Das Wechselmodell als Nachtrennungsoption

Eine qualitative Studie zu den Erfahrungen von Betroffenen und Experten


Diplomarbeit, 2014

105 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung:

Einleitung

I. Theoretischer Teil
1. Ehe, Trennung und Scheidung
1.1 Definitionen und rechtliche Grundlagen
1.1.1 Theoretische Ansätze
1.1.2 Die Eheschließung
1.1.3 Die Ehescheidung
1.1.4 Das gemeinsame Sorgerecht
1.1.5 Das Umgangsrecht
1.2 Aktuelle statistische Daten und Trends
1.2.1 Statistische Übersicht zu Eheschließungen
1.2.2 Statistische Übersicht zu Ehescheidungen
1.3 Folgen von Trennung und Scheidung
1.3.1 Psychosoziale Folgen
1.3.2 Finanzielle Folgen
1.3.3 Risiko- und Schutzfaktoren
1.4 Nachtrennungsfamilien
1.4.1 Ein-Eltern-Familien
1.4.2 Stief- bzw. Patchworkfamilien
1.4.3 Abwechselnde Betreuung durch beide Eltern
2. Wechselmodell
2.1 Merkmale
2.1.1 Definitionen
2.1.2 Wechselrhythmen
2.1.3 Rechtliche Regelungen
2.2 Forschungserkenntnisse und Folgen der Betreuung
2.3 Voraussetzungen und Kontraindikationen
2.4 Vorteile
2.5 Nachteile
2.6 Exkurs: Internationale Verbreitung
3. Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien
3.1 Definition, rechtliche Grundlagen und Statistik
3.2 Angebotsspektrum, Anforderungen an den Berater
3.3 Arbeit mit Trennungs- und Scheidungsfamilien
3.4. Unterstützung bei der Installation eines Wechselmodells und Begleitung

II. Empirischer Teil
4. Vorbereitung und Durchführung der Interviews
4.1 Auswahl und Darstellung der Methode
4.2 Vorbereitung der Interviews
4.3 Auswahl der Interviewpartner
4.4 Datenerhebungen
4.5 Verarbeitung des gewonnen Materials
4.6 Grenzen der Erhebung
5. Ergebnisse 59
5.1 Einflussfaktoren auf die Entscheidung für das Wechselmodell
5.2 Ablauf des Wechselmodells
5.3 Kommunikation zwischen den Eltern
5.4 Kooperation der Eltern
5.5 Eigene Gefühle und Wünsche
5.6 Vorteile des Modells
5.7 Nachteile des Modells
5.8 Bedingungen für das Gelingen des Modells
5.9 Meinung von Dritten
5.10 Zusammenfassung
6. Ausblick
Quellen-und Literaturverzeichnis
Anhang:
Abb.1 Anmeldebogen
Abb.2 sozialdemographischer Fragebogen
Abb.3 Leitfaden Eltern
Abb.4 Leitfaden Kinder
Abb.5 Leitfaden Experten
Abb.6 Sozialdemographische Daten der Familien, Daten der Interviews
Abb.7 Beispiel für Kategorienbildung

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei allen bedanken, die mich während der Anfertigung meiner Diplomarbeit unterstützten.

Mein besonderer Dank gilt meiner ersten Gutachterin Dr. phil. Kathy Weinhold für die hilfreiche und angenehme Betreuung, sowie förderlichen Anregungen.

Danken möchte ich Enrico Birkner, amtierender Abteilungsleiter der Abteilung Besondere Soziale Dienste des Jugendamtes Dresden, meinem Mentor über das Mentoring-Programm der Technischen Universität Dresden, für seine konstruktive Kritik und Unterstützung.

Dem Team der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien des Malwina e.V. danke ich für das Praktikum, bei dem die Idee zu Arbeit entstand, sowie der fachlichen Unterstützung.

Ein großer Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, besonders meiner Mutter für die seelische und moralische Unterstützung, sie standen stets helfend zur Seite.

Zutiefst zu Dank verpflichtet bin ich allen Kindern, Eltern und Fachkräften, die für die Interviews zur Verfügung standen, ohne ihre Hilfe hätte ich die Arbeit nicht in dieser Form erstellen können.

Ich danke auch all denjenigen, die nicht namentlich genannt wurden, die mich aber in irgendeiner Weise unterstützt haben und mir zur Seite standen, während der Anfertigung der Diplomarbeit.

Einleitung

„Und dabei liebe ich euch beide“ lautet der Titel des Liedes von Andrea Jürgens, welches 1977 veröffentlicht wurde. Die damals Zehnjährige verarbeitete mit diesem Lied die Trennung ihrer Eltern. Sie schildert, dass sie zweimal im Monat ihren Vater sieht, wahrscheinlich alle zwei Wochen am Wochenende. Den größten Teil der Zeit lebt sie demzufolge bei der Mutter. Weiterhin wird deutlich, dass die Eltern kein gutes Verhältnis zueinander haben. Andrea wünscht sich mehr Zeit mit dem Vater, da sie beide Eltern liebt. Ihre Mutter verbietet dies aber, sie hält den Vater vom Kind fern. Das Mädchen wünscht sich, dass die Familie wieder vereint wird, auch wenn dies nur kurzzeitig der Fall ist. Der Wunsch des Kindes, selbst entscheiden zu können, bei wem es sein kann, bildet den Refrain und somit die Kernaussage des Liedes. Die Mutter stellt das Verhalten vieler Mütter dar, bei ihr ist das Kind, sie hat die Macht zu entscheiden, wie oft der Vater das Kind sehen kann. Die Väter haben oftmals keine Chance sich aktiv am Familienleben zu beteiligen.

Wie bereits erwähnt, wurde das Lied 1977 bekannt gemacht, aber selbst 37 Jahre später ist dieses Thema immer noch aktuell. Auch heute noch trennen sich Eltern, was schmerzhaft für die Kinder ist. Schlimmer ist jedoch, dass der größte Anteil der Kinder bei einem Elternteil weiterlebt und zum anderen kaum bis gar kein Kontakt besteht. Der Wandel der Gesellschaft birgt eine Zunahme von Scheidungen bzw. Trennungen in sich. Die Leidtragenden sind die Kinder, da sie nicht in einer kompletten Familie aufwachsen können. Oftmals haben sie nur einen Elternteil, der sie während ihrer Entwicklungen in Kindheit und Jugend begleiten bzw. unterstützen kann. Die Trennung oder Scheidung von Eltern bedeutet das Ende der Paarbeziehung, jedoch nicht die Auflösung von Mutter- und Vaterrolle. Die Eltern sind in der Pflicht, weiterhin die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

Eine Option, Familienleben nach der Trennung der Eltern zu gestalten, ist das Wechselmodell. Hierbei verbringt das Kind weiterhin gemeinsam Alltag mit den Eltern, indem es in einem zuvor festgelegten Rhythmus zwischen den Haushalten pendelt.

