Nichtwähler in Österreich. Eine Bedrohung für die moderne Demokratie?


Thèse de Bachelor, 2013

37 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. EINSTIEG
1.1. EINFLUSS DER BÜRGER IM POLITISCHEN SYSTEM ÖSTERREICHS
1.1.1. DIREKT UND INDIREKT DEMOKRATISCHE ELEMENTE IM POLITISCHEN SYSTEM ÖSTERREICHS
1.1.2. INDIREKT UND DIREKT DEMOKRATISCHE ELEMENTE EU
1.2. NICHTWÄHLER-DEFINITION

2. DARSTELLUNG UND ANALYSE DES STATUS QUO AUF DEN POLITISCHEN EBENEN ÖSTERREICHS
2.1. BUNDESEBENE
2.1.1. NATIONALRATSWAHLEN
2.1.2. BUNDESPRÄSIDENTENWAHLEN
2.2. LANDESEBENE
2.3. EU-EBENE
2.3.1. WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
2.4. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DES NICHTWÄHLERANTEILS AUF DEN UNTERSCHIEDLICHEN POLITISCHEN EBENEN.

3. GRÜNDE DES STEIGENDEN NICHT-WÄHLERANTEILS
3.1. PERSÖNLICHES UMFELD DER BÜRGER
3.2. STRUKTURELLE PROBLEME
3.3. PROBLEMFELDER IN DER REALEN POLITIK

4. SIND NUN NICHTWÄHLER TATSÄCHLICH EINE GEFAHR FÜR DIE DEMOKRATIE?

5. CONCLUSIO

6. VERWENDETE LITERATUR UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINSTIEG

Ein zunehmendes Problem der modernen Demokratie wird in dieser Arbeit erläutert, „der steigende Nichtwähleranteil in Österreich“. Hierbei sollen vor allem nachfolgende 2 Forschungsfragen beantwortet werden:

Gibt es ein signifikantes Ansteigen des Nichtwähleranteils auf den unterschiedli chen Ebenen des politischen System Ö sterreichs?

Sind Nichtwähler, eine Gefahr für dieösterreichische Demokratie?

Nach der Beschreibung des Einflusses der Demokratie ( „Herrschaft des Volkes“) im politischen System Österreichs und der EU wird anschließen noch die Definition des Nichtwähleranteils erläutert. Anschließen wird das Phänomen des steigenden Nichtwähleranteils anhand von Wahlstatistiken diskutiert.

Dadurch, dass diese Arbeit auf eine Seminararbeit eines früheren Semesters1 aufbaut, wel- che schon beweisen konnte, dass es bei Wahlen zum Parlament der Europäischen Union einen Anstieg des Nichtwähleranteils gab, schließt sich die zweite zu beantwortende For- schungsfrage an um zu festzustellen inwieweit eine kontinuierlich sinkende Wahlbeteili- gung das demokratische System schwächt und welche Auswirkungen sich daraus erge- ben.

Aktuelle Entwicklungen werden abschließend einen Rück- und Ausblick auf politische Reaktionen auf den steigenden Nichtwähleranteil auf allen politischen Ebenen geben.

1.1. Einfluss der Bürger im politischen System Österreichs

Die Motivation weswegen, sich diese Arbeit mit der sinkenden Wahlbeteiligung beschäftigt, liegt vor allem in der Grundsystematik des österreichischen Politikmodells. Hierbei wird an äußerst prominenter Stelle stehend, Artikel 1 der Bundesverfassung (B-VG), somit schon am Fundament der österreichischen Rechtsordnung, klar, dass die Mitbestimmung des Volkes ein elementarer Teil der politischen Meinungsbildung ist:

„Ö sterreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volk aus. “ 2

Einer der bedeutendsten Rechtswissenschafter des 20. Jahrhundert, Hans Kelsen, als Mitgestalter der österreichischen Verfassung, verwendete bewusst das Schlagwort Demokratie um diese als essentiellen Bestandteil des Rechtssystems zu etablieren. Dies soll vor allem sicherstellen, dass der Staat nicht mehr von autokratischen Herrschern regiert wird. Das Voll soll in Entscheidungsprozesse involviert werden und beteiligt werden.

Nachfolgend sollen die demokratischen Entscheidungswege zur Mitbestimmung präsen- tiert werden. Diese werden nach indirekt- und direktdemokratischen Elementen unterteilt.

