Die Entwicklung beim europäischen Arbeitsschutz


Hausarbeit (Hauptseminar), 1996

20 Seiten, Note: gut


Leseprobe


GLIEDERUNG

I. EINLEITUNG

II. ARBEITSSCHUTZ IN DER EU
II.1. Harmonisierungsbestrebungen
II.2. Reform des Rechtsetzungskonzeptes
II.3. Neue Harmonisierungsgrundlagen für den Binnenmarkt
II.4. Die Europäisierung des Arbeitsschutzes

III. ARBEITSSCHUTZ IN DER BRD
III.1. Das Arbeitsschutzsystem in der BRD
III.2. Strukturmerkmale des Arbeitsschutzsystems in der BRD
III.3. Arbeitsschutzreform
III.4. Folgen der Nichtumsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinien

IV. ZUSAMMENFASSUNG

V. LITERATUR

I. EINLEITUNG

Das Streben nach einem gemeinsamen europäischen Markt wurde bereits in den Römischen Verträgen von 1957 verankert. Das Ziel hieß: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen sowie Kapital und es wurde mit der Errichtung des europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 verwirklicht. Die notwendigen Voraussetzungen waren Abbau von Handelshemmnissen und Harmonisierung staatlicher Regelungen, um den freien Handel mit gleichsicheren Produkten überhaupt zu ermöglichen. Die Angleichung der unterschiedlichen technischen Anforderungen sowie der damit verbundenen nationalen Sicherheitsstandards war also eine ausschlaggebende Änderung in der europäischen Rechtsentwicklung (Doll,1994,S.229).

Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich zuerst die wichtigsten Phasen der Arbeitsschutzentwicklung auf der europäischen Ebene skizzieren sowie die Auswirkungen der Harmonisierungsbestrebungen auf die nationalen und internationalen Institutionen darstellen.

In dem zweiten Teil beschäftige ich mich mit dem Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik. Für besonders wichtig halte ich dabei die Konsequenzen der Europäisierung des Arbeitsschutzes und damit verbundene Umsetzungsprobleme.

II. ARBEITSSCHUTZ IN DER EU

II.1. Harmonisierungsbestrebungen

Wie gesagt war eine Harmonisierung staatlicher Regelungen notwendig, um die Wirtschaftsunion zu verwirklichen. Dabei haben sich die nationalen Unfall-, Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzbestimmungen als besonders schwierig zu überwinden erwiesen. Die Bewegung in die Sache kam erst im Jahre 1969 mit dem „Allgemeinen Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr“ (Bauerdick,1994,S.117f). Demzufolge sollten bis Januar 1971 114 Richtlinien in den wichtigsten Bereichen wie z.B. Kraftfahrzeuge, elektrische Apparate und Maschinen umgesetzt werden. Zu dem angestrebten Zeitpunkt wurden aber nur 10 Richtlinien verabschiedet und das ganze Programm erwies sich als erfolglos. Schuld daran waren lange Vorbereitungszeiten, die notwendig waren, um die unterschiedlichen nationalen Sicherheitskonzepte und die ständig wachsende Zahl der nationalen Normen zu ersetzen (A.a.O.,S.118f).

Auch auf verbandlicher Ebene wurden Versuche unternommen, die technischen Regeln zu vereinheitlichen. Anfang der 60er Jahre wurde das gemeinsame für EWG und EFTA-Länder Comité Européen de Normalisation (CEN) gegründet. Gleichzeitig entstanden die Normungsinstitutionen CENEL und CENELCOM, die für den Bereich der elektronischen Normung innerhalb der EWG-Staaten zuständig waren. Im Jahre 1972 wurden die beiden zum Comité de Coordination des Normes Electriques (CENELEC) vereinigt (A.a.O.,S.119).

Diese beiden europäischen Dachorganisationen (CEN/CENELEC) waren für die Entwicklung des Instrumentariums für eine verbandliche Normenharmonisierung verantwortlich. So wurden bereits Ende der 60er Jahre alle Mitglieder verpflichtet, ihre harmonisierten Normen innerhalb festgelegter Fristen zu übernehmen und eigene Normen zurückzuziehen (A.a.O.,S.119). In dieser Phase fehlten aber noch Instrumente, um diese Entwürfe effektiv durchzusetzen.

Ähnliche Entwicklung war auch in der Sozialpolitik zu beobachten. Die Mitgliedstaaten haben vom Anfang an die Notwendigkeit „einer Abstimmung der Sozialordnungen“ betont und sich bereits in den Römischen Verträgen (Art.117) verpflichtet, auf die „Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen“ (A.a.O.,S.120). In der Wirklichkeit besaßen aber die zuständigen EG-Organe keine sozialpolitischen Kompetenzen, um die Beschlüsse durchzuführen.

Erst im Jahre 1974 wurde ein sozialpolitisches Aktionsprogramm angekündigt, das zur „menschengerechten Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer“ verhelfen sollte. Dieses Programm war ein Vorläufer der späteren europäischen Politik des Gesundheitsschutzes in der Arbeitsumwelt. Deren Ziele waren Abbau von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sowie eine Reform der Arbeitsorganisation in Richtung Eigenverantwortung (A.a.O.,S.120f).

In dem selben Jahr wurde auch der Beratende Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegründet, der durch die Beteiligung an der Ausarbeitung des Aktionsprogramm für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1978-1982 und 1984-1988) die Grundlagen einer gemeinsamen Arbeitsschutzpolitik maßgeblich geprägt hat.

Im Rahmen dieses Programms wurden 7 Richtlinien verabschiedet; der Schwerpunkt bildete die Rahmenrichtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung chemischer, physikalischer und biologischer Arbeitsstoffe (ABl EG 1980 L 327) vom 27.November 1980. Neu war vor allem der Umfang des Programms - von Gefahrenvermeidung (Bekämpfung an der Quelle) bis zu den kollektiven (wie z.B. Absaugeinrichtungen) und individuellen Schutzmaßnahmen sowie die Betonung auf Prävention (A.a.O.,S121).

II.2. Reform des Rechtsetzungskonzeptes

Im Laufe der Zeit wurde allmählich klar, daß die bisherige Arbeitskonzeption (hinsichtlich der EG-Richtlinien) ineffizient war (Partikel,1989,S.147). Die schnelle Entwicklung der Technik, wachsende Erkenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen sowie die Vielseitigkeit der zu regelnden Sachverhalte waren einfach nicht mehr zu bewältigen. Demzufolge wurde 1985 ein neues Konzept entwickelt, in dem die EG-Richtlinien für den Arbeitsschutz abstrakt formuliert werden sollten. Die detaillierte Ausarbeitung für die praktische Umsetzung der Schutzziele wurde dann den harmonisierten europäischen Normen überlassen (A.a.O.,S.147).

Dies geschah in drei Schritten (Bauerdick,1994,S.123ff):

- Die Normungskompetenzen auf nationaler Ebene wurden eingeschränkt durch die Richtlinie über ein „Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften“ (ABl EG 1983 L 109). Diese Informationsrichtlinie bildet eine Grundlage für Ausbau der europäischen Normung und verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch hinsichtlich der technischen Vorschriften sowie Normvorhaben und Normenentwürfe (1983);
- Es wurde die Zusammenarbeit zwischen der EG-Kommission und den Europäischen Normungsverbänden CEN/CENELEC vereinbart. Die Grundlage bilden die „Allgemeinen Leitsätze für die Zusammenarbeit zwischen der EG-Kommission und den Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC“ und der Rahmenvertrag über „Dienstleistungen auf dem Gebiet der europäischen Normung“ (1984);
- Die Harmonisierungsarbeit wurde neu konzipiert (ABl EG 1985 C 136). Dies bedeutet konkret, daß in den Richtlinien nur noch grundlegende Erfordernisse (wie z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz) festgelegt werden. Konkretisiert werden sie durch die harmonisierte technische Normung und Vergabe von Zertifikaten. Eine gewisse Flexibilität (sprich: andere Lösungen) wird zugelassen, solange die grundlegenden Erfordernisse erfüllt werden - in dem Falle ist aber ein besonderes Zertifizierungsverfahren erforderlich. Verantwortlich für die harmonisierten Normen sind die europäischen Normungsorganisationen, die deren Übereinstimmung mit den Richtlinienanforderungen gewährleisten. Um den handelsbeschränkenden Auswirkungen der Neuregulierung entgegenzutreten wird das „Einfuhrprinzip“ durch das „Herkunftsprinzip“ ersetzt - d.h., daß die nationalen Regelungen beibehalten werden dürfen, aber deren Durchsetzung erfolgt nur gegenüber den im eigenen Territorium produzierten Gütern.

Die Reform des Rechtsetzungskonzeptes war ein wichtiger Schritt in Richtung Binnenmarkt, weil die zentrale „suprastaatliche“ Techniksteuerung sich als ineffizient erwiesen hat (A.a.O.,S.126f).

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung beim europäischen Arbeitsschutz
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Fakultät für Sozialwissenschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar Sozialpolitik
Note
gut
Autor
Jahr
1996
Seiten
20
Katalognummer
V28510
ISBN (eBook)
9783638302685
ISBN (Buch)
9783638815994
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Arbeitsschutz, Hauptseminar, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Cezary Trzcinski (Autor:in), 1996, Die Entwicklung beim europäischen Arbeitsschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28510

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