Zum Jahresende 2000 erhielten in Deutschland 2,68 Millionen Personen Sozialhilfeleistungen in Höhe von knapp 24 Milliarden Euro, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Zwar ging die absolute Empfängerzahl im dritten Jahr in Folge zurück, insgesamt verzeichnete das Statistische Bundesamt einen Rückgang um 4,5 Prozentpunkte, doch angesichts der weltweit schlechten Konjunktur bleibt die Lage vermutlich angespannt.1 Auch das Bundesland Baden-Württemberg, das bei einer Sozialhilfequote von 2,0 Prozent eine Vorbildfunktion einnimmt, wird im Sozialhilfebereich weiterhin enorme Anstrengungen unternehmen müssen. 2 An diesem Punkt knüpft die vorliegende Arbeit an. Vorgestellt werden die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts, Sozialhilfeempfänger, insbesondere langzeitarbeitslose Hilfesuchende, unmittelbar (wieder) in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Zu Beginn dieser Arbeit erwartet den Leser ein knapper Überblick über den Bereich „Hilfe zur Arbeit“, bevor weiter in die Tiefe vorgedrungen wird und Einzelmaßnahmen ausführlich Beachtung finden. Die Lesbarkeit und die Orientierung über die gesamte Thematik wird durch Schaubilder unterstützt. Einen Ausblick gibt vorliegende Arbeit auch über die Kürzung der Sozialhilfe bei Arbeitsverweigerung, da dieses Sanktionsinstrument zweifelsfrei zu den Maßnahmen zählt, die das Sozialamt in Anspruch nehmen kann, um den Hilfesuchenden in die richtigen „Bahnen“ zu lenken.
Inhaltsverzeichnis
- Grundsätzliches über den Bereich „Hilfe zur Arbeit“
- Die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Überblick und ihre Rangfolge
- Die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Einzelnen
- Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG
- Grundsätzliches
- Nichtgemeinnützige und nichtzusätzliche Arbeitsverträge nach § 19 Abs. 1 BSHG
- Gemeinsame und zusätzliche Arbeiten nach § 19 Abs. 2 BSHG
- Grundsätzliches
- Alternative 1
- Alternative 2
- Voraussetzungen
- Umfang der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten
- Beispiele für gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten
- Mangel der Voraussetzung der Zusätzlichkeit
- Gegenwärtige Praxis der Arbeitshilfe
- Kooperationspflicht und Gesamtplan nach § 19 Abs. 4 BSHG
- Grundsätzliches
- Kooperationspflicht nach § 19 Abs. 4 Satz. 1
- Gesamtplan
- Grundsätzliches
- Definition und Ziele
- Mindestinhalt eines Gesamtplans
- Form der Anordnung zu gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten und verwaltungsrechtliche Anforderungen
- Durchsetzung/Rechtsschutz
- Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG
- Besondere Arbeitsgelegenheiten nach § 20 BSHG
- Grundsätzliches
- Arbeitsgewöhnung nach § 20 Abs. 1 Alt. 1 BSHG
- Prüfung der Arbeitsbereitschaft nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 BSHG
- Kooperationspflicht und Gesamtplan
- Status der Hilfesuchenden
- Verweigerung zumutbarer Arbeit oder zumutbarer Arbeitsgelegenheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts, Langzeitarbeitslose, die Sozialhilfe beziehen, wieder in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Der Fokus liegt dabei auf den Möglichkeiten, die das Sozialamt im Rahmen der „Hilfe zur Arbeit“ zur Verfügung stehen.
- Die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Bereich der Arbeitsvermittlung
- Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Arbeitsvermittlung von Sozialhilfeempfängern
- Die Bedeutung von Kooperationspflicht und Gesamtplan in der Arbeitsvermittlung
- Die Rolle von Arbeitsgelegenheiten und anderen Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Die rechtlichen und praktischen Folgen der Verweigerung zumutbarer Arbeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Grundsätzliches über den Bereich „Hilfe zur Arbeit“: Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Grundlagen und den allgemeinen Kontext der „Hilfe zur Arbeit“ vor. Es beleuchtet die Ziele und die Bedeutung der Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger.
- Die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Überblick und ihre Rangfolge: Dieses Kapitel gibt eine Übersicht über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Bereich der Arbeitsvermittlung. Es beschreibt die unterschiedlichen Maßnahmen und ordnet sie nach ihrer Bedeutung und Priorität ein.
- Die Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts im Einzelnen: Dieses Kapitel befasst sich im Detail mit den einzelnen Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts, insbesondere der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG. Es analysiert die verschiedenen Arten von Arbeitsgelegenheiten, die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendung und die Bedeutung von Kooperationspflicht und Gesamtplan.
- Besondere Arbeitsgelegenheiten nach § 20 BSHG: Dieses Kapitel befasst sich mit speziellen Arbeitsgelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsgewöhnung und der Prüfung der Arbeitsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen relevant sind. Es beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung dieser Maßnahmen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen und Themen des Sozialrechts, insbesondere im Bereich der Arbeitsvermittlung und der „Hilfe zur Arbeit“. Wichtige Schlüsselwörter sind: Sozialhilfe, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung, Arbeitsgelegenheiten, § 19 BSHG, § 20 BSHG, Kooperationspflicht, Gesamtplan, zumutbare Arbeit, Sanktionen.
- Citar trabajo
- Uwe Zschommler (Autor), 2002, Handlungsmöglichkeiten des Sozialamts bei langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28520