Die europäische Demokratie auf dem Prüfstand. Kann die Europäische Union ihr Demokratiedefizit durch Reformen und neue Formen des Regierens überwinden?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Demokratische Legitimation politischer Herrschaft
2.1 Ideengeschichtliche Zugänge zu demokratischer Herrschaft

3. Die Demokratie der Europäischen Union und die Debatte um ihr Demokratiedefizit
3.1 Das politische System der Europäischen Union
3.2 Demokratische Legitimation der Europäischen Union
3.3 Die Debatte über das Vorhandensein/Nichtvorhandensein eines europäischen
3.4 Institutionelle Aspekte des europäischen Demokratiedefizits
3.5 Strukturelle Aspekte des europäischen Demokratiedefizits

4. Lösungswege und Lösungsprobleme
4.1 Reformvorschläge
4.2 Bessere Einbindung der nationalen Parlamente
4.3 Stärkung des Europäischen Parlaments
4.4 Ausweitung partizipativer Elemente
4.5 Multilevel Governance als Form eines demokratischeren europäischen Regierens

5. Zusammenfassung der Ergebnisse / Fazit

6. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Sollen wir zuschauen, wie demokratische und soziale Errungenschaften ausgehöhlt werden, für die wir in Europa lange gekämpft haben? Im Bewusstsein der Menschen wird Europa doch nur noch als Krisenreaktionsmechanismus wahrgenommen, gesteuert von einer abgehobenen EU-Bürokratie und von Absprachen auf nächtlichen Brüsseler Krisengipfeln.“[1] Dieses Zitat von Michael Sommer (Chef des deutschen Gewerkschaftsbundes) aus einem Spiegelinterview im Sommer 2012 geht ganz explizit auf ein grundlegendes Problem der Europäischen Union (EU) ein. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat angefangen, sich von Europa zu distanzieren. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Oftmals wird in den einzelnen europäischen Nationalstaaten, nicht zuletzt aus wahltaktischen Gründen, eine zum Teil populistisch-kritische Debatte über die EU geführt. Wir geben mittlerweile ungebremst Milliarden für Rettungsprogramme aus, ohne dass diese parlamentarisch ausreichend kontrolliert werden. Die finanziellen Risiken der EU-Politik nähern sich allmählich der Billionengrenze.[2] Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der oftmals undurchsichtigen Entscheidungsprozesse im fernen Brüssel das Vertrauen in die EU verlieren. Sie fühlen sich nicht nur schlecht informiert, sondern oftmals auch durch Entscheidungen in Brüssel benachteiligt. Ihrem Verständnis nach handeln die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat auf informelle Art und Weise Beschlüsse aus, die nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind und sich nicht zwingend – jedenfalls nicht aus dem Verständnis der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger – zum Vorteil ihres Nationalstaates auswirken. Zwar ist jeder Staats- oder Regierungschef seinem nationalen Parlament gegenüber verantwortlich und wird durch dieses kontrolliert, aber es gibt keine demokratisch legitimierte europäische Instanz, die den Europäischen Rat kontrolliert. [3] Mit zunehmender Dichte und Reichweite von Kompetenzen, die die europäischen Institutionen ganz oder teilweise von den mitgliedstaatlichen Instanzen übernehmen, verschärft sich die Diskrepanz zwischen immer weniger nationalen Herrschaftsbefugnissen und der unzureichenden demokratischen Legitimation europäischer Entscheidungen.[4] Denn tatsächlich beeinflusst die europäische Rechtsetzung unser tägliches Leben in zunehmendem Maße. Allein über effektive Entscheidungen, also ein outputzentriertes Demokratieverständnis, kann sich die EU nicht mehr legitimieren. Auch die Legitimation über ihre Mitgliedstaaten alleine scheint bei dem Ausmaß an Befugnissen, die die EU mittlerweile bündelt, nicht mehr auszureichen. Dementsprechend steht zumindest auf den ersten Blick fest: Die EU leidet an einem Demokratiedefizit, welches zu einer erheblichen Verunsicherung, einem Vertrauensverlust und einer Distanzierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger führt.

