Bis hin in die späten achtziger Jahre wussten nur die wenigsten Menschen, was man unter Mobbing versteht. Heutzutage ist das Thema Mobbing in aller Munde; sowohl im Alltagsjargon als auch in der Arbeitswelt. Man kann demnach davon ausgehen, dass es sich bei Mobbing um eine moderne Entwicklung unserer Zeit handelt. Den ersten Kontakt mit mobbingähnlichen Verhaltensweisen macht der Mensch vermutlich bereits im Kindesalter, beispielsweise auf dem Spielplatz: es wird geschubst, mit Sand geworfen oder die Schaufel versteckt. Es gibt immer die „stärkeren“ Kinder, die stets ihre Macht gegenüber den „Schwächeren“ ausüben. Diese Hierarchie zieht sich meist vom Kindergarten über die Schule und schließlich bis ins Berufsleben hin weiter fort. Haben wir als Kinder noch die Eltern, die sich schützend vor uns stellen, so sollte es im Berufsleben der Arbeitgeber sein. In vorliegender Arbeit möchte ich zunächst darlegen, was man unter dem Begriff „Mobbing“ versteht. Anschließend werde ich die gesetzlichen Fürsorge - und Schutzpflichten des Arbeitgebers aufzeigen und diese schließlich anhand eines Fallbeispiels darstellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Themenhinführung
B. Hauptteil
I. Was ist Mobbing?
1. Definition
a) Definition nach Leymann
b) rechtliche Definition
aa) vor Eintritt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
bb) nach Eintritt des AGGs
2. Erläuterung des Mobbingbegriffs
a) Destruktive Handlung
b) Zeitliche Dimension
c) Sozialer Zusammenhang
3. Mobbinghandlungen
4. Ursachen von Mobbing
5. Auswirkungen von Mobbing
a) auf den Mobbingbetroffenen
b) auf das Betriebsklima
II. Die Fürsorge- und Schutzpflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, §280 BGB, §278 BGB und §§ 1 AGG ff.
1. Das besondere Schuldverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gem. §§ 611 ff. BGB
2. Mobbingschutz im deutschen Recht
a) Fürsorge- und Schutzpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB
aa) Allgemeines
bb) Abgrenzung
b) Die Aufgaben und Reichweite des AGGs
aa) Schranken des AGGs
bb) Pflichten des Arbeitgebers aus § 12 Abs. 1 AGG und § 12 Abs. 3 AGG
cc) Haftung des Arbeitgebers aus § 12 Abs. 1 AGG i.V. m. § 280 Abs. 1 BGB
dd) Haftung des Arbeitgebers aus § 12 Abs. 1 AGG i.V. m. § 278 BGB
ee) Das Leistungsverweigerungsrecht gem. § 14 AGG und § 273 Abs. 1 BGB
III. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2011 – 5 Sa 86/ 11
1. Schilderung des Sachverhaltes
2. Die Entscheidung
a) Die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
b) Die Mobbinghandlungen
aa) Weiterleitung des mangelhaften Berichts vom 5. März 2004
bb) Verweigerung des Dienstreiseantrags vom 17. August 2004
cc) Projektausschluss März 2005
dd) Verweigerung des Dienstreiseantrags März 2005
ee) Die Gesamtschau
c) Verschulden des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 i.V. m § 278 BGB
d) Schadensersatz: Schmerzensgeld gem. § 253 BG
e) Fehlende Kausalität zwischen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Gesundheitsschaden
C. Anti-Mobbinggesetze als Lösung?
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Problematik von Mobbing, insbesondere die gesetzlichen Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers, und analysiert die richterliche Anwendung dieser Normen anhand eines konkreten Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
- Rechtliche Einordnung des Mobbingbegriffs in Deutschland
- Analyse der Fürsorge- und Schutzpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB
- Rolle und Reichweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei Mobbingfällen
- Übertragung von Haftung auf den Arbeitgeber bei Fehlverhalten von Vorgesetzten
- Diskussion über die Notwendigkeit spezifischer Anti-Mobbing-Gesetze
Auszug aus dem Buch
Die Mobbinghandlungen
Am 17. August 2004 wurde der Dienstreiseantrag des K zu einer Tagung zu fahren um seine Forschungsergebnisse zum Thema „Tötungsdelikte“ vorzustellen, abgelehnt. Der Direktor D gab an, man wolle dies nicht, da die Inhalte der Forschungsergebnisse noch nicht durch die Polizei des Landes ausgewertet worden seien. K stellte jedoch fest, er habe der hiesigen Polizei die Ergebnisse der Studie bereits mehrfach vorgestellt. Die Beklagte argumentierte weiterhin, man habe Angst, K würde die Präsentation in der Öffentlichkeit dazu nutzen, den innerdienstlichen Konflikt über die Zielvereinbarungen nach außen zu tragen. Fraglich war, ob die Beklagte für die Verweigerung des Dienstreiseantrages einen sachlichen Grund hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Argumentation der Beklagten nicht nachvollziehbar sei, da die Forschungsergebnisse bereits der hiesigen Polizei vorgestellt wurden. Des Weiteren betrachtet das Gericht die Angst der Beklagten, K könne die Präsentation in der Öffentlichkeit dazu nutzten den innerdienstlichen Konflikt nach außen zu tragen, als unbegründet. Schließlich gab es keinerlei Berührungspunkte zwischen dem Konflikt und dem Forschungsprojekt „Tötungsdelikte“.
Auch hier ist, aufgrund eines mangelnden sachlichen Grundes für die Verweigerung des Dienstreiseantrages, auf ein mutwilliges Schikanieren des Klägers zu schließen. Es ist interessant, dass das Gericht die Sorge der Beklagten, der Kläger könne den Konflikt nach außen tragen, nicht nachvollziehen konnte. Wenn man bedenkt, dass der Kläger in der Vergangenheit bereits durch die Presse Aufmerksamkeit auf diesen Konflikt gezogen hatte, erscheint es nicht als gänzlich unwahrscheinlich, dass er es bei der nächsten Gelegenheit wieder tun wollte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Themenhinführung: Dieser Abschnitt führt in das Phänomen Mobbing als moderne Entwicklung der Arbeitswelt ein und skizziert die Fragestellung der Arbeit.
I. Was ist Mobbing?: Hier wird der Mobbingbegriff psychologisch und juristisch definiert sowie die Voraussetzungen, Ursachen und die weitreichenden Auswirkungen auf Betroffene und Betriebsklima erläutert.
II. Die Fürsorge- und Schutzpflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, §280 BGB, §278 BGB und §§ 1 AGG ff.: Dieser Teil analysiert die arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Mobbingschutz, insbesondere die Haftung des Arbeitgebers und das Leistungsverweigerungsrecht der Betroffenen.
III. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2011 – 5 Sa 86/ 11: Anhand einer detaillierten Fallstudie werden die juristischen Kriterien für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Schadensersatzansprüche und die Kausalitätsfragen bei Mobbing aufgezeigt.
C. Anti-Mobbinggesetze als Lösung?: Das Schlusskapitel diskutiert die Wirksamkeit des aktuellen Rechtsschutzes und evaluiert die Debatte um die Einführung spezifischer Anti-Mobbing-Gesetze in Deutschland.
Schlüsselwörter
Mobbing, Fürsorgepflicht, Schutzpflicht, BGB, Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Persönlichkeitsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberhaftung, Mobbingprävention, Diskriminierung, Betriebsklima
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem arbeitsrechtlichen Schutz gegen Mobbing und den daraus resultierenden Fürsorge- und Schutzpflichten, die Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den zentralen Themen gehören die Definition von Mobbing, die gesetzliche Verankerung des Mobbingschutzes im BGB und AGG, die Haftungsfragen für Arbeitgeber sowie die Analyse der richterlichen Entscheidungsfindung in Mobbingfällen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das deutsche Rechtssystem trotz fehlender spezifischer "Anti-Mobbing-Gesetze" auf Mobbing am Arbeitsplatz reagiert und welche rechtlichen Mittel Betroffenen zur Verfügung stehen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus rechtswissenschaftlicher Literaturanalyse und die Fallstudie eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Illustration der Rechtspraxis.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition und Erläuterung von Mobbing sowie eine detaillierte juristische Herleitung der Arbeitgeberpflichten aus BGB und AGG, ergänzt durch eine intensive Analyse eines konkreten Gerichtsurteils.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Mobbing, Fürsorgepflicht, Arbeitgeberhaftung, Persönlichkeitsrecht und AGG charakterisiert.
Wie bewertet das Gericht im Fall des LAG Mecklenburg-Vorpommern die Gesamtschau der Ereignisse?
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass einzelne, an sich neutrale Handlungen in ihrer Gesamtschau eine systematische Persönlichkeitsrechtsverletzung und damit Mobbing darstellen können.
Warum lehnte das Gericht im behandelten Fall einen Gesundheitsschaden als Folge des Mobbings ab?
Das Gericht sah keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Mobbinghandlungen und der Depression des Klägers, da die medizinischen Befunde nahelegten, dass die Depression eher durch die rechtmäßige Versetzung als durch das Mobbing selbst ausgelöst wurde.
- Citation du texte
- Susanne Zeller (Auteur), 2012, Mobbing. Die Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286902