Wie viele Studien zeigen, erfreut sich das Bundesverfassungsgericht insbesondere hierzulande großer Beliebtheit. In Bevölkerungsumfragen erreicht es oft den höchsten Vertrauenswert aller staatlichen Institutionen. Auch wenn einzelne Entscheidungen des Verfassungsgerichts diesen Wert kurzzeitig sinken lassen, erreicht er nach kürzester Zeit wieder das Ausgangsniveau.
Das Bundesverfassungsgericht scheint von vielen Bundesbürgern als der Garant und Verteidiger ihrer subjektiven Freiheitsrechte gegen den als übermächtig empfundenen Staats- und Regierungsapparat wahrgenommen zu werden. Zwar ist die gesamte politische und soziale Ordnung in Deutschland vom Rechtsstaatsprinzip bestimmt, aber von der Bevölkerung wird das Verfassungsgericht als die höchste Vergegenwärtigung des dieses Prinzips aufgefasst. Auch weil diese Form der Akzeptanz Züge charismatischer Herrschaft trägt, scheinen die Menschen kaum darüber nachzudenken, welche Macht von diesem höchsten Gericht auszugehen vermag.
Jürgen Habermas stellt sich im Rahmen seines umfangreichen Werks "Faktizität und Geltung" in dem Artikel Justiz und Gesetzgebung die Frage nach der Legitimität des Verfassungsgerichts an sich und vor allem dessen Rechtsprechungspraxis.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Notwendigkeit des Verfassungsgerichts
3. Bedrohung der zu schützenden Güter durch das Verfassungsgericht?
3.1. Eingriff in die Gewaltenteilung
3.2. Wenn Rechtsnormen zu Werten werden
4. Rationalität des Gesetzgebungsverfahrens – Ein Legitimationsversuch
4.1. Zwei bekannte Paradigmen
4.2. Legitimität des Verfassungsgerichts im Lichte der Paradigmen
5. Habermas’ Deliberalismus – Ausweg aus der Legitimationsfrage
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die von Jürgen Habermas in seinem Werk "Faktizität und Geltung" aufgeworfene Frage nach der Legitimität des Bundesverfassungsgerichts. Dabei wird analysiert, inwiefern das Gericht durch seine Rechtsprechungspraxis in das Prinzip der Gewaltenteilung eingreift und welche Möglichkeiten Habermas aufzeigt, das Gericht in einer deliberativen Demokratietheorie legitim zu verankern.
- Das Spannungsfeld zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Legislative.
- Die Problematik der „Wertejudikatur“ und der Transformation von Rechtsnormen.
- Vergleich liberaler und republikanischer Paradigmen des Gesetzgebungsprozesses.
- Die Entwicklung eines deliberativen Modells als Lösungsansatz für die Legitimationskrise.
- Die Rolle der öffentlichen Kommunikation für die demokratische Gesetzgebung.
Auszug aus dem Buch
3.2. Wenn Rechtsnormen zu Werten werden
Neben dem Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der Legislative ergibt sich für Habermas durch die die Verfassung interpretierende Rechtssprechungspraxis des Verfassungsgerichts ein weiteres, schwerwiegendes Problem. Das Verfassungsgericht begreift das Grundgesetz nicht als Regelsystem, sondern als Werteordnung, womit das Grundgesetz interpretierbar wird. Dies ist bezüglich der Gewaltenteilung und dem Schutz der Freiheit jedes Bürgers äußerst prekär, denn so entsteht die Gefahr einer „Wertejudikatur“ – einer Herrschaft oder Übermacht der Werte. Dieses Problem wurde in der Geschichte des demokratischen Verfassungsstaates schon oft angesprochen. Bereits Carl Schmitt warnte vor der „Tyrannei der Werte“. Doch nur Habermas macht sich so umfassend Gedanken über die Angleichung von Rechtsnormen an Werte und zeigt, wenn auch an manchen Stellen schwer zugänglich, die Probleme auf, die sich daraus ergeben.