Um zu verhindern, dass der bisher einzigartige transnationale Integrationsprozess souveräner demokratischer Staaten, der mittlerweile die Intensität und die Reichweite gemeinsamer politischer Kompetenzen erreicht hat scheitert, muss die EU ihren Akzeptanz- und Legitimationsproblemen entschlossen entgegentreten.[5] Somit ist der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit, das Potenzial institutioneller Reformvorschläge und neuer Formen des kooperativen Regierens zur Überwindung des europäischen Demokratiedefizits zu untersuchen, von wesentlicher Relevanz.

Somit werde ich mich in einem ersten Schritt (Kapitel 2) mit ideengeschichtlichen Zugängen zu demokratischer Herrschaft beschäftigen, um den theoretischen Rahmen für die weitergehende Untersuchung zu legen. Anschließend werden in Kapitel 3.1 und 3.2 mit einigen zielführenden Ausführungen zum politischen System der EU sowie zu ihrer demokratischen Legitimation alle weiteren politikwissenschaftlichen Grundlagen für die in Kapitel 3.3 beginnende Debatte über das europäische Demokratiedefizit gelegt. In Kapitel 4 werden verschiedene Vorschläge, die zur Überwindung des Demokratiedefizits beitragen könnten, vorgestellt. Dabei werden bisher bereits erzielte Erfolge ebenso in die Analyse miteinbezogen wie generelle Probleme bei der Überwindung des europäischen Demokratiedefizits. Die Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein abschließend zu ziehendes Fazit werden die Arbeit in Kapitel 5 abrunden.

2. Demokratische Legitimation politischer Herrschaft

2.1 Ideengeschichtliche Zugänge zu demokratischer Herrschaft

Die Frage nach dem Wesen der Demokratie gehört sowohl in der Staatsrechtslehre als auch in der Politikwissenschaft sicherlich zu den komplexeren. In Anlehnung an die vielfach zitierte Demokratieformel des amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln aus dem Jahre 1863, wonach Demokratie „ government of the people, by the people, and for the people“ sei, versteht Manfred G. Schmidt unter Demokratie „eine Staatsverfassung von Klein- und Flächenstaaten, in der die Herrschaft auf der Basis politischer Freiheit und Gleichheit sowie auf der Grundlage weit reichender politischer Beteiligungsrechte aller erwachsenen Staatsangehörigen mittel- oder unmittelbar aus dem Staatsvolk hervorgeht, in offenen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen erörtert und unter Berufung auf das Interesse der Gesamtheit oder der Mehrheit der Stimmberechtigten ausgeübt wird, und zwar unter ... (der Möglichkeit) der Abwahl der Regierenden durch das Volk oder dessen Vertreter in regelmäßig stattfindenden allgemeinen, freien, gleichen, fairen Wahlen bzw. in parlamentarischen Abstimmungen über Regierungswechsel.“[6] Nach diesem sehr idealtypischen Verständnis von Demokratie kommt es bei der Ausübung von Herrschaft vor allem darauf an, dass diese aus dem Volk hervorgeht und durch dasselbe ausgeübt wird. Doch auch eine solcherart recht modern wirkende Definition von demokratischer Herrschaft reicht nicht aus und lässt sich keineswegs pauschalisieren. Denn tatsächlich wird unter dem Begriff Demokratie höchst unterschiedliches verstanden.[7] Demokratische Prinzipien werden mit unterschiedlichen normativen, geschichtlichen, subjektiven und kulturellen Wertmaßstäben verbunden. Hinzu kommt, wie empirische Analysen belegen, dass keine real existierende Demokratie an den Idealtypus einer Demokratie herankommt. Selbst in den Staaten der EU, die im allgemeinen genau wie die Vereinigten Staaten von Amerika als intakte Demokratien gelten, kommt es regelmäßig und nachweislich zu (kleineren) Verletzungen demokratischer Standards. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Komplexitätssteigerung von Politik stellt sich durchaus die Frage nach der Zukunftsfähigkeit von demokratischen Systemen.[8] Diese sicherlich sehr interessante Frage gilt es in Kapitel drei, bezogen auf die EU, zu diskutieren.

