Akkreditive im internationalen Geschäftsverkehr

Definition, Arten, Ablauf, Einsatzbereiche und Bedeutung


Seminararbeit, 2013

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG

2 GRUNDLAGEN
2.1 Zahlungsbedingungen im Überblick
2.2 Definition Dokumentenakkreditiv
2.3 Beteiligte Personen
2.4 Funktionen des Dokumentenakkreditiv
2.5 Praktische Bedeutung des Dokumentenakkreditiv

3 FORMEN VON AKKREDITIVEN
3.1 Benutzbarkeit und Zeitpunkt der Zahlung
3.1.1 Auszahlungsakkreditive: Sichtakkreditiv, Deferred-pay-ment Akkreditiv
3.1.2 Wechsel- / Akzeptakkreditive: Remboursakkreditiv, Negoziationsakkreditiv
3.1.3 Nachsichtakkreditiv
3.2 Anzahl der Zahlungsversprechen: unbestätigtes und bestätigtes Akkreditiv
3.3 Sicherheit des Zahlungsversprechens: unwiderrufliches und widerrufliches Akkreditiv
3.4 übertragbares und nicht übertragbares Akkreditiv
3.5 Häufigkeit der Nutzbarkeit: revolvierendes und nicht revolvierendes Akkreditiv

4 ABLAUF EINES DOKUMENTENAKKREDITIVS

5 SCHLUSSWORT

QUELLENVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Übersicht über die Zahlungsbedingungen

Abb. 2: Funktionen des Akkreditivs

Abb. 3: erwartete Entwicklung von Zahlungs- instrumenten, 2011

Abb. 4: Formen des Dokumentenakkreditivs

Abb. 5: Ablauf eines Dokumentenakkreditivs am Beispiel eines unbestätigtes Sichtakkreditivs..

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

“Globalisierung ist für unsere Volkswirtschaften das, was für die Physik die Schwerkraft ist.“

Alain Minc1

Die Liberalisierung des Welthandels durch politische Entscheidungen sowie maßgebliche technische Fortschritte in den Bereichen der Kommu- nikation und des Transports haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer enormen Verflechtung der globalen Beziehungen geführt. Der Ex- port von Waren stieg so zwischen den Jahren 1960 und 2008 um rund 1.450 Prozent.2 Die Bedeutung des Außenhandels ist damit für viele Ökonomien, wie beispielsweise Deutschland,3 und insbesondere für zahlreiche Unternehmen zu einer Existenzgrundlage herangewachsen.

Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen zwischen einzelnen Staaten, bringt der internationale Warenhandel aus Unterneh- mersicht jedoch auch gewisse Risiken mit sich, welche sich je nach Auf- tragsvolumen als existenzgefährdend erweisen können. Verkäufer (Ex- porteure) stehen so dem Problem gegenüber in wie weit sie sicher gehen können ob und wie schnell der Käufer im Ausland (Importeur) seine Rechnung begleicht. Der Käufer hingegen muss sich fragen, ob er die bestellte Ware überhaupt erhält und falls ja, ob diese der vereinbarten Menge und Qualität entspricht. Sollten Probleme auftreten führt dies für Käufer und Verkäufer zu der Frage in wie weit und wie schnell sich Forde- rungen im Land des Vertragspartners überhaupt durchsetzen lassen.

Um diese Risiken zu minimieren und gar gänzlich auszuschließen hat sich das Akkreditiv in den vergangenen Jahrzehnten als ein zuverlässiges Zahlungsinstrument erwiesen. Der Exporteur kann hierbei weitestgehend sicher sein den vereinbarten Verkaufspreis zu erhalten und zugleich kann der Importeur weitestgehend sicher sein die korrekte Ware zum richtigen Zeitpunkt zu erhalten. Zwar wurde zwischenzeitlich weitläufig vermutet, dass im Rahmen der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft der Zahlungsverkehr unter Unternehmen keine wesentliche Rolle mehr spiele, jedoch weisen aktuelle Untersuchungen auf das Gegenteil hin und ver- zeichnen deutliche Wachstumsraten bei der Nutzung von Akkreditiven. Dabei konnte ebenso festgestellt werden, dass der durchschnittliche Wa- renverkaufswert im Rahmen der Akkreditivvereinbarungen im Durch- schnitt bei 603.000 USD lag. Eine Größenordnung, die ahnen lässt von welch zentraler Bedeutung solch ein sicheres Zahlungsinstrument im in- ternationalen Warenverkehr darstellt.4

Das Akkreditiv als immer noch wichtiges Zahlungsinstrument im internati- onalen Geschäftsverkehr soll daher im Folgenden näher betrachtet wer- den. Die Zielsetzung der Seminararbeit umfasst dabei das Akkreditiv in seinen Grundzügen darzustellen. Besonderes Augenmerk der Arbeit gilt der Darstellung unterschiedlicher Akkreditivarten. Im Rahmen einer ers- ten Literaturrecherche konnte so unter anderem festgestellt werden, dass eine grafische Übersicht, welche weitestgehend alle zentralen Akkreditiv- arten berücksichtigt, so gut wie nicht auffindbar ist und daher in dieser Arbeit entwickelt werden soll.

