Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)

Die Geschichte der Organisation der muslimischen Welt im 20. Jahrhundert


Estudio Científico, 2009

181 Páginas, Calificación: 1,6


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Kapitel I: Einleitung
1.1. Ziel der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)
1.2. Rolle des Islams seit 1924
1.3. Die Ziele und Arbeitsweise der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) im Überblick

Kapitel II: Die Rolle der Internationalen Organisationen im internationalen System
2.1. Geschichte der Entstehung der Internationalen Organisationen
2.2. Definition und Rechtspersönlichkeit der internationalen Organisationen
2.3. Internationale Organisation aus Sicht der Theorien der internationalen Beziehungen

Kapitel III: Die Geschichte der Organisation der islamischen Welt im 20. Jahrhundert
3.1. Der Islam als politischer Faktor
3.2. Die Ideologie der islamischen Organisierung

Kapitel IV: Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)
4.1. Die Gründungsphase der OIC
4.2. Die Stellung der OIC in den internationalen Beziehungen
4.3. Exkurs: Die Rolle der OIC während des Krieges in Bosnien und bei der internationalen Anerkennung Bosniens

Kapitel V: Völkerrechtliche Elemente der Organisation der Islamischen Konferenz
5.1. Die Charta der OIC
5.2. Die Organe der Islamischen Konferenz
5.3. Nebenorgane der OIC
5.6. Ständige Ausschüsse

Kapitel VI: Reform der Organisation der Islamischen Konferenz
6.1. Neue OIC-Charta
6.2. Neue Vision der OIC

Kapitel VII: Schlussbetrachtungen
7.1. Geschichtsüberblick der OIC
7.2. Charakterisierung der OIC

Literaturverzeichnis
1. Monographien
2. Zeitschriften
3. Internetquellen

Anhang
1. Flagge der OIC
2. Mitglieds- und Beobachterstaaten der OIC
3. Verzeichnis der OIC-Mitgliedsstaaten
4. Liste der Mitglieder mit Beobachterstatus bei der OIC
5. Organisationsstruktur des OIC-Generalsekretariats
6. Verzeichnis der OIC-Gipfelkonferenzen und Außenministerkonferenzen
7. Charta der OIC

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kapitel I: Einleitung

Die vorliegende Arbeit behandelt die Geschichte der Organisation der Muslime im 20. Jahrhundert. Dabei wird im Besonderen die Organisation der Islamischen Konferenz (arabisch ‏Munazzamat al-mu'tamar al-islāmī; engl. Organization of the Islamic Conference, OIC) als die einzige internationale islamische Organisation auf Regierungsebene vorgestellt. Die Organisation der Islamischen Konferenz bildet eine Internationale Organisation, in der sich derzeit 57 Staaten verbunden haben.

In dieser Arbeit soll die Geschichte der Organisation der Muslime in Form eines historischen Abrisses behandelt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die islamischen Konferenzen seit der Abschaffung des Kalifats. Dabei werden insbesondere Motivation und Interessen dieser Organisationen und ihrer Mitglieder dargestellt. Die Analyse erfolgt unter Beachtung von zwei für den Werdegang der muslimischen Organisationen wesentlichen Handlungsebenen: dem Kontext des internationalen Systems und den nationalen Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten.

Die Abhandlung des Themas wird in den jeweiligen Kapiteln, mit einer knappen vorangestellten Einführung, dargestellt. Das zweite Kapitel behandelt die Stellung der Internationalen Organisationen. Im 20. Jahrhundert gewannen die internationalen Organisationen immer mehr an Bedeutung in den internationalen Beziehungen. Es kann festgestellt werden, dass das Entstehen und die Zunahme der internationalen Organisationen ein Merkmal des 20. Jahrhunderts ist. Daher sind die internationalen Organisationen sehr stark in der öffentlichen Wahrnehmung vertreten, vor allem weil sie in einer interdependenten Welt den Staaten helfen ihre Interessen besser zu koordinieren. Die Präsenz der internationalen Organisationen lässt sich am besten daran ablesen, dass es auf der Ebene der internationalen Politik in fast allen Politikfeldern eine Internationale Organisation gibt. Dabei übernehmen sie Aufgaben, die von den Staaten an sie weitergegeben wurden. Die internationalen Organisationen fungieren auch als Mittler zwischen streitenden Staaten und haben dabei die Möglichkeit Sanktionen zu verhängen. Eine weitere Aufgabe ist die Ansammlung von Informationen. So dienen sie den Staaten als ein Informationspool. Das bekannteste Beispiel einer internationalen Organisation sind die Vereinten Nationen (Kurzform: die UNO, United Nations Organization), die sowohl zu einem zentralen Forum, als auch zu einem Akteur der internationalen Politik geworden ist.[1]

Im dritten Kapitel wird die Geschichte der Organisierung der Muslime im 20. Jahrhundert erläutert. Dabei werden die ideengeschichtlichen Konzepte für die Motivation der Gründung internationaler islamischer Organisationen diskutiert.

Im vierten Kapitel wird die Organisation der Islamischen Konferenz vorgestellt, sowie im folgenden fünften die Struktur der Organisation und ihre völkerrechtliche Elemente.

Das letzte, sechste Kapitel behandelt die Reform der Organisation der Islamischen Konferenz. Die OIC will ihre Aufgaben den zeitlichen Umständen anpassen, daher wurde ein Dokument unter dem Namen „New Vision of the OIC“ ausgearbeitet und im Dezember 2005 bei der außerordentlichen Gipfelkonferenz in Mekka verabschiedet. Da diese neue Visionen weitestgehend aktuell sind, werden die Schwerpunkte von der offiziellen Website der OIC herangezogen und bearbeitet. Die wichtigsten Ziele des Dokuments sind die Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit in politischen, ökonomischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereichen. Es wird eine Strategie zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen der muslimischen Staaten und der muslimischen Diaspora ausgearbeitet. Die „New Vision of the OIC“ ergänzt die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und soll dabei eine bessere Koordination fördern. Ein Teil der Reformen der OIC ist die erneuerte Charta, die am 14. 03. 2008 von den Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde und die OIC-Charta aus dem Jahr 1972 ersetzt.

In den 80er Jahren wuchs das Interesse an der OIC und es wurde über die panislamische Idee aus dem 20. Jahrhundert viel geschrieben. Zu nennen sind Autoren, die auch für diese Diplomarbeit relevant sind: Reissner, Schulze, Schöne, Ahsan, Potezica, Meier, Krämer und Moinuddin.

Die Geschichte und Idee der OIC wurde von Ellinor Schöne, „Islamische Solidarität: Geschichte, Politik, Ideologie der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) 1969-1981“, ausführlich dargestellt. Die rechtliche Perspektive der OIC erarbeitete Moinuddin Hasan in seiner Dissertation, „Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) als Forum politischer und wirtschaftlicher Kooperation; Eine Untersuchung der Charta der Islamischen Konferenz und rechtlicher Rahmen der islamischen Wirtschaftskooperation“. Die Aktuellste Buchausgabe über die OIC erschien 2008 in Belgrad von Oliver Potezica, der die Struktur dieser Organisation detailliert darstellt.

Für die Erarbeitung dieser Diplomarbeit wurden neben der aufgezählten Sekundärliteratur auch die Online-Dokumente der OIC herangezogen. Das Ziel dieser Diplomarbeit ist es, darzustellen, inwieweit die Organisation der Islamischen Konferenz es als höchster Grad der muslimischen Organisierung seit der Abschaffung des Kalifats schafft die Interessen der Muslime zu vereinen.

1.1. Ziel der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)

Ein Ziel aller internationaler islamischer Organisationen ist die innerislamische Solidarität und die Einheit der Umma[2] zu fördern, wie sie laut Überlieferungen zur Zeit des Propheten Mohammad sowohl in religiösen als auch politischen Ansichten üblich war. Das Konzept der Umma entstand im 7. Jahrhundert. Die erste Gruppe, die aus Mekka nach Medina emigrierte, war die erste, die ihre Loyalität zum Islam kundgab.

Der Nationalismus brachte die Muslime in eine Identitätskrise. Mit der Hervorhebung des Nationalstaates wurden das Konzept und die Loyalität zur Umma in Frage gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die meisten islamischen Staaten unabhängig und formierten eigene Nationalstaaten. Dadurch wurde eine neue Loyalität zu den Nationalstaaten verlangt.

Nach der Abschaffung des Kalifats im Jahre 1924 wurde die Frage nach der politischen Organisierung der Muslime auf internationaler Ebene diskutiert. Es fanden einige Konferenzen statt, die sich mit dieser Frage befassten. Doch die panislamische Idee, alle islamischen Staaten zu einigen, scheiterte immer wieder. Die islamischen Nationalstaaten waren untereinander zerstritten, wie zum Beispiel das arabisch-nationalistische Ägypten und die wahhabitische Monarchie Saudi Arabien. Dies wird auch als der „arabische Kalte Krieg“ bezeichnet. Einer der Hauptvertreter der panislamischen Idee in dieser Zeit war Jamâl ad-Dîn al- Afghânî. Seine Überlegungen wurden nach dem Ersten Weltkrieg benutzt, um den nationalistischen Tendenzen in der Türkei entgegenzuwirken. Die Säkularisierung der Türkei behielt jedoch die Oberhand.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die panislamische Idee wieder ins Leben gerufen. Der erste konkrete Erfolg war die Gründung der islamischen Liga im Jahr 1962, einer Dachorganisation für islamische Nichtregierungsorganisationen.

