Die Bedeutung des Warschauer Vertrags für die deutsch-polnischen Beziehungen


Trabajo, 2014

28 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte der politischen deutsch-polnischen Beziehungen 1949 – 1966

3 Analyse des Warschauer Vertrags im Hinblick auf die deutsch-polnischen Beziehungen
3.1 Entstehungsgeschichte des Vertrags und Einordnung in die „neue Ostpolitik“ Kiesingers und Brandts gegenüber Polen
3.2 Analyse der Bedeutung des Artikels 1 des Warschauer Vertrags
3.2.1 Geschichte des Konflikts um die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens zu Deutschland
3.2.2 Bedeutung des Warschauer Vertrags in diesem Konflikt
3.3 Analyse des Artikels 3 über die Vertiefung der außerpolitischen Beziehungen
3.3.1 Außerpolitische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Polen 1949 – 1970
3.3.2 Bedeutung des Warschauer Vertrags für die außerpolitischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen

4 Zusammenfassung und Fazit: Warschauer Vertrag als Wendepunkt in den deutsch-polnischen Beziehungen?

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Ich glaube, wir alle, die wir heute beisammen sind, haben das Gefühl, daß [sic] dieser 7. Dezember 1970 ein besonderer Tag für unsere Völker ist.“ Aus Willy Brandts Tischrede vom 7. Dezember 1970, gehalten in Warschau1.

Niemals zuvor in der Geschichte Europas seit dem Mittelalter waren die deutsch-polnischen Beziehungen so stark belastet wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Die deutsche Besatzung Polens kostete etwa sechs Millionen Polen das Leben. Neben der Zerstörung zahlreicher Städte und Dörfer versuchten die deutschen Besatzer auch, die polnische Kultur von dem Antlitz des Kontinents zu vertreiben2 3. Die zahllosen Morde an unschuldigen Zivilisten, die Vertreibungen und Umsiedlungen, die im Rahmen des sogenannten „Generalplan Ost“ von den Besatzern durchgeführt wurden und die in Zuge der Rassenideologie der Nationalsozialisten durchgeführten „Säuberungen“ innerhalb der polnischen Bevölkerung sind nur einige der Wunden, die die deutsche Besatzung dem polnischen Volk zugefügt hat. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Polen sowohl gesellschaftlich als auch politisch und wirtschaftlich vollkommen zerstört und der Deutsche war, egal ob aktiv als Besatzer dabei oder nicht, für die meisten Polen der Inbegriff des Bösen4. 66 Jahre später, am 1. Mai 2011, trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches die „Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Polen“4 garantiert. Seit dem Beitritt Polens zum Schengen Raum ist die Oder-Neiße-Grenze, einst der Kern des Streits zwischen Deutschen und Polen, die Deutschland und Polen trennt, eigentlich nur noch auf dem Papier existent. Europa wächst langsam zusammen und mit ihm auch Deutschland und Polen. Die Entwicklung, die hinter diesem Kontrast steht, bildet ein großes Untersuchungsfeld für Historiker und Politikwissenschaftler. Wie konnte es gelingen, die deutsch-polnischen Beziehungen nach den gemeinsam erlebten Verbrechen der Vergangenheit wieder zu normalisieren oder zumindest auf den Weg einer Normalisierung zu bringen?

Ein entscheidender Schritt dahin wurde durch die Unterzeichnung des Warschauer Vertrags am 7. Dezember 1970 getan. Er war das erste politische Abkommen beider Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg und der Beginn einer Neubelebung der deutsch-polnischen Beziehungen. In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwiefern der Warschauer Vertrag als Wendepunkt der deutsch-polnischen Beziehungen angesehen werden kann. Dazu wird zunächst die Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen zwischen 1949 und 1966 dargestellt.

Anschließend daran erfolgt die Einordung des Warschauer Vertrags in die sogenannte „neue Ostpolitik“ unter Georg Kiesinger und ab 1969 unter Willy Brandt. In diesem Teil der Arbeit wird auch der Aufbau des Vertrages näher untersucht. Den Hauptteil der Arbeit bildet dann die Analyse der Bedeutung des Warschauer Vertrags für die deutsch-polnischen Beziehungen. Zum einen wird hierbei der Einfluss des Abkommens auf den Konflikt um die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze zwischen Deutschland und Polen beleuchtet. Zum anderen werden drei außerpolitische Kontaktebenen, die wirtschaftlichen Beziehungen, Kontakte in Wissenschaft und Kultur sowie die religiöse Ebene und deren Beeinflussung durch die Unterzeichnung des Warschauer Vertrags untersucht. Die Arbeit wird abgeschlossen durch ein Fazit, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und hinsichtlich der genannten Fragestellung ausgewertet werden.

2 Geschichte der politischen deutsch-polnischen Beziehungen 1949 – 1966

Die deutsch-polnischen Beziehungen waren spätestens mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, eigentlich jedoch bereits mit dem deutschen Überfall auf Polen am 01. September 1939 zum Erliegen gekommen. Einer Analyse Dieter Bingens5, einer der renommierten Historiker, der sich mit der Geschichte Polens und die der deutsch-polnischen Beziehungen beschäftigt, zufolge, lassen sich drei Faktoren identifizieren, die die deutsch-polnischen Beziehungen belasteten und eine Normalisierung des Kontaktes der beiden Staaten erschwerten. Den ersten dieser Faktoren bildet die territoriale Situation, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs gebildet wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt zum deutschen Reich zugehörigen Gebiete Ostpreußen, Schlesien, Danzig und Pommern wurden durch das Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 unter polnische Verwaltung gestellt6. Die bis zu diesem Zeitpunkt dort lebende deutsche Bevölkerung wurde vertrieben und zugleich wurden polnische Staatsangehörige angesiedelt7. Mit den Beschlüssen von Potsdam kam es auch zur Verschiebung der östlichen Grenze Deutschlands hin zur sogenannten Oder-Neiße-Linie. Insbesondere der Konflikt um die Anerkennung dieser neuen Grenze zwischen den beiden Staaten stellt eine der größten Belastungen der deutsch-polnischen Beziehungen dar8. Den zweiten Faktor, den Dieter Bingen anführt, sind die Vertreibungen der Deutschen aus den oben genannten Gebieten. Obwohl in den Potsdamer Beschlüssen festgelegt wurde, dass die

Umsiedlungen auf „geordnete und humane“9 Art und Weise zu erfolgen haben, kamen von den ungefähr zwölf Millionen Vertriebenen etwa eine Million Menschen ums Leben10. Die Vertriebenen, die zwischen 1945 und 195611 Deutschland lebend erreichten, versuchten dort eine neue Heimat zu finden. Im Rahmen dieser Integrations- und Assimilationsprozesse kam es auch zu der Bildung politischer Organisationen. Die größte unter ihnen war der Bund deutscher Vertriebener, der 1949 gegründet wurde12 und insbesondere in den ersten zwei Jahrzehnten seines Bestehens das politische Geschehen in der Bundesrepublik vor allem im Hinblick auf die Frage nach der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze beeinflussen sollte. Der dritte Faktor, den Bingen hervorhebt, ist die politische Orientierung der beiden Staaten im Hinblick auf das bipolare Mächtesystem im Kalten Krieg13. Die junge Bundesrepublik Deutschland integrierte sich nach ihrer Gründung 1949 vor allem durch die Politik des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer in den Westblock14. Von Seiten der westlichen Nationen, vor allem jedoch der Vereinigten Staaten, wurde die Bundesrepublik dabei als ein politischer Partner betrachtet, den es vor dem Einfluss des Ostblocks, vor allem aber der Sowjetunion zu schützen galt15. Mit dem Beitritt Deutschlands zur NATO 1956, dem „Deutschlandvertrag“ vom 26. Mai 1952 und der Hallsteindoktrin, welche ab 1956 bis Mitte der 1960er Jahre zum Grundlagenpapier deutscher Außenpolitik wurde und vorrangig zur Nichtaufnahme diplomatischer Beziehungen zu den Staaten unter sowjetischen Einfluss verpflichtete16, wurden die Kontakte der Bundesrepublik zum Westen weiter intensiviert. Dieser starken Westanbindung der Bundesrepublik stand die Integration Polens in den von der Sowjetunion dominierten Block gegenüber. Bereits bei der Rückeroberung Polens ersetzte Stalin die polnische Exilregierung, welche sich im Exil in London befand, mit der sogenannten Lubliner Kommission, zur Verwaltung der bereits zu diesem Zeitpunkt befreiten Gebiete17. Innerhalb dieses Verwaltungsorgans, welches vorrangig mit pro-russischen polnischen Kommunisten besetzt war, formierte sich die erste Nachkriegspartei Polens, die „Polnische Arbeiterpartei“. Diese Partei betrieb bis 1945 einen intensiven Machtausbau und wurde zur stärksten politischen Gruppierung in ganz Polen18. Durch ein massiv gefälschtes Wahlergebnis gelang es den kommunistischen Kräften in Polen, der „Polnischen Arbeiterpartei“ welche sich von da an unter Władysław Gomułka sowie dem ersten Präsidenten Polens, Boleslaw Bierut, organisierte19 eine absolute Mehrheit im Sejm zu sichern,. Von 1947 an wurde das politische System Polens schrittweise und durch massive Unterstützung der Sowjetunion zu einem sozialistischen Staat umgewandelt und 1950 zur Volksdemokratie umgetauft20. Die unter Bieruts Führung stehende „Polnische Vereinigte Arbeiterpartei“ erlangte 1948 und 1949 nach zweimaligem Umbau der Verfassung die alleinige politische Macht in Polen21. Nach dem Tode Bieruts wurde Gomułka, der in den 50er Jahren sogar zur Flucht aus Polen gezwungen wurde22, zum Parteichef gewählt23. Dieses Amt hatte er bis 1970 inne und spielt somit eine bedeutende Rolle für die deutsch-polnischen Beziehungen dieser Zeit.

Bei der Analyse der deutsch-polnischen Beziehungen und ihrer Gestaltung zwischen 1949 und 1966 ergibt sich ein deutliches und kontrastreiches Bild. Zunächst waren die deutschpolnischen Beziehungen in einem so schwachen Maß ausgeprägt, dass man auch von einer Nichtexistenz solcher ausgehen kann. Erst mit der großen Koalition unter Georg Kiesinger ab 1966 ändert sich die Haltung der deutschen Politik in Bezug auf Polen, was letztlich auch ein Umdenken in Bezug auf diesen östlichen Nachbarn bewirkte24. Umgehend nach der Gründung des westdeutschen Staates machte der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer bei der Eröffnungsrede zum ersten Deutschen Bundestag hinsichtlich der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Polen deutlich:

„Lassen Sie mich nun zu Fragen übergehen, die uns in Deutschland außerordentlich am Herzen liegen und die für unser gesamtes Volk Lebensfragen sind. Es handelt sich um die Abkommen von Jalta und Potsdam und die Oder-Neiße-Linie. […] Wir können uns […] unter keinen Umständen mit einer von Sowjetrußland [sic.] und Polen später einseitig vorgenommenen Abtrennung dieser Gebiete abfinden“25.

Und weiter:

„Ich weise darauf hin, daß [sic] die Austreibung der Vertriebenen in vollem Gegensatz zu den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens vorgenommen worden ist. In diesem Potsdamer Abkommen ist nur von einer Umsiedlung der in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn verbliebenen deutschen Bevölkerung die Rede, und es war vereinbart worden, daß [sic] jede stattfindende Umsiedlung auf organisierte und humane Weise vorgenommen werden sollte. Es fällt mir sehr schwer, meine Damen und Herren, wenn ich an das Schicksal der Vertriebenen denke, die zu Millionen umgekommen sind“26.

Diese Worte Adenauers, die Kritik an der Grenzverschiebung sowie an den Vertreibungen, waren von Beginn an der Störfaktor in den deutsch-polnischen Beziehungen. Hinzuzunehmen ist noch der manifeste Antikommunismus, der unmittelbar aus den Erfahrungen des zurückliegenden Krieges und mit der Sowjetunion an sich, beispielsweise durch die Berichte von zurückkehrenden Kriegsgefangenen26, resultierte. Die Ablehnung des Kommunismus in der Bundesrepublik äußerte sich insbesondere in der Nicht-Anerkennung der Oder-NeißeGrenze durch alle Parteien, die sich zu Beginn der 1950er Jahre, im politischen Spektrum befanden27. Mit Erlangung der außenpolitischen Souveränität im Mai 1955 verschlimmerte sich die politische Kühle zwischen den beiden Nachbarstaaten. Grund dafür war die oben bereits erwähnte Hallsteindoktrin und die Umsetzung ihrer politischen Konsequenzen. Da die DDR im Görlitzer Vertrag vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Grenze anerkannt und zugleich offiziell diplomatische Beziehungen zur Volksrepublik Polen aufgebaut hatte, die Hallsteindoktrin hingegen die Einschränkung oder gar den Abbruch jeglicher Kontakte zu Staaten, die die DDR anerkannten, forderte, war die Bundesrepublik geradezu gezwungen, ihren sich selbst auferlegten außenpolitischen Beschränkungen Folge zu leisten und auch weiterhin auf die Aufnahme von Beziehungen zu Polen zu verzichten28. Nicht unerwähnt bleiben dürfen in diesem Zusammenhang die polnischen Ansichten hinsichtlich der deutsch-polnischen Beziehungen. Die Regierung in Warschau war, vor allem mit der Machtübernahme Gomułkas, durchaus an Beziehungen zur Bundesrepublik interessiert, was vor allem wirtschaftlich motiviert war29. So beendete Gomułka den Kriegszustand mit Deutschland offiziell am 18. Februar 195531. Jedoch verhinderte der zentrale Konflikt um die Oder-Neiße-Grenze zwischen Deutschland und Polen bis 1966 eine Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Staaten. So erklärte Gomułka am 17. Mai 1969, dass die polnische Regierung zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland bereit wäre, wenn diese im Gegenzug den Status Quo im Hinblick auf die deutsch-polnische Grenze anerkennen würde30. Die Einstellung Konrad Adenauers und seiner drei Kabinette, die bis 1966 die Geschicke der deutschen Außenpolitik lenkten, lässt sich am anschaulichsten in einem Zitat verdeutlichen: „Gemäß dem Potsdamer Abkommen ist das deutsche Gebiet östlich von Oder und Neiße als Teil der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands der Republik Polen nur zur einstweiligen Verwaltung übergeben worden. Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands“31. Diese Interpretation des Artikels 9 des Potsdamer Abkommens stellte einen elementaren Grundsatz der deutschen Außenpolitik hinsichtlich Polens dar und verhinderte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Da auch der Nachfolger Adenauers, Ludwig Erhard, keine Änderungen in den deutsch-polnischen Beziehungen bewirkte32, waren bis 1966 grundlegende Annährungen zwischen den beiden Staaten auf der politischen Ebene ausgeschlossen.

3 Analyse des Warschauer Vertrags im Hinblick auf die deutsch-polnischen Beziehungen

3.1 Entstehungsgeschichte des Vertrags und Einordnung in die „neue Ostpolitik“ Kiesingers und Brandts gegenüber Polen

Mit dem Regierungsantritt der großen Koalition aus SPD, FDP und CDU unter dem Adenauer Nachfolger Georg Kiesinger am 18. Oktober 196333 erfolgte neben dem Machtwechsel auch ein Wechsel in den Ansichten in Bezug auf die deutsch-polnischen Beziehungen. In seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 betonte Kiesinger das Verständnis für das polnische Volk, welches endlich ,,in gesicherten Grenzen“34 leben wollte. Zugleich betonte er jedoch auch:

„Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden“37. Hiermit nutzte Kiesinger die bereits im Deutschlandvertrag verankerte Formel, dass eine endgültige Grenzziehung erst durch einen endgültigen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs erfolgt. Dieser Vorstoß Kiesingers, der im Gegensatz zu den oben aufgezeigten Ansichten Adenauers hinsichtlich der Politik gegenüber Polen stand, blieb jedoch folgenlos. Während seiner Kanzlerschaft vermochte es Kiesinger nicht, bedeutende Entspannung in den deutsch-polnischen Beziehungen zu bewirken. Dies lag zum einen an der CDU-Fraktion, die sich vor allem gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze aussprach, die jedoch aufgrund der Stimmenverteilung im Bundestag und im Bundeskabinett großen Einfluss auf die außenpolitischen Entscheidungen nehmen konnte35. Zum anderen verhinderten die sogenannte Ulbricht-Doktrin sowie der Beistandsvertrag zwischen DDR und Polen vom 15. März 196736 in Verbindung mit der noch intakten Hallsteindoktrin eine Annäherung der beiden Staaten. Das entscheidende Umdenken bezüglich der alten Einstellungen gegenüber dem östlichen Nachbarn geschah zum einen aufgrund des internationalen Drucks der Westmächte auf die Bundesrepublik, sich der Entspannungspolitik anzuschließen37 und zum anderen durch das gesellschaftliche Umdenken38, welches vor allem Einfluss auf die SPD hatte.

In den ersten Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestand auch die SPD auf die Revision der Oder-Neiße-Grenze und schloss sich somit auch der Friedensvertragsregelung an42. Doch im Verlauf der Regierung der Großen Koalition erfolgte ein Überdenken der bisherigen Einstellungen. Grund dafür war zum einen die erkennbare Stagnation der Beziehungen, welche allein auf dem Beharren auf den ideologischen Grundsätzen beruhte und zum anderen das bereits geschilderte Umdenken innerhalb der deutschen Gesellschaft. Gleichzeitig führten SPD-Politiker Gespräche mit polnischen Politikern. So erörterte einer der engsten Vertrauten des Außenministers Willy Brandt, Egon Bahr, dem polnischen Politiker Jerzy Raczkowski während eines inoffiziellen und geheimen Treffens die Einstellung der Kiesinger-Regierung gegenüber Polen. In diesem Gespräch machte Bahr deutlich, dass die Entspannung das Hauptziel der deutschen Außenpolitik sei und auf die Erreichung des Fernziels, der deutschen Wiedervereinigung unter Wahrung der polnischen Interessen39, abziele. Dieses Denken wurde nur Monate später in der sogenannten Nürnberger Formel auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg auch den Parteimitgliedern übermittelt: „Eine weitere Realität ist auch, daß [sic] das deutsche Volk die Versöhnung gerade auch mit Polen will und braucht. […]. Was ergibt sich daraus? Daraus ergibt sich die Anerkennung bzw. Respektierung der Oder-Neiße-Linie bis zur friedlichen Regelung“44. Zwar erwähnt Brandt auch hier wieder, dass die Endgültigkeit der Grenzziehung erst in einem offiziellen Friedensvertrag erfolgen könne, doch nun forderte er öffentlich die Anerkennung dieser Grenze bis zu diesem Friedensvertrag. Damit brach er mit der konservativen Einstellung, die noch aus der Regierungszeit Adenauers stammte, dass man die Ostgrenze Deutschlands niemals anerkennen würde. Mit der Regierungsübernahme durch die SPD in Koalition mit der FDP am 28. September 1969 begann auch die Zeit der sogenannten „neuen Ostpolitik“ zwischen Bonn und den Staaten des Ostblocks. In Bezug auf Polen wurden die Aussagen der Nürnberger Formel Grundsatz der Außenpolitik der Bundesrepublik. Egon Bahr wurde Planungschef des Auswärtigen Amtes für die Ostpolitik und war nun in der Lage, die Pläne, die er bereits zur Zeit der großen Koalition ausgearbeitet hatte, in die Tat umzusetzen40. Die zentrale Idee von Brandt und Bahr in Bezug auf die Politik gegenüber dem Osten war die Anerkennung des politischen sowie des territorialen Status Quo41. Somit wurde beabsichtigt, nicht wie bisher die Anerkennung der OderNeiße-Grenze zu fordern und die Hallsteindoktrin zum Maßstab der Außenpolitik zu machen, sondern vielmehr diese Tatsachen zu akzeptieren und dadurch einen „Wandel durch Annäherung“42 zu erreichen. Einen solchen Vertrag mit Polen abzuschließen war eines der primären Ziele der deutschen Außenpolitik in den Jahren 1969 und 1970 und sollte erst mit dem Warschauer Vertrag am 7. Dezember 1970 gelingen.

Die konsequente Akzeptanz des Status Quo in Europa berücksichtigte auch die Bindung der Volksrepublik Polen an die Sowjetunion, weshalb Brandt parallele Verhandlungen in Moskau und in Warschau ansetzte48. Ende Januar 1970 begann Egon Bahr die Verhandlungen in Moskau. Der daraus resultierende Moskauer Vertrag wurde am 14.November 1970 unterzeichnet und beinhaltete als Kernpunkt die gemeinsame Absicht der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion, die Lage in Europa zu normalisieren43. Gleichzeitig wurde im dritten Artikel erklärt:

„Sie [die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion D.F.] verpflichten sich, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen uneingeschränkt zu achten; sie erklären, daß [sic] sie keine Gebietsansprüche gegen irgend jemand haben und solche in Zukunft auch nicht erheben werden; sie betrachten heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich, wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, und der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“44.

Dieser Vertrag mit Moskau erfüllte vor allem aufgrund dieser Grenzformel wichtige Funktionen in Bezug auf die deutsch-polnischen Verhandlungen. Zum einen beschleunigte er die Verhandlungen in Warschau45, vor allem weil sich die polnische Seite die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze nicht von der Sowjetunion abnehmen lassen wollte und zum anderen war er eine Versicherung für die deutsche Verhandlungsseite, mit dem Abkommen nicht den eventuellen Interessen Moskaus entgegen zu wirken52. Und schließlich verpflichtete sich die Bundesrepublik gegenüber der Sowjetunion, solche ähnlich lautenden Verträge auch mit anderen Staaten des Ostblocks abzuschließen46.

Grundlage für die Verhandlungen zum Warschauer Vertrag bildeten Gespräche zwischen dem Vorsitzenden der deutschen Handelsmission in Warschau, Heinrich Böx, und dem polnischen Außenminister Winiewicz, die bereits 1968 Möglichkeiten für einen Gewaltverzichtsvertrag sondiert hatten47. Am 4. Februar 1970 begannen die Verhandlungen in Warschau48. Die von Georg Ferdinand Duckwitz für die deutsche Seite geführten Verhandlungen zielten auf die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze bis zur endgültigen Friedensregelung, eine Lockerung der Ausreisemöglichkeiten noch in Polen lebender Deutscher in die Bundesrepublik und die Formulierung einer Gewaltverzichtserklärung49 ab. Die polnische Delegation, geführt von Jozef Winiewicz, forderte einzig die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze57. In insgesamt sieben Verhandlungsrunden wurde vor allem über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze diskutiert. Die deutsche Delegation konnte letztlich kaum von ihrer Position, dass ein endgültiger Friedensvertrag eine endgültige Festlegung der Grenzen herbeiführen wird, abweichen, vor allem weil sie den Bestimmungen des Deutschlandvertrags nicht entgegen handeln wollte. Man konnte den polnischen Forderungen jedoch insoweit entgegen kommen, dass man eine Garantieerklärung in dem Vertrag verankerte, in der die deutsche Seite die Unveränderlichkeit der Oder-Neiße-Grenze garantierte und auch auf sonstige territoriale Ansprüche in der Zukunft verzichtete50. Am 18. November 1970 wurde der Vertrag schließlich paraphiert und am 7. Dezember 1970 unterzeichnet.

Der Aufbau des Vertrages spiegelt den Kompromiss, den deutsche und polnische Unterhändler finden konnten, wider. So lautet der offizielle Titel des Vertrags: „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970“51. Somit konnte die weitsichtige Erkenntnis, dass dieser Vertrag erst die Grundlage für die Normalisierung der Beziehungen bildet, bereits im Titel des Vertragswerks gesichert werden. Im Artikel eins befindet sich die Grenzformel, die die Oder-Neiße-Grenze als Grenze zwischen Deutschland und Polen anerkennt. Weiterhin versicherten sich die beiden Staaten hier die gegenseitige „Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in der Zukunft“52 und verpflichteten „sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität“53. Weiterhin wurde versichert, dass die Bundesrepublik Deutschland und Polen „gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden“. Im zweiten Artikel des Vertrags wurde der Verzicht auf Gewalt im Falle von Konflikten vereinbart. Der dritte Abschnitt widmet sich den außerpolitischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten. Hier erklärten die Bundesrepublik und Polen, dass „eine Erweiterung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, kulturellen und sonstigen Beziehungen in ihrem beiderseitigen Interesse liegt“ und sie deshalb „weitere Schritte zur vollen Normalisierung und umfassenden Entwicklung ihrer gegenseitigen Beziehungen unternehmen“ werden. Abgerundet wird der Vertrag mit zwei salvatorischen Klauseln, die zum einen die weitere Gültigkeit anderer bereits getroffener Vereinbarungen, sowie die Bedingungen der Ratifizierung erörterten. Nach einer langen und schwierigen Debatte im Deutschen Bundestag konnte der Warschauer Vertrag am 24. Mai 1972 ratifiziert werden und trat an diesem Tag in Kraft54.

[...]


1 Siehe: Jacobson, Hans-Adolf; Tomala, Mieczyslaw: Bonn Warschau 1945 – 1991. Die deutsch-polnischen Beziehungen. Analyse und Dokumentation, Köln 1992, S. 228.

2 Vgl. die vorliegenden Dokumente zur Besatzungspolitik der Deutschen zwischen 1939 – 45 in: Pommerin, Reiner; Uhlmann, Manuela: Quellen zu den deutsch-polnischen Beziehungen 1815 – 1991, Darmstadt 2001, S.

3 – 182.

4 Vgl. Stoklosa, Katarzyna: Polen und die deutsche Ostpolitik 1945 – 1990, Göttingen 2011, S. 71. 4 Siehe: Klaeren, Jutta; Pilarek, Patrick: Polen, Bonn 2011, S. 3.

5 Vgl. dazu: Bingen, Dieter: Die deutsch-polnischen Beziehungen nach 1945, In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 5 (2005), S. 9 – 17.

6 Hartenstein, Michael A.: Die Geschichte der Oder-Neiße-Linie, München 2006, S. 120f.

7 Über die Abläufe der Vertreibungen vgl. : Wojciechowski, Marian: Die Evakuierung, die Flucht und die Zwangsumsiedlung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße (1944 – 1951), in: Georg-Eckert-Institut für Internationale Schulbuchforschung (Hrsg.): Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen bis zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki 1975), Braunschweig 1987, S. 73 – 86.

8 Vgl. dazu auch 3.2, 3.2.1 und 3.2.2 in dieser Arbeit.

9 Siehe: Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S. 67.

10 Vgl. Faulenbach, Bernd: Die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße. Zur wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion in Deutschland, S. 44. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 51-52 (2002), S. 44 – 54.

11 Vgl. ebd., S. 44ff.

12 Vgl. ebd., S. 45.

13 Vgl. Bingen: Die deutsch-polnischen Beziehungen, S. 9f.

14 Vgl. Haftendorn, Helga: Deutsche Außenpolitik zwischen Selbstbeschränkung und Selbstbehauptung. 1945 – 2000, Stuttgart u.a. 2001, S. 95.

15 Vgl. von Weizsäcker, Richard: Ursachen und Folgen der deutschen Ostpolitik in der Zeit des Kalten Krieges, London 1997, S.3.

16 Vgl. Bingen, Dieter: Die Polenpolitik der Bonner Republik von Adenauer bis Kohl 1949 – 1991, Baden-Baden 1998, S. 43.

17 Vgl. Lehmann, Hans Georg: Die deutsch-polnische Grenzfrage. Eine Einführung in den Oder-Neiße-Konflikt, S. 38f., in: Plum, Werner (Hrsg.): Ungewöhnliche Normalisierung. Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Polen, Bonn 1984, S. 37-54.

18 Vgl. Klaeren; Pilarek: Polen, S. 12ff.

19 Vgl. ebd., S. 13f.

20 Vgl. ebd., S. 13f.

21 Vgl. ebd., S. 13f.

22 Vgl. ebd., S. 13f.

23 Vgl. ebd., S. 13f.

24 Vgl. dazu auch 3.3, 3.3.1 und 3.3.2 in dieser Arbeit.

25 Siehe: Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S.68f. 26 Siehe: Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S.68f.

26 Vgl.: Bingen, Dieter: Kontinuität und Wandel. Die Bonner Polenpolitik von den Anfangsjahren bis zum Freundschaftsvertrag von 1991, S. 37ff. In: Barbian, Jan-Pieter; Zybura, Marek (Hrsg.): Erlebte Nachbarschaft. Aspekte der deutsch-polnischen Beziehungen im 20. Jahrhundert, Wiesbaden 1999, S. 35 – 56.

27 Vgl. Hoensch, Jörg K.: Initiativen gesellschaftlicher Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausgestaltung der deutsch-polnischen Beziehungen, S. 67ff, In: Jacobmeyer: Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen bis zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki 1975) , S. 55 – 71.

28 Vgl. Bingen: Die Polenpolitik der Bonner Republik, S. 43.

29 Vgl. Pick, Dominik: Die gesellschaftliche Dimension der westdeutsch-polnischen Beziehungen in der Zeit der neuen Ostpolitik, S. 188, in: Boll, Friedhelm; Ruchniewicz, Krzysztof (Hrsg.): Nie mehr eine Politik über Polen hinweg. Willy Brandt und Polen, Bonn 2010, S. 183 – 219. 31 Vgl. Bingen: Die deutsch-polnischen Beziehungen, S. 10.

30 Vgl. Bender, Peter: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag, 2. Auflage, München 1989, S. 156.

31 Siehe: Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S.71.

32 Vgl. Bingen: Die deutsch-polnischen Beziehungen, S. 11.

33 Vgl. Niclauß, Karlheinz: Kiesinger und Merkel in der Großen Koalition, S. 3f., In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 16 (2008), S. 3 - 10

34 Siehe: Bingen: Die Polenpolitik der Bonner Republik, S. 99. 37 Siehe: ebd., S. 99.

35 Die Sitzverteilung des Bundestages: CDU: 250, FDP: 31, SPD: 237. Vgl: Schmidt, Manfred G.: Das politische System Deutschlands. Institutionen, Willensbildung und Politikfelder, München 2011, S. 145.

36 Die Ulbricht-doktrin verlangte die offizielle Anerkennung durch die Bundesrepublik als Bedingung anderer Staaten des Ostblocks zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Bonn. Vgl. Bingen: Die Polenpolitik der Bonner Republik, S. 102.

37 Vgl. Haftendorn: Deutsche Außenpolitik, S.173ff.

38 Vgl. dazu auch 3.3, 3.3.1 und 3.3.2 in dieser Arbeit. 42 Vgl. Bingen: Kontinuität und Wandel, S. 39.

39 Vgl. Bingen: Die Polenpolitik der Bonner Republik, S. 104f 44 Siehe: ebd., S. 105.

40 Vgl. Bender: Neue Ostpolitik, S. 135.

41 Vgl. ebd., S. 137f.

42 Siehe: Bingen: Die deutsch-polnischen Beziehungen, S. 11. 48 Vgl. Fischer, Frank: „Im deutschen Interesse“. Die Ostpolitik der SPD von 1969 bis 1989, Husum 2001, S. 34f.

43 Vgl. Haftendorn: Deutsche Außenpolitik, S. 182f.

44 Siehe: Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung (Hrsg.): Dokumentation zur Ostpolitik der Bundesregierung. Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, 13. Auflage, Bonn 1990, S. 14.

45 Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Veröffentlichung des Entwurfs des Moskauer Vertrags („BahrPapier“) durch die deutsche Presse. Vgl. Haftendorn: Deutsche Außenpolitik, S. 186ff. . 52 Vgl. ebd., S. 186ff.

46 Vgl. ebd., S. 182f.

47 Vgl. Bingen: Die Polenpolitik der Bonner Republik, S. 103.

48 Vgl. Stoklosa: Polen und die deutsche Ostpolitik, S. 180f.

49 Vgl. ebd., S. 180ff. 57 Vgl. ebd., S. 181.

50 Vgl. Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S. 222f.

51 Vgl. ebd., S. 222.

52 Vgl. für die folgenden direkten und indirekten Zitate: Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S. 222f.

53 Vgl. Jacobson; Tomala: Bonn Warschau, S. 222f.

54 Vgl. Stoklosa: Polen und die deutsche Ostpolitik, S. 290.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung des Warschauer Vertrags für die deutsch-polnischen Beziehungen
Universidad
University of Rostock
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
28
No. de catálogo
V286973
ISBN (Ebook)
9783656873181
ISBN (Libro)
9783656873198
Tamaño de fichero
541 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Deutsch-polnische Beziehungen, Warschauer Vertrag, Willy Brandt, Deutsche Geschichte nach 1945, Deutsche Ostpolitik nach 1945, Ostpolitik, Polen und Deutschland, Wandel durch Annäherung
Citar trabajo
David Frieten (Autor), 2014, Die Bedeutung des Warschauer Vertrags für die deutsch-polnischen Beziehungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286973

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Bedeutung des Warschauer Vertrags für die deutsch-polnischen Beziehungen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona