In dieser Arbeit wird die Frage behandelt, inwiefern und ob das Streamen von urheberrechtlich geschützten Material ohne Genehmigung rechtswidrig ist. Zunächst gehen wir näher auf den Begriff des Streamens und dem damit verbundenen technischen Verfahren ein. Daraufhin werden wir Streaming urheberrechtlich einordnen und dabei Schranken und Rechte ausarbeiten.
Gliederung
1. Einleitung
2. Technisches Verfahren
2.1 Arten von Streaming
2.1.1 Live Streaming
2.1.2 On Demand Streaming
2.2 Technischer Vorgang
3. Urheberrechtliche Einordnung
3.1 Unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke
3.2 Das Vervielfältigungsrecht gem. §16 UrhG
3.3 Rechtfertigung nach § 53 UrhG
3.4 Rechtfertigung nach §44a UrhG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die urheberrechtliche Zulässigkeit von Streaming-Angeboten im Internet, insbesondere unter Berücksichtigung des sogenannten Redtube-Abmahnskandals, um zu klären, ob der bloße Abruf von Inhalten als rechtswidrige Vervielfältigung einzustufen ist.
- Grundlagen und technische Funktionsweise von Streaming-Diensten.
- Unterscheidung zwischen Live-Streaming und On-Demand-Angeboten.
- Analyse des Vervielfältigungsbegriffs gemäß § 16 UrhG im Kontext digitaler Puffer-Speicherung.
- Prüfung von Schrankenbestimmungen wie § 53 und § 44a UrhG hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Streaming.
Auszug aus dem Buch
3.4 Rechtfertigung nach §44a UrhG
Gemäß §44a UrhG ist die Vervielfältigung einer Datei zulässig, wenn diese vorübergehend ist, sowie flüchtig oder begleitend einen wesentlichen Teil des technischen Verfahrens der Darstellung bildet, deren Zweck der Übertragung oder rechtmäßigen Nutzung dient. Prinzipiell ist das Streaming – Verfahren in Form eines progressiven Downloads von der Schrankenregelung des §44a UrhG ausgenommen, da hier eine dauerhafte Speicherung des gesamten Werkes auf der Festplatte vorgenommen wird.
Die Vervielfältigung ist nur dann vorübergehend, wenn diese für die Übermittlung oder die Nutzung der Contents technisch notwendig ist und die Daten nach Zweckerfüllung automatisch gelöscht werden.
Flüchtig oder begleitend ist eine vervielfältigte Datei, wenn sie einen Teil des ordnungsgemäßen Abspielvorgangs darstellt und nach Werkgenuss gelöscht wird. Wie im technischen Teil beschrieben landen derart vervielfältigte Dateien regelmäßig im Browser – Cache „Puffer“, der Daten über den Arbeitsspeicher „RAM“ lädt und speichert. Wird der Browser geschlossen werden auch die Daten auf dem Arbeitsspeicher entfernt. Folglich sind diese als flüchtig oder begleitend anzusehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung der Thematik anhand des Redtube-Abmahnskandals sowie Einführung in die rechtliche Fragestellung der Zulässigkeit von Streaming.
2. Technisches Verfahren: Erläuterung der technischen Grundlagen, Arten des Streamings und des Datenflusses beim Abspielvorgang.
3. Urheberrechtliche Einordnung: Untersuchung der urheberrechtlichen Relevanz von Streaming unter Einbeziehung des Vervielfältigungsbegriffs und relevanter Schrankenregelungen.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Streaming, Redtube-Abmahnskandal, Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG, § 53 UrhG, § 44a UrhG, Internet-Plattform, Rechtfertigung, Urheberrechtsverletzung, Digitale Medien, Puffer-Speicher, Laufbilder, Filmwerke, Rechtswidrigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die urheberrechtliche Einordnung von Streaming-Diensten und prüft, ob die Nutzung solcher Dienste ohne Genehmigung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der technischen Funktionsweise von Streaming, der dogmatischen Einordnung unter das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) und der Anwendung von Schrankenbestimmungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Klärung der Rechtslage für Nutzer von Streaming-Portalen, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Abmahnwellen wie dem Redtube-Fall.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es erfolgt eine juristische Analyse auf Basis aktueller Gesetze, Kommentierungen und der einschlägigen Rechtsprechung zum Urheberrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Erläuterung der Pufferung von Daten und eine detaillierte Prüfung von Vervielfältigungstatbeständen sowie möglichen Rechtfertigungsgründen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Urheberrecht, Streaming, § 16 UrhG, § 44a UrhG, Rechtmäßigkeit, Vervielfältigung und Abmahnwelle beschreiben.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Live-Streaming und On-Demand-Streaming?
Unterschieden wird vor allem durch die Verfügbarkeit der Daten: Beim Live-Streaming findet eine Echtzeit-Übertragung statt, während beim On-Demand-Streaming der Nutzer Zeitpunkt und Inhalt individuell bestimmen kann.
Welche Rolle spielt die „offensichtlich rechtswidrige Quelle“ im Kontext von § 53 UrhG?
Die Arbeit diskutiert, dass eine Rechtfertigung für den privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) entfällt, wenn das Werk aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, wobei die Erkennbarkeit für den Nutzer eine zentrale Rolle spielt.
Zu welcher Schlussfolgerung kommt das Amtsgericht Hannover im erwähnten Urteil?
Das AG Hannover argumentiert, dass das Betrachten eines Films per Streaming unabhängig von der Legalität der Quelle durch § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt ist, da der Durchschnittsnutzer von der Rechtmäßigkeit ausgehen darf.
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- Daniel Riedel (Author), 2014, Streaming aus technologischer und rechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283706