Erstmals begegnete mir diese Form des Zusammenlebens während meines sechs- monatigen Praktikums in einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Dresden. Bisher war mir nur bekannt, dass das Kind oder die Kinder, nach der Trennung der Eltern meist alle zwei Wochen an den Wochenenden Zeit beim Vater verbringen. Demzufolge die restliche, und auch meiste Zeit, bei der Mutter leben. In dieser Regelung hat der Vater die Verantwortung am Wochenende und erlebt somit nur Freizeitaktivitäten mit dem Kind. Im Gegensatz dazu erfährt die Mutter Alltag mit dem Kind und alle damit anfallenden Aufgaben. Der Vater ist meistens für Spaß und Spiel zuständig, während die Mutter das Kind erzieht, Regeln durchsetzen und Auseinandersetzungen durchleben muss.

Das Modell faszinierte, so begann die Literaturrecherche, welche sich schwierig gestaltete, da es quasi kein einziges Fachbuch zum Thema gab. Nicht sehr viele Eltern leben das Wechselmodell, was unverständlich ist, da es kindeswohlförderlich scheint. Als in der Beratungsstelle hochstrittige Eltern Unterstützung suchten, war verständlich, dass einige Eltern nicht in der Lage sind, eine solche Lebensform auszuhandeln. Trotzdem erscheint das Modell positiv für Kinder, da ihnen beide Eltern erhalten bleiben.

Nachdem der Entschluss feststand, dass das Wechselmodell Thema der Diplomarbeit wird, begannen Überlegungen zum empirischen Teil. Zunächst bestand die Idee einen Fragebogen zu entwickeln, der Erfahrungen und Einstellungen von betroffenen Familien erhebt. Dies wurde jedoch wieder verworfen, da hierzu sehr viele Familien befragt werden mussten und das Modell noch nicht sehr weit verbreitet ist. Die Methode des Interviews wurde ausgewählt, da dazu weniger Familien benötigt werden. Im Vordergrund stand, dass Erfahrungen von betroffenen Familien untersucht werden, auch von Kindern. Die Sicht der Kinder ist bedeutend, da sie sozusagen die meisten Anstrengungen im Modell haben. Sie müssen regelmäßig ihre Sachen packen und „umziehen“, sich auf neue Umwelten einstellen und anpassen.

Des Weiteren sollten Fachkräfte befragt werden, die in ihrer Arbeit mit dem Modell konfrontiert werden. Sie können aus den Erfahrungen der Klienten berichten und sich somit ihre Meinung zum Modell bilden.

Der Aufbau der Arbeit gestaltet sich folgendermaßen. In Kapitel eins werden zunächst allgemeine Begriffe wie Ehe, Trennung und Scheidung näher erläutert und rechtliche Grundlagen dazu aufgezeigt, um eine Einführung und die Vorgeschichte, bis das Modell einsetzt, aufzuzeigen. Anschließend wird ein Überblick über die Verbreitung von Eheschließungen und –scheidungen innerhalb Deutschlands gegeben, was zeigt, das die Zahlen von Scheidungen innerhalb der letzten Jahrzehnte zunahmen. Es folgt eine Darstellung der Folgen, welche mit der Scheidung einhergehen, und Möglichkeiten von Nachtrennungsfamilien werden vorgestellt.

Kapitel zwei widmet sich dem Hauptthema der vorliegenden Arbeit, dem Wechselmodel. Hier werden zunächst die in der Literatur vorhandenen Merkmale, wie Definitionen, mögliche Wechselrhythmen und rechtliche Grundlagen, dargestellt. Es folgen Erkenntnisse aus der Forschung zum Modell, sowie Folgen, die sich aus dem Leben innerhalb des Modells ergeben. Weiterhin wird dargestellt, welche Voraussetzungen, sowie Vor- und Nachteile innerhalb der Literatur zum Thema bestehen. Ein Exkurs zur internationalen Verbreitung, in Abgrenzung zu Deutschland, schließt das Kapitel ab.

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Familien wird in Kapitel drei erörtert, da sie eine Institution ist, in dem Eltern Unterstützung bei z.B. Problemen mit dem Modell, erhalten können. Zunächst werden allgemeine Merkmale, wie rechtliche Grundlagen aufgezeigt. Anschließend wird die Angebotspalette einer solchen Einrichtung dargelegt und damit einhergehend die Anforderungen an die Berater. Als spezielles Angebot wird die Beratung bei Trennung und Scheidung vorgestellt, zu welchem die Arbeit mit dem Wechselmodell zählt, die sich anschließt und den theoretischen Teil beendet.

Der empirische Teil enthält die Auswertung der Interviews. Zuerst werden die Vorbereitungen und Durchführungen der Befragungen erläutert. Danach folgen die Ergebnisse, wobei die einzelnen verwendeten Kategorien und die gewonnenen Erkenntnisse dargestellt werden. Den Abschluss bildet der Ausblick. Es folgen Quellen- und Literaturverzeichnis, ebenso der Anhang.

I. Theoretischer Teil

1. Ehe, Trennung und Scheidung

Das vorliegende Kapitel führt in Grundbegriffe ein, zeigt zugehörige rechtliche Regelungen auf und benennt statistische Verbreitungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin gibt dieses Kapitel einen Überblick über Studien, in denen Folgen für die betroffenen Familienmitglieder untersucht wurden. Somit wird die Grundlage geschaffen, worauf das Hauptthema der vorliegenden Arbeit aufbaut. Der letzte Teil dieses Gliederungspunktes befasst sich mit Möglichkeiten, wie das Familienleben nach einer Trennung oder Scheidung gestaltet werden kann.

1.1 Definitionen und rechtliche Grundlagen

Um in die Hauptthematik der vorliegenden Arbeit einzuführen und ein Gerüst aufzubauen, auf das im Verlauf der Arbeit zurückgegriffen wird, werden wichtige Grundbegriffe näher erläutert. Die aufgeführten Rechtsgrundlagen sind die Wesentlichsten zum Thema.

1.1.1 Theoretische Ansätze

In den 1970er Jahren galt das Desorganisationsmodell als verbreitetstes Modell um eine getrennte oder geschiedene Familie darzustellen. Mit dem Modell wurde das Ende des Familiensystems verbunden (vgl. Buchholz 2008, S.13). Ein stark defizitärer Blick auf die Familie, er betonte vor allem die negativen Folgen für die Familien, besonders für die Kinder (Balloff 2013). Da der Begriff „Familie“ zu diesem Zeitpunkt an die Kernfamilie gebunden war, galt die Auflösung der Paarbeziehung als Ende der Familie (vgl. Walper; Krey 2009, S.716).

Abgelöst wurde diese Ansicht durch das Reorganisationsmodell, was davon ausging, dass sich die Familie nach einer Trennung oder Scheidung, nicht komplett auflöst, sondern sich neuorganisiert. Scheidung wird demzufolge als eine Entwicklungsmöglichkeit der Familie betrachtet. Im Vordergrund stehen nun die Eltern-Kind-Beziehungen, die auch nach der Trennung der Familie aufrechterhalten werden (vgl. Buchholz 2008, S.13). Dieses Modell trug dazu bei, dass Neuerungen im Familienrecht erfolgten, z.B. die Einführung des Zerrüttungsprinzips (vgl. Walper; Krey 2009, S.717), was in 1.1.3 nochmals aus rechtlicher Sicht betrachtet wird.

