Das Streben nach einem gemeinsamen europäischen Markt wurde bereits in den Römischen Verträgen von 1957 verankert. Das Ziel hieß: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen sowie Kapital und es wurde mit der Errichtung des europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 verwirklicht. Die notwendigen Voraussetzungen waren Abbau von Handelshemmnissen und Harmonisierung staatlicher Regelungen, um den freien Handel mit gleichsicheren Produkten überhaupt zu ermöglichen. Die Angleichung der unterschiedlichen technischen Anforderungen sowie der damit verbundenen nationalen Sicherheitsstandards war also eine ausschlaggebende Änderung in der europäischen Rechtsentwicklung.
Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich zuerst die wichtigsten Phasen der Arbeitsschutzentwicklung auf der europäischen Ebene skizzieren sowie die Auswirkungen der Harmonisierungsbestrebungen auf die nationalen und internationalen Institutionen darstellen.
In dem zweiten Teil beschäftige ich mich mit dem Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik. Für besonders wichtig halte ich dabei die Konsequenzen der Europäisierung des Arbeitsschutzes und damit verbundene Umsetzungsprobleme.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. ARBEITSSCHUTZ IN DER EU
II.1. Harmonisierungsbestrebungen
II.2. Reform des Rechtsetzungskonzeptes
II.3. Neue Harmonisierungsgrundlagen für den Binnenmarkt
II.4. Die Europäisierung des Arbeitsschutzes
III. ARBEITSSCHUTZ IN DER BRD
III.1. Das Arbeitsschutzsystem in der BRD
III.2. Strukturmerkmale des Arbeitsschutzsystems in der BRD
III.3. Arbeitsschutzreform
III.4. Folgen der Nichtumsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinien
IV. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische und rechtliche Entwicklung des europäischen Arbeitsschutzes sowie dessen Einfluss und Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Fokus auf Harmonisierungsbestrebungen und Herausforderungen bei der Implementierung von EU-Richtlinien.
- Historische Phasen der Arbeitsschutzentwicklung auf europäischer Ebene.
- Reformen der europäischen Rechtsetzungskonzepte und Normenharmonisierung.
- Strukturmerkmale und Institutionen des deutschen Arbeitsschutzsystems.
- Analyse des Arbeitsschutzgesetzes und dessen Defizite im Umsetzungszusammenhang.
- Folgen der verzögerten Umsetzung von EU-Arbeitsschutzrichtlinien für die nationale Rechtsanwendung.
Auszug aus dem Buch
II.2. Reform des Rechtsetzungskonzeptes
Im Laufe der Zeit wurde allmählich klar, daß die bisherige Arbeitskonzeption (hinsichtlich der EG-Richtlinien) ineffizient war (Partikel,1989,S.147). Die schnelle Entwicklung der Technik, wachsende Erkenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen sowie die Vielseitigkeit der zu regelnden Sachverhalte waren einfach nicht mehr zu bewältigen. Demzufolge wurde 1985 ein neues Konzept entwickelt, in dem die EG-Richtlinien für den Arbeitsschutz abstrakt formuliert werden sollten.
Die detaillierte Ausarbeitung für die praktische Umsetzung der Schutzziele wurde dann den harmonisierten europäischen Normen überlassen (A.a.O.,S.147).
Dies geschah in drei Schritten (Bauerdick,1994,S.123ff):
• Die Normungskompetenzen auf nationaler Ebene wurden eingeschränkt durch die Richtlinie über ein „Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften“ (ABl EG 1983 L 109). Diese Informationsrichtlinie bildet eine Grundlage für Ausbau der europäischen Normung und verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch hinsichtlich der technischen Vorschriften sowie Normvorhaben und Normenentwürfe (1983);
• Es wurde die Zusammenarbeit zwischen der EG-Kommission und den Europäischen Normungsverbänden CEN/CENELEC vereinbart. Die Grundlage bilden die „Allgemeinen Leitsätze für die Zusammenarbeit zwischen der EG-Kommission und den Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC“ und der Rahmenvertrag über „Dienstleistungen auf dem Gebiet der europäischen Normung“ (1984);
• Die Harmonisierungsarbeit wurde neu konzipiert (ABl EG 1985 C 136). Dies bedeutet konkret, daß in den Richtlinien nur noch grundlegende Erfordernisse (wie z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz) festgelegt werden. Konkretisiert werden sie durch die harmonisierte technische Normung und Vergabe von Zertifikaten. Eine gewisse Flexibilität (sprich: andere Lösungen) wird zugelassen, solange die grundlegenden Erfordernisse erfüllt werden - in dem Falle ist aber ein besonderes Zertifizierungsverfahren erforderlich.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Darstellung der Zielsetzung der Arbeit, die darin besteht, die Phasen der europäischen Arbeitsschutzentwicklung und deren Auswirkungen auf das System der Bundesrepublik zu analysieren.
II. ARBEITSSCHUTZ IN DER EU: Untersuchung der historischen Harmonisierungsbestrebungen, der notwendigen Reformen des Rechtsetzungskonzepts sowie der konkreten Europäisierung des Arbeitsschutzes.
III. ARBEITSSCHUTZ IN DER BRD: Analyse des bestehenden deutschen Arbeitsschutzsystems, seiner institutionellen Struktur sowie der Herausforderungen durch das Arbeitsschutzgesetz und die Folgen der verspäteten Umsetzung von EU-Vorgaben.
IV. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Betrachtung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung europäischer Normen in deutsches Recht und Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für den Arbeitsschutz.
Schlüsselwörter
Arbeitsschutz, Europäische Union, Harmonisierung, EG-Richtlinien, Binnenmarkt, Arbeitsschutzgesetz, Normung, Arbeitssicherheit, Prävention, Rechtsetzungskonzept, Strukturmerkmale, Sozialpolitik, Arbeitgeberpflichten, Gesundheitsschutz, Umsetzungsdefizite.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Harmonisierung des Arbeitsschutzes auf europäischer Ebene und dessen spezifischer Ausgestaltung und Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen die europäische Rechtsetzung, die Funktion der Normungsorganisationen CEN/CENELEC, der Aufbau des deutschen Arbeitsschutzsystems sowie die rechtlichen Folgen der Umsetzung von EU-Richtlinien.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Phasen der europäischen Arbeitsschutzentwicklung zu skizzieren und die Auswirkungen der Harmonisierungsbestrebungen auf nationale Institutionen sowie die Konsequenzen für die Bundesrepublik Deutschland darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die zentrale Rechtsquellen, Richtlinien der EG sowie Fachbeiträge zur Arbeitsschutzpolitik und -reform auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EU-Ebene mit ihren Harmonisierungsstrategien und eine detaillierte Analyse der deutschen Arbeitsschutzstrukturen inklusive der Reformen durch das Arbeitsschutzgesetz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Europäischer Arbeitsschutz, Harmonisierung, Binnenmarkt, Arbeitsschutzgesetz und nationale Implementierung.
Welche Kritik äußert der Autor an der Umsetzung in Deutschland?
Der Autor weist darauf hin, dass Deutschland bei der Umsetzung europäischer Richtlinien eher schleppend agiert und aufgrund eines anachronistischen Rechtssystems sowie politischer Interessen teils Schwierigkeiten bei der Integration EU-weiter Standards hat.
Welche Rolle spielen die gewerblichen Berufsgenossenschaften im deutschen System?
Sie stellen eine tragende Säule des deutschen Arbeitsschutzes dar, die für die Unfallversicherung verantwortlich ist, paritätisch selbstverwaltet wird und eine duale Struktur zum staatlichen Arbeitsschutz bildet.
- Quote paper
- Cezary Trzcinski (Author), 1996, Die Entwicklung beim europäischen Arbeitsschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28510