Ferner sollen bei der Vorstellung der Akkreditivarten verschiedene Einsatzbereiche angeführt werden und auf Ihre Funktion verwiesen werden. Auf Basis dieser Grundlagendarstellung soll abschließend ebenso der Ablauf eines Akkreditivs an einer beispielhaft ausgewählten Akkreditivform in seinen groben Zügen vorgestellt werden.

Aufgrund der bereits umfangreichen Thematisierung und Darstellung von Akkreditiven in der Literatur, soll die oben genannte Zielsetzung auf Basis einer Literaturrecherche erfolgen. In Kapitel 2 findet die Grundlagendar- stellung zu Akkreditiven statt und beginnt mit einer Einordnung des Ak- kreditivs als eine von mehreren Zahlungsbedingungen. Des Weiteren werden in diesem Kapitel der Begriff „Akkreditiv“ definiert, beteiligte Per- sonen, Funktionen vorgestellt und es wird abschließend auf aktuelle Ent- wicklungen dieses Zahlungsinstruments hingewiesen. Auf Basis dieser Grundlagen werden in Kapitel 3 unterschiedliche Arten des Akkreditivs vorgestellt und auf Basis einer in dieser Arbeit entwickelten Gesamtüber- sicht im Sinne eines besseres Verständnisses in einen Gesamtkontext gestellt. Abschließend wird in Kapitel 4 der Ablauf eines Akkreditivs am Beispiel eines unbestätigten Sichtakkreditivs in seinen groben Zügen dar- gelegt und an geeigneter Stelle auf andere Abläufe bei weiteren Akkredi- tivarten hingewiesen.

Das Schlusswort beinhaltet ein Fazit, eine kritische Reflexion der Ergeb- nisse sowie einen Ausblick hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklun- gen.

2 Grundlagen

Das folgende Kapitel dient der Grundlagendarstellung eines Akkreditivs. Hierbei erfolgt zunächst eine Einordnung des Akkreditivs als Zahlungs- instrument, daran anschließend eine Begriffsdefinition und es werden an einem Akkreditiv beteiligte Personen vorgestellt. Darauf aufbauend wer- den die Funktionen eines Akkreditivs aufgeführt. Der letzte Punkt nimmt Bezug auf aktuelle Entwicklungen zur Nutzung des Akkreditivs und soll dahingehend Schlüsse zur derzeitigen Relevanz aus Praxissicht geben.

2.1 Zahlungsbedingungen im Überblick

Bei internationalen Kaufverträgen stellt neben Vertragsbestandteilen wie der Festlegung der Lieferbedingungen, des Kaufpreises, des anwendbaren Rechts, des Erfüllungsorts, des Gerichtstands und der Schiedsgerichtbarkeit, die Zahlungsbedingung ein wesentliches Kriterium dar.5 Hierunter fallen unter anderem Vereinbarungen zur Höhe des Zahlungsbetrags, der Zeitpunkt der Zahlung, die Währung, in welcher gezahlt werden soll und die Art des Zahlungstransfers.

Abb. 1: Übersicht über die Zahlungsbedingungen6

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

AbbildungAbb. 1 bietet einen Überblick über unterschiedliche Zahlungs- bedingungen und ordnet Risiko und Finanzierungslast sogleich den Ver- tragsparteien Käufer (Importeur) und Verkäufer (Exporteur) zu. Des Wei- teren kann der Übersicht entnommen werden, dass sogenannte Zug um Zug -Geschäfte die Risiko- und Finanzierungslast weitestgehend gleich- mäßig auf Käufer und Verkäufer verteilen. Zahlungen werden hierbei je- weils erst gegen die Vorlage von Dokumenten ausgelöst (also Zug um Zug), sodass damit beiden Vertragsparteien bei Vertragsschluss eine vergleichsweise hohe Rechtsgeschäftssicherheit vorliegt.