1.1.1. Direkt und indirekt demokratische Elemente im politischen System Österreichs

Zunächst ist es wichtig eine Unterscheidung der direkten und indirekt demokratischen Elemente zu finden.

„ Unter direkter Demokratie wird idR eine unmittelbare Volksherrschaft verstanden, in der die Bürger sich ohne zwischengeschaltete Repräsentanten oder Wahlmänner an den politischen Sachentscheidungen beteiligen bzw diese auch initiieren (können3 ). “ 4

Hierbei ist aber zu anzumerken, dass eine alleinige unmittelbare Volksherrschaft in der Realität nicht funktionieren kann. Dies liegt vor allem daran, dass Entscheidungsprozesse viel zu viel Zeit benötigen. Ein moderner westlicher Staat, kann es sich in dieser schnelllebigen Zeit einfach nicht mehr leisten auf langwierige breite Konsenslösungen im Sinne der direkten Demokratie zu warten. Grundsätzlich ist der Gedanke nach einer breiten Mehrheitsentscheidung zu unterstützen. Nimmt man als Beispiel die Finanz- und Schuldenkrise einiger EU-Staaten, dann hätte ein langer Entscheidungsweg (> als 2 Monate) mit Sicherheit den Bankrott von mindestens 2 EU-Staaten gefordert.

Aufgrund dessen scheint es, dass Entscheidungen welche schnell zu beschließen und um- zusetzen sind, die repräsentative Demokratie Vorteile hat, da es de facto zu weniger Ver- zögerungen kommt, als wenn alle Bürger des Volks zur Entscheidung aufgerufen werden.

Die direktdemokratischen Elemente sind aber aus anderen Gründen sind sinnvollerweise in das System der indirekten Demokratie (repräsentative Demokratie) zu integrieren. Die direkte Demokratie ermöglicht es „Schwächen der repräsentativen Demokratie“5 zu mil- dern. Als Schwächen können hier undemokratische Effekte aus Lobbyismus oder Korrup tion ebenso genannt werden wie auch nichteingehaltene Wahlversprechen, Bevorzugung von Einzelinteressen oder auch parlamentarische Mechanismen die gegen die Verfassung verstoßen („Klubzwang vs. freie Mandat“). Die direkte Demokratie ermöglicht somit, dem Volk, dass Sie sich gegen politische Entscheidungen von Repräsentanten aussprechen kön- nen. Diese Kontrollfunktion ist in einem lebendigen demokratischen Staat essentiell.

Im politischen System Österreich ist es für Bürger auf Nationaler- als auch Landesebene6 zunächst möglich auf direkt-demokratische Elemente ihren Willen auszudrücken: Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung.

Wichtig ist aber, dass direkt-demokratische Elemente bis dato einen relativ geringen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozesse hatte. Als Element mit der häufigsten Anwendung kristallisierte sich das Volksbegehren heraus. Es bietet dem Volk die einzige Möglichkeit von sich aus Gehör im politischen Entscheidungsprozess zu schaffen. Ab einer Mindestanzahl von 100.000 Stimmen muss der Gesetzesantrag, welcher die Basis bei Volksbegehren bildet, im Parlament behandelt werden. Als Kritikpunkte an den ausgebauten direktdemokratischen Elementen, wird vor allem den „fehlenden Zug von der Volksinitiative zur bin denden 7 Volksabstimmung8 “ kritisiert. Demnach ist das Volk immer vom Willen der Koalitionsmehrheit abhängig ob eine Gesetzesvorlage tatsächlich weiterverfolg wird oder nach der „Pflichtbehandlung“ wieder fallen gelassen wird.

Ein weiterer wichtiger Teil der demokratischen Kultur Österreichs hat sich im Rahmen der repräsentativen (/indirekten) Demokratie etabliert: in der Wahl der Volksvertreter zum Nationalrat und auch zum Landtag. Dies ist eines der indirekt demokratischen Elemente, welche die Willensbildung der Parteien auf Basis der gesammelten Wählerstimmen voll- zieht. Tatsächlich gibt es aber einige Kritikpunkte an der repräsentativen Demokratie. Zwei besonders gravierende Punkte sind die verfassungsrechtlich verankerte Farce „des freien Mandats“ und die ewig geleugnete Problematik des real vorherrschenden „Klubzwangs“.

