Von der Integration zur Inklusion. Die Geschichte eines Paradigmenwechsels


Dossier / Travail de Séminaire, 2014

12 Pages, Note: 1,5

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definition: Inklusion
1.1 Konzept der Inklusion

2. Definition Integration
2.1 Konzept der Integration

3. Abgrenzung beider Begriffe / Konzepte /Ansätze

4. Paradigmenwechsel
4.1 Die ersten Grundgedanken der Forderung nach Teilhabe
4.2 Die Integrationsbewegung
4.3 Von der Integration zur Inklusion
4.4 UN Behindertenrechtskonvention

5. Aktueller Stand

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

„ Nicht der Einzelne muss sich an bestehende Strukturen anpassen und in sie einfügen, sondern die Strukturen sind so einzurichten, dass alle Mitglieder der Gesellschaft ihr Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.“ (Alicke 2013: 347)

Inklusion ist schon lange kein Zukunftsthema mehr. Spätestens durch die Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 ist die Inklusion in den Blick der Öffentlichkeit und unserer Gesellschaft gelangt. Inklusion meint Wertschätzung und Teilhabe jedes Menschen an der Gesellschaft, ohne sie in Grup-pen oder Eigenschaften zu klassifizieren. Besonders Menschen mit einer Beeinträchtigung wird zugeschrieben , dass sie einer bestimmten Norm in der Gesellschaft vermeintlich nicht entsprechen, weswegen ich mich im Folgenden auf die Bedeutung der Inklusion für die Sonderpädagogik beschränken möchte.

Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden Menschen mit Beeinträchtigung in unseren Reihen separiert und nicht als Teil der Gemeinschaft angesehen. So stellt sich für mich die Frage, wie es zu diesem Paradigmenwechsel gekommen ist und was das Konzept der Inklusion von dem der Integration unterscheidet, da ein Paradigmen-wechsel nur durch eine Hinterfragung und Weiterentwicklung eines vorherigen Konzeptes oder Theorie entstehen kann.

Zu Beginn möchte ich den Begriff der Inklusion definieren und dessen Konzept erklären. Danach definiere ich den Begriff der Integration, um beide Konzepte danach vergleichen und gegenüberstellen zu können. Im Folgenden werde ich dann den Paradigmenwechsel aufzeigen, den ich in kleinere geschichtliche Abschnitte unterteilt habe. Zum Schluss werde ich einen Einblick in den aktuellen Stand der Inklusion im Bildungswesen geben.

1. Definition: Inklusion

Inklusion wird als ein „...allgemeinpädagogische[r] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will.“ ( Hinz 2006: 97) , definiert. Inklusion will somit eine uneingeschränkte und extensive Teilhabe jedes Individuums am gesellschaftlichem Leben.

1.1 Konzept der Inklusion

Für die Praxis bedeutet dieses eine Wertschätzung und Akzeptanz jedes Individuums. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Individuum seine ganz eigene Vielfalt an Kompetenzen besitzt, die es zu wertschätzen gilt.

Für eine vielfältige Gesellschaft beinhaltet das die Akzeptanz aller Beteiligten. Diese ist nicht nur durch eine Kommunikation untereinander gegeben, sondern auch durch die Möglichkeiten der Partizipation in dieser Gesellschaft (Vgl. Reich 2012: 48).

Übertragen auf das Bildungssystem ist die Idee der Inklusion ein pädagogisches Konzept, welches allen Schülern eine Gleichheit von Möglichkeiten in Bildung und Erziehung gewährleistet. Das beinhaltet nicht nur einen gemeinsamen Unterricht aller Schüler, sonder auch jedem Schüler die gleichen Zugänge zur Bildung zu ermöglichen, um jeden Schüler individuell nach seinen Kompetenzen fördern zu können. So ist eine inklusive Bildungsstätte verpflichtet, ihre didaktischen Lehrmethoden auf jeden einzelnen Schüler individuell einzustellen. Unterschiede werden nicht nur als Probleme wahrgenommen, sondern als Chancen.

So liegt die bildungspolitische Forderung darin, dass alle Kinder die bestmögliche Bildung in einer „grundsätzlich heterogenen“ Gemeinschaft erfahren (Vgl. Kinderschule Bremen) .

Die UNESCO hat für die inklusive Bildung und deren Konzept drei Begründungen angeführt, die das Konzept der Inklusion vertreten: Eine „pädagogische Begründung“ ist der gemeinsame Unterricht aller Schüler. Hier muss der Unterricht individuell nach der Vielfalt der Schüler ausgerichtet werden. Ein weiterer Aspekt ist die „soziale Begründung“. Inklusion ist hier die Basis für eine anti-diskriminierende und tolerante Haltung der Schüler, in der die Vielfalt jedes Einzelnen deutlich gemacht wird. Die UNESCO führt auch eine „ökonomische Begründung“ an, da die Einrichtung mehrerer umfassenden Schulsysteme kostenintensiver ist, als das Zusammenlegung einiger ( Vgl. UNESCO 2010 : 9 ).