Am 25.9.1969 wurde in Rabat (Marokko) die erste Internationale Organisation mit panislamischem Hintergrund gegründet. Diese setzt sich nach dem Prinzip der Umma über die modernen Staatsgrenzen der islamischen Staaten hinweg: Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC). Die Ratifizierung der Charta fand am 04. 03. 1972 statt. Als direkter Anlass für die Gründung der OIC wird der Brand der al-Aqsa Moschee in Jerusalem genannt. Die OIC ist heute eine moderne Internationale Organisation mit einem System von Institutionen und festgelegten Regeln und Verfahren, die in der OIC-Charta definiert sind. Die OIC zählt heute 57 Mitgliedsstaaten und 4 Staaten mit Beobachterstatus und ist damit die zweitgrößte Internationale Organisation nach den Vereinten Nationen bezogen auf die Anzahl der Mitgliedsstaaten. Dabei sind die Mitgliedsstaaten auf vier Kontinenten verteilt (Asien, Afrika, Europa und Südamerika). Die OIC ist ein Akteur in den internationalen Beziehungen und besitzt alle konstitutionellen Elemente einer internationalen Organisation. Das Ziel der OIC ist die Schaffung der politischen Einheit der Muslime in der Welt.[4] Damit ist die OIC die erste und bis heute einzige Internationale Organisation, deren Gründungszweck religiöse Motive hat.

1.2. Rolle des Islams seit 1924

Seit der Abschaffung des Kalifats 1924 ist die Rolle des Islams in der internationalen Politik gesunken. So entstand das Vorhaben der OIC, den Islam als einen Faktor der Internationalen Beziehungen zu etablieren. Die vierzigjährige Geschichte der OIC und die Entwicklung der Organisation zeigen eine erfolgreiche Organisierung der islamischen Welt in verschiedenen politischen Feldern. Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) ist ein Beispiel dafür, wie Religion Politik bzw. Außenpolitik beeinflussen kann. Die Grundlage der Entstehung und der Wirkung der OIC ist der Islam. Dies ist auch in der Präambel der OIC-Charta definiert und hervorgehoben. Daher kann die Stärkung der Rolle des Islams in den internationalen Beziehungen als zentrales Ziel der OIC angesehen werden.

1.3. Die Ziele und Arbeitsweise der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) im Überblick

Die Ziele der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) werden in der Charta der OIC gemäß Art. II, Abs. A, folgendermaßen definiert:

1. „Die islamische Solidarität in den Mitgliedstaaten soll gefördert werden.
2. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im ökonomischen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich soll gefestigt werden.
3. Alle Anstrengungen zu unternehmen, um Rassentrennung und Diskriminierung zu beseitigen sowie die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Kolonialismus auszurotten.
4. Alle nötigen Maßnahmen zu unterstützen, die der Sicherheit der Völker und der Schaffung eines weltumspannenden, gerechten Friedens dienen.
5. Die Anstrengungen der islamischen Völker für die Sicherung der heiligen Stätten zu koordinieren und den Kampf des palästinensischen Volkes zu unterstützen.
6. Die Bemühungen der muslimischen Völker um die Erhaltung ihrer Würde, Unabhängigkeit und nationalen Rechte zu unterstützen.
7.Eine günstige Atmosphäre für Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Mitgliedstaaten und den nicht-islamischen Ländern zu schaffen.“[5]

Die Ansprüche der OIC können als Wiederbelebung der idealen Umma, wie sie während der Zeit des Propheten Muhammed existierte, verstanden werden.

Die OIC arbeitet sehr eng mit den Vereinten Nationen zusammen, besonders in den Bereichen der Entwicklungshilfe und Friedenssicherung.

Die OIC ist organisatorisch gegliedert in Hauptorgane, Sonderausschüsse, Subsidiäre Organe und Unterorganisationen. Das jährliche Außenministertreffen sowie die Konferenz der Könige, Staatsoberhäupter und Regierungschefs geben die politische Richtung vor. Eine wichtige Rolle im OIC-System spielen die Tochterorganisationen der OIC wie beispielsweise die Islamische Entwicklungsbank (IDB).

Kapitel II: Die Rolle der Internationalen Organisationen im internationalen System

In diesem Kapitel wird die Rolle der internationalen Organisationen (IO) im allgemeinen Sinne erörtert. Dabei wird im Besonderen die historische Perspektive der Entstehung der internationalen Organisationen skizziert. Im zweiten Punkt werden die Definition und die Rechtspersönlichkeit der internationalen Organisationen dargestellt. Darauf folgend wird die Rolle der Internationalen Organisationen in den internationalen Beziehungen diskutiert. Dabei werden die Ansichten der realistischen und liberalen Schule herangezogen.

2.1. Geschichte der Entstehung der Internationalen Organisationen

Der Terminus „internationale Organisationen“ ist erst nach dem Zweiten Weltkrieg angenommen, darauf wurde in der Präambel der Vereinten Nationen ausdrücklich verwiesen. „Eine eher indirekte Anerkennung erfuhr der Ausdruck "internationale Organisation" erst durch Art. 23 der Satzung des Völkerbundes, in dem die Errichtung von besonderen internationalen Organisationen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in bestimmten Sachbereichen angeregt wurde.“[6] In früherer Literatur wurden solche Organisationen "Internationaler Verwaltungsverein", "Verwaltungsunion" (Englisch: international public union), "Internationales Büro" oder "Kommission" genannt.[7]

Die vor dem 19. Jahrhundert gegründeten Strukturformen der Zusammenschlüsse ähneln dem heutigen Aufbau der Organisationen. Obwohl die damals gewählten Lösungen kein maßgebliches Beispiel für die Gründung der heutigen Internationalen Organisationen sind, können sie als Vorläufer angesehen werden.[8]

Die zum Schutz der Heiligtümer griechischer Stadtstatten gegründete Amphiktyonie, kann als der älteste internationale Zusammenschluss von Staaten im altgriechischen Sinne angesehen werden. Eine der bekanntesten Amphiktyonie war um das Heiligtum von Delphi. Sie verfügte über eigene Streitmacht und wurde in politischen Streitfällen als Schiedsgericht herangezogen. Die Stadtstaaten versuchten ihr Gewicht zu vergrößern, indem sie sich in lockeren Staatenbunden zusammenschlossen. Im frühen Mittelalter schlossen sich oberitalienische Städte zusammen zum Bund der etruskischen Städte. Als weiteres Beispiel kann die Gründung der Hanse im 13. Jahrhundert angeführt werden. Diese diente als Interessenvertretung deutscher Kaufleute im Ausland. Im 14. und 15. Jahrhundert wurde sie in einen Staatenbund der Heimatstädte dieser Kaufleute umgewandelt. Zur Tradition der Staatsbunde gehören auch die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Generalstaaten der Niederlande. Das Scheitern dieser Staatenbünde, die zu einer gemeinsamen Führung der Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen wurden, dient als Beweis für die These, dass Staatenbunde nur Übergangserscheinungen sind.[9]

2.1.1. Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg

Die Entstehung der internationalen Organisationen Mitte des 19. Jahrhunderts wurde dadurch erleichtert, dass sich zu dieser Zeit der internationale Handels- und Reiseverkehr stark ausdehnte sowie eine Reihe von Normen im Völkerrecht erlassen wurde. Die Kollision der Gesetze der einzelnen Staaten zeigte die Notwendigkeit der Errichtung von internationalen Organisationen auf, um einen Konsens bei strittigen Fragen herbeizuführen. Dies wurde besonders bei der Zusammenarbeit im Bereich des Handels, der Kommunikation und des Transportwesens deutlich. Auch die Kodifizierung des internationalen Privatrechts im 19. Jahrhundert gewann an Bedeutung. Die Geschichte der Entstehung zwischenstaatlicher Organisationen zeigt, dass Staatsregierungen zwar offiziell immer an der Gründung einer internationalen Organisation beteiligt waren, die Entstehung aber häufig auf nichtstaatlicher Ebene, durch nationale Organisationen oder Privatpersonen, angetrieben wurden. Diese Vorgehensweise lässt sich dadurch erklären, dass die Kontakte auf nichtstaatlicher Ebene weniger an strenge Formalitäten als die Beziehungen auf Regierungsebene gebunden sind.[10]

So kann festgestellt werden, dass die Tätigkeit vieler internationaler Nichtregierungsorganisationen den Weg für die Gründung internationaler Organisationen auf Regierungsebene ebneten. Beispiele dafür sind „das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (Genfer Konventionen von 1864, 1906, 1929 und 1949), die Internationale Seeschifffahrtskommission (Konventionen zur auf See, 1914 und 1929)“.[11] Einige Nichtregierungsorganisationen wurden später durch Internationale Organisationen auf Regierungsebene ersetzt.[12]

Seit der Gründung internationaler Organisationen wird deutlich, dass die stärksten Staaten in ihnen die Vorherrschaft einnahmen und teils auch expansionistische Interessen verfolgten. Dies wurde besonders während der kolonialen Eroberungen deutlich. „Die Kolonialmächte schufen Organisationen, die die Aufgabe hatten, die Ausplünderung der versklavten Länder zu erleichtern. Eine solche Rolle spielten die sogenannte Staatsschuldenkommission der Türkei, die Kommission der griechischen Finanzen und eine Reihe anderer.“[13]

Ein anderes Beispiel für die Notwendigkeit der Errichtung einer internationalen Organisation war das Postwesen. Aufgrund der wachsenden Weltwirtschaftsbeziehungen wurden einheitliche Postverbindungen erforderlich. So wurde 1874 auf dem Kongress in Bern ein Vertrag unterzeichnet, der den Allgemeinen Weltpostverein schuf. Die Gründung des Allgemeinen Weltpostvereins diente dann auch als organisatorische Grundlage für die Gründung der Telegraphen Union.[14]

