Die folgenden Ausführungen befassen sich im Wesentlichen mit dem Erwerb von Wohnungseigentum vom Bauträger und dort mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Kaum eine Regelung im Bauträgervertrag hat derart weitereichende Folgen wie die Vereinbarung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Die weithin unproblematische Abnahme des Sondereigentums ist nicht Gegenstand dieser Erörterung.
Inhaltsverzeichnis
- Gemeinschaftseigentum
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Auch beim Bauträgerkauf richtet sich die Abnahme an § 640 I Satz 2 BGB aus.
- Die Abnahme von Gemeinschaftseigentum im Wohnungseigentumsrecht findet nach vollständiger Fertigstellung aller geschuldeten Leistungen statt.
- Regelungen zur Abnahme im Bauträgervertrag
- Erhebliche Rechtsunsicherheit trat ein mit der besonderen Kreativität der Bauträger.
- Einer ähnlichen „verdrängenden“ Abnahmeklausel wurde von der Rechtsprechung mit Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Absage erteilt.
- Im Ergebnis kann man feststellen, dass Regelungen in Bauträgerverträgen dann ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie dem Erwerber dessen originäres Recht zur Abnahme ganz nehmen oder auf Dritte übertragen, jedenfalls so lange, als die Regelungen nicht klarstellen, dass der Erwerber selbst die Abnahme erklären oder verweigern kann.
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit dem Erwerb von Wohnungseigentum vom Bauträger und insbesondere mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Bauträgervertrag. Die Ausführungen analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Problematik von Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen, die dem Erwerber das Recht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums entziehen oder einschränken.
- Rechtliche Grundlagen der Abnahme von Gemeinschaftseigentum
- Abnahmebedingungen im Bauträgervertrag
- Unwirksame Abnahmeklauseln
- Haftungsrisiken des Bauträgers bei fehlender Abnahme
- Recht des Erwerbers zur Abnahme
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel des Textes definiert das Gemeinschaftseigentum im Wohnungseigentumsrecht und erläutert die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum für die Nutzung, Kostentragung und Verwaltung des Eigentums. Das zweite Kapitel behandelt die Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Bauträgerkauf und stellt die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Abnahme dar. Es wird insbesondere auf die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln sowie auf die Möglichkeit der Abnahmeverweigerung eingegangen. Das dritte Kapitel analysiert verschiedene Regelungen zur Abnahme im Bauträgervertrag, die in der Praxis zu Rechtsunsicherheit führen können. Es werden insbesondere Abnahmeklauseln untersucht, die dem Erwerber die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmten Sachverständigen oder Verwalter übertragen. Die Rechtsprechung hat diese Klauseln in der Regel für unwirksam erklärt, da sie den Erwerber in seinen Rechten unzumutbar einschränken. Der Text zeigt auf, dass der Erwerber das Recht hat, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums selbst zu erklären oder zu verweigern und dass eine Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten Dritten nur dann wirksam ist, wenn der Erwerber die Möglichkeit hat, die Abnahme selbst zu erklären oder zu verweigern.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Bauträgervertrag, Wohnungseigentumsrecht, Abnahmeklauseln, Rechtsunsicherheit, Unwirksamkeit, Haftungsrisiken, Erwerberrechte, Abnahmeverweigerung, Sachverständiger, Verwalter, Transparenzgebot, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
- Quote paper
- Thomas Gutwin (Author), 2014, Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nach WEG im Bauträgervertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284462