Steuerliche Belastungen in Polens Sonderwirtschaftszonen


Trabajo de Seminario, 2010

23 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

1. Sonderwirtschaftszonen - Definition und Ideenumriss

2. Steuerprivilegien je nach Arten der Sonderwirtschaftszonen

3. Steuervergünstigungen am Beispiel polnischer SWZ

4. Deutsche Unternehmen in polnischen SWZ und ihre Steuervergünstigungen. 3 Beispiele
4.1 Politisch-rechtliche Probleme der Errichtung von SWZ in Deutschland als Grund für Produktionsverlagerungen nach Polen
4.2 Drei Beispiele

5. Probleme der in den SWZ tätigen Unternehmer

6. Einfluss der Sonderwirtschaftszonen auf die angrenzenden Gebiete aus der steuerlichen Perspektive.

Fazit

Summary

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Berechnung des steuerfreien Gewinnes am gegebenen Beispiel

Abb. 2 Intensität der Regionalbeihilfe in Polen [Stand: 31.12.2009]

Abb. 3 Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze; Anzahl der erteilten Genehmigungen und Höhe der Investitionsaufwendungen als Maßstäbe für die Anziehungskraft der polnischen Sonderwirtschaftszonen

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Steuerbefreiungen und -erleichterungen in SWZ

Tab. 2 Quellen des in polnischen SWZ investierten Kapitals [Stand: 31.12.2008].

Tab. 3 Steuervergünstigung bei Volkswagen Motor Polska, Sonderwirtschaftszone Legnica

Tab. 4 Muster für Maximale Höhe der regionalen Beihilfe für Großunternehmen.

Tab. 5 Steuervergünstigung bei Autobox GmbH, Sonderwirtschaftszone Starachowice

Tab. 6 Steuervergünstigung bei GST Automotive Poland GmbH, Sonderwirtschaftszone Katowice [in Tsd. Euro, gerundet, Voraussetzung: 1 € = 4 PLN].

Tab. 7 Anzahl der für die Tätigkeit in SWZ erteilten Genehmigungen (1995-2009)

Tab. 8 Steuervergünstigung bei Volkswagen Motor Polska, Sonderwirtschaftszone Legnica [in Euro, Voraussetzung: 1€= 4 PLN]

Tab. 9 Steuervergünstigung bei Autobox GmbH, Sonderwirtschaftszone Starachowice [in Euro, Voraussetzung: 1€ = 4 PLN]

Tab. 10 Steuervergünstigung bei GST Automotive Poland GmbH, Sonderwirtschaftszone Katowice [in Euro, Voraussetzung: 1€ = 4 PLN]

Einleitung

Üblicherweise begrüßen Investoren jede Idee, die Standortbedingungen verbessert. Die Sonderwirtschaftszonen werden gegründet, um durch Steuervergünstigungen die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Unternehmen zu stärken. In dieser Arbeit wird die Frage beantwortet, welche Auswirkungen Steuervergünstigungen auf Unternehmen haben.

Unter den Bedingungen der immer komplexer werdenden finanziellen Verhältnisse der Unternehmen scheint es sehr schwierig zu sein, transparente Gesetze zu erlassen, die Handlungen der in Sonderwirtschaftszonen aktiven Unternehmen sowie ihre korrekte Verrechnung gestalten können. Aus diesem Grund wird versucht, einen Überblick über die rechtlichen Regeln zu geben, die für die einzelnen Unternehmen von Belang sind.

In Deutschland gibt es keine Sonderwirtschaftszonen, nichtsdestoweniger fanden dazu in den letzten 20 Jahren gewisse Diskussionen auf politischer Ebene statt. Die geographische Nähe der Republik Polen ist die Ursache dafür, dass die deutschen Investoren gerne den Markt jenseits der Oder wählen.

Zweck dieser Arbeit ist es, möglichst klar und sachlich die Fragen der Steuervergünstigungen in den Sonderwirtschaftszonen näher zu bringen. Anhand konkreter Beispiele von deutschen Unternehmen werden Vergünstigungen, die sich aus dem Engagement in polnischen Zonen ergeben, eingeschätzt und ausführlich besprochen. Berührt wird auch das Thema des Einflusses der SWZ auf angrenzende Gebiete aus steuerlicher Perspektive. In der Arbeit ist auf ausgewählte Probleme dieser Unternehmen Rücksicht genommen worden.

