Das Strafvollzugsgesetz wurde am 16.März 1976 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. 1 Dieses Gesetz trat am 01.Januar 1977 in Kraft. Für den Bereich der beruflichen Resozialisierung wesentliche Bestimmungen erhielten am 01.Januar 1980 entsprechende Rechtskraft. Darin wird als Hauptziel des Strafvollzuges die rechtliche und soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen genannt. Insbesondere arbeits- und berufspädagogische Maßnahmen sollen der Realisierung dieses Zieles dienen. 2 Gem. § 37 Abs. 1 StVollzG dienen arbeitstherapeutische Beschäftigungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern oder aber zu erhalten. Die Arbeit im Strafvollzug ist eine wichtige Behandlungsmaßnahme3 zur Verwirklichung des Vollzugsziels. Sie dient in erster Linie der beruflichen und sozialen Integration der Strafgefangenen. 4 Das Strafvollzugsgesetz legt daher in § 41 StVollzG iVm. Art. 11 Abs. 3 GG ausdrücklich eine Arbeitspflicht für Strafgefangene fest.5 Dies im übrigen im Gegensatz zu den Untersuchungsgefangenen. Das Strafvollzugsgesetz räumt den Faktoren Beruf und Arbeit im Resozialisierungsprozess von Strafgefangenen eine entscheidende Stellung ein.6 Die Arbeit steht eindeutig im Dienste der sozialen Ertüchtigung des Strafgefangenen. 7 Bei der Arbeit soll es sich um eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit handeln. 8
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Das Hauptziel des Strafvollzugs
2. Was ist Arbeit?
3. Resozialisierung der Strafgefangenen
II. Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen – Anhalt
III. Ausbildung in Justizvollzugsanstalten
1. Schulische Ausbildung der Strafgefangenen
2. Berufsausbildung der Strafgefangenen
IV. Organisation der Arbeits- und Betriebsabläufe in den JVA`s
1. Arbeit der Strafgefangenen in Hausbetrieben
2. Arbeit der Strafgefangenen in Regie- oder Eigenbetrieben
3. Arbeit der Strafgefangenen für Unternehmerbetriebe
4. Arbeit der Strafgefangenen in Eigenbetrieben in privatwirtschaftlicher Form
5. Arbeitstherapeutische Maßnahmen
6. Arbeit der Strafgefangenen in einem freien Beschäftigungsverhältnis
V. Das EU – Projekt „E – Lis“
VI. Überblick über die Situation arbeitender Gefangener in der JVA Bruchsal
1. Behandlungsvollzug aus der Sicht von Strafgefangenen
2. Arbeitszeiten in der JVA Bruchsal
3. Arbeitsorganisation in der JVA Bruchsal
4. Arbeits- und Ausbildungsmaßnahmen in der JVA Bruchsal
5. Betriebsrat
6. Arbeitsbedingungen in der JVA Bruchsal
7. Eigenbetriebe in der JVA Bruchsal
8. Unternehmerbetriebe in der JVA Bruchsal
VII. Übersicht über die Arbeit von Strafgefangenen und die Arbeitsorganisation In der JVA Volkstedt
1. Eigenbetriebe, Hausarbeiter und Arbeitszeiten in der JVA Volkstedt
2. Maßnahme zur Entlassungsvorbereitung in der JVA Volkstedt
3. Unternehmerbetriebe in der JVA Volkstedt
4. Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsmoral in der JVA Volkstedt
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die verschiedenen Organisationsformen der Arbeit im deutschen Strafvollzug und analysiert deren Bedeutung für die Resozialisierung von Inhaftierten, wobei insbesondere die betrieblichen Strukturen sowie Praxisbeispiele in ausgewählten Justizvollzugsanstalten beleuchtet werden.
- Struktur und rechtliche Rahmenbedingungen der Gefangenenarbeit
- Differenzierung der Beschäftigungsarten (Eigen-, Unternehmer- und Arbeitstherapiebetriebe)
- Die Rolle der beruflichen Ausbildung zur Reintegration
- Empirische Einblicke in die Arbeitssituation (JVA Bruchsal & JVA Volkstedt)
- Modernisierungsansätze wie das EU-Projekt „E-Lis“
Auszug aus dem Buch
3. Resozialisierung der Strafgefangenen
Das alleinige Ziel des Strafvollzuges ist die Resozialisierung des Verurteilten. Sie gilt als solches als oberste Richtschnur für die Gestaltung des Strafvollzuges im allgemeinen und im einzelnen.
Der Begriff der Resozialisierung ist missverständlich und schillernd. Resozialisierung meint die vom Strafvollzug oder von anderen Kontrollorganisationen angestrebte Befähigung des Insassen zu einem konfliktfreien Leben nach seiner Entlassung.
