Ergonomische Begutachtung eines Büro- und Bildschirmarbeitsplatzes


Hausarbeit, 2001

33 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Allgemeine Informationen
1.1 Anlass, Gegenstand und Ziel der Begutachtung
1.2 Ort, Datum und Zeit der Begutachtung
1.3 Gutachter
1.4 Messinstrumente und Hilfsmittel
1.5 Tätigkeitsbeschreibung der Stelleninhaberin

2. Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
2.1 Arbeitsraum
2.2 Bildschirmarbeitsplatz
2.2.1 Arbeitstisch
2.2.2 Stuhl
2.2.3 Fußstütze
2.3 Arbeits- und Hilfsmittel
2.3.1 Computer
2.3.2 Bildschirm
2.3.3 Tastatur
2.3.4 Maus
2.3.5 Konzepthalter
2.3.6 Drucker
2.3.7 Scanner
2.4 Software

3. Arbeitsumgebung
3.1 Beleuchtung
3.2 Lärm
3.3 Klima

4. Sicherheit und Gesundheit
4.1 Sicherheit
4.2 Gesundheit

5. Arbeitsorganisation

6. Gesamtbewertung

7. Literatur

8. Normen, Richtlinien und Verordnungen

Anhang

1. Allgemeine Informationen

1.1 Anlass, Gegenstand und Ziel der Begutachtung

Dieses Gutachten wurde im Rahmen der Diplomprüfung des Studienganges Psychologie an der Ruhr- Universität Bochum als Fallklausur im Prüfungsfach Arbeits- und Organisationspsychologie erstellt. Die Anforderungen wurden vom Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie durch Herrn Prof. Dr. B. Zimolong gestellt. Gegenstand der Begutachtung ist die Bewertung eines Büro- und Bildschirm- arbeitsplatzes nach ergonomischen und arbeitspsychologischen Kriterien. Berücksichtigt werden hier- bei geltende deutsche Normen (DIN), europäische Normen (EN) und internationale Normen (ISO). Außerdem orientiert sich das Gutachten an geltenden Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Regeln) sowie an aktuellen ergonomischen und arbeits- psychologischen Erkenntnissen. Die Begutachtung erfolgt anhand eines Soll-Ist-Vergleiches, der zum Ziel hat, zu den erkannten Defiziten Vorschläge zur Verbesserung zu machen.

1.2 Ort, Datum und Zeit der Begutachtung

Der begutachtete Arbeitsplatz gehört zur Prospektiv - Gesellschaft für betriebliche Zukunftsgestaltungen und befindet sich in einem Büroraum. Die Stelleninhaberin ist Frau R. Die Messungen und sonstigen Datenerhebungen erfolgten am 29.12.2000 zwischen 09.00 und 17.00 Uhr und am 02.01.2001 zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.

1.3 Gutachter

Sascha Wingen

1.4 Messinstrumente und Hilfsmittel

- Thermisches Anemometer (TA-5, Airflow Lufttechnik) zur Erfassung der Luftgeschwindigkeit
- Hygro-Mess-System (Novasina ms 1, Airflow Lufttechnik) zur Trockentemperatur- und hyste- rese-freien Feuchtigkeitsmessung
- Digitales Lichtmessgerät/Luxmeter (Mavolux digital, Gossen) zur Erfassung der Beleuch- tungsstärke E mit zugehörigem Optik-Aufsatz (1/10 = 20 ; 1cd/m² = 1 Lux x 10) zur Leuchtdichtemessung
- Präzisions-Schallpegelmessgerät (Precision Sound-Level Meter Typ 2232, Brüel & Kjaer) zur Messung der Geräuschemission dB(A)
- Bandmaß, Lineal, Zollstock, Winkelmesser
- 10 Pfennig-Münzen zur Erfassung der Tastenbetätigungskraft
- Küchenwaage
- Wasserwaage
- Handspiegel zur Feststellung von Reflexblendungen auf dem Bildschirm
- Taschenrechner (Texas Instruments TI 30)
- Checkliste für die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (1994), entwickelt vom Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie der Ruhr-Universität Bochum (s. An- hang I)
- Fragebogen zur Beurteilung der Software Qualität (Qualitatives Software Screening - QSS) aus: Burmester, M. et al.: Das SANUS-Handbuch. Bildschirmarbeit EU-konform. Information,

Analyse, Gestaltung. Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bremerha- ven: Wirtschaftsverlag NW, 1997.

- freies Interview mit der Stelleninhaberin
- Digitalkamera (Fujifilm MX-2900 ZOOM)

1.5 Tätigkeitsbeschreibung der Stelleninhaberin

Die Prospektiv - Gesellschaft für betriebliche Zukunftsgestaltungen mbH ist ein privates Forschungs- und Beratungsinstitut, dessen Geschäftsfelder die Bereiche Personalentwicklung, Arbeits- und Ge sundheitsschutz, Organisationsentwicklung und Unternehmensentwicklung in bzw. von Industrie- und Dienstleistungsorganisationen umfassen.

