In diesem Artikel werden die wesentlichen handelsrechtlichen Aspekte des Franchiserechts, insbesondere die rechtliche Qualifizierung des Franchisevertrages und dessen Konsequenzen, näher dargestellt.
Das Franchising ist ein heutzutage gängiges Vertriebssystem, welches sich in mannigfaltiger Gestaltung findet. Es ermöglicht den potentiellen Franchisenehmern, effizient auf die zunehmende Volatilität der Märkte und die steigenden Ansprüche der Vertragspartner, nach günstigen und hochwertigen Produkten, sowie Dienstleistungen zu reagieren, indem sie auf ausgearbeitete, bewährte Geschäftskonzepte und Absatzsysteme der Franchisegeber zurückgreifen.
Seinen Ursprung hat das Franchising als besonderes Absatzmittlungssystem in den USA, wo der Franchise-Begriff gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts zunehmende Verwendung zur Bezeichnung privater unternehmerischer Kooperationsformen unter Übertragung von Rechten fand.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Franchisevertrag
1. Charakteristika eines Franchisevertrages
2. Ausgestaltung
3. Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts
III. Abschluss von Franchiseverträgen
IV. Spezielle Verpflichtungen der Vertragsparteien
1. Rechtslage vor dem Abschluss des Vertrages
2. Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsrecht
3. Aus dem Handelsvertreterrecht resultierende Pflichten
a) Informationspflichten
b) Absatzförderungspflicht
V. Sonstige Verpflichtungen die aus einem Franchisevertrag folgen
1. Pflichten des Franchisenehmers
2. Pflichten des Franchisegebers
VI. Beendigung und Abwicklung des Vertrages
1. Beendigung
2. Abwicklung
a) Rücknahmepflicht
b) Ausgleichsanspruch
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Qualifizierung des Franchisevertrages im deutschen Rechtssystem und untersucht die sich daraus ergebenden handels- und zivilrechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Vertragsparteien.
- Rechtliche Einordnung des Franchisevertrages als gemischttypischer Vertrag
- Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts auf das Franchising
- Vertragliche Pflichten von Franchisegebern und Franchisenehmern
- Rechtsfragen bei Vertragsabschluss, Durchführung und Beendigung
Auszug aus dem Buch
3. Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts
Da es sich beim Franchisevertrag um einen gemischttypischen Vertrag handelt der keine explizite Normierung erfahren hat stellt sich die Frage, ob das Handelsvertreterrecht der §§ 84 ff. HGB analog angewandt werden kann. Franchisenehmer und Vertragshändler haben gemeinsam, etwas im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endverbraucher zu verkaufen. Der Franchisenehmer ist beim Franchising vergleichbar dem Vertragshändler in das Absatzmittlungssystem des Unternehmers eingebunden. Daher kommt den zum Vertragshändler entwickelten Grundsätzen eine analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts in Betracht. Demzufolge ist zu ermitteln, ob der Franchisenehmer trotz seiner rechtlichen Stellung als Eigenhändler weitgehend ähnliche Funktionen wie ein Handelsvertreter oder Kommissionsagent wahrnimmt; und sodann ist zu prüfen, ob die in Betracht kommende Norm des Handelsvertreterrechts auch für einen derartigen Eigenhändler passt. Insoweit enthält § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ein typisches Abgrenzungsmerkmal, das über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus eine allgemeine gesetzgeberische Wertung erkennen lässt. Danach ist derjenige selbstständig, der im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Dabei stehen die typusprägenden Pflichten des Handelsvertreters nach § 86 HGB im Vordergrund; je umfassender und intensiver der Franchisenehmer, in diese eingebunden ist, desto eher rechtfertigt sich der Schluss, dass ihm auch die für jenen geltenden Schutzvorschriften zugute kommen müssen. Es kommt zunächst darauf an, wie stark die Pflicht des Franchisenehmers, sich um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen, nach den getroffenen Abreden ausgeprägt ist. Ein zweites Kriterium bilden i. S. d. § 86 Abs. 2 HGB Art und Ausmaß der Benachrichtigungs- und Mitteilungspflichten des Eigenhändlers gegenüber dem Unternehmer. Schließlich ist von Bedeutung, ob letzterem nach der Vertragsgestaltung ein Weisungsrecht zusteht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung des Franchisings ein und definiert das Ziel der Untersuchung bezüglich der handelsrechtlichen Aspekte des Franchisevertrages.
II. Der Franchisevertrag: Das Kapitel erläutert die Rechtsnatur des Franchisevertrages als gemischttypischen Rahmenvertrag und diskutiert die Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts.
III. Abschluss von Franchiseverträgen: Hier wird der Schutz des Franchisenehmers bei Vertragsschluss durch kartellrechtliche und zivilrechtliche Normen wie Sittenwidrigkeit und AGB-Recht behandelt.
IV. Spezielle Verpflichtungen der Vertragsparteien: Dieses Kapitel analysiert die Pflichten vor Vertragsschluss (culpa in contrahendo) sowie Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungs- und Handelsvertreterrecht.
V. Sonstige Verpflichtungen die aus einem Franchisevertrag folgen: Hier werden die Gebührenstrukturen sowie die Förderungspflichten des Franchisegebers und die Leistungsstörungsrechte erläutert.
VI. Beendigung und Abwicklung des Vertrages: Dieses Kapitel widmet sich den Kündigungsmöglichkeiten, der Rücknahmepflicht von Waren und dem Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers.
VII. Fazit: Das Fazit stellt zusammenfassend fest, dass aufgrund der Vielfalt der Vertragsgestaltungen eine schematische Analyse vermieden und stattdessen eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss.
Schlüsselwörter
Franchisevertrag, Franchising, Handelsvertreterrecht, Dauerschuldverhältnis, Vertriebssystem, Geschäftsbesorgungsrecht, Franchisegeber, Franchisenehmer, Absatzförderungspflicht, AGB-Kontrolle, Sittenwidrigkeit, Kündigung, Ausgleichsanspruch, Know-how, Vertragshändler.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die handelsrechtliche Einordnung und die vertraglichen Aspekte des Franchisevertrages im deutschen Rechtssystem.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Rechtsnatur des Franchisevertrages, die Einordnung als gemischttypischer Vertrag und die Verpflichtungen der Vertragspartner.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Qualifizierung des Franchisevertrages und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Parteien darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die rechtliche Ausgestaltung, die Anwendbarkeit von Handelsvertreter- und Geschäftsbesorgungsrecht sowie Fragen zum Abschluss, zur Beendigung und Abwicklung der Verträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Franchisevertrag, Handelsvertreterrecht, Vertriebssystem, Franchisenehmer/Franchisegeber und AGB-Recht.
Inwieweit kann der Franchisenehmer wie ein Handelsvertreter behandelt werden?
Aufgrund der vergleichbaren Einbindung in das Absatzsystem des Franchisegebers wird in vielen Fällen eine analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts, insbesondere bezüglich Schutzvorschriften und Informationspflichten, in Betracht gezogen.
Was gilt bei der Beendigung eines Franchisevertrages bezüglich der Warenrücknahme?
Es kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Pflicht des Franchisegebers zur Rücknahme der Vertragswaren ergeben, insbesondere wenn der Franchisenehmer diese nach Vertragsende nicht mehr absetzen darf.
- Citation du texte
- Michael-Alexander Volks (Auteur), 2009, Handelsrechtliche Aspekte des Franchisevertrages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287178