Innerhalb der dokumentären Zahlungsbedingungen kann zwischen Do- kumenteninkasso und Dokumentenakkreditiven bzw. innerhalb dieser wiederum unter weiteren Unterformen unterschieden werden. Sie weisen daher auch wiederum unterschiedliche Ausprägungen hinsichtlich der Risiko- und Finanzierungslast-Verteilung auf. Auf die unterschiedlichen Arten eines Akkreditivs und deren Risiko- bzw. Finanzierungslastvertei- lung wird im Laufe der Arbeit noch näher eingegangen (siehe Kapitel 3: Formen von Akkreditiven).

2.2 Definition Dokumentenakkreditiv

Die heutzutage in der Praxis fast ausschließlich genutzte Form des Ak- kreditivs stellt das Dokumentenakkreditiv dar.7 Es wird daher auch häufig als Synonym verwendet. Andere parallel existierende Formen, wie das Bar- bzw. Reiseakkreditiv wurden in der Zwischenzeit durch Schecks bzw. Reisechecks abgelöst und besitzen daher in der Praxis keine Relevanz mehr. Im Englischen wird das Akkreditiv als Letter of Credit (kurz. LC, L/C) bezeichnet, das Dokumetenakkreditiv als documentay Letter of Cre- dit (kurz: DLC).

Die in der Literatur vorzufindenden Definitionen des Begriffs Dokumen- tenakkreditiv, weisen tendenziell ein homogenes Bild auf. Aufgrund unter- schiedlicher Akkreditivformen unterscheiden sich die Definitionen jedoch zum Teil in manchen Punkten erheblich. Worin Einigkeit besteht, ist dass das Akkreditiv im Allgemeinen als bargeldloses Zahlungsinstrument im Business-to-Business-Bereich8 gilt und vornehmlich bei Außenhandelsge- schäften eingesetzt wird.9 Des Weiteren ist man sich einig, dass das Ak- kreditiv losgelöst vom Kauf- oder einer anderen Art Vertrag ist und damit ein eigenständiges Geschäft darstellt.10

Die Grundstruktur des Akkreditivs, welche generell jede Definition in der Literatur bzw. Praxis aufweist, lässt sich wie folgt darstellen:

Das Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs (Käufer), welches sie in seinem Auftrag zugunsten des Exporteurs (Verkäufer) ausspricht. Dieses Versprechen beinhaltet die Bedingung bestimmte Dokumente, die beispielsweise den Versand der Ware, die Warenversicherung, Qualität der Ware, etc. beweisen, in einem bestimmten Zeitraum bei einer bestimmten Bank einzureichen.11 Das Akkreditivgeschäft stellt damit ein Bankgeschäft dar.12

Die Abwicklung des Geschäfts ist international gesetzlich nicht geregelt. Auch auf nationaler Ebene existieren nur selten Gesetze die den Ablauf von Akkreditiven regeln.13 Dies lässt sich jedoch damit begründen, dass die Vertragspartner detaillierte und individuelle Regelungen zum Ablauf des Akkreditivs wünschen und aufgrund der Internationalität nationale gesetzgeberische Gegebenheiten diesen Prozess erschweren könnten.14 In der Praxis werden daher regelmäßig die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA)“15 der internationale Han- delskammer International Chamber of Commerce (kurz: ICC) herangezo- gen. Diese werden auch als international anerkannter Handelsbrauch geführt.16 Damit diese zutrage kommen, müssen sich die Vertragsparteien jedoch im Kaufvertrag ausdrücklich auf diese berufen.

Die ICC selbst definiert das Dokumentenakkreditiv als eine wie immer benannte oder bezeichnete Vereinbarung, welche unwiderruflich ist und damit eine feststehende Verpflichtung der eröffnenden begründet, eine konforme Dokumentenvorlage zu honorieren.17 An dieser Stelle sei an- gemerkt, dass in Literatur und Praxis auch widerrufliche Akkreditive exis- tieren.

Stellvertretend sei Büters Definition angeführt. Dieser beschreibt das Do- kumentenakkreditiv als „ein abstraktes und bedingtes Zahlungsverspre- chen der Akkreditivbank im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers (applicant) zur Zahlung des Kaufpreises an den Begünstigten (beneficia- ry) bei Übergabe der akkreditivkonformen Dokumente. Im Außenhandel ist der Importeur der Auftraggeber und der Exporteur der Begünstigte aus einem Akkreditiv“.18 Diese Definition soll im Folgenden Grund- und Ausgangslage für weitere Ausführungen sein.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass Akkreditive in der Praxis hauptsächlich im internationalen Warenverkehr eingesetzt werden. International heißt, dass Käufer und Verkäufer ihren Sitz in verschiedenen Staaten haben. Im Inland können Akkreditive aber theoretisch ebenso eingesetzt werden, was allerdings praktisch aufgrund der höheren Rechtssicherheit kaum der Fall ist.