Die Stelleninhaberin ist Diplom-Psychologin und arbeitet im Rahmen verschiedener öffentlich geför- derter Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorwiegend im Bereich Arbeitsschutz und Arbeits- schutzmanagement. Das Tätigkeitsspektrum umfasst die komplette Projektakquisition und - bearbeitung wie z.b. die Antragstellung, die Bildung von Projektkonsortien, das Projektmanagement, die Betreuung und Moderation von Arbeitsgruppen, die Entwicklung von Konzepten, Methoden und Gestaltungsinstrumenten sowie die Durchführung von Forschungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit und Transferdienstleistungen. Hierbei arbeitet die Stelleninhaberin mit Kolleginnen und Kollegen der Pro- spektiv GmbH sowie mit den jeweiligen Kooperationspartnern der Projekte zusammen.

2. Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

2.1 Arbeitsraum

Beschreibung

Der Büroraum befindet sich im 2. Stockwerk eines gewerblich genutzten Gebäudes. Die Grundfläche beträgt bei 5,28 m x 3,22 m 17,001 m². Mit einer Höhe von 2,70 m ergibt sich ein Luftraumvolumen von 45,903 m³. An der Nordseite des Raumes befinden sich in der Höhe von 85 cm vom Boden zwei Fenster mit Doppelverglasung, deren verglaste Fläche je Fenster (120 cm Breite x 160 cm Höhe =) 1,92 m² beträgt. Insgesamt ergibt das eine verglaste Fläche von 3,84 m². Die Fenster können nicht verdunkelt werden.

Der Boden ist mit einem blaugrauen Teppich ausgelegt, die Wände und die Decke sind mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen. Die braune, 82 cm breite und 197 cm hohe furnierte Holztür befindet sich an der Südseite des Raumes und verbindet diesen über einen Flur mit den anderen Räumen der Firma. Die Tür lässt sich vollständig nach innen öffnen. Einen anschaulichen Eindruck des Raumes ermöglichen die Fotos des Büroraumes in Anhang A sowie die Skizze des Büroraumes in Anhang B.

In der Osthälfte des Raumes befinden sich der rechtwinklig aufgestellte Arbeitstisch mit Unterschrank auf Rollen und der Bürodrehstuhl der Stelleninhaberin. An der Ostwand steht ein Regal für Aktenordner, Dokumente und Papiere und dazu im rechten Winkel steht an der Südwand ein Schrank mit Schiebetüren, der zur Aufbewahrung von Aktenordnern, Büchern und Papieren genutzt wird. Vor dem linken Fenster steht an der Westwand ein Registerschrank mit vier Schubladen für Hängemappen. Die genauen Maße und Raumpositionen sind dem Anhang B zu entnehmen.

Der Abstand zwischen dem Arbeitsplatz und der Ostwand beträgt 1,2 m, der Abstand zwischen der Tischplatte rechts von der Stelleninhaberin und dem Regal links von der Stelleninhaberin beträgt 1,28 m. Die resultierende freie Bewegungsfläche beträgt 1,536 m². Die schmalste Stelle der Verkehrswege hat zwischen der vorderen Tischkante der Tischplatte links von der Stelleninhaberin und der gegenü- berliegenden Regalkante eine Breite von 0,8 m. Der Abstand zwischen der Fensterbank des rechten Fensters und der hinteren Tischkante der Tischplatte rechts von der Stelleninhaberin beträgt 0,585 m. Die Fensterflügel beider Fenster lassen sich nicht vollständig nach innen öffnen, da die Abstände des Registerschranks auf der linken Seite und des Bildschirms auf der rechten Seite zu den jeweiligen Fenstern zu gering sind1. Auf dem Fußboden des Verkehrsweges zwischen dem Arbeitstisch und dem rechten Fenster verlaufen lose Kabel (Zuleitungen der Systemkomponenten) von der Hinterkante des Arbeitstisches und der Hinterseite des Towergehäuses zu den Steckdosen am Kabelkanal vor der Fensterbank2.

Bewertung

Grundfläche, lichte Höhe und Luftraumvolumen des Büroraumes liegen über den Mindestanforderun- gen der ArbStättV §23 und ZH 1/535 (8-10 m² Raumfläche, 2,50 m Höhe, 12 m3 Luftraum). Die freie Bewegungsfläche ist ebenfalls ausreichend nach ArbStättV §24 (1 m Tiefe, 1 m Breite, 1,5m² pro Per- son). Die schmalste Stelle der Verkehrswege entspricht gerade den Mindestanforderungen der ASR 17/1,2 (bei bis zu 5 Personen: 0,805 m Breite, Baurichtmaß: 0,875 m)3. Die Entfernung des Arbeits- platzes zum Fenster unterschreitet geringfügig den Mindestabstand der DIN 4543-2, Anlage D (0,6 m). Zur Gewährleistung eines freien Zugangs zum rechten Fenster wird empfohlen, den Arbeitstisch um 15 mm von der Fensterseite weg in den Raum zu verschieben. Die auf dem Boden zwischen Arbeits- tisch und Fenster befindlichen losen Kabel sind Stolperstellen nach ZH 1/535, die ein Sicherheitsrisiko beim Öffnen des rechten Fensters darstellen. Diese sollten entsprechend der Sicherheitsrichtlinie mit einer geeigneten, angeschrägten Sicherungsbrücke überbaut werden. Laut Auskunft der Stelleninhaberin ist die Anordnung des Arbeitstisches bewegungsförderlich, da sie zum Öffnen und Schließen der Fenster um den Tisch herum gehen muss4.