Um die theoretische Grundlage der vorliegenden Arbeit zu bilden stehen nun mit Absicht zwei liberale Demokratiekonzeptionen im Vordergrund. Denn es ist die liberale und nicht die antike Demokratie, die auf Pluralität und Konsens beruht. Gerade weil es unserer heutigen modernen Demokratie gelungen ist, sich auf einige wesentliche liberale und politische Grundrechte sowie auf Verfahren zur Kontrolle ihrer effektiven Gewährleistung durch den Rechtssaat zu einigen und somit auf die Entstehung der neuen Massenstaaten oder gar Staatenverbunden wie z.B. der Europäischen Union[9] zu reagieren , hat sie die antike Demokratie an Langlebigkeit und Effektivität übertroffen.[10] Sie „ … gilt mittlerweile vor allem im Westen als die beste ... Staatsform, … .“[11] Doch dass dies nicht immer so war, macht ein kurzer Rückblick auf die antike Demokratie deutlich. In ihr bedeutete Demokratie vielmehr die direkte Herrschaft des Volkes, allerdings darin ausufernd, dass das Volk jeden Willen zum Gesetz erhob und keinerlei Beschränkungen duldete. Diese „Tyrannei der Mehrheit“ barg eine erhebliche Gefahr der Selbstzerstörung in sich.[12] So erscheint mir bezogen auf den europäischen Kontext der Arbeit gerade die liberale Perspektive als interessant, weil hier einerseits die Bedeutung von „kontrollierter Herrschaft“ betont wird, sie aber nicht ausschließlich auf der Idee der Repräsentation beruht, sondern auch den Stellenwert von Partizipation hervorhebt. Dass sich Gewaltenteilung/-Kontrolle, Repräsentation und Partizipation keineswegs ausschließen sondern gegenseitig ergänzen, werde ich in der gegebenen Kürze an den Beispielen von Montesquieu und John Stuart Mill darstellen.[13]

Montesquieus Staatsmodell war seiner Zeit voraus. Es enthält demokratiefreundliche Züge die dazu verleiten, sein Staatsmodell insgesamt als liberalisierte Demokratie zu werten. Korrekterweise muss man aber sagen, dass er zwar einer liberal-demokratischen Verfassung durchaus aufgeschlossen gegenüber stand, aber letztendlich nicht eine Demokratie favorisierte, „sondern eine konstitutionelle Monarchie mit aristokratischer Grundlage und demokratischem Beiwerk.“[14] Somit plädierte Montesquieu für eine Form des politischen Liberalismus, der unserer heutigen Demokratie nicht fremd ist, ohne dabei aber auf die demokratischen Ideale politischer Gleichheit und bürgerlicher Selbstbestimmung besonderen Wert zu legen. Vor allem weil er sich mit seiner Schrift „Vom Geist der Gesetze“ zu einem Vertreter von gemäßigter Herrschaft auf Grundlage einer legalisierten Verfassungsform gemacht hat, hatte sein Werk nachhaltigen Einfluss auf die Staatskonzeptionen in Westeuropa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Von zentraler Bedeutung für die Theorie und Praxis des modernen demokratischen Verfassungsstaates ist Montesquieus System der Machtteilung und gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten. Gesetzgebende, vollziehende und rechtssprechende Gewalt müssen jeweils getrennt und unabhängig voneinander ihren jeweiligen Aufgaben nachkommen können und sich dabei gegenseitig kontrollieren, um den Missbrauch von Macht effektiv zu verhindern.[15] Ohne hier detaillierter auf Montesquieus Modell und die Fragen, die es aufwirft eingehen zu können, gilt es als unbestritten, dass es prägenden Einfluss auf die Theorie des Verfassungsstaates und die konstitutionelle Zügelung von Herrschaft genommen hat. Somit ist es für liberale, demokratisch verfasste Systeme wie z.B. die EU von zentraler Bedeutung, obwohl es nicht die für eine heutige liberale Demokratie einzufordernde Qualität erreicht.[16]

Kommen wir zu John Stuart Mill und den für ein liberal, demokratisch verfasstet System nicht weniger wichtigen Voraussetzungen: Partizipation und Repräsentation. Für Mill ist die ideale Regierungsform jene, „in der die Souveränität oder die höchste Kontrollfunktion in letzter Instanz bei der Gesamtheit des Volkes liegt und jeder Bürger nicht nur bei der Ausübung dieser obersten Souveränität eine Stimme hat, sondern auch, zumindest zeitweise, zur aktiven Teilnahme am Regierungsprozeß aufgefordert ist, in dem er persönlich eine öffentliche Funktion, sei sie lokaler oder übergreifender Art, übernimmt.“[17] Zu diesem Grundverständnis kommt hinzu, dass gesellschaftliche Entwicklung nach Mill parallel und komplementär zur persönlichen Entfaltung verläuft und beides über aktive politische Partizipation bestmöglich vorangetrieben werden kann. Somit wird der Aspekt der Partizipation bei Mill zu einem zentralen Kriterium individueller als auch gesellschaftlicher/ politischer Entwicklung.[18] Aus der Einsicht, dass die vollkommene Beteiligung aller an Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten in einem Gemeinwesen, das die Größe einer Kleinstadt überschreitet, quasi unmöglich ist, folgt die Erkenntnis, dass Repräsentanten im Sinne der Bevölkerung politische Entscheidungen treffen müssen. Für ein Repräsentativmodell spricht nach Mill zudem, dass im Zuge von Wahlen die Möglichkeit besteht kompetente verantwortungsbewusste und letztverantwortliche Politiker an die Macht zu bringen. Dadurch könne nach Mill wirkungsvoll gegen jene unerwünschten Nebenfolgen einer Massendemokratie, die immer auch die „Gefahr der Tyrannei der Mehrheit“[19] in sich trägt, entgegengewirkt werden.[20] Erstaunlich erscheint, dass Mill, obwohl er ursprünglich für eine möglichst breite und umfassende Partizipation eintrat, sich im Endeffekt für ein enorm inklusiv angelegtes Wahlrecht ausspricht, das eng an Kriterien wie Steueraufkommen und Bildung geknüpft ist. „Ausdrücklich werden auch Frauen und Arbeiter einbezogen – allerdings nur diejenigen, die ihren Teil zum Steueraufkommen beitragen ... die Bildung wird (ebenfalls) zum zentralen Selektionskriterium.“[21] Dennoch zählen das Prinzip der politischen Partizipation (in leicht abgeschwächter Weise) genau wie das Prinzip der Repräsentation zu den zwei zentralen Kriterien in John Stuart Mills Theorie einer idealen Regierungsform. Das bemerkenswerte hieran ist, dass diese beiden Kriterien von Herrschaft auch heutzutage, gerade im Kontext der Diskussion um ein europäisches Demokratiedefizit, im Vordergrund stehen.

Nachdem in diesem Kapitel der theoretische Grundstein der Arbeit gelegt wurde, möchte ich im folgenden Kapitel 3.1 die wesentlichen Merkmale des politischen Systems der EU herausarbeiten.

3. Die Demokratie der Europäischen Union und die Debatte um ihr Demokratiedefizit

3.1 Das politische System der Europäischen Union

Laut Professor Dr. Wolfgang Wessels, der den Jean Monnet Lehrstuhl an der Universität Köln leitet und zugleich zu den renommiertesten Politikwissenschaftlern im Bereich der EU-Forschung zählt, können die politischen Systeme Europas zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr ohne ihre Einbettung in die EU verstanden werden. Doch wie lässt sich die EU begrifflich besser fassen? Eine eindeutige Definition scheint es nicht zu geben. Vielmehr weisen politikwissenschaftliche und staatsrechtliche Ansätze zur genauen Einordnung der EU eine erhebliche Variationsbreite auf. „Etikettiert wird dieses Gebilde als „Zweckverband“, als „internationale Organisation“, als „less than a federation more than a regime“ oder als „Konkordanzsystem“. Auch Bezeichnungen wie ... „Mehrebenensystem“, „multi-level governance“, „supra-nationale Union“ und „supranationale Föderation“, „Staatenverbund“, „Regieren jenseits des Staates“ ... werden in der jüngeren Diskussion zur Kategorisierung verwendet.“[22] Doch unabhängig davon, ob die EU als „ ... auf dem Weg zu einer Supermacht, aber keinem Superstaat oder zu einer Föderation der Nationalstaaten gesehen wird, ob sie als staatsähnlich, staatsanalog oder als Nationalitätenunion charakterisiert wird“[23], erfüllt sie dadurch, dass ihre politischen Institutionen in unterschiedlicher Form an der Vorbereitung, Herstellung, Durchführung und Kontrolle von politischen Entscheidungen beteiligt sind und diese Entscheidungen unmittelbare Wirkungen auf die Mitgliedstaaten und deren Bürger haben wesentliche Kriterien, die in Anknüpfung an politikwissenschaftliche Arbeiten zur Charakterisierung eines politischen Systems herangezogen werden.[24] Gerade dieser letztgenannte Aspekt macht das politische System der EU zu einem System besonderer Art, da es zunehmend auf die Verfassungs- und Regierungssysteme seiner Mitgliedstaaten ausstrahlt.

