Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber den steuerlichen Zinsausgabenabzug neu geregelt. Durch die Einführung einer sog. Zinsschranke gem. § 4 h EStG wird der Zinsausgabenabzug für viele Unternehmen eingeschränkt. Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform des finanzierten Unternehmens und der Personen des Darlehensgebers. Die Ausgestaltung dieser Einschränkung des Zinsausgabenabzugs wird in der einschlägigen Literatur kontrovers diskutiert. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken wird vor allem die unzureichende gesetzliche Umsetzung kritisiert, die in der Praxis zu nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führt. Auch das BMF-Schreiben vom 4. 7.2008 lässt noch zahlreiche Detailfragen offen.
Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Darstellung der Konzeption und Wirkungsweise der Zinsschrankenregelung des § 4 h EStG nach derzeitigem Rechtsstand. Dazu sollen nach diesen einleitenden Bemerkungen (Abschnitt 1.) zunächst die konzeptionellen Grundlagen des § 4 h EStG dargestellt werden (Abschnitt 2.). Hierzu gehören die mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung des Gesetzgebers, die technische Ausgestaltung der Zinsschranke sowie die in der einschlägigen Literatur geäußerte grundsätzliche Kritik an der Neuregelung.
Auf dieser Grundlage wird anschließend die Wirkungsweise des § 4 h EStG im Einzelnen untersucht und kritisch gewürdigt (Abschnitt 3.). Hierzu sind insbesondere die steuerlichen Anknüpfungspunkte und die Ausnahmetatbestände inhaltlich zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang ist der Begriff des steuerlichen EBITDA von besonderer Bedeutung. Mit einer Schlussbetrachtung in Abschnitt 4 wird die Untersuchung abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. KONZEPTION DES § 4 H ESTG
2.1. Zielsetzung des Gesetzgebers
2.2. Gesetzestechnische Ausgestaltung
2.3. Grundlegende Kritik
3. WIRKUNGSWEISE DES § 4 H ESTG IM EINZELNEN
3.1. Steuerliche Anknüpfungspunkte
3.2. Ausnahmen von der Abzugsbeschränkung
3.3. EBITDA-Vortrag
3.4. Zinsvortrag
3.5. Kritische Würdigung
4. SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Konzeption und Wirkungsweise der Zinsschrankenregelung gemäß § 4 h EStG. Dabei steht die steuerliche Anknüpfung an Zinserträge und -aufwendungen sowie die kritische Würdigung der Regelung vor dem Hintergrund verfassungs- und europarechtlicher Bedenken im Fokus der Analyse.
- Konzeptionelle Grundlagen und Zielsetzung des Gesetzgebers
- Gesetzestechnische Ausgestaltung und Anknüpfungspunkte
- Funktionsweise von Freigrenzen und Ausnahmetatbeständen
- Wirkung der EBITDA- und Zinsvortragsregelungen
- Kritische Analyse der Auswirkungen in Krisenzeiten
Auszug aus dem Buch
3.1. Steuerliche Anknüpfungspunkte
Die wesentlichen steuerlichen Anknüpfungspunkte der Zinsschranke sind:
• der Betrieb als Besteuerungsobjekt (§ 4 h Abs. 1 EStG).
• der maßgebliche Gewinn (§ 4 h Abs. 3 Satz 1 EStG),
• die Zinserträge (§ 4 h Abs. 3 Satz 3 EStG),
• die Zinsaufwendungen (§ 4 h Abs. 3 Satz 2 EStG),
• das verrechenbare EBITDA (§ 4 h Abs. 1 EStG).
Diese Anknüpfungspunkte werden als die zentralen Bestandteile der Zinsschrankenregelungen im Folgenden erläutert:
Betrieb als Besteuerungsobjekt: Personeller (subjektiver) Anknüpfungspunkt der Zinsschrankenregelung ist der Betrieb. Dieser Begriff wird im Ertragsteuerrecht u.a. in den §§ 4, 13, 14, 15, 16, 18 EStG verwendet, allerdings existiert keine Legaldefinition. Legt man mangels gesetzlicher Definitionen den Begriff wie bisher in der Literatur verwendet aus, dann gilt die Zinsschrankenregelung für
• land -und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 13 EStG),
• Gewerbebetriebe (§ 15 EStG),
• selbstständig Tätige (§ 18 EStG),
• Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG) sowie
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Einführung der Zinsschranke im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 und skizziert den weiteren Aufbau der Untersuchung.
2. KONZEPTION DES § 4 H ESTG: Dieses Kapitel behandelt die gesetzgeberischen Ziele wie die Sicherung des Steuersubstrats sowie die technische Ausgestaltung und grundlegende Kritik an der Neuregelung.
3. WIRKUNGSWEISE DES § 4 H ESTG IM EINZELNEN: Hier werden die konkreten steuerlichen Anknüpfungspunkte, Ausnahmeregelungen, die Vortragsmechanismen und eine kritische Würdigung der Vorschrift im Detail erörtert.
4. SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Zinsschranke, die von der Literatur als problematisch hinsichtlich der Finanzierungsfreiheit und Verfassungskonformität eingestuft wird.
Schlüsselwörter
Zinsschranke, § 4 h EStG, Unternehmenssteuerreform 2008, Fremdkapitalfinanzierung, Zinsaufwand, Zinsertrag, EBITDA, Steuersubstrat, Freigrenze, Zinsvortrag, EBITDA-Vortrag, Finanzierungsfreiheit, Substanzbesteuerung, Nettoprinzip, steuerliche Gestaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Regelung zur Zinsschranke gemäß § 4 h EStG, die den Zinsabzug für Unternehmen steuerlich begrenzt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesetzliche Konzeption, die Wirkungsweise der Abzugsbeschränkung, Ausnahmeregelungen sowie die Kritik an der Vereinbarkeit mit verfassungs- und europarechtlichen Grundsätzen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die technische Ausgestaltung und die praktische Anwendung der Zinsschranke nach derzeitigem Rechtsstand darzustellen und kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine deskriptive und analytische Aufarbeitung der Gesetzeslage unter Einbeziehung relevanter Fachliteratur und BMF-Schreiben.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Anknüpfungspunkte (z. B. steuerlicher Gewinn, EBITDA), die Ausnahmen, die Vortragsmöglichkeiten für Zinsen und EBITDA sowie die ökonomischen Auswirkungen kritisch untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Zinsschranke, Fremdkapital, EBITDA, Steuersubstrat und Finanzierungsfreiheit geprägt.
Was ist das sogenannte "verrechenbare EBITDA"?
Das verrechenbare EBITDA dient als Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und beträgt 30% des steuerlichen EBITDA, welches aus dem Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen abgeleitet wird.
Welche Rolle spielt die Freigrenze von 3 Mio. Euro?
Die Freigrenze sorgt dafür, dass Unternehmen mit einem negativen Zinssaldo unterhalb dieser Schwelle von der Abzugsbeschränkung ausgenommen sind, um kleine und mittlere Betriebe zu entlasten.
Warum wird die Zinsschranke als "konjunkturanfällig" kritisiert?
In Krisenzeiten steigen oft die Finanzierungskosten bei gleichzeitig sinkenden Erträgen, wodurch die Zinsschranke Unternehmen belastet, die aufgrund ihrer Ertragslage ohnehin bereits unter Druck stehen.
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- Julian Voß (Author), 2014, Die Zinsschranke nach § 4 h EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281808