Entscheidungsunterstützung im Katastrophenmanagement

Übertragbarkeit der Critical Path- und Analytical Hierarchy Process-Ansätze auf Disaster Response-Prozesse


Master's Thesis, 2013

90 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung

2 Grundlagen desDisaster Managements
2.1 Katastrophe - Begriff und Definition
2.2 Katastrophentypologien
2.3 Katastrophenmanagement - Definition und Prozess
2.4Business Process ManagementPotenziale imDisaster Response Process
2.5 Rechtliche Grundlagen desDisaster Managements

3 Grundlagen der Entscheidungsunterstützung
3.1 Entscheidungsunterstützung - Begriff und Definition
3.2 Informationsbedarf, -nachfrage und -angebot
3.3 Anforderungen an die Entscheidungsunterstützung in derDisaster Response
3.4 Nutzen von Entscheidungsunterstützung imDisaster Response Process
3.5 Betrachtete Methoden
3.5.1 Auswahl der Methoden
3.5.2 Critical Path Method
3.5.3 Analytical Hierarchy Process

4 Analyse der Methoden
4.1 Vorbetrachtungen
4.1.1 Aufgaben in der Disaster Response
4.1.2 Informationsangebot in der Disaster Response
4.1.3 Informationsbedarf der Verfahren
4.2 Annahmen
4.3 Betrachtung der Methoden
4.3.1 Critical Path Method - Potenziale im Disaster Response Process
4.3.2 Analytical Hierarchy Process - Flexibilität im Disaster Response Process
4.3.3 Schwachstellen und Grenzen der Verfahren im Disaster Response Process
4.4 Einführung einer Fallstudie
4.4.1 Situation
4.4.2 Alternativen und Entscheidungsaufbau
4.4.3 Prüfung der Methoden anhand der Fallstudie
4.5 Bewertung der Übertragbarkeit

5 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

In den letzten Jahren haben Katastrophen sowohl in ihrer Häufigkeit als auch Komplexität zugenommen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, beschäftigen sich verschiedenste Fachbereiche mit dem Thema des Katastrophenmanagements. IT-basierte Entscheidungsunterstützung bietet hier die Möglichkeit, im Ernstfall aktiv in den Entscheidungsprozess in der Disaster Response einzugreifen. Ziel der Arbeit ist es, die Übertragbarkeit der Critical Path Me thod - und der Analytical Hierarchy Process - Ansätze auf Disaster Response -Prozesse zu untersuchen. Dabei soll die Frage beantwortet werden, ob die verwendeten Verfahren für die Prozessadaption im Disaster Response Process geeignet sind.

Die Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in zwei Bereiche. Im ersten Teil werden die Grund- lagen des Katastrophenmanagement und der Entscheidungsunterstützung beschrieben. Dazu beschäftigt sich das Kapitel zum Disaster Management mit der Abgrenzung des Katastro- phenbegriffs und der Einordnung der Disaster Response in den Katastrophenmanagementpro- zess. Betrachtungen zur rechtlichen Verankerung des Disaster Managements und dem Nutzen von Business Process Management - Potenzialen im Disaster Response Process sowie die Festlegung einer eindeutigen Katastrophenklassifizierung schließen das Kapitel ab. Im Kapi- tel zur Entscheidungsunterstützung werden der Begriff sowie die Anforderungen an die Ent- scheidungsunterstützung in der Disaster Response formuliert und das Konzept von Informati- onsbedarf, -nachfrage und -angebot erläutert. Betrachtungen zum Nutzen der Entscheidungs- unterstützung im Disaster Response Process bilden dabei die Verbindung zwischen beiden Disziplinen. Abschließend werden die Grundlagen der Methoden erklärt beziehungsweise deren Auswahl begründet.

Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Analyse der ausgewählten Verfahren. Aufbauend auf den Grundlagen des Katastrophenmanagements werden zu Beginn das Informationsange- bot in der Katastrophenbewältigung und der Informationsbedarf der Verfahren gegenüberge- stellt sowie eine Kategorisierung für deren Vergleich definiert. Im Mittelpunkt steht die Prü- fung der Verfahren auf ihre Übertragbarkeit. Hierzu sind allgemeine Annahmen formuliert, die das Rahmenkonzept für die Verfahrensbetrachtungen respektive die anschließende Fall- studie bilden. Im Anschluss an eine auf der Gegenüberstellung der Stärken und Schwächen der Methoden im Disaster Response Process veranschaulicht die Einführung einer Fallstudie die funktionale und praktische Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Methoden. Schließlich werden die Methoden anhand definierter Kriterien auf ihre Übertragbarkeit be- wertet.

Den Abschluss bilden eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Vorschläge von weiteren Forschungsansätzen. Ein Ergebnis der Arbeit ist, dass beide Methoden Stärken und Schwächen bei der Adaption von Disaster Response- Prozessen aufweisen. Dabei kann der Analytical Hierarchy Process als Allrounder mit Einschränkungen und die Critical Path Method als Spezialist im Zeitmanagement betrachtet werden.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Katastrophentypologie

Abbildung 2: Katastrophenmanagementzyklus

Abbildung 3: Informationsbedarf, -nachfrage und -angebot

Abbildung 4: Ablauf und Struktur des AHP

Abbildung 5: Aufgaben der Katastrophenbewältigung nach Ebenen

Abbildung 6: Vorteile des AHP

Abbildung 7: Fallstudie - Vereinfachtes Prozessmodell

Abbildung 8: Fallstudie - AHP Entscheidungshierarchie

Abbildung 9: Fallstudie - CPM Vorgangspfeilnetzplan

Abbildung 10: Fallstudie - AHP Lösungshierarchie mit Endgewichten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bewertungsskala des AHP

Tabelle 2: Berechnungstabelle des AHP

Tabelle 3: Katastrophendaten

Tabelle 4: Fallstudie - Daten

Tabelle 5: Fallstudie - AHP Berechnung Anfahrtskosten

Tabelle 6: Fallstudie - AHP Berechnung Materialkosten

Tabelle 7: Fallstudie - AHP Berechnung ökonomischer Schaden

Tabelle 8: Fallstudie - AHP Berechnung ökologischer Schaden

Tabelle 9: Fallstudie - AHP Berechnung Effizienz

Tabelle 10: Bewertung der Verfahren

1 Einleitung und Zielsetzung

Der Ausbruch des Krakataus, das Reaktorunglück von Tschernobyl, Hurrikan Katrina oder die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko - seit einigen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme an Katastrophen festzustellen.[1]

Wie ernst die Lage ist, zeigen verschiedene statistische Daten von Hilfs- und Wirtschaftsor- ganisationen. Demnach ist die Anzahl an schweren Naturkatastrophen seit dem 19. Jahrhun- dert exponentiell gestiegen.[2] Gleiches gilt für die entstandenen wirtschaftlichen Schäden.[3]

Laut dem jährlichen Katastrophenbericht des Centre for Research on the Epidemiology of Disasters wurden allein im Jahr 2011 332 Naturkatastrophen mit einem Schadensvolumen von rund 366,1 Milliarden Dollar festgestellt.[4] Isolierte Betrachtungen zur Häufigkeit heftiger Stürme haben ergeben, dass sich deren Anzahl zwischen 1960 und 1990 verfünffacht hat beziehungsweise der finanzielle Schaden um das Zehnfache gestiegen ist.[5] Ähnliche Entwicklungen sind bei den Man-Made -, das heißt bei den von Menschen verursachten, Katastrophen zu verzeichnen. Deren Anzahl stieg seit den siebziger Jahren stetig an und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 2005 mit über 250 Ereignissen.[6]

Dass dem Katastrophenmanagement eine wachsende Bedeutung zukommt, zeigt der jährliche Etat im Finanzhaushalt der Deutschen Bundesregierung. Demnach gab das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Jahr 2011 rund 105 Millionen Euro für den Katastrophenschutz beziehungsweise die Katastrophenhilfe aus.[7] Finanzielle Mittel, die im Vergleich zu dem steigenden Schadensvolumen gering erscheinen.