Die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit gewann auch in anderen Bereichen an Bedeutung. Folglich entstanden Internationale Organisationen in den Bereichen der Wirtschaft, Gesundheitsschutz, Wissenschaft und Kultur. Leitende Organe dieser Organisationen waren zunächst Kongresse (auch Konferenzen genannt). Exekutivorgane waren Kommissionen oder Büros. Dabei wurden die Reglements vom Kongress mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit beschlossen oder geändert.[15]

Im 19 Jahrhundert wurde der Rechtscharakter der internationalen Organisationen unterschiedlich interpretiert. „Einige Juristen reduzierten ihn auf die elementare Koordinierung der Tätigkeit der Staaten auf bestimmten Gebieten, die auf der Grundlage der Entwicklung der klassischen Vertragstheorie vollzogen wird. Andere betrachteten die internationalen Organisationen als Organ des kollektiven Willens der Staaten und sahen in ihnen eine Urform umfassender föderativer Vereinigungen oder sogar einer weltweiten universellen internationalen Organisation. Die Völkerrechtslehre jener Zeit überschätzte die Bedeutung der Verwaltungsvereine für die künftige Entwicklung der internationalen Beziehungen und des Völkerrechts. Viele Wissenschaftler sahen, unbegründeterweise in der Geschichte dieser Vereine „die Geschichte der aufgeklärten Diplomatie“ und erblickten in ihnen die Urform einer Weltorganisation der Zukunft.“[16]

Der Wiener Kongress vom Jahre 1815 kann als der Ausgangspunkt internationaler Zusammenarbeit, wie sie bis heute fortwirkt, angesehen werden. Die periodisch abgehaltenen Staatenkongresse der Heiligen Allianz wurden in der Schlussakte institutionalisiert. Dabei wurde die erste internationale Flusskommission geschaffen, eine bis heute bestehende Form der Internationalen Organisation. Motive dieser internationalen Organisationen waren die politische Zusammenarbeit der Staaten zur Schaffung und Erhaltung des Friedens. Diese Ziele wurden kontinuierlich später kontinuierlich bei der Haager Friedenskonferenzen, aus den Jahren 1899 und 1907, im Völkerbund und in der UNO weiterverfolgt. Die Zentralkommission für die Rheinschiffart aus dem Jahr 1815 ist bis heute gültig, wobei ihre Rechtsgrundlage mehrfach geändert wurde.[17]

Als maßgebliche Ausgangsform für internationale Zusammenarbeit werden die Internationale Telegraphen Union und der Weltpostverein aus dem Jahr 1865 bzw. 1874 genannt. Dabei werden die früher gegründeten Flusskommissionen für Rhein und Donau vernachlässigt. Heute beläuft sich die Zahl der internationalen Organisationen auf knapp 300. Dies ist das Ergebnis einer relativ kurzen Entwicklungsgeschichte von etwas mehr als einem Jahrhundert. Einen Wachstumsschub erreichten die internationalen Organisationen nach der Gründung des Völkerbundes 1919. Dieser Trend wurde teilweise, durch die Weltwirtschaftskrise und das Aufkommen faschistischer und militaristischer Regime, unterbrochen. Dadurch verloren die internationalen Organisationen an Bedeutung in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Das deutlichste Beispiel war das Ende des Völkerbundes. Als Startsignal für die Gründung neuer internationalen Organisationen nach dem Zweiten Weltkrieg diente die Gründung der Vereinten Nationen. Es wurden zudem zunehmend Organisationen mit spezialisierten Zuständigkeiten und regionalem Charakter ins Leben gerufen.[18]

Durch die Erweiterung und Komplizierung der internationalen Beziehungen und vor allem der Entwicklung des kapitalistischen Weltmarktes spielten die internationalen Organisationen eine wichtige vermittelnde Rolle. Morosow sieht den Grund für die Entstehung internationaler Organisationen vor allem in der Entwicklung der Arbeiterklasse, die sich bald zusammenschloss, um sich für verbesserte Arbeitsbedingungen einzusetzen. Die Konsolidierung der Arbeiterbewegung auf internationaler Ebene mündete in der internationalen Vereinigung der Arbeiterklasse. Dieser Prozess erforderte eine mehr oder minder stabile Regelung der Arbeitsbedingungen und führte zur Entstehung weiterer internationaler Organisationen mit sozialen Schwerpunkten.[19]

Daher ist das moderne System souveräner Staaten, das nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahre 1648 und dem Westfälischen Frieden entwickelt wurde, von großer Bedeutung für die Entstehung internationaler Organisationen. Nach der realistischen Sicht sind die Staaten gezwungen, aufgrund fehlender übergeordneter Autorität ihre Machtposition zu stärken und dadurch entsteht das Sicherheitsdilemma[20] entsteht. Die Rolle einer übergeordneten moralischen Institution übernahm bis dahin in den christlichen Ländern die katholische Kirche. Die katholische Kirche erstreckte sich über weite Teile Europas und stand als Autorität über König- und Kaiserreichen. Dabei handelt es sich nicht um internationale Regierungsorganisationen, „weil diese an die Entstehung von Staaten und deren Regierungen gekoppelt sind.“[21] Die katholische Kirche dagegen entstand aus einer Glaubensgemeinschaft, die sich über ganz Europa ausbreitete und so an Einfluss gewann. Die Idee, dass die internationalen Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Überwindung von Kriegen sein könnten, setzt sich bis ins 18. Jahrhundert nicht durch. Immanuel Kant regt in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ an, dass zwischenstaatliche Institutionen Kriege zwischen Staaten verhindern könnten und so das internationale Gleichgewicht stabilisieren würden, indem sie das Sicherheitsdilemma überwindet. Diese Idee von Kant gewann zunehmend, nach den Koalitionskriegen gegen Napoleon, an Bedeutung. Auf dem Wiener Kongress 1814/15 wurde sie mit dem Ziel der Friedenssicherung in Europa realisiert. Dabei wurden Mechanismen etabliert, die die Verständigung zwischen den Staaten verbessern sollten. Es wurden Regeln und Grundsätze der Diplomatie aufgestellt, die die Zuspitzung von Krisen verhindern sollten. Damit wurde jedoch nicht eine Internationale Organisation gegründet. Von Bedeutung war, dass die Staaten Regeln, mit dem Ziel der Kriegsvermeidung, für das zwischenstaatliche Handeln festgestellt haben. Auf dem Wiener Kongress werden dagegen internationale Organisationen gegründet, die wirtschaftlichen Interessen dienen, beispielsweise die Flusskommission für den Rhein, die die Freiheit der Flussschiffahrt regeln soll. Dadurch wurde der Handel und Verkehr von Waren einheitlicher überwacht.[22]

Empirisch gesehen ist sowohl die Entstehung als auch die Auflösung der internationalen Organisationen durch Kriege gekennzeichnet. Das gilt besonders für den Ersten Weltkrieg. „Der erste Weltkrieg hielt nicht nur die Entwicklung der internationalen Organisationen auf, sondern führte auch zur Auflösung vieler von ihnen. Gleichzeitig regte er dazu an, Projekte zur Schaffung von internationalen Organisationen zur Abwendung von Kriegen zu entwickeln. Von dem Grad der Popularität derartiger Pläne zeugt beispielsweise die Tatsache, dass in den vier Kriegsjahren mehr als 50 Projekte für internationale Organisationen aufgetaucht waren. Eines dieser Projekte lag dem Völkerbund zugrunde“[23], dem besondere Aufmerksamkeit gebührt.

2.1.2. Die Zeit des Völkerbundes

Nach den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges wird das allgemeine Ziel die Friedenssicherung durch die Gründung des Völkerbundes im Jahr 1919 in einer internationalen Organisation institutionalisiert. Die Schrecken des Ersten Weltkrieges führten dazu, dass die Erhaltung des Friedens als primäres Ziel in den Vordergrund tritt. In der Zeit zwischen den Weltkriegen erhöhte sich daher die Anzahl der internationalen Organisationen bis auf 120. Dabei ergriffen die USA aus ökonomischer und sicherheitspolitischer Motivation die Initiative zur Gründung dieser.

Da aber der Völkerbund nicht über hinreichende Kompetenzen verfügte und wegen seiner instabilen Konstruktion, konnte in der Zwischenkriegszeit keine stabile Friedensordnung geschaffen werden. Die staatliche Souveränität verhinderte eine Errichtung einer internationalen Organisation, die die Anarchie des internationalen Systems absetzen könnte. Dem Völkerbund gelang es nicht, aufgrund fehlender Kompetenzen, die militärische Aufrüstung der Staaten einzudämmen. Ein weiteres Defizit des Völkerbundes war die fehlende Akzeptanz einiger wichtiger Staaten, allen voran die Nichtteilnahme der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Weltwirtschaftskrise aus dem Jahr 1929 trug zur Instabilität dieser Phase bei, dadurch wurde zunehmend die Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten gekündigt. Diese Entwicklung führte dazu, dass auch die Anzahl anderer internationalen Organisationen bis zum Ende des Zeiten Weltkrieges stark sinkt.[24]

2.1.3. Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kann als eigentliche Gründungsphase der internationalen Organisationen bezeichnet werden. Das Streben der Staaten nach Sicherheit und Gewaltprävention neben der industriewirtschaftlichen Expansion erzeugte den Bedarf an Regelungen der internationalen Zusammenarbeit durch besagte Organisationen.

Während des Ost-West-Konflikts forcierten die Sowjetunion und die USA die Gründung einer Reihe von IOs in verschiedenen Politikbereichen, die die Blöcke festigten. Als Paradebeispiel gilt die Gründung der NATO (1949) und des Warschauer Paktes (1955).