Warum das Verfassungsgericht, wenn es durch seine Rechtssprechung Normen an Werte angleicht, zu einer starken Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung wird, soll Thema des folgenden Abschnitts sein. Sehr aufschlussreich ist, dass Habermas Normen kantisch auffasst, denn für ihn gelten sie universalistisch. Demzufolge entfalten Normen über alle Gesellschaften hinweg Geltung und sind für alle Menschen ausnahmslos bindend. Sie müssen ein kohärentes System bilden und dürfen sich daher nicht widersprechen oder um Vorrang konkurrieren. Werte dagegen sind für Habermas von der Gesellschaft definierte Wünsche, die ein anzustrebendes Ideal ausdrücken. Damit sind Werte und deren Erfüllung als Aufgabe an die Zukunft formuliert. Sie sind folglich für die Gegenwart nicht genau bestimmt, was eine Auslegung der Werte nötig macht. Werte müssen daher für die Gegenwart genauer erklärt und damit interpretiert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die hohe Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts in der Bevölkerung und führt in Habermas' kritische Perspektive auf dessen Rechtsprechungspraxis ein.
2. Notwendigkeit des Verfassungsgerichts: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlich notwendigen Funktionen des Gerichts, insbesondere den Schutz der Verfassung und der Bürgerrechte.
3. Bedrohung der zu schützenden Güter durch das Verfassungsgericht?: Hier werden die Gefahren durch Eingriffe in die Gewaltenteilung sowie durch die Umdeutung von Rechtsnormen in eine moralische Werteordnung analysiert.
4. Rationalität des Gesetzgebungsverfahrens – Ein Legitimationsversuch: Das Kapitel vergleicht liberale und republikanische Ansätze zur Legitimation und deren Unzulänglichkeiten bezüglich der Rolle des Verfassungsgerichts.
5. Habermas’ Deliberalismus – Ausweg aus der Legitimationsfrage: Der abschließende Teil stellt Habermas' deliberatives Modell als Lösung vor, in dem das Gericht lediglich die verfahrensmäßige Legitimität des Gesetzgebungsprozesses absichert.
Schlüsselwörter
Legitimität, Bundesverfassungsgericht, Jürgen Habermas, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Deliberalismus, Werteordnung, Normenkontrolle, Diskurstheorie, Gesetzgebung, liberale Demokratie, Republikanismus, Autonomie, Rechtsprechung, Wertejudikatur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die kritische Haltung von Jürgen Habermas gegenüber der Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts und dessen Vereinbarkeit mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder sind das Verhältnis zwischen Justiz und Legislative, das Problem der sogenannten „Wertejudikatur“ sowie die demokratietheoretische Legitimation richterlicher Machtausübung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, Habermas' Argumentation nachzuvollziehen, warum er das Verfassungsgericht zeitweise als Bedrohung für die Rechtsnormen sieht, und zu erklären, wie er diese Gefahr in seinem deliberativen Modell auflöst.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine theoriegeleitete politikwissenschaftliche Analyse, die primär auf Habermas' Werk „Faktizität und Geltung“ basiert und ergänzende Diskurse, etwa von Ingeborg Maus oder Carl Schmitt, einbezieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Funktionsweise des Bundesverfassungsgerichts, die Risiken der „Wertejudikatur“, den Vergleich liberaler und republikanischer Demokratiemodelle sowie die Synthese im deliberativen Ansatz.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Legitimität, Gewaltenteilung, Deliberalismus, Normenkontrolle und Rechtsstaatlichkeit.
Warum sieht Habermas die Umdeutung von Rechtsnormen in Werte als Gefahr?
Habermas argumentiert, dass Rechtsnormen universalistisch und kohärent sind, während Werte subjektive Zielvorstellungen darstellen; ihre Vermischung führe zu einer unzulässigen richterlichen Deutungshoheit und Paternalismus.
Wie genau löst Habermas das Legitimationsproblem des Verfassungsgerichts?
Er schlägt vor, dass das Gericht seine Rolle auf die rein prozedurale Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens reduziert, um sicherzustellen, dass Gesetze aus einem deliberativen öffentlichen Diskurs hervorgegangen sind, ohne inhaltliche Wertevorhaben aufzuzwingen.
- Arbeit zitieren
- Louisa Frintert (Autor:in), 2011, Legitimität des Verfassungsgerichts bei Habermas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283115