Unter dem „freien Mandat“ wird gemäß der österreichischen Bundesverfassung folgendes verstanden:

„ Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden. 9

Führt man sich nun vor Augen, dass die Koalitions- und Klubdisziplin und der Klub- zwang tatsächlich das Abstimmungsverhalten enorm beeinflussen, ist es äußerst fragwür- dig, davon auszugehen, dass es realpolitisch ein freies Mandat gibt. Die ursprünglich ge- dachte Freiheit des Abgeordneten endet spätestens nach der ersten Legislaturperiode, denn dann wird jener Abgeordnete der sich gegen den eigenen Klub gestellt hat „wegrationali- siert“.

Ein weiterer Kritikpunkt wonach die indirekt demokratischen Elemente, die direkten immer unter Kontrolle haben lässt den Schluss zu, dass direkt demokratische Elemente zwar geschaffen worden sind um Probleme und Wünsche der Bevölkerung artikulieren zu lassen, aber realpolitisch dieses Elemente immer nur dann beworben wurde, wenn Parteien sich einen direkten Mehrwert (zum Beispiel als Vor- oder Zwischenwahlkampf) erwarten konnte. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass zum Beispiel das Volksbegehren zwar die Mög- lichkeit eröffnet Gesetzesmaterien welche vom „Volk“ eingebracht wurden im Parlament zu behandeln, die Weiterbehandlung der Materie aber von der Motivation und dem Willen der Regierungsmehrheit abhängt. Eine bindende Anzahl von Stimmen eines Volksbegeh- rens welche zu einer definitiven Volksabstimmung und somit zu einem Gesetzesbeschluss direkt vom Volk führt gibt es in der österreichischen Rechtsordnung nicht. Dies wär eines der Ansatzpunkte welche im Kapitel 5 erläutert werden.

Der Bundespräsident, als repräsentativer Faktor im politischen System, wird als einziges Organ auf Bundesebene direkt vom Volk gewählt. Hierbei ist aber zu bedenken, dass der Bundespräsident grundsätzlich nur allgemeine mittel- bis langfristige Stellungnahmen zur politischen Umwelt abgibt. Er wird nicht direkt im politischen System tätig um spezielle Gesetzesmaterien zu behandeln. Zwar ist der Bundespräsident schlussendlich im Gesetzgebungsprozess involviert, als „Unterzeichner“, aber in der täglichen Gestaltung der gesellschaftlichen Grundordnung nimmt er nicht teil.

1.1.2. Indirekt und direkt demokratische Elemente EU

In der EU gibt es bis dato nur ein indirekt demokratisches Element, die Wahl zum Europäischen Parlament. Die Bevölkerung der EU-Länder wählt direkt Mitglieder zum Europäischen Parlament. Führt man sich vor Augen, dass das Europäische Parlament nur eine „bessere Nebenrolle“ im Entscheidungsprozess für einen „Gesetzesbeschluss“ im Rahmen der politischen Rechtsordnung spielt, dann ist es nicht weit hergeholt, dass ein Demokratiedefizit bei der Legislative der EU besteht.

Weitere wichtige Funktionen der EU wie zum Beispiel der Europäische Rat, der (Minister) Rat der EU und vor allem die Europäische Kommission sind demokratisch von der Bevöl- kerung nicht direkt legitimiert. Der Europäische Rat wird von den Regierungspräsidenten oder Bundeskanzler angeführt, diese werden auf nationalstaatlicher Ebene gewählt und nehmen somit automatisch den Platz auf dem EU-Parkett ein. Ebenso passiert dies im Ministerrat, der aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsländer besteht.

Die Art und Weise wie diese Gremien besetzt werden, scheint diskussionswürdig, da die Bevölkerung zunächst bei Nationalratswahlen oder Bundestagswahlen Parteien wählen. Aus den Parteien mit den höchsten Wähleranteil an der Gesamtbevölkerung wird nun je nach Wahlrecht (Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht) direkt eine Regierung aus der Partei gebildet welche die meisten Stimmen bekommen hat (Mehrheitswahlrecht) be- ziehungsweise wie in Österreich jene Partei die, die meisten Stimmen bekommen hat und eine Koalition mit einfacher Mehrheit bilden kann10,11. Aus der nun bestehenden Regierung werden dann automatisch der Bundeskanzler sowie die Fachminister zu den EU Gremien gesandt. Es stellt sich hierbei die Frage, inwieweit nationalstaatlich gewählte Politiker auf EU-Ebene handeln. Die nationalen Führungseliten, werden vor den Wahlen, aus politik- strategischen Gründen zunächst immer auf Interessen der eigenen Bevölkerung Rücksicht nehmen. Als bestes Beispiel kann hierbei die Handlungsweise von Finanzministerin Dr. Maria Fekter bei den Verhandlungen zur „Abschaffung des Bankgeheimnisses“ genannt werden. Hierbei werden nationalstaatliche Interessen vor das Gesamtwohl der EU gestellt.