Um diese Differenz zu verringern, beschäftigen sich heute unterschiedliche Organisationen mit dem Thema des Disaster Managements.[8] Im Bereich der Forschung sind hierzu ver- schiedenste Initiativen angestoßen worden.[9] Die Herausforderung besteht darin, die zur Ver- fügung stehenden Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Dabei sind beispielsweise Themen zum Einsatz von Ressourcenplanungssystemen zur Optimierung der Katastrophenlogistik oder der Einsatz von Geoinformationssystemen zur besseren Integration von Geoinformati- onsquellen von Bedeutung.[10] Systeme, wie das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) oder das Open-Source System Sahana sind bereits heute bewährte Disaster Manage- ment Tools.[11]

Wer gegen Katastrophen effektiv vorgehen beziehungsweise deren Folgen minimieren will, ist nicht allein auf die Existenz von Daten angewiesen, sondern muss sie auch sinnvoll verwerten können.[12] Diese Daten bilden das Fundament, wie staatliche Behörden und Hilfsorganisationen auf Katastrophen und Notlagen reagieren. Hierbei kann die richtige Information zur richtigen Zeit über Menschenleben entscheiden und Kosten minimieren.

Der Fachbereich, der sich mit dem Management von Prozessen und Informationen auseinandersetzt, ist das Business Process Management (BPM). Aufgabe ist es, Informationen zielorientiert in die Automatisierung und Optimierung von Prozessen einzubinden. Insofern stellt sich die Frage, ob Verfahren aus der Entscheidungsunterstützung (EU) beziehungsweise dem BPM Potenziale auf den Katastrophenmanagementprozess übertragen können und inwieweit sie zu dessen Optimierung beitragen.

Ziel der Arbeit ist, die Übertragbarkeit der Critical Path Method (CPM) und des Analytical Hierarchy Process (AHP) auf Disaster Response (DR)-Prozesse zu untersuchen. Dabei soll die Frage beantwortet werden, ob die verwendeten Verfahren für die Prozessadaption im DRProzess geeignet sind. Hierfür werden die Verfahren zunächst methodisch vorgestellt und anschließend auf Grundlage der Informationsbasis in der DR verglichen. Ausgehend von dem potentiellen Nutzen des BPM und der EU im DR - Prozess werden die Methoden auf Grundlage ihrer Stärken und Schwächen kritisch beurteilt. Abschließend werden die Methoden an einer Fallstudie getestet und auf ihre Übertragbarkeit bewertet.

Die Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in zwei Bereiche. Im ersten Teil werden die Grund- lagen des Katastrophenmanagements und der EU erläutert. Das Kapitel zum Katastrophen- management beschäftigt sich hierzu mit der Abgrenzung des Katastrophenbegriffs bezie- hungsweise mit den Typologien von Katastrophen. Die Festlegung einer eindeutigen Kata strophenklassifizierung bildet den Rahmen für den informationstechnischen Vergleich der Methoden in den folgenden Kapiteln. Außerdem werden die Potenziale des BPM in der DR dargestellt. Den Schwerpunkt bilden die Betrachtungen zum Katastrophenmanagementprozess. Hier wird die DR in den Managementprozess eingeordnet und ein grundlegender Überblick über den rechtlichen Rahmen beziehungsweise die informationstechnische Rechtsbasis des Katastrophenmanagements in Deutschland gegeben.

Anschließend werden im Kapitel zur EU der Begriff erklärt sowie das Grundkonzept zum Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage beschrieben. Dieses Konzept dient als Grundla- ge für die späteren Betrachtungen der Algorithmen. Daneben werden die Anforderungen an die EU in der DR erklärt und die Potenziale der EU im DR- Process erläutert. Den Kern des Kapitels bilden die Darstellung der grundlegenden Inhalte der Algorithmen und die Beschrei- bung des Auswahlprozesses.

Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Analyse der ausgewählten Verfahren. Aufbauend auf den Grundlagen des Katastrophenmanagements werden zu Beginn das Informationsange- bot in der Katastrophenbewältigung und der Informationsbedarf der Verfahren gegenüberge- stellt sowie eine Kategorisierung für deren Vergleich definiert. Im Mittelpunkt steht die Prü- fung der Verfahren auf ihre Übertragbarkeit. Hierzu sind allgemeine Annahmen formuliert, die das Rahmenkonzept für die Verfahrensbetrachtungen respektive die anschließende Fall- studie bilden. Aufbauend auf der Gegenüberstellung der Stärken und Schwächen der Metho- den im DR- Process, veranschaulicht die Einführung einer Fallstudie die funktionale und prak- tische Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Methoden. Zum Schluss werden die Me- thoden anhand definierter Kriterien auf ihre Übertragbarkeit überprüft und bewertet.

2 Grundlagen des Disaster Managements

Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen des Katastrophenmanagements erläutert. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Begriffe der Katastrophe und des Katastrophenmana- gements. Als Basis für die EU wird ein Katastrophenschema erstellt und der rechtliche Rah- men der Katastrophenthematik erklärt. Dabei steht die juristische Existenzbegründung des Katastrophenmanagements beziehungsweise der Informationsbeschaffung für die DR im Fo- kus.

2.1 Katastrophe - Begriff und Definition

„Im Alltagsgebrauch findet der Katastrophenbegriff für ganz Verschiedenes Verwendung. Ein persönlicher Schicksalsschlag kann damit ebenso wie ein Börsencrash, ein Atomgau, ein Terroranschlag, […] oder der Klimawandel bezeichnet sein.“[13]

Historisch ist der Begriff der Katastrophe bis in das 13. Jahrhundert vor Christus zurückzuver- folgen.[14] Wissenschaftlich leitet er sich von dem altgriechischen Wort ‚καταστροφή‘ (katástréphein) ab und stellt eine Komposition aus den Wörtern katá ‚herab, nieder‘ und stréphein ‚wenden‘ dar.[15] Übersetzt bedeutet der Begriff ursprünglich ‚die Wendung‘ oder ‚der Umsturz‘.[16] Der griechische Dichter Aisychlos verwendete den Begriff erstmalig 456 vor Christus in seinem Werk ‚Die Schutzflehenden‘ im Sinn der Unmöglichkeit, einem Konflikt auszuweichen.[17]

Die moderne Definition des Katastrophenbegriffes begann im 17./18. Jahrhundert.[18] Begründer dieses Umdenkens war Immanuel Kant.[19] Er ging in seinen Schriften zum Erdbeben von Lissabon vom 1. November 1755 erstmals von geologischen Ursachen aus.[20] Dieses Ereignis stellte einen Wendepunkt im theologischen, naturwissenschaftlichen und philosophischen Verständnis des Katastrophenbegriffes dar.[21]