Ein weiterer Grund, warum das politische System der EU auch im Hinblick auf die Fragestellung der vorliegenden Arbeit als relevant eingestuft werden muss, ist der Tatsache geschuldet, dass die Zahl und die Vielfalt der Organisationen aus dem Bereich intermediärer Gruppen (Interessengruppen, Medien, Regionen- und Kommunenvertreter, Vertreter aus Drittstaaten) in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und wohl auch zukünftig zunehmen wird.[25] Somit ist das politische System der EU meinem Verständnis nach als ein Mehrebenensystem, in dem Akteure auf konstitutionell unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sind, zu operationalisieren. Neben den Nationalstaaten, die auch gerne als „Herren der Verträge“ bezeichnet werden, und den gesellschaftlichen Akteuren bilden die europäischen Institutionen den Kern des europäischen Mehrebenensystems.

Hiermit wurde, ohne dabei detailliert auf die Kompetenzen und Arbeitsweisen der jeweiligen Institutionen einzugehen, der spezifische Charakter des politischen Systems der EU herausgearbeitet. [26] Bevor ich mich der Debatte um das europäische Demokratiedefizit widmen kann (Kapitel 3.3) gilt es nun, in einem letzten Schritt die wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der europäischen Demokratie zu erörtern.

3.2 Demokratische Legitimation der Europäischen Union

In der gegenwärtigen Krise hört man oft die Frage, warum wir überhaupt an der Europäischen Union, gar an dem alten Ziel einer immer engeren politischen Union festhalten sollten, wo sich doch das ursprüngliche Motiv, Krieg in Europa unmöglich zu machen, erschöpft habe.[27] Es gibt sicherlich mehrere gute Gründe. Zwei wesentliche möchte ich kurz aufzeigen: Zum einen lässt sich der Prozess der europäischen Integration – trotz einiger Rückschläge wie z.B. dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrags am Referendum zweier Gründerstaaten (Niederlande, Frankreich) – als ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer politisch verfassten Weltgemeinschaft begreifen.[28] Zum anderen hat die EU nicht nur einen maßgeblichen Beitrag zur Friedenssicherung in Europa geleistet, sondern sie hat auch einen erheblichen Beitrag zur Demokratieförderung Griechenlands, Portugals und Spaniens in den 1970er Jahren sowie in den osteuropäischen Staaten nach dem Fall des Eisernen Vorhangs geleistet. Sie wird dementsprechend zu Recht als „Garant der Demokratie in Europa“[29] bezeichnet.

Zugegebener Weise haben die Gründungsmotive – allen voran Frieden und wirtschaftlicher Wiederaufbau – europäischer Einigung nach den Jahren der menschlichen und politischen Katastrophen durch Krieg und Faschismus deutlich an Gewicht verloren. Ausschließlich als Friedensprojekt kann sich die EU heute keine ausreichende Legitimation und Akzeptanz mehr sichern. Vor allem, weil das Ausmaß der verbindlichen Entscheidungen der EU in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen hat, stellt sich die Frage nach der demokratischen Legitimationsgrundlage europäischen Handelns immer dringlicher. Dies ist der EU durchaus bewusst. So hat sie sich im Zuge des Lissabon-Vertrags erneut der Wahrung der individuellen Freiheit, dem Demokratieprinzip, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und nicht zuletzt der Wahrung der Menschrechte rechtlich verpflichtet (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)). Gerade im Hinblick auf den Vorwurf eines Demokratiedefizits in der EU erscheint es als dringend notwendig, die Ausübung politischen Handelns demokratisch zu legitimieren. Dies bestätigen auch folgende empirische Daten zur Zufriedenheit der Bürger Europas mit ihrer europäischen Demokratie. Demnach sind nur etwas weniger als die Hälfte der Europäer „ziemlich“ oder „sehr zufrieden“, 38 Prozent sind „nicht sehr“ oder „überhaupt nicht“ zufrieden.[30] Doch wie kann ein Mehr an demokratischer Legitimation erreicht werden? Aufgrund der Mehrebenenstruktur des europäischen Systems kann sich das Regierungshandeln der EU sowohl durch die nationalstaatliche Ebene als auch über die supranationale EU-Ebene legitimieren.