Die Weiterführung des Reorganisationsmodells bildet das Transitionsmodell. Die Familien haben verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten, z.B. Scheidung und darauffolgend Wiederheirat, welche verschiedene Übergänge (Transitionen) im Leben einer Familie sein können (vgl. Balloff 2013). Ein viertes Modell bildet die Erweiterung des (Reorganisations - und) Transitionsmodells um den Netzwerkansatz. Der vollständige Begriff lautet: „ Transitionsmodell im privaten und professionellen Netzwerk “ (Balloff 2013). Hierbei werden bedeutende Personen im Netzwerk des Kindes, auch wenn sie nicht mit dem Kind verwandt sind, berücksichtigt (vgl. Balloff 2013).

1.1.2 Die Eheschließung

Um als Paar seine Beziehung gesetzlich zu legitimieren, wird die Eheschließung vollzogen. Die Eheschließung wird in den §§1303-1321 des BGB geregelt. Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine „Eheschließungsfreiheit“ was bedeutet, dass niemand dazu verpflichtet ist zu heiraten. Jedoch können nur Mann und Frau heiraten, gleichgeschlechtliche Paare können seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen (vgl. Tammen, 2007 S.525f.).

Ehemündig sind volljährige Personen laut §1303 BGB. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr vollendet hat, der andere volljährig ist und das Familiengericht einem Antrag stattgibt. Neben der Volljährigkeit muss auch die Geschäftsfähigkeit gewährleistet sein nach §1304 BGB.

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einem der Partner und einer dritten Person eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht (§1306 BGB), oder zwischen Verwandten gerader Linie und Geschwistern (§1307 BGB) (vgl. Nomos Gesetze 2012, S.604f.). Nur eine kirchliche Ehe einzugehen reicht nicht aus, um gesetzlich anerkannt zu werden, denn die Ehe ist vor einer staatlichen Institution, Standesbeamten oder einer Person mit einer speziellen Berechtigung, zu schließen (vgl. Tammen 2007, S.526).

1.1.3 Die Ehescheidung

Die Ehe wird laut §1353 BGB auf Lebenszeit geschlossen (vgl. Nomos Gesetze 2012, S.609). Häufig wird das Ende der Ehe nicht durch den Tod eines Ehepartners eingeleitet, sondern durch das Scheitern der Beziehung und der damit einhergehenden Ehescheidung. Mit der Ehe werden gesetzliche Regelungen verbunden, die auch bei der Scheidung eingehalten werden müssen. So regelt das BGB auch, wie und wann eine Ehe geschieden werden kann. Laut §1564 BGB muss mindestens einer der Gatten einen Antrag auf Scheidung stellen. Dazu muss festgestellt werden, dass die Ehe zerrüttet ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung der Beziehung ausgeschlossen werden kann. Oder wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr lang getrennt leben, aber das Fortbestehen für den Antragsteller eine unzumutbare Härte wäre, die durch die Person des Ehegatten gegeben ist, besagt §1565 BGB (vgl. ebd., S.633). Wie bereits erwähnt müssen die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben, weiterhin müssen entweder beide Partner einen Antrag auf Scheidung stellen oder der Ehegatte muss dem Antrag des anderen zustimmen, laut §1566 BGB. Stimmt die andere Person dem Antrag nicht zu, dann müssen die Ehegatten seit mehr als drei Jahren getrennt leben, denn dann kann unwiderlegbar vermutet werden, dass die Beziehung gescheitert ist. §1567 BGB klärt getrennt leben genauer, es bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens einer der Eheleute sie nicht herstellen will, was auch in der ehelichen Wohnung möglich ist, wenn die Ehepartner getrennt leben und schlafen (vgl. ebd. S.633). Trotz der Einhaltung der Fristen, ist durch die Härteklausel §1568 BGB die Ehe nicht zu scheiden, wenn gemeinsame minderjährige Kinder aus der Ehe, durch eine Scheidung sehr stark belastet sind oder für den Antragsgegner die Scheidung eine unzumutbare Härte darstellt. Diese Fälle sind sehr selten und werden z.B. bei ernsthafter Suizidgefahr stattgegeben (vgl. Tammen, 2007, S.529 f.).

Eine Ehe kann demzufolge geschieden werden, wenn sie als zerrüttet gilt. (Zerrüttungsprinzip). Dies war nicht immer der Fall, denn 1977 mit dem 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, löste dieses Prinzip das bis dahin bestehende Schuldprinzip ab (vgl. Peuckert 2008, S.167). Hierbei musste der Ehepartner gefunden werden, der Schuld am Scheitern der Ehe war, meist weil er sich ehewidrig verhalten hatte. Die Konsequenz war, dass der Schuldige materielle Einbußen durch die Trennung zu spüren hatte (vgl. e.Consult® Aktiengesellschaft).

Mit einer Ehescheidung enden alle in einer Ehe bestehenden Rechte. Sind gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen und die Eltern können sich diesbezüglich und anderer Sachen nicht einigen, dann sind die Folgesachen wie Sorgerecht, Umgangsrecht usw. in einem Scheidungsverfahren vor Gericht zu klären (vgl. Buchholz 2008, S.8).

1.1.4 Das gemeinsame Sorgerecht

Die elterliche Sorge umfasst laut §1626 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht der Eltern für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dazu zählt die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und um das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Auch Eltern, die zur Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie sich bereit erklären, die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen, wenn sie einander heiraten oder wenn ihnen das Familiengericht die gemeinsame Sorge überträgt, laut § 1626a Abs. 1 BGB (vgl. Nomos Gesetze 2012, S.649).

Die Eltern haben die Sorge zum Wohle des Kindes in gegenseitigem Einvernehmen auszuüben, besagt §1627 BGB. Können sie sich nicht einigen in Angelegenheiten, die von größerer Bedeutung für das Kind sind, dann hat das Familiengericht, auf Antrag eines Elternteils, die Entscheidung auf einen Elternteil zu übertragen, laut §1628 BGB (vgl. ebd., S.650).

Nach dem Sorgerechtsgesetz von 1980 ist nach einer Scheidung auch das alleinige Sorgerecht möglich. Einem Elternteil wird demzufolge die Alleinsorge zugesprochen. Daraufhin folgte 1982 ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, welches beinhaltete, dass gemeinsames Sorgerecht nach einer Scheidung prinzipiell möglich ist. 1998 folgte dann das Kindschaftsrechtsreformgesetz, was forderte, die Paarbeziehung von der Eltern-Kind-Beziehung zu trennen. Es wurde zum Normalfall, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung der Eltern weiterhin besteht (vgl. Peuckert 2008, S.203). Nur auf Antrag kann die Alleinsorge einem Elternteil zugesprochen werden und nur dann, wenn der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder es für das Wohl des Kindes das Beste ist die gemeinsame Sorge aufzulösen (vgl. Buchholz 2008, S.8). Widerspricht ein Elternteil dem Antrag des Anderen auf Alleinsorge oder beantragen beide die Übertragung der Alleinsorge jeweils auf sich, dann prüft das Gericht, welche Konstellation für das Wohl des Kindes am besten ist. Dabei orientiert es sich an den Kriterien, die 1998 im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform entwickelt wurden. Dazu zählen das Bindungsprinzip, zu welchem Elternteil das Kind die bessere emotionale Bindung hat, das Förderungsprinzip, welcher Elternteil das Kind besser fördert und erzieht, das Kontinuitätsprinzip, welcher Elternteil geeigneter ist, eine gleichmäßige und einheitliche Betreuung für das Kind zu gewährleisten, zu wem das Kind will, zu wem hat es außerdem eine gute Bindung und bei welchem Elternteil sind die materiellen Verhältnisse besser (vgl. Kreft, Mielenz 2013, S.727).

Haben die Eltern sich getrennt, ist der Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhält, befugt, Entscheidungen, ohne Rücksprache mit dem Anderen, zu fällen, welche das alltägliche Leben des Kindes betreffen ohne gravierende Auswirkungen auf das Leben des Kindes zu haben. Ist das Kind beim anderen Elternteil mit Einwilligung des Elternteils, wo es sich für gewöhnlich aufhält oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, dann hat dieser für alltägliche Entscheidungen die Entscheidungsgewalt. Sind Entscheidungen zu treffen, die von erheblicher Bedeutung für das Leben des Kindes sind, dann müssen die Eltern sich im gegenseitigen Einvernehmen einigen, dies regelt §1687 Abs. 1 BGB (vgl. Nomos Gesetze 2012, S.657). Ist ein Elternteil nichtsorgeberechtigt und das Kind hält sich bei ihm auf, dann ist er befugt Entscheidungen über Angelegenheiten des alltäglichen Lebens des Kindes zu treffen, so §1687 a BGB. Obwohl dieser Elternteil nicht sorgeberechtigt ist, hat er ein Recht auf Umgang, worauf nun genauer eingegangen wird (vgl. ebd. S.657).

1.1.5 Das Umgangsrecht

Egal ob die Eltern getrennt sind oder nicht, oder beide Eltern sorgeberechtig sind oder nicht, §1684 Abs. 1 BGB besagt: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“ (Nomos Gesetze 2012, S.656). Diese Aussage zeigt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kontakt zu beiden Elternteilen förderlich für das Wohl des Kindes ist. Dabei kann das Gericht die Häufigkeit und den Umfang des Umgangsrechts regeln, nicht nur bezüglich der Eltern, sondern auch gegenüber anderen Personen, laut Abs. 3 des Paragraphen. Abs. 2 besagt, dass die Eltern den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht hindern oder beeinträchtigen dürfen. Sollte dies der Fall sein, was in Abs. 3 geregelt wird, kann eine Umgangspflegschaft vom Familiengericht bestimmt werden. Dabei wird das Kind zu den Umgängen abgeholt und der Pfleger bestimmt den Aufenthaltsort. Außerdem ist das Familiengericht laut Abs. 4 dazu befugt, Umgänge einzuschränken oder auszusetzen, falls diese das Kindeswohl nicht gewährleisten können (vgl. ebd. S.656). In Ergänzung zu §1684 Abs. 2 regelt §1685 BGB den Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen, wie Großeltern oder Geschwistern, wenn diese förderlich sind für das Wohl des Kindes. Dazu zählen gegenseitige Besuche an den Wochenenden, in den Ferien aber auch an normalen Schultagen, ebenso Kontakt per Telefon, E-Mail etc. (vgl. Koch, Strecker 2011 S. 79f.). Oft können sich Eltern nicht über Umgangszeiten einigen, was folglich in langwierigen Streitigkeiten vor Gericht endet. Während des Verfahrens wird der Umgang dann ausgesetzt und das Kind hat lange Zeit keinen Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. Balloff 2004 in: Buchholz 2008, S.9).

1.2 Aktuelle statistische Daten und Trends

Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über gesamtgesellschaftliche Daten bezüglich Eheschließungen und Ehescheidungen, sowie Einblicke, wie sich die Zahlen im Vergleich zur Mitte des letzten Jahrhunderts, verändert haben. Die Zunahme von Ehescheidungen, mit denen oftmals Auflösungen familiärer Systeme einhergehen, fordern Optionen die den Kindern ihre Familien erhalten.

1.2.1 Statistische Übersicht zu Eheschließungen

Die familiären Wandlungsprozesse sind nicht das Hauptthema der Arbeit, deshalb werden sie nur kurz umrissen. Mitte der 1950er und 1960er Jahre war Ehe und Familie so dominant wie nie zuvor. Die moderne Kleinfamilie hatte sich als Leitbild durchgesetzt. Charakteristisch dafür war das verheiratete Ehepaar, welches mit seinen leiblichen minderjährigen Kindern in einem Haushalt lebte (vgl. Peuckert 2008, S.9). In den Jahren 1955 und 1965, wurden 617228 und 621130 Ehen geschlossen (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 a)). Durch zahlreiche Modernisierungsprozesse haben beachtliche Veränderungen stattgefunden. Die Geburtenzahlen, sowie Heiratsneigungen gehen zurück und die Ehescheidungen nehmen zu. Ein „sozialer Wandel“ der Familien erfolgt. Dieser Wandel findet zum einen Ausdruck im Geburtenrückgang seit Mitte der 1960er Jahre, was unter anderem als Folge einer Individualisierung von Lebensführungen betrachtet wird (vgl. Peuckert 2008, S.10). Im Vergleich dazu heirateten 2000 418550 Paare und 2012 387423, aus diesen Zahlen wird die kontinuierliche Abnahme von Eheschließungen deutlich (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 a)). Einige Autoren sprechen von einem Bedeutungsverlust von Ehe und Familie. Seit 1965 hat die Form der Normalfamilie abgenommen, aber nichtfamiliale Lebensformen nehmen zu. Das zeigt, dass nicht nur eine Familienform mehr dominant ist, sondern das verschiedene Formen nebeneinander bestehen (vgl. Peuckert 2008, S.30). Weitere Gründe für den Rückgang der Heiratsneigung liegen darin, dass Vorteile, die damit einhergehen, abgenommen haben. Alleinwohnen und Zusammenleben sind kulturell akzeptabler geworden, die Ausbildungszeiten haben zugenommen, die Sexualmoral hat sich verändert. Frauen sind außerdem nicht mehr unbedingt auf die Versorgung durch den Partner angewiesen. Beziehungen werden heute geführt, um der emotionalen Befriedigung beider Partner zu dienen und weil beide diese Beziehung auch wollen und weniger weil z.B. ein Kind erwartet wird (vgl. Peuckert 2007, S.38).

Eine Erhebung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur Partnerschaft und Ehe, untersuchte welche Einstellungen in der Bevölkerung vorherrschen. Hierzu ist folgendes Ergebnis zu erwähnen. Die Stichprobe betrug 2001 Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, von denen 80% der Frauen und 78% der Männer, der Behauptung: „Ich wünsche, dass eine Partnerschaft ein Leben lang hält“ voll und ganz zustimmten (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2013, S.17). Dieses Resultat verdeutlicht, dass der überwiegende Teil von Menschen, zumindest aus der Stichprobe, einer lebenslangen Beziehung bzw. einer Ehe, die auf Lebenszeit geschlossen wird laut §1353 BGB, große Bedeutung zumisst.

Die Daten des statistischen Bundesamtes zeigen, dass 1996 von allen Familien mit minderjährigen Kindern (Gesamtzahl: 9429) 81,4% Ehepaare waren; 4,8% Lebensgemeinschaften und 13,8% Alleinerziehende. Bis zum Jahr 2012 haben sich die Zahlen folgendermaßen verändert (Gesamtzahl: 8061): 70,7% Ehepaare; 9,4% Lebensgemeinschaften und 19,9% Alleinerziehende (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 b)). Aus den Zahlen wird ein weiterer Trend erkennbar. Durch die Abnahme der Anzahl der Kinder, die bei Ehepaaren leben und die Zunahme von Kindern, die von einem Elternteil erzogen werden, ist zu schlussfolgern, dass Ehescheidungen zugenommen haben.

1.2.2 Statistische Übersicht zu Ehescheidungen

1955 wurden laut statistischem Bundesamt 48275 Ehen geschieden, 1965 waren es schon 58721, 1996 bereits 175550 Ehescheidungen und 2012 wurden 179147 Ehen getrennt (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 c)). Das Scheidungsrisiko ist für Ehen nach fünf bis sechs Jahren Ehe bzw. im 6. und 7. Ehejahr am höchsten (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2012, S.42). Trotz dessen lag 2011 die durchschnittliche Ehedauer bei 14,5 Jahren. Das durchschnittliche Alter, in dem die Ehe geschieden wird, liegt bei Männern zum Zeitpunkt der Scheidung bei 41,4 Jahren und bei Frauen bei 42,2 Jahren (vgl. ebd. S.42). Es ist auffällig, dass 1996 148782 minderjährige Kinder von Ehescheidungen betroffen waren und 2012 nur 143022 Kinder (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 d)). Dieser Wert ist durch die Abnahme von Geburten und die Abnahme der Anzahl von Kindern, die mit ihren verheirateten Eltern zusammenleben, zu erklären.

Gründe für die Zunahme von Ehescheidungen liegen in den überhöhten Ansprüchen an die Beziehung; Scheidung gilt immer weniger als moralische Verfehlung, sondern eher als eine Form der Konfliktlösung, die heutzutage legitim ist; intergenerationale Scheidungstradierung, was bedeutet, wer selbst die Scheidung der Eltern erlebt hat, dessen Chance ist doppelt so hoch, dass er sich auch scheiden lässt. Ein weiterer wichtiger Grund ist der gestiegene Anspruch an die Qualität der Partnerschaft (vgl. Peuckert 2007, S 39-42).

Hetherington und Kelly haben in ihrer Langzeitstudie fünf Ehetypen identifiziert, die mit einem bestimmten Scheidungsrisiko zusammenhängen. Typ Eins, die Nähesucher-Distanzwahrer-Ehe, bei der (meist die Frau) Nähe sucht und reden will und der andere (meist der Mann) nicht reden will, wodurch diese Konstellation die höchste Scheidungsanfälligkeit aufweist. In der unverbundenen Ehe, Typ zwei, wollen die Partner nicht so viel Intimität und Gemeinschaft mit dem anderen, sondern Ziel ist es, Kinder zu bekommen und den Status, der mit der Ehe einhergeht, zu erhalten. Diese reine Zweckehe weist die zweithäufigste Scheidungsrate auf. Typ Drei ist die theatralische Ehe, die Partner empfinden ein harmonisches, freundliches Umfeld als langweilig, sie gehen immer ins Extreme. Streit ist oft Auslöser für Sex, welcher sehr gut ist. Diese Paare haben die höchste sexuellste Zufriedenheit, jedoch kommt irgendwann die Erkenntnis, dass der Sex nicht mehr spannend genug ist, daraufhin trennen sie sich. Bei der zusammenhaltenden/ unabhängigen Ehe leistet Vertrautheit sehr viel um geschlechtsspezifische Unterschiede auszugleichen. Sie gilt als die „gute Ehe“, ist das kulturelle Ideal, denn das Paar kommt nach einem langen Tag außerhalb der Ehe nach Hause und erholt sich dort. Dieser Typ hat die zweitniedrigste Scheidungsanfälligkeit. Die geringste Scheidungsrate ist bei Typ Fünf, der traditionellen Ehe, zu finden. Das Paar vertritt die traditionellen Auffassungen der Geschlechterrollen, die jeder gut auszufüllen hat, damit der andere zufrieden ist. Kommt es jedoch zum Wandel dieser Wertvorstellung, kommt es gleichzeitig zur Scheidung (vgl. Hetherington; Kelly 2003, S.43-51).

Korrelationsberechnungen besagen, dass bestimmte Sozialvariablen das Scheidungsrisiko erhöhen. Eine Korrelation besteht zwischen Heiratsalter, Kinderzahl, Bildungsniveau, sozialer Schicht, Konfession, Erwerbstätigkeit der Frau, Wohneigentum, in der Stadt leben u.a. Ganz überspitzt hat das größte Scheidungsrisiko ein kinderloses Paar, dass evangelisch oder konfessionslos ist, dass in der Stadt in einer Mietswohnung wohnt, sehr früh geheiratet hat, die Frau höher qualifiziert ist als der Mann und arbeitet (vgl. Nave-Herz 2013, S.170 und Hellwig 2001, Hartmann 2005 in: Peuckert 2008, S.174 ff.).

Durch Trennung und Scheidung kommt es zu Neuzusammensetzungen von Familien und somit zu immer unterschiedlicheren Familienformen. Die Zusammenschlüsse von verschiedenen Familien verdeutlichen, dass die Institution Familie immer noch einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung hat. Statistisch werden diese Formen jedoch nicht erfasst, deshalb sind nur Schätzwerte aus der Literatur vorhanden. Zehn bis vierzehn Prozent aller Familien sind angeblich Patchworkfamilien. Ca. elf Prozent der minderjährigen Kinder leben in Stieffamilien. In etwa der Hälfte der Stieffamilien ist ein Stiefvater vorhanden, in einem Drittel eine Stiefmutter und in ca. der Hälfte haben die Partner gemeinsame Kinder und auch Kinder mitgebracht (vgl. Kreyenfeld in: Familienreport 2012 S.20).

1.3 Folgen von Trennung und Scheidung

Trennungen oder Scheidungen werden seltener von beiden Partnern gemeinsam entschieden. Eine Person entschließt sich dazu, hat oft Schuldgefühle, die andere Person ist häufig gekränkt und verletzt. Wie sich das Ende der Beziehung der Eltern auf sie selbst und vor allem auf das Kind auswirkt, hängt stark davon ab, wie die nachfolgende Zeit gestaltet wird (vgl. Staub, Felder 2004, S.35f.).

1.3.1 Psychosoziale Folgen

Mavis Hetherington und John Kelly haben die wohl bekanntesten und größten Studien zum Thema Trennung und Scheidung über 30 Jahre lang durchgeführt, in denen sie Familien über einen langen Zeitraum begleiteten und erforschten, welche Auswirkungen Trennung und Scheidung auf Kinder haben. Die ersten zwei Jahre nach der Scheidung sind wohl die schwersten, hier entscheidet die Bewältigung der Belastungen darüber, wie sich die Zukunft für das Kind gestaltet. Zu den Ergebnissen der Studie zählten folgende Punkte auf Elternebene: es besteht erst einmal ein häusliches Chaos, die gewohnten Rhythmen und Strukturen sind durcheinander, was zuvor zwei Personen managten, muss jetzt eine Person allein schaffen. 14% aller alleinerziehenden Mütter sind überfordert, Väter bekommen es besser hin, weil sie sich unter anderem eine Haushalshilfe leisten (vgl. Hetherington, Kelly 2003, S.70f.). Emotionale Veränderungen kommen zum Vorschein, die frisch Getrennten sind häufig traurig, depressiv und psychisch labil. Auch das soziale Netzwerk verändert sich, des Öfteren bricht der Kontakt zu befreundeten verheirateten Paaren ab. Für Frauen ist das soziale Netzwerk sehr wichtig, sie empfinden Reden als guttuend (vgl. vgl. Hetherington,

Kelly 2003, S.76-79). Betroffene suchen häufig über sexuelle Beziehungen Intimität, was oftmals hinterher noch einsamer macht. Die Beziehung zwischen den Ex-Partnern ist häufig geprägt von Zorn, Ambivalenz und Wut. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen bezüglich Geld, Sorge- und Umgangsrechten wird die Scheidung komplizierter, vieles wird vor Gericht ausgetragen, Abmachungen werden getroffen. Vielfach halten sich die Eltern nicht daran, was wieder Konflikte provoziert. Die emotionale Seite der Scheidung bedeutet, dass Streit gesucht wird, nur um Kontakt zum anderen zu haben, denn das ist besser als Gleichgültigkeit (vgl. ebd. S.80-88).

Nach Scheidungen wird das Immunsystem durch die hohe Stressbelastung geschwächt, was zu vermehrten körperlichen und seelischen Erkrankungen führt. Mit der Ehe sind bestimmte Alltagsstrukturen und Rollen verknüpft, die nach Ende der Beziehung zu einer Veränderung des Selbstentwurfs führen. Ein neues Erscheinungsbild, berufliche Weiterbildungen usw. kommen häufig vor (vgl. ebd. S.89-92).

Die wichtigste Frage nach der Scheidung sollte folgendermaßen lauten: wie kann die gemeinsame Elternfunktion für das Kind weiterhin ausgeübt werden und wie kann die Beziehung des Kindes zum außerhalb wohnenden Elternteil am besten erhalten bleiben (vgl. Napp-Peters 1988, S.35)?

Hetherington u.a. fand 1979 heraus, dass je weniger die Elternrolle durch Konflikte der ehemaligen Partner belastet ist, desto eher sind sie fähig in Angelegenheiten bezüglich ihres Kindes zu kooperieren, was sich positiv auf das Kind auswirkt, denn dadurch kann es sich besser an die neue familiäre Situation anpassen (vgl. ebd. S.15).

Wallerstein und Kelly stellten 1980 fest, dass die Reorganisation der Scheidungsfamilie mehrere Jahre in Anspruch nimmt, dass das Selbst und die Beziehung innerhalb und außerhalb der Familie neu definiert werden müssen. Für das neue binukleare Familiensystem (Begriff geprägt durch Ahrons: zwei über die gemeinsamen Kinder verbundene Haushalte, bilden ein Familiensystem (vgl. Peuckert 2008, S.186)) werden neue Strukturen und Verhaltensregeln benötigt. Eine Stabilisierung und Neuorientierung der Familienmitglieder wird durch die Unterstützung des sozialen Netzwerks begünstigt (vgl. Napp-Peters 1988, S.15).

Auf Kinderebene sind die Situation folgendermaßen aus: in der Anfangszeit ist das Kind natürlich traurig, die überwiegende Mehrzahl der Kinder wird unvorbereitet von der Trennung der Eltern getroffen. Das Kind wünscht sich zu diesem Zeitpunkt und für den Rest seines Lebens, dass die Eltern wieder zusammenkommen und der andere Elternteil wieder einzieht. Entweder ein Elternteil zieht aus und nimmt Möbel und andere Gegenstände, die schon immer zur Wohnung oder zum Haus gehörten, mit, oder das Kind muss mit dem anderen Elternteil, meistens der Mutter, umziehen, was für es noch dramatischer sein kann. Nicht nur das Zuhause, sondern auch Freunde, das familiäre Umfeld und vertraute Orte werden verlassen, womöglich steht auch noch ein Schulwechsel an. Der Elternteil, bei dem das Kind nun wohnt, hat die alleinige Verantwortung, die Kontakte zum anderen reduzieren sich, Umgänge müssen abgesprochen werden. Eventuell muss sich das Kind mit neuen Partnern der Eltern und sogar neuen Geschwistern arrangieren. Auf all diese Aspekte muss sich das Kind einstellen und reagiert demzufolge mit unterschiedlichen Symptomen darauf. Jede Menge Anpassungsleistungen sind vom Kind in dieser Zeit gefordert (vgl. Koch, Strecker 2011, S.38-40).

Zu den langfristigen Folgen ist bekannt, dass diese vor allem im emotionalen Bereich liegen. Wallerstein und Hetherington sind sich einig, dass es bei Trennung und Scheidung keine Gesetzmäßigkeit gibt, die automatisch zu langfristigen bleibenden Schädigungen bei Kindern führt. Aber die Eltern haben einen großen Einfluss auf das weitere Leben des Kindes. Hetheringtons Untersuchung zeigte, dass sich 80% der Kinder gut auf das Leben nach der Scheidung einstellen konnten, 20% kamen weniger gut damit zurecht. Aber auch in intakten Familien hatten 10% der Kinder Probleme (vgl. ebd. S.54f.). Wallersteins Untersuchungen ergaben, dass Kinder aus Scheidungsfamilien vermehrt Bindungsstörungen im Erwachsenenalter haben, dass sich durch Vermeidungsverhalten bei der Partnerwahl zeigt oder durch oberflächliche Beziehungen, weil sie vermutlich Ängste haben, wieder verlassen zu werden. Oftmals besitzen diese Personen auch ein geringes Selbstwertgefühl und das Gefühl nicht liebenswert zu sein, was sie durch Unsicherheit und Schüchternheit ausdrücken oder ganz konträr: draufgängerisches Verhalten zeigen. Des Weiteren haben Jungen oft Probleme mit ihrer männlichen Rolle (vgl. ebd. S.55-56).

Staub und Felder führen auf, dass negative Auswirkungen auf drei Ebenen ansetzen. Ebene eins, die unvollständige Familie, das bedeutet, dass die Sozialisation des Kindes beeinträchtigt wird, da männliche und weibliche Rollenvorbilder nur begrenzt verfügbar sind. Finanzielle Einschränkungen, die ökonomische Ebene, die Kinder können aufgrund unzureichender Mittel nicht bestmöglich gefördert werden, sei es in Bezug auf Gesundheit oder Bildung. Ebene drei, der Konflikt- oder Beziehungsaspekt besagt, dass das Kind vermutlich einem hohen Konfliktniveau durch die Eltern ausgesetzt ist, was einen negativen oder schädigenden Einfluss hat (vgl. Staub, Felder 2004, S.40f.). Die Autoren benennen sogar positive Folgen der Scheidung, u.a. der Vater, der sich eventuell bisher nicht viel um sein Kind gekümmert hat, muss sich jetzt vielleicht regelmäßig mit seinem Kind auseinandersetzen. Die geringere Zeit, die ein Elternteil womöglich für sein Kind hat, da es eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wird nun bewusster gestaltet. Gab es bisher Differenzen bezüglich der Erziehung, hat nun jeder Elternteil die Chance seine eignen Wertvorstellungen dem Kind zu vermitteln, wovon es einen Nutzen erzielen kann. Das Kind profitiert von Unterstützungssystemen, es kann außerdem seine Kontrollüberzeugung fördern, indem es sich bewusst wird, dass es selbst etwas für sein eigenes Glück tun kann. Möglich ist, dass das Kind durch die Trennung seine Empathiefähigkeit erhöht, außerdem ist die Geschlechterrollenfixierung geringer (vgl. ebd. S.39f.).

Problematiken, die bei den Umgängen bzw. Kontakten mit dem Elternteil, bei dem sich das Kind nicht für gewöhnlich aufhält, auftreten, können Loyalitätskonflikte und das Parental Alienation Syndrome (PAS) sein. Das Kind bekommt Loyalitätskonflikte, wenn es u.a. bei einem Elternteil nichts vom anderen erzählen kann, ohne dass dieser schlecht gemacht wird, oder dass negative Äußerungen des Kindes über den anderen ausgeschlachtet und immer wieder aufgerollt werden. Außerdem gerät das Kind in die Konflikte der Eltern und ergreift Partei. Daraufhin kann es zum PAS kommen, was Wallerstein und Kelly 1967 erstmals beschrieben und Gardner 1987 begrifflich definierte. Innerhalb der Sorge- und Umgangsstreitigkeiten der Eltern kann es vorkommen, dass sich das Kind völlig von einem Elternteil abwendet, entfremdet und kompromisslos dem anderen zuwendet (vgl. Staub, Felder 2004, S.151ff.).

1.3.2 Finanzielle Folgen

Oftmals gibt es finanzielle Probleme nach einer Trennung, was beide Eltern betrifft, da jeder nun allein die Miete der Wohnung zahlen muss. Frauen rutschen oft in finanzielle Schwierigkeiten und müssen Sozialhilfe beziehen. Je nachdem, bei welchem Elternteil sich das Kind nun für gewöhnlich aufhält, erhält Kindesunterhalt vom Anderen, was häufig ein heikles Thema ist (vgl. Hetherington, Kelly 2003, S.73f.). Einschränkungen aufgrund eines knapperen Budgets sind zu vollziehen, der Elternteil hat weniger Zeit, da er sich nun allein um den Haushalt kümmert und mehr arbeiten muss (vgl. Koch & Strecker 2011, S.38).

2012 lag die Armutsgefährdungsquote von zwei Erwachsenen und einem Kind, die gemeinsam in einem Haushalt leben, bei 10,6%. Im Vergleich dazu betrug die Quote von Alleinerziehenden 38,8% (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 f)). Armut liegt nach Ansicht aller EU-Mitgliedsstaaten vor, wenn das „bedarfsgewichtete[s] Nettoäquivalenzeinkommen [eines Haushaltes] weniger als 60% des Mittelwertes (Median) aller Personen beträgt“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008, S.9f.; Anpassung und Umstellung: J.S.). Die Armut innerhalb der Familie wirkt sich auf alle Lebensbereiche des Kindes aus. Einschränkungen in der Freizeitgestaltung, der Grundversorgung, der Integration in das soziale Umfeld oder der kulturellen Teilhabe, wie Museumsbesuche und den Bildungschancen des Kindes sind die Folgen (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2010). Die AWO-ISS Studie kam zu folgendem Ergebnis: „[d]er enge Zusammenhang zwischen Armut und Bildung wird erneut bestätigt: ohne materielle Sicherheit und kulturelles Kapital der Eltern sind die Bildungschancen gering" (Holz; Puhlmann 2005 in: Bundeszentrale für politische Bildung 2010; Anpassung: J.S.).

Trotz aller möglichen Folgen muss nicht jedes Kind auch an diesen Problemen leiden. Großen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben sogenannte Risiko- und Schutzfaktoren, die im nächsten Punkt genauer betrachtet werden.

1.3.3 Risiko- und Schutzfaktoren

Wie sich die Scheidung von Eltern auf das Leben der Familienmitglieder auswirkt, entscheiden vor allem Risiko- und Schutzfaktoren. In ihren Studien haben Hetherington und Kelly einige identifiziert. Zu den Risikofaktoren auf Elternebene zählen, eine antisoziale Persönlichkeit, was Verantwortungslosigkeit und Suchtmittelmissbrauch einschließt, auch die Unfähigkeit Kompromisse zu schließen. Ähnlich ist die Unfähigkeit andere Lösungen zu suchen und ohne die Konsequenzen zu bedenken, zu handeln, dies zählt zur Impulsivität. Weitere Faktoren sind Neurotizismus, ängstliche und depressive Verhaltensweisen zeigen, und Bindung an den Ex-Partner, z.B. die ganze Zeit an diese Person denken, die dafür verbrauchte Energie fehlt bei der Pflege des sozialen Umfelds oder Aufbau neuer Beziehungen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft birgt die Gefahr, verbindliche Regeln nicht einzuhalten oder ernst zu nehmen. Promiskuität und ein niedriger sozioökonomischer Status gelten ebenso als Risikofaktoren, die Scheidung nicht gut bewältigen zu können. Ein letzter Aspekt den Hetherington und Kelly aufführen ist die Familiengeschichte, was bedeutet, dass Depressionen und Ängste von Generation zu Generation weitergegeben werden (vgl. Hetherington, Kelly 2003, S.115-125).

Im Gegenzug dazu gibt es Faktoren, die die Bewältigung der Scheidung unterstützen, dazu gehören soziale Reife, was die Fähigkeit Zukunft zu planen enthält, flexibel und anpassungsfähig zu sein. Ebenso einen großen Einfluss haben Autonomie; Religiosität und eine regelmäßige Arbeit, denn hier kann die Person festen Gewohnheiten nachgehen, was Stabilität gibt. Außerdem spielen soziale Unterstützung und eine neue Liebesbeziehung eine positive Rolle (vgl. ebd. S.105-113).

Je mehr Schutzfaktoren die Person hat, desto besser kann sie mit einer Niederlage, in diesem Fall einer Scheidung, umgehen. Schutz- und Risikofaktoren zu besitzen bestimmt nicht allein die Wirkung, sondern es ist wichtig, ob sie der Situation überhaupt nutzen; ob sie verfügbar sind, wenn die Person sie braucht. Ebenso wie die Situation und das Leben, ändern sich auch die Faktoren. Weiterhin haben die Schutzfaktoren nur bis zu einem bestimmten Punkt ihre Wirkung, aber ist der Stress zu groß, kann z.B. das Umfeld auch keine Unterstützung mehr leisten. Die Risiko- und Schutzfaktoren sind speziell und individuell für jede Person und nicht auf andere übertragbar (vgl. ebd. S.126-130).