2. Definition Integration

Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff der Integration die Eingliederung einzelner Teile in ein Ganzes.

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung versteht man unter dem Begriff Integration in der Soziologie eine „ (…) politisch-soziologische Bezeichnung für die gesellschaftliche und politische Eingliederung von Personen oder Bevölkerungsgruppen, die sich bspw. durch ihre ethnische Zugehörigkeit, Religion, Sprache etc. unterscheiden.“ (Bundeszentrale für politische Bildung 2014)

2.1 Konzept der Integration

Bei dem Konzept der Integration stehen hauptsächlich die Bedürfnisse des Menschen im Fokus und nicht der Grad oder die Form seiner Beeinträchtigung. Diese Bedürfnisse wahrzunehmen ist die Voraussetzung dafür auf jede individuellen Lernkompetenzen eingehen zu können. Diese individuellen Bedürfnisse werden in Form von speziellen Hilfen in einer integrativen Gruppe befriedigt. Ein Leitgedanke der diesem Konzept zugrunde liegt ist, dass isolierte Sondergruppen oder Einrichtungen nicht förderlich sind, da jeder Mensch auf einen sozialen Umgang angewiesen ist ( Vgl. Jaszus 2008 : 130-131).

3. Abgrenzung beider Begriffe / Konzepte /Ansätze

„Inklusion ist umfassender als das, was man früher mit Integration zu erreichen meinte. Sie ist ein gesellschaftlicher Anspruch, der besagt, dass die Gesellschaft ihrerseits Leistungen erbringen muss, die geeignet sind, Diskriminierung von Menschen jeder Art und auf allen Ebenen abzubauen, um eine möglichst chancengerechte Entwicklung aller Menschen zu ermöglichen.“ ( Reich 2012: 39)

Wie schon beschrieben handeln beide Konzepte nach einem Grundsatz der Akzeptanz und Wertschätzung und oftmals werden beide Begriffe in einem Zusammenhang miteinander genannt. Jedoch stellen beide Begriffe keine Ergänzungen zum anderen dar, sondern sind vielmehr zwei sich unterscheidende Konzepte, die jeweils von einem anderen Blick auf die Gesellschaft geprägt sind (Vgl. Wehrfritz. Inklusion in der Schule 2014). Im Folgenden werde ich diese Grundideen beider Konzepte gegenüberstellen.

Das Konzept der Integration geht davon aus, dass es eine kleine Gruppe in der Gesellschaft gibt die der Mehrheit, einer homogenen Gruppe, unterliegt. Diese Gruppe kann nun durch Hilfe in ein bestehendes System integriert werden. Um eine Teil einer Gruppe zu werden, muss der „Zu-Integrierende“ sich also bestimmten Voraussetzungen anpassen. Ungleichheiten werden so bewusst wahrgenommen und bewertet sind (Vgl. Wehrfritz. Inklusion in der Schule 2014).

Betrachtet man das Konzept der Inklusion, geht man schon von Anfang an davon aus, dass es diese zwei Gruppen von Menschen gar nicht gibt und jeder Mensch ein Individuum ist mit verschiedenen Kompetenzen und Eigenschaften, welches ein gleichwertiger Teil einer Gemeinschaft eines Ganzen angehört. Es gibt keine Bewertung oder Einordnungen von Ungleichheiten, da diese nicht existieren und als Vielfalt angesehen werden. So müssen sich in der Gesellschaft bestehende Systeme, wie zum Beispiel ein Schulsystem, an das Individuum anpassen und nicht anders herum, sodass jeder Schüler dem Unterricht folgen kann (Vgl. Wehrfritz. Inklusion in der Schule 2014).

Folglich stellt sich die Frage, wie es zu diesem Paradigmenwechsel gekommen ist.

4. Paradigmenwechsel

4.1 Die ersten Grundgedanken der Forderung nach Teilhabe

Am 10 Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet, die eine Antwort auf den Zweiten Weltkrieg und die Verbrechen der Nationalsozialisten darstellte. Verfasst von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beinhaltet diese 30 Artikel, die die Rechte jedes Menschen beschreiben. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges setzte sich das Recht auf Erziehung und Bildung auch in den Institutionen nieder, die speziell für Personen mit Beeinträchtigungen gegründet und errichtet wurden (Vgl. Stein 2013: 7). Bestimmte Personengruppen wurden demnach separiert.

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Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Von der Integration zur Inklusion. Die Geschichte eines Paradigmenwechsels
Université
University of Applied Sciences Bremen
Note
1,5
Année
2014
Pages
12
N° de catalogue
V283371
ISBN (ebook)
9783656832089
ISBN (Livre)
9783656829546
Taille d'un fichier
453 KB
Langue
allemand
Mots clés
Inklusion, Integration, Sozialwissenschaften, Paradigmenwechsel, Pädagogik, Schularbeit, Sonderpädagogik
Citation du texte
Anonyme, 2014, Von der Integration zur Inklusion. Die Geschichte eines Paradigmenwechsels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283371

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