Vorlesungsmitschrift zu Finanzbuchhaltung


Résumé, 2012

12 Pages, Note: 1,3


Extrait


Aufg. der Buchführung & rechtl. Grundlagen der Buchführung

HGB; §§ 238-289 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] beschreiben das ganze Rechnungswesen

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) dient zur externen Rechnungslegung. (Informationen über die Geld- & Leistungsströme)

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Die Infos sind für das Unternehmen selbst (Management) aber auch als Wettbewerb, für Investoren, Kunden, Aktionäre, Finanzamt, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Kreditgeber/Gläubiger (alles externe Adressaten)

- Buchführung= Lückenlose, planmässige & ordnungsmässige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode.

- Ermittlung der Bestände an Vermögen und Schulden einer Abrechnungsperiode
- Bestimmung der Veränderungen der Bestände an Vermögen & Schulden in einer Abr.periode
- Erfassung aller Aufwendungen (z.B. Miete) und Erträge einer Abr.periode
- Ermittlung d. wirts. Erfolgs in einer Abr.periode

- Buchführung dient…

…der Lieferung von aufbereitetem Zahlenmaterial für innerbetriebl. Kontrolle
…der Schaffung einer Infogrundlage für innerbetriebl. Dispositionen (z.B. Kalkulation von Erzeugnissen)
…der Schaffung einer Infogrundlage für Entscheid. & Festlegungen Betriebsexterner (z.B. Berechnung der Steuern eines Unternehmens)

- Buchhaltung ist eine Zeitabschnittsrechnung; Bilanz & Gewinn- und Verlustrechnung bilden gemeinsam den Jahresabschluss

- Buchführungspflicht: §238; HGB und §140-41; AO

- Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB)

- nicht in chiffrierter Form
- muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet, klar und übersichtlich durchgeführt werden
- ursprüngl. Inhalt einer Buchung muss erkennbar bleiben
- in dt. Sprache und Wertangaben sollen in € erfolgen
- sachverständiger Dritter muss innerhalb angemessener Zeit Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage d. Unternehmens erhalten können

System der doppelten Buchführung

- Nach dem Handelsrecht muss jeder Kaufmann für…

…denn Beginn seiner Geschäftstätigkeit, den Schluss eines jeden Geschäftsjahres, bei Auflösung oder Veräusserung des Betriebes ein Inventar (HGB; §240) und eine Bilanz (HGB; §242) erstellen

- Die dazu notwendige Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögens- und Schuldwerte durch mengenmässige (zählen, wiegen, messen und/oder geeignete Schätzverfahren) und/oder wertmässige Erfassung = Inventur (1x pro Jahr durchzuführen und gibt die jeweils am Ende eines Geschäftsjahren geltenden Bestände wieder) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Inventur wird in geordneter Form in einem Bestandsverzeichnis (Inventar) festgehalten.

Das Bestandsverzeichnis kann keinen geeigneten Einblick in die wirts. Lage eines Unternehmens gewährleisten

- deshalb gibt es die Bilanz

- Bilanz= Kurzfassung des Inventars in Kontenform mit folgenden Änderungen:

- Gesamtwerte gleichartiger Positionen aus Inventar werden zusammengefasst
- lediglich Wertangaben werden übernommen
- zur optischen Verdeutlichung des Vermögens (als Ausdruck für die Verwendung des Kapitals) sowie des Fremd- & Eigenkapitals (als Ausdruck für die Herkunft des Kapitals) werden Vermögen(=Aktiva) und Kapital (=Passiva) in Kontenform gegenübergestellt.

- S. 15 im Skript

Vermögen= Eigenkapital + Fremdkapital

Eigenkapital= Vermögen – Fremdkapital

Fremdkapital= Vermögen – Eigenkapital

- Wertebewegung in d. Bilanz:

(Schlussbestände von Aktiva und Passiva am Ende eines Geschäftsjahres sind zugleich die Anfangsbestände der jeweiligen Konten des neuen Geschäftsjahres)

4 Mögl. von Bilanzveränderungen:

1. Aktivtausch:

- Wertveränd. zw. 2 Positionen auf der Aktivseite (Bilanzsumme bleibt unverändert)

- Aus Geldvermögen Sachvermögen machen (Warenkauf=Vermögen sinkt)

2. Passivtausch:

- Wertveränd. zw. 2 Positionen auf der Passivseite (Bilanzsumme bleibt unverändert)

- zusätzlicher Kredit um Steuerschulden zu zahlen

3. Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung):

- Vermind. der Wertes bei mind. einer Aktiv- und einer Passivposition

- Bilanzsumme verändert sich somit um den Wert der Aktiv-Passiv-Minderung

- mit Betrag aus Vermögen, Schulden bezahlen (aufräumen für mehr Übersicht)

4. Aktiv-Passiv-Mehrung:

- Vermehrung des Wertes bei mind. einer Aktiv- und einer Passivposition

- Bilanzsumme erhöht sich somit um den Wert der Aktiv-Passiv-Mehrung

- Kreditkäufe (man erwirbt eine Yacht, indem man einen Kredit aufnimmt)

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Haben alle keinen Einfluss auf das Reinvermögen (EK)

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Jeder Geschäftsvorfall verändert mind. zwei Positionen der Bilanz (System der doppelten Buchführung)

[...]

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Vorlesungsmitschrift zu Finanzbuchhaltung
Université
EBC University Hamburg
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
12
N° de catalogue
V284585
ISBN (ebook)
9783656848608
ISBN (Livre)
9783656848615
Taille d'un fichier
565 KB
Langue
allemand
Mots clés
Fibu, Finanzbuchhaltung, Buchhaltung, EBC, Hamburg, 1.Semester, Keller, Zusammenfassung
Citation du texte
Jennifer von Burg (Auteur), 2012, Vorlesungsmitschrift zu Finanzbuchhaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284585

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