Haben die Eltern sich nach der Trennung und Scheidung neu orientiert, hat dies einen positiven Einfluss auf ihre Kinder. Ein paar der Risiko- und Schutzfaktoren, die für Eltern gelten, entfalten ihre Wirkmechanismen auch bei Kindern. Einige ergänzende Schutzfaktoren für Kinder haben viel mit dem Verhalten der Eltern zu tun, so z.B. brauchen die Kinder Verlässlichkeit, egal bei welchem Elternteil es sich befindet. Dies wird z.B. durch feste Rituale und Zeiten. erreicht. Auch wenn das Kind traurig ist, sollte es nicht übertrieben verwöhnt werden, da dies nur kurzfristig hilft. Viel besser ist ein autoritativer Erziehungsstil, in dem die Eltern das richtige Maß an Strenge und Liebe geben. Ein weiterer Schutzfaktor besteht für das Kind darin, nicht von den Eltern mit ihren Problemen zusätzlich belastet zu werden, also nicht zum „Partnerersatz“ zu werden. Die Eltern sollten ein Vorbild sein und optimistisch in die Zukunft schauen und nicht der Vergangenheit, in der alles „viel besser“ war nachtrauern. Ebenso schützend wirkt sich aus, professionelle Hilfe in Anspruch zunehmen, wenn das Kind lange Zeit traurig und depressiv ist. Die Eltern sollten ihrem Kind Liebe zukommen lassen und ein gutes Selbstwertgefühl vermitteln. Was bisher deutlich wird ist, dass vor allem die Eltern gemeinsam für ihr Kind sorgen müssen, dazu zählt, dass gut gemeinsam bezüglich Angelegenheiten, die das Kind betreffen, kooperiert wird (vgl. 1.3.1 Studie Hetherington) und sich nicht in Anwesenheit des Kindes, gegenseitig abzuwerten (vgl. Koch, Strecker 2011, S.61-64).

In diesem Abschnitt wird deutlich, wie bedeutend es ist, dass die Eltern ihr Leben nach der Trennung wieder in geordnete Bahnen bekommen, damit sie ihr Kind unterstützen können, um die Folgen der Trennung so gering wie möglich zu halten. Ebenso wichtig ist es, dass die Eltern zusammenarbeiten und gemeinsam für ihr Kind da sind. Wie dies als Familie nach einer Trennung möglich ist, wird im nächsten Abschnitt thematisiert.

1.4 Nachtrennungsfamilien

Ist eine Ehe gescheitert, dann trennt sich das Ehepaar und lässt sich scheiden. Trotz der Belastungen und der Traurigkeit mindestens eines Elternteils und des Kindes, existiert die Familie weiterhin. Mögliche Optionen wie Ein-Eltern-Familien, Stief- und Patchworkfamilien oder abwechselnde Betreuung durch beide Elternteile werden im Folgenden veranschaulicht.

1.4.1 Ein-Eltern-Familien

Wie in 1.2.1 berichtet, lebten 2012 19,9% aller minderjährigen Kinder bei ihren alleinerziehenden Elternteilen (vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt 2014 e)). Das sind Familien, in denen ein Elternteil (Mutter oder Vater, aber überwiegend die Mütter) die alltägliche Erziehungsverantwortung für mindestens ein minderjähriges Kind, welches im selben Haushalt lebt, innehat (vgl. Nave-Herz 2012, S.95). Es ist möglich, dass dieser Elternteil die Alleinsorge ausübt, aber er kann auch gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil besitzen. Hetherington und Kelly stellen in ihrer Studie alleinerziehende Mütter folgendermaßen dar. Sie haben oft Schuldgefühle und setzen ihren Kindern kaum Grenzen, sind häufig depressiv und können deshalb nicht adäquat auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen. Ein Kreislauf entwickelt sich, das Kind handelt gegen den Willen der Mutter, diese rastet aus, setzt das Kind, um es ruhig zu stellen z.B. vor den Fernseher. Das empfindet das Kind als Belohnung, somit wird das Fehlverhalten unbewusst verstärkt (vgl. Hetherington und Kelly 2003, S.159f.). Die gesamte Versorgung und Aufgabenteilung, die bisher gemeinsam erledigt wurde, hat nun eine Person allein zu tragen. Um die finanzielle Lage zu verbessern, gehen Mütter häufig einer Erwerbsarbeit nach, was noch weniger Zeit für das Kind bedeutet und oft mit einer Überforderung einhergeht. Neben diesem Stress bestehen eventuell noch Unterhaltsstreitigkeiten mit dem Vater, wodurch noch mehr Ärger verursacht wird. Als Ventil für Enttäuschungen und Wut wird oftmals das Kind benutzt (vgl. Napp-Peters 1988, S.21-25).

Verschiedene Untersuchungen zeigen bezüglich der Folgen für Kinder, die in Ein-Eltern-Familien aufwachsen, dass die Abwesenheit der Mutter oder des Vaters, Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen beim Kind hervorrufen kann. Dies muss nicht zwingend der Fall sein, es gibt einige Gründe wovon das abhängt, u.a. Länge der Abwesenheit, Alter und Geschlecht des Kindes, wie viele Geschwister das Kind hat, sowie welches Geschlecht diese haben, auch die schlechtere sozioökonomische Situation hat Einfluss (vgl. Nave-Herz 2012,S.96f.).

Es ist auch möglich, dass das Kind nicht bei der Mutter (was den Mutterfamilien entsprechen würde) aufwächst, sondern beim Vater, was als Vaterfamilien bezeichnet wird. Im Gegensatz zu Müttern haben alleinerziehende Väter weniger Probleme sich gegenüber ihren Kindern durchzusetzen. Ihr Problem liegt in der Kommunikation, da sie ihre Kinder weniger dazu ermutigen über ihre Probleme zu reden, was teilweise mit vernachlässigendem Verhalten gleichzusetzen ist (vgl. Hetherington und Kelly 2003, S.162). Obwohl Väter zuvor nie Aufgaben im Haushalt übernommen haben, führen sie diese jetzt mühelos aus. Außerdem wird oft die Beziehung zu den Kindern besser, da sie mehr Zeit mit ihnen verbringen. Da sich immer mehr Väter um das Sorgerecht nach der Scheidung bemühen, was ihnen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz erleichtert wurde, nimmt die Zahl alleinerziehender Väter stetig zu (vgl. Nave-Herz 2012, S.106f.). Auch wenn das Kind bei einem Elternteil seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat, besteht oft Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil. Wie umfangreich dieser Kontakt ist, wird in den Familien unterschiedlich gehandhabt. Im Laufe der Arbeit wurde bereits erwähnt, dass Ahrons diesbezüglich von einem binuklearen Familiensystem spricht, was bedeutet, dass es den Eltern gelingt ihre Paarbeziehung hinter sich zu lassen und in gemeinsamer Kooperation die Elternrolle wahrzunehmen (vgl. Peuckert 2007, S.43).

[...]

Ende der Leseprobe aus 105 Seiten

Details

Titel
Das Wechselmodell als Nachtrennungsoption
Untertitel
Eine qualitative Studie zu den Erfahrungen von Betroffenen und Experten
Hochschule
Technische Universität Dresden
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
105
Katalognummer
V283938
ISBN (eBook)
9783656836520
ISBN (Buch)
9783656836537
Dateigröße
799 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Trennung, Scheidung, Wechselmodell
Arbeit zitieren
Josephine Seyfarth (Autor:in), 2014, Das Wechselmodell als Nachtrennungsoption, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283938

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