Im Rahmen der UNO wurden auch weitere internationale Organisationen gegründet, die soziale und umweltpolitische Ziele verfolgen wie beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (1946), die Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation (1945) oder das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (1972). Durch die Entstehung weitere internationalen Organisationen im Gefolge der UNO, wird deutlich, dass Staaten zwar die formalen Mitglieder der internationalen Organisationen sind, aber die internationalen Organisationen auch von anderen internationalen Organisationen gegründet werden können.

Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ist die Anzahl der internationalen Organisationen zurückgegangen. Durch den Zusammenbruch der Sowjetunion fehlte den internationalen Organisationen des Ostblockes der Unterstützerstaat. Ein weiterer Grund für die Abschaffung der internationalen Organisationen ist, dass die Mitgliedsstaaten ein Problem abgeschlossen haben und dadurch kein Interesse für weitere Kooperation besteht. Hinzu kommt die Verschmelzung verschiedener internationalen Organisationen. So werden seit dem Ende der 1990er Jahre nur noch etwa 250 internationale Organisationen gezählt.[25]

Ein weiteres Merkmal der Nachkriegszeit ist die starke interne Ausdifferenzierung innerhalb der internationalen Organisationen. So werden Aufgaben an untergliederte Abteilungen delegiert. Dadurch entstehen weitere internationale Organisationen wie beispielsweise die UN-Unterorganisationen, oder die Welthandelsgesellschaft (WTO). Die zeitgenössischen Wissenschaftler bilden bei den internationalen Vereinigungen die Grundlage für die Entstehung eines „Weltrechts“. Die Anwesenheit der internationalen Organisationen hatte die rechtliche Regelung der internationalen Zusammenarbeit als Folge.[26]

Abschließend kann festgestellt werden dass, „sowohl der 1. und 2. Weltkrieg als auch das Ende des Ost-West-Konflikts (...) wichtige Meilensteine [markieren]. Sie sind häufig Auslöser für theoretische Perspektivwechsel und konkurrierende Modelle in den Internationalen Beziehungen.“[27]

2.2. Definition und Rechtspersönlichkeit der internationalen Organisationen

In der heutigen Welt stellt sich die Frage nach dem Sinn einer internationalen Organisation nicht. Sowohl der Mangel als auch der Überfluss an Waren begründet eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Viele der heutigen internationalen Organisationen sind in dem Beriech der Wirtschaft tätig, wobei völkerrechtliche Ziele im Vordergrund stehen.

Die Staaten werden gezwungen sich zusammenzuschließen, um ihre Zusammenarbeit durch Regeln zu gestalten. Dieses Ziel lässt sich mit internationalen Organisationen realisieren und gewährleistet eine möglichst gerechte Zusammenarbeit.

Diese Aufgaben zu erfüllen ist keine Selbstverständlichkeit. Gewalt ist auch in der modernen Welt nicht ganz verbannt. Daher ist das Bedürfnis der Staaten nach Sicherheit und Gerechtigkeit groß. Dabei stellt sich die Frage, wie eine internationale Organisation strukturiert werden soll. Die Staaten stehen vor der Entscheidung zwischen Sicherheitsbedürfnis und Selbstbestimmung. Oft wählen sie die Selbstbestimmung, weil die internationalen Organisationen nicht das leisten, was einzelne Länder von ihnen erwarten.[28]

2.2.1. Definitionen der internationalen Organisation

In den völkerrechtlichen Systemen des 19. Jahrhunderts sollte der Staat in seiner Allmacht rechtlich beschränkt werden. Diese Idee beherrschte das moderne Völkerrechtsdenken.[29] „Unter internationalen Organisationen verstehen wir soziale Institutionen, die gegenüber ihrer Umwelt als Akteure auftreten können. Sie sind intern durch auf zwischenstaatlich vereinbarte Normen und Regeln basierende Verhaltensmuster charakterisiert, welche in wiederkehrenden Situationen für Staaten und ihre (Regierungs-)Vertreter Verhaltensrollen festlegen und zu einer Angleichung wechselseitiger Verhaltenserwartungen führen; extern sind sie durch ihre Fähigkeit gekennzeichnet, gegenüber ihrer Umwelt, insbesondere den Staaten und ihren (Regierungs-)Vertretern als Akteure auftreten zu können.“[30]

Dieser Definition nach sind u.a. die UNO, NATO, die Arabische Liga (AL) und Organisation der islamischen Konferenz (OIC) internationale Organisationen, „weil sie zum einen zwischenstaatliche Verhaltensmuster bilden und zum anderen aufgrund ihrer organschaftlichen Struktur als kollektive Akteure in Erscheinung treten können.“[31]

Dadurch nehmen sie die Rolle sowohl einer Arena als auch eines Akteurs wahr. Intern dienen sie den Mitgliedsstaaten als Arena zur Normenentwicklung, Beratung und Koordinierung der Tätigkeiten. Nach außen treten sie als Akteure gegenüber anderer internationalen Organisationen oder Drittstaaten auf.[32] Es ist „typisch für internationale Organisationen, daß sie nicht nur intern eine Institution darstellen, sondern aufgrund ihrer Akteursqualität gegenüber internationalen Institutionen handeln.“[33]

„Im Völkerrecht werden internationale Organisationen vor allem in Bezug auf ihren rechtlichen Status, ihre rechtliche Struktur oder mit Blick auf die Auslegung von Regelungen und Verpflichtungen untersucht. Dabei geht es beispielsweise um Aspekte der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, Entscheidungs- und Abstimmungsregeln, die rechtliche Stellung der Organe und Gremien in internationalen Organisationen oder um die Reichweite und Gültigkeit von Entscheidungen, die auf internationaler Ebene getroffen und in nationale Politiken implementiert werden müssen.“[34] In der Regel wird die völkerrechtliche Definition für die Begriffsbestimmung der internationalen Organisation bevorzugt. Die völkerrechtliche Definition legt die Kriterien einer internationalen Organisation fest und beschreibt das Verhältnis gegenüber den Staaten. Dieser Definition nach sind die internationalen Organisationen ein zwischenstaatliches politisches Forum, in dem über Probleme und Bedürfnisse der Mitgliedsstaaten beraten wird. Bei der Erarbeitung der Lösungsvorschläge in den Bereichen der Wirtschaft, Politik und Soziales erfahren die Mitgliedsstaaten Unterstützung durch die ständigen Organe der internationalen Organisationen. Daher können die internationalen Organisationen als eine institutionalisierte Form zwischenstaatlicher Beratung angesehen werden.[35]

Die völkerrechtlichen Definitionen unterscheiden nicht zwischen unterschiedlicher Formen der internationalen Organisationen, sie spricht über internationale Organisationen in allgemeinem Sinne. Die Union of International Associations schlägt eine differenzierte Beschreibung der internationalen Organisationen vor. Dabei werden internationalen Organisationen aufgrund von Mitgliedschaftsstruktur und Zwecken identifiziert. So wird zwischen internationalen Regierungsorganisationen, internationalen Nicht-Regierungsorganisationen und multinationalen Unternehmen unterschieden.[36]

Diese Unterscheidung wird im Art. 71 der Charta der Vereinten Nationen, der den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ermächtigt, Abmachungen mit privaten internationalen Organisationen zu treffen, klar definiert. So wurde in einer Resolution bestimmt: “Any international organization which is not established by intergovernmental agreement shall be considered as non-governmental organization for the purpose of these arrangements.“[37] Aus dieser Definition geht hervor, dass die internationalen Organisationen, die nicht von souveränen Staaten gegründet wurden als Nichtregierungsorganisationen zu klassifizieren sind. „Sie sind (...) von den privaten internationalen Organisationen zu unterscheiden, die entweder Individuen oder Vereine als Mitglieder haben. Dies bedeutet aber nicht, dass nur souveräne Staaten Mitglieder von internationalen Organisationen sein können.“[38]

„Die Frage der Völkerrechtssubjektivität ist eng verbunden mit dem Organisationscharakter. Man kann hier eine ständige Entwicklung beobachten. Die alten internationalen Organisationen sind noch als Zentren zur Sammlung und zum Austausch von Informationen gegründet. Sie haben daher keine selbständige Handlungsbefugnis gegenüber den Mitgliedstaaten oder Dritten. Bei den modernen internationalen Organisationen versprechen sich die Mitgliedstaaten nicht nur untereinander ein bestimmtes Verhalten, das über die Organisation abgewickelt werden soll, sondern sie verpflichten sich zu einem solchen auch gegenüber der Organisation. In diesem Entwicklungsstadium übernimmt die Organisation dann eigene völkerrechtliche Rechte und Pflichten und wird Völkerrechtssubjekt.“[39]

Die internationalen Regierungsorganisationen zeichnen sich durch drei Merkmale aus: „Erstens beruhen sie auf einem formalen Abkommen oder einem Vertrag zwischen Regierungen oder Nationalstaaten; zweitens haben sie drei oder mehr Staaten als Vertragsmitglieder; und drittens verfügen sie über ein permanentes Sekretariat, das die Tagesgeschäfte übernimmt (Union of International Associations).“[40] Um die Aufgaben der internationalen Organisationen zu bewältigen, werden Organe kreiert. Grundsätzlich wird zwischen Repräsentativen und ständigen Verwaltungseinrichtungen unterschieden. Die Struktur einer internationalen Organisation ist meistens dreigeteilt und durch folgende Organisationsmerkmale charakterisiert: a) eine Konferenz oder Kongress; b) einen Exekutiv Komitee oder Commitee of Ministers und c) ein Sekretariat oder ein Büro.[41] „Die Organe werden durch Statuten, d. h. durch den Gründungsvertrag geschaffen. Sie sind weiterhin durch Statuten berufen, für die Organisation zu handeln, und zwar mit Gültigkeit für das ganze Gebiet der Mitgliedstaaten, denn (...) der Gründungsvertrag schafft eine überstaatliche Rechtsordnung, deren Geltungsbereich das Gebiet der Mitglieder ist.“[42] Dabei sind diese Organe nicht Organe der Mitgliedsstaaten sondern eigene besondere Organe der internationalen Organisationen.

