63 Prozent der wahlberechtigten deutschen Bevölkerung sprechen sich für eine Stärkung der direkten gegenüber der repräsentativen Demokratie aus. Das geht aus einer Erhebung von infratest dimap von Anfang 2013 hervor.
Unter direkter Demokratie werden in der Folge „alle durch Verfassung und weitere Rechtsvorschriften ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten Bürger eines Staates, eines Bundeslandes oder einer Kommune politische Sachfragen durch Abstimmung selbst oder unmittelbar entscheiden bzw. auf die politische Agenda setzen“ verstanden.
Volksabstimmungen beschränken sich in der deutschen Verfassung allerdings auf wenige Ausnahmen. Sie sind nur im Falle einer Länderneuregulierung nach Artikel 29 GG oder der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG vorgesehen. Obwohl sich die Deutschen mehr direktdemokratische Verfahren wünschen, ist die Bundesrepublik das einzige Land der Europäischen Union, das damit auf nationaler Ebene noch keine praktischen Erfahrungen gemacht hat. Anders gestaltet sich die Lage in den Gliedstaaten. Auf Landes- und Kommunalebene stehen den Bürgern Instrumente der direkten Demokratie flächendeckend zur Verfügung. Die Volksgesetzgebung ist heute in den Verfassungen aller 16 Bundesländer verankert, in der Ausgestaltung der direktdemokratischen Verfahren bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
Der Fokus dieser Arbeit wird vorwiegend auf den Möglichkeiten direkter politischer Partizipation im Freistaat Bayern liegen. Ferner soll in diesem Kontext auch auf die kommunale Ebene eingegangen werden, die als „Schule der Demokratie“ gilt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Direkte Demokratie auf Landesebene
- Die verfassungsrechtliche Verankerung der Volksgesetzgebung in Bayern
- Der Ablauf des Volksgesetzgebungsverfahrens in Bayern
- Bedeutung und Bewertung
- Kommunale Ebene
- Rechtsgrundlagen
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde
- Bedeutung und Bewertung
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der direkten Demokratie in Bayern, insbesondere mit der Volksgesetzgebung auf Landes- und kommunaler Ebene. Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Volksgesetzgebung, den Ablauf der Verfahren und die Bedeutung der direkten Demokratie für die politische Partizipation der Bürger.
- Verfassungsrechtliche Verankerung der Volksgesetzgebung in Bayern
- Ablauf des Volksgesetzgebungsverfahrens
- Bedeutung der direkten Demokratie für die politische Partizipation
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Volksgesetzgebung auf Landes- und kommunaler Ebene
- Bewertung und Ausblick auf die Zukunft der direkten Demokratie in Bayern
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel stellt die direkte Demokratie in Bayern und die Bedeutung der Volksgesetzgebung vor. Das zweite Kapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den Ablauf des Volksgesetzgebungsverfahrens in Bayern. Es beleuchtet die verschiedenen Phasen des Verfahrens, von der Antragstellung bis zur Durchführung des Volksentscheids. Das dritte Kapitel konzentriert sich auf die kommunale Ebene und analysiert die Bedeutung und Umsetzung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Gemeinden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit der direkten Demokratie in Bayern, Volksgesetzgebung, Volksbegehren, Volksentscheid, Landesverfassung, kommunale Ebene, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, politische Partizipation.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2014, Gesetzgebung durch das Volk in Bayern. Verfassungsrechtliche Verankerung, Verfahren und Bedeutung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284105