Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber den steuerlichen Zinsausgabenabzug neu geregelt. Durch die Einführung einer sog. Zinsschranke gem. § 4 h EStG wird der Zinsausgabenabzug für viele Unternehmen eingeschränkt. Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform des finanzierten Unternehmens und der Personen des Darlehensgebers. Die Ausgestaltung dieser Einschränkung des Zinsausgabenabzugs wird in der einschlägigen Literatur kontrovers diskutiert. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken wird vor allem die unzureichende gesetzliche Umsetzung kritisiert, die in der Praxis zu nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führt. Auch das BMF-Schreiben vom 4. 7.2008 lässt noch zahlreiche Detailfragen offen.
Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Darstellung der Konzeption und Wirkungsweise der Zinsschrankenregelung des § 4 h EStG nach derzeitigem Rechtsstand. Dazu sollen nach diesen einleitenden Bemerkungen (Abschnitt 1.) zunächst die konzeptionellen Grundlagen des § 4 h EStG dargestellt werden (Abschnitt 2.). Hierzu gehören die mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung des Gesetzgebers, die technische Ausgestaltung der Zinsschranke sowie die in der einschlägigen Literatur geäußerte grundsätzliche Kritik an der Neuregelung.
Auf dieser Grundlage wird anschließend die Wirkungsweise des § 4 h EStG im Einzelnen untersucht und kritisch gewürdigt (Abschnitt 3.). Hierzu sind insbesondere die steuerlichen Anknüpfungspunkte und die Ausnahmetatbestände inhaltlich zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang ist der Begriff des steuerlichen EBITDA von besonderer Bedeutung. Mit einer Schlussbetrachtung in Abschnitt 4 wird die Untersuchung abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- KONZEPTION DES § 4 H ESTG
- Zielsetzung des Gesetzgebers
- Gesetzestechnische Ausgestaltung
- Grundlegende Kritik
- WIRKUNGSWEISE DES § 4 H ESTG IM EINZELNEN
- Steuerliche Anknüpfungspunkte
- Ausnahmen von der Abzugsbeschränkung
- EBITDA-Vortrag
- Zinsvortrag
- Kritische Würdigung
- SCHLUSSBETRACHTUNG
- LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Zinsschranke nach § 4 h EStG, eingeführt im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008, zielt darauf ab, die Attraktivität des deutschen Wirtschaftsstandorts zu steigern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Regelung soll die Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Inland durch grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen verhindern und die Verlagerung von Gewinn ins Ausland erschweren.
- Sicherung inländischen Steuersubstrats
- Vermeidung von missbräuchlichen Steuergestaltungen
- Begrenzung der übermäßigen Fremdkapitalfinanzierung
- Verhinderung von asymmetrischen Finanzierungsstrukturen zu Lasten Deutschlands
- Schutz kleiner inländischer Betriebe durch eine Freigrenze
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz der Zinsschranke nach § 4 h EStG im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008 dar und skizziert die Problematik der Zinsausgabenbeschränkung.
Das zweite Kapitel beleuchtet die Konzeption des § 4 h EStG. Es werden die Zielsetzungen des Gesetzgebers, die technische Ausgestaltung der Zinsschranke sowie die in der Literatur geäußerte Kritik an der Neuregelung dargestellt.
Das dritte Kapitel analysiert die Wirkungsweise des § 4 h EStG im Einzelnen. Es werden die steuerlichen Anknüpfungspunkte, die Ausnahmetatbestände und der Begriff des steuerlichen EBITDAⓇ erläutert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Zinsschranke, § 4 h EStG, Unternehmensteuerreform 2008, Zinsausgabenabzug, Steuerliche Anknüpfungspunkte, Ausnahmen von der Abzugsbeschränkung, EBITDA-Vortrag, Zinsvortrag, Steuerliche Bemessungsgrundlage, Grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen, Missbräuchliche Steuergestaltungen, Asymmetrische Finanzierungsstrukturen, Freigrenze, Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Arbeit zitieren
- Julian Voß (Autor:in), 2014, Die Zinsschranke nach § 4 h EStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281808