In der vorliegenden Arbeit werden zunächst wesentliche Begriffe des Investments im Allgemeinen, des Investmentgeschäftes, der Investmentgesellschaft und des Investmentfonds näher bestimmt und voneinander abgegrenzt. Insbesondere wird hierbei auf die Besonderheiten bzw. Unterschiede bei der Begriffsbildung aus Sicht der OGAW-Richtlinie, des deutschen und des luxemburgischen Gesetzgebers eingegangen. Im Anschluss an die Einführung dieser grundlegenden Begriffe, erfolgt eine weitergehende Systematisierung der Arten, des Aufbaus und der Funktionsweise von Investmentgesellschaften und Investmentfonds. Die hierbei auftretenden Definitionsunterschiede wirken in direkter Weise auf die Konstruktions- und Gestaltungsmöglichkeiten, die Vertriebsmöglichkeiten und auf die Begründung sowie den laufenden Geschäftsbetrieb der jeweiligen Gesellschaftsform und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Bestandteile der Europäischen Investmentrichtlinie
2. Kunstbegriff des OGAW
3. Begriffsbildung Investment und Investmentvermögen
4. Begriffsbildungen des luxemburgischen Gesetzgebers
5. Kriterien zur Klassifizierung
6. Dachfondskonzept
7. Umbrella-Fonds Konzept
8. Rechtliche Grundlagen des Investmentgeschäftes
8.1. Rechtliche und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten
8.2. Organisationsrechtliche Vorgaben der OGAW-Richtlinie
8.3. Gestaltungsmöglichkeiten nach dem InvG
8.4. Organisationsformen nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Systematiken von Investmentgesellschaften und -fonds im Vergleich zwischen dem deutschen und luxemburgischen Gesetzgeber. Dabei wird analysiert, wie unterschiedliche Begriffsbildungen und Organisationsstrukturen die Gestaltungsmöglichkeiten, den Geschäftsbetrieb und die Wettbewerbsfähigkeit von Investmentprodukten beeinflussen.
- Grundlagen der europäischen Investmentrichtlinien (OGAW-Richtlinie)
- Differenzierung der Begriffe Investment, OGAW und OGA in der Gesetzgebung
- Systematisierung von Fondstypen wie Dachfonds und Umbrella-Fonds
- Vergleich der rechtlichen und organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten (Miteigentums-, Treuhand- und Gesellschaftstyp)
Auszug aus dem Buch
2. Kunstbegriff des OGAW
Die Europäische Investmentrichtlinie verwendet den Kunstbegriff des Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) bzw. des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie definiert sich dieser Begriff als Organismus, welcher beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung unter dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren investiert. Durch Art. 19 Abs. 1 OGAW-Richtlinie wird die Investition in Wertpapiere durch die Möglichkeit der Investition in sog. liquide Finanzanlagen ergänzt. Hierunter sind i.S. der Richtlinie Geldmarktinstrumente zu verstehen.
Die OGAW-Richtlinie verwendet den Begriff des OGAW, um auf europäischer Ebene Mindestregelungen für Wertpapier-Publikumsfonds definieren zu können. Hierbei spezifiziert die Richtlinie den Begriff des Publikumsfonds bzw. des Publikums, wie er in Art. 1 Abs. 2 erster Gedankenstrich verwendet wird nicht näher. Nach Bauer (1997) handelt es sich bei einem Publikumsfonds um eine kollektive Anlageform, welche sich einer großen Zahl von Privatpersonen anbietet. Eine andere Definition formuliert, dass Anteile eines Publikumsfonds öffentlich angeboten und von jedermann erworben werden können.
Der Begriff des OGAW bildet den kleinsten gemeinsamen Nenner der in den EU-Staaten gebräuchlichen Organisationsformen der Investmentgesellschaften, Investmentfonds bzw. Investment-Trusts. Der Begriff des OGAW spezifiziert damit die harmonisierte Form eines Fonds auf europäischer Ebene und entspricht den Mindestregelungen der Richtlinie. Davon zu unterscheiden ist der sog. Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA). Dieser Begriff des OGA findet sich häufig in Verkaufsprospekten von in Luxemburg aufgelegten Fondsprodukten. Die OGAW-Richtlinie erwähnt den Begriff des OGA nicht explizit. In Unterscheidung zum OGAW kennzeichnet der OGA ein breiteres Spektrum von Fonds. Es handelt sich um einen Sammelbegriff, welcher nicht richtlinienkonforme Organismen und richtlinienkonforme Organismen beinhaltet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Bestandteile der Europäischen Investmentrichtlinie: Das Kapitel erläutert die Entstehung und den Harmonisierungsprozess der OGAW-Richtlinie innerhalb der Europäischen Union.