„Internationale Organisationen haben mannigfache Funktionen. Es gibt die großen internationalen Organisationen mit allgemeiner Kompetenz, wie die Organisation der Vereinten Nationen oder die Organisation der Amerikanischen Staaten; es gibt Regionalorganisationen mit einer enger umschriebenen Kompetenz, wie den Europarat; Organisationen mit einer bestimmten politischen Aufgabe, wie die Organisation des Nordatlantikpaktes; Organisationen mit bestimmten technischen Funktionen; die Spezialorganisationen u. a. m.“[43] Dabei haben die meisten internationalen Organisationen nur mittelbare Funktionen, „d. h. sie können die Vorschriften, die zur Erreichung der in ihren Statuten festgesetzten Ziele notwendig sind, nicht selbst mit Wirksamkeit für den innerstaatlichen Bereich der Mitgliedstaaten erlassen, sondern lediglich Texte ausarbeiten, die sie den Mitgliedern in der Form von Kollektivverträgen (Vereinbarungen) zur Annahme empfehlen oder die sie in der Form von Empfehlungen direkt an die Mitgliedstaaten adressieren, denen es aber freisteht, sie zu beachten. Die Befugnisse der Organe sind in diesem Fall auf Anregung, Beratung, Vorbereitung und Koordinierung beschränkt. Sie üben auf dem durch völkerrechtlichen Vertrag geregelten, in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten belassenen Gebiet nur mittelbare Verwaltung aus. Es gibt aber auch einige internationale Organisationen, die direkte Verwaltungsbefugnisse ausüben. Ihre Anordnungen haben dann, ohne dass sie durch den einzelnen Staat transformiert werden müssten, den Charakter innerstaatlicher Normen. Einen Übergang zwischen diesen beiden Formen bilden jene Organisationen, die ein beschränktes Recht zur internationalen Normensetzung haben.“[44]

Zusammengefasst ist „eine internationale Organisation eine durch Kollektivvertrag geschaffene, autonom organisierte völkerrechtliche Verbindung von Staaten zur Verfolgung gemeinsamer Interessen der Mitgliedergemeinschaft.“[45]

2.2.2. Die Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen

„Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten im Falle "Repamtion for injuries suffered in the service of the United Nations" festgestellt, daß die Organisation der Vereinten Nationen Völkerrechtssubjektivität besitzt, aber diese Feststellung bezog sich strictu sensu nur auf diese Organisation und kann auf andere nur mittels Analogie der Begründung angewendet werden.“[46]

Das Bedürfnis nach Zusammenarbeit über die Grenzen des einzelnen Staates hinaus besteht allerdings nicht nur zwischen Völkerrechtssubjekten. Viele privatrechtliche innerstaatliche Organisationen zur Wahrung ideeller oder wirtschaftlicher Interessen verbinden sich heute mit gleichgesinnten Gruppen in anderen Staaten. Diesen Verbindungen geben sie oft die Form einer Organisation (z. B. Verein oder Aktiengesellschaft) nach einem innerstaatlichen Recht. Die Einflussmöglichkeit derartiger nichtstaatlicher Internationaler Organisationen (nongovernmental organizations = NGO), sollten keinesfalls zu gering eingeschätzt werden. Sie genießen jedoch im allgemeinen keine Völkerrechtspersönlichkeit, da sie nicht ihnen »übertragene« staatliche Hoheitsrechte im internationalen Bereich ausüben und daher auch keine Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten sind und da sie überdies nicht auf Grund einer völkerrechtlichen Willenseinigung geschaffen werden. Obwohl die Zahl der nichtstaatlichen internationalen Organisationen ungefähr zehnmal so groß ist wie die der Völkerrechtssubjektivität genießenden Internationalen Organisationen, tritt ihr Einfluss auf das völkerrechtliche Geschehen nach außen lediglich dadurch in Erscheinung, dass die Satzung mancher zwischenstaatlicher Internationaler Organisationen, z. B. der UNO (Art. 71), ihnen einen »beratenden Status« verleiht.“[47]

Nun stellt sich die Frage was ein Völkerrechtssubjekt ist. In der Regel sind die souveränen Staaten die Träger der völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Da im Allgemeinen das Völkerrecht den internationalen Organisationen keine völkerrechtlichen Rechte und Pflichten zuordnet, ist es notwendig, dass die Mitgliedsstaaten als Rechtssubjekte aber auch Rechtserzeugungsquellen des Völkerrechts durch einen völkerrechtlichen Vertrag Kompetenzen zur Erreichung der Völkerrechtssubjektivität verleihen. Dadurch werden die internationalen Organisationen eigene völkerrechtliche Rechte und Pflichten erteilt. Um sich eine Denkhilfe zu verschaffen, bezeichnet die Rechtswissenschaft die internationalen Organisationen als juristische Person. Daher sind die zugesprochenen Rechte und Pflichten, die eine internationale Organisation zu einem Völkerrechtssubjekt avanciert, nicht die der Gesamtheit der Mitgliedsstaaten sondern der internationalen Organisation als autonomer Einheit.[48] „Wie im innerstaatlichen Rechtsbereich das Individuum regelmäßig Subjekt der Rechtsordnung ist, so ist in der Völkerrechtsordnung der souveräne Staat das typische Rechtssubjekt. Und genau wie im innerstaatlichen Normenbereich die juristische Person als Rechtssubjekt neben die natürliche Person tritt, so tritt die internationale Organisation als juristische Person des Völkerrechts neben den souveränen Staat.“[49]

Die Situation auf der Ebene des internationalen Systems ist durch den Mangel an eigenen Termini im Völkerrecht komplizierter. Aufgrund des steigenden Einflusses internationaler Organisationen müssten die terminologischen Anleihen aus der staatlichen Rechtsordnung durch eigene ersetzt werden. Da die Völkerrechtssubjektivität der internationalen Organisationen nicht ausdrücklich bestimmt ist, kann die Völkerrechtspersönlichkeit aus völkerrechtlichen Rechten und Pflichten indiziert werden. So erhalten die meisten internationalen Organisationen das Recht, völkerrechtliche Verträge zu schließen oder sie unterhalten ständige Missionen und verfügen über das Gesandtschaftsrecht. Die Delegierten der internationalen Organisationen besitzen Privilegien und Immunität. Abschließend lässt sich feststellen, dass die internationalen Organisationen Rechtspersönlichkeit besitzen, die entweder ausdrücklich verliehen wurden oder durch ihre Statuten zur Vornahme völkerrechtlicher Handlungen dazu ermächtigen. Im Gegensatz zur Völkerrechtssubjektivität erfolgt die Verleihung völkerrechtlicher Handlungen heute fast in allen Fällen ausdrücklich, d. h. die Statuten enthalten Bestimmungen über die Rechtssubjektivität der Organisationen in allen Mitgliedstaaten. Besitzt die Organisation Rechtspersönlichkeit, kann sie in der Regel Verträge schließen, Eigentum erwerben und darüber verfügen, sowie gerichtliche Verfahren einleiten.[50]

„Die Völkerrechtsgeschichte kennt manche Vorbilder dafür, dass einzelne Staaten sich zur Erreichung von Zielen, die sie allein nicht verwirklichen konnten, zusammenschlossen und einen solchen Zusammenschluss organisatorisch ausgestalteten.“[51] Daraus ergibt sich, „dass Völkerrechtssubjekte, insbesondere souveräne Staaten, für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu dieser Organisation auf die Ausübung eines, sei es auch noch so geringen Teiles ihrer souveränen hoheitlichen Rechte - nicht aber auf ihre Souveränität schlechthin – verzichten. Die Organisation nimmt entsprechende Rechte in ihrem eigenen Namen wahr.“[52] Daher ergibt sich die Funktion der internationalen Organisationen als einheitlicher Akteur für alle Mitglieder zu agieren. Diese „Übertragung von Hoheitsrechten“ wird beispielsweise in Art. 24 im deutschen Grundgesetz (GG) erwähnt. Die Staaten geben damit den internationalen Organisationen die Kompetenz völkerrechtliche zu handeln. Dabei werden die internationalen Organisationen wird also mit eigenen Kompetenzen ausgestattet.[53] Dadurch „wird die Organisation selbst Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten. Die Organisation ist also insoweit eine eigene Völkerrechtspersönlichkeit. Diese Völkerrechtspersönlichkeit ist allerdings nicht allumfassend wie die der Staaten. Sie bleibt vielmehr funktionell auf die Kompetenzen der Organisation beschränkt.“[54]

Die Gründung einer internationalen Organisation setzt die Beteiligung von mindestens zwei souveränen Völkerrechtssubjekten voraus. Diese Völkerrechtssubjekte sind in der Regel die souveränen Staaten, es können aber auch nicht vollsouveräne Gebiete oder Staatsgebietsteile Mitglieder der internationalen Organisationen werden. Internationale Organisationen können auch Mitglieder anderer internationaler Organisationen sein.[55] So sind beispielsweise die Nationale Befreiungsfront der Moro im Süden der Philippinen als Teilregion und die Arabische Liga als eine internationale Organisation Mitglieder der Organisation der islamischen Konferenz (OIC).

2.3. Internationale Organisation aus Sicht der Theorien der internationalen Beziehungen

In diesem Kapitel werden die Theorien der internationalen Beziehungen bearbeitet bzw. die Rolle der internationalen Organisationen erörtert. Dabei werden die verschiedenen wissenschaftstheoretischen Ansätze über die Aktivitäten der internationalen Organisationen dargestellt. Im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen die „realistische“ und „liberale Schule“

„In theoretischen Ansätzen zu internationalen Organisationen spiegelt sich die seit langem bestehende Aufteilung der Disziplin Internationale Beziehungen: "Realisten" betonen den Nutzen internationaler Organisationen bei der Politikkoordination unabhängiger Staaten. „Idealisten" weisen lieber auf ihren Beitrag zur letztlichen Überwindung der zwischenstaatlichen Anarchie hin. "Marxisten" sehen internationale Organisationen als Ausdruck von Klasseninteressen und des Klassenkampfs auf internationaler Ebene.“[56]

2.3.1. Realismus

Die Staaten werden in der Regel als rationale und nach Sicherheits- und Machtmaximierung strebende Akteure beschrieben. Um die Kooperation dieser Akteure auf der Ebene der internationalen Beziehungen zu koordinieren, werden internationale Organisationen konzeptionell einbezogen. Die internationalen Organisationen bieten den Staaten ein Forum und Unterstützung für Verhandlungen. So institutionalisieren die internationalen Organisationen die zwischenstaatliche Zusammenarbeit.[57]

Die Realistische Schule vertritt die Auffassung, internationale Organisationen seien ohne wirkliche Autorität, weil sie, wenn es überhaupt möglich ist Beschlüsse zu fassen, diesen nicht die nötige Bedeutung verschaffen können. Diese These vom Autoritätsdefizit negiert einen Konstitutionswandel der internationalen Beziehungen durch internationale Organisationen.[58] Diese Ansicht wird besonders durch die Kritik Hans Morgenthaus, einen der Begründer der realistischen Schule deutlich. Er vertritt die Meinung, „die Vereinten Nationen [seien] eine internationale Herrschaft der Großmächte, deren konstitutionelle Bestimmungen ein Abbild der Heiligen Allianz sind und deren Vorhaben denen des Völkerbundes entspricht. Der Kontrast zwischen Vorhaben und Verfassungswirklichkeit, sowie zwischen den durch den Wortlaut der Charta entstandenen demokratischen Erwartungen und der durch die wirkliche Kompetenzverteilung entstandenen autokratischen Wirklichkeit charakterisiert die konstitutionellen Bestimmungen der Vereinten Nationen“[59]. Die internationalen Organisationen passen allerdings die Einflusschancen auf Entscheidungen zwischen unterschiedlich mächtigen Staaten an. So werden die mächtigen Staaten gezwungen nachzugeben, um die Unterstützung der kleineren Staaten in den Organen der internationalen Organisationen wie beispielsweise in der UN-Generalversammlung zu gewinnen.[60] Morgenthau erklärt weiter: „Obwohl Macht und Schwäche in der neuen Diplomatie in den Vereinten Nationen noch zählen, bedeuten sie doch nicht so viel, wie das in der traditionellen Diplomatie der Fall war. Hier liegt der bedeutende Unterschied zwischen den Techniken der traditionellen und der Diplomatie in den Vereinten Nationen. Letztere muss überreden, wo die erste sich Gleichgültigkeit leisten konnte.“[61]

Aus Sicht der realistischen Schule sind die „internationalen Organisationen vor allem Instrumente staatlicher Diplomatie“[62]. So spiegeln die Auseinandersetzungen mächtigster Staaten innerhalb der internationalen Organisationen die Verfolgung partikularer staatlicher Interessen. Dies wird durch die Instrumentalisierung der Vereinten Nationen durch die US-Diplomatie während des Kalten Kriegs gegenüber dem kommunistischen Block deutlich. Die zunehmende Heterogenität durch die wachsende Anzahl der UN-Mitglieder seit Mitte der fünfziger Jahre minderte den Einfluss der USA. Als Folge betrieb die US-Politik eine negative Instrumentalisierung durch Zahlungsverweigerung und Austrittsdrohung.[63]

Die Realistische Theorie versteht den Staat als einzigen und entscheidenden Akteur der internationalen Beziehungen. Aufgrund der herrschenden Anarchie auf der Ebene der internationalen Beziehungen ist der Staat gezwungen, Machtpolitik zu betreiben um dadurch seine eigene Existenz zu sichern. Dabei steht die philosophische Grundlage des politischen Realismus im Mittelpunkt, wonach der individuelle Egoismus auch auf kollektiver Ebene seine Gültigkeit findet. Aufgrund einer fehlenden streitbeilegenden Instanz auf der Ebene der internationalen Politik sind die Staaten gezwungen, Macht- und Gegenmachtpolitik zu betreiben. Diese Vorgehensweise ermöglicht „balance of power“. Daher sieht die realistische Schule die Ursache der Entstehung internationaler Organisationen (z.B. UNO, NATO) in der dramatischen Zuspitzung des Sicherheitsdilemmas. Die Veränderung der Struktur des internationalen Systems aufgrund der Entstehung internationaler Organisationen hat sich aber nicht verändert. Internationale Organisationen sollen den Staaten als Instrumente ihrer Machtpolitik dienen. Dabei sehen Realisten die internationalen Organisationen als ineffektive Zusammenschlüsse bei der Friedenssicherung.[64]

Harald Müller unterstellt der realistischen Schule, dass sie den großen Teil der Empirie internationaler Beziehungen nicht erklären kann und die positiven Seiten nicht wahrnimmt: „Staaten kooperieren, Feinde handeln miteinander, Kriegsgegner versöhnen sich, Institutionen entstehen und erhalten sich über lange Zeit.“[65] Der Realismus habe zu unhaltbaren Hilfsannahmen gegriffen, um diese Realitäten auszublenden.

Aufgrund der anarchischen Struktur im internationalen System ist die neo-realistische Annahme sehr eng mit dem Kooperationsproblem verknüpft. Anarchie bedeutet hier nicht „die Abwesenheit jeder Art von Ordnung“, sondern die Abwesenheit einer hierarchischen auf Zwang begründete Ordnung. Da eine übergeordnete Instanz nicht existiert, sind die Staaten gezwungen, ihre Interessen aus eigener Kraft zu verfolgen und ihr Überleben sicherzustellen. Daher verhält sich ein Akteur rational, wenn er seinen Interessen egoistisch nachgeht. Dabei berücksichtigt er die Interessen anderer Akteure nur insoweit seine eigene Handlungsoptionen eingeschränkt werden.[66]

Die Theorie des Neorealismus übernimmt zwar die Prämissen des klassischen Realismus wonach der einzelne Staat und das Streben nach Macht im Mittelpunkt der Analyse stehen. Die Macht eines Staates wird jedoch nicht nur durch die militärische Stärke bestimmt. Um den Großmachtstatus zu erhalten, bedarf es auch ökonomischer Mittel.

Der Neorealismus sieht die Kooperation in den internationalen Beziehungen als ein Instrument einer Hegemonialmacht, seine Weltordnungspolitik zu interpretieren. Daher kann eine internationale Organisation oder ein internationales Regime entstehen, wenn ein Hegemon existiert und es in seinem Interesse ist, eine internationale Organisation oder ein internationales Regime zu gründen und einen größeren Teil der Kosten zu tragen bereit ist. Der Theorie des Neorealismus nach, zerfallen daher die internationalen Institutionen mit dem Zerfall des Hegemons.

Anarchie im internationalen System kann nur durch Errichtung einer Weltregierung überwunden werden. Die realistische und neo-realistische Schule unterschätzt aber die etablierten Verhaltensmuster, Normen, Regeln und Verfahren der internationalen Organisationen. Empirisch kann bemerkt werden, dass sich die Staaten an den bestehenden Normen und Regeln orientieren und dadurch ihre kurzfristigen egoistische Interessen zügeln. Die Bereitschaft, regelkonform zu handeln, liegt darin, dass diese Regeln und Normen von den Staaten selbst festgelegt werden. Daher ist die Bereitschaft der Staaten größer, sich den Regeln und Normen einer internationalen Organisation zu unterwerfen, als aufgesetzten Regeln und Normen von einem Hegemon. Zudem ist die realistische Schule auf Machtpolitik fixiert, wobei sie die Funktion und Leistung der internationalen Organisationen, wie beispielsweise die Verteilung von Informationen und finanzieller Ressourcen, nicht berücksichtigt und unterschätzt.[67]

2.3.2. Liberalismus

In dem Zeitraum zwischen Mitte der 1940er Jahre und Mitte der 1970er Jahre bewegten neue Theorien der internationalen Integration die wissenschaftliche Debatte in den internationalen Beziehungen. Die Fragen wurden natürlich sowohl früher als auch nachher diskutiert. In diesem Zeitraum herrschte aber ein „Wettbewerb zwischen konkurrierenden Entwürfen“.[68]

Das Aufkommen neuer Verfahrensweisen bot eine Grundlage für „institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit“. Für die liberalen Theoretiker ist dies eine der „ermutigendsten Entwicklungen in der gegenwärtigen Weltpolitik“.[69]

Die Liberale Schule sagt: „Während die Errichtung einer funktionsfähigen Weltregierung nach wie vor eine Utopie bleibt, können die institutionalisierten sachbezogenen Verhandlungsforen durchaus die eine oder andere Aufgabe einer Weltregierung übernehmen. Mit der Einrichtung eines internationalen Verhandlungsforums schaffen die beteiligten Staaten de facto eine legislativ tätige Körperschaft. Die Existenz und die Arbeit solcher Verhandlungsforen fungiert auf Teilgebieten als eine Art Ersatz für eine zentrale Weltregierung.“[70]

Die liberale Schule geht davon aus, dass aufgrund der Interdependenz in den internationalen Beziehungen die Probleme/Bedürfnisse/Interessen der Staaten durch eine Institutionalisierung auf der Ebene des internationalen Systems gelöst werden können. Politisch relevante Akteure in den internationalen Beziehungen sind demnach nicht nur Staaten; der Theorie nach sind es auch internationale Organisationen. Dabei sind die internationalen Organisationen Träger von Prozessen in dem internationalen System. Daher wird die staatliche Souveränität eingeschränkt. Durch die Entstehung weiterer Akteure in den internationalen Beziehungen entsteht eine Veränderung des anarchischen Selbsthilfesystems. Das heißt aber nicht, dass die Anarchie in der internationalen Staatenwelt nicht weiter besteht, aber sie wird dadurch tragbarer, besser koordinierbar.

Die liberale Schule sieht im Föderalismus des 18. Jahrhunderts, am Beispiel der Gründung von Staatsbünden bzw. Bundesstaaten, die älteste institutionalisierte Integration und Kooperation. Dabei werden gemeinsame Normen und Regeln geschaffen, die Gründungseinheiten aber behalten ihre Identität.[71]

Der Föderalismus wird auch als Konstitutionalismus bezeichnet, weil die überstaatliche Verfassung eine große Bedeutung für die Integrationsinstrumentalisierung darstellt. Dies wurde in den vierziger Jahren durch verschiedene Integrationsmodelle besonders deutlich. Die staatliche Macht kann nur durch eine starke übergeordnete Instanz auf der Ebene des internationalen Systems gebrochen werden, wie beispielsweise früher die individuelle und die Macht der Stämme nur durch die staatliche Souveränität bezwungen werden konnte. Hier wird das Streben der Staaten nach Macht deutlich, sowie dass die politischen Entscheidungen gegen egoistische Bestrebungen auch gegebenenfalls durch Zwang durchgesetzt werden müssen. Daher ist für die liberale Schule die internationale Integration ein Einigungsprozess, der gegen die Widerstände und Souveränität der Einzelstaaten gerichtet ist, wobei aber die Vorteile überwiegen. Als Beispiel nennen die Föderalisten die Integrationsprojekte der Schweiz und die USA. Hier hatten sich die selbstständigen Gliedteile einer Zentralinstanz unterworfen, die durch eine Verfassung geschaffen wurde und mit eigenen Machtressourcen ausgestattet wurde.[72] „Die auf diesen Gründungsakt hin erfolgende wirtschaftliche und soziale Verflechtung der Teile vollziehe sich erst "nachträglich" im Rahmen von verfassungsmäßigen Regeln, die ein Element der übergeordneten Souveränität seien und durch die unvermeidlich auftretenden Konflikte bewältigt werden könnten, z. B. durch eine letztentscheidende Verfassungsgerichtsbarkeit ("function follows form").“[73]

Der Funktionalismus nach David Mitrany[74] stellt das Prinzip des Föderalismus in Frage. Er geht davon aus, dass die internationalen Organisationen Zweckverbände sind. Dabei entlasten die internationalen Organisationen die Staaten in den jeweiligen Politikbereichen. Den Grund für den Zuwachs von internationalen Organisationen sieht er in der Industrialisierung, dessen u.a. wissenschaftlicher Fortschritt den Bedarf an Internationalen Organisationen erzeugt. Dies geschieht nach dem Prinzip „form follows function“ wonach die Entwicklung der Kooperation in einem Politikbereich eine Kooperation in weitern Politikbereichen nach sich zieht. Die Internationalisierung sowohl politischer als auch gesellschaftlicher Zusammenarbeit bedarf an Mechanismen der Problembearbeitung auf der internationalen Ebene, die schließlich in der Entstehung u.a. internationaler Organisationen mündet.[75] So sind die Integrationsprozesse eine Folge der Verflechtungsprozesse zwischen Staaten in sozialen und ökonomischen Bereichen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit regeln. Schließlich sollten nicht die Machtfragen entscheiden, sondern die sozialen und ökonomischen Aufgaben/Probleme auf der internationalen Ebene gelöst werden.[76]

Im Mittelpunkt der Analyse des Neofunktionalismus von Ernst Haas[77] steht die Interdependenz von Ökonomie und Politik. Diese Theorie beschäftigt sich mit der westeuropäischen Integration, die durch eine supranationale Vergemeinschaftung einer Reihe von Politikfeldern die EU als Endergebnis hervorgebracht hat. Dabei behält der Neofunktionalismus die Vorstellung, dass die Staaten egoistisch handeln und erst nach der Erfahrung, dass die Integration Vorteile mit sich bringt, einer supranationalen Organisation beitreten. Die Geschichte der Entstehung der heutigen „politischen Union“ EU zeigt, dass erst eine supranationale Organisation wie die EGKS geschaffen werden musste. Dann entwickelte sich eine Eigendynamik nach dem „spill over“-Mechanismus, wonach die Integration eines Politikfeldes die Integration in einem angrenzenden Politikfeld nach sich zieht.[78]

Nach Meinung von Haas führt ein einmal begonnener Integrationsprozess in einem Bereich zur Integration weiterer Bereiche. Das Beispiel der Integration im Währungsbereich, die Folge der supranationalen Agrarpolitik, die dadurch aufrechterhalten werden konnte, verdeutlicht den „spill over“-Mechanismus. Diese regionale Integration wirkt in den Binnenbeziehungen zwar konfliktreduzierend, kann aber unter Umständen anderen Regionalräumen konfliktsteigernd wirken, weil Regionalismus eine weltpolitische und weltwirtschaftliche Desintegration verursachen könnte.[79]

Der Neoinstitutionalismus spricht den Institutionen eine große Bedeutung zu, da sie den Akteuren Handlungsrestriktionen auferlegen und neue Handlungsoptionen eröffnen. Da die Staaten bei problematischen Handlungsinterdependenzen nicht nur an relativen Gewinnen, sondern auch an absoluten Gewinnen orientiert sind, diese aber nicht unilateral erreichen können, ist das Interesse an Kooperation groß. Dadurch erklärt sich die Entstehung von internationalen Organisationen unter denen die Erreichung der absoluten Gewinne für die Staaten wahrscheinlicher ist.[80]

Der Interdependenzansatz von Robert O. Keohane und Joseph Nye[81] ist ein Gegenmodell der internationalen Beziehungen zu dem klassischen Realismus mit der Betonung der Nationalstaaten als Akteure um Einfluss und Macht. Nach Keohane/Nye nehmen die internationalen Organisationen eine wichtigere Rolle als Akteure in den internationalen Beziehungen ein. Sie dienen vor allem als ein Forum für die Staaten. „Internationale Organisationen fungieren in diesem Sinne als Stabilisatoren oder Garanten, aber auch als Anpassungshelfer von Verregelungsprozessen: Sie stellen die Entscheidungsmechanismen zur Verfügung, durch die internationale Regime entstehen, implementiert und weiterentwickelt werden, und sie unterstützen ihr Funktionieren, indem sie beispielsweise die Regeleinhaltung überwachen und daraus entstehende Konflikte schlichten.“[82] „Die Kooperationstheorie umreißt die Aufgabe derartiger Institutionen klar: Im Rahmen der bestehenden Kooperationsmöglichkeiten müssten sie die Entscheidungen der beteiligten Akteure so beeinflussen, dass sich gemeinschaftsorientiertes gegenüber eng an den individuellen Interessen orientiertem Handeln durchsetzt, denn dies ist die Voraussetzung für die Überwindung des Dilemmas,“[83] dass die Staaten als egoistisch-rationale Nutzenmaximierer handeln und dadurch für sie im Vordergrund die Mehrung ihres individuelles Nutzens steht. Um die Förderung der Kollektivinteressen gegenüber Individualinteressen voranzutreiben bedarf es an geeigneten Instrumenten unter kollektiver Kontrolle.[84] Daher können die internationalen Organisationen als instrumentalisiertes Gremium für die Verhandlungen auf der internationalen Ebene und sogar als Bedingung von Kooperation betrachtet werden.[85]

Schließlich kann festgestellt werden, dass die liberalen Theoretiker sich näher an der Realität orientieren und ihre theoretischen Ansätze enger an die empirische Daten binden. Sie erklären den Bedarf an Kooperation, der den Weg für die Entstehung der Institutionen ebnet.

Kapitel III: Die Geschichte der Organisation der islamischen Welt im 20. Jahrhundert

Im vorigen Kapitel wurde die Rolle und Entwicklung der internationalen Organisationen dargestellt. Daher kann festgehalten werden, dass seit Beginn des 19. Jahrhunderts die Struktur des internationalen Systems durch zwei wesentliche Phänomene bestimmt wird: Erstens, die Durchsetzung des Nationalstaates als Ausgangslage der politischen Ordnung. Zweitens, die Ausbreitung der westlichen Zivilisation, auch in der islamischen Welt. Dabei ist ein weiteres dominantes Phänomen seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu beobachten: Die Entstehung überstaatlicher Institutionen, der internationalen Organisationen als politischer Ordnungsform zur Überwindung der weltweiten Interdependenz.[86] Diese Ordnungsformen wurden auch in der islamischen Welt angenommen, unter anderem um die muslimische Umma zu vereinen.

Dieses Kapitel beschreibt die politische Organisierung in der islamischen Welt im 20. Jahrhundert. Dabei wird die zentrale Idee, das Konzept der islamischen Umma, die seit der Entstehung des Islams die Gemeinschaft der Moslems umschließt und die ideologische Grundlage aller islamischen Organisationen dargestellt, erörtert. Ebenso wird die Idee des Panislamismus erläutert, die allerdings mit der Entwicklung der Nationalstaaten in der islamischen Welt vernachlässigt wurde. Die panislamische Idee diente der Verteidigung islamischer Werte gegenüber dem westlichen Kolonialismus in der islamischen Welt. Im Vordergrund steht die islamische Solidarität am Beispiel des Bemühens Saudi-Arabiens, muslimischen Minderheiten Unterstützung zu gewähren.

Es wurden einige Versuche unternommen, die islamische Welt auf dem Konzept der Umma zu vereinen. Dabei zeigt die Geschichte, dass alle diese Versuche keine starke Unterstützung durch die Regierungen erfahren haben. Erst mit der Gründung der Organisation der islamischen Konferenz (OIC), als erste internationale islamische Regierungsorganisation scheint das Konzept der Umma teilweise erfüllt zu sein.

3.1. Der Islam als politischer Faktor

Der Islam wurde von dem Propheten Mohammed[87], dem Überbringer der Offenbarung Gottes, gegründet. Der Koran, welcher für den Moslem das Wort Gottes beinhaltet, steht für die Wiederherstellung und die Kontinuität der Religion Abrahams. Heute stellt der Islam eine der bedeutendsten monotheistischen Weltreligionen dar.[88] „Im Laufe der letzten Jahrhunderte hat er sich über alle Kontinente ausgedehnt. Schon bis zum 8. Jahrhundert wurden die Völker des Nahen Ostens, Nordafrikas und Südwesteuropas, des Mittleren Ostens und – kennzeichnenderweise - Zentralasiens für den Islam gewonnen; bereits hundert Jahre nach seiner Gründung in Medina und Mekka erstreckte er sich vom Indus über Nordafrika bis zum Atlantik. Bis zum 17. Jahrhundert breitete sich der Islam nach Afrika und Asien, nach Rußland und nach Südostasien hin aus. Europa wurde in Teilen Südosteuropas durch das Osmanische Reich muslimisch (Türkei 98, Jugoslawien 15 Prozent), während der Islam in Spanien und Portugal wieder zurückwich.“[89]

[...]


[1] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 13.

[2] Das Konzept der Umma wird im dritten Kapitel ausführlich dargestellt.

[3] Vgl. Szyska, Christian: Panislamismus, in: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=QBYSUJ, vom 20. 07.2009.

[4] Vgl. About OIC, in: http://www.oic-oci.org/page_detail.asp?p_id=52, vom 20.07.2009.

[5] OIC-Charta, zitiert nach: Meier, Der politische Auftrag des Islam, S. 254f.

[6] Rittberger, Internationale Organisationen, S. 24.

[7] Vgl. ebd., S. 23f.

[8] Vgl. Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 13.

[9] Vgl. Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 14.

[10] Vgl. Morosow, Internationale Organisationen, S. 14.

[11] Morosow, Internationale Organisationen, S. 16.

[12] Vgl. ebd., S. 15.

[13] Ebd., S. 17.

[14] Vgl. ebd., S. 18.

[15] Vgl. ebd., S. 19.

[16] Morosow, Internationale Organisationen, S. 20.

[17] Vgl. Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 15.

[18] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 14.

[19] Vgl. Morosow, Internationale Organisationen, S. 13.

[20] John H. Herz beschreibt das Sicherheitsdilemma folgendermaßen: „Gruppen oder Individuen, die in einer derartigen [anarchischen Gesellschaft], eines Schutzes, von oben' entbehrenden Konstellation leben, müssen um ihre Sicherheit vor Angriffen, Unterwerfungen, Beherrschung oder Vernichtung durch andere Gruppen oder Individuen fürchten, eine Besorgnis, die sieh aus der Sachlage selber ergibt. Und in dem Streben nach Sicherheit vor solchen Angriffen sehen sie sieh gezwungen, immer mehr Macht zu akkumulieren, nur um der Macht der anderen begegnen zu können. Dies wiederum macht die anderen unsicher und zwingt sie, sieh auf, das Schlimmste' vorzubereiten. Da sieh in einer Welt derart konkurrierender Einheiten niemand je ganz sicher fühlen kann, ergibt sich ein Wettlauf um die Macht, und der Teufelskreis von Sicherheitsbedürfnis und Machtanhäufung schließt sich“. Zitiert nach: Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 34.

[21] Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 33.

[22] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 33f.

[23] Morosow, Internationale Organisationen, S. 20

[24] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 35.

[25] Vgl. ebd., S. 36.

[26] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 37.

[27] Ebd.

[28] Vgl. Bodmer, Die Stellung der Staaten in den Internationalen Organisationen, S. 3f.

[29] Winkler, Die Völkerrechtliche Verantwortlichkeit internationaler Org. gegenüber Drittstaaten, S. 27.

[30] Rittberger, Internationale Organisationen, S. 27.

[31] Ebd.

[32] Vgl. ebd.

[33] Ebd.

[34] Ebd., S. 28f.

[35] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 29.

[36] Vgl. ebd., S. 30.

[37] Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 10.

[38] Ebd., S. 12.

[39] Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 13.

[40] Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 30.

[41] Vgl. Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 13f.

[42] Ebd., S. 14.

[43] Ebd., S. 15.

[44] Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 16.

[45] Ebd., S. 17.

[46] Ebd., S. 18.

[47] Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 2f.

[48] Vgl. Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 18ff.

[49] Ebd., S. 20.

[50] Vgl. Zemanek, Das Vertragsrecht der Internationalen Organisationen, S. 20-28.

[51] Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 1.

[52] Ebd., S. 4.

[53] Vgl. ebd.

[54] Ebd.

[55] Vgl. Seidl-Hohenveldern/Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, S. 5.

[56] Bellers/Häckel, Theorien internationaler Integration und internationaler Organisationen, in: Politische Vierteljahresschrift Bd. 31 Heft SH 21 (1990) S. 286f.

[57] Vgl. Koch, Verselbstständigungsprozesse internationaler Organisationen, S. 27.

[58] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 19.

[59] Morgenthau zitiert nach: ebd.

[60] Vgl. ebd.

[61] Morgenthau, zitiert nach: ebd.

[62] Morgenthau, zitiert nach: ebd.

[63] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 25.

[64] Vgl. ebd., S. 75f.

[65] Müller, Internationale Beziehungen als kommunikatives Handeln. Zur Kritik der utilitaristischen Handlungstheorien In: Zeitschrift für internationale Beziehungen Bd. 1 Heft 1 (1994) S. 22.

[66] Vgl. Gehring, Der Beitrag von Institutionen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit In: Zeitschrift für internationale Beziehungen Bd. 1 Heft 2 (1994) S. 214f.

[67] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 76f.

[68] Vgl. Bellers/Häckel, Theorien internationaler Integration und internationaler Organisationen In: Politische Vierteljahresschrift Bd. 31 Heft SH 21 (1990) S. 292f.

[69] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 18.

[70] Craig/George, zitiert nach: ebd., S. 18f.

[71] Vgl. ebd., S. 76f.

[72] Vgl. Bellers/Häckel, Theorien internationaler Integration und internationaler Organisationen, in: Politische Vierteljahresschrift Bd. 31 Heft SH 21 (1990) S. 293f.

[73] Ebd., S. 293f.

[74] David Mitrany (* 1888-1975) war ein britischer Politikwissenschaftler rumänischer Herkunft. Er gilt als Begründer der Theorie des Funktionalismus der internationalen Beziehungen.

[75] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 77f.

[76] Vgl. Bellers/Häckel, Theorien internationaler Integration und internationaler Organisationen, in: Politische Vierteljahresschrift Bd. 31 Heft SH 21 (1990) S. 293.

[77] Ernst Bernard Haas (* 1924-2003) war ein amerikanischer Politikwissenschaftler deutscher Herkunft. Er gilt als theoretischer Entwickler des Neofunktionalismus.

[78] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 78.

[79] Vgl. Bellers/Häckel, Theorien internationaler Integration und internationaler Organisationen, in: Politische Vierteljahresschrift Bd. 31 Heft SH 21 (1990) S. 294f.

[80] Vgl. Rittberger, Internationale Organisationen, S. 80.

[81] Robert O. Keohane und Joseph Nye entwickelten in ihrem 1977 vorgelegtem Buch 'Power and Interdependence: World Politics in Transition' einen Interdependenzansatz , der viel beachtet wurde.

[82] Rittberger, Internationale Organisationen, S. 79f.

[83] Gehring, Der Beitrag von Institutionen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit, in: Zeitschrift für internationale Beziehungen Bd. 1 Heft 2 (1994) S. 214f.

[84] Vgl. ebd., S. 215f.

[85] Vgl. Plümper, Quasi-rationale Akteure und die Funktion inter-nationaler Institutionen, in: Zeitschrift für internationale Beziehungen Bd. 2 Heft 1 (1995) S. 71.

[86] Vgl. Schwarz, Der politische Islam, S. 191.

[87] Der Prophet Mohammed (569-632), der „Siegel der Propheten“ nach islamischem Glauben.

[88] Vgl. Schwarz, Der politische Islam, S. 9.

[89] Ebd.

Final del extracto de 181 páginas

Detalles

Título
Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)
Subtítulo
Die Geschichte der Organisation der muslimischen Welt im 20. Jahrhundert
Universidad
LMU Munich
Calificación
1,6
Autor
Año
2009
Páginas
181
No. de catálogo
V284398
ISBN (Ebook)
9783656849476
ISBN (Libro)
9783656849483
Tamaño de fichero
2590 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Islam, Politischer Islam, Internationale Politik, Internationale Beziehungen
Citar trabajo
Muhamed Jugo (Autor), 2009, Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284398

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Organisation der Islamischen Konferenz (OIC)



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona