Das Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Gemeinschaft


Seminararbeit, 2003

24 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Europäischen Gemeinschaften

3 Rechtsetzung in der EG
3.1 Arten von Rechtsakten in der EG
3.1.1 Verordnungen und Richtlinie
3.1.2 Entscheidungen
3.1.3 Empfehlungen und Stellungnahmen
3.2.1 Das Anhörungsverfahren
3.2.2 Verfahren der Zusammenarbeit
3.2.3 Verfahren der Mitentscheidung
3.2.4 Das Zustimmungsverfahren
3.2.5 Das einfache Verfahren
3.2.6 Die Verfahren zum Erlass von Durchführungsbestimmungen

4 Ausblick auf die Zukunft des Rechtsetzungsverfahrens

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Organe der Europäischen Union

Abbildung 2: Verfahren der Rechtsetzung

Abbildung 3: Das Mitentscheidungsverfahren

1 Einleitung

Die politische Willensbildung von Staaten erfolgt gemeinhin in den jeweiligen Parlamenten. Hier werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die dazu beitragen, die Organe der Exekutive mit den erforderlichen Mitteln zur Um- setzung des Willens der Legislative, den Vertretern des Volkes, auszustatten. Das Rechtsetzungsverfahren in der EG beschreibt diesen Prozess der Wil- lensbildung in Form des Erlassens von Rechtsakten auf der europäischen Ebene.

Zuvor sei angemerkt, dass die Struktur der EG eine klassische Gewaltentei- lung nicht vorsieht. Vielmehr ist sie darauf ausgerichtet, alle beteiligten Orga- ne ihrer Bedeutung entsprechend in das Rechtsetzungsverfahren zu integrie- ren1.

Als Rechtsgrundlage für die institutionelle und prozesstechnische Ausgestaltung der Willensbildung dient der EG-Vertrag.

Zum Begriff der Europäischen Gemeinschaft sei angemerkt, dass es korrekt Europäische Gemeinschaften lauten müsste. Gemäß einem Beschluss des Parlaments unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs ist Europäische Gemeinschaft die offizielle Sammelbezeichnung für die Euro- päischen Gemeinschaften, die aus der Europäischen Gemeinschaft, der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bestehen2.

2 Die Europäischen Gemeinschaften

Das Europäische Gemeinschaftsrecht besteht aus dem Primärrecht in Form der Gründungsverträge und dem Sekundärrecht in Form von Verordnungen,

Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen3. Das Zu- standekommen dieses Sekundärrechts soll in dieser Arbeit beschrieben wer- den.

Das Primärrecht bildet die Grundlage für das Sekundärrecht. Das Rechtset- zungsverfahren wird von den Organen der EG durchgeführt. Die Organe sind der Rat, die Kommission, das Europäische Parlament, der Rechnungshof und der Europäische Gerichtshof4. Bei diesem ist das Recht der EG einklag- bar5.

Beratend stehen den Organen der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Seite.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Organe der Europäischen Union6

3 Rechtsetzung in der EG

3.1 Arten von Rechtsakten in der EG

Die Organe der EG erlassen förmliche Rechtsakte. Dabei kann es sich um

-Verordnungen
-Richtlinien
-Entscheidungen
-Empfehlungen und
-Stellungnahmen handeln.

Abhängig von der Art und dem Inhalt des Rechtsaktes werden unterschiedlich ausgeprägte Verfahren der Rechtsetzung angewendet7.

3.1.1 Verordnungen und Richtlinie

Bei Verordnungen und Richtlinien handelt es sich um die stärkste Form von Rechtsakten hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit8.

Eine Verordnung ist aus Sicht der Mitgliedsstaaten wie ein innerstaatliches Gesetz zu sehen. Sie ist allgemein und unmittelbar gültig und regelt, wie ein Gesetz, alle den behandelten Sachverhalt betreffenden Fälle (Artikel 249 EG-Vertrag).

Eine Richtlinie (Artikel 249 EG-Vertrag) ist an eine Auswahl von Mitgliedsstaaten gerichtet. Sie definiert ein Ziel welches in einer festgesetzten Frist erreicht werden muss. Die Maßnahmen zur Zielerreichung liegen dabei in der Verantwortung der betroffenen Mitgliedsstaaten. Konkret definiert die Richtlinie ein Ziel und einen Rahmen, die von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten mit lokalen Rechtsakten umgesetzt werden9.

3.1.2 Entscheidungen

Eine Entscheidung regelt den Einzelfall. Sie ist wiederum verbindlich in einer festgesetzten Frist von allen zu befolgen, die als Adressaten definiert sind. Die Adressaten einer Entscheidung können Einzelpersonen und Mitglieds- staaten sein10.

3.1.3 Empfehlungen und Stellungnahmen

Empfehlungen und Stellungnahmen bilden die schwächste Form von Rechtsakten in der EG. Sie richten sich wiederum an Einzelpersonen oder Mitgliedsstaaten, besitzen aber keine Verbindlichkeit. Ihre Wirkung beruht auf der natürlichen Autorität der Organe der EG11.

3.2 Arten von Rechtsetzungsverfahren

Abhängig vom zu erlassenden Rechtsakt finden verschiedene Verfahren der Rechtsetzung Anwendung:

-Anhörungsverfahren
-Verfahren der Zusammenarbeit
-Verfahren der Mitentscheidung
-Zustimmungsverfahren
für den Erlass von Verordnungen und Richtlinien.
-Beratungsverfahren
-Verwaltungsverfahren
-Regelungsverfahren

für den Erlass von Bestimmungen, welche die Form und Mittel der Durchführung beschlossener Rechtsakte regeln.

Für Rechtsakte in Form von Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen steht das vereinfachte Verfahren zur Verfügung12.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Verfahren der Rechtsetzung13

3.2.1 Das Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren gliedert sich in die Phasen der Vorschlagsentste- hung, der Anhörung, der Entscheidung und schließlich der Publikation des Rechtsaktes.

Entstehung des Vorschlags

Der erste Entwurf eines Vorschlags wird von der Europäischen Kommission erarbeitet. Dies übernimmt eine für das Thema des Rechtsaktes verantwortliche Dienststelle der Kommission. Nur die Kommission hat das Recht, Rechtsakte vorzuschlagen (Initiativrecht).

Sie erarbeitet ein Papier, das den betreffenden Sachverhalt formal und inhaltlich detailliert regelt.

Um bereits in dieser Phase sicherzustellen, dass die Erfolgsaussichten durch später im Verfahren beteiligte Institutionen so groß wie möglich sind, berät sich die den Vorschlag erstellende Stelle mit Fachleuten und Experten aus den Mitgliedsstaaten. So wird gewährleistet, dass der entstandene Vorschlag inhaltlich und formal hohen Anforderungen genügt und politisch die Unterstützung der Mitgliedsstaaten hat14, da nationale Fachleute in der Regel die spezifische Auffassung ihrer Heimatländer vertreten werden.

Sobald die Dienststelle den Vorschlag an die Kommission übergeben hat, berät diese das Papier und beschließt den Vorschlag mit einfacher Mehrheit.

Phase der Anhörung

Nachdem der Vorschlag von der Kommission beschlossen wurde, wird er inklusive einer detaillierten Herleitung der Entscheidung an den Rat gesen- det.

Bevor dieser den Vorschlag berät und ggf. beschließt, bedarf es weiterer Beratungen durch andere Institutionen.

Unabhängig von der im Vorschlag behandelten Sache wird das Europäische Parlament gehört. Das Vorschlagspapier geht an den Parlamentspräsidenten und dieser leitet es an einen zuständigen Ausschuss weiter. Der Ausschuss stellt seinen Standpunkt dem Parlament vor, welches die Beratungsergeb- nisse diskutiert und als Stellungnahme zu dem vorliegenden Vorschlag beschließt.

[...]


1 Das Rechtsetzungsverfahren in der EG, in: http://www.europa.eu.int/eur- lex/de/about/abc/abc_21.html, 2003

2 Die Europäische Union - Rechtsordnung, Politik, Kultur, in: http://ig.cs.tu-berlin.de/w98/1332l564/005/ sowie Anhang 1: Beschluss des EP Rechtsetzungsverfahren in der EG

3 Koenig, Merksätze für das Europarecht, Marburg 1999

4 Schwab, Denis-Christian, Die Organe der Europäischen Union, in: http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/bwd/20992.html, 2002

5 ebenda

6 entnommen aus www.niedersachsen.de Rechtsetzungsverfahren in der EG

7 Das Rechtsetzungsverfahren in der EG, in: http://www.europa.eu.int/eur- lex/de/about/abc/abc_21.html, 2003

8 ebenda

9 Koenig, Merksätze für das Europarecht, Marburg 1999 Rechtsetzungsverfahren in der EG

10 ebenda sowie Das Rechtsetzungsverfahren in der EG, in: http://www.europa.eu.int/eur- lex/de/about/abc/abc_21.html , 2003

11 ebenda Rechtsetzungsverfahren in der EG

12 Das Rechtsetzungsverfahren in der EG, in: http://www.europa.eu.int/eur- lex/de/about/abc/abc_21.html , 2003

13 Koenig, Merksätze für das Europarecht, Marburg 1999 Rechtsetzungsverfahren in der EG

14 Harrison, David, Die Neuordnung Europas: Rechtsetzung und Politikgestaltung in einer erweiterten EU, 2000 Rechtsetzungsverfahren in der EG

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Gemeinschaft
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Europarecht
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V28291
ISBN (eBook)
9783638301145
ISBN (Buch)
9783638760591
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit bietet einen guten Einstieg in das Thema. Falls Interesse besteht: Zum Thema Europarecht durfte ich noch andere Arbeiten verfassen.
Schlagworte
Rechtsetzungsverfahren, Europäischen, Gemeinschaft, Europarecht
Arbeit zitieren
Anja Repke (Autor:in), 2003, Das Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Gemeinschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28291

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