Ein unabgeschlossenes Thema hinsichtlich freier Meinungsäußerung, Menschenrechte und Minderheitenpolitik ist die armenische Frage, deren öffentliche Diskussion in der Türkei weiterhin verboten ist. Ursprung der armenische Frage sind dabei die von den Jungtürken durchgeführten Deportationen und Massaker zwischen 1915-1917 im Osmanischen Reich, bei denen bis zu 1, 5 Mio. Armenier ums Leben gekommen sind. Am 24. April 2015 jähren sich Ereignisse des Jahres 1915 zum 100. Mal. Bis heute weigert sich die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, Verantwortung für diese Geschehnisse zu übernehmen. Die ungleiche Behandlung von christlichen Minderheiten in der Türkei geht scheinbar mit der Leugnung beziehungsweise mit der Verharmlosung der Ereignisse einher. Die ethno-kulturelle Diversität der Türkei wird von der offiziellen Sicht der homogenen türkischen Nation verdrängt. Obwohl die christlichen Minderheiten durch den Lausanner Friedensvertrag anerkannt worden sind, werden nicht-muslimische Minderheiten in der Türkei fortlaufend diskriminiert und sind vom Begriff der „türkischen Gesellschaft" nicht erfasst. Der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Herabsetzung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei“ unter Verbot stellt, wird in der Gegenwart dazu benutzt, eine wahrheitsorientierte Debatte über die armenische Frage in der Türkei zu verhindern.
Folgende Fragen sollen erörtert werden:
Inwieweit hat die armenische Frage in der Türkei die Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union beeinflusst? Welche Kriterien müssen von Beitrittskandidaten erfüllt werden? Wie wirken sich diese Kriterien auf die türkische Innenpolitik in Sachen Minderheiten, Meinungsfreiheit und der armenischen Frage aus? Wie reagiert die Türkei auf Resolutionen, in denen der Völkermord an den Armeniern verurteilt wird? Welche Auswirkungen haben Resolutionen und Gesetzesbeschlüsse von Mitgliedstaaten der EU auf die Beitrittsgespräche zwischen der Türkei und der EU? Da seit 2005 mit der Türkei offizielle Beitrittsverhandlungen geführt und seitdem jährlich Fortschrittsberichte von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, sollen diese Fortschrittsberichte in der vorliegenden Arbeit unter den Gesichtspunkten der Fragestellung, inwieweit die armenische Frage und die damit einhergehende Minderheitenpolitik in der Türkei und der EU beeinflusst hat, untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ausgangslage
2.1 Der türkische Nationalismus und die Minderheitenpolitik in der Türkei nach dem 1. Weltkrieg
3. Die EWG/EU-Beitrittsbestrebungen der Türkei
3.1 Das Ankara-Abkommen
3.2 Die Beitrittsverhandlungen während der Rezession
3.3 Die EG stellt neue Beitrittsanforderungen an die Türkei
3.4 Die Vollendung der Zollunion
3.5 Der Beginn der Beitrittsverhandlungen
4. Die armenische Frage und die türkischen EU-Beitrittsbestrebungen
4.1 Auswirkungen des Konfliktes um Berg-Karabach
4.2 Die Kopenhagener Kriterien
4.3 Die Resolutionsproblematik
4.4 Die Fortschrittsberichte der EU-Kommission zur Türkei
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht den Einfluss der armenischen Frage und der damit einhergehenden Minderheitenpolitik auf die langjährigen Beitrittsbestrebungen der Türkei zur Europäischen Union. Dabei wird analysiert, inwieweit die Anerkennung des Genozids an den Armeniern zu einer zentralen politischen Bedingung für den Beitrittsprozess geworden ist.
- Historische Ursprünge der armenischen Frage und Minderheitenpolitik
- Verlauf der Beziehungen zwischen der Türkei und der EWG/EU
- Einfluss der armenischen Frage auf Beitrittsverhandlungen und politische Kriterien
- Rolle der EU-Fortschrittsberichte und internationaler Resolutionen
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Der türkische EU-Beitritt wird in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem Beginn der Verhandlungen kontrovers diskutiert. Die Türkei versucht seit 1963, in die Europäische Staatengemeinschaft einzutreten. Bisher ist es ihr allerdings nur gelungen, von der EU als Beitrittskandidat eingestuft zu werden und Beitrittsverhandlungen mit ihr zu eröffnen. Im Rahmen der Beitrittsgespräche zwischen der Türkei und der EU sollte eigentlich am 26.06.2013 das Kapitel der „Regionalpolitik“ eingeleitet werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits 13 von 35 sogenannten Kapiteln in den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet. Eine Reihe von Bereichen wurde dabei jedoch aufgrund des schwierigen Verhältnisses der Türkei zu Zypern ausgeklammert.
Ein weiteres, unabgeschlossenes Thema hinsichtlich freier Meinungsäußerung, Menschenrechte und Minderheitenpolitik ist die armenische Frage, deren öffentliche Diskussion in der Türkei weiterhin verboten ist. Ursprung der armenische Frage sind dabei die von den Jungtürken durchgeführten Deportationen und Massaker zwischen 1915-1917 im Osmanischen Reich, bei denen bis zu 1, 5 Mio. Armenier ums Leben gekommen sind. Am 24. April 2015 jähren sich Ereignisse des Jahres 1915 zum 100. Mal. Bis heute weigert sich die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, Verantwortung für diese Geschehnisse zu übernehmen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt den aktuellen Stand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und führt die Problematik der armenischen Frage als zentrales, bisher unabgeschlossenes Thema ein.
2. Ausgangslage: Dieses Kapitel erläutert die historische Situation der Armenier im Osmanischen Reich sowie die Entstehung des türkischen Nationalismus und die daraus resultierende Minderheitenpolitik nach dem Ersten Weltkrieg.
3. Die EWG/EU-Beitrittsbestrebungen der Türkei: Hier wird der historische Verlauf der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und der EWG seit 1959 sowie die Entwicklung des Assoziationsstatus bis hin zum Beginn der Beitrittsverhandlungen nachgezeichnet.
4. Die armenische Frage und die türkischen EU-Beitrittsbestrebungen: Dieses Kapitel analysiert, wie die armenische Frage und die damit verbundenen Menschenrechtsaspekte die Beitrittsverhandlungen beeinflussen, unter anderem durch internationale Resolutionen und EU-Fortschrittsberichte.
5. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass die armenische Frage zu einem Kernelement für den Beitrittsprozess geworden ist, da sie eng mit den geforderten politischen Reformen und der Einhaltung von Menschenrechten verknüpft ist.
Schlüsselwörter
Türkei, Europäische Union, Armenische Frage, Genozid, Minderheitenpolitik, Beitrittsverhandlungen, Kopenhagener Kriterien, Völkermord, Artikel 301, Menschenrechte, Zollunion, Historische Aufarbeitung, Außenpolitik, Nationalismus, Europaparlament
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, welchen Einfluss die armenische Frage und die Minderheitenpolitik der Türkei auf deren Bestrebungen zum Beitritt in die Europäische Union haben.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die Arbeit behandelt die historischen Hintergründe der armenischen Frage, die wirtschaftliche und politische Entwicklung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU sowie die Rolle internationaler Resolutionen und Fortschrittsberichte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob und inwiefern die armenische Frage die Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU beeinflusst hat und weiterhin beeinflusst.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert im Wesentlichen auf einer tiefgehenden Analyse englisch- und deutschsprachiger Literatur sowie der Untersuchung offizieller EU-Verträge und Resolutionen des Europaparlaments.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der historischen Ausgangslage, den Beziehungsverlauf zwischen der Türkei und der EU/EWG sowie die detaillierte Untersuchung der armenischen Frage im Kontext der politischen Beitrittskriterien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind EU-Beitritt, armenische Frage, Völkermord-Anerkennung, Minderheitenrechte, Kopenhagener Kriterien und türkischer Nationalismus.
Wie bewertet die EU die armenische Frage im Beitrittsprozess?
Die EU betrachtet die Anerkennung des Völkermords und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere im Kontext der Minderheiten, als wesentliche Voraussetzungen für den Beitrittsprozess.
Wie reagiert die türkische Politik auf Forderungen nach einer Aufarbeitung des Völkermords?
Die offizielle türkische Politik lehnt die Anerkennung des Völkermords kategorisch ab und bewertet entsprechende Forderungen aus dem Ausland häufig als Einmischung in innere Angelegenheiten.
- Citar trabajo
- Adrian Schein (Autor), 2013, Die EWG/EU-Beitrittsbestrebungen der Türkei und die Armenierfrage, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284765