2.3 Beteiligte Personen

In der Grundkonstellation eines Akkreditivs sind wie bereits oben be- schrieben immer mindestens drei Personen beteiligt: Importeur, Exporteur und mindestens eine Bank. Diese Personen werden im Folgenden kurz vorgestellt:19

1. Importeur. Der Importeur ist als Käufer der Auftraggeber des Akkreditivs bzw. diejenige Person, in deren Namen das Akkreditiv eröffnet wird. Er wird daher auch als Akkreditivsteller bezeichnet.20
2. Akkreditivbank. Die Bank, die im Auftrag des Importeurs - oder im eigenen Interesse - das Akkreditiv eröffnet. Sie wird daher auch als Akkreditiveröffnungsbank oder eröffnende Bank bezeichnet.21
3. Exporteur. Der Exporteur ist als Verkäufer der Begünstigte des Akkreditivs. An ihn ist das Zahlungsversprechen seitens Akkreditivbank gerichtet. Er wird auch als Akkreditivempfänger bezeichnet.

Die dargestellte Grundkonstellation hat in der Praxis Seltenheitswert. Üblich ist es, dass eine zweite Bank eingeschaltet wird:

4. Avisbank. Eine Zweitbank wird in der Regel im Heimatland des Expor- teurs zur banktechnischen Abwicklung eingeschaltet und fungiert je nach Maßgabe der Funktion auch oder vor allem im Interesse des Exporteurs.22 Die Zweitbank kann mehrere bzw. unterschiedliche Funktionen anneh- men:

[...]


1 Minc, A. (1998) in DIE ZEIT, 33/1998; französischer Ökonom & Berater des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy; geboren 1949

2 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2013) mit Daten der World Trade Organization (WTO): International Trade Statistics, verschiedene Jahrgänge: http://www.bpb.de/nach schlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52543/entwicklung- des-warenhandels, letzter Abruf: 18.06.2013

3 Außenhandelsquote der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010: 70,5 % (Jahr 2010), Quelle: Ebenda

4 Vgl. International Chamber of Commerce (Hrsg.) (2012), Rethinking Trade and Fi- nance, ICC Publication No. 859, Paris 2012, S. 22

5 Vgl. Büter, C. (2010), S. 293

6 eigene Darstellung, in Anlehnung an: Bernstorff, C. (Hrsg.)/ Altmann, J. (2007), Abb. 2 Büter, C. (2010), Abb. 9.1

7 Vgl. Apathy, P./ Katzenberger, T. (2009), S. 1

8 Die Bezeichnung Business-to-Business steht für Beziehungen zwischen (mindes- tens) zwei Unternehmen

9 Vgl. Apathy, P./ Katzenberger, T. (2009), S. 1

10 Vgl. International Chamber of Commerce (Hrsg.) (2007), Artikel 4 a ERA 600; Bernstorff, C. (Hrsg.)/ Altmann, J. (2007), S. VII

11 Häberle, S. G. (2000), S. 1

12 Vgl. Schäfer, F (2008). A., Rdnr. 88

13 Conrads, M./ Schade, F. (2008), S. 134 f.

14 Vgl. Apathy, P./ Katzenberger, T. (2009), S. 13

15 Die aktuelle Richtlinie der ICC ist die „ERA 600“ bzw. „UCP 600“ und wurde 2007 herausgegeben

16 Büter, C. (2010), S. 293

17 Vgl. International Chamber of Commerce (Hrsg.) (2006), S. 21

18 Büter, C. (2010), S. 301; Vgl. Blomeyer 1986, S. 62 f.

19 Vgl. Apathy, P./ Katzenberger, T. (2009), S. 8

20 Vgl. Art. 2 ERA 600

21 Vgl. Art. 2 ERA 600

22 Vgl. Apathy, P./ Katzenberger, T. (2009), S. 8, Art. 2 ERA 600

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Akkreditive im internationalen Geschäftsverkehr
Untertitel
Definition, Arten, Ablauf, Einsatzbereiche und Bedeutung
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg
Veranstaltung
Internationale Verträge und Unternehmen
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
26
Katalognummer
V283419
ISBN (eBook)
9783656832225
ISBN (Buch)
9783656829874
Dateigröße
1004 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Akkreditive, Geschäftsverkehr, Globalisierung
Arbeit zitieren
Matthias Pflüger (Autor:in), 2013, Akkreditive im internationalen Geschäftsverkehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283419

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