Aus Sicht der Vertreter des nationalstaatlichen Legitimationsstranges waren die Demokratisierungsbemühungen in der EU lange Zeit zu einseitig auf die Stärkung des Europäischen Parlaments (EP) fokussiert. Ihnen zufolge sind „die Parlamente der Mitgliedsstaaten ... die Hauptlegitimationsquelle der EU.“[31] Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt bereits in seinem Maastricht-Urteil darauf ab, dass die demokratische Legitimation der EU primär und notwendig durch die Rückkoppelung des Handelns europäischer Organe an die Parlamente der Mitgliedstaaten zu erfolgen hat. So werden die Entscheidungen des Rats der Europäischen Union (Rat) in erster Linie durch die Entsendung demokratisch legitimierter Vertreter der Mitgliedstaaten legitimiert. Diese sind wiederum zu allererst ihren nationalen Parlamenten gegenüber verantwortlich.[32] Die wichtigste Aufgabe der nationalen Parlamente bestehe darin, eine nationale Öffentlichkeit zu schaffen, die sich nicht bloß für europäische Themen interessiert, sondern die auch Willens und in der Lage ist, eine öffentliche Debatte für europäische Themen zu führen. Denn gerade die zunehmende Europäisierung der Politik erfordert eine daran interessierte und gut informierte Öffentlichkeit, um eine Rückkopplung an den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.[33]

Die Vertreter des supranationalen Legitimationsstranges argumentieren, dass die Vermittlung demokratischer Legitimation am besten durch das von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählte EP zu generieren sei. Nach diesem Verständnis kommt der Legitimation durch das EP eine stützende Funktion zu, die sich weiter verfestigen ließe, wenn es nach einem in allen Mitgliedstaaten übereinstimmenden Wahlrecht gewählt würde. Zudem müsste sein Einfluss auf die Politik und Rechtsetzung weiter gestärkt werden.[34]

In der deutschen Staatsrechtlehre ist die Ansicht vorherrschend, dass sich aufgrund des Mehrebenencharakters der EU der nationale und der supranationale Legitimationsstrang gegenseitig ergänzen. Somit entsteht eine doppelte demokratische Legitimation. Die demokratische Bürgerbeteiligung wird nach dieser Ansicht einmal garantiert, „indem die gewählten Regierungen im Ministerrat einstimmige Beschlüsse fassen und das Europäische Parlament zudem an allen Gesetzgebungen mitentscheidet.“[35] Eine für die demokratische Legitimation nachteilige Situation tritt nach dem Verständnis der Vertreter des doppelten Legitimationsstranges jedoch auf, wenn der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Denn dann ist die „indirekte Kontrolle aller nationalen Parlamente nicht mehr gegeben. Wenn dieser Kontrollverlust nicht durch die gleichberechtigte Beteiligung des Europäischen Parlaments ausgeglichen wird, entsteht eine Lücke in der Legitimationskette.“[36] Sowohl dieses letztgenannte als auch weitere Probleme einer angemessen und ausreichenden demokratischen Legitimation europäischer Entscheidungen werden der Gegenstand der folgenden Kapitel sein.

[...]


[1] Markus Dettmer, Michael Sauga, Spiegel-Gespräch mit DGB-Chef Michael Sommer, „Der Bürger wird entmündigt“, in: Der Spiegel, 31/2012, S. 73.

[2] Vgl. ebenda, S. 73 f.

[3] Vgl. ebenda, S. 73.

