Gerichtliches Mahnverfahren für Nicht-Juristen in 20 Minuten

Mit Anmerkungen zur EU-VRRL 2014, Verjährung und Verwirkung


Textbook, 2014

17 Pages


Excerpt


Inhalt

Vorwort

Das gerichtliche Mahnverfahren
Eine Übersicht
Der Widerspruch
Der Teil-Widerspruch
Der Prozessbetrug - Übersicht
Der Prozessbetrug - Widerspruch bei unberechtigter Forderung

Fallbeispiel
Der Online-Mahnantrag
Die Antragstellung
Der Antragsgegner
Angaben zur Hauptforderung und zinsen
Auslagen und Nebenforderungen
Prozessgericht
Allgemeine Angaben zum Antrag
Abschluss des Mahnantrages

Anmerkungen
Eu-Vrrl - außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Zustellung per Gerichtsvollzieher
Verjährung
Hemmung der Verjährung
Neubeginn der Verjährung
Verwirkung

Vorwort

In diesem kurzen Buch wird ein schneller Einstieg zum gerichtlichen Mahnverfahren ermöglicht. Dieses Buch kann innerhalb von ca. 20 Minuten gelesen werden. Aus diesem Grund sind die Themenfelder stark gekürzt und praxisbezogen.

Im nachfolgenden wird aufgezeigt worum es sich beim gerichtlichen Mahnverfahren handelt. Auch wird der gewöhnliche Ablauf dessen beschrieben. Im Fallbeispiel wird ein fiktiver Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides unter Zuhilfenahme des Online-Mahnantrages erstellt.

Zusätzlich finden sich im Anhang einige kurze themenrelevante Erläuterungen zur Zustellung per Gerichtsvollzieher gem. § 192 ZPO, der neuen Europäischen Verbraucherrechterichtlinie, zur Verjährung und deren Unterbrechung sowie der Verwirkung.

Wichtiger Hinweis:

Dieses Buch ist für reine Informationszwecke geschrieben. Sollten Sie Rechtliche Fragen, zu einem der Themen, die in diesem Buch aufgegriffen werden haben, kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die in diesem Buch enthaltenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für Irrtümer, Fehler und Druckfehler übernimmt der Autor keine Gewähr sowie auch keine Haftung. Schadensersatzansprüche aus jedwedem Grund sind ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt und für die unwirksamen Bestimmungen tritt Ersatzweise eine wirksame Bestimmung mit den gleichen Wirtschaftlichen Zielen wie der der unwirksamen Bestimmung in Kraft.

Verwendete Abbildungen, Produktnamen, Warenzeichen und geschützte Warenzeichen sind im Besitz ihrer jeweiligen Eigentümer und wurden in der Regel nicht als solche kenntlich gemacht. Die Verwendung dient nur der Information. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung bedeutet nicht, dass es sich um einen freien Namen im Sinne des Waren- und Markenzeichenrechts handelt. Der Autor erkennt alle Produktnamen und Warenzeichen an. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf in jedweder Form ohne schriftliche Genehmigung des Autors reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Eine Übersicht

Das Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Spezialverfahren das ohne ausführliche Klageschrift, Beweiserhebung und mündliche Verhandlung durchgeführt werden kann, sofern es sich nur um eine "Geldforderung" handelt. Auch kann es ohne fremde Hilfe betrieben werden und ist durch diese Gegebenheiten günstiger als ein streitiges Verfahren. Lediglich im Falle eines Widerspruches, durch den Schuldner bzw. Beklagten wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und das streitige Verfahren eröffnet.

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich zur schnellen Titulierung von Ansprüchen gegenüber Dritten um z.B. eine Verjährung zu verhindern. Nach Beantragung eines Mahnbescheides wird dieser dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat anschließend 14 Tage Zeit diesem zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch des Schuldners kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen, diesem kann der Schuldner wiederrum 14 Tage widersprechen; jedoch kann dieser Vollstreckungsbescheid bereits genutzt werden um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger, 30 Jahre lang eine Vollstreckung beim Schuldner durchführen; sofern dieser nicht wieder aufgehoben wird.

Bei einer üblichen Zwangsvollstreckung wird ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die entsprechende Forderung vom Schuldner einzuziehen und dem Gläubiger zuzuführen. Die Kosten einer Zwangsvollstreckung trägt in der Regel der Schuldner. Der Gläubiger muss diese allerdings vorab bezahlen; ist der Schuldner nun nicht in der Lage die Forderung zu bezahlen trägt vorläufig der Gläubiger die Kosten dieser Zwangsvollstreckung. Ist der Gläubiger vom Schuldner darüber in Kenntnis versetzt worden, dass dieser über keine Mittel verfügt um die Forderung zu bezahlen, so hat der Gläubiger diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen (Kostenminderungspflicht) selbst zu tragen.

Als Gläubiger wird der Inhaber einer Forderung gegenüber einem Schuldner bezeichnet. Als Schuldner wird der Inhaber einer Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger bezeichnet; folglich steht der Schuldner in der "Schuld" des Gläubigers bzw. "schuldet" diesem Geld.

Schema:

Der Widerspruch

Widerspricht der Schuldner dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wird das Verfahren an das zuständige Streitgericht abgegeben und in das streitige Verfahren überführt.

Der Gläubiger wird an dieser Stelle aufgefordert die Kosten für das streitige Verfahren an die Landesjustizkasse zu überweisen.

Das jeweils zuständige Streitgericht ist je nach Art und Höhe der Forderung ein Amts- oder Landgericht; letzteres ab einem Streitwert von 5.000,00 EUR. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Verfahren vor dem Landgericht immer ein Anwalt benötigt wird.

In jedem Fall ist aber die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei einer mündlichen Verhandlung anzuraten.

Der Teil-Widerspruch

Widerspricht der Schuldner dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nur in Teilen wird das Verfahren an das zuständige Streitgericht abgegeben und in das streitige Verfahren überführt. Allerdings wird dann nur der streitige Teil der Forderung verhandelt.

Als Beispiel könnte hier z.B. eine berechtigte Mietforderung inkl. falsch berechneter Nebenkosten dienen. Widerspricht der Schuldner in einem solchen Fall

der Forderung ganz:

Sind die Kosten des Verfahrens bei unterliegen i. d. R. vom Schuldner zu tragen.

der Forderung teilweise, alle Nebenkosten:

Sind die Kosten des Verfahrens bei unterliegen i. d. R. vom Schuldner zu tragen.

der Forderung teilweise, nur den fälschlicherweise zu viel berechneten Nebenkosten:

Sind die Kosten des Verfahrens i. d. R. vom Gläubiger zu tragen, da der Widerspruch berechtigt war.

Widerspricht der Schuldner also in Teilen der Forderung und ist dies berechtigt, ist an dieser Stelle ein Abbruch des Verfahrens sinnvoll.

Für den Teil dem der Schuldner nicht widersprochen hat (in diesem Beispiel beim Mahnbescheid), kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheides für diesen übrigen Teil beantragt werden.

Der Prozessbetrug - Übersicht

Der Prozessbetrug ist eine spezielle Form des Betruges. Bei der Beantragung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides sollten selbstverständlich nur Forderungen gestellt werden die tatsächlich berechtigt sind.

In der Regel ist also eine Rechnung auf Grundlange einer berechtigten Forderung vor dem Mahnbescheid zu erstellen. Wird ein Mahnbescheid auf Grundlage einer betrügerischen Handlung beantragt (z.B. Dienstleistung die nie erbracht wurde, Warenlieferung die nie stattfand etc.) ist dies ein Prozessbetrug. Der Prozessbetrug ergibt sich hier durch die Prozessführung mit z.B. falschen Beweisen.

Der Prozessbetrug - Widerspruch bei unberechtigter Forderung

Widerspricht nun der Schuldner einem solchen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wird das Verfahren i. d. R. vom Gläubiger nicht weiter betrieben. Allerdings hat der Schuldner immer die Möglichkeit - durch einen entsprechenden Antrag - das Verfahren trotzdem in ein streitiges Verfahrens zu überführen. I. d. R. wird nun der Antrag vom Gläubiger zurückgezogen, was gleichzeitig als Indizienbeweis für einen Prozessbetrug spricht. Es ist folglich immer anzuraten nur Anträge bei berechtigten Forderungen zu stellen.

"Ein Indizienbeweis in einem Gerichtsverfahren liegt vor, wenn von dem Vorliegen einer oder mehrerer Tatsachen (Indiztatsachen) auf die eigentlich zu beweisende Haupttatsache logisch geschlossen werden kann."1

"Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB."2

"Der Versuch eines Prozessbetruges beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachenbehauptung innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Dabei muss sich die Partei dessen bewusst sein, dass die Behauptung unwahr ist."3

[...]


1 Thomas/Putzo, Beck Verlag, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 28. Auflage, Randnummer 11 vor § 284.

2 Wikipedia (ohne Angabe), Prozessbetrug, http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug (Stand: 09.11.2014)

3 Wikipedia (ohne Angabe), Prozessbetrug, http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug (Stand: 09.11.2014)

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Details

Title
Gerichtliches Mahnverfahren für Nicht-Juristen in 20 Minuten
Subtitle
Mit Anmerkungen zur EU-VRRL 2014, Verjährung und Verwirkung
Author
Year
2014
Pages
17
Catalog Number
V285197
ISBN (eBook)
9783656863014
ISBN (Book)
9783656863021
File size
570 KB
Language
German
Keywords
mahnverfahren, anleitung, tutorial, mahnbescheid, vollstreckung, vrrl, verjährung, verwirkung, buch, vollstreckungsbescheid, selbst, machen, recht
Quote paper
Daniel Lautenbacher (Author), 2014, Gerichtliches Mahnverfahren für Nicht-Juristen in 20 Minuten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285197

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