Heute wird der Begriff Katastrophe uneinheitlich benutzt.[22] Ursache hierfür ist neben dessen unscharfer Abgrenzung in der Literatur auch die Berichterstattung in den Medien.[23] Die Be- wertung eines Ereignisses als Katastrophe hängt dabei stark von dem Wertungssystem des jeweiligen Betrachters beziehungsweise der handelnden oder zuständigen Organisationen ab.[24] Entscheidend sind solche Bewertungskriterien für die Aufnahme von Katastrophen in statistische Berichte oder Katastrophendatenbanken, wie zum Beispiel den NatCatService der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, da sie feste Vergleichsmerkmale benötigen, um verifizierte Ergebnisse zu geben.[25] So wird beispielsweise in Europa nach abendländischer Definition beurteilt.[26]

„Der Katastrophenbegriff hat in den letzten Jahren eine Erweiterung erfahren, die von lokalen Naturkatastrophen bis zu weltumfassenden Umweltkatastrophen reicht.“[27] Aus diesem Grund haben sich Gesellschaften unterschiedlicher Disziplinen und Fachrichtungen mit dem Thema auseinandergesetzt. Eine erste wissenschaftliche Definition zu dieser Thematik hat Charles Fritz im Jahr 1961 entworfen, als er den Begriff Katastrophe als „ an event concentrated in time and space, in which a society or one of its subdivisions undergoes physical harm or so- cial disruption, such that all or some essential functions of the society or subdivision are im- paired[28] definiert hat. Mittlerweile existiert eine Vielzahl an nationalen und internationalen Definitionen zum Katastrophenbegriff.[29] So haben unter anderem das Department of Humani- tarian Affairs der Vereinten Nationen, das United Nations Office for Risk Reduction oder die International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies (IFRC) eigene Glossare zum Katastrophenbegriff beziehungsweise -management entwickelt.[30]

In Deutschland ist die Situation ähnlich. Hier beschreibt das Katastrophenschutzgesetz (KatSG) von 1999 in einer Änderung vom Januar 2004 den Katastrophenbegriff sinngemäß als Großschadenereignis, welches das Leben oder die Gesundheit von Menschen respektive bedeutsamer Rechtsgüter gefährdet und ohne eigene Mittel nicht bewältigt werden kann.[31] Gleichzeitig finden sich in den Definitionen der Bundesländer größere Abweichungen.[32] Zur Vermeidung von potenziellen Problemen, die aus einem uneinheitlichen Begriffsverständnis resultieren, haben sich in Mitteleuropa sowohl die österreichischen als auch die deutschen Normungsinstitute (DIN) mit dem Begriff befasst. Die österreichische Norm (ÖNORM) S 2304 zum integrierten Katastrophenmanagement beinhaltet rund 120 Begriffe und Definitio- nen.[33] Sie beschreibt eine Katastrophe als „Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit […], die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in außergewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschä- digt werden und die Abwehr […] einen durch ene Behörde koordinierten Einsatz […] erfor- dert“[34]. In Deutschland wird der genormte Katastrophenbegriff differenzierter betrachtet. Hier wird zwischen drei Ereignissen, dem Großschadensereignis, dem Massenanfall und der Kata- strophe, unterschieden.[35] Allen drei Begriffen ist gemein, dass sie von einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie großen Sachschäden ausgehen. Unterschiede sind hin- gegen in der Art der Bewältigung zu erkennen, die bei einem Massenanfall beziehungsweise einer Katastrophe mit Mitteln des einfachen Rettungsdienstes nicht bewältigt werden kann. Die Disparität bei der Kategorisierung des Schadensfalles als Katastrophe liegt in der Ausru- fung des Katastrophenzustandes.[36]

Neben diesen Definitionen ist die Katastrophenthematik auch in anderen Disziplinen aus un- terschiedlichen Blickwinkeln betrachtet worden. In den Sozialwissenschaften werden Kata- strophen zum Beispiel als langfristige soziale Prozesse verstanden, die sowohl zu Katastro- phen führen als auch durch diese ausgelöst werden können.[37] In der Soziologie wird der Be- griff hingegen als radikaler sozialer Wandel definiert, welcher oft mit dem Versagen von ge- sellschaftlichen Schutzmechanismen einhergeht.[38] René Thom, Mathematiker und Philosoph, definierte die Katastrophe mit Hilfe von diskontinuierlichen mathematischen Funktionen und schuf so 1972 die Voraussetzungen für die Katastrophentheorie.[39] Andere Fachrichtungen, wie die Ökonomie, Psychologie, Katastrophenmedizin, Ethnologie oder Geografie, haben sich ebenfalls mit dem Begriff beschäftigt.

In dieser Arbeit wird der Katastrophenbegriff nach der Definition des BBK behandelt, welche die Katastrophe als „ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Men- schen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnli- chem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt […] werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrich- tungen unter einheitlicher Führung […] zur Gefahrenabwehr tätig werden“[40] beschreibt.

Auf Grundlage dieser Definitionen lässt sich schlussfolgern, dass Katastrophen (engl. Disas- ter), einen Mehrebeneneffekt ausüben, der sich auf verschiedene Schichten der Gesellschaft auswirkt.[41] Deshalb ist es wichtig, solche Ereignisse strategisch, taktisch und operativ zu managen.[42] Der genaue Prozess wird in Kapitel 2.3 vorgestellt.

2.2 Katastrophentypologien

Katastrophen können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Dabei haben große Be- hörden, wie das BBK oder die Vereinten Nationen, eigenständige Einteilungen. Beispielswei- se klassifizieren die Vereinten Nationen Katastrophen nach bestimmten Risikogruppen.[43] Sie unterscheiden zwischen Umweltzerstörung, Naturgefahren, technologischen Gefahren und anderen Gefahren. Hierzu werden Naturgefahren weiterhin ursachenspezifisch in meteorolo- gisch, hydrologisch-glaziologisch, geologisch-geomorphologisch, biologisch oder extrater- restrisch differenziert.[44]

Andere Einteilungen beschäftigen sich direkt mit dem Gefahrentyp.[45] Hierbei werden Katastrophen nach der Dauer des Ereignisses, das heißt Attributen wie Vorwarnzeit oder Prozessdauer, gruppiert.[46]

Im Jahr 1988 entwickelte der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Um- weltveränderungen eine Kategorisierung in Anlehnung an Namen aus der griechischen My- thologie.[47] Dabei wurden Begriffe wie Medusa, Zyklop oder Schwert des Damokles als an- schauliche Bezeichnung für Risikogruppen verwendet, um die Schwere der Katastrophen zu symbolisieren.[48]

International übergreifende Typologien gehen aus den Jahren des Kalten Krieges hervor. Zu dieser Zeit wurde der Begriff von ABC-Gefahren, sprich atomar, biologisch und chemisch (ABC), geprägt.[49] Heute sind in dieser Typologie zusätzlich die Buchstaben D, E und F integriert. Diese stehen für Angriffe auf das Datennetz (D), Angriffe mit elektromagnetischen Wellen (E) sowie mechanisch-thermische Angriffe (F).[50]

Die Entwicklung zeigt, dass es zunehmend zu Wechselwirkungen zwischen natürlichen und anthropogenen Katastrophenursachen kommt.[51] Das BBK hat in diesem Zusammenhang Ka- tastrophen nach chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen (CBRN) Ereignissen unterschieden.[52] Unter nuklearen Situationen sind alle Gefahren zu verstehen, die durch Kernbrennstoffe oder durch nukleare Kettenreaktionen verursacht werden.[53] Radioaktive Er- eignisse hingegen umfassen alle Gefahren, die von energiereicher ionisierter Strahlung ausge- hen.[54]

Betrachtet man die Problematik der EU, lassen sich drei Katastrophenkategorien differenzie- ren. Demnach unterscheiden sich P-, G- und B-Katastrophen hinsichtlich des Informations- standes über Schadensort, -zeit, -art und -umfang.[55] P-Katastrophen stellen in diesem Zusam- menhang vorhersehbare Katastrophen dar, da sie alle Informationen beinhalten und der Kri- senstab somit bereits vor Eintritt der Katastrophe reagieren kann. Im Fall von G-Katastrophen besitzt man lediglich Informationen über den Umfang und die Art der Katastrophe. Demzu- folge können hier erst nach Eintritt der Katastrophe Maßnahmen eingeleitet werden. B- Katastrophen hingegen bezeichnen Schadensfälle, über deren Eintreten keinerlei Informatio- nen verfügbar sind. In diesem Fall können weder Musterlösungen noch Einsatzpläne zu Hilfe genommen werden. In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf P- und G-Katastrophen.

