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Das Vertretungsorgan der Länder im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der BRD

Titel: Das Vertretungsorgan der Länder im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der BRD

Hausarbeit , 2014 , 28 Seiten , Note: 19 von 20

Autor:in: Maître Nestor Tabengo Domfang (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Mitwirkung der Länder an der Bundespolitik, die bis in die Gegenwart nachwirkt, geht auf 1815 zurück und wurde erstmals in der Paulskirchenverfassung von 1849 bestimmt. Jene wirkten bzw. wirken dabei nicht in geschlossenem Auftreten, sondern über ein gemeinsames Organ, das ihre einzelnen und kollektiven Interessen gegenüber dem Bund wahrnahm bzw. wahrnimmt, nämlich den Bundesrat im Deutschen Kaiserreich, den Reichsrat in der Weimarer Republik und den Bundesrat in der Bundesrepublik Deutschland. Die drei Gremien stellten bzw. stellt dasselbe Kriterium zur Stimmenverteilung trotz Veränderungen hinsichtlich der Stimmenanzahl der jeweiligen Länder im derzeitigen Bundesrat auf, beobachteten bzw. beobachtet denselben Vorgang zur Mitgliederbestellung, verfügten bzw. verfügt größtenteils über dieselbe Struktur trotz Veränderungen bezüglich ihrer Funktionsweise im gegenwärtigen Bundesrat, waren bzw. ist durch dieselben Aufgabenbereiche trotz Veränderungen seit der Gründung des Reichsrates mit der Verstärkung der Mitwirkung an der Verwaltung des Reiches und im heutigen Bundesrat mit der Verstärkung des Umfangs der Aufgabenteile und -ziele in den jeweiligen Bereichen sowie der Erfüllungsfähigkeit der Aufgaben gekennzeichnet. Daher ist Ausgangspunkt unserer Arbeit die Annahme, dass die Entwicklung der Länderkammer in Deutschland in erheblichem Maße durch Kontinuität ausgeprägt ist. In Hinsicht auf die fortdauernde Teilhabe der Länder an der Nationalpolitik über ihre Kammer lässt sich fragen, warum in Deutschland die Länder auf ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an der Nationalpolitik traditionell so stark darüber setzen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

1.1 Fragestellung

1.2 Stand der Forschung

1.3 Ziel und Abgrenzung der Arbeit

1.4 Methoden, Erkenntnisinteresse und theoretische Perspektiven

2. ZUSAMMENSETZUNG DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

2.1 Kriterien zur Stimmenverteilung

2.2 Die Mitgliederbestellung

2.3 Fazit

3. STRUKTUR DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

3.1 Das Präsidium

3.2 Die Ausschüsse

3.3 Fazit

4. AUFGABEN DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

4.1 Aufgaben des Bundesrates des Deutschen Kaiserreiches und des Reichsrates

4.2 Aufgaben des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland

4.3 Vergleich der Aufgaben der drei Gremien

4.4 Gründe für die fortdauernde Mitwirkungsmöglichkeit der Länder an der Nationalpolitik

4.5 Kritiken über den derzeitigen Bundesrat und Reformvorschläge

4.6 Fazit

5. ABSCHLIESSENDE BETRACHTUNG

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der Länderkammer im deutschen föderalistischen System von der Gründung des Deutschen Kaiserreiches über die Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, Kontinuitätslinien und Wandlungsprozesse in Bezug auf Zusammensetzung, Struktur und Aufgaben des jeweiligen Vertretungsorgans zu identifizieren.

  • Historischer Vergleich föderaler Vertretungsorgane in Deutschland
  • Analyse der Stimmenverteilung und Mitgliederbestellung
  • Untersuchung der strukturellen Organisation (Präsidium und Ausschüsse)
  • Vergleich der Aufgabenbereiche in Gesetzgebung und Verwaltung
  • Diskussion von Reformansätzen und Politikverflechtung

Auszug aus dem Buch

2.2 Die Mitgliederbestellung

Die Mitglieder der beiden Bundesräte und des Reichsrates wurden bzw. werden von den Ländern bestellt und abgerufen. Damit ist Kontinuität deutlich. Allerdings wurden die Mitglieder des ersten Bundesrates von den Fürsten unabhängig von der Volksvertretung an den jeweiligen Landtagen entsandt. Im Gegensatz zum Deutschen Kaiserreich basierte die Bildung der Länderregierungen der Weimarer Republik auf die Mehrheit in den jeweiligen Landtagen. Da die Bevollmächtigten zum Reichsrat aus diesen Regierungen kamen, war ersichtlich, dass die Mitglieder des Reichsrates zu der vorhandenen Mehrheit in den Landtagen der Weimarer Republik gehörten.