2. Kunstbegriff des OGAW: Hier erfolgt eine Definition und Abgrenzung des OGAW-Begriffs gegenüber dem breiteren OGA-Begriff und die Einordnung als europäischer Mindeststandard.
3. Begriffsbildung Investment und Investmentvermögen: Das Kapitel untersucht die Definitionen von Investment und Investmentvermögen im deutschen Recht und die Auswirkungen durch die Novellierung zum InvG.
4. Begriffsbildungen des luxemburgischen Gesetzgebers: Diese Analyse beleuchtet die Unterschiede in der luxemburgischen Gesetzessystematik und die Nutzung französischer Rechtsbegriffe.
5. Kriterien zur Klassifizierung: Es werden verschiedene Ansätze zur Fondsklassifizierung, etwa nach Erwerbsbeschränkungen oder Anlageinstrumenten, systematisiert.
6. Dachfondskonzept: Das Kapitel behandelt die Zulassung, die regulatorischen Vorbehalte und die strategischen Vorteile von Dachfonds.
7. Umbrella-Fonds Konzept: Es wird die Struktur von Umbrella-Konstruktionen mit ihren eigenständigen Teilfonds unter einem gemeinsamen Schirm erklärt.
8. Rechtliche Grundlagen des Investmentgeschäftes: Der Abschluss gibt einen Überblick über die rechtliche Einbettung der Investmentanlage in Deutschland und Luxemburg sowie die drei wesentlichen Organisationsformen.
Schlüsselwörter
Investmentgesellschaft, Investmentfonds, OGAW, Investmentgesetz, InvG, Dachfonds, Umbrella-Fonds, Risikomischung, Europäische Richtlinie, Publikumsfonds, Spezialfonds, Kapitalanlage, Rechtliche Gestaltung, Fondsklassifizierung, Investmentvermögen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Strukturen und Begriffsdefinitionen von Investmentgesellschaften und -fonds im deutschen und luxemburgischen Rechtssystem.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Schwerpunkte bilden die europäische OGAW-Richtlinie, die Abgrenzung von Investmentbegriffen, verschiedene Fondskonzepte wie Dach- und Umbrella-Fonds sowie die rechtlichen Organisationsformen der kollektiven Vermögensanlage.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Unterschiede in der Systematik und den gesetzlichen Rahmenbedingungen herauszuarbeiten, um deren Einfluss auf die Konstruktion und Wettbewerbsfähigkeit von Investmentprodukten aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Analyse einschlägiger Rechtsnormen, EU-Richtlinien und Fachliteratur zum Investmentrecht.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung detailliert behandelt?
Im Hauptteil werden die Begriffsbildungen des OGAW, die rechtlichen Grundlagen beider Länder, sowie spezifische Fondstypen (Dach- und Umbrella-Konstruktionen) und deren aufsichtsrechtliche Behandlung ausführlich dargestellt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Fachbegriffe sind unter anderem OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), Investmentvermögen, Risikomischung sowie die Abgrenzung zwischen Satzungs- und Vertragsformen.
Wie unterscheidet sich das luxemburgische Verständnis des OGA vom OGAW?
Während der OGAW die harmonisierte, richtlinienkonforme Form darstellt, ist der OGA ein im luxemburgischen Gesetz zusätzlich definierter, breiterer Sammelbegriff für verschiedene Organismen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen der Miteigentums- und der Treuhandlösung relevant?
Die Unterscheidung betrifft die rechtliche Trennung von Betriebskapital und Fondsvermögen sowie die Frage, ob die Investmentgesellschaft selbst Eigentümerin des Anlagevermögens ist.
- Citation du texte
- LL.M. Jens Gutsche (Auteur), 2007, Arten und Aufbau von Investmentgesellschaften und -fonds. Die Besonderheiten aus Sicht des deutschen und luxemburgischen Gesetzgebers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282687