Der Leser kann sich auch ein Bild von den Methoden der Berechnung der staatlichen Beihilfen und der Effektivität der Zonen sowie der Möglichkeiten ihrer weiteren Entwicklung machen. Somit wird die These aufgestellt, dass die Sonderwirtschaftszonen eine effektive Lösung sowohl für einzelne Unternehmen, als auch - in weiterer Perspektive - für den Staatshaushalt sind.

1. Sonderwirtschaftszonen - Definition und Ideenumriss.

Unter dem Begriff „Sonderwirtschaftszone” versteht man einen „räumlich oder sachlich abgegrenzten Bereich innerhalb einer Volkswirtschaft, in dem für die Produktion von Gütern oder die Herstellung von Leistungen andere, grundsätzlich günstigere Regeln für Investition und Produktion gelten als in den übrigen Landesteilen“.1 Die SWZ sind Instrumente der Wirtschaftspolitik und werden oft in jenen Regionen gegründet, in denen Entwicklungsrückstände zu verzeichnen sind.

2. Steuerprivilegien je nach Arten der Sonderwirtschaftszonen

Tab. 1 Steuerbefreiungen und -erleichterungen in SWZ

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Röhl, K.-H., Sonderwirtschaftszonen als Instrument der Regionalentwicklung, Deutscher-Instituts-Verlag GmbH, Köln 2004, S.6-9; Gabrisch, H., Sonderwirtschaftszonen in Osteuropa und der Sowjetunion, Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (Hrsg.), Wien 1990, S.3; Sehnert, D., Die Rolle von Sonderwirtschaftszonen in der internationalen Wirtschaftspolitik, GRIN Verlag 2006, o.O., S.13.

Steuerbefreiungen und -erleichterungen zählen zu Standardmaßnahmen, die von Staaten in den SWZ ergriffen werden. Die Rohstoffe und Vorprodukte, die für die Herstellungsprozesse in SWZ gebraucht werden sollen, unterliegen z.B. keiner Zollpflicht an den Staatsgrenzen. Weiterhin werden den Unternehmen, die in den SWZ tätig sind, Subventionen gewährt - diese Zuschüsse können direkt (Geldtransfer) oder indirekt (Steuererlässe) sein. Den Unternehmen werden dadurch auch weitere Bedingungen auferlegt, über die der Staat imstande ist, die wirtschaftlichen Vorgänge in den SWZ zu gestalten. Zum Beispiel: die Unternehmen erhalten den Zuschlag, wenn sie eine bestimmte Zahl von unausgebildeten Personen beschäftigen oder wünschenswerte Rohstoffe einführen.

3. Steuervergünstigungen am Beispiel polnischer SWZ

Die mit Gesetz von 20. Okt. 1994 über die Sonderwirtschaftszonen eingeführten Regeln zur wirtschaftlichen Betätigungen in den SWZ stellen einen beträchtlichen Anreiz für ausländische Investoren dar. Damals galten:2 1) totaler Erlass der Ertragssteuer über die ersten 10 Jahre, 2) 50%iger Erlass der Ertragssteuer über die nächsten Jahre - solange die gegebene SWZ besteht, 3) vollkommene Befreiung von der Immobiliensteuer. Der Beitritt Polens zur EU war der Grund für die Harmonisierung der Prinzipien der Erteilung regionaler Beihilfen mit dem Wettbewerbsrecht der Union. Danach wurden die oben genannten Regeln geändert und waren nicht mehr so günstig. Heutzutage bestehen in Polen 14 Sonderwirtschaftszonen. Grundbedingungen für die Möglichkeit, in einer SWZ investieren zu können, sind wie folgt:3

- die Beschäftigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitern über eine gegebene Zeit
- Investitionen in bestimmter minimaler Höhe.