Eine andere Gliederung hat B. Hamm in seinem Buch ‚Umweltkatastrophen‘ vorgestellt. Grundlage der Betrachtungen sind vier Typen von Disastern, welche den zunehmenden Grad der Einflussnahme des Menschen auf Katastrophen beschreiben.[56] Entsprechend dieser Klas- sifizierung definiert Typ I isolierte Naturereignisse, auf die der Mensch keinen Einfluss hat, und Typ IV Katastrophen, die der Mensch mit Absicht verursacht hat, wie Kriege oder Völ- kermord.[57]

Gröbere Typologien gehen von technischen, menschlichen oder natürlichen Ereignissen aus. Zu beachten ist, dass die hier genannten Klassen, detailliert betrachtet, destabilisierende Er- eignisse sind, die sich zu Katastrophen entwickeln können. „Dabei ist allgemeiner Konsens, dass extreme [Ereignisse] erst dann zu einer [Katastrophen] führen, wenn der Mensch durch sie oder eine ihrer Folgen betroffen ist und nicht in der Lage ist, mit diesen umzugehen.“[58] Inwieweit sich solche Ereignisse zu Katastrophen entwickeln, wird durch das Katastrophenrisiko ausgedrückt. Demnach ist ein gesteigertes Katastrophenrisiko durch die Anfälligkeit einer Gesellschaft gekennzeichnet.[59]

Die folgende Abbildung 1 zeigt eine Einteilung von Katastrophen als Grundlage für die weiteren Betrachtungen der Arbeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Katastrophentypologie

(Quelle: Eigene Darstellung: In Anlehnung an: DRK (2013); BBK (2013c); BBK (2013f), S. 1ff.; Munich Re (2011), S. 4; Pauli, A./Hornberg, C. (2006), S. 1; Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 22ff.; Klein, N. (2004), S. 4f.; DKKV (2002), S. 4f.)

Auf der ersten Ebene der Abbildung werden die drei Grundtypen Man-Made -, ökologische und Naturkatastrophen unterschieden. Ökologische Katastrophen sind allgemein mit Umwelt- katastrophen gleichzusetzen.[60] Sie beschreiben Schadensfälle, die Wechselbeziehungen zwi- schen Organismen und ihrer Umwelt aufweisen.[61] Deshalb wurden sie in der Abbildung be- wusst zwischen Man-Made und Naturkatastrophen gesetzt. Auf der zweiten Ebene befinden sich die jeweiligen Subtypen. Im Fall der Naturkatastrophen beschreiben die Subtypen ele- mentare Ursachen, während sich Man-Made -Katastrophen zum einen an den CBRN-Gefahren orientieren und zum anderen um gesellschaftliche und technogene Katastrophen erweitert wurden.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beschreibt neben den Natur-, Man-Made - und Umweltkata- strophen eine vierte Kategorie, die stillen Katastrophen.[62] Stille Katastrophen sind Ereignisse, die aus globaler Sicht unbeachtet bleiben, aber bis zu 90 Prozent aller Katastrophen weltweit ausmachen.[63] Sie fordern weniger Opfer, verursachen weniger Schaden und werden nicht so medienintensiv dargestellt.[64] Infolgedessen fehlen zur Bekämpfung und Beseitigung dieser Katastrophen Gelder, Ressourcen und grundlegende humanitäre Hilfe. Dieser Katastrophen- typus wird von allen Gefahrenquellen beeinflusst, da jede Katastrophe still verlaufen kann. (Abbildung 1, grauer Kasten)

2.3 Katastrophenmanagement - Definition und Prozess

Angesichts der Vielzahl und Komplexität von Katastrophen wird klar, dass das Katastrophenmanagement ein umfassender Prozess ist.[65] Ereignisse wie das Seebeben von Thailand oder der Tsunami in Japan machen die Anfälligkeit und die Abhängigkeit von kritischen Infrastrukturen deutlich.[66]

Das Katastrophenmanagement zählt daher zu einem der drei Forschungsschwerpunkte des Helmholtz-Erdbeobachtungssystems.[67] Es bietet Lösungsansätze zur Unterstützung der Kommunikation und sorgt für einen effizienteren Kommunikationsverlauf vor, während und nach Katastrophen.[68] Zeitgleich ermöglicht es, sowohl Handlungen als auch bestimmte Hand- lungsabläufe zu steuern und zu optimieren. Dabei beruht das Disaster Management auf drei strategischen Säulen.[69] Erstens gilt es, das Leben zu schützen. Zweitens soll beziehungsweise muss man zu jedem Zeitpunkt auf Katastrophen vorbereitet sein. Drittens soll die Gesundheit und Existenz der Menschen gesichert und deren Rehabilitation gefördert werden. Basis für die strategischen Pfeiler sind die definierten Grundlagen des Katastrophenbegriffs.

Das Austrian Standards Institute (ASI) beschreibt Katastrophenmanagement als „Gesamtheit aller aufeinander abgestimmter Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung, Ka- tastrophenvorsorge, Katastrophenbewältigung und Wiederherstellung“[70]. R. Dikau und J. Weichselgartner definieren Katastrophenmanagement als gesamten „systematische[n] Prozess der Katastrophenvorsorge und -nachsorge […], der [zur] Vermeidung [einer zukünftigen] und Bewältigung einer [stattgefundenen] Katastrophe führt“[71]. Ähnliche Definitionen sind in den Zielsetzungen des International Strategy for Disaster Reduction Committee und dem Hyogo Framework for Action festgehalten.[72] Aufgabe ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Re- duktion des Katastrophenrisikos. Allen gemeinsam ist, dass sie von einem zyklischen Modell ausgehen. Insofern stellt das Katastrophenmanagement kein zeitlich limitiertes Einsatzverfah- ren dar, sondern einen kontinuierlichen Prozess.[73]

Analoge Ablaufmodelle sind in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts aus der Katastro- phensoziologie entwickelt worden.[74] Das erste bekannte Modell zum Katastrophenmanage- mentzyklus, das sogenannte Sequence Pattern, wurde 1932 von L. Carr vorgestellt.[75] Alterna- tive Schemata stammen aus den fünfziger und sechziger Jahren. Mit der Gründung der ameri- kanischen Federal Emergency Management Agency (FEMA) ist im Jahr 1979 die erste Be- hörde gegründet worden, die alle Phasen des Managementzyklus in sich vereint hat.[76] Das Prevention-, Preparedness-, Response- und Recovery -Modell ist das amerikanische Pendant zum europäischen Modell.

Dadurch, dass das Katastrophenmanagement Angelegenheit eines jeden Staates ist, existieren verschiedene Definitionen, allerdings keine Eindeutige.[77] E. J. Plate, Professor am Karlsruher Institute of Technology, begründet diesen Sachverhalt damit, dass sich das Katastrophenmanagement zu einer integrierenden Aufgabe entwickelt hat, wodurch sich regionale und anwendungsspezifisch unterschiedliche Ansätze formuliert haben.[78] Diese unterscheiden sich sowohl in der Phasenanzahl als auch in ihrer Terminologie.[79]

In dieser Arbeit wird Katastrophenmanagement als kontinuierlicher zyklischer Prozess ver- standen, der die vier Phasen der Katastrophenvermeidung (Prevention), Katastrophenvorsorge (Preparedness), Bewältigung (Response) und Wiederherstellung (Recovery) beinhaltet. Paral- lel zu diesen Phasen findet ein Evaluierungsprozess statt, der die Maßnahmen zu Auswer- tungs- und Verwertungszwecken dokumentiert. Abbildung 2 zeigt diesen Prozess.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Katastrophenmanagementzyklus

(Quelle: Eigene Darstellung: In Anlehnung an: Reinhardt, W./Gálicz, E./Hossain, I. (2013), S. 178; ÖRK (2007), S. 7ff.)

Neben der Evaluierung können die vier Phasen in zwei Teilbereiche unterteilt werden: den Katastrophenschutz, bestehend aus Vermeidung und Vorsorge, und die Katastrophenhilfe, zusammengesetzt aus Bewältigung und Wiederherstellung.[80]

Jeder Phase des Managementzyklus sind bestimmte Aufgaben und Funktionen zugeordnet. Angefangen bei der Vermeidung, die sich mit Überwachungs- und Aufklärungstätigkeiten beschäftigt, bis zur Recovery, die sich mit der langfristigen Wiederherstellung des Zustandes vor der Katastrophe auseinandersetzt.

Gemäß ihrer Definition deklariert die ÖNORM S 2304 die Katastrophenvermeidung, auch Mitigation, als „Gesamtheit aller vorbeugenden Maßnahmen zur Minimierung der Eintritts- wahrscheinlichkeit und der Auswirkungen einer Katastrophe“[81]. Im Bereich der Vorsorge werden alle „vorbereitenden Maßnahmen zum Abwehren und Bekämpfen der Gefahren und Schäden, die von einer möglichen Katastrophe ausgehen können“[82], zusammengefasst. In dieses Teilsegment fallen Aktivitäten wie die Einrichtung von Frühwarnsystemen, die Auf- stellung von Rettungskräften oder die infrastrukturelle Vorsorge. Außerdem werden Katastro- phenübungen zur Schulung des Personals und zur Bereitschaft der Informationstechnik (IT) durchgeführt. Typische Verfahren sind zum Beispiel Risiko-, Worst-Case - oder Bedrohungsanalysen, aber auch Verfahren zur Verbesserung der Kommunikation.[83]

Die Preparedness folgt im Zyklus der Vermeidung und stellt eine Kombination aus Vorbeugung und Vorbereitung dar.[84] In der Literatur wird noch ein dritter Teilbereich der Prepared ness angegeben, der von E. J. Plate als Risikoeinschätzung bezeichnet wird, während der IFRC die Bereitschaftserhöhung als dritten Baustein ansieht.[85]

Die Phase der Bewältigung setzt direkt nach beziehungsweise während einer Katastrophe ein. Sie wird von der ÖNORM als „Gesamtheit aller Maßnahmen der Behörden, Einsatzorganisa- tionen und […] Einrichtungen […] mit dem Ziel, die von einer Katastrophe herbeigeführten Gefahren und Schäden abzuwehren und zu bekämpfen [...]“[86] definiert. Das Vorhandensein der richtigen Information zum richtigen Zeitpunkt spielt speziell in dieser Phase eine wichtige Rolle.[87] Aufgrund der sich rasch ändernden Situationen kommen hier zeitlich limitierte Maß- nahmen zur Minderung der Auswirkungen von Katastrophen zum Einsatz.[88] Aus diesem Grund werden vorrangig Verfahren eingesetzt, die einerseits flexibel mit den Situationswech- seln umgehen können und andererseits auch für einen Laien zu bedienen sind. Zudem lässt sich die Katastrophenbewältigung in drei Ebenen einteilen. Je nach Art und Umfang der Kata- strophe setzt sich die DR aus der taktischen, operativen und strategischen Ebene zusammen.[89] Sie unterscheiden sich aufgabenspezifisch und werden von S. Jachs nach Zuständigkeit auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene unterteilt.[90] Andere Einteilungen gehen zum Beispiel auf die strategische, taktische und operative Informations- und Kommunikationsstruktur ein.[91]

Die Wiederherstellung oder Recovery schließt den Kreislauf. In diesem Abschnitt des Ma- nagementzyklus stehen der Wiederaufbau und der Beginn von zukünftigen Präventionsmaß- nahmen im Vordergrund.[92] Recovery und Response konzentrieren sich dabei vorrangig auf gefahrenminimierende und logistische Probleme, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Regelung der Verfügbarkeit von Wasser, Nahrung, Medizin und Unterkünften.[93] Hilfsorganisationen, wie die World Health Organization oder das DRK, managen neben den Behörden den Wiederaufbau und die Versorgung.

Die Bewältigung und Wiederherstellung können zeitlich unterschieden werden. Während die Response über einen kurzfristigen Zeitraum in den ersten Stunden der Katastrophe aktiv ist, kann die Wiederherstellung über eine lange Frist von Monaten bis zu mehreren Jahren andau- ern.[94]

2.4 Business Process Management Potenziale im Disaster Response Process

Die Vorbereitung auf extreme und neuartige Naturereignisse, Man-Made - oder ökologische Katastrophen erfährt eine zunehmende Bedeutung in der DR. Zur besseren Koordination der Aktivitäten erarbeiten Organisationen wie das BBK oder die FEMA Einsatzpläne für ver- schiedene Katastrophen. Diese Einsatzpläne entsprechen dabei klassischen Geschäftsprozes- sen.[95] Ziel ist es, „die Wirtschaftlichkeit der Informationsmodellierung zu erhöhen, indem sie Ausgangslösungen zur Verfügung stellen, die im Zuge ihrer Anwendung bedarfsgerecht mo- difiziert werden können“[96]. Sofern diese Pläne im System modelliert sind, bieten sie eine Vielzahl von Vorteilen.[97] Insofern repräsentieren Einsatzpläne Basiskonzepte für DR- Prozesse, die an individuelle Katastrophenszenarien angepasst werden können.

Durch den Einsatz von adaptiven Workflow Management -Systemen, als Vertreter für das BPM, ist eine effiziente Verwaltung der Konzepte möglich.[98] Dabei sind die Prozesse sowohl auf horizontaler als auch auf vertikaler Ebene modellierbar. Gleichzeitig realisiert die Nutzung von adaptierbaren Workflows das Recyceln einzelner Prozessbausteine.[99] Entsprechend ist eine manuelle oder automatisierte Adaption des Prozesses möglich. Außerdem können Prozessabläufe simuliert und deren Entwurfsalternativen bewertet sowie Machbarkeits- und Plausibilitätsanalysen durchgeführt werden.[100]

Adaptive Workflow Management -Systeme eruieren den Arbeitsfluss anhand definierter Re- geln. Sie leiten den Einsatz von Ressourcen und dienen als Überwachungs- und Kontrol- linstanz.[101] Das Fehlen von Ressourcen kann im Katastrophenmanagement Engpässe verursa- chen, die zu Verzögerungen führen. Insbesondere in der Phase der DR, wo große Mengen an Informationen und Ressourcen wie Material, Fahrzeuge oder Personal bewegt und benötigt werden, ist der Einsatz von Workflow Management -Systemen von großem Vorteil.

