Die kritische Analyse eines Mindestlohnes für die Arbeitsmarktpolitik


Bachelorarbeit, 2014

84 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

1 Bedeutung der Mindestlohnpolitik

2 Theoretische Ansätze
2.1 Neoklassik
2.1.1 Das Standardmodell
2.1.2 Zweisektorenmodell
2.1.3 Monopson
2.2 Keynesianismus

3 Mindestlöhne in Europa
3.1 Statistischer Überblick über die Mindestlöhne in Europa
3.2 Struktur in der Niederlande

4 Das deutsche Tarifsystem

5 Juristische Aspekte
5.1 Arbeitnehmer-Entsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
5.2 Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen

6 Der Mindestlohn in Deutschland
6.1 Gesellschaftliche Debatte
6.1.1 Arbeitgeberverbände
6.1.2 Arbeitnehmerverbände/ Gewerkschaften
6.1.3 Politische Parteien
6.2 Alternativen zum Mindestlohn
6.2.1 Kombilohn
6.2.2 Investivlohn
6.2.3 Workfare

7 Gegenüberstellung der Mindestlohnarten

Anhang

Literaturverzeichnis

Abstract

Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit den Auswirkungen der Einführung eines Mindestlohnes auf die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Die derzeitige Situation in Deutschland wird vorgestellt und verschiedene Meinungen bezüglich der Auswirkung eines gesetzlichen Mindestlohnes dargelegt. Die Auswirkungen des Mindestlohnes werden in verschiedenen theoretischen Modellen betrachtet. Zusätzlich werden praktische Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zur Analyse herangezogen. Dabei wird darauf abgezielt anhand der theoretischen Modelle, als auch der internationalen Erfahrungen eine Aussage über die Auswirkungen eines Mindestlohnes in Deutschland zu treffen.

Ein Schwerpunkt liegt in der Darstellung der Meinungen von verschiedenen Personengruppen. So wird nicht nur die aktuelle Situation in Deutschland veranschaulicht, sondern auch die unterschiedlichen Standpunkte berücksichtigt. Hinzu kommt die Darstellung verschiedener Alternativmöglichkeiten, sodass sowohl die theoretischen Ansätze, als auch der Praxisbezug in der Arbeit integriert sind.

Abbildungsverzeichnis

Abb 1: Gleichgewicht am Arbeitsmarkt

Abb 2: Mindestlohn liegt unter dem Gleichgewichtslohn

Abb 3: Mindestlohn entspricht dem Gleichgewichtslohn

Abb 4: Mindestlohn liegt über dem Gleichgewicht

Abb 5: Mindestlohn im Zweisektorenmodell bei homogener Arbeit

Abb 6: Einführung eines Mindestlohns im Monopson

Abb 7: Modell nach Keynes

Abb 8: Gesetzliche Mindestlöhne in Europa (Stand Oktober 2013)

Abb 9: Niedriglohnsektor in der EU 2010

Abb 10: Mindestlohn in der Niederlande 2014

Abb 11: Tarifbindung in Deutschland 1996 - 2012

Abb 12: Niedriglohnbeschäftigte (in Mio.) in Deutschland 1995 - 2010

Abb 13: Beschäftigte nach Stundenlohnstufen und Geschlecht 2010

Abb 14: Lohnuntergrenze nach § 3 AÜG 2014

1 Bedeutung der Mindestlohnpolitik

„Mindestlohn, im engeren Sinne eine gesetzliche, im weiteren Sinne auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Untergrenze für den von privaten Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Arbeitgebern zu zahlenden Lohn.“[1] In 20 EU-Staaten gibt es ihn bereits. Luxemburg liegt an der Spitze mit 11,10€ pro Stunde, in Bulgarien hingegen sind es nur 0,95€. Dazwischen liegen Länder wie Belgien, Irland, Polen oder Tschechien. Nur Deutschland ist in der Tabelle der gesetzlichen EU-Mindestlöhne nicht zu finden.[2] Noch nicht. Denn „[...] Ab 01. Januar 2017 wird niemand in Deutschland weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen“, sagt die neue Arbeitsministerin Andrea Nahles.[3] Auch im Koalitionsvertrag ist die Einführung schon fest verankert (siehe Anlage 1).

Doch warum erst jetzt? Wieso wurde der Mindestlohn nicht schon früher eingeführt, obwohl seit vielen Jahren darüber gesprochen wird? Hintergrund sind die Befürchtungen der Ökonomen, dass durch den Mindestlohn Arbeitsplätze verloren gehen, da Unternehmen Arbeitsplätze outsourcen um Kosten zu sparen. Weiterhin würde die Schwarzarbeit gefördert werden.[4] Dem entgegen steht der Unmut vieler Arbeitnehmer über Löhne, die nicht ausreichen um die Existenz zu sichern. Von diesem Niedriglohn war 2010 fast jeder vierte Deutsche (24,1%) betroffen. Gerade diese Menschen erhoffen sich eine höhere Entlohnung um den Niedriglohnsektor verlassen zu können.[5] Ebenso werden Arbeitnehmer durch einen Mindestlohn davor bewahrt, Ihre Arbeitskraft zu jedem erdenkbar niedrigen Preis anbieten zu müssen. Somit dient er nicht nur zum Schutz der Arbeitnehmer, sondern ist auch ein geeignetes Instrument zur Armutsbekämpfung.

Mindestentgelte werden in Deutschland für einzelne Branchen durch Tarifverhandlungen kollektiv festgesetzt. Dadurch haben Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit Einfluss auf die effektive Lohnhöhe zu nehmen. Das Entgelt ist meist nicht flächendeckend, sondern oft nur für einzelne Regionen festgelegt.[6] Sofern die Unternehmen nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen, werden Löhne mit den Arbeitnehmern frei ausgehandelt und meist in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde die Arbeitgeber bei den Lohnverhandlungen einschränken, da sie in Deutschland dann mindestens einen Lohn von 8,50€ zahlen müssten. Daher stellt sich die Frage in welcher Form ein Mindestlohn sinnvoll ist. Ein flächendeckender Mindestlohn ist Branchenunabhängig. Er wird gesetzlich festgeschrieben und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet mindestens diesen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Im Gegensatz hierzu bezieht sich ein branchenspezifischer Mindestlohn immer nur auf eine bestimmte Branche. In diesem Ansatz gibt es auch Untergrenzen für Löhne, allerdings werden diese für jede Branche individuell festgesetzt und sind nicht für alle Wirtschaftszweige gültig.[7]

Eine Problematik des Mindestlohns stellt die Qualifizierung der Arbeitnehmer dar. Auch Geringqualifizierte haben mit der Einführung ein Recht auf die Zahlung des Mindestlohnes. Diese Menschen werden es noch schwerer haben einen Job zu finden bzw. verlieren ihre Jobs, weil sie für die Arbeitgeber nicht rentabel sind. Ihre Produktivität liegt unter 8,50€ pro Stunde. Trotzdem werden Arbeitgeber verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen. Hinzu kommen Ausgaben für nötige Fortbildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen um die Produktivität der Arbeitnehmer zu steigern.[8]

Das Ziel der Arbeit ist es, eine klare Antwort zu geben, ob ein gesetzlicher Mindestlohn arbeitspolitisch für Deutschland sinnvoll ist. Falls eine Einführung sinnvoll ist soll außerdem die Frage nach der Form (flächendeckend oder branchenspezifisch) beantwortet werden. Dabei werden verschiedene Aspekte aufgezeigt, die das Thema Mindestlohn kennzeichnen. Hierzu zählen theoretische Modelle, praktische Erkenntnisse und Erfahrungswerte. Weiterhin werden Meinungen einzelner Personengruppen in dieser Arbeit zusammengetragen, um ein umfassendes Bild der Situation darzustellen.

Im zweiten Kapitel werden zunächst ausgewählte theoretische Modelle aufgezeigt. Es werden ausschließlich die Veränderungen der Beschäftigungseffekte durch den Mindestlohn auf dem Arbeitsmarkt betrachtet. In Beziehung werden somit immer Lohn und Arbeit gestellt. Alle anderen Märkte werden außer Acht gelassen. Es soll verdeutlicht werden, wie sich ein Mindestlohn in dem jeweiligen Modell auf die Volkswirtschaft auswirkt. Hierbei steht die rein theoretische Betrachtung im Vordergrund.

Deutschland muss wegen seinem Platz in der EU und die voranschreitende Globalisierung immer mehr im internationalen Kontext betrachtet werden. Daher gibt das dritte Kapitel einen Überblick über den gesetzlichen Mindestlohn der EU-Mitgliedsstaaten. Die Einführung des niederländischen Mindestlohns wird als praktisches Beispiel näher betrachtet.

Nachdem ein Überblick über die internationale Situation gegeben wurde wird im vierten Kapitel auf die aktuelle Lage in Deutschland eingegangen. Es wird aufgezeigt, wie derzeit Löhne zustande kommen. Dabei steht die Tarifautonomie und der damit verbundene Niedriglohnsektor im Vordergrund. Der Autor befasst sich damit, welche Entgelte unter die Begrifflichkeit Niedriglohn fallen und welche Menschen betroffen sind.

Dem folgt in Kapitel fünf ein Einblick in die rechtlichen Bedingungen zur Regulierung der Lohnhöhe in der Wirtschaft.

Im sechsten Kapitel werden die verschiedenen Meinungen von ausgewählten Personengruppen dargestellt. Der Leser bekommt somit einen Eindruck über die Meinungsvielfalt und Uneinigkeit zu diesem Thema in Deutschland. Weiterhin werden in diesem Kapitel mögliche Alternativen zum gesetzlichen Mindestlohn vorgestellt.

Im letzten Teil der Arbeit findet eine kurze Reflexion der Kernaussagen statt. Anhand dieser Reflexion und einer persönlichen Stellungnahme des Autors wird die Frage nach dem gesetzlichen Mindestlohn abschließend beantwortet.

2 Theoretische Ansätze

2.1 Neoklassik

2.1.1 Das Standardmodell

Für die Analyse der Mindestlohneinführung wird das neoklassische Standardmodell häufig als Referenzmodell verwendet. Es ist ein mikroökonomisches Modell, welches durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Ziel ist immer ein Gleichgewicht dieser zwei Faktoren zu erreichen. Hierfür ist der sogenannte Gleichgewichtspreis entscheidend, der sich aus dem Lohn als Preis für den Faktor Arbeit ergibt.[9] Für das Arbeitsmarktmodell, das mit dem Angebot bzw. der Nachfrage auf dem Gütermarkt vergleichbar ist, gelten folgende Annahmen:

Vollständige Konkurrenz

Keine Wettbewerbsbeschränkungen

Flexible Reallöhne

Vollkommene Information

Vertragsfreiheit

Homogenität aller Arbeitsplätze sowie aller Anbieter des Faktors Arbeit.[10]

Wenn diese Annahmen zutreffen und sich die Marktteilnehmer im Sinne des homo oeconomicus (Arbeitgeber betreiben Gewinnmaximierung und Arbeitnehmer Nutzenmaximierung) rational verhalten, stellt sich immer ein Gleichgewicht am Arbeitsmarkt ein.[11]

Der Arbeitnehmer als Anbieter seiner Arbeitskraft teilt seine Zeit zwischen Arbeit und Freizeit. Sein Ziel ist es den Grenznutzen zu erfüllen. Aus diesem Grund wird die Freizeit solange durch Arbeit ersetzt, bis der zusätzliche Nutzen des Einkommens der entgangenen Freizeit entspricht. Je höher der Reallohn ist, desto höher ist das Arbeitsangebot, da der Faktor Freizeit dadurch entwertet wird. Somit entsteht die Arbeitsangebotskurve mit einer positiven Steigung.[12]

Für den Arbeitgeber als Nachfrager nach Arbeit ist der Faktor Gewinn entscheidend. Daher ist für ihn die Nachfrage nach Arbeit abhängig von der Höhe des Lohnsatzes. Je höher der Reallohn ist, desto weniger Arbeit fragt das Unternehmen nach. Es entsteht die Arbeitsnachfragekurve mit einer negativen Steigung.[13]

Fasst man die Arbeitsangebotskurve und die Arbeitsnachfragekurve in einem Schaubild zusammen, erhält man ein Gleichgewicht von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bei einem bestimmten Lohnsatz und einer bestimmten Arbeitsmenge (Abb. 1).

Abb 1: Gleichgewicht am Arbeitsmarkt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 12

In diesem Gleichgewicht sind alle Tauschmöglichkeiten von Arbeitskraft gegen Lohn realisierbar. Somit findet jede Arbeitskraft zum herrschenden Lohnsatz Arbeit und jedes Unternehmen findet Arbeitskräfte. Es besteht freiwillige Arbeitslosigkeit, da die Menschen zu den herrschenden Bedingungen Arbeit finden würden, sie wollen aber nicht.[14]

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes kann in diesem Modell zu unterschiedlichen Auswirkungen führen. Je nach der Höhe des Mindestlohns entsteht eine negative oder keine Wirkung für den Arbeitsmarkt. Man geht bei der Einführung von dem in Abbildung 1 gezeigten Gleichgewicht aus.

Betrachtet man den Mindestlohn ohne Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, erhält man zwei Möglichkeiten:

Es wird ein Mindestlohn eingeführt, der unterhalb des Gleichgewichtslohns liegt (Abb. 2). Bei dieser Variante entsteht keine Veränderung des Gleichgewichts, denn die Unternehmen können weiterhin den Gleichgewichtslohn zahlen. Sie dürfen den Mindestlohn nur nicht unterschreiten.[15]

Abb 2: Mindestlohn liegt unter dem Gleichgewichtslohn

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 15

Es ist zu erkennen, dass bei diesem Mindestlohn wesentlich weniger Arbeitskräfte ihre Arbeit anbieten, als Unternehmen nachfragen. Die Unternehmen versuchen zu dem eingeführten Mindestlohn Arbeitskräfte einzustellen. Die Arbeitnehmer allerdings bieten ihre Arbeitskraft nicht zu einem niedrigeren Lohn an, als sie bisher erhalten haben. Da die Unternehmen auf die Arbeitskräfte angewiesen sind, entsteht ein Anpassungsprozess des Lohnsatzes, bis der Gleichgewichtslohn wieder erreicht ist.

Bei der zweiten Möglichkeit wird ein Mindestlohn in Höhe des Gleichgewichtslohns eingeführt (Abb. 3). In dieser Situation wird das Marktergebnis bestätigt, es gibt keine Veränderung auf dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund hat die Einführung in dieser Höhe keine Auswirkungen auf das Gleichgewicht am Arbeitsmarkt.[16]

Abb 3: Mindestlohn entspricht dem Gleichgewichtslohn

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 14

Liegt der einzuführende Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn wird das Lohngleichgewicht gestört und es entsteht eine negative Wirkung auf dem Arbeitsmarkt (Abb. 4).

Abb 4: Mindestlohn liegt über dem Gleichgewicht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 16

Diese Wirkung kommt zustande, da der Mindestlohn für die Unternehmen bindend ist und sie nun für das gleiche Geld weniger Arbeitskräfte anstellen können. Somit sinkt die Nachfrage nach Arbeitskräften auf die Menge LD und die Anzahl der Arbeitsplätze verringert sich (L*-LD). Hinzu kommt die Steigerung des Arbeitsangebots der Arbeitnehmer auf die Menge LS. Mit dem gestiegenen Lohnsatz bieten nun mehr Arbeitskräfte ihre Arbeit am Arbeitsmarkt an (LS-L*). Anhand der Differenz von LS und LD kann man den Angebotsüberschuss ablesen. Der Angebotsüberschuss gibt an, in welcher Höhe unfreiwillige Arbeitslosigkeit entstanden ist. Man spricht von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, da nicht alle Arbeitnehmer die ihre Arbeitskraft anbieten, von den Unternehmen einen Arbeitsplatz erhalten. Diese Arbeitslosigkeit wird umso größer, je höher der Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn liegt.[17]

2.1.2 Zweisektorenmodell

Im Zweisektorenmodell werden verschiedene Sektoren miteinander in Verbindung gebracht. Wird ein Mindestlohn oberhalb des Gleichgewichtslohns eingeführt, der für beide Sektoren gilt, entsteht Arbeitslosigkeit, weil beide Sektoren ihre Arbeitsnachfrage reduzieren. Man erhält das gleiche Ergebnis wie im Standardmodell (siehe 2.1.1). In diesem Kapitel wird betrachtet, wie sich die Arbeitsnachfrage in dem einen Sektor verhält, wenn sich der Lohn im anderen Sektor verändert. Man differenziert bei Zweisektorenmodellen zwischen dem Ansatz der homogenen Arbeit und dem Ansatz der heterogenen Arbeit.[18]

Für den Ansatz der homogenen Arbeit gelten folgende Annahmen:

Es gibt unterschiedliche Produktionstechnologien auf den beiden Sektoren.

Es werden unterschiedliche Güter erzeugt.

Die Arbeitnehmer sind nicht an einen Arbeitsmarkt gebunden, sondern sie können ihre Arbeitskraft auf beiden Märkten anbieten.

Es wird nicht nach Qualifikationen unterschieden.

Abb 5: Mindestlohn im Zweisektorenmodell bei homogener Arbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ragacs, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 11

Der Ansatz der homogenen Arbeit stellt zwei unterschiedliche Arbeitsmärkte miteinander in Verbindung. Daher kann man dieses Modell nutzen, um die Auswirkungen eines branchenspezifischen Mindestlohnes zu veranschaulichen. Zum einen wird die Veränderung des Gleichgewichts in der Branche aufgezeigt, in der ein Mindestlohn eingeführt wird. Zum anderen wird deutlich, wie sich der Arbeitsmarkt der unregulierten Branche verändert.[19]

Durch die Anpassung des Arbeitsangebots an die jeweiligen Löhne wird sich auf beiden Märkten ein identischer Gleichgewichtslohn einpendeln (w/p). Die Einführung eines Mindestlohns oberhalb des Lohngleichgewichts im ersten Sektor führt zur Reduzierung der Beschäftigung auf diesem Markt (m/p). Die Menschen, welche in dieser Branche keine Arbeit mehr finden, bieten ihre Arbeitskraft nun im zweiten, nicht vom Mindestlohn betroffenen, Markt an (L2s’). Auf diesem Markt steigt das Arbeitsangebot an, wodurch der Gleichgewichtslohn sinkt. Es kommt zu einer Verschiebung des Gleichgewichts im zweiten Sektor (w’/p). Je höher der Mindestlohn auf dem betroffenen Arbeitsmarkt ist, desto geringer ist der Gleichgewichtslohn auf dem anderen Sektor. Bei der homogenen Arbeit führt die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns nicht direkt zu Arbeitslosigkeit, da die Menschen noch die Möglichkeit haben auf dem anderen Markt zu arbeiten. Allerdings bieten sie ihre Arbeitskraft dort für weniger Geld an, als sie auf dem anderen Markt erhalten haben. [20] Die Personen müssen sich entscheiden, ob sie bereit sind für einen geringeren Lohn zu arbeiten. Andernfalls haben sie die Möglichkeit abzuwarten bis sie auf dem Sektor auf dem ein Mindestlohn herrscht, eventuell durch Fluktuation oder andere Umstände einen Arbeitsplatz erhalten. Ist es den Personen möglich während einer Tätigkeit im zweiten Sektor Arbeit im Mindestlohnsektor zu suchen, bietet eine vorrübergehende Aufnahme der Tätigkeit keine Nachteile. Ist die Suche durch die Arbeit im zweiten Sektor jedoch beschränkt, kann es sich lohnen auf die Arbeit zu verzichten und sich vollständig der Arbeitssuche auf dem Arbeitsmarkt, auf dem ein Mindestlohn herrscht, zu widmen. Diese sogenannte Sucharbeitslosigkeit ist umso attraktiver, desto größer die Lohnunterschiede auf den beiden Arbeitsmärkten sind. Es entsteht ein kritischer Lohn, bei dem es für den Arbeitsanbieter indifferent ist Arbeit auf dem zweiten Sektor anzunehmen oder arbeitslos zu sein. Fällt der Lohn auf dem Arbeitsmarkt ohne Mindestlohn unter den kritischen Lohn, entscheiden sich die Arbeitnehmer für die Arbeitslosigkeit. Liegt er über dem kritischen Lohn, ist es für die Arbeitsanbieter attraktiver im zweiten Sektor zu arbeiten, anstatt arbeitslos zu sein und auf eine freie Stelle im Mindestlohnsektor zu warten.[21]

Das zweite Modell befasst sich mit den Auswirkungen in den unterschiedlichen Sektoren bei heterogener Arbeit. Es wird anders wie bei der homogenen Arbeit, nicht von verschiedenen Branchen, sondern von der Qualifizierung der Arbeitnehmer ausgegangen. Daher gelten für dieses Modell andere Annahmen:

Man unterscheidet nach Qualifizierung der Arbeitsanbieter.