Als weiteren Kritikpunkt, kann man das Initiativmonopol der Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission diskutieren. Die EU-Kommission wird von den nationalen Regierungen bestimmt und muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Mitglieder der Europäische Kommission sollen das Wohl der EU als Grundmaxime haben. Nationalstaatliche Interessen sind hinten anzustellen. Ein Kritikpunkt, wonach Gremien wie die Europäische Kommission indirekt von (auch indirekt gewählten) nationalen Regierungen bestimmt werden ist ebenso ein Beispiel für das Demokratiedefizit der EU.

Die Diskussion, wonach die EU mehr bürgernähe zeigen sollte, besteht schon offiziell seit 1992 mit dem Vertrag von Maastricht12. Hierbei wird das „Petitionsrecht13 “ ebenso eingeführt wie die Schaffung eines „Bürgerbeauftragten14 “.

Um eben genau die Kritikpunkte, nach dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken wurden im Vertrag von Lissabon direkte Demokratieelemente installiert. Die europäische Bürger- initiative wurde als einzige Möglichkeit geschaffen in den Gesetzgebungsprozess der Eu- ropäischen Union Einfluss nehmen zu können. Hierbei soll Gesetzesmaterien die in der Verantwortung der EU liegen aufgrund von einem verstärkten Bürgerinteresse ohne be- sonderen Einfluss der etablierten Parteien im Europäischen Parlament behandelt werden. Es soll somit eine Möglichkeit geschaffen werden, auch Bürgerplattformen oder internati- onale Zusammenschlüsse ohne Parteistruktur Gehör im System der EU zu verschaffen.

[...]


1 Eisenhuber, Sebastian, 2012: „Nichtwähler, eine Gefahr für die Demokratie.“, verfasst im Rahmen des Spezialisierungsseminars „Wahlforschung“ bei Dr. Peter Ulram im SoSe 2012

2 B-VG, Abs. 1 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10 000138, entnommen am 6.5. 2013

3 eigene Anmerkung

4 Robertson, Viktoria, 2010: Journal für Rechtspolitik 18. S. 134

5 ebd.

6 Ortmaier, Thomas Michael, 2012: Wahlrecht und Elemente der direkten Demokratie auf regiona- ler Ebene - Landeswahlrecht aus der Sicht der Politikwissenschaft, Dipl.-Arb., S. 143-144

7 eigene Anmerkung

8 Müller , Wolfgang C., 2006: Politik in Österreich, Das Regierungssystem, Das Verhältnis von plebiszitärer und repräsentativer Demokratie, S. 116

9 B-VG, Fassung vom 28.5.2013, Art. 56, Abs. 1

10 1. Ausnahme: FPÖ-OVP Regierung 2000-2002. In diesem Fall wurde die drittstärkste Partei Kanzlerpartei und ging mit der zweitstärksten Partei eine Regierung ein.

11 2. Ausnahme: SPÖ - Minderheitsregierung mit Unterstützung der FPÖ, Kreisky I (März 1970- Oktober 1971)

12 Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191. http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html, entnommen am 1.6. 2013

13 Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191., Art. 138 d http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html, entnommen am 1.6. 2013

14 Vertrag über die Europäische Union, ABl 1992 C 191., Art. 138 e http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html, entnommen am 1.6. 2013

Fin de l'extrait de 37 pages

Résumé des informations

Titre
Nichtwähler in Österreich. Eine Bedrohung für die moderne Demokratie?
Université
University of Vienna
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
37
N° de catalogue
V282617
ISBN (ebook)
9783656825036
ISBN (Livre)
9783656825050
Taille d'un fichier
1033 KB
Langue
allemand
Mots clés
nichtwähler, österreich
Citation du texte
Sebastian Eisenhuber (Auteur), 2013, Nichtwähler in Österreich. Eine Bedrohung für die moderne Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282617

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Nichtwähler in Österreich. Eine Bedrohung für die moderne Demokratie?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur