Ludwig der Bayer - Der Hausvertrag von Pavia von 1329


Seminar Paper, 2004

17 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Konflikt der beiden Brüder von der Geburt Ludwigs bis zum Hausvertrag 1329
2.1 Die Entwicklung des Bruderzwistes bis zur Teilung Oberbayerns 1310
2.2 Ein diffiziles Bruderverhältnis – Von der Wiedervereinigung Oberbayerns bis zur Königswahl 1314
2.3 Vom Münchner Diktat 1315 bis zum Hausvertrag 1329 – Der bedeutungspolitische Abstieg der pfälzischen Linie

3. Der Hausvertrag von Pavia 1329
3.1 Die im Vertragswerk getroffenen Abmachungen und Regelungen
3.2 Die inhaltlichen Vereinbarungen im Kontext einer Gesamtbewertung

4. Die historische Bedeutung des Vertrages – Vom Abschluss 1329 bis zum Westfälischen Frieden 1648
4.1 Die Pfalz bis zur Teilung 1410 – Von der alleinigen Ausübung der Kurstimme bis zur Zersplitterung des Landes
4.2 Die bayerischen Bemühungen um die Wiedererlangung der Kurwürde bis 1613
4.3 Der bayerische Aufstieg vom Bittsteller zur innerdynastischen Führungskraft

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur

1. Einleitung

Die folgende Arbeit soll sich thematisch hauptsächlich mit dem sogenannten Hausvertrag von Pavia von 1329 auseinandersetzen, der im einzelnen die Landesteilung zwischen der wittelsbachischen und der pfälzisch-rudolfinischen Linie regeln sollte. Dabei sollen die Umstände, die zu dem Vertragswerk führten, und die Vorgeschichte, die diesen erst möglich machten, ins Blickfeld genauerer Untersuchungen rücken. Nicht außer Acht gelassen werden sollen ebenso die Auswirkungen des Hausvertrages auf das wittelsbachisch-pfälzische Verhältnis in der Folgezeit sowie die Teilungsfolgen bis ins Jahr 1648, als der Dreißigjährige Krieg mit dem Westfälischen Frieden ein offizielles Ende fand. Dargestellt werden sollen konkret einige Stationen des wittelsbachischen Bruderzwistes zwischen Ludwig und dem zwölf Jahre älteren Rudolf, in dessen letzter Konsequenz der Hausvertrag als Einigung zweier weitgehend konkurrierender Linien ein und derselben Herrscherfamilie, nämlich der Wittelsbacher, stand. Wie und unter welchen Voraussetzungen konnten sich Interessen einer Herrscherfamilie derartig verschieben, dass deren einzelne Mitglieder erst durch einen Teilungsvertrag zur Raison gebracht werden konnten? Welche Merkmale in der Vertragsausführung lassen den Schluss zu, dass einer vollständigen Familienspaltung vorgebeugt werden sollte und mit welchen Methoden wird versucht, noch vorhandene gemeinsame Familieninteressen zu betonen? Es stellt sich ebenso die Frage, ob Ludwig der Bayer durch seine nachgiebige Haltung gegenüber der pfälzischen Linie angesichts seines Machtvolumens nicht als der eigentliche Verlierer aus dem Vertragsabschluss hervorging und was ihn gegebenenfalls dazu veranlasste, de facto vorhandene Machtpositionen aufzugeben zugunsten einer politisch zu diesem Zeitpunkt durchaus als schwach zu bezeichnenden Pfälzer Familie. Rückblickend ließe sich über alternative Möglichkeiten diskutieren, die an Stelle dieses Vertrages im Stile einer ultima ratio hätten treten können. Dennoch sollen im historischen Kontext auch mögliche persönliche Missstände thematisiert werden, die das Verhältnis der beiden so unterschiedlichen Brüder von Kindheit an begleiteten. Dazu zählen gegenseitiges Misstrauen und ein sich immer stärker zeigender Neid Rudolfs gegenüber seinem jüngeren Bruder Ludwig.

Die Forschungslage explizit zum Hausvertrag von Pavia umfasst lediglich ein Aufsatz von Rudolf Heinrich in einem Werk Hans Ralls aus dem Jahre 1987, das sich mit den Wittelsbacher Hausverträgen des späten Mittelalters befasst. Darin finden sich neben einem Abdruck des Vertrages und einer neuhochdeutschen Übersetzung auch Einordnungen der Vorgeschichte, Kurzcharakteristiken der erwähnten und betreffenden Personen, Erklärungen hinsichtlich der Ausfertigung, der Besiegelung und der Aufbewahrung des Vertrages bis heute sowie die im Zuge an den Hausvertrag von 1329 später hinzugefügten Zusatzvereinbarungen. Der Hausvertrag selbst wird in der aktuellen Forschungslage nur peripher behandelt, was bedeutet, dass nach 1987 kaum neuere Forschungsansätze zu eben jenem Thema entstanden. Zur weiteren Literatur ist zu vermerken, dass bezüglich der Einordnung des Vertrages in den Gesamtkontext des Ludwig´schen Wirkens die Überblicksmonographien von Heinz Thomas und Gertrud Benker unverzichtbar sind. Die Folgezeit nach 1329 thematisieren Werner Hesse in seiner Gegenüberstellung Bayerns und der Pfalz und Karl-Friedrich Krieger in einem Aufsatz über Unionsbestrebungen im Hause Wittelsbach bis 1724.

2. Der Konflikt der beiden Brüder von der Geburt Ludwigs bis zum Hausvertrag 1329

2.1 Die Entwicklung des Bruderzwistes bis zur Teilung Oberbayerns 1310

Der 1282 geborene Ludwig der Bayer, Sohn Ludwigs II. von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein und seiner Habsburger Gattin Mechthild, wuchs in einem familiären Spannungsverhältnis auf, das hervorgerufen wurde durch die politischen Konflikte zwischen der Wittelsbacher Stammfamilie seines Vaters und der konkurrierenden Habsburgerlinie, der seine Mutter als Tochter des König Rudolf von Habsburg entstammte. 1274 geboren und damit acht Jahre älter als Ludwig war sein Bruder Rudolf, der nach dem Tod des gemeinsamen Vaters im Jahre 1294 die gegebene Situation aufgrund seines bereits Herrschaft legitimierenden Alters zu nutzen vermochte, und seinen jüngeren Bruder vorerst in der Frage um die Macht in Bayern ausstach. Zwischen der Mutter und Rudolf war zu dieser Zeit bereits ein heftiger hausinterner Streit über die Fortführung der zukünftigen Politik entstanden. Noch zu Lebzeiten ergriff Ludwig II. im Streit um den Königsthron nach dem Tod König Rudolfs von Habsburg Partei zugunsten Adolfs von Nassau, dessen Tochter er mit seinem eigenen Sohn Rudolf verheiratete. Diese Vermählung stellte einen Affront gegenüber den Positionen Albrechts von Habsburg, des Bruders der Gattin Ludwigs II. Mechthild, dar. Fortan ließ Mechthild ihren zweitgeborenen Sohn Ludwig am Wiener Hof geprägt von Habsburger Einflüssen erziehen, um damit der habsburgerfeindlichen Politik ihres Mannes - bzw. nach dessen Tod in der Person ihres erstgeborenen Sohnes Rudolf fortgeführt - entgegenzuwirken. Der 2. Juli 1298 erwies sich für Ludwig als Datum glücklicher Fügung, erlitt doch sein älterer Bruder Rudolf an der Seite Adolfs von Nassau in der Schlacht von Göllheim eine verheerende Niederlage gegen seinen Habsburger Onkel Albrecht I.[1] Adolf wurde als König abgesetzt und an seiner Stelle Albrecht installiert, unterstützt von Ludwig, der getrieben von seiner eigenen politischen Orientierung dem eigenen Bruder die Unterstützung verweigerte.[2] 1301 erwirkte der Druck Albrechts, dass Rudolf seinen Bruder als Mitregenten in Oberbayern und der Pfalz anerkennen musste. Doch der erzwungene Burgfrieden zwischen den beiden Kontrahenten sollte nicht lange währen. Bereits im Jahr 1308 überschrieb Rudolf der Braut seines Sohnes Ludwigs, einer Tochter des neuen Königs Heinrich VII. aus dem Hause Luxemburg, pfälzische Burgen als Wittum, ohne vorher seinen Bruder zu kontaktieren. Ausgehend von diesem neuerlichen Affront suchte Ludwig den Aufbau einer eigenen Machtbasis zu forcieren. Die Fürstenfelder Chronik berichtet Ludwig habe darauf bestanden, eine endgültige Teilung Oberbayerns herbeizuführen, was am 1. Oktober 1310 schriftlich festgehalten wurde. Neun Kommissare aus dem Ritterstand hatten in ihrer Schiedsrichterfunktionen einen Vertragstext ausgearbeitet, der eine Teilung des Landes detailliert vorsah. Der östliche Teil Oberbayerns mit der Stadt München fiel per Losentscheid an Rudolf, Ludwig erhielt den anderen Teil mit dem städtischen Zentrum Ingolstadt. Der eigentliche Grund des Streites, nämlich die Wittumsfrage in der Pfalz, blieb bei diesem Vertrag außen vor. So blieb die Pfalz vorerst ungeteilt, die Kurstimme des Fürstentums blieb weiterhin vage. Rudolf betrachtete Güter in der Pfalz faktisch als alleiniges Privateigentum, dessen Verfügung er Ludwig vorenthielt. Seinerseits ist nicht überliefert, dass Ludwig seine Rechtsansprüche in der Pfalz bis ins Jahr 1313 jemals geltend gemacht habe.[3]

[...]


[1] Vgl. Schmid Peter, Ludwig der Bayer. Herrscher im Widerstreit, Abensberg 1997, S. 7.

[2] Vgl. Heinrich Rudolf, Der Hausvertrag von Pavia vom 4. August 1329 und seine Vorgeschichte seit der Urkunde über die Landesteilung vom 1. Oktober 1310, in : Rall Hans (Hg.), Wittelsbacher Hausverträge des späten Mittelalters. Die haus- und staatsrechtlichen Urkunden der Wittelsbacher von 1310, 1329, 1392/93, 1410 und 1472 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 71), München 1987, S. 65.

[3] Vgl. Thomas Heinz, Ludwig der Bayer. (1282 – 1347). Kaiser und Ketzer, Regensburg 1993, S. 37 / 38.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Ludwig der Bayer - Der Hausvertrag von Pavia von 1329
College
University of Regensburg  (Bayerische (Mittelalter-)Geschichte - Philosophische Fakultät)
Course
Ludwig der Bayer - Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V28606
ISBN (eBook)
9783638303392
ISBN (Book)
9783638748360
File size
618 KB
Language
German
Notes
Thematisch beinhaltet die Arbeit den Hausvertrag von Pavia von 1329. Dabei wird die bayerisch-pfälzische Landesteilung thematisiert, die Inhalte des Vertragswerk besprochen und ebenso kommt die pfälzisch-bayerische Entwicklung bis zum Westfälischen Frieden zur Sprache.
Keywords
Ludwig, Bayer, Hausvertrag, Pavia, Ludwig, Bayer, Wittelsbacher, Kaiserthron
Quote paper
Holger Hufer (Author), 2004, Ludwig der Bayer - Der Hausvertrag von Pavia von 1329, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28606

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Ludwig der Bayer - Der Hausvertrag von Pavia von 1329



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free