte Gedanken zu machen, um sich dann unter Abwägung der Alternativen bewusst zu entscheiden.

b) Umfassende Beurteilung der Einzelmaßnahmen

Die einzelnen finanzpolitischen Maßnahmen sollen dabei längerfristig und umfassend dargelegt und beurteilt werden. Wenn einmal ein mittelfristiger Finanzplan besteht, sollten keine Anträge auf neue Ausgaben mehr vorgelegt oder verabschiedet werden, die nur finanzpolitische Konsequenzen für das zur Diskussion stehende Jahr aufzeigen.

c) Größere konjunkturpolitische Flexibilität

Der längerfristige Plan soll helfen, die Haushaltspolitik besser auf die konjunkturpolitische Erfordernisse auszurichten. Dies wird z.B. dadurch erreicht, dass die Planung für künftige Investitionsprojekte so rechtzeitig in Gang gesetzt und abgeschlossen werden, dass „Schubladenprojekte“ vorliegen, die jederzeit schnell ausgeschrieben werden können.

Realität:

- Im Planungszeitraum sind aktuelles Budget und Budget für kommendes Jahr (ohnehin vorbereitet) enthalten effektiv nur für weitere 3 Jahre geplant
- Weiterhin inputorientiert, keine Outputorientierung (durch Aufgaben)
- Aktuelles Budget wird eigentlich nur fortgeschrieben (ursprünglich: Budget sollen aus mittelfristiger Finanzplanung abgeleitet werden)
- Keine systematische Analyse der Abweichung zwischen aktuellem Etat und mittelfristiger Finanzplanung
- Umsetzung ist gescheitert (politische Gründe, mangelndes Interessen)

4. Die Theorie der öffentlichen Güter

Hauptaufgabe des Staates:

- Korrektur des Marktversagens (Marktversagen: Güter werden nicht/ nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt öffentliche Güter)
- Korrektur externer Effekte (öffentliche Güter = positive externe Effekte)

Öffentliche Güter im weiteren Sinne: alle vom Staat angebotenen Güter

- öffentliche Güter im engeren Sinn
- meritorische Güter

4.1 Reine Öffentliche Güter

Reine öffentliche Güter im Sinne von Samuelson und Musgrave sind durch zwei Eigenschaften gekennzeichnet:

- Von ihrer Nutznießung kann niemand ausgeschlossen werden (Nichtausschließbarkeit).
- Die Grenzkosten für einen zusätzlichen Nutznießer sind Null (Nichtrivalität).

So erstrecken sich die Wirkung der Verteidigung im Sinne der Abschreckung potentieller Angreifer automatisch auf alle Bürger eines Landes; sie können nicht auf bestimmte Personengruppen begrenzt werden. Erhöht sich die Zahl der Bürger, so werden diese neuen Personen in den Schutz einbezogen, ohne dass dadurch zusätzliche Ausgaben erforderlich würden oder sich der Schutz für die bereits vorhandenen Bürger reduzieren würde. Dagegen sind die Grenzkosten für eine Erhöhung des Bereitstellungsniveaus, das dann ebenfalls allen Bürgern zugute käme, positiv, da sie zusätzliche Ausgaben etwa für Personal und Waffen erfordern.

Die erste oben genannte Eigenschaft macht eine marktwirtschaftliche Bedürfnisbefriedigung unmöglich, da das Ausschlussprinzip Voraussetzung dafür ist, Leistungen verlaufen zu können.

Externe Effekte:

Direkte Beeinträchtigung der Produktions-, Kosten- oder Nutzenfunktion durch Dritte

[...]

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Résumé des informations

Titre
Finanzwissenschaft I
Université
Technical University of Ilmenau
Année
2005
Pages
40
N° de catalogue
V281575
ISBN (ebook)
9783656756569
ISBN (Livre)
9783656756552
Taille d'un fichier
716 KB
Langue
allemand
Mots clés
finanzwissenschaft
Citation du texte
Anonyme, 2005, Finanzwissenschaft I, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281575

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