Die GmbH als juristische Person benötigt für ihre Handlungsfähigkeit bestimmte Organe und eine organschaftliche Struktur. Das Vorhandensein eines oder mehrerer Geschäftsführer die sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt und die Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung, sind gesetzlich vorgeschrieben1. Der GmbH- Geschäftsführer (nachfolgend meist als „Geschäftsführer“ bezeichnet) trägt als ausführendes Organ der Gesellschaft eine große Verantwortung mit bestimmten Rechten und Pflichten, welche in der einführenden Darstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Organe der GmbH beschrieben werden. Der darin aufgeführte Aufsichtsrat wird in dieser Arbeit weitgehend außeracht gelassen und deren eventuelle, im Gesellschaftsvertrag geregelten bzw. sich aus dem Gesetz ergebenden Zuständigkeiten werden der Gesellschafterversammlung zugerechnet. Die Stellung als Vertretungsorgan der Gesellschaft erhält der Geschäftsführer durch die Bestellung. Gesellschafter, aber auch nicht an der Gesellschaft beteiligte Personen können zum Geschäftsführer bestellt werden. Da die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer grundsätzlich gleich sind und nur ein Interessengegensatz bestehen kann, wird im Folgenden nur an bestimmten, für die Arbeit relevanten Stellen auf die sich ergebenden Unterschiede eingegangen.
I. d. R. besteht zusätzlich zu der organschaftlichen Bestellung ein vertragliches Dienstverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer, welches durch die Anstellung begründet wird. Diese Differenzierung und die daraus folgenden Erörterung der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberstellung des Geschäftsführers ist vor allem im Hinblick auf die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit und die dann eventuell anzuwendenden Arbeitnehmerschutzvorschriften von großer Bedeutung. Dementsprechend folgt im ersten Teil dieser Arbeit eine Klärung und Einordnung der Rechtsstellung des Geschäftsführers, um im Folgenden nicht anwendbare Vorschriften ausschließen zu können und um die getrennten Ausführungen zu der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit zu begründen. Die Behandlung der Beendigung der Organstellung des Geschäftsführers im zweiten Teil, ist für diese Arbeit insoweit von Bedeutung, als dass in der Praxis Kündigung und Abberufung meist gekoppelt werden und sich bestimmte Voraussetzungen und Herangehensweisen im weitesten Sinne entsprechen...
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der GmbH- Geschäftsführer
2.1 Die Aufgaben und Pflichten
2.2 Einordnung der Rechtsstellung
2.2.1 Die Gesellschaftsbeteiligung
2.2.2 Die Grundlagen der Geschäftsführertätigkeit
2.2.3 Die Anwendbarkeit sozialer Schutzvorschriften und der Arbeitsgerichtsweg
3 Die Beendigung der Organstellung des Geschäftsführers
3.1 Die Abberufung
3.2 Die Amtsniederlegung
4 Die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers
4.1 Die Trennungstheorie
4.2 Die ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages
4.3 Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages
4.3.1 Die Erfordernis des wichtigen Grundes
4.3.2 Die Kündigungsfrist des § 626 II BGB
4.3.3 Die Erfordernis der vorherigen Abmahnung
5 Ansprüche und Pflichten des Geschäftsführers nach Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit
5.1 Die Abfindungsansprüche und der Gerichtsweg bei Kündigungsstreitigkeiten
5.2 Die nachvertraglichen Pflichten
6 Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers, insbesondere im Kontext der Beendigung seines Dienstverhältnisses, und analysiert, inwieweit arbeitsrechtliche Schutzvorschriften auf ihn Anwendung finden.
- Rechtliche Einordnung der GmbH-Geschäftsführer-Position
- Differenzierung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag
- Voraussetzungen für die ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Problematiken bei Kündigungsschutz und Gerichtszuständigkeit
Auszug aus dem Buch
4.3.3 Die Erfordernis der vorherigen Abmahnung
Die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen setzt laut § 314 II BGB eine Abmahnung voraus. Nach Meinung der Rechtsprechung ist die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers ohne eine Abmahnung möglich, wenn er gegen seine organschaftlichen Pflichten verstößt. Der BGH begründet diese Entscheidung damit, dass das Erfordernis der Abmahnung im Arbeitsrecht im Hinblick auf die soziale Schutzbedürftigkeit abhängiger Beschäftigter entwickelt wurde. Der Geschäftsführer der GmbH ist dagegen nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft, sondern er hat als Leitungsorgan organschaftliche Aufgaben wahrzunehmen und die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten. Er trägt für die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft nach außen die Verantwortung und erfüllt im Innenverhältnis die Arbeitgeberfunktion. Der Schutzgesichtspunkt ist somit nicht ausschlaggebend, da die Pflichten und die Tragweite von Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen bekannt sind.
Die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers setzt somit keine vorherige Abmahnung voraus, da er „... keiner Hinweise bedarf, dass er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat“.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die organschaftliche Struktur der GmbH und Problemstellung bezüglich der Rechtsstellung des Geschäftsführers.
2 Der GmbH- Geschäftsführer: Darstellung der Aufgaben, Pflichten und der Rechtsstellung, insbesondere der Abgrenzung zum Arbeitnehmerbegriff.
3 Die Beendigung der Organstellung des Geschäftsführers: Untersuchung der Möglichkeiten zur Beendigung der organschaftlichen Bestellung durch Abberufung oder Amtsniederlegung.
4 Die Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers: Detaillierte Analyse der Trennungstheorie sowie der ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten.
5 Ansprüche und Pflichten des Geschäftsführers nach Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit: Erörterung abfindungsrechtlicher Fragen sowie nachvertraglicher Treue- und Verschwiegenheitspflichten.
6 Schlussbemerkung: Zusammenfassende Betrachtung der Risiken für Geschäftsführer und Plädoyer für eine stärkere Einbeziehung in den Arbeitnehmerschutz.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Anstellungsvertrag, Organstellung, Trennungstheorie, Kündigung, Abberufung, wichtiger Grund, Arbeitnehmerschutz, Dienstvertrag, Sorgfaltspflicht, Innenhaftung, Außenhaftung, soziale Schutzvorschriften, Arbeitsgerichtsbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Aspekte der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers, insbesondere die Differenzierung zwischen seiner Organstellung und seinem Anstellungsvertrag.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Rechtsstellung des Geschäftsführers, die Beendigung seiner Organstellung sowie die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der Geschäftsführer in der Regel nicht unter arbeitsrechtliche Schutzvorschriften fällt und welche Konsequenzen dies für seine Kündigung und rechtliche Absicherung hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte (wie GmbHG, BGB), der Rechtsprechung (BGH, BAG) sowie aktueller Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Einordnung der Rechtsstellung, die Beendigung der Organstellung, die Kündigung des Anstellungsvertrages inklusive Fristen und Abmahnungserfordernissen sowie nachvertragliche Pflichten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie GmbH-Geschäftsführer, Trennungstheorie, Organstellung, Kündigungsschutz und Dienstvertrag charakterisiert.
Warum ist die Trennungstheorie für den Geschäftsführer so wichtig?
Die Trennungstheorie besagt, dass die Abberufung aus dem Amt und die Kündigung des Anstellungsvertrages zwei rechtlich eigenständige Akte sind, was für die Wirksamkeit und Fristen von großer Bedeutung ist.
Benötigt der Geschäftsführer vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung?
Nein, nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine vorherige Abmahnung bei einer außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers nicht erforderlich, da von ihm als Organvertreter die Einhaltung gesetzlicher Pflichten erwartet wird.
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- Miriam Falkenhagen (Author), 2004, Die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28237