Das System kann hierbei entscheidungsunterstützend in die Verwaltung und Verteilung ein- greifen und dem Anwender mögliche Lösungsalternativen vorschlagen.[102] Gleichzeitig hilft der Einsatz des Workflow Management -Systems dem Nutzer bei der Echtzeitverifizierung der Prozessadaptionen und integriert damit Ablaufkontrollen in den Prozess des Katastrophenma- nagements.[103] Somit bietet die Verwendung auf operativer Ebene eine deutliche Zeiterspar- nis.[104] Zudem trägt der Einsatz zur Maßnahmendelegation auf allen Ebenen der DR bei.

Durch die Umsetzung der Methoden und den Einsatz von Workflow Management -Systemen wird ein zusammenhängender objektiver Blick auf die unterschiedlichen Prozesse im DR- Management ermöglicht. Dabei muss das System mit variablen Situationen, Ressourcen- und Informationsrestriktionen oder adaptiven Konsequenzprognosen rechnen.[105] Die effiziente und flexible Ausführung des DR-Prozess ist entscheidend für das Überleben und die Sicher- heit von Menschen.[106]

Vergleicht man beide Disziplinen, stellt sich heraus, dass noch Schwierigkeiten bestehen, BPM-Potenziale auf das DR-Management zu übertragen.[107] Dabei bezieht sich die Gegensätz- lichkeit einerseits auf die Dynamik und Interaktivität des Katastrophenmanagements auf Pro- zessebene, andererseits auf die Sequentialität der Prozesse im BPM. Außerdem können DR- Prozesse nicht isoliert betrachtet werden. Im Gegensatz zum BPM existieren hier temporale Abhängigkeiten zwischen den Aktivitäten. Im BPM ist die Modellierung von zeitlichen Ab- hängigkeiten hingegen nur grob möglich, so dass sich Abhängigkeiten größtenteils auf Daten beziehen.

Im DR- Process ist Veränderung und Anpassung Normalität.[108] Gleichzeitig existiert eine Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Systemen. Zudem muss es möglich sein, ad-hoc neue Schnittstellen einzufügen.[109] Der Aufbau eines DR Workflow Management -Systems bietet hier Möglichkeiten, die Vorteile von Workflow Management -Systemen zu übertragen und für das Disaster Management zu optimieren.

2.5 Rechtliche Grundlagen des Disaster Managements

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die deutsche Rechtsprechung. Erörterun- gen zu europäischem oder internationalem Recht würden den Umfang der Arbeit übersteigen.

Das Katastrophenmanagement ist durch eine Vielzahl von Gesetzen in das deutsche Rechts- system integriert. Dabei erhebt das Katastrophenrecht nicht den Anspruch, die Katastrophe selbst zu regeln, sondern vielmehr präventiv durch Katastrophenvorsorge und -bekämpfung einzugreifen.[110] In diesem Zusammenhang wurde im März 2004 das Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) verabschiedet, wel- ches im § 2 Abs. 1 BBKG dessen Aufgaben definiert.[111] Das BBK stellt dabei ein zentrales Organisationselement für den Zivil- und Katastrophenschutz dar. Diese Schutzfunktion ist im Grundgesetz (GG) verankert.

Im Art. 1 Abs. 1 GG heißt es, dass „die Würde des Menschen […] zu schützen […]Verpflichtung“[112] ist. Demnach ist es die Aufgabe der Bundesrepublik, vertreten durch Bund und Länder, die Bevölkerung vor etwaigen Gefahren zu schützen. Diese Aufforderung wird in Art. 2 Abs. 2 GG durch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben bezie- hungsweise Freiheit der Person erweitert.[113] Geltendes Recht kann jedoch durch das GG oder andere Gesetze im Katastrophenfall beschränkt werden.[114] Beispielsweise kann das Recht auf Freizügigkeit, das heißt seinen Wohnsitz selbst zu wählen, durch Seuchengefahr, drohende Gefahren für die demokratische Grundordnung oder durch Naturkatastrophen eingeschränkt werden.[115] Gleiches gilt für die Unverletzlichkeit der Wohnung. Bezüglich dieses Rechtes sind im Art. 13 Abs. 7 GG mögliche Eingriffe und Beschränkungen beschrieben, zum Bei- spiel zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.[116] Im Einzelnen werden die genannten Grundrechte durch Art. 17a Abs. 2 GG und § 31 Zivilschutzund Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) direkt beschränkt. Weitere Einschränkungen finden sich in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder.[117]

Nach dem Eintritt einer Katastrophe ist eine geregelte medizinische und soziale Versorgung der Betroffenen notwendig. Die Bundesrepublik ist an dieser Stelle durch den Gleichheitsgrundsatz in der Pflicht, den Zugang zu Hilfsgütern gerecht zu gestalten.[118] In der Praxis obliegt diese Entscheidung meist Expertenstäben oder medizinischem Personal. Ebenso ist der Staat dazu aufgefordert, Katastrophenhilfe zu leisten.[119]

Dass es im Notfall neben geeigneten materiellen Quellen auch auf physische Ressourcen an- kommt, ist in Art. 12 Abs. 1 GG beschrieben. Die garantierte Berufsfreiheit wird tangiert, wenn Personen beziehungsweise Unternehmen im Katastrophenfall Aufgaben diktiert be- kommen.[120] Einzelne Personen können in diesem Zusammenhang zwischen drei und fünf Tagen zum Katastrophendienst verpflichtet werden.[121] Diese Verpflichtung wurde durch das Bundesverfassungsgesetz nach Art. 12 Abs. 2 GG als allgemeine Tätigkeit und nicht als Zwangsarbeit deklariert.

Neben der rechtlichen Grundlage ist im Katastrophenmanagement auch eine geeignete informative und infrastrukturelle Ebene zu gestalten. Hierfür können neben öffentlichen Behörden auch private Unternehmen und Hilfsorganisationen hinzugezogen werden.[122] Im Folgenden werden nach der Existenzbegründung des Katastrophenmanagements durch das GG die rechtlichen Informationsschnittstellen der DR vorgestellt.

Um eine ausreichende meteorologische Datenbasis zur Verfügung zu haben, ist unter anderem die Mitarbeit des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gesetzlich geregelt.[123] Der DWD unter- stützt den Bund mit detaillierten Prognosen und Berichten zum Wettergeschehen, der Bereit- stellung, Archivierung und Dokumentation meteorologischer Daten und Produkte sowie der Herausgabe von Warnungen.[124] Als zentrale Wetterdienstorganisation des Bundes arbeitet der DWD auf Grundlage des Single-Voice -Prinzips mit verschiedenen Bundesämtern zusammen, wie zum Beispiel dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesumweltministerium oder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.[125] Neben der Versorgung mit meteorologischen Daten ist im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG) die Ver- sorgung mit technischen Geräten im Katastrophenfall festgelegt.[126] Die Verbreitung von Ge- fahrendurchsagen beziehungsweise die Sendung von Informationen über den öffentlichen und privaten Rundfunk sind in der Rundfunkvereinbarung von 2008 beschrieben.[127] Hierzu wird im § 1 ff. der Vereinbarung dessen Umfang, Verbreitung und Struktur erläutert.

Auf infrastruktureller Ebene sind im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Gesetz zur Siche- rung der Verkehrsleistungen (VerkLG) die Bereitstellung von Verkehrsmitteln und Infrastruk- tur, das heißt Straßen-, Schienen-, See-, Luft- und Kommunikationswege, geregelt.[128] § 2 Abs. 2 Ziffer 3 ROG bezieht sich hierzu auf den Schutz kritischer Infrastrukturen.[129] Diese sind laut Gesetz „Organisationen und Einrichtungen […] für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall […] nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen […] oder andere dramatische Folgen eintreten“[130] können. Das Bundesministerium des Innern definiert neun kritische Sektoren, darunter Wasser, Ernährung und Gesundheit, die laut § 2 Abs. 3 ROG zu schützen sind.[131] Eine umfangreiche Übersicht zu den das Katastrophenrecht betref- fenden Gesetzen findet sich in der Literatur.[132]

3 Grundlagen der Entscheidungsunterstützung

Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen der EU beschrieben. Den Anfang bilden die theoretischen Grundlagen zur EU und der Informationstheorie. Darauf aufbauend sind die Anforderungen an die EU beziehungsweise die Entscheidungsunterstützungssysteme (EUS) formuliert. Die Verbindung zur DR stellen die Nutzenbetrachtungen der EU im DR- Process dar. Abschließend werden die zu untersuchenden Methoden CPM und AHP in den Grundlagen beschrieben.

3.1 Entscheidungsunterstützung - Begriff und Definition

Der Münchner Hirnforscher E. Pöppel behauptet, dass wir täglich rund 20.000 Entscheidungen fällen.[133] Viele dieser Entscheidungen treffen wir allerdings unbewusst, wie das morgendliche Zähneputzen oder den Arbeitskollegen zu grüßen.

Historisch hat die Disziplin der EU ihre Wurzeln kurz vor Beginn des zweiten Weltkrieges.[134] Britische Militärforscher haben damals nach Wegen gesucht, das Radar besser in den Einsatz zu integrieren. Auf zivilem Wege ist versucht worden, Methoden aus anderen naturwissenschaftlichen Bereichen einzubinden.

Unter EU versteht man im Allgemeinen Funktionen einer Software, die früh in den Prozess der Entscheidungsfindung eingreifen und das Fällen einer Entscheidung erleichtern sollen.[135] Demzufolge sind EUS beziehungsweise Decision Support Systems (DSS) computergestützte Planungs- und Informationssysteme, die die Führungsebene bei der Entscheidungsvorberei- tung unterstützen, indem sie relevante Informationen verdichten und dem Entscheidungsträger in geeigneter Form präsentieren.[136] Eine einheitliche und allgemeine Definition des Begriffs EU existiert jedoch nicht.[137]

Gemessen an der Anzahl der Veröffentlichungen hatte die EU ihren Höhepunkt in den achtziger Jahren.[138] Dieser Trend flaute allerdings nach 1990 ab, da die zur Realisierung benötigten Mittel, das heißt Computerkapazitäten und Rechenleistung, nicht vorhanden waren beziehungsweise die Umsetzung der Konzepte den Kostenrahmen überstiegen.[139] Man unterscheidet zwei Arten von EU: bei der passiven EU können im Gegensatz zur aktiven EU keine Entscheidungsvorschläge oder Lösungen vom System generiert werden.[140]

[...]


[1] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 9ff.

[2] Vgl. BMZ (2009), S. 7; vgl. Nellemann, C./Hain, S./Alder, J. (2008), S. 31; vgl. Nguyen, T. (2008), S. 1; vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 15.

[3] Vgl. Swiss Re (2013), S. 5ff.; vgl. Nguyen, T. (2008), S. 1; vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 15.

[4] Vgl. Guha-Saphir, D. u.a. (2011), S. 1.

[5] Vgl. Voss, M. (2006), S. 14.

[6] Vgl. Swiss Re (2013), S. 5ff.

[7] Vgl. BMF (2013).

[8] Vgl. Kelman, I./Pooley, S. (2004), S. 1ff.

[9] Vgl. DKKV (2010), S. 3f.

[10] Vgl. Stein, M. u.a. (2013), S. 14ff.; vgl. Lechthaler, M./Todor, R. (2008), S. 798ff.; vgl. Gähler, M./Voigt, S. (2008), S. 119ff.

[11] Vgl. BBK (2010), S. 2; vgl. Sahana (2013).

[12] Vgl. DKKV (2010), S. 6ff.

[13] Voss, M. (2006), S. 10.

[14] Vgl. PHB (1927), S. 65ff.

[15] Vgl. Lorenz, D. F. (2009), S. 4.

[16] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 15.

[17] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 15.

[18] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 17; vgl. Heise Online (2005).

[19] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 18.

[20] Vgl. Heise Online (2005); vgl. NZZ (2005).

[21] Vgl. NZZ (2005).

[22] Vgl. Kelman, I./Pooley, S. (2004), S. 1ff.; vgl. DKKV (2002), S. 1.

[23] Vgl. Stangl, R./Stollenwerk, J. (2011), S. 2011f.

[24] Vgl. Niedek, I. (2004), S. 4; vgl. DKKV (2002), S. 1.

[25] Vgl. Swiss Re (2013), S. 2ff.; vgl. Munich Re (2011), S. 1ff.

[26] Vgl. DKKV (2002), S. 1.

[27] Plate, E. J./Merz, B./Eikenberg, C. (2001), S. 8.

[28] Fritz, C. E. (1961), S. 655.

[29] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 75f.

[30] Vgl. IFRC (2013); vgl. Jachs, S. (2011), S. 75.

[31] Vgl. BBK (2004), § 2 Abs. 1 KatSG.

[32] Vgl. SKK (2000), S. 1ff.

[33] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 75; vgl. ASI (2011), S. 1ff.

[34] ASI (2011), 2.49 ÖNORM S 2304.

[35] Vgl. DIN (2009), S. 1ff.

[36] Vgl. BBK (2004), § 7 Abs. 1 KatSG.

[37] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 12.

[38] Vgl. Lorenz, D. F. (2009), S. 11.

[39] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 12.

[40] BBK (2013b).

[41] Vgl. Braun, T./Frank, C. (2013), S. 135.

[42] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 75.

[43] Vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 22f.

[44] Vgl. Munich Re (2011), S. 4; vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 22f.

[45] Vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 31ff.

[46] Vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 23.

[47] Vgl. Renn, O./Klinke, A. (2002), S. 43.

[48] Vgl. Renn, O./Klinke, A. (2002), S. 44ff.

[49] Vgl. Pauli, A./Hornberg, C. (2006), S. 1.

[50] Vgl. BBK (2013e); vgl. Pauli, A./Hornberg, C. (2006), S. 1.

[51] Vgl. Merz, B. (2005), S. 344.

[52] Vgl. BBK (2013c).

[53] Vgl. BBK (2013d).

[54] Vgl. BBK (2013c).

[55] Die Ausführungen im folgenden Abschnitt beziehen sich auf: vgl. Karsten, A. (2012), S. 2f.

[56] Vgl. Hamm, B. (2011), S. 7.

[57] Vgl. Hamm, B. (2011), S. 9ff.

[58] Klein, N. (2004), S. 5.

[59] Vgl. Klein, N. (2004), S. 4f.

[60] Vgl. Hamm, B. (2011), S. 8.

[61] Vgl. Hamm, B. (2011), S. 8; vgl. Duden (2006), S. 745; vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 22.

[62] Vgl. DRK (2013).

[63] Vgl. DRK (2013).

[64] Vgl. DRK (2013).

[65] Vgl. Braun, T./Frank, C. (2013), S. 136.

[66] Vgl. BBK (2013), vgl. Greve, H. (2009), S. 757f.

[67] Vgl. Merz, B. (2005), S. 344.

[68] Vgl. BBK (2013a).

[69] Vgl. IFRC (2010), S. 1ff.

[70] ASI (2011), 2.54 ÖNORM S 2304.

[71] Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 179.

[72] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 78f; BMZ (2009), S. 3f.

[73] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 79.

[74] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 44ff.

[75] Vgl. Plapp, T. (2004), S. 77f.

[76] Vgl. FEMA (2013).

[77] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 82ff.

[78] Vgl. Plate, E. J./Merz, B./Eikenberg, C (2001), S. 13.

[79] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 82ff.

[80] Vgl. Reinhardt, W./Gálicz, E./Hossain, I. (2013), S. 178f.

[81] ASI (2011), 2.56 ÖNORM S 2304.

[82] ASI (2011), 2.57 ÖNORM S 2304.

[83] Vgl. Braun, T./Frank, C. (2013), S. 136f.

[84] Vgl. Braun, T./Frank, C. (2013), S. 136f.; vgl. Dikau R./Weichselgartner, J. (2005), S. 30.

[85] Vgl. IFRC (2013a); vgl. Plate, E. J./Merz, B./Eikenberg, C. (2001), S. 13.

[86] ASI (2011), 2.50 ÖNORM S 2304.

[87] Vgl. FMB (2013), S. 3; vgl. Merz, B. (2005), S. 346.

[88] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 79.

[89] Vgl. Hofmann, M./Sackmann, S./Betke, H. (2013), S. 263; Jachs, S. (2011), S. 253ff.

[90] Vgl. Jachs, S. (2011), S. 253ff.

[91] Vgl. Hofmann, M./Sackmann, S./Betke, H. (2013), S. 262ff.

[92] Vgl. Dikau, R./Weichselgartner, J. (2005), S. 182; vgl. Plate, E. J./Merz, B./Eikenberg, C. (2001), S. 14f.

[93] Vgl. IFRC (2013b).

[94] Vgl. ÖRK (2007), S. 8; vgl. Plate, E. J./Merz, B./Eikenberg, C. (2001), S. 28ff.

[95] Vgl. Sell, C./Braun, I. (2009), S. 2.

[96] Becker, J. u.a. (2002), S. 26.

[97] Vgl. Peinel, G./Rose, T. (2009), S. 5.

[98] Vgl. Franke, J./Charoy, F. (2010), S. 57ff.; vgl. Peinel, G./Rose, T. (2009), S. 5f.

[99] Vgl. Wang, J./Tepfenhart, W./Rosca, D. (2009), S. 1ff.; vgl. Peinel, G./Rose, T. (2009), S. 6.

[100] Vgl. Peinel, G./Rose, T. (2009), S. 5f.

[101] Vgl. Wang, J./Tepfenhart, W./Rosca, D. (2009), S. 1f.

[102] Vgl. Sell, C./Braun, I. (2009), S. 3.

[103] Vgl. Wang, J./Tepfenhart, W./Rosca, D. (2009), S. 1f.

[104] Vgl. Karsten, A. (2013), S. 37f.; vgl. Hofmann, M./Sackmann, S./Betke, H. (2013), S. 261ff.

[105] Vgl. Sell, C./Braun, I. (2009), S. 1.

[106] Vgl. Hofmann, M./Sackmann, S./Betke, H. (2013), S. 261.

[107] Die Ausführungen im folgenden Abschnitt beziehen sich auf: Franke, J./Charoy, F. (2010), S. 58ff.

[108] Vgl. Franke, J./Charoy, F. (2010), S. 62.

[109] Vgl. Stein, M. u.a. (2013), S. 15; vgl. Franke, J./Charoy, F. (2010), S. 64.

[110] Vgl. Schmidt, C. (2009), S. 94.

[111] Vgl. BMJ (2009), § 1 BBKG.

[112] Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 38.

[113] Vgl. Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 60ff.; vgl. Eller, K. H. (2009), S. 33.

[114] Vgl. Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 38ff.; vgl. LFV (2009), § 18 BayKSG; vgl. BMJ (2009a), § 31 ZSKG.

[115] Vgl. Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 321ff.

[116] Vgl. Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 374ff.

[117] Vgl. SKK (2000), S. 2ff.

[118] Vgl. Jarass, H. D./Pieroth, B. (2012), S. 105ff.; vgl. Eller, K. H. (2009), S. 36.

[119] Vgl. Eller, K. H. (2009), S. 33.

[120] Vgl. Eller, K. H. (2009), S. 32.

[121] Vgl. SKK (2000), S. 10ff.

[122] Vgl. BMJ (2013), § 4 Abs. 4 DWDG; vgl. BMJ (2013a), § 1 Abs. 1 THWG; vgl. BBK (2009), § 1; vgl. BMJ (2009a), § 26 Abs. 1, 2 ZSKG; vgl. Steinkopff, T. u.a. (2006), S. 32.

[123] Vgl. BMJ (2013), § 4 Abs. 4 DWDG.

[124] Vgl. BMJ (2013), § 4 Abs. 1 Nr. 3ff. DWDG.

[125] Vgl. Steinkopff, T. u.a. (2006), S. 32.

[126] Vgl. BMJ (2013a), § 1 Abs. 2 Nr. 3 THWG.

[127] Vgl. BBK (2009), § 2ff.

[128] Vgl. BMJ (2008); vgl. BMJ (2006).

[129] Vgl. Greve, H. (2009), S. 758.

[130] BBK (2013).

[131] Vgl. BBK (2013).

[132] Vgl. Schmidt, C. (2009), S. 98ff.

[133] Vgl. WiWo (2008).

[134] Vgl. Zimmermann, H.-J. (2008), S. 6f.

[135] Vgl. DocCheck (2013).

[136] Vgl. Gabler (2013); vgl. Lachmann, M. F. (1995), S. 10.

[137] Vgl. Lachmann, M. F. (1995), S. 10.

[138] Vgl. Hättenschwiler, P. (2001), S. 189.

[139] Vgl. Hättenschwiler, P. (2001), S. 189.

[140] Vgl. Hättenschwiler, P. (2001), S. 190f.

Excerpt out of 90 pages

Details

Title
Entscheidungsunterstützung im Katastrophenmanagement
Subtitle
Übertragbarkeit der Critical Path- und Analytical Hierarchy Process-Ansätze auf Disaster Response-Prozesse
College
Martin Luther University  (Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insbesondere betriebliches Informationsmanagement)
Grade
2,0
Author
Year
2013
Pages
90
Catalog Number
V282081
ISBN (eBook)
9783656765912
ISBN (Book)
9783656856764
File size
1467 KB
Language
German
Keywords
Disaster Response Process, Katastrophe, Katastrophenmanagement, Katastrophenbewältigung, Critical Path Method, CPM, AHP, Analytical Hierarchy Process, DIsaster Response, Entscheidungsunterstützung, EUS
Quote paper
Tom Zinke (Author), 2013, Entscheidungsunterstützung im Katastrophenmanagement, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282081

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