Die Länderregierungen der Bundesrepublik Deutschland stützen sich auch auf die Mehrheit in den jeweiligen Landtagen. Damit lohnt zu sagen, dass der Vorgang zur Mitgliederbestellung in den drei untersuchten Gremien parallel sind, aber sind durch anhaltende Veränderungen seit der Gründung des Reichsrates geprägt. Dies ist Kontinuität mit Wandel, also immer Pfadabhängigkeit.

Die Bestimmung der Mitglieder der Länderkammer von den Ländern selbst ist allen Föderalismustypen gemeinsam. Unterschieden ist jedoch nur die Art und Weise, auf welche jene bestellt werden. In den United States of America beispielsweise werden die Senatsmitglieder alle 6 Jahre direkt vom Volk gewählt. In der Schweiz werden die Mitglieder des Ständerates alle 4 Jahre gewählt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Die Einleitung legt das Erkenntnisinteresse an der historischen Kontinuität und dem Wandel der Länderkammer in Deutschland dar und definiert die methodische Herangehensweise.

2. ZUSAMMENSETZUNG DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel analysiert die Kriterien zur Stimmenverteilung und die Verfahren der Mitgliederbestellung in den drei untersuchten Systemen.

3. STRUKTUR DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Hier werden der Aufbau des Präsidiums und die Bedeutung der Ausschüsse hinsichtlich der organisatorischen Eigenständigkeit der Gremien verglichen.

4. AUFGABEN DES BUNDESRATES UND DES REICHSRATES IM DEUTSCHEN KAISERREICH, IN DER WEIMARER REPUBLIK UND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel vergleicht die Mitwirkungspflichten in Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Reformvorschläge und die Debatte um die Politikverflechtung.

5. ABSCHLIESSENDE BETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt die These, dass die Entwicklung der deutschen Länderkammer maßgeblich durch Kontinuität mit Wandel geprägt ist.

Schlüsselwörter

Föderalismus, Länderkammer, Bundesrat, Reichsrat, Politikverflechtung, Gesetzgebung, Verwaltung, Kontinuität, Pfadabhängigkeit, Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland, Reformvorschläge, Machtbegrenzung, Einheitsstaat

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die strukturelle sowie funktionale Kontinuität des Vertretungsorgans der Länder in Deutschland über drei politische Epochen hinweg.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Zusammensetzung des Bundesrates/Reichsrates, dessen interne Struktur mit Präsidium und Ausschüssen sowie die Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Entwicklung der Länderkammer in Deutschland von Kontinuität geprägt ist und warum die Mitwirkung der Länder an der Nationalpolitik traditionell einen so hohen Stellenwert einnimmt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin verwendet eine hermeneutische Methode basierend auf einer historisch-institutionellen Längsschnittanalyse von Sekundärdaten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Zusammensetzung, die strukturelle Ausgestaltung der Gremien und deren spezifische Aufgabenbereiche in den drei betrachteten Verfassungssystemen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Föderalismus, Politikverflechtung, Pfadabhängigkeit, Länderinteressen, Gesetzgebungsbefugnisse und Reformbedarf.

Inwiefern hat sich die Mitgliederbestellung seit dem Kaiserreich verändert?

Während im Kaiserreich die Mitglieder noch von Fürsten entsandt wurden, basiert die Bestellung heute auf Länderregierungen, die sich wiederum auf die Mehrheitsverhältnisse in den gewählten Landtagen stützen.

Was besagt die Politikverflechtungstheorie nach Fritz Wilhelm Scharpf im Kontext der Arbeit?

Die Arbeit greift Scharpfs Konzept der „Falle“ auf, die entsteht, wenn durch gegenseitige Blockaden zwischen den Ebenen notwendige Reformen im Föderalismus unmöglich werden.

Welche Rolle spielt die Europäische Union für den heutigen Bundesrat?

Die Arbeit stellt dar, dass der Bundesrat auch in Angelegenheiten der Europäischen Union aktiv mitwirkt, was die Bedeutung der Länderinteressen auf einer übernationalen Ebene unterstreicht.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Vertretungsorgan der Länder im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der BRD
Veranstaltung
SEMINAR ZUR UE12
Note
19 von 20
Autor
Maître Nestor Tabengo Domfang (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
28
Katalognummer
V283461
ISBN (eBook)
9783656832324
ISBN (Buch)
9783656830887
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vertretungsorgan länder deutschen kaiserreiche weimarer republik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Maître Nestor Tabengo Domfang (Autor:in), 2014, Das Vertretungsorgan der Länder im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283461
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Leseprobe aus  28  Seiten
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