Im Jahr 2012 belief sich die Anzahl gesetzlicher Betreuungsverfahren in Deutschland auf 1.325.013. Der Anteil von Betreuungsgerichten bestellter beruflicher Betreuer betrug dabei 39,51 %. Ein Grund dafür, warum in fast 40 % aller Betreuungsfälle professionelle und damit für den Betroffenen meist unbekannte Betreuer tätig werden, ist ein weitverbreiteter Irrtum in der Bevölkerung. Ein Großteil der Gesellschaft geht nachwievor davon aus, dass im „Betreuungsfall“ nahe Familienangehörige bzw. Ehe- oder Lebenspartner ohne weiteres dazu berechtigt seien, für den Betroffenen stellvertretend tätig werden zu dürfen. Dies ist so nicht richtig. Angehörige können zwar im Bedarfsfall für den zu Betreuenden nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677 ff BGB handeln, eine Vertretungsmacht entsteht hierdurch allerdings nicht. Reicht diese Art der Tätigkeit – ohne Vertretungsmacht - nicht aus, um die Interessen des Betroffenen zu wahren, besteht seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1. Januar 1992 gem. § 1896 Abs. 1 S. 1 die Möglichkeit, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für den Betroffenen bestellt. Im gleichen Zuge wurde in § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB geregelt, dass statt eines Betreuers ein von der betroffenen Person selbst ausgewählter Bevollmächtigter für den Betroffenen stellvertretend im Krankheitsfall tätig werden könne. Der Aufgabenbereich eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Stellvertreters erstreckt sich von vermögensrechtlichen bis zu persönlichen Angelegenheiten. Durch das am 1.1.1999 in Kraft getretene Betreuungsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 1904 BGB klargestellt, dass eine Vollmacht i.S.d. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB auch sogenannte „Gesundheitsangelegenheiten“ umfassen kann. Im Rahmen einer Vollmacht in Bezug auf solche Angelegenheiten ergeben sich zahlreiche Fragen und Probleme. Die vorliegende Arbeit zu dem Thema „Die Gesundheitsvollmacht“ möchte einen Überblick über die Voraussetzungen einer solchen „Gesundheitsvollmacht“ geben. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die Aufgaben des Bevollmächtigten, den Umfang und das zeitliche Wirksamwerden der Vollmacht und die damit verbundenen Probleme eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DIE GESUNDHEITSVOLLMACHT
I. Die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
1. Sinn und Zweck einer Gesundheitsvollmacht
2. Das Verhältnis von gesetzlicher Betreuung und Bevollmächtigung
3. Abgrenzung und Verhältnis der Gesundheitsvollmacht zur Patientenverfügung
II. Voraussetzungen einer wirksamen Gesundheitsvollmacht
1. Zulässigkeit einer Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten
2. Wirksame Erteilung der Gesundheitsvollmacht
a) Keine Einwilligungs- und Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers
b) Form und Inhalt der Gesundheitsvollmacht
c) Die Person des Bevollmächtigten
3. Widerrufbarkeit einer Gesundheitsvollmacht
III. Das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
IV. Die Tätigkeit eines Bevollmächtigten bei Gesundheitsangelegenheiten
1. Aufgaben, Rechte und Entscheidungsumfang des Bevollmächtigten
a) Bindung an das Vorsorgeverhältnis
b) Ermittlung des Patientenwillens
c) Grenzen einer Gesundheitsvollmacht
2. Voraussetzungen für ein Handeln des Bevollmächtigten
a) Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe
b) Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesundheitsvollmacht
aa) Der Zeitpunkt der Vornahme von Handlungen des Bevollmächtigten i.S.d. § 1904 Abs. 1 und 2 BGB
bb) Der Zeitraum zwischen Erteilung einer Gesundheitsvollmacht und dem Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit
(1) Die Vollmachterteilung unter der aufschiebender Bedingung der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers
(2) Unbedingte Erteilung der Vollmacht
C. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen der Gesundheitsvollmacht zu geben. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Ermittlung der Aufgaben des Bevollmächtigten, dem zeitlichen Wirksamwerden sowie den damit verbundenen Herausforderungen bei der Umsetzung des Patientenwillens.
- Rechtliche Grundlagen und Einordnung der Gesundheitsvollmacht im Betreuungsrecht
- Voraussetzungen für eine wirksame Vollmachtserteilung
- Abgrenzung und Zusammenspiel zur Patientenverfügung
- Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
- Problematiken der bedingten versus unbedingten Vollmachtserteilung
Auszug aus dem Buch
3. Abgrenzung und Verhältnis der Gesundheitsvollmacht zur Patientenverfügung
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts33 (BtÄndG), das am 1.9.2009 in Kraft getreten ist, ist in § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB erstmals die Patientenverfügung legal definiert worden.34 Hiernach liegt eine Patientenverfügung vor, wenn ein „einwilligungsunfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich [festlegt], ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“.
Der Patient bestimmt bei einer Patientenverfügung somit – im Gegensatz zur Gesundheitsvollmacht - selbst, in welche medizinischen Maßnahmen er im Fall der Einwilligungsunfähigkeit einwilligt und welche er untersagt. Gem. § 1901a Abs. 1 S. 2 BGB muss ein Betreuer und gem. § 1901a Abs. 5 BGB ein Bevollmächtigter dem Willen des Patienten Geltung verschaffen. Auf diese Weise kann der Patient schon vor dem Eintreten eines die freie Willensbildung ausschließenden Zustandes entscheiden, was in einem solchen Fall mit ihm geschehen soll. Bei einer Gesundheitsvollmacht übernimmt dies – wie gezeigt - der Bevollmächtigte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Es wird die statistische Relevanz und der rechtliche Kontext von Betreuungsverfahren in Deutschland beleuchtet, wobei die Gesundheitsvollmacht als Möglichkeit zur Vermeidung staatlicher Betreuung eingeführt wird.
B. DIE GESUNDHEITSVOLLMACHT: Dieses Kapitel erläutert detailliert die rechtliche Vertretung, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Vollmacht, das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sowie die Aufgaben und Grenzen des bevollmächtigten Handelns.
C. FAZIT: Die Ergebnisse werden zusammengefasst, wobei die Gesundheitsvollmacht als zentrales Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung hervorgehoben wird, das bei sorgfältiger Ausgestaltung der Vorsorgeverhältnisse die besten Handlungsspielräume bietet.
Schlüsselwörter
Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigter, Einwilligung, Heilbehandlung, Geschäftsunfähigkeit, Einwilligungsunfähigkeit, Rechtsverhältnis, Betreuungsverfahren, medizinische Maßnahme, Rechtsbindungswille, Vorsorgeverhältnis
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundlegende Ziel dieser Studienarbeit?
Die Arbeit analysiert die Gesundheitsvollmacht als rechtliches Instrument, um im Falle einer eigenen Einwilligungsunfähigkeit die Selbstbestimmung zu wahren und eine staatlich angeordnete Betreuung zu vermeiden.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen der Vollmachtserteilung, das Zusammenspiel mit der Patientenverfügung sowie die praktische Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie eine Gesundheitsvollmacht wirksam gestaltet werden kann, damit der Bevollmächtigte die Interessen des Vollmachtgebers bei medizinischen Entscheidungen rechtssicher und dem Patientenwillen entsprechend wahrnehmen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Studienarbeit, die primär auf einer systematischen Auswertung von Gesetzestexten (insbesondere BGB), der einschlägigen Fachliteratur und der aktuellen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen der Vollmachtserteilung, die Definition des Rechtsverhältnisses zum Bevollmächtigten, dessen konkreten Aufgabenbereich bei ärztlichen Eingriffen sowie die Problematik des Zeitpunkts des Wirksamwerdens einer Vollmacht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gesundheitsvollmacht, Selbstbestimmungsrecht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Bevollmächtigter und Vorsorgeverhältnis charakterisiert.
Warum wird empfohlen, eine Gesundheitsvollmacht nicht an eine aufschiebende Bedingung zu knüpfen?
Der Autor führt aus, dass bedingte Vollmachten in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten führen, da die Feststellung des Eintritts der Bedingung (z.B. Geschäftsunfähigkeit) schwierig ist und zu unnötigen Verzögerungen bei lebenswichtigen medizinischen Behandlungen führen kann.
Welche Bedeutung hat das Rechtsverhältnis (Grundverhältnis) für den Bevollmächtigten?
Das Vorsorgeverhältnis bildet die inhaltliche Richtschnur für das Handeln des Bevollmächtigten. Es legt fest, ob der Bevollmächtigte bei seinen Entscheidungen an spezifische Weisungen gebunden ist und definiert seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Vollmachtgeber.
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- Dipl. iur. Nikolaus von Bar (Author), 2014, Die Folgen und Probleme der Gesundheitsvollmacht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286198