Es kann nicht zwischen den Arbeitsmärkten gewechselt werden (auch nicht durch Weiterbildungen oder ähnliches).

Die Unternehmen benötigen für die Produktion beide Formen der Arbeit.[22]

Überträgt man die Annahmen auf die Abbildung 5, werden in den Sektoren keine Branchen mehr abgebildet, sondern die Qualifizierungen der Arbeitnehmer. Der erste Sektor (L1) beschreibt nun die schlecht ausgebildete und somit schlecht bezahlte Arbeit. Im zweiten Sektor (L2) wird die gut ausgebildete und daher besser bezahlte Arbeit dargestellt. Für die dazugehörigen Löhne werden gleiche Bezeichnungen verwendet. Die Gleichgewichtslöhne der beiden Sektoren entsprechen den relativen Löhnen. Da in L2 höhere Löhne gezahlt werden, ist der relative Lohn höher als in L1 und somit wird im Gleichgewicht ein höherer Lohn gezahlt.[23]

Der Mindestlohn wird auf dem Markt der Geringqualifizierten eingeführt. Somit steigen die relativen Löhne der schlecht bezahlten Arbeiter an. Die Unternehmen werden nun die Arbeiter substituieren, sodass weniger schlecht ausgebildete, dafür aber mehr gut ausgebildete Arbeiter Beschäftigung finden. Im Niedriglohnbereich finden die Menschen nun keine Arbeit mehr. Sie haben nicht die Möglichkeit in den anderen Sektor zu wechseln und somit kommt es zu unfreiwilliger Arbeitslosigkeit im Bereich des Niedriglohnsektors. Die Höhe der aggregierten Beschäftigung ist abhängig davon, wie leicht sich die Formen der Arbeit substituieren lassen (Substitutionselastizität). Es ist nicht zwangsläufig nötig, dass die aggregierte Beschäftigung negativ ausfällt, wenn Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor entsteht. Werden viele Arbeiter aus dem ersten Sektor durch Hochlohnbeschäftigte substituiert, kann man durchaus eine unveränderte aggregierte Beschäftigung bewirken. In diesem Modell ist es aber nicht möglich die aggregierte Beschäftigung zu steigern. [24]

Die Zweisektorenmodelle zeigen, dass die Einführung eines Mindestlohnes in einem Sektor zu einer Beschäftigungssteigerung in einem anderen Sektor führen kann. Somit fällt die aggregierte Beschäftigung nicht zwangläufig negativ aus, denn der Rückgang im Mindestlohnsektor kann durch die Beschäftigungssteigerung im zweiten Sektor ausgeglichen werden.

2.1.3 Monopson

Ein Monopson beschreibt einen Markt, auf dem es nur einen einzigen Nachfrager gibt. Betrachtet man hierzu den Arbeitsmarkt, erhält man einen Nachfrager nach Arbeit, beim Arbeitsangebot herrscht weiterhin vollkommene Konkurrenz. Es ist in der Betrachtung bei vielen Dingen vergleichbar mit einem Monopol (ein Markt mit einem Anbieter und vielen Nachfragern). Ein Monopolist bietet eine geringere Gütermenge an, als ein Unternehmen bei vollkommener Konkurrenz. Durch die Reduktion der Angebotsmenge steigt der Preis für die Güter und der Monopolist erhöht seinen Gewinn. Die Vorgehensweise eines Monopsonisten geschieht in gleicher Weise. Er wird weniger Arbeit nachfragen als ein Unternehmen bei vollständiger Konkurrenz. Die Reduktion der verfügbaren Arbeitsplätze führt zu sinkenden Lohnzahlungen und somit steigt der Gewinn des Monopsonisten. In der Realität kommen Monopson eher selten vor, da es schwer ist einen Arbeitsmarkt zu finden, auf dem es tatsächlich nur einen Nachfrager gibt. Aber gerade in ländlichen Gegenden oder Kleinstädten findet dieses Arbeitsmarktmodell Anwendung, denn dort gibt es häufig einen großen Arbeitgeber, der die Macht eines Monopson besitzt.[25]

Der Unterschied zum Standardmodell liegt in der Bildung des Nominallohns. Im Standardmodell wird der Nominallohn exogen festgelegt, wodurch sich ein Gleichgewicht einpendelt. Ein Monopsonist bestimmt seinen Nominallohn selbst (endogen). Somit ergibt sich in einem Monopson ein geringerer Reallohn als im Standardmodell.[26]

In folgender Grafik wird die Einführung eines bindenden Mindestlohnes veranschaulicht. Da es im Monopson nur einen Nachfrager nach Arbeit gibt, ist es für dieses Modell nicht relevant, ob es sich um einen flächendeckenden oder einen branchenspezifischen Mindestlohn handelt.

Abb 6: Einführung eines Mindestlohns im Monopson

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 14

Der Monopolist orientiert sich nicht an der Angebotskurve, sodass sich kein Gleichgewicht (w*/p, L*), wie es im Standardmodell der Fall ist, einpendelt. Er bildet seinen eigenen Lohn (w/p) und seine eigene Beschäftigung (L). Die Höhe des Lohns bzw. der Beschäftigung orientiert sich an den Grenzkosten (MC). Der Schnittpunkt der Arbeitsnachfragekurve und der Grenzkosten legt die nachgefragte Arbeitsleistung fest (wG/p, L). Der dazugehörige Lohnsatz lässt sich am Schnittpunkt mit der Arbeitsangebotskurve ablesen (w/p, L).[27]

Ein Mindestlohn kann in diesem Modell, abhängig von seiner Höhe, zwei unterschiedliche Auswirkungen haben. Liegt der Mindestlohn über der Bezahlung des Monopsonisten und über dem Punkt wG/p ist der Beschäftigungseffekt negativ. Es entsteht unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Der Mindestlohn kann aber durchaus auch einen positiven Beschäftigungseffekt erzeugen, wenn seine Höhe über der Bezahlung des Monopsonisten, aber unter dem Punkt wG/p liegt. In diesem Fall werden nicht nur höhere Löhne gezahlt, es kann sogar dazu führen, dass der Monopsonist mehr Menschen einstellt.[28]

2.2 Keynesianismus

Durch die Weltwirtschaftskrise in den dreißiger Jahren kam es zu einem Wechsel der Modelle in der Volkswirtschaftslehre. Bis dahin wurde das neoklassische Modell als Referenzmodell der Volkswirte genutzt. In diesem Modell, auf dem vollkommene Konkurrenz herrscht, die Preise flexibel sind und vollständige Informationen für alle Marktteilnehmer vorliegen, vertritt man die Ansicht, dass jede Arbeitslosigkeit nur freiwillig sein kann. Diese Theorie wurde jedoch in Frage gestellt, als es in Folge der Weltwirtschaftskrise zu einer Massenarbeitslosigkeit kam.[29]

Damit war der Weg frei für Keynes und seine radikal andere Sichtwiese des Arbeitsmarktgeschehens. Er erachtet es für sinnvoll, den Arbeitsmarkt nicht separat zu betrachten, sondern in Verbindung mit dem Gütermarkt und den Finanzmärkten. Die neoklassische Theorie nimmt an, dass sich jedes Angebot seine eigene Nachfrage schafft, da jedes Faktoreinkommen nachfragewirksam ausgegeben wird. Keynes stellt mit dem „Prinzip der effektiven Nachfrage“ eine Gegenthese zum neoklassischen Modell auf. In seiner Theorie wird das Angebot durch die Nachfrage bestimmt. Daraus resultiert, dass die Beschäftigung durch die Nachfrage bestimmt wird. Für das Produktionsvolumen der Unternehmen in einer bestimmten Periode ist die Güternachfrage der Haushalte entscheidend. Das Produktionsvolumen wiederum ist für die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften verantwortlich.[30]

Im Ansatz von Keynes kommt dem Lohn ein Doppelcharakter zu, denn er stellt sowohl die betrieblichen Kosten als auch die gesamtwirtschaftliche Güternachfrage dar.[31] In seiner Theorie stellt er die Absetzbarkeit von Produkten mit der Arbeitsnachfrageentscheidung in Beziehung. Dieses Prinzip der Absatzbeschränkung und die Einführung eines Mindestlohns in das Modell werden anhand der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht.[32] Diese Absatzbeschränkung bedeutet, dass die Unternehmen nicht mehr Arbeitskräfte nachfragen, als sie für die Produktion derjenigen Güter benötigen, die sie auch absetzen können. In der Abbildung ist die effektive Güternachfrage durch Y0 gegeben. Dies wird auf den Arbeitsmarkt übertragen, sodass man N0 erhält. Das reale Arbeitsangebot der Unternehmen ist durch den Punkt (w/p)1 dargestellt. Dieser Punkt ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Nachfrage N0 und der Arbeitsangebotskurve. Es ist zu erkennen, dass dieser Schnittpunkt vom Gleichgewicht des Arbeitsmarktes (Schnittpunkt (w/p)0 und N1) abweicht. Dieses Gleichgewicht kann aber nicht eintreten, da die Unternehmen dann Produktion von Y1 Gütern hätten. Diese Menge an Gütern kann das Unternehmen am Gütermarkt aber nicht absetzen, weswegen sie nur die Menge Y0 produzieren. Die Differenz des Arbeitsangebots der Unternehmen N0 und dem Arbeitsangebot im Gleichgewicht N1 ergibt die keynesianische Arbeitslosigkeit.[33]

Abb 7: Modell nach Keynes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jerger, Jürgen; Landmann, Oliver (Keynes vs. Neoklassik, 1999), S. 68

Mit der Einführung eines bindenden Mindestlohnes oberhalb dem Reallohn der Unternehmen, kommt es im keynesianischen Modell zu dem sogenannten Kaufkrafteffekt. Dieser besagt, dass mit steigendem Einkommen die Ausgaben für Güter steigen. Man geht hierbei allerdings davon aus, dass die Haushalte ihr Einkommen komplett für Güter investieren und nichts sparen. Wenn die Haushalte mehr für Güter ausgeben, steigt die Produktion der Unternehmen, da mehr Güter nachgefragt werden. Dadurch werden neue Arbeitskräfte eingestellt, da die vorhandenen Arbeiter nicht die Menge an Gütern produzieren können, die das Unternehmen am Gütermarkt absetzen kann. Der Mindestlohn führt daher in der keynesianischen Theorie nicht nur zur Steigerung des Lohnniveaus, er senkt auch die Arbeitslosigkeit.[34]

Allerdings hält diese Wirkung nicht lange an, denn wenn die Unternehmen höhere Löhne zahlen, werden sich auch die Preise für Güter erhöhen (Lohn-Preis-Spirale). Erhöhen sich die Preise für die Güter, werden die Haushalte nicht mehr Güter nachfragen wie vor der Lohnerhöhung, sodass lediglich das Preisniveau gestiegen ist. Aus diesem Grund hat der Mindestlohn nur einen kurzweiligen Effekt. Dieser Anstieg des Preisniveaus führt zu einer Inflation, da die Menschen für mehr Geld die gleiche Anzahl an Gütern kaufen können, wie vor der Lohnerhöhung. Somit hat ein Mindestlohn in diesem Modell auf lange Sicht gesehen keine Wirkung, da die Unternehmen ihre Preise anpassen sobald eine Lohnsteigerung erfolgt.[35]

3 Mindestlöhne in Europa

3.1 Statistischer Überblick über die Mindestlöhne in Europa

In der Europäischen Union besitzen 20 der 27 Mitgliedsstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Er dient seit vielen Jahren als Instrument zur Regulierung des Arbeitsmarktes. Seine Spannweite befindet sich in Europa zwischen einem Stundenlohn von 11,10€ in Luxemburg und 0,95€ in Bulgarien. [36] Somit bedeutet die reine Existenz nicht, dass es in den Ländern mit einem Mindestlohn keine negativen Beschäftigungseffekte gibt. Es gibt keine eindeutigen Studien, die Aufschluss darüber geben, ob ein Mindestlohn einen positiven oder negativen Effekt bewirkt. Jedoch gerade auf längere Zeit ausgelegte Panelstudien, welche sowohl Zeitreihen als auch Querverweise berücksichtigen, deuten auf negative Effekte hin.[37]

In der Höhe der Mindestlöhne lassen sich gerade in der EU erhebliche Unterschiede aufzeigen. Daher lassen sich drei Gruppen unterteilen. Bei der Betrachtung der einzelnen Gruppen ist festzustellen, dass die Mindestlöhne den unterschiedlichen Lebensstandards der Länder entsprechen. Die Lebenshaltungskosten sind beispielsweise in Belgien viel höher als in Rumänien. Daher ist das Mindestlohnniveau im Belgien höher als in Rumänien. Die entsprechenden Mindestlöhne der einzelnen Länder werden in Abbildung 8 veranschaulicht dargestellt.

Zu der ersten Gruppe zählen alle Länder mit einem Mindestlohn unter 2€ pro Stunde. Hierunter fallen 7 Länder, welche ausschließlich aus Mittel- und Osteuropa stammen. Das Mindestlohnniveau bewegt sich hier bei den meisten Ländern zwischen 1,71€ in Lettland und 1,97€ in Ungarn. Lediglich Rumänien und Bulgarien haben noch geringere Mindestlöhne, wobei Bulgarien das einzige Land ist, mit einem Mindestlohn unter 1€.

In die zweite Gruppe fallen alle Länder mit einem Mindestlohn zwischen 2€ und 7€. Hierzu zählen 8 Länder aus Süd- und Osteuropa. Angeführt wird diese Gruppe von Slowenien mit einem Mindestlohn von 4,53€ pro Stunde. Dahinter liegen Malta (4,06€) und Spanien mit 3,91€. Es folgt Griechenland mit 3,35€.[38] Griechenland ist durch eine massive Kürzung im Februar 2012 erheblich in der Rangfolge zurück gefallen. Der Mindestlohn ist knapp um einen Euro gesunken (von 4,34€ auf 3,35€).[39] Trotzdem liegt Griechenland mit diesem Wert noch im guten Mittelfeld der Mindestlohnstaaten. Tschechien bildet mit 2,01€ das Schlusslicht der zweiten Gruppe und liegt knapp an der Grenze zur ersten Gruppe. Zwischen Tschechien und Griechenland befinden sich noch Portugal (2,92€), Kroatien (2,29€) und Polen (2,21€).

Die dritte Gruppe umfasst alle Länder mit einem Mindestlohn über 7€. 6 Staaten aus Westeuropa fallen in diese Kategorie. Ganz oben steht Luxemburg mit einem Mindestlohn von 11,10€ pro Stunde. Luxemburg ist ein sehr kleiner EU-Staat, mit der ökonomischen Besonderheit, dass sehr viele Berufspendler aus den angrenzenden europäischen Nachbarstaaten in diesem Land arbeiten. Dem Spitzenreiter folgt eine Gruppe mit drei Ländern, welche die 9-€-Marke geknackt haben. Diese Gruppe führt Frankreich mit 9,43€ an, gefolgt von Belgien (9,10€) und der Niederlande mit einem Mindestlohn von 9,07€. Etwas darunter liegt Irland mit einem Stundenlohn in Höhe von 8,65€. Das Schlusslicht der Spitzengruppe bildet Großbritannien. Man muss jedoch beachten, dass der britische Pfund seit 2007 gegenüber dem Euro um mehr als 20% abgewertet wurde. Daher wird der in Euro gemessene Mindestlohn durch den Wechselkurs des britischen Pfundes verzerrt wird. Der in Euro gemessene Mindestlohn beträgt 7,78€. Ohne eine Abwertung würde der Mindestlohn in Großbritannien bei ca. 9,05€ pro Stunde liegen. Damit wäre der Wert vergleichbar mit den anderen Westeuropäischen Ländern.[40]

[...]


[1] Meyers Lexikonverlag (Hrsg.) (Definition Mindestlohn, 1979), S. 112

[2] Vgl. Schulten, Thorsten (Mindestlohndatenbank, 2013a), S. 3

[3] Hebel, Christina (Nahles, 2013)

[4] Vgl. Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia (Arbeitsplätze, 2006), S. 47f

[5] Vgl. Deutsche Wirtschafts Nachrichten (Hrsg.) (Jeder vierte Deutsche, 2013)

[6] Vgl. Teschke-Bährle, Ute (Mindestentgelt, 2013), S. 2

[7] Vgl. Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten (Mindestlohndebatte, 2008), S. 154

[8] Vgl. Höning, Antje (Geringqualifizierte, 2013)

[9] Vgl. Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 7

[10] Vgl. Henneberger, Fred (Annahmen, 2004), S. 178

[11] Vgl. Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 8

[12] Vgl. Henneberger, Fred; Keller, Berndt (Angebotsfunktion, 2010), S. 184

[13] Vgl. Henneberger, Fred; Keller, Berndt (Angebotsfunktion, 2010), S. 184

[14] Vgl. Henneberger, Fred; Keller, Berndt (Angebotsfunktion, 2010), S. 184

[15] Vgl. Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 14

[16] Vgl. Haug, Lara; Henneberger, Fred (Referenzmodell, 2010), S. 13

[17] Vgl. Hagen, Tobias (Mindestlohn oberhalb Gleichgewicht, 2008), S. 89

[18] Vgl. Welch, Finis (homogenes Modell, 1974), S. 285-318

[19] Vgl. Ragcas, Christian (Zweisektorenmodell, 2002), S. 10f

[20] Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 10f

[21] Vgl. FernUniversität in Hagen (Hrsg.) (Sucharbeitslosigkeit, 2013), S. 8

[22] Vgl. Card, David; Krüger, Alan B. (heterogenes Modell, 1995)

[23] Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 11f

[24] Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 12

[25] Vgl. Mankiw, N. Gregory; Taylor, Mark P. (Monopson vs. Monopol, 2008), S. 448f

[26] Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 13

[27] Springer Gabler Verlag (Hrsg.) (Monpson, o.J)

[28] Ragcas, Christian (Theoriemodelle, 2002), S. 14

[29] Vgl. Braumann, Benedikt; Schmid, Hans; von Dosky, Doris (Keynes, 1990), S.95ff

[30] Vgl. Jerger, Jürgen; Landmann, Oliver (Keynes vs. Neoklassik, 1999), S. 67

[31] Vgl. Herr, Hansjörg (Doppelcharakter, 2002), S. 4

[32] Vgl. Jerger, Jürgen; Landmann, Oliver (Keynes vs. Neoklassik, 1999), S. 67

[33] Vgl. Jerger, Jürgen; Landmann, Oliver (Keynes vs. Neoklassik, 1999), S. 68f

[34] Vgl. Bartsch, Klaus (Keynesianismus und Mindestlohn, 2009), S.23f

[35] Vgl.Baßeler, Ulrich; Heinrich, Jürgen; Utecht, Burkhard (Lohn-Preis-Spirale, 2006), S. 737 f

[36] Vgl. Schulten, Thorsten (Mindestlohnbericht, 2013b), S. 126

[37] Vgl. Raddatz, Guido; Wolf, Sascha (negative Effekte, 2007), S. 11

[38] Vgl. Schulten, Thorsten (Mindestlohndatenbank, 2013a), S. 10

[39] Vgl. Schulten, Thorsten (Mindestlohndatenbank, 2013a), S. 4

[40] Vgl. Schulten, Thorsten (Mindestlohnbericht, 2013b), S. 126

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Die kritische Analyse eines Mindestlohnes für die Arbeitsmarktpolitik
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim
Note
1,5
Autor
Jahr
2014
Seiten
84
Katalognummer
V284606
ISBN (eBook)
9783656843207
ISBN (Buch)
9783656843214
Dateigröße
2537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
analyse, mindestlohnes, arbeitsmarktpolitik
Arbeit zitieren
Patricia Seitz (Autor:in), 2014, Die kritische Analyse eines Mindestlohnes für die Arbeitsmarktpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284606

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