Der Gesetzestext hingegen ist weitaus präziser und enger. Der Strafgefangene soll spätestens zum Tage seiner Entlassung befähigt worden sein, ein straffreies Leben in sozialer Verantwortlichkeit zu führen. Diese Aufgabe und gleichzeitig auch das Ziel des Strafvollzuges ist geregelt in § 2 StVollzG.
Im Mittelpunkt des täglichen Lebens hinter Gittern steht die Arbeit. Sie gilt mit Recht als unentbehrlich, sie ist ein, wenn nicht sogar das entscheidende Mittel zur Resozialisierung, sie allein macht das Leben lebenswert. Die Bedeutung, welche der Gesetzgeber den Faktoren berufliche Bildung und Arbeit im Resozialisierungsprozeß beimisst, wird daran deutlich, dass die in der Reform des Strafvollzugsgesetzes enthaltenen Therapieelemente sich ausschließlich auf die Bereiche Arbeit und berufliche Bildung beziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Definiert die rechtlichen Grundlagen der Arbeitspflicht sowie das zentrale Ziel der Resozialisierung im Strafvollzug.
II. Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen – Anhalt: Beschreibt die organisatorische Zusammenfassung der Arbeitsverwaltungen der JVAen in Sachsen-Anhalt als kaufmännischer Landesbetrieb.
III. Ausbildung in Justizvollzugsanstalten: Erläutert die Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Bildung für Inhaftierte zur Verbesserung ihrer Lebensperspektiven.
IV. Organisation der Arbeits- und Betriebsabläufe in den JVA`s: Detaillierte Darstellung der vier funktionalen Ebenen der Gefangenenbeschäftigung, von Eigenbetrieben bis hin zu Unternehmerbetrieben.
V. Das EU – Projekt „E – Lis“: Stellt das Projekt „E-Learning im Strafvollzug“ vor, das durch neue Medien die Bildungsmöglichkeiten verbessern soll.
VI. Überblick über die Situation arbeitender Gefangener in der JVA Bruchsal: Liefert eine Analyse der spezifischen Arbeitsorganisation und Bedingungen anhand von Inhaftierten-Aussagen.
VII. Übersicht über die Arbeit von Strafgefangenen und die Arbeitsorganisation In der JVA Volkstedt: Präsentiert Ergebnisse aus einem Experteninterview zur Beschäftigungssituation und den Verdienstmöglichkeiten vor Ort.
VIII. Fazit: Reflektiert die Komplexität der Gefängnisorganisation und unterstreicht, dass Arbeit sowohl eine Pflicht als auch ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben darstellt.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Resozialisierung, Gefangenenarbeit, Arbeitspflicht, Eigenbetrieb, Unternehmerbetrieb, Arbeitsentgelt, berufliche Bildung, Reintegration, JVA Bruchsal, JVA Volkstedt, Strafvollzugsgesetz, Arbeitsorganisation, Arbeitstherapie, E-Learning.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit den verschiedenen Organisationsformen der Arbeit von Strafgefangenen im deutschen Justizvollzug und deren Beitrag zur sozialen Wiedereingliederung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Thematisiert werden die rechtlichen Grundlagen der Arbeitspflicht, die verschiedenen Betriebsformen innerhalb von Justizvollzugsanstalten sowie die Bedeutung von Bildung und Arbeitstherapie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den Stellenwert der Arbeit als zentrales Instrument der Resozialisierung zu hinterfragen und die praktische Umsetzung in unterschiedlichen JVA-Betrieben darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf Experteninterviews und persönliche Auskünfte von Strafgefangenen zur Situation in spezifischen Anstalten.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Vordergrund?
Im Hauptteil stehen die Differenzierung zwischen Eigen- und Unternehmerbetrieben sowie die Fallstudien zur JVA Bruchsal und JVA Volkstedt im Fokus.
Welche Keywords charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Resozialisierung, Strafvollzugsgesetz, Arbeitspflicht, Gefangenenentlohnung, Eigenbetriebe und berufliche Qualifizierung.
Wie wirken sich Eigenbetriebe auf die Resozialisierung aus?
Eigenbetriebe bieten laut Arbeit oft ein vielfältigeres Spektrum an Tätigkeiten als Unternehmerbetriebe, was der Ausbildung und beruflichen Orientierung der Inhaftierten zugutekommt.
Welche Rolle spielen "Unternehmerbetriebe" in der JVA Volkstedt?
Unternehmerbetriebe sind in der JVA Volkstedt ein maßgeblicher Beschäftigungsfaktor, insbesondere durch die Kooperation mit einem großen regionalen Fahrradhersteller.
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- Stephan Schulz (Author), 2004, Organisationsformen der Arbeit im Gefängnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28416