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Die Einkindschaft. Rechtsinstitut vergangener Zeiten

Titel: Die Einkindschaft. Rechtsinstitut vergangener Zeiten

Examensarbeit , 2013 , 51 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Alexander Ihlefeldt (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
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Die Einkindschaft, lat. unio prolium, ist die erbrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern.
Dabei sind zuerst die räumliche Verbreitung, Gestaltungsformen und wesentliche Merkmale der Einkindschaft in Deutschland in der Zeit vom späten 18. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten des BGB Gegenstand der Untersuchung.
Nach einer Einführung und einer Kurzdarstellung des Rechtsinstitut der Einkindschaft behandeln die folgenden Kapitel der Arbeit die unio prolium im Deutschen Privatrecht, in den deutschsprachigen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts sowie den historischen Ursprung der Einkindschaft.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das fränkische Recht gelegt, in welchem die Einkindschaft sehr umfassend geregelt war, da in Franken das Rechtsinstitut äußerst bekannt gewesen ist. Herausgearbeitet wird in der Folge auch der Gegensatz zur Einkindschaft im Hamburgischen Recht.
Außerdem werden die Querverbindungen zum ehelichen und nachehelichen Güterrecht nachvollzogen. Ein gesonderter Abschnitt widmet sich ferner dem Verfangenschaftsrechts und dem Grundtheilsrecht.
Besondere Berücksichtigung findet des Weiteren die zeitgenössische Rechtsprechung.
Anschließend werden folgende Fragen schwerpunktmäßig behandelt:
- Sind die historischen Wurzeln der Einkindschaft eher im römischen Recht oder im einheimischen deutschen Recht zu sehen?
- Welche typischen Problemstellungen sollen durch die Einkindschaft gelöst werden?
- Welche wechselseitigen Zusammenhänge zwischen Einkindschaft und ehelichem Güterrecht, insbesondere der Gütergemeinschaft, sind festzustellen?
- Wer profitiert von der Einkindschaft, wer wird durch die Einkindschaft benachteiligt?
- Ist die Einkindschaft unter den damaligen Rechts- und Gesellschaftsverhältnissen als ein sinnvoller Lösungsansatz anzusehen oder überwiegen die Nachteile?
- Wie unterscheidet sic die Einkindschaft von den heutigen Rechtsverhältnissen in Stieffamilien? Wären nach heutigem Recht Vereinbarungen ähnlich der Einkindschaft möglich und wären sie auch sinnvoll?

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Rechtsinstitut der Einkindschaft

C. Die Einkindschaft im Deutschen Privatrecht

I. Räumliche Verbreitung der Einkindschaft während der Periode des Deutschen Privatrechts

II. Gestaltungsformen

III. Merkmale der Einkindschaft in den fränkischen Rechten

1. Gestaltungsform

3. Formvorschriften

4. Weitere Regeln zum Schutz minderjähriger Kinder

5. Voraus der Kinder und Vorbehaltsgut der Eltern

6. Einkindschaftung nichtehelicher Kinder

7. Auflösungsmöglichkeiten

8. Rechtsfolge der Einkindschaft

9. Begründung elterlicher Gewalt

IV. Die Einkindschaft nach Hamburgischen Recht

1. Gestaltungsform

2. Wesentliche Merkmale

V. Stellungnahme

D. Die Einkindschaft in den deutschsprachigen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts

I. Preußisches ALR

1. Gestaltungsform und Merkmale

2. Das praecipuum im ALR

3. Die Rechtsnatur der Einkindschaft im ALR

II. CMBC

III. ABGB

IV. Stellungnahme

E. Der historische Ursprung der Einkindschaft

I. Das römische Recht und die Einkindschaft

II. Die Einkindschaft im einheimischen deutschen Recht

III. Durch Einkindschaft gelöste Problemstellungen

IV. Der Zusammenhang zwischen Einkindschaft und ehelichem Güterrecht

V. Profiteure und Benachteiligte der Einkindschaft

F. Die Bedeutung der Einkindschaft vor dem Hinter-grund der damaligen Rechts- und Gesellschaftsverhältnisse

G. Die Einkindschaft im heutigen Recht

H. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das historische Rechtsinstitut der „Einkindschaft“ als ein erbrechtliches Instrument zur Gleichstellung von Kindern aus verschiedenen Ehen bei Wiederverheiratung der Eltern, analysiert dessen rechtliche Ausgestaltung im Deutschen Privatrecht und bewertet seine Bedeutung sowie sein Schicksal im Übergang zur Kodifikationszeit.

  • Rechtsdogmatische Einordnung der Einkindschaft im Schnittfeld von Familien- und Erbrecht.
  • Entwicklung und regionale Unterschiede der Einkindschaft (insbesondere fränkische Rechte und Hamburgisches Recht).
  • Die Einkindschaft in den Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts (ALR, CMBC, ABGB).
  • Historische Ursprungstheorien und Abgrenzung zur römischen Adoption.
  • Aktualität und mögliche Analogien im modernen Recht.

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

„Alles Recht, auch das Privatrecht ist ein Kulturprodukt und seine Institutionen und Denkformen sind in zähem Ringen um geistige Werte entstanden.“

Dieses Spannungsverhältnis zwischen gesellschaftlicher Realität und Rechtswirklichkeit zeigt sich gerade im Familienrecht. In diesem prägen stärker noch als in anderen Rechtsgebieten die geltenden Wertvorstellungen das Gesetz. Doch sind jene nicht allein maßgebend, sondern stets auch das historisch gewachsene Verständnis von einzelnen Rechtsinstituten. Das gilt in nicht minderem Maße für das Erbrecht, welches eng mit dem Familienrecht verflochten ist.

Gegenstand dieser Untersuchung soll das im Mittelalter entstandene Rechtsinstitut der Einkindschaft sein, das rechtsdogmatisch direkt an der Schnittstelle zwischen Familien- und Erbrecht zu verorten ist. Dabei wird zunächst das Rechtsinstitut „Einkindschaft“ allgemein umrissen und folgend dessen Entwicklung im Deutschen Privatrecht des 18. und 19. Jahrhundert sowie in den wesentlichen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts dargestellt. Daran schließen sich verschiedene Betrachtungen in Bezug auf die Herkunft, Probleme, Vor und Nachteile sowie das heutige Recht der Einkindschaft an.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung definiert die Einkindschaft als erbrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern und ordnet sie historisch sowie rechtsdogmatisch ein.

B. Das Rechtsinstitut der Einkindschaft: Dieses Kapitel beschreibt die familiäre Konstellation, die zur Einkindschaft führte, und erläutert ihren Zweck als Vertrag zwischen neuem Ehepaar und Vorkindern zur Vermeidung von Erbteilsansprüchen.

C. Die Einkindschaft im Deutschen Privatrecht: Hier werden die Verbreitung, die verschiedenen Gestaltungsformen und die spezifischen Ausprägungen der Einkindschaft in den fränkischen und hamburgischen Rechten untersucht.

D. Die Einkindschaft in den deutschsprachigen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts: Es wird analysiert, wie das Preußische ALR, der CMBC und das ABGB das Rechtsinstitut behandelten und warum es zunehmend an Bedeutung verlor.

E. Der historische Ursprung der Einkindschaft: Dieses Kapitel hinterfragt den Ursprung der Einkindschaft und erörtert die wissenschaftliche Debatte um die theoretische Herleitung (römisch vs. deutschrechtlich).

F. Die Bedeutung der Einkindschaft vor dem Hinter-grund der damaligen Rechts- und Gesellschaftsverhältnisse: Die Arbeit kontextualisiert die Einkindschaft vor dem Hintergrund des damaligen Agrarstaats und des Absolutismus.

G. Die Einkindschaft im heutigen Recht: Abschließend wird untersucht, ob das Rechtsinstitut nach heutigem BGB noch relevant ist und welche Parallelen zur Stiefkindadoption bestehen.

H. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Einkindschaft ein regional begrenztes Institut war, dessen Nachteile letztlich überwogen und das heute nahezu in Vergessenheit geraten ist.

Schlüsselwörter

Einkindschaft, unio prolium, Deutsches Privatrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vorkinder, Nachkinder, Gütergemeinschaft, Verfangenschaftsrecht, Grundtheilsrecht, Preußisches ALR, Rechtsgeschichte, Adoption, Vertragsrecht, Stiefkind

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das historische Rechtsinstitut der Einkindschaft, eine im Mittelalter entstandene Rechtsfigur, die bei Wiederverheiratung eines verwitweten Elternteils eine erbrechtliche Gleichstellung der Kinder aus erster und zweiter Ehe bewirkte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die erbrechtliche Gestaltung in Stieffamilien, das Verhältnis von Familien- und Erbrecht im 18. und 19. Jahrhundert sowie die rechtliche Entwicklung in verschiedenen deutschen Territorien.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Entwicklung der Einkindschaft, ihre regionale Bedeutung, die verfassungsrechtliche Einbettung in historischen Kodifikationen sowie ihren Niedergang zu dokumentieren und kritisch zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Untersuchung, die auf der Analyse von zeitgenössischer Fachliteratur, Gesetzestexten und der historischen Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erstreckt sich von der Definition der Einkindschaft über deren praktische Anwendung in den fränkischen und hamburgischen Rechten bis hin zur Behandlung in großen Kodifikationen wie dem ALR, dem CMBC und dem ABGB.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Einkindschaft, unio prolium, Verfangenschaftsrecht, Erbrecht, fortgesetzte Gütergemeinschaft und deutsche Rechtshistorie.

Warum war das „praecipuum“ im Preußischen ALR von besonderer Bedeutung?

Das praecipuum diente im ALR als obligatorisches Voraus für Vorkinder, um deren erbrechtliche Stellung und wirtschaftliche Sicherung beim Tod des leiblichen Elternteils besser als im gemeinen Recht zu garantieren.

Inwiefern unterscheidet sich die Einkindschaft von einer Adoption?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Auflösbarkeit: Während eine Adoption grundsätzlich dauerhaft und unauflöslich ist, konnte die Einkindschaft unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einer Scheidung oder durch Übereinkunft, wieder beendet werden.

Ende der Leseprobe aus 51 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Einkindschaft. Rechtsinstitut vergangener Zeiten
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte)
Veranstaltung
Rechtsgeschichte
Note
14 Punkte
Autor
Alexander Ihlefeldt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
51
Katalognummer
V281675
ISBN (eBook)
9783656766988
ISBN (Buch)
9783656842651
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einkindschaft rechtsinstitut zeiten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Ihlefeldt (Autor:in), 2013, Die Einkindschaft. Rechtsinstitut vergangener Zeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281675
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Leseprobe aus  51  Seiten
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