[4] Vgl. John Erik Fossum, Agustín José Menéndez, The Constitution’s Gift? A Deliberative Democratic Analysis of Constitution Making in the European Union. European Law Journal, Vol. 11, No. 4, July, Oxford, 2005, S. 381.

[5] Vgl. Holger Huget, Demokratisierung der EU – Normative Demokratietheorie und Governance-Praxis im europäischen Mehrebenensystem, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2007, S. 75.

[6] Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien – Eine Einführung, 5. Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2010, S. 19 (im Folgenden zitiert als: Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien, 2010).

[7] Vgl. ebenda, S. 19 f.

[8] Vgl. Holger Huget, a.a.O., S. 79.

[9] Anmerkung: Eine exakte Definition der Europäischen Union folgt im anschließendem Kapitel unter Punkt 3.1.

[10] Vgl. Giovanni Sartori, Demokratietheorie, in: Rudolf Wildenmann (Hrsg.), 3. Auflage, WGB (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt, 2006, S. 288.

[11] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 2004, S. 148 (im Folgenden zitiert als: Manfred G. Schmidt, Wörterbuch).

[12] Vgl. Giovanni Sartori, a.a.o., S. 288.

[13] Vgl. Holger Huget, a.a.O., S. 81 f.

[14] Ebenda, S. 83.

[15] Vgl. Michael Becker, Johannes Schmidt, Reihnhard Zintl, Politische Philosophie, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn, 2006, S. 318 ff.

[16] Vgl. Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien, 2010, a.a.O., S. 79.

[17] Holger Huget, a.a.O., S. 89.

[18] Vgl. Michael Becker, Johannes Schmidt, Reihnhard Zintl, a.a.O., S. 137 ff.

[19] Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien, 2010, a.a.O., S. 135.

[20] Vgl. ebenda, S. 135.

[21] Holger Huget, a.a.O., S. 89.

[22] Wolfgang Wessels, Das politische System der Europäischen Union, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Westeuropas, 4. aktualisierte und überarbeitete Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, S. 957-985, hier S. 957.

[23] Ebenda, S. 958.

[24] Vgl. Ebenda, S. 958.

[25] Vgl. ebenda, S. 958 f.

[26] Anmerkung: Eine detaillierte Vorstellung der europäischen Institutionen würde an dieser Stelle sicherlich den Rahmen der Arbeit sprengen und ist in Bezug auf die zu untersuchende Fragestellung der Arbeit nicht notwendig.

[27] Jürgen Habermas, Zur Verfassung Europas, Suhrkamp Verlag, Berlin, 2011, S. 39 (im Folgenden zitiert als: Jürgen Habermas, Zur Verfassung Europas).

[28] Vgl. ebenda, S. 40.

[29] Holger Huget, a.a.O., S. 25.

[30] Vgl. ebenda, S. 29.

[31] Michaela Böhme, Wege der Demokratie in der EU- Hat der Vertrag von Lissabon dazu beigetragen, das Demokratiedefizit in der EU zu beheben?, Grin Verlag, 2010, S. 11.

[32] Vgl. Jan M. Bergmann, in: Mickel/Bergmann (Hrsg.), Handlexikon der Europäischen Union, Stuttgart, 2005,http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Maastricht_Urteil.pdf, abgerufen am: 05.09.2012, S. 1.

[33] Vgl. Michaela Böhme, a.a.O., S. 11.

[34] Anmerkung: Weitere Möglichkeiten einer Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments werden detailiert in Kapitel 4.3 diskutiert.

[35] Michaela Böhme, a.a.O., S. 12.

[36] Ebenda, S. 12.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Die europäische Demokratie auf dem Prüfstand. Kann die Europäische Union ihr Demokratiedefizit durch Reformen und neue Formen des Regierens überwinden?
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar Politische Strukturierung: Soziale Konflikte, Interessenvermittlung und politische Institutionen im Wandel
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
32
Katalognummer
V284298
ISBN (eBook)
9783656840091
ISBN (Buch)
9783656840107
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union, Demokratiedefizit, Demokratie
Arbeit zitieren
Andreas Unger (Autor:in), 2012, Die europäische Demokratie auf dem Prüfstand. Kann die Europäische Union ihr Demokratiedefizit durch Reformen und neue Formen des Regierens überwinden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284298

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