Die Beschaffenheit, Lage und Maße der Sichtverbindungen nach außen erfüllen die Anforderungen nach ASR 7/1 (Sichtverbindung aus durchsichtigem Glas, Höhe der Fensterunterkanten 0,85 cm vom Fußboden bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten, 1 m Breite x 1,25 m Höhe je Fenster bzw. Gesamt- fläche der Sichtverbindungen = 1/10 der Raumgrundfläche). Da die Sicht nach außen auf eine Anord- nung von hellen Bürogebäuden mit Fensterfronten gerichtet ist, kommt es nach Auskunft der Stelle- ninhaberin häufiger zu Blendungen aufgrund reflektierter Sonneneinstrahlung5. Zusätzlich besteht ein subjektives Gefühl der Beobachtbarkeit aufgrund der Fenster in den gegenüberliegenden Gebäuden. Zur Behebung dieser Beeinträchtigungen sollten Abdunkelungsvorrichtungen (z.b. Metall-Folien- Rollos, horizontale Metall-Lamellen6 ) an den Fenstern angebracht werden. Um die vollständige Öff- nung der beiden Fensterflügel (z.b. zur Lüftung) zu ermöglichen, sollte der Monitor auf der links ange- ordneten längeren Seite des Arbeitstisches positioniert werden. Der Registerschrank an der West- wand vor dem linken Fenster sollte in südliche Richtung an der Wand vorgerückt werden. Die resultie- rende Breite des Verkehrsweges zwischen Registerschrank und Arbeitstisch würde 0,8 m betragen und somit den Anforderungen der ASR 17/1,2 (s.o.) genügen.

Ausreichender Stauraum für Arbeitsmaterialien (Unterlagen, Dokumente, Bücher, Büromaterial etc.) ist mit dem Regal, dem Registerschrank, dem Schrank mit Schiebetüren und dem Unterschrank auf Rollen vorhanden. Die Kanten und Ecken des Regals sind nicht abgerundet, was eine Verletzungsgefahr darstellt (siehe Kap. 4.1).

2.2 Bildschirmarbeitsplatz

2.2.1 Arbeitstisch

Beschreibung

Der Arbeitstisch besteht aus drei miteinander verbundenen Elementen, die im rechten Winkel übereck angeordnet sind. Die Gestelle bestehen aus beschichtetem Stahl. Die drei Tischplatten sind 25 mm starke buche-furnierte MDF-Platten mit abgerundeten Ecken und Kanten7. Sie haben folgende Abmessungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Abmessungen der Tischplatten des Arbeitstisches

Die Arbeitfläche befindet sich in 735 mm Höhe. Inklusive der Tastatur ergibt sich eine Höhe von 764 mm (gemessen vom Fußboden bis zur mittleren Buchstabentastenreihe der Tastatur). Der Reflexi- onsgrad der Tischoberfläche beträgt 30%. Der Tisch ist nicht höhenverstellbar. Der Computer steht unter dem viertelkreisförmigen Verbindungselement. Links von der Stelleninhaberin steht unter dem Arbeitstisch (Tischplatte 1) der mit Rollen ausgestattete Unterschrank mit drei Schubladenelementen, der zur Aufbewahrung von Büromaterial (Stifte, Papier, Büroklammern, etc.), Formularen und persön- lichen Gegenständen genutzt wird.

Halb rechts vor der Stelleninhaberin steht das Telefon, rechts neben der Stelleninhaberin befindet sich die Tastatur, rechts daneben das Mousepad mit der Maus, hinter der Tastatur der Bildschirm, der ca. 40 mm über den hinteren Rand der viertelkreisförmigen Verbindungstischplatte hinausragt8 9. Abzüglich der genannten Geräte bleibt eine freie Arbeitsfläche von 2,388 m². Die Sehentfernungen am Arbeitsplatz bei Bildschirmarbeit10 sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Sehentfernungen am Arbeitsplatz

Tastatur und Maus befinden sich bei der Bildschirmarbeit im kleinen Greifraum von 230 mm Radius, der Bildschirm ist innerhalb eines Radius von 900 mm, der Computer innerhalb von 1000 mm und das Telefon innerhalb eines 1100 mm Radius zu erreichen. Die Maße des freien Beinraumes sind: Höhe: 710 mm, Breite: 950 mm an der linken und 1050 mm an der rechten Tischplatte und Tiefe: 800 mm, dort, wo der Computer steht, 150 mm.

Bewertung

Mit seinen Maßen entspricht der Arbeitstisch nicht den Maßen der DIN 4549 (Breite: 1600 mm, Tiefe: 800-1000 mm, Höhe: 720 mm); die Höhe inklusive Tastatur übersteigt das geforderte Maß der DIN 66234-6 (750 mm). Die geringfügig größere Höhe ist der Körpergröße der Stelleninhaberin jedoch angemessen; sie ermöglicht ihr - zusammen mit dem Bürostuhl - die korrekte Sitzhaltung (vgl. Kap 2.2.2). Die größere Gesamtbreite übersteigt die gängigen Empfehlungen für die Mindestbreite von Arbeitstischen an Mischarbeitsplätzen (2000 mm) (vgl. Berufsgenossenschaft Druck und Papierverar- beitung, 1997, S. 9; Hahn et al, 1995, S. 13) und ist eher als Vorteil anzusehen, da die Stelleninhabe- rin Unterlagen und Arbeitspapiere permanent zur Wiedervorlage auf dem Tisch liegen lässt. Die Ge- samtfläche übertrifft die Mindestanforderungen der DIN 4543-1 für die Gesamtarbeitsfläche bei Tisch- kombinationen (1,28 m²) sowie Empfehlungen für die Arbeitsfläche bei Mischarbeit (1,6 m²)11. Die freie Arbeitsfläche übersteigt ebenfalls diese Maße. Der Reflexionsgrad der Tischoberfläche liegt mit 30% innerhalb der empfohlenen Bandbreite der ZH 1/618 und der DIN 5035-1 (20-50%).

Die Tiefe des Arbeitstisches ist der Größe des Monitors angemessen, da hinreichend viel Freiraum für Tastatur und Handauflagenfläche vor dem Bildschirm zur Verfügung steht (vgl. Kap. 2.3.3). Der Be- trachtungswinkel zum Bildschirm entspricht den Empfehlungen der Checkliste (20° unter der Horizon- talen). Die Sehentfernungen zu Bildschirm und Tastatur liegen jedoch deutlich über den von der DIN 66234-6 vorgeschriebenen 500 mm. Nach neueren Erkenntnissen sind zwar in Abhängigkeit von der Zeichen- und Bildschirmgröße auch Sehentfernungen bis maximal 700 mm akzeptabel12, aber die gemessene Zeichen- und Bildschirmgröße ist unangemessen in Relation zu den großen Sehentfer- nungen (vgl. Kap. 2.3.2). Um sowohl die optimale Sehentfernung zu Bildschirm und Tastatur zu errei- chen als auch ein Sicherheitsrisiko durch das Hinausragen des Bildschirms über die hintere Tischkan- te gemäß ZH 1/618 zu vermeiden, sollten Bildschirm, Tastatur, Maus und Telefon in gleicher relativer Anordnung zueinander so auf die Tischfläche links vom viertelkreisförmigen Verbindungselement ver- schoben werden, dass der hintere Teil des Monitors bündig mit der Tischhinterkante abschließt (vgl. Kap. 2.1).

Die viertelkreisförmige Tischplatte bietet bei der aktuellen Position des Monitors zu wenig Ablageflä- che für belegintensive Bildschirmarbeit, so dass die Stelleninhaberin Vorlagen im 45° Winkel links oder rechts vom Bildschirm platzieren muss. Das Telefon ist außerhalb des maximalen Greifraums für häufig benutzte Geräte entsprechend der Checkliste von 500 mm zu erreichen. Beide Mängel führen zu ergonomisch ungünstigen Zwangsbewegungen: seitliche Drehungen zur Aufnahme von Informati- onen von Vorlagen bei der Bildschirmarbeit oder zur Entgegennahme von Telefongesprächen, die mit Beeinträchtigungen der Lendenwirbelsäule (bei Drehungen im unteren Rumpfbereich) oder von Schul- tern, Nacken und Hals (bei Drehungen im oberen Rumpfbereich) einhergehen13. Diese Beeinträchti- gungen würden durch die empfohlene Neuanordnung von Monitor, Tastatur, Maus und Telefon eben- falls vermieden werden, da die Stelleninhaberin in der gleichen Sitzposition ohne Drehbewegungen Bürotätigkeiten und Bildschirmarbeit ausführen könnte.

Die Greifentfernungen zu Monitor und Computer sind ausreichend, da diese Geräte lediglich zum Ein- und Ausschalten sowie der PC in seltenen Fällen für die Nutzung von Disketten und CD-ROM betätigt werden. Der Beinraum ist insgesamt großzügig bemessen im Vergleich zu den Mindestanforderungen gemäß DIN 4549 (Höhe: 650 mm, Breite: 580 mm, Tiefe: 600 mm). Die Beinraumtiefe ist mit 800 mm optimal gemäß Checkliste. Eine wesentliche Ausnahme bildet die Stelle, an der der Computer steht. Dieser schränkt den Beinraum bei Bildschirmarbeit in der Tiefe zusammen mit zwei Stützen der an- grenzenden rechteckigen Tischelemente erheblich ein14. Bei einer Neupositionierung der Arbeitsmittel nach links (s.o.) könnte der PC an seinem Standort bleiben, da die Stelleninhaberin dann vorwiegend an der linken Seite des Arbeitstisches sitzen würde, wo genügend Beinraum vorhanden ist.

2.2.2 Stuhl

Beschreibung

Die Stelleninhaberin sitzt auf einem höhenverstellbaren Bürodrehstuhl der Firma „Interstuhl“ mit fünf- armigem Fußkreuz. Dabei beträgt der Abstand zwischen Drehachse und dem äußersten Punkt des Fußkreuzes 330 mm. Die Rollen sind leichtgängig und der Stuhl standfest . Er weist einen Höhenver- stellbereich von 110 mm auf, d.h. die Sitzhöhe ist zwischen 470 mm und 580 mm (gemessen vom Fußboden bis zur Sitzoberfläche) stufenlos einstellbar. Die Sitzbreite beträgt 510 mm, die Sitztiefe misst 500 mm.

Die Höhe der beweglichen Rückenlehne beträgt 560 mm, ihre Breite 450 mm. Sie lässt sich in der Höhe um 60 mm von 1120-1180 mm (gemessen vom Fußboden bis zur Oberkante) verstellen . Die Lehne lässt sich in der gewünschten Neigung arretieren, wobei sich Sitzfläche und Lehne proportional verstellen. Wie auch die Sitzfläche ist die Lehne mit atmungsaktivem, abriebfestem Stoff gepolstert und die Kanten sind abgerundet. Die Armlehnen aus schwarzem Kunststoff haben eine Höhe von 215 mm (gemessen ab Sitzfläche). Die Länge der Auflagenfläche beträgt 340 mm, die Breite 50 mm.

Alle Stuhleinstellungen sind im Sitzen einfach und sicher zu betätigen und gegen unbeabsichtigte Betätigung oder Selbstauslösung gesichert. Der Stuhl lässt sich unter den Arbeitstisch rollen. Er ist mit einer GS-Prüfplakette ausgezeichnet. In der bevorzugten Sitzposition ruhen die Füße der Stelleninha- berin flach auf dem Boden, Ober- und Unterschenkel befindet sich in horizontaler bzw. vertikaler Stel- lung. Die Unterarme liegen vertikal auf der Tischplatte und bilden mit den Oberarmen einen rechten Winkel.

Bewertung

Der Bürodrehstuhl ist gemäß ZH 1/535 standfest, stolper- und kippsicher. Der Höhenverstellbereich der Sitzhöhe von 110 mm entspricht im Intervall den Mindestanforderungen der DIN 4551 (420-530 mm), wobei die minimale Sitzhöhe um 50 mm über den Normmaßen liegt. Da die Höhe des Arbeitstisches um 14 mm über dem Normmaß liegt (vgl. Kap. 2.2.1) und die Stelleninhaberin eine ergonomischen Empfehlungen entsprechende Sitzhaltung einnimmt (vgl. Checkliste; Hahn et al, 1995, S. 29), ist dieser Höhenverstellbereich angemessen.

Die Rückenlehnenhöhe und -breite sind normengerecht nach DIN 4551, während die Sitzbreite und die Sitztiefe die Normmaße um 30 mm bzw. 60 mm übersteigen. Der Höhenverstellbereich der Rü- ckenlehne liegt deutlich unter den Maßen der Norm (170-230 mm). Diese nicht normengerechten Ma- ße sind jedoch als unkritisch zu bewerten, da der Bürodrehstuhl bereits über eine sehr hohe Rücken- lehne verfügt und laut Auskunft der Stelleninhaberin entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltungen in allen drei Sitzhaltungen (vordere, mittlere, hintere) und für alle Arbeitsanforderungen gewährleis- tet15. Der Stuhl ermöglicht dynamisches Sitzen mit Haltungswechseln bei neigbarer Rückenlehne und Sitzfläche mit Arretierungsvorrichtung. Zu bemängeln ist, dass der Stuhl nicht über einen Lenden- bausch gemäß ZH 1/535 verfügt, um die Wirbelsäule in ihrem unteren und mittleren Bereich abzustüt- zen. Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine entsprechende Ausstattung geachtet werden.

Die am Stuhl befindlichen Armauflagen entsprechen in ihren Maßen der DIN 4551 (Höhe: 230 mm ± 20 mm, Länge: min. 200 mm) sowie ergonomischen Anforderungen an die Mindestbreite von 50 mm (vgl. Schmidtke, 1993, S. 518-519). Die Armlehnen sind jedoch für die Ausführung der Arbeitsaufga- ben der Stelleninhaberin nicht notwendig. Nach Schmidtke (1993, S. 518) sind Armstützen dann erfor- derlich (1) „wenn die Aufgabe vorwiegend in hinterer Sitzhaltung erfüllt wird“, (2) „wenn bei feinmotori- schen Präzisionsarbeiten der Ellenbogen oder der Unterarm einer von der Arbeitsplatte unabhängigen Unterstützung bedarf“ und (3) „wenn bei Arbeiten in dynamischen Systemen (Land-, Luft- und Wasser- fahrzeugen) die Armlehne dazu beitragen kann, auf den Körper einwirkende Translations- und/oder Rotationsbeschleunigungen in ihrer Wirkung zu mindern“. Da es sich um ungepolsterte Armlehnen handelt, wird die Flächenpressung im Ellbogenbereich begünstigt (vgl. ders., S. 519). Nach Auskunft der Stelleninhaberin behindern die Armlehnen sie nicht bei ihrer Arbeitstätigkeit, sie werden sogar als angenehm bei zeitweilig hinterer Sitzhaltung bewertet und behindern auch nicht das Unterschieben des Stuhls unter den Arbeitstisch.