Staatliche Beihilfe besteht in der Ertragssteuerfreistellung. Die Basis für die Berechnungen der Höhe dieser Beihilfe sind entweder die Kosten der Investition oder die zweijährigen Lohnkosten. Investitionen unter der Mindesthöhe lohnen sich für die Regionen nicht. Eventuelle Ersparnisse an Einkommensteuer, die den investierenden Unternehmen zugute kämen, würden die Vorteile für die Regionen aus den Investitionen übersteigen. Die Zonen locken neue Investitionen durch folgende Privilegien an:4

- Ertragssteuerfreistellung der Investoren (natürlichen und juristischen Personen)
- Möglichkeit des preisgünstigen Erwerbs von erschlossenen Investitionsgrundstücken; relativ niedrige Mieten für die von der Zonenverwaltung zur Verfügung gestellten Grundstücke.
- Kostenlose Unterstützung bei den Gründungsformalitäten
- Befreiung von der Immobiliensteuer (in manchen Gemeinden)

Die zugelassene Höhe der Regionalbeihilfe, die ein Unternehmer erhalten kann, hängt ab von:

- dem Investitionsstandort (je nach der Woiwodschaft)
- der Größe des sich um die Steuerbefreiung bewerbenden Unternehmens
- der Höhe der Investitionsaufwendungen oder
- den zweijährigen Lohnkosten

Ab 1. Januar 2007 gilt in Polen die neue Karte der Regionalbeihilfe (siehe Abb. 2 im Anhang) , die für die Jahre 2007-2013 verfasst wurde. In dieser Karte werden Regionen abgebildet, für die verschiedene Beihilfeintensitäten gelten. Die Beihilfeintensivität wird als Prozentanteil der Beihilfe von den Gesamtkosten definiert, die diese Beihilfe ordnungsgemäß decken kann (sog. qualifizierte Kosten). Die Regionalbeihilfe setzt sich nicht aus direkten finanziellen Zuschüssen zusammen, sondern wird als Steuerbefreiung verstanden, und zwar nach folgendem Muster:

Abb. 1 Berechnung des steuerfreien Gewinnes am gegebenen Beispiel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Quelle: Eigene Darstellung

Die Intensivität der Beihilfe variiert je nach den Woiwodschaften und der Größe der Unternehmen. Für die sog. Mikro- und Kleinunternehmen gibt es in manchen Zonen außerdem einen Bonus - der zugelassene Steuererlass wird um 20 im Fall von

Mikrounternehmen und um 10 Prozentpunkte bei den Kleinunternehmen erhöht. Das hängt jedoch von den Zonenverwaltungen ab, und konkret von der Erteilung entsprechender Verordnungen. Um durch die polnische Regierung gefördert zu werden, müssen die Unternehmer mindestens 100.000 € in der Sonderwirtschaftszone investieren und dürfen nicht im Glücksspiel- oder Rüstungssektor tätig sein.5

4. Deutsche Unternehmen in polnischen SWZ und ihre Steuervergünstigungen. 3 Beispiele.

4.1 Politisch-rechtliche Probleme der Errichtung von SWZ in Deutschland als Grund für Produktionsverlagerungen nach Polen

Bereits 1990 gab es in Deutschland Lobbygruppen, die für die Gründung der SWZ in den neuen Bundesländern plädierten. Die politischen Probleme lagen in der Tatsache, dass die BRD Mitglied der EWG war und daher vertraglich verpflichtet war, den in der gesamten Gemeinschaft geltenden Marktkonkurrenzregeln zu genügen. Die Errichtung von SWZ stößt auch heutzutage auf Kritik der Europäischen Kommission, die Ostdeutschland insgesamt sowie einzelne hier befindliche Regionen oder Gemeinden für die Errichtung von SWZ ungeeignet hält. Die SWZ sind kein direkter Gegenstand der Regulierungen des Europäischen Rechts. So ist im Europäischen Wettbewerbsrecht bereits eine rechtliche Grundlage für Beihilfen für Ostdeutschland enthalten, die jedoch nicht über die Möglichkeit der Etablierung von SWZ spricht6. Die Kritiker des Konzepts der Gründung der SWZ versuchen nachzuweisen, Errichtung von SWZ könne nur als ein Experiment betrachtet werden, das zum Wirtschaftswachstum durch Auslösung des wilden Kapitalismus führt. Darunter seien „Hungerlöhne”, Ausbeutung der Arbeitskräfte und Abschaffung mancher Paragraphen im Kündigungsschutzrecht zu verstehen. Die Vorschläge zur Errichtung der Sonderwirtschaftszonen können nur als Versuch der endgültigen Abkopplung des Ostens vom Westen interpretiert werden.7 Die Befürworter sind ihrerseits bemüht, die Förderung der östlichen Länder „spezifisch auf die Stärken einer Region abgestimmt“8 zu gestalten. Dabei wird die Notwendigkeit der weiteren Unterstützung von östlichen Regionen eher damit begründet, das seit der Wende im Jahre 1989 schon viel erreicht wurde. So wird z.B. auf folgende Tatsachen eingegangen: 1) gelungener Versuch, in den östlichen Ländern innovative Schlüsseltechnologien anzusiedeln, 2) deutliches Wachstum der Exportquote auf dem Gebiet der ehem. DDR (Verdopplung gegenüber dem Stand von 1992), 3) erfolgreicher Ausbau und Modernisierung des Verkehrsnetzes, was für die Regionen zum wichtigen und vorteilhaften Standortfaktor wurde. In Bezug auf das oben erwähnte ist aus der Sicht des Jahres 2010 eine Frage nach dem Sinn der Errichtung von SWZ in Deutschland zu stellen. Das Interesse der deutschen Investoren an polnischen SWZ ist daher eine natürliche Folge der gegenwärtigen Politik Deutschlands. Deutsches Investitionskapital war anfangs 2009 für 17,66% aller Aufwendungen verantwortlich und belegte damit die erste Stelle.

Tab. 2 Quellen des in polnischen SWZ investierten Kapitals [Stand: 31.12.2008]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Quelle: Polnisches Wirtschaftsministerium, Information zum Gesetz über die SWZ, S.21, Rev. 31. Dez. 2008, http://beta.mg.gov.pl/NR/rdonlyres/F158E11B-4E7D-40F6-A5DC- 2AA99B567837/54365/Raport.pdf , 1. Jun. 2010.

4.2 Drei Beispiele

Beispiel 1: Volkswagen Motor Polska GmbH, SWZ Legnica, Motorenherstellung, Anzahl der Beschäftigten (Stand: 24.09.2009): 1168; Jahresumsatz: 1,155 Bio. €9. Details: Tab. 3. Beispiel 2: Autobox GmbH, Sonderwirtschaftszone Starachowice, Herstellung von Werkzeugen, Metalcontainern, Fahrzeugen, Anzahl der Beschäftigten (Stand: 06.04.2010) 50; Details: Tab. 4. Beispiel 3: GST Automotive Poland GmbH, Sonderwirtschaftszone Katowice, Herstellung von Anschnallgurten, Türen, Stoßstangen für Fahrzeuge, Anzahl der Beschäftigten (Stand: 04.01.2010) 288; Details: Tab. 5.

Besonders günstig sind die SWZ für Unternehmer, die bereits am Markt etabliert sind (Beispiel 1). Der Einkommensteuersatz beträgt in Polen seit 2004 19%. Unter der Voraussetzung, dass der Bruttogewinn jedes Jahres der Besteuerung mit dem Satz von 19% unterliegt und das Unternehmen beliebig über die zugeteilte Beihilfe verfügt, sparte Volkswagen in den Jahren 2004-2008 über 28,7 Mio.€ Einkommensteuer. Im Jahre 2008 litten viele Unternehmen unter den Folgen der globalen Finanzkrise. Deswegen ist die Steuervergünstigung im Beispiel 3 für Jahre 2005-2007 und exklusive 2008 berechnet worden. Am Beispiel 2 ist am deutlichsten zu sehen, dass die Limite der Staatsbeihilfe noch nicht erreicht worden sind und zwischen 2004 und 2008 die Steuer gleich Null war. Dem Steuererlass unterliegen nur solche Kosten aus der Tätigkeit in der Zone, die in der Zone tatsächlich getragen worden sind.

Tab. 3 Steuervergünstigung bei Volkswagen Motor Polska, Sonderwirtschaftszone Legnica [in Tsd. Euro, gerundet, Voraussetzung: 1 € = 4 PLN]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Quelle: Eigene Darstellung nach jährlichen Finanzberichten von Volkswagen Motor Polska.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen den Steuern, die außerhalb der SWZ zu zahlen wären und der Summe der tatsächlich gezahlten Steuern. Im Fall von Volkswagen reicht die Steuervergünstigung aus, um 617 neue Arbeitsplätze für die nächsten 5 Jahre zu schaffen (Voraussetzung: der durchschnittliche Bruttolohn in Polen in 2009 betrug 775,74 €10 ). Das Geld könnte auch zu Investitionszwecken verwendet werden. Volkswagen Motor Polska ist ein Unternehmen, dessen Investitionsprojekt als großes Investitionsprojekts gilt:

Großes Investitionsprojekt - die neue, mindestens 3-jährige Investition, deren

Anlagevermögen aus ökonomischer Sicht untrennbar ist und deren qualifizierte Kosten den Betrag von 50 Mio. € überschreiten. Die Summe von 50 Mio. € ist in PLN umzurechnen, und zwar anhand des Geldwechselkurses vom Tag der Erteilung der Genehmigung.11

VW Motor Polska ist einer der größten in der Republik Polen tätigen Exporteure. Im Jahr 2002 erreichte sein Exportvolumen das Niveau von 1.039 Mio. USD und auch in diesem Jahr wurde das Unternehmen mit dem Preis für den besten Exporteur vom polnischen Präsidenten ausgezeichnet.12 Auf Grund der Tätigkeit in der SWZ Legnica erhielt das Unternehmen Steuervergünstigung i.H.v. 18,35 Mio. €.13 Die maximale Höhe der regionalen Beihilfe für Großunternehmen beträgt für den Fall von VW 21,9 Mio. €.14

VW ist ein bedeutender Investor in der Polen, der sich deshalb der Unterstützung der Regierung erfreut. Die negativen Werte der Einkommensteuer in Jahren 2007 und 2008 sind auf die Beschlüsse des Ministerrates zurückzuführen, einen Teil der neuen Investition von VW direkt mitzufinanzieren. Der neueste Beschluss15 sieht eine Direktfinanzierung aus öffentlichen Mitteln i.H.v. 2,9 Mio. € vor. Der Vorhersage zufolge, betragen die Rückflüsse zum Staatshaushalt in Jahren 2009-2010 12,2 Mio. € und bis 2015 beläuft sich die Summe auf insgesamt 43,3 Mio. €, soweit die Investitionsverpflichtungen des Konzerns erfüllt werden. Die Werte in Tabellen Tab. 3, Tab. 5 und Tab. 6 sind gerundet. Die genauen Werte sind im Anhang, in Tabellen Tab. 8, Tab. 9 und Tab. 10 dargestellt.

[...]


1 Sehnert, D., Die Rolle von Sonderwirtschaftszonen in der internationalen Wirtschaftspolitik, GRIN Verlag 2006, o.O., S.12.

2 Hnatyszyn-Dzikowska,A., Niskie podatki: Specjalne Strefy Ekonomiczne w Polsce, 09. Dez. 2005, http://www.bankier.pl/wiadomosc/Niskie-podatki-Specjalne-Strefy-Ekonomiczne-w-Polsce- 1369517.html, 1. Juni 2010.

3 o.V.,Text des polnischen Gesetzes über die SWZ, im Original: Ustawa z dnia 20 października 1994 r. o specjalnych strefach ekonomicznych tekst jednolity, Rozdział (Kapitel) 4, Art. 16, Rev. 31. Aug. 2006; http://www.przedsiebiorczyostrow.eu/cms_inc/cms_pobierz_dokument.php?dok_id=18, 1. Jun 2010. 4 Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIiIZ), Zachęty inwestycyjne w SSE, o.J., http://www.paiz.gov.pl/strefa_inwestora/zachety_inwestycyjne_w_sse, 1. Juni 2010.

5 Stockmann,U., Sonderwirtschaftszonen in Europa - ein Modell für Ostdeutschland?, in: Europas Mitte 1/2005, S.4; Rev. 1. Feb. 2005, http://www.ulrich-stockmann.de/upload/europas_mitte_01-2005.pdf, 28. Mai 2010.

6 Matyszewska, E., Planowanie podatkowe in: „Dziennik Gazeta Prawna” vom 26. Apr. 2010, http://www.ozog.pl/img/1272292040-dziennik-gazeta-prawna-20100426-inwestycje-w-specjalnych- strefach-ekonomicznych-daja-oszczednosci.pdf, 26. Mai 2010.

7 Busch, U., Löst die Probleme nicht: Sonderwirtschaftszone Ost, Rev. 31. Juni 2004, http://archiv2007.sozialisten.de/politik/publikationen/disput/view_html?zid=20529&bs=1&n=11, 2. Juni 2010.

8 Mündl. Auskunft: Schätzungen von Herrn Thomas de Maiziére, Bundesminister des Innern, in: „Der Städtetag“, Nr. 2/2010, S. 8-9.

9 Bobik, D., Volkswagen Motor Polska - Prize winner in leadership & constancy od purpose, in: Bericht der EFQM-Stiftung; o.J., http://www.efqm.org/en/Portals/0/Volkswagen.pdf; 1. Juni 2010.

10 Angaben des Zentralen Polnischen Landesamtes für Statistik in Warschau (GUS) für Jahr 2009: Durschschnittlicher Bruttolohn in der Volkswirtschaft betrug 3102,96 PLN; angenommen: 1€ =4 PLN, ergibt sich daraus 775,74 €. http://www.stat.gov.pl/.

11 Definition nach: Polnische Agentur für Ausländische Investitionen (PAIiIZ S.A.), Zachęty inwestycyjne w SSE, o.J., http://www.paiz.gov.pl/strefa_inwestora/zachety_inwestycyjne_w_sse, 1. Juni 2010 .

12 Angaben des polnischen Wirtschaftsministeriums, in: Bericht über Direktinvestitionen in Polen im Jahre 2002(poln. Bezpośrednie inwestycje zagraniczne w Polsce według stanu na koniec 2002 roku), Rev. 31. Mai 2003, http://beta.mg.gov.pl/NR/rdonlyres/F91B004A-083D-439F-87CB- A964981E4B5F/11248/BIZ_2002.pdf, 1. Juni 2010.

13 Polnische Presseagentur, „Wsparcie finansowe rządu dla inwestycji Volkswagena w Polkowicach“, Rev. 8. Dez. 2009, http://motoryzacja.wnp.pl/wsparcie-finansowe-rzadu-dla-inwestycji-volkswagena-w- polkowicach,96118_1_0_0.html; 1. Juni 2010.

14 Berechnet nach dem Muster aus der Tab. 4: I = 40%x(50 Mio. € + 0,5 x 9,625 Mio.€ )=21,925 Mio. €.

15 Für weitere Informationen siehe: Beschluss des polnischen Ministerrates über die Mitfinanzierung des Investitionsprojektes; Rev. 8. Dez. 2009, http://www.mg.gov.pl/portal/Prawo/Dokumenty+MG+przyjete+na+posiedzeniach+Rady+Ministrow/; 28. Mai 2010.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Steuerliche Belastungen in Polens Sonderwirtschaftszonen
Universidad
University of Leipzig  (Institut für Unternehmensrechnung, Finanzierung und Besteuerung)
Curso
Ausgewählte Fragen der Unternehmensrechnung, Finanzierung und Besteuerung
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
23
No. de catálogo
V282411
ISBN (Ebook)
9783656821304
ISBN (Libro)
9783656821311
Tamaño de fichero
801 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
steuerliche, belastungen, polens, sonderwirtschaftszonen
Citar trabajo
Piotr Szczepaniak (Autor), 2010, Steuerliche Belastungen in Polens Sonderwirtschaftszonen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282411

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