Partei oder Bürger - Wer wählt die Abgeordneten wirklich?

Eine Analyse anhand der Auswahlprozesse von Bundestagsabgeordneten


Hausarbeit, 2014

15 Seiten, Note: 2,0

Franziska Schmidt (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Auswahl- und Nominierungsprozesse in den Parteien

3 Kritische Analyse
3.1 Kandidatenauswahl vor den Versammlungen
3.2 Rhetorik versus Inhalt
3.3 Der bürgerferne Abgeordnete

4 Fazit und Ausblick

5 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

„Eine wirksame ‚Interessenvermittlung‘ zwischen Parlament und Gesellschaft ist die Grundbedingung jedes demokratisch-repräsentativen Systems. Gerade diese ‚Vermittlung‘ wird in der Bundesrepublik vielfach als ungenügend kritisiert […].“[1]

Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes finden in Deutschland allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen statt. Hiermit wird garantiert, dass jeder wahlberechtigte Bürger in der Bundesrepublik einen Repräsentanten wählen kann, der seine Interessen angemessen auf Kommunal-, Landes-, -oder Bundesebene vertritt.

Bei der Wahl der Bundestagsabgeordneten gilt das Prinzip der Verhältnis- und Mehrheitswahl mit geschlossenen Listen. Bereits vor der eigentlichen Wahl können Kandidaten von den Parteien vorgeschlagen werden, die sich dann auf den geschlossenen Listen finden und denen der Bürger schließlich auf dem Wahlzettel seine Stimme geben kann.

Trotz des grundsätzlichen Demokratieverständnisses in Deutschland, stehen die Wahlen, speziell auch die Bundestagswahlen, seit Jahrzehnten in der Kritik.

Grundsätzlich sollen die Abgeordneten im Bundestag eine Art soziales Abbild der Gesellschaft sein und damit alle Bevölkerungsgruppen repräsentieren. Hinzu kommt die Interessenvertretung. Diese Funktion soll gewährleisten, dass die gewählten Abgeordneten Wünsche, Ideen und auch Kritik aus ihren Wahlkreisen im Parlament thematisieren und damit möglicherweise Veränderungen auf politischer, gesetzlicher oder sozialer Ebene herbeiführen. Entgegen dieser allgemeingültigen Vorstellungen finden sich heute aber andere Ergebnisse. Die Parteien bestanden in der 17. Wahlperiode beispielsweise zu mindestens 88 Prozent aus Akademikern, die meisten der Parlamentarier haben Rechts- oder Sozialwissenschaften studiert und sind verbeamtet.[2] Der Anteil der Frauen im Bundestag ist nach wie vor geringer als der der Männer. In der 16. Wahlperiode lag der Frauenanteil bei knapp 31%. Bereits diese wenigen Kennzahlen verdeutlichen, dass die Diskrepanz zwischen Bevölkerung und Parlament, was die soziale Repräsentation angeht, stark ausgeprägt ist.

Dies ist nur einer von vielen Faktoren, die in der Gesellschaft zu Unmut gegenüber den internen Vorauswahlen der Parteien führen. Bereits in den 1960er- und 1970er-Jahren wurden Studien zu innerparteilichen Selektionsprozessen veröffentlicht, die diesen Unmut verdeutlichen.[3]

„[Es gab] starke parteiinterne und -externe Kritik an den Kandidatennominierungsverfahren aufgrund der Tatsache, dass in den sogenannten sicheren Wahlkreisen oder auf sicheren Listenplätzen nicht das Votum des Wählers entscheidet, sondern mit der Aufstellung der Bewerber durch die Parteien faktisch bereits vorentschieden ist, wer in das Parlament einzieht.“[4]

In der folgenden Arbeit soll die Kritik an den Wahlverfahren zum Bundestag aufgegriffen werden. In Zeiten einer immer weiter aufkeimenden Politikverdrossenheit, soll analysiert werden, ob die innerparteilichen Nominierungs- und Auswahlprozesse die Wahlfreiheit der Bürger tatsächlich einschränken und damit eher die Parteien als die Bevölkerung die Volksvertreter wählen.

Dafür werden zunächst die innerparteilichen Prozesse beleuchtet, die zur Vorauswahl der Listenkandidaten für die Bundestagswahlen führen. Konkret werden dazu die (Vor-)Auswahlen bei Mitgliederversammlungen und der damit verbundene innerparteiliche Wahlkampf unter den potenziellen Kandidaten betrachtet. In der kritischen Analyse wird dann untersucht, ob die Auswahlprozesse in den Parteien die Wahlfreiheit der Bürger einschränken und die Vorauswahl eine Repräsentation aller sozialen Gruppen im Bundestag unmöglich macht. Die Ergebnisse werden schließlich in einem Fazit zusammengefasst und ein Ausblick soll mögliche Ansätze ansprechen, wie zukünftig mit der steigenden Verdrossenheit gegenüber Abgeordneten umgegangen werden kann.