2.2.3 Fußstütze

Beschreibung

Es ist keine Fußstütze vorhanden.

Bewertung

Nach DIN 66 234-6 ist ein Arbeitsplatz nur dann mit einer Fußstütze nach DIN 4556 auszustatten, falls erforderlich. Dies ist nach ZH 1/535 z.b. dann der Fall, wenn eine einwandfreie Sitzhaltung mit höhenverstellbaren Drehstühlen nicht erreicht werden kann. Da die Stelleninhaberin eine einwandfreie Sitzhaltung hat (vgl. Kap.2.2.2), ist keine Fußstütze erforderlich.

2.3 Arbeits- und Hilfsmittel

2.3.1 Computer

Beschreibung

Der Computer der Stelleninhaberin wurde Anfang 2000 angeschafft. Es handelt sich um einen IBM- kompatiblen PC mit Intel-Pentium III Prozessor, der mit einer Frequenz von 650 MHz getaktet ist. Die Festplatte hat eine Speicherkapazität von 9,5 GB, der Arbeitsspeicher hat 128 MB. Der PC ist mit einem 3,5’’ Diskettenlaufwerk und einem 40fach CD-Rom Laufwerk ausgestattet. Die MGA-Grafikkarte (Matrox Millenium G200 AGP) hat 8 MB Speicherkapazität und eine Auflösung von 1920x1200. Das Towergehäuse ist 435 mm hoch, 180 mm breit und 420 mm tief. Der Reflexionsgrad beträgt 42%. Der PC ist mit anderen Computern der Firma über ein internes Netzwerk verbunden und verfügt über ei- nen Zugang zum Internet über den Anschluss an einen zentralen Server. Die maximale Übertragungs- rate beträgt 64000 bps.

Bewertung

Der Rechner ist erst ein Jahr alt und entspricht dem heutigen Standard. Die insgesamt großen und vielfältigen Ressourcen des Rechners bieten der Stelleninhaberin eine angemessene Unterstützung bei der Ausführung von computergestützten Aufgaben.

2.3.2 Bildschirm

Beschreibung

Es handelt sich um einen 17 Zoll-Monitor der Firma EIZO, Modell Flex Scan F520, der Anfang 2000 angeschafft wurde. Er kann mit einer Auflösung von maximal 1280 x 1024 Bildelementen und einer Bildwiederholungsfrequenz von 89 Hz betrieben werden. Die genutzte Auflösung ist 1024 x 768 Bildelemente bei 85 Hz. Es sind keine Nachleuchtspuren sichtbar. Der 17 kg schwere Monitor ist 410 mm breit, 439 mm tief und 413 mm hoch. Er steht auf einem Fuß, der Drehen und Neigen ermöglicht. Er ist um 4° nach hinten geneigt. Der obere Bildschirmrand befindet sich bei 423 mm über der Tischplatte. Er verfügt auf der Hinterseite über eine GS-, eine CE- und eine TÜV-Plakette. Außerdem ist der Monitor Ergonomie geprüft nach ISO 9241-3, 7, 8 und entspricht laut Hersteller der TCO 99 und ist daher strahlungsarm. Die Bedienelemente sind an der Frontseite des Gehäuses angebracht und die Beschriftung ist in das Gehäuse eingekerbt und gut lesbar. Die Wärmeabstrahlung des Monitors beträgt an der Belüftungsöffnung (Oberseite des Gehäuses) 35,7°.

Die Stelleninhaberin arbeitet mit einer Positiv-Darstellung (schwarze Zeichen auf weißem Hintergrund). Die eingestellte Schriftart ist „Times New Roman“ in der Größe 10 pt bei der Zoomeinstellung 100%. Die folgenden Tabellen zeigen die nach DIN 66234-9 gemessenen Zeichenmaße (Tabelle 3) und die gemessenen Leuchtdichten am Bildschirm (Tabelle 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Zeichenmaße am Bildschirm

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Leuchtdichten und Kontraste am Bildschirm

Bewertung

Die Größe des Bildschirms ist mit 17 Zoll in der Diagonalen den Tätigkeiten der Stelleninhaberin, die sowohl Text verarbeitet als auch Folien und Grafiken erstellt sowie Bilder bearbeitet gerade angemes- sen. Empfehlenswert für ein Anwendungsprofil mit Grafiken, Video- und Bildbearbeitung ist ein Bild- schirm mit 17 Zoll oder mehr (vgl. AK-Beiträge 1/99, S. 35). Für eine Neuanschaffung in den nächsten Jahren sollte diese Empfehlung Berücksichtigung finden. Der Reflexionsgrad liegt im vorgeschriebe- nen Rahmen der DIN 5035-7, sowie der ZH 1/618 (20-50%). Den Anforderungen der BildscharbV wird der Monitor gerecht: Das Bild ist stabil und flimmerfrei und weist keine Verzerrungen auf. Der Monitor ist frei von Reflexionen und Blendungen. Das Bildschirmgerät ist frei und leicht dreh- und neigbar. Hinsichtlich der Beschriftungen, Anschlüsse, Strahlung und sicherheitstechnischen Anforderungen werden die Empfehlungen der Checkliste weitgehend erfüllt. Zu bemängeln ist, dass die Zuleitungen zum Bildschirm nicht abgedeckt sind (vgl. Kap. 2.1, 4.1).

Die Zeichengröße beim gemessen Sehabstand und Betrachtungswinkel (vgl. Kap. 2.2.1) unterschrei- tet die geforderte Zeichenhöhe nach DIN ISO 29241-3. Dieser Mangel ließe sich durch ein Heranrü- cken des Monitors beheben (vgl. Kap. 2.2.1), da bei einer damit erreichten Sehentfernung von 500 mm die minimale Zeichenhöhe von 3 mm gemäß der Checkliste erreicht würde. Das Verhältnis von Zeichenbreite und Grundzeilenabstand zur Zeichenhöhe erfüllt nicht die Empfehlungen der Checkliste (70-80%; 110-150%). Das Verhältnis vom horizontalen Zeichenabstand zur Zeichenhöhe liegt im emp- fohlenen Rahmen der Checkliste (20-50%), während die Relation zur Zeichenbreite deutlich vom emp- fohlenen Wert (10%) abweicht. Zur Erzielung einer besseren Informationsdarstellung wird empfohlen, eine größere Zeichenhöhe und einen anderen Schrifttyp zu verwenden. Die übrigen Anforderungen der Checkliste zur Zeichengestaltung werden erfüllt.

Die Bildwiederholungsfrequenz entspricht dem Mindestwert der Checkliste von 85 Hz. Der Wert der maximalen Hintergrundleuchtdichte liegt unterhalb des Maximalwertes der Checkliste (150 cd/m²), der nach DIN EN 29241-3 geforderte Wert für die minimale Anzeigenleuchtdichte von 35 cd/m² wird er- reicht. Der Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund liegt innerhalb der Bandbreite der Checkliste (1:8 - 1:12), die Kontraste zwischen Bildschirmhintergrund und anderen Gegenständen am Arbeits- platz sowie der Wand liegen mit 1:0,44 bis 1:0,68 deutlich unterhalb der empfohlenen Bandbreiten (1:3-1:5 im Nahbereich, 1:10 im Fernbereich). Diese Abweichungen sind sowohl auf die Leuchtdichte der bevorzugten Einstellung des Bildschirmhintergrunds als auch auf die Beleuchtungssituation im Arbeitsraum (vgl. Kap. 3.1) zurückzuführen. Gemäß DIN 5035-1 wird die Aufmerksamkeit auf das Arbeitsfeld konzentriert, wenn es heller als die Umgebung ist. Um dies zu erreichen, ist eine mittlere Erhöhung der Leuchtdichte der bevorzugten Einstellung sowie eine Verringerung der Beleuchtungs- stärke mit Hilfe von Abdunkelungsvorrichtungen (vgl. Kap. 2.1) zu empfehlen.

2.3.3 Tastatur

Beschreibung

Die hellgraufarbene Tastatur der Marke Cherry ist 455 mm breit und 170 mm tief. Unbeabsichtigtes Verschieben der vom Bildschirm getrennt aufgestellten Tastatur wird durch 4 rutschhemmende Auf- stellpunkte verhindert. Die Bauhöhe der mittleren Tastenreihe beläuft sich auf 29 mm, die der Front- seite beträgt 17 mm und die Höhe der Hinterseite ist 35 mm (in der bevorzugten Einstellung - mit ein- geklappten Aufstellfüßchen). Der Neigungswinkel beträgt bei dieser Einstellung 5°. Die Tastatur, de- ren Reflexionsgrad 46 % beträgt, besitzt keine Handauflagefläche; vor der Tastatur ist eine Handauf lagefläche von 150-380 mm Tiefe vorhanden. Die konkav ausgeformten alphanumerischen Tasten sind mit dem deutschen Zeichensatz belegt (QWERTZ-Belegung), entsprechen also der herkömmlichen Schreibmaschinennorm. Die „F“- und „J“-Tasten sind mit kleinen Erhebungen versehen.

Die numerischen Tasten sind sowohl über den Textblock zu bedienen, als auch über einen rechts neben den alphanumerischen Tasten angeordneten separaten Ziffernblock, welcher der Rechnernorm (7,8,9 oben) entspricht und separat geschaltet werden kann. Die 12 Funktionstasten befinden sich in einer Reihe über den Zeichentasten. Sie heben sich durch Lage und teilweise durch Farbe (F5-F8 sind dunkelgrau, alle anderen Funktionstasten sind hellgrau wie die Tasten des Textblocks) von den übrigen Tasten ab; ihre Funktionen sind frei programmierbar bzw. von der Art der Software abhängig. Besonders bedeutsame Tasten sind durch ihre Farbe (dunkelgrau) und teilweise durch die Form (z.b. größer, rechteckig) hervorgehoben sowie durch ihre Lage und den Zwang zur Beidhand- oder Mehr- fingerauslösung gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert. Die Tastensymbole sind schwarz auf hell- bzw. dunkelgrauem Hintergrund, die Tastenbetätigung wird durch ein optisches Signal auf dem Bildschirm, akustisch und taktil über einen Druckpunkt rückgemeldet, der bei annähernd 0,86 New- ton16 überwunden wird. Bei der Betätigung von Tasten, die einen anderen Schreibmodus bewirken (z.b. „Feststelltaste“, „Num-Taste“), leuchtet ein grünes Lämpchen auf, solange der Modus aktiv ist.

Der Cursor kann zusätzlich über den Ziffernblock oder die Cursorbewegungstasten geführt werden, die in einer umgekehrten T-Form zwischen der alphanumerischen Tastatur und dem Ziffernblock liegen. Eine Steuerung mit der Maus ist ebenfalls möglich. Die Tastenmaße der Tastatur sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Tastenmaße der Tastatur

Bewertung

Die Bauart der Tastatur ist geeignet, die Benutzerin eine möglichst entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltung einnehmen zu lassen: Die Bauhöhe erfüllt die Vorgabe an eine maximale Bauhöhe nach DIN 66234-6 (30 mm), die Neigung der Tastatur entspricht in der gewählten Einstellung den Empfehlungen der Checkliste. Geforderte Rutschfestigkeit und eine ausreichende Fläche vor der Tastatur sind vor- handen, die Verwendung einer Handballenauflage ist aufgrund der flachen Bauweise der Tastatur nicht notwendig. Der Reflexionsgrad liegt innerhalb der empfohlenen Werte nach ZH 1/618 (20-50%), die Tastatureigenschaften, die Tastenanordnung sowie die Belegung mit Schriftzeichen und Funktio- nen entsprechen weitgehend den Anforderungen der Checkliste, der BildscharbV sowie der DIN 2137 T. 2 u. 6 und der DIN 9755. Die Art der Tastendarstellung (positiv) passt zur Positivdarstellung auf dem Bildschirm, hinsichtlich der Ausgestaltung der Funktionstasten und Funktionsblöcke ist die Tastatur mängelfrei. Auch die Qualität hinsichtlich Tastenspiel und Klappern ist zufriedenstellend (zur Lärmimmission siehe Kap.3.2).

2.3.4 Maus

Beschreibung

Die Maus ist ein Produkt von Microsoft mit 2 Tasten. Das Gehäuse ist durch Größe und eine gewölbte Form der Anatomie der Hand angepasst und ist 55-62 mm breit, 112 mm lang und ca. 45 mm hoch. Die Maus ist mit einem ausreichend langen Kabel (1,85 m) mit dem Computer verbunden und befindet sich rechts neben der Tastatur auf einem grauen Mousepad aus Kunststoff (260 mm breit, 210 mm lang ). Die Tastenbelegung, die Doppelklick-Reaktionszeit, die Gestalt des Maus-Zeigers und das Ü- bertragungsverhältnis der Mausbewegung zur Bewegung auf dem Bildschirm sind aus der Software individuell einstellbar. Die Benutzung wird taktil und akustisch durch ein Klicken rückgemeldet. Die Maus ist leichtgängig und ihre Bewegungen werden fehlerfrei umgesetzt. Sie ist auf der Unterseite mit CE- und GS-Plaketten ausgestattet.

[...]


1 siehe Anhang A u. B

2 siehe Foto G.1 in Anhang G

3 vgl. Hahn et al, 1995, S. 14

4 siehe Anhang A

5 siehe Foto H.1 in Anlage H

6 vgl. Hahn et al, 1995, S. 98-99 zur Bewertung tertiärer Sonnenschutzmaßnahmen

7 zur Anschaulichkeit siehe Anhang A, D und E

8 die genauen Maße der Geräte sind dem Anhang E zu entnehmen

9 Die Angaben zur Anordnung der Arbeitsmittel in Relation zur Stelleninhaberin beziehen sich auf die Sitzposition bei Bürotätig- keiten

ohne Bildschirmarbeit (links neben Monitor und Tastatur), wie in Anhang A, B und D ersichtlich

10 Bei der Bildschirmarbeit sitzt die Stelleninhaberin vor Monitor und Tastatur, die sich auf der viertelkreisförmigen Tischplatte befinden

11 vgl. ebd.

12 vgl. Hahn et al, 1995, S. 27

13 vgl. hierzu Hahn et al, 1995, S. 116-117

14 siehe Foto H.2 in Anhang H

15 vgl. Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung, 1997, S. 10

16 entspricht dem Gewicht von 24 Zehn-Pf. Münzen

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Ergonomische Begutachtung eines Büro- und Bildschirmarbeitsplatzes
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Fakultät für Psychologie)
Veranstaltung
Teil der Diplomprüfung im Fach Arbeits- und Organisationspsychologie
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
33
Katalognummer
V2821
ISBN (eBook)
9783638117029
ISBN (Buch)
9783640865055
Dateigröße
1818 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit umfasst ein ergonomisches Gutachten über einen realen Büro- und Bildschirmarbeitsplatz inkl. Photos, Skizzen, Messwerte. 1.521 KB
Schlagworte
Ergonomie, Bildschirmarbeit, Büroarbeit, Sicherheit, Gesundheit, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsschutz, Arbeitsmittel
Arbeit zitieren
Sascha Wingen (Autor:in), 2001, Ergonomische Begutachtung eines Büro- und Bildschirmarbeitsplatzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2821

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