2 Die Auswahl- und Nominierungsprozesse in den Parteien

„In den mit Parlamenten ausgestatteten Demokratien […] sind Wahlen mit einer echten Auswahlmöglichkeit zwischen konkurrierenden Parteien die Legitimation des Volksvertreters. Wie weit sein Einfluss reicht, wird im Einzelfall bestimmt von seiner Persönlichkeit, von seiner Partei- oder Fraktionszugehörigkeit, vor allem aber vom verfassungsrechtlichen Stellenwert der Volksvertretung.“[5]

Die Volksvertreter, in diesem Fall also die Bundestagsabgeordneten, stellen in Deutschland den wichtigsten politischen Repräsentanten für die Bürger dar. Durch sie sollen die Bürger indirekt an politischen Prozessen beteiligt werden. Die Partizipation der Bürger durch die Wahl „ihrer“ Abgeordneten ist das Abbild einer modernen Demokratie. Dennoch beginnt im politischen Prozess weitaus früher die Vorauswahl der Repräsentanten.

Zunächst beginnen die Parteien auf regionaler Ebene mit der Auswahl von geeigneten Kandidaten für die Wahlkreise und die Landeslisten. „So besteht zumeist die (implizite) Annahme, dass Nominierungsentscheidungen, die dezentral auf der lokalen Ebene gefällt werden, demokratischer sind, da die Entscheidungen von denen gefällt werden, die von dem Kandidaten repräsentiert werden.“[6] Oftmals werden jedoch schon vor den Nominierungsveranstaltungen Absprachen von der „Spitze“ des regionalen Parteiverbandes getroffen, sodass bestimmte Kandidaten bereits vorher hervorgehoben werden. „[Es wird vermutete], dass es sich […] eher um kleine Zirkel handelt, die vorsondieren und gegebenenfalls Absprachen im Vorfeld treffen.“[7] Grundsätzlich brauchen die Kandidaten aber immer die Unterstützung der gesamten Parteibasis, um überhaupt als Kandidat nominiert werden zu können. Anwärter auf Listenplätze ohne Partei haben es meist schwerer. „Denn ein parteiloser Kandidat etwa, der nach dem Nachweis von 200 Unterschriften in einem Wahlkreis zu einer Abstimmung antritt, wird es wohl reichlich schwer haben, gegen seine Konkurrenz, die die Infrastruktur und die Organisation einer Partei hinter sich hat, zu bestehen.“[8]

Der gesamte Ablauf der Kandidatenauswahl in den Parteien ist durch das Bundeswahlgesetz geregelt. Dieses schreibt beispielsweise vor, dass Parteien nur Kandidaten nominieren dürfen, wenn in der vorherigen Legislaturperiode mindestens fünf Abgeordnete ihrer Partei im Parlament einen Sitz innehatten.

Damit haben bekannte und große Parteien, wie CDU/CSU oder die SPD meist automatisch die Berechtigung zur Aufstellung der Kandidaten. Weniger etablierte Parteien können ihre Beteiligung bis spätestens 90 Tage vor der Wahl beim Bundeswahlausschuss melden. Bei der Bundestagswahl haben die Parteien die Möglichkeit, zum einen Kandidaten für die schon benannte Landesliste und zum anderen für einen bestimmten Wahlkreis zu nominieren.

[...]


[1] Herzog 1990, S. 19.

[2] Vgl. Ismayr 2012, S. 61f.

[3] Vgl. Reiser 2011, S. 239.

[4] Reiser 2011, S. 239f.

[5] Schwegmann 2004, S. 6f.

[6] Reiser 2011, S. 242.

[7] Vgl. ebd., S. 242.

[8] URL: http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62551/kandidatenaufstellung [01.08.2014].

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Partei oder Bürger - Wer wählt die Abgeordneten wirklich?
Untertitel
Eine Analyse anhand der Auswahlprozesse von Bundestagsabgeordneten
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
15
Katalognummer
V282985
ISBN (eBook)
9783656825258
ISBN (Buch)
9783656825388
Dateigröße
396 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Partei, Bürger, Abgeordnete, Wahlsystem, Wahlen
Arbeit zitieren
Franziska Schmidt (Autor:in), 2014, Partei oder Bürger - Wer wählt